Zuschlagskriterien für Schulverpflegung: Klimaneutrale Anlieferung

Vorlage: 2019/1190
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 11.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1190 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung: Klimaneutrale Anlieferung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 11 x Hauptausschuss 15.09.2020 x 1. Bei den Veränderungen der Vergabekriterien wird eine klimaneutrale Anlieferung gefordert. Dabei können durch den Transport entstehenden Emissionen auch kompensiert werden. 2. Die Verwaltung stellt dar, wie dieses als Mindestanforderung im Leistungsverzeichnis oder als Qualitätskriterium aufgenommen werden könnte und wie sich dies voraussichtlich auf den Aus- schreibungsprozess auswirken würde. 3. Die Verwaltung schlägt vor, ob die klimaneutrale Anlieferung als Mindestanforderung oder als Qualitätskriterium aufgenommen wird. Es ist der erklärte Wunsch des Gemeinderats, dass die Anlieferung der Schulverpflegung über lange Anfahrtsstrecken unterbleiben soll. Denn lange Anfahrtswege verursachen hohe CO2-Emissionen. Da es sich bei der Schulverpflegung um eine tägliche Anlieferung an viele Schulen über das ganze Schul- jahr handelt, besteht durch die Aufnahme des Kriteriums der CO2-Emissionen ein hohes Vermei- dungspotenzial. Caterer haben die Möglichkeit, Kompensationsleistungen zu erbringen. Das Beispiel der der Postdienstleistungen zeigt, dass bei der Beschaffung von bestimmten Produk- ten, bei denen der Transport eine große Rolle spielt, die Klimaneutralität als Kriterium in die städti- sche Beschaffung aufgenommen werden kann. Ergänzend ist festzustellen, dass es sich bei wachsender Entfernung der Caterer immer stärker um standardisierte Angebote handelt, die nicht flexibel an die Bedürfnisse der Schüler*innen angepasst werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Renate Rastätter Jorinda Fahringer Sachverhalt / Begründung

  • Stellungnahme Schulverpflegung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs-antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1190 Dez. 3 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung: Klimaneutrale Anlieferung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 11.1 x Hauptausschuss 15.09.2020 x Kurzfassung Der CO2-Fußabdruck oder dessen Kompensation werden im Rahmen einer stadtweit anstehenden Regelung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Bei den Veränderungen der Vergabekriterien wird eine klimaneutrale Anlieferung gefordert. Dabei können durch den Transport entstehenden Emissionen auch kompensiert werden. 2. Die Verwaltung stellt dar, wie dieses als Mindestanforderung im Leistungsverzeichnis oder als Qualitätskriterium aufgenommen werden könnte und wie sich dies voraussichtlich auf den Ausschreibungsprozess auswirken würde. 3. Die Verwaltung schlägt vor, ob die klimaneutrale Anlieferung als Mindestanforderung oder als Qualitätskriterium aufgenommen wird. Das Schul- und Sportamt steht in Bezug auf die Möglichkeiten, den CO2-Fußabdruck der Schulmit- tagessenslieferleistungen zu verringern oder alternativ zu kompensieren, im Austausch mit den zu- ständigen Stellen. Eine Aufnahme als der klimaneutralen Anlieferung als Mindestanforderung oder als zusätzliches Qualitätskriterium kann erfolgen. Über das weitere Vorgehen wird im Hauptausschuss berichtet.