Potential der Sonnenenergie nutzen- Solaroffensive
| Vorlage: | 2019/1178 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 18.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1178 Potential der Sonnenenergie nutzen- Solaroffensive Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 20 x Die Verwaltung fördert die Solaroffensive, indem sie Bürgerenergiegenossenschaften in der Gründungsphase berät und begleitet, ihr geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen vorrangig zur Verfügung stellt und auch bei der Findung von privaten Flächen auf Dächern und nicht be- baubaren Grundstücken unterstützt. Sachstadt/Begründung: Die FW|FÜR Fraktion unterstützt den Antrag der Grünen in ihrer Grundabsicht die größte rege- nerative Energiequelle, die Sonne, zu nutzen. Für die Nutzung dieser Energiequelle spricht sicher das unerschöpfliche Potential des Sonnen- lichtes, aber auch die Tatsache, dass Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren deutlich günsti- ger produziert werden konnten. Diese ermöglicht bei gleichzeitiger gesicherter Einspeisevergü- tung von 20 Jahren, EEG (bei Volleinspeisung, ohne Eigenverbrauch) eine Rendite bis zu 8 Pro- zent für den Kapitaleinsatz. Damit wäre eine Möglichkeit gegeben, dass Bürger sich in Genossenschaften organisieren und Kapital sinnvoll und mit Ertrag anlegen. Somit wäre eine Win-Win-Situation geschaffen, die über die Klimaziele hinaus für die Bevölke- rung attraktiv ist. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsan- trag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1178 Dez. 5 Potential der Sonnenenergie nutzen - Solaroffensive Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 20 x Kurzfassung Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2030 ist beabsichtigt, zu prüfen, inwieweit bürgergenos- senschaftliche Betreibermodelle initiiert und befördert werden können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Noch nicht ermittelt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Die Verwaltung fördert die Solaroffensive, indem sie Bürgerenergiegenossenschaften in der Gründungsphase berät und begleitet, ihr geeignete Flächen für Photovoltaikan- lagen vorrangig zur Verfügung stellt und auch bei der Findung von privaten Flächen auf Dächern und nicht bebaubaren Grundstücken unterstützt. In den Jahren 2005 bis 2011 konnten durch den Bau von drei Solarparks deutliche Steigerungs- raten bei der Zubaukapazität in Karlsruhe erzielt werden (insgesamt rund 2,7 MW). Dazu wur- den unter Regie der Stadtwerke Beteiligungsgesellschaften in Form einer GmbH und Co. KG gegründet und größere Anlagen auf angemieteten Dächern sowie die bis heute einzige Freiflä- chen-PV-Anlage auf dem „Energieberg“ errichtet. Die Kommanditanteile erwarben größtenteils interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich somit aktiv an der Energiewende beteiligen und gleichzeitig eine attraktive Rendite durch die Einspeisevergütungen sichern konnten. Beispiele aus anderen Kommunen zeigen, dass es auch unter den heutigen Rahmenbedingun- gen durchaus noch Potenzial für bürgergestützte Solaranlagen gibt. Voraussetzung ist ein deut- lich geringerer Renditeansatz und eine dazu passende Betriebsform insbesondere als Bürger- Energiegenossenschaft. Für Karlsruhe soll deshalb geprüft werden, inwiefern ein solches Betrei- bermodell initiiert und befördert werden kann. Auch wenn der Ausbau der Photovoltaik vorrangig auf Dachflächen stattfinden muss, kommt der Errichtung weiterer Freiflächenanlagen eine wichtige Bedeutung zu, da hiermit auf einen Schlag eine größere Erzeugungskapazität hinzugewonnen werden kann. Einen konkreten An- satzpunkt bietet aktuell die von der KEK betriebene Planung für eine Freiflächenanlage in Wet- tersbach parallel zur Autobahn A 8. Sollte es dort gelingen, die Anlage mit einer vorgesehen Leistung von zunächst 750 kWp zu errichten und ein geeignetes Betreibermodell möglichst mit Bürgerbeteiligung zu installieren, könnte dies als „Startschuss“ für die Erschließung weiterer Freiflächenanlagen genutzt werden. Ein neuer Ansatz im Sinne eines „virtuellen Solarparks“ stellen sogenannte Strom-Communities dar. Auch dieses Modell bietet Privatpersonen und insbesondere Mieterinnen, die keine eigene Anlage installieren können oder wollen, die Möglichkeit, sich an einer PV-Anlage (oder auch einem Blockheizkraftwerk -BHKW) in der direkten Nachbarschaft als Stromabnehmer zu beteili- gen. Das trägt vor allem dazu bei, die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamiliengebäuden deutlich attraktiver zu machen, da der produzierte Strom soweit möglich vor Ort direkt genutzt wird und die allgemeine Netzeinspeisung und -vergütung im Idealfall weitgehend entfällt. Die Stadtwerke haben hierzu mit ihrer Tochtergesellschaft BES (Badische Energie Service) ein neues Dienstleistungsangebot entwickelt und wollen den Ansatz in den nächsten Jahren erheblich ausbauen. Bei städtischen Gebäuden ist durch die städtische Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ vorgegeben, dass Dächer im Rahmen einer Sanierung oder des Neubaus bei Eignung mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Darüber hinaus wird durch den städtischen Kli- maschutzfonds der Zubau ohne Anlass durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft betrieben. Dieser Zubau soll im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Klimaschutzkonzeptes 2030 deutlich schneller erfolgen. Hierzu wurde ein eigenes Maßnahmenblatt „Gezielter Photo- voltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen“ erstellt. Somit ist die vollumfängliche solare Nut- zung aller städtischen Dächer bereits in Planung. Es bestehen perspektivisch keine ungenutzten Flächenpotentiale auf städtischen Dächern. Eine ersatzweise Umsetzung von Photovoltaikanlagen durch eine Bürgergenossenschaft würde in Summe für das Stadtgebiet Karlsruhes keine zusätzlichen Kapazitäten erschließen. Die klima- schützende Wirkung wäre keine andere als die derzeit beabsichtigte. Die Regelung der Gestat- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tungen würde als zusätzlicher Abstimmungsbedarf lediglich den Verwaltungsaufwand zur Er- reichung der Klimaschutzziele erhöhen.