Bodenwertmodell für die Erhebung der Grundsteuer
| Vorlage: | 2019/1176 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 15.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1176 Bodenwertmodell für die Erhebung der Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 18 x Der Gemeinderat Karlsruhe schließt sich dem Brief von sechs baden-württembergischen Oberbürgermeister*innen an Ministerpräsident Kretschmann zur zukünftigen Gestaltung der Grundsteuer an. Diese befürworten das Bodenwertmodell, das für die Bemessung der Steuer den Grundstückswert zugrunde legt - siehe Anlage, bzw. http://www.grundsteuerreform.net/wp- content/uploads/2019/09/190926_Bgm-Schreiben_an_Kretschmann.pdf. Sachverhalt / Begründung: Der Bundestag hat am 18. Oktober für eine Reform der Grundsteuer gestimmt. Dabei ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, andere Kriterien für die Berechnung vorzusehen. Diese Formel ist dann für die Städte bindend, die lediglich den Hebesatz, also einen Multiplikator, selbst bestimmen können. Dazu präferieren die Oberbürgermeister*innen der Städte Stuttgart, Ulm, Tübingen, Böblingen, Weil der Stadt und Schwäbisch-Gmünd in ihrem o.g. Brief ebenso wie andere Organisationen das Modell, ausschließlich den Wert des Grundstücks als Maß für die Steuer zu berücksichtigen (”Bodenwertmodell”). Es ist ein gerechtes und zugleich wenig bürokratisches Verfahren. Dabei wird bewusst nicht berücksichtigt, ob und wie das Grundstück bebaut ist: Für ein brach liegendes Grundstück muss genau so viel bezahlt werden wie für ein Grundstück, das durch ein mehrstöckiges Haus besser ausgenutzt ist. So haben Menschen, die auf dichter bebautem Grund leben, den Vorteil einer geringeren Belastung durch die Grundsteuer. Zur Einführung des Bodenwertmodells sollte das Land Baden-Württemberg die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen. Zu weiteren Erklärungen verweisen wir auf den o.g. Brief. Dass das Gesamt-Aufkommen per Hebesatz durch den Gemeinderat so gesteuert werden soll, dass die Einnahmen aus dieser Steuer für die Stadt gleich bleiben, ist selbstverständlich. Zur politischen Diskussion über eine nachhaltige und gerechte Gestaltung der Grundsteuer gibt es weitere Ideen, etwa dass sie nicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden darf. Dieser Antrag konzentriert sich auf das auf Landesebene kurzfristig Machbare. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Sobald das Steuermodell feststeht, kann Karlsruhe auch über eine Grundsteuer C nachdenken, die ebenfalls mit dem neuen Bundesgesetz möglich wurde. Unterzeichnet von: Johannes Honné Aljoscha Löffler Lüppo Cramer Max Braun Lukas Bimmele Mathilde Göttel
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Universitätsstadt Tübingen Postfach 2540 72015 Tübingen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Herrn Winfried Kretschmann Staatsministerium Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart 23.09.2019 Grundsteuerreform Für einen baden-württembergischen Weg: einfach, gerecht und ökologisch Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt keine Zweifel: Eine Grundsteuer, die nach willkürli- chen Maßstäben erhoben wird, ist rechtswidrig. Es ist daher aus Sicht der Kommunen die oberste Priorität des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, ihre zweitwichtigste Steuerquelle wieder auf ein rechtlich sicheres Fundament zu gründen. Der Städtetag hat aus diesem Grund die Haltung des Bun- desfinanzministeriums zu einer wertbasierten Besteuerung stets unterstützt. Das Bundeskabinett hat mit einem Beschluss die Forderung Bayerns nach einer Länderöffnungsklausel aufgegriffen. Damit entsteht für die Diskussion über die Ausgestaltung der Grundsteuer eine ganz neue Situation: Eine Einigung auf ein bundesweit einheitliches Modell ist nicht mehr erforderlich. Wir, Oberbürgermeister von Grünen und CDU aus Baden-Württemberg, sehen darin eine Chance. Das Modell des SPD-Finanzministers krankte an einem großen bürokratischen Aufwand. Denn nach wie vor wäre trotz aller geplanten Pauschalierungen eine Wertermittlung für mehr als 35 Millionen Immobilien bundesweit durchzuführen und stets aktuell zu halten. Genau das ist seit 1965 nicht ge- lungen und hat die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuererhebung ausgelöst. Wir haben erhebliche Zweifel, dass der Aufwand bewältigt werden kann, solange die Immobilien bewertet werden müssen. Wir haben auch Zweifel, dass das notwendige Personal überhaupt zu fin- den ist und wir sind sicher, dass die enorm hohen Personalkosten für das Land an anderer Stelle bes- ser investiert wären. Aber auch das bayrische Modell, das trotz gewisser Auf- und Abschläge im We- sentlichen nur die Fläche eines Grundstücks zur Bemessung der Grundsteuer heranzieht und den Wert der Gebäude ganz außen vor lässt, hat zu große Nachteile: Ein Grundstück nur nach Größe und nicht nach Wert zu besteuern, verzerrt die Steuerlast so stark, dass die Verfassungsmäßigkeit in Ge- fahr geraten könnte und Willkür entstünde. Wir halten daher einen Mittelweg für richtig: Das Bodenwertmodell, wie es Naturschutzbund, Mieterbund und die Initiative „Grundsteuer Zeitgemäß" vorschlagen. Dieses Modell hat den Vorteil der Einfachheit wie das bayrische. Immobilien müssen nicht bewertet werden. Es ist aber sehr viel differenzierter und gerechter, denn statt umständlicher Auf- und Abschläge wird zur Ermittlung der Messzahl das Produkt aus Fläche und Preis pro Quadratmeter Grundstück herangezogen. Beide Wer- te, die Grundstücksfläche und die Richtwerte pro Quadratmeter Boden, liegen in nahezu allen Ge- meinden auf Knopfdruck vor. 1 Der Einwand, es sei nicht hinreichend gerecht, wenn nur der Bodenwert besteuert ist und die Immo bilie außen vor bleibt, greift aus unserer Sicht nicht. Man darf nicht den Fehler machen, sich vorzu stellen, dass der Wert der Immobilie im Bodenwertmodell unversteuert bleibt. Die Steuer für das Gebäude wird lediglich am Grundstück gemessen, sie entfällt nicht. Technisch bedeutet dies, dass die Hebesätze höher sein müssen, um denselben Gesamtertrag für eine Gemeinde zu erbringen, weil die Summe der zu versteuernden Werte um den Wert der Gebäude sinkt. Es besteht weithin Einigkeit, dass Aufkommensneutralität durch eine entsprechende Gestaltung der Hebesätze das Ziel ist. Die Verkleinerung der Bemessungsbasis kann auf diese Weise ohne Nachteile kompensiert werden. Es kommt allerdings zu Verschiebungen der Steuerlast zwischen verschiedenen Typen von Gebäuden. Eine Villa mit großem Grundstück wird stärker besteuert, ein großes Mietshaus auf kleinem Grund stück wird relativ entlastet. Dies ist der Grund, warum der Mieterbund das Modell als sozial gerecht unterstützt. Ein leeres Grundstück ist heute fast grundsteuerfrei, künftig würde es die gleiche Steuer last tragen wie ein bebautes, denn für den Bodenwert ist die zulässige Bebauung nach Bebauungs plan entscheidend. Das ist der Grund, warum der Naturschutzbund das Modell als ökologisch hilf reich unterstützt, denn es würde finanzielle Anreize zum Schließen von Baulücken setzen. Auch der Einwand, durch eine Öffnungsklausel entstehe ein Flickenteppich, greift aus unserer Sicht nicht. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist der Weg der Berechnung der Grundsteuer völlig irrelevant. Was zählt, ist der Steuerbescheid. Verschiedene Berechnungsmethoden zwischen den Ländern haben an sich nur für die jeweiligen Verwaltungen Auswirkungen nach innen. Das ist keine Einschränkung der Mobilität zwischen den Bundesländern und erlaubt einen produktiven Wettbe werb um bessere Lösungen. Es ist auch kein Steuerwettbewerb zu befürchten, denn hier gilt, dass die absolute Höhe der Steuer von den Kommunen festgesetzt wird und nicht vom Berechnungsmodell abhängig ist. Wir halten das Bodenwertmodell für die ökologisch, sozial und wirtschaftlich beste Lösung. Wir bit ten daher die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags, das Bodenwertmodell zu einem BWModell zu machen: einem BadenWürttembergModell. Und wir bitten unsere Bundestagsabge ordneten, den Weg für eine Öffnungsklausel für die Länder frei zu machen und einer dafür notwen digen Verfassungsänderung zuzustimmen. Freundliche Grüße Fritz Kuhn Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart � WJ � Gunter Czisch Oberbürgermeister von Ulm '�� Richard Arnold Oberbürgermeister von SchwäbischGmünd Dr. Stefan Beiz Oberbürgermeister von Böblingen 7r� Boris Palmer Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen L,�� Bürgermeister von Weil der Stadt 2
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1176 Dez. 4 Bodenwertmodell für die Erhebung der Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 18 x Kurzfassung Der Antrag kann mit der Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg als erledigt betrachtet werden. Die Verwaltung wird an verschiedenen Stellen sich am Meinungsbildungsprozess intensiv beteiligen und in den zuständigen Gremien berichten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Bundesgesetzgeber hat die Reform der Grundsteuer mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Das Gesetzespaket ist Grundlage für eine Weitererhebung der Grundsteuer durch die Kommunen für die Jahre 2020 bis 2024. Die Erhebung erfolgt aktuell noch nach den alten Regelungen, deren Anwendung das Bundesverfassungsgericht auf diese Zeit beschränkt hat. Das im Gesetzespaket verankerte Modell sieht ab 2025 eine vereinfachte wertorientierte Bewertung sowohl der Grundstücke als auch der zugehörigen Gebäude vor. Das Recht orientiert sich weitestgehend am bisherigen Bewertungs- und Erhebungsverfahren. Die Jahresgrundsteuer wird danach wie folgt ermittelt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Um das Gesetzespaket insgesamt nicht zu gefährden und damit einen Ausfall der Grundsteuer ab 2020 zu riskieren ist auf politischen Druck eine Landesöffnungsklausel eingefügt worden. Seitdem werden in der Bundesrepublik verschiedene Ländermodelle diskutiert (so bspw in Bayern das sogenannte „Flächenmodell“). In Baden-Württemberg haben verschiedene Oberbürgermeister und Bürgermeister den im Antrag erwähnten Brief an den Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gerichtet und die Landesregierung aufgefordert, ebenso ein Modell zu entwickeln. Konkret sollte ein sogenanntes „Bodenwertmodell“ geschaffen werden. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat dies zwischenzeitlich aufgegriffen und das geforderte Modell in einen ersten Entwurf für ein Landesgrundsteuergesetz gepackt. Kernpunkt ist eine Berechnung lediglich nach der „Grundstücksfläche“ und den “Bodenrichtwerten“. Die Gebäudewerte werden hierbei nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Im Antrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN, KAL/Die Partei und Die LINKE vom 14.11.2019 wurde gefordert, dass sich die Stadt Karlsruhe für das Bodenwertmodell ausspricht. Aus Sicht der Verwaltung ist die Landesregierung dem zwischenzeitlich mit ihrer Gesetzesinitiative vollumfänglich nachgekommen. Einen separaten Beschluss bzw. ein unterstützendes Bekenntnis bedarf es aus Sicht der Verwaltung nicht. Darüber hinaus zeigt die aktuelle vertiefte Diskussion der Fachleute über das Bodenwertmodell auf, dass es auch zu nicht bedachten Belastungsverschiebungen kommen kann. So werden in der aktuellen Diskussion als generelle Vorteile des Bodenwertmodells in der Regel lediglich die Entlastungen des Mietwohnungsbaus und im Gegensatz die Belastungen der Villengrundstücke angeführt. Darüber hinaus muss jedoch berücksichtigt werden, dass zum Beispiel in Karlsruhe das bisherige Grundsteueraufkommen nur zu 59% aus dem Bereich Wohnen stammt. Rund 41% werden durch den gewerblichen Bereich geleistet. Die Umsetzung des diskutierten Bodenwertmodells führe bei Beibehaltung des aktuellen Grundsteueraufkommens von rund 55 Mio. Euro in Karlsruhe nach aktuellen Berechnungen zu einer Reduzierung des Gewerbeanteils auf 17%. Im Umkehrschluss müsste der Wohnbereich (vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus) deutlich mehr leisten. Eine Verschiebung von rund 13 Mio. Euro wäre die Folge. Bei älteren wenig werthaltigen Gebäuden auf großen Grundstücken ergäbe sich in Einzelfällen eine 15fache Grundsteuer gegenüber den bisherigen Beträgen. Einzelne hochwertige Bürokomplexe dagegen würden nur noch 25% der aktuellen Grundsteuer leisten. Bei einer Umsetzung des Bundesmodells würde es ebenfalls zu Belastungsverschiebungen in der Hinsicht kommen, dass Altbauten und Objekte in den Rand- und Vorortbereichen mehr bezahlen müssen. Dies wäre folgerichtig, da u.a. auch die Nichtberücksichtigung der Werte von Altobjekten u.a. zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung geführt hat. Eine Berechnung der Werte bezogen auf Gewerbe und Wohnen kann beim Bundesmodell aufgrund der fehlenden Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Datengrundlage kurzfristig nicht vorgenommen werden. Die Belastungsverschiebungen würden jedoch nicht in der Intensität wie beim Bodenwertmodell ausfallen. Darüber hinaus wird in der aktuellen Zeit selbstverständlich davon ausgegangen, dass digitale Lösungen zeitnah umgesetzt werden können. Vermeintliche Lösungen auf „Knopfdruck“ haben sich gerade in Baden-Württemberg selten als solche bewiesen. Sämtliche in Frage stehenden Daten werden von verschiedenen organisatorischen Einheiten in unterschiedlichen Systemen geführt, die nicht ohne weiteres bzw. nicht sofort verknüpft werden können. Teilweise liegen die Werte auch noch nicht vor und müssen noch ermittelt bzw. verfeinert werden. Zwingende Voraussetzung des Reformprozesses ist es daher, so zeitnah wie möglich eine gesetzliche Lösung, sei es Akzeptanz des Bundesmodells oder sei es die Nutzung der Landesöffnungsklausel, zu finden. Darauf aufbauend sind dann zeitnah die entsprechenden Ressourcen (IT, Personal) zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe bringt sich aktuell an verschiedenen Stellen der Meinungsbildung über das zukünftige Modell intensiv ein. Insbesondere in Arbeitsgruppen beim Städtetag Baden-Württemberg werden aktuell verschiedene Varianten berechnet und die entsprechenden Vor- und Nachteile intensiv diskutiert. Die Verwaltung wird den Gemeinderat über die weitere Entwicklung informieren.
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Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 18 der Tagesordnung: Bodenwertmodell für die Erhebung der Grundsteuer Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL/Die Partei, DIE LINKE. Vorlage: 2019/1170 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Parteien erkennen an, dass sich der Antrag inzwischen erledigt hat, weil von der Landesregierung unser Antrag aufgenommen wurde und das Anliegen jetzt sowieso umgesetzt wird - insofern erledigt. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Januar 2020