Erstellung eines Konzepts für die Einführung des kostenlosen Vereinssports für Grundschüler*innen
| Vorlage: | 2019/1174 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1174 Förderung eines kostenlosen Mitgliedsjahrs im Sportverein für Grundschüler*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 29 x 1. Die Stadt erstattet den Karlsruher Sportvereinen bei Neuanmeldung von Grundschü- ler*innen 50% des ersten Jahresmitgliedsbeitrages, sofern sich der entsprechende Sportverein dazu bereit erklärt, im ersten Jahr keinen Mitgliedsbeitrag zu erheben. Die Erstattung erfolgt nur für die erstmalige Anmeldung eines Grundschulkindes in einem Karlsruher Sportverein. 2. Die Verwaltung informiert darüber, welche finanziellen Mittel für diese Maßnahme nötig sind. 3. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Sportkreis ein mög- lichst unbürokratisches Konzept zur Prüfung der Angebotsberechtigung und ein Öffent- lichkeitskonzept, um die bestehenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten des Bil- dungs- und Teilhabepakets und des Karlsruher Kinderpasses in Sportvereinen besser be- kannt zu machen. Begründung: Die Heranführung von Kindern an den Vereinssport stellt eine wichtige Aufgabe dar, bei der gesellschaftliche Teilhabe, eine gesunde Entwicklung und ein soziales Miteinander gezielt ge- fördert werden können. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes sowie des Karlsruher Kinderpasses bestehen bereits wirksame Instrumente, um das Angebot der Karlsru- her Sportvereine auch für einkommensschwache Familien möglichst niedrigschwellig zu gestal- ten. Da die Bewilligung dieser Leistungen einen bürokratischen sowie häufig langwierigen zeitlichen Aufwand mit sich bringt, ist es sinnvoll, eine unbürokratische Übergangsphase zu schaffen, in der ein beitragsfreier Einstieg in das Vereinsleben ermöglicht wird. Durch diesen zusätzlichen Anreiz im ersten Jahr profitieren sowohl die Karlsruher Sportvereine als auch die Kommune als solche, die durch ein vielfältiges Vereinsangebot an Attraktivität gewinnt. Daher ist eine ge- meinsame Finanzierung der entstehenden Kosten durch die Maßnahme geboten. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Aljoscha Löffler Markus Schmidt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsan- trag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1174 Dez. 3 Förderung eines kostenlosen Mitgliedsjahrs im Sportverein für Grundschüler*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 29.1 X Kurzfassung Der Organisationsgrad von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 14 Jahren im Sportver- ein liegt bei 73% und liegt damit knapp über dem bundesweiten Durchschnitt. Die Förderung eines kostenlosen Mitgliedsjahrs im Sportverein ließe sich analog zu den „Sport- gutscheinen für Erstklässler*innen“ organisieren und wäre mit Kosten von jährlich 86.000 EUR zzgl. Personalkosten verbunden. Voraussetzung für ein kostenloses Mitgliedsjahr wäre der Verzicht der Sportvereine auf Mit- gliedsbeiträge von Kindern, die im Rahmen der Solidargemeinschaft Sportverein bereits jetzt durch die Mitgliedsbeiträge der Erwachsenen subventioniert werden. Die Verwaltung hält es angesichts der bestehenden Fördermöglichkeiten über den Karlsruher Kinderpass bzw. das Bildungs- und Teilhabepaket nicht für erforderlich, weitere Maßnahmen umzusetzen. Die Sportverwaltung sucht das Gespräch mit dem Sportkreis zur Information der Vereine über den Karlsruher Kinderpass und das Bildungs- und Teilhabepaket. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 86.000 EUR jährlich zzgl. Personalkosten Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt erstatten den Karlsruher Sportvereinen bei Neuanmeldung von Grund- schüler*innen 50% des ersten Jahresmitgliedsbeitrages, sofern sich der entspre- chende Sportverein dazu bereit erklärt, im ersten Jahr keinen Mitgliedsbeitrag zu erheben. Die Erstattung erfolgt nur für die erstmalige Anmeldung eines Grund- schulkindes in einem Karlsruher Sportverein. Der Organisationsgrad von Kindern im Alter von 7 bis 14 Jahren im Sportverein liegt bei 73% (Quelle: Sport und Bewegung in Karlsruhe 2015) und liegt damit knapp über dem bundeswei- ten Durchschnitt. Somit sind bereits rund 6.200 Grundschulkinder Mitglied in einem Sportver- ein. Die Gründe, nicht Mitglied in einem Sportverein zu sein, können vielfältig sein: Krankheiten oder Behinderungen, die Sporttreiben nicht ermöglichen, Interesse an anderen Hobbys (Musik o.ä.) oder Nutzung von nicht-vereinsgebundenen Sportmöglichkeiten (Parcours, Inline Skating oder Skateboard). Um zu überprüfen, ob bei einem Grundschulkind bereits eine Mitgliedschaft in einem Sportver- ein vorliegt, wäre ein Datenabgleich mit allen 211 Sportvereinen notwendig. Dieser Datenab- gleich ist organisatorisch und datenschutzrechtlich nicht leistbar. Auszuschließen sind hier auch nicht die „Mitnahmeeffekte“ durch Abmeldung und erneute Anmeldung eines Kindes im Sportverein, so dass davon auszugehen ist, dass die Anzahl der zu fördernden Kinder erheblich höher liegt als die aktuell ermittelte Anzahl an Nicht-Mitgliedern. 2. Die Verwaltung informiert darüber, welche finanziellen Mittel für diese Maßnahme nötig sind. Die Kosten für eine Mitgliedschaft im Sportverein betragen für Kinder jährlich mindestens 60 € (vgl. Sportförderungsrichtlinien). Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag für Kinder beträgt rund 80 €. Im Schuljahr 2018/19 gab es in Karlsruhe 8.604 Grundschüler*innen. Durchschnittlich werden somit 2.150 Kinder jährlich eingeschult. Legt man den Durchschnittsbeitrag für Kinder in Höhe von 80 EUR zugrunde und geht davon aus, dass alle Schüler*innen in der ersten Klasse Sport- vereinsmitglieder werden, wären bei einer 50% Förderung rund 86.000 EUR jährlich für diese Maßnahme notwendig. Ausgehend von den 2.400 Grundschüler*innen, die noch nicht Sportvereinsmitglied sind, gibt es rund 600 Erstklässler*innen. Legt man den Durchschnittsbeitrag für Kinder in Höhe von 80 € zugrunde und geht davon aus, dass alle Schüler*innen in der ersten Klasse Sportvereinsmitglie- der werden, wären bei einer 50% Förderung rund 24.000 EUR jährlich für diese Maßnahme notwendig. Eine solche Förderung ist aufgrund von organisatorischen und datenschutzrechtli- chen Gründen nicht umsetzbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Falls diese zusätzliche Aufgabe für das Schul- und Sportamt beschlossen würde, wären zusätzli- che Personalressourcen erforderlich, so dass insgesamt von einem sechstelligen Betrag auszuge- hen ist. 3. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Sportkreis ein möglichst unbürokratisches Konzept zur Prüfung der Angebotsberechtigung und ein Öffentlichkeitskonzept, um die bestehenden finanziellen Unterstützungsmög- lichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes und des Karlsruher Kinderpasses in Sportvereinen besser bekannt zu machen. Die Verwaltung befindet sich in einem stetigen Austausch mit dem Sportkreis Karlsruhe und wird die Möglichkeiten zur Umsetzung der skizzierten Maßnahme ansprechen. Mit den Sportvereinen wäre zu klären, welche Vereine bereit sind, auf 50% des Mitgliedsbei- trages zu verzichten. Insbesondere vor dem Hintergrund der „Mitnahmeeffekte“ könnte es schwierig sein, die Sportvereine davon zu überzeugen. Vor dem Hintergrund der Solidargemein- schaft Sportverein, in der üblicherweise Beiträge von Kindern durch die Beiträge von Erwachse- nen „subventioniert“ werden, ist der Verzicht auf Mitgliedbeiträge durch Vereine fraglich. Die Verwaltung macht alle Karlsruher Sportvereine nochmals auf die Finanzierungsmöglichkei- ten durch den Karlsruher Kinderpass und das Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam. Für den Bereich Bildung- und Teilhabe wurde inzwischen sowohl an den Karlsruher Schulen als auch den Kindertageseinrichtungen eine Informationskampagne begonnen. Eine weitere Informa- tionsoffensive ist bei den Karlsruher Sportvereinen geplant. Darüber hinaus wird diese Informa- tion über den Newsletter „Sport“ publiziert.