Fortentwicklung Karlsruher Pass: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021
| Vorlage: | 2019/1169 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL-Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1169 Fortentwicklung Karlsruher Pass: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 8 x Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird zum 01.01.2020 und erneut zum 01.01. 2021 um je 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Die dafür notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt. Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans- Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letz- ten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wie- dervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensun- terhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen. Der Karlsruher Pass bedeutet für anspruchsberechtigte Personen gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Verena Anlauf Michael Borner Tilman Pfannkuch Dr. Thomas Müller Parsa Marvi Yvette Melchien Irene Moser Lüppo Cramer Max Braun Karin Binder Lukas Bimmerle Sachverhalt / Begründung
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1169 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Pass: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 8.1 X Kurzfassung Eine Erweiterung um weitere 10 Prozentpunkte zum 1. Januar 2021 ist geplant. Die Verwaltung kann mangels zeitlichen Vorlaufs eine Einstellung von Mitteln in den Haushaltsplanentwurf auf- grund der Kostenungenauigkeit nicht vornehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Derzeit nicht kalkulierbar. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung empfiehlt, die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung für den Karls- ruher Pass zum 1. Januar 2020 auf 1.200 Euro Nettoäquivalenzeinkommen anzuheben. Eine Erweiterung auf 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen zum 1. Januar 2021 ist geplant. Vo- raussetzung hierfür ist eine Auswertung der Ausweitung ab dem 1. Januar 2020 als Grundlage der Kostenermittlung für die zweite Ausweitung ab dem 1. Januar 2021. Hierfür ist eine ent- sprechende Zeit erforderlich, die bei einer Einstellung der Mittel in den Haushaltsplanentwurf nicht erreicht wird. Eine Kostenermittlung ist erst im Herbst 2020 möglich. Die Fraktionen werden über den Mittelbedarf informiert.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Fortentwicklung Karlsruher Pass Vorlage: 2019/0889 Punkt 8.1 der Tagesordnung: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021 Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, CDU, SP, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2019/1169 Beschluss (geändert durch Zustimmung zum Änderungsantrag): Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatungen im Sozial- und Hauptausschuss, dass zum 1. Januar 2020 das Nettoäquivalenzeinkommen als Grundlage zur Berechnung der Be- zugsberechtigung für den Karlsruher Pass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird zum 01.01.2020 und erneut zum 01.01.2021 um je 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Die dafür notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 39 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zu- gestimmt Änderungsantrag: Bei 37 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 8 und 8.1 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss und im Hauptausschuss sowie die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Bürgermeister Lenz: Nachdem wir den Karlsruher Kinderpass so intensiv in der letzten Gemeinderatssitzung debattiert haben, ziehen wir jetzt natürlich auch bei den Erwachse- nen nach. Sie sehen uns aber als Verwaltung nach, dass wir gerne darauf bestehen wür- den, dass wir die Evaluation durchführen, Ihnen sagen, wie hoch die Inanspruchnahme war und dann zur Haushaltsberatung wieder mit Ihnen diskutieren, ob und wie wir die dann – 2 – notwendigen Mittel einstellen und wie die entsprechenden Konsequenzen eventuell perso- nellerseits sind, wenn der Zuspruch so groß wäre, dass es nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Insofern entsprechen wir jetzt nicht ganz Ihrem Änderungsantrag, wo Sie heute schon beschließen wollen, dass diese 30%ige Überschreitung der Einkommensgrenze zum 01.01.2021 dann auch möglich wird. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Ich ziehe es einmal von einer etwas anderen Seite auf. Die WHO definiert, dass die Gesundheit nicht alleine die Abwesenheit von Krankheit sei, son- dern viel mehr vollkommen körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden. Das Ganze klingt jetzt etwas abstrakt. Viele fragen sich sicherlich, was das mit dem Karlsruher Pass zu tun hat. Aber mit der ICF, der International Classification of Functioning, Disability and Health, werden heute gerade in der rehabilitativen Medizin aufgrund dieser ganzheitlichen Sichtweise nicht nur die Körperfunktion, sondern zudem die Aktivität und die Teilhabe in den Fokus gestellt. Jedoch wissen wir alle, dass Menschen mit geringen finanziellen Mitteln in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Gehen wir einen Schritt weiter, dann erkennen wir gar, dass die zur Verfügung stehenden finanzieller Mittel im Zusammenhang mit der Lebenserwartung ste- hen. Macht Armut also krank? Oder ist Armut selbst gar aufgrund der durch sie verursach- ten Einschränkung der Teilhabe als Krankheit oder zumindest als fehlende Gesundheit zu betrachten? Doch genau hier können wir eingreifen und tun es bereits mit dem Karlsruher Pass und bauen Teilhabeschranken teilweise ab. Es gilt nun, den Karlsruher Pass den gesell- schaftlichen Anforderungen für eine Teilhabe aller anzupassen. Daher ist es wichtig, die Anspruchsberechtigung zu erweitern. Mit der Vorlage der Verwaltung wird hier schon der erste Schritt getan. Diesen sehen wir genauso wie beim Karlsruher Kinderpass auf Dauer nicht als ausreichend an und fordern daher nach der Erhöhung zum 01.01.2020 um 10 Prozentpunkte eine weitere Erhöhung zum 01.01.2021 um weitere 10 Prozentpunkte. Denn auch mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.300 Euro bleibt unter anderem nach Abzug der teuren Mieten nicht mehr ausreichend viel für die Gestaltung des sozialen Lebens. Zudem investieren wir viel Geld beispielsweise in die Bäder und auch ins Staatsthe- ater. Ohne Erweiterung werden viele Menschen von diesen hohen Investitionen, wo sie ihren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, nicht profitieren. Lasst uns heute gemeinsam gegensteuern. Gegen die Einschränkung der Teilhabe. Daher bitte ich um die Unterstützung des Änderungsantrags von GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI und DIE LINKE., auch ohne Evaluation. Denn ich halte die für genauso wenig not- wendig. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Karlsruher Kinderpass, vor kurzem hier diskutiert, wie auch der Karlsruher Pass, sind ein wichtiges Instrument in dieser Stadt, um eine ausreichende Teilhabe für viele Menschen zu ermöglichen. Wir haben alle erfahren und gemerkt in letz- ter Zeit, dass es zwischen denen, die Transferleistungen haben und denen, die quasi ihr eigenes Einkommen generieren, eine Grauzone gibt, in die wir hineingehen müssen, näm- lich dahingehend, dass wir auch diese Menschen unterstützen, die quasi ihr eigenes Ein- kommen verdienen, von dem aber nicht mehr viel übrig bleibt, um richtige Teilhabe zu ha- ben an diesem gesellschaftlichen Leben, so dass man den Karlsruher Pass auf eine Berech- tigungsgruppe ausweiten muss. Wir haben angefangen mit den 10 %, die wir schon ma- chen. Es geht jetzt weiter. Wir sollten diesen Schritt im Sinne unseres gemeinsamen An- trags weitergehen. Wir müssen natürlich schon schauen, ist es haushaltsmäßig darstellbar – 3 – oder nicht. Das muss man sicher noch hinzufügen. Aber ich glaube, es ist der Weg, den wir gehen sollten, um eine breite Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für diejenigen, die es notwendig haben, zu ermöglichen. Stadträtin Melchien (SPD): Auch wir Sozialdemokraten freuen uns, dass wir heute in großem Einvernehmen den ergänzenden Beschluss fassen, im nächsten und zusätzlich im übernächsten Jahr den Berechtigtenkreis des Karlsruher Passes zu erweitern. Dies ist uns ein wichtiges Anliegen, da gerade Menschen mit niedrigem Einkommen ebenso sehr wie Transferleistungsempfänger dieser Vergünstigungen bedürfen, um aktiv am gesellschaftli- chen Leben unserer Stadt teilhaben zu können. Wie auch beim Karlsruher Kinderpass nun das Nettoäquivalenzeinkommen zur Grundlage zu nehmen, ist sicherlich ein richtiger Ent- schluss. Dank an alle in der Verwaltung, die diese sinnvolle Vereinfachung erarbeitet ha- ben. Dennoch bleibt es wichtig, begleitend zur Umsetzung der Veränderung zu überprüfen, ob die Personalkapazitäten beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk weiterhin ausreichend sind. Als SPD-Fraktion werden wir auch diese Folge unseres heutigen Beschluss im Auge behal- ten und uns bei Bedarf für eine Ausweitung stark machen. Auch hoffen wir, dass unsere Partner der Sozialregion nachziehen und entsprechende Beschlüsse fassen. Vielen Dank allen Mitarbeitenden und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den gemeinsamen Einsatz gegen Armut in unserer Stadt. Ich verstehe sehr wohl Ihre einschränkende Reaktion auf unseren Änderungsantrag, Herr Bürgermeister Lenz. Ich würde auch, anders als mein Kollege von den GRÜNEN, sagen, Evaluation ist durchaus wichtig, weil wir alle keine Hell- seher sind und nicht wissen, wie sich das Ganze entwickelt, wie viele Personen dann tat- sächlich den Anspruch nutzen werden. Evaluation ist vor allem deswegen entscheidend, weil wir wissen müssen, wie viel Personal brauchen wir, um die Arbeit leisten zu können. Nicht, dass der Stadtjugendausschuss in Folge unseres Beschlusses dann untergeht. Aber dennoch sage auch ich und die SPD-Fraktion, wir wollen, dass Sie als Verwaltung die Mittel bereits in den kommenden Doppelhaushalt einstellen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Als LINKE ist für uns klar, wir müssen den Personenkreis erweitern. Es darf nicht sein, dass Menschen in unserer Mitte leben, die nicht an dieser Ge- sellschaft teilnehmen können. Es gibt viele Menschen, die hätten Ansprüche gegenüber dem Staat, nehmen die aber nicht wahr, weil sie versuchen, ihr Leben alleine auf die Reihe zu bekommen. Aber damit diese Menschen, insbesondere junge Familien, insbesondere Alleinerziehende, aber auch ältere Menschen, alleine lebende Menschen, sich in dieser Ge- sellschaft bewegen können, brauchen sie Zugang. Zugang zu Mobilität, Zugang zu Kultur, zur Freizeit, zu Sport, zu all den Möglichkeiten, bei denen man andere Menschen trifft, um in dieser Gesellschaft auch wahrgenommen zu werden, mitwirken zu können und sich be- teiligen zu können. Deshalb halte ich die Vorlage der Stadt grundsätzlich für richtig. Das Umsteigen auf das Nettoäquivalenzeinkommen ist eine richtige Entscheidung. Aber ich bin dafür, dass wir tatsächlich den Personenkreis möglichst rasch erweitern, und bin deshalb froh, dass wir diesen interfraktionellen Antrag haben, der in diesen zwei Schritten diese 10 Prozentpunk- te anhebt, um mehr Menschen diese Möglichkeiten zu eröffnen, in unserer schönen Stadt tatsächlich sich am Leben zu beteiligen. Ich halte es für sehr sinnvoll, Evaluierungen zu ma- chen. Denn ich glaube, auch daraus gibt es Erkenntnisse, Erkenntnisse über die betroffe- nen Personen, über die Menschen in unserer Stadt, die tatsächlich am unteren Level leben – 4 – müssen, die ihr Geld dazu aufwenden müssen, ihre Wohnungen zu zahlen, ihre Miete zu zahlen, ihre Energiekosten zu bestreiten und den Weg zur Arbeit zu bewerkstelligen. Des- halb sind die Evaluierungen hilfreich, um tatsächlich noch mehr zu erfahren, wie die Le- benssituation dieser Menschen mit geringem Einkommen in Karlsruhe ist. Deshalb kann ich nur sagen, vielen Dank, dass wir diese interfraktionelle Regelung miteinander schaffen werden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ganz klar, wir werden gegen diesen Ergänzungsantrag stimmen. Und zwar aus folgendem Grund: Wir haben in der Tat – das finde ich super – das Nettoäquivalenzeinkommen auf 1.300 Euro erweitert. Aber unsere Aufgabe ist eher, die Menschen zu erreichen, die darunter liegen, und nicht gleich die Grenze zu erhöhen. Wenn wir tatsächlich die Menschen erreichen, die in dem Bereich sind, dann haben wir die Menschenmenge erweitert. Nicht gleich die nächste Stufe erklimmen. Wir müssen zu- nächst einmal diese Niveau ausprobieren und testen, wie funktioniert es, können wir die Menschen erreichen. Diese Scham ist nach wie vor da bei vielen. Deswegen nehmen sie es nicht in Anspruch. Es ist für mich viel wertvoller, wenn ein Mensch mit 1.100 Euro so einen Antrag stellt. Den erreichen wir eher, als einer, der sowieso noch die Power hat, dann mit bei seinen 1.300 Euro den Pass beantragt. Aus dem Grund werden wir dem Verwaltungs- antrag zustimmen, den Ergänzungsantrag ablehnen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir werden genauso abstimmen. Wir werden den Än- derungsantrag ablehnen. Den Vorschlag der Verwaltung, das Konzept, halten wir für gut und durchdacht. Die Erhöhung ist sinnvoll und richtig. Aber wir sind der Meinung, dass zuerst evaluiert werden muss, bevor man den dritten Schritt vor dem zweiten macht. Des- wegen werde wir genauso abstimmen, wie eben von FÜR Karlsruhe angekündigt, und uns anschließen. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Ich halte eine Evaluation natürlich grundsätzlich nicht für falsch. Aber sie sagt uns nicht, ob es die Menschen brauchen oder nicht. Weil die Men- schen brauchen das. Wir brauchen die Erweiterung. Wir sehen nur, wie viel Personal wir brauchen und können dann entsprechend reagieren für das Jahr 2021, wenn dann weiter erhöht wird. Deswegen jetzt der Beschluss schon gleich, ohne Evaluation. Denn es ist klar, dass die Menschen das brauchen. Viel mehr möchte ich dazu nicht sagen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich wollte nur anmerken, dass ich es doch sehr bedenk- lich finde, dass wir hier vor vier Wochen standen und sehr stark darüber gesprochen ha- ben, dass wir versuchen wollen, als Gemeinderatsfraktionen eine einheitliche Lösung zu finden, wie wir es auch beim Karlsruher Kinderpass geschafft haben. Ich fände es tatsäch- lich schön, wenn wir an dieser Stelle auch ein ähnliches Prozedere beim Karlsruher Pass machen würden. Beim letzten Mal war bei den Antragstellern des weitergehenden Antrags die Kompromissbereitschaft da. Vielleicht wäre das auch die Gelegenheit, das genauso hier zu praktizieren. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich noch kurz ergänzen. Herr Stadtrat Riebel, Sie haben gesagt, das ist jetzt der erste Schritt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir den ersten Schritt schon vollzogen haben, indem wir schon 10 % über der Einkommensgrenze, die die Ansprüche markiert, liegen. Was Sie heute im Beschluss der Stadtverwaltung be- schließen können, ist, dass wir noch einmal 10 % draufsetzen, und dass wir vor allem auch die Berechnungsgrundlage noch einmal für alle Seiten deutlich vereinfachen und auch – 5 – standardisieren. Wir wissen heute noch nicht, was allein diese 10 % mehr am Ende für Summen auslösen, weil keiner von uns weiß, wie viel der Bevölkerung jetzt plötzlich a) in diese Gruppe hinein fällt und b) dann auch diese Leistungen in Anspruch nimmt. Wir ha- ben es jetzt einmal so versucht zu beziffern und können es auch so mittragen. Ihr Änderungsantrag verpflichtet uns, jetzt schon zuzusagen, dass wir das beim nächsten Mal rechtzeitig in den Haushalt einstellen. Das werden wir bei der Haushaltsaufstellung noch gar nicht hinbekommen, weil wir noch gar nicht diese zweiten 10 % - Sie verlangen jetzt die dritten 10 % - bis April/Mai, wenn wir den Haushalt zusammentragen, abschätzen können. Das müsste dann über eine Veränderungsliste laufen, die wir Ihnen dann kurz vor den eigentlichen Haushaltsentscheidungen auf den Tisch legen. Ich kann dem trotzdem noch nicht zustimmen, weil ich gar nicht weiß, ob wir es uns dann überhaupt leisten kön- nen. Es kann sein, dass es genau die 10 % sind, die im dicken Bauch der gaußschen Nor- malverteilung liegen. Dann haben Sie plötzlich 30 % der Bevölkerung da drin. Das wissen wir nicht. Es kann auch sein, dass nur 5 % der Bevölkerung dazukommen. Das ist für uns im Moment nicht einschätzbar. Deswegen kann ich an der Stelle nicht zustimmen. Nicht weil ich es nicht inhaltlich für sinnvoll halte, das ist völlig d’accord, da kann ich allen zu- stimmen, aber es entspricht nicht unbedingt unseren haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, heute mich schon festzulegen über eine Mehrausgabe, die ich einfach nicht einschätzen kann. Deswegen werde ich den Änderungsantrag ablehnen, aus diesen formalen Gründen, und nicht aus Gründen, dass ich das Begehr nicht als total nachvollziehbar empfinde. Damit können wir zur Abarbeitung kommen. Es gibt jetzt einen interfraktionellen Ände- rungsantrag von GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Ich bitte jetzt um Ihr Vo- tum für diesen Änderungsantrag. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Wir kommen damit zur dadurch geänderten Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. Für dieses geänderte Gesamtwerk bitte ich jetzt um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehr- heit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019