Auswirkungen des GR-Beschlusses zum Klimanotstand auf die Planung des Baugebiets "Oberer Säuterich"
| Vorlage: | 2019/1167 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 13.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.12.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 18.10.2019 eingegangen am: 18.10.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 4.12.2019 7 öffentlich Dez. 5 / UA Auswirkung des GR-Beschlusses zum Klimanotstand auf die Planung des Baugebietes „Oberer Säuterich“ Im Juli dieses Jahres hat der Karlsruher Gemeinderat beschlossen, dass zukünftig „...alle kommunalen Maßnahmen hinsichtlich des CO2-Ausstoßes beziffert, bewertet und kompensiert werden.“ Wir fragen an, ob dies auch für die bereits auf den Weg gebrachte Planung für das Baugebiet „Oberer Säuterich“ umgesetzt wird. Sieht die Verwaltung diesbezüglich noch Verbesserungspotential, um dem vom Gemeinderat festgestellten Klimanotstand Rechnung zu tragen? Auch bitten wir, die klimaschonenden Potentiale näher zu erläutern. unterzeichnet von: Ulrich Wagner für die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 18.10.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 1167 Dez. 6 / Stpla Auswirkung des GR-Beschlusses zum Klimanotstand auf die Planung des Baugebiets „Obe- rer Säuterich“ Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 04.12.2019 7 x Stadtplanungsamt und Umwelt- und Arbeitsschutz streben die klimaneutrale Entwicklung des neuen Wohnquartiers "Oberer Säuterich" an. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekonzept beauftragt, das in verschie- denen Varianten mögliche Maßnahmen der Energieversorgung abbildet und diese hinsichtlich des CO2-Ausstoßes beziffert und bewertet. Im Energiekonzept soll der Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Nahwärmenetzen und die Anwendung möglichst hoher energe- tischer Standards für Gebäude untersucht werden. Besondere Randbedingung für das Plangebiet ist, dass sich dort überwiegend private Grundstü- cke befinden und zukünftig eine Vielzahl von Eigentümern*innen bauen werden. Gleichzeitig können über baurechtliche Festsetzungen nach BauGB keine energetischen Festsetzungen be- schlossen werden, da dies im BauGB nicht vorgesehen ist. Eine kommunale Eingriffsmöglichkeit ergäbe sich bei städtebaulichen Verträgen, Durchfüh- rungsverträgen und Grundstücksverkaufsverträgen. Diese kommen aber für dieses Plangebiet nicht zum Tragen. Wie dies in anderen deutschen Städten möglich ist, überprüfen wir derzeit. Eine Einflussnahme ist somit nur über die konkrete Versorgungsstruktur der Stadtwerke (z. B. in bestimmten Teilen kein Gasnetz) möglich und evtl. bei einer festzusetzenden Pflicht zu Photo- voltaikanlagen. Dies wäre noch juristisch zu prüfen. Das Energiekonzept hat keinen rechtsverbindlichen Charakter für den Bebauungsplan und kann daher nur eine Leitlinie für die zukünftigen Bauherren*innen und Investoren werden, mit der nachvollziehbare Hinweise entwickelt werden, wie dieses Plangebiet klimaneutral entwickelt werden kann. Begleitend hierzu sind Angebote über Beratungs- und Contractingleistungen für Bauherren*innen z. B. durch die Stadtwerke wichtig. Das Energiekonzept kann als Basis für die Entscheidung über die Versorgung des Gebiets, der Beschlussfassung des Ortschaftsrats/Gemeinderats für ein klimaneutrales Quartier dienen – als Zielsetzung im Sinne der städtischen Klimaschutzziele und Argumentationsgrundlage privaten Eigentümern*innen und Bauwilligen gegenüber.