Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)", Karlsruhe-Hohenwettersbach: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2019/1158 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1158 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nah- versorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.01.2020 5 x Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7/8). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 30.000,00 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 11.12.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Um die Lebensmittel-Nahversorgung in und um Hohenwettersbach zu verbessern, wird die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Ortschaft Hohenwettersbach angestrebt. Als geeigneter Standort für dieses Vorhaben wurde ein ca. 6.560 m 2 großes Areal an der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) in westlicher Ortsrandlage identifiziert, das bislang als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt wurde und nun im Einvernehmen zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger entwickelt werden soll. Zur Schaffung des hierfür erforderlichen Baurechts und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 8.500 m 2 , die sich östlich der Autobahn 8 entlang der Kreisstraße Spitalhof direkt bis an die vorhandene Bebauung des heutigen westlichen Ortsrandes von Hohenwettersbach erstreckt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, auf den insoweit verwiesen wird. Nördlich des Plangebiets befindet sich der Friedhof. Das Gelände fällt topografisch von Südwesten nach Nordosten hin ab. In den Geltungsbereich einbezogen sind auch öffentliche Verkehrsflächen, die im Zuge der Planung verändert werden. Das Plangebiet befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe werden die für das Vorhaben ausgewählten Flächen nach einer Einzeländerung als Sonderbaufläche für Einzelhandel/Nahversorgung mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m 2 dargestellt. Auf der Ebene der Raumordnung greift das geplante Vorhaben in eine im gültigen Regionalplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein dargestellte Grünzäsur ein. Der insoweit bestehende Widerspruch zu verbindlichen Zielen der Raumordnung machte den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages erforderlich, in welchem sich die Stadt Karlsruhe gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein verpflichtet hat, zur Kompensation des Eingriffs auf die Entwicklung einer Fläche von ca. 0,6 ha nördlich der Straße Wieselweg am Nordostrand des Stadtteils Hohenwettersbach zu verzichten. Die für das Vorhaben benötigten Bauflächen auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 64050/1 befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Soweit die Planung darüber hinaus vorsieht, dass Teile des städtischen Grundstücks Flurstück-Nr. 64012 für die Geländemodellierung bzw. Grünflächen sowie die Herstellung der Zufahrt zu dem geplanten Lebensmittelmarkt in Anspruch genommen werden, hat sich der Vorhabenträger bereits mit der Stadt Karlsruhe über den Erwerb dieser noch zu vermessenden Flächen verständigt. Die übrigen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogenen Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das Planungskonzept sieht für den Lebensmittelmarkt ein eingeschossiges Flachdachgebäude mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m 2 im Südwesten des Plangebiets vor. Zwischen dem Marktgebäude und der im Osten an das Plangebiet anschließenden Bebauung liegt der Kundenparkplatz mit Einkaufswagenboxen. Bedingt durch die Topographie ist eine Einpassung des Marktgebäudes in den Hangverlauf durch Geländeabgrabung erforderlich, während die Parkplatzflächen durch Aufschüttung angeböscht werden. Die Anlieferung ist auf der Südwestseite des Marktgebäudes geplant. Die Art der baulichen Nutzung wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch Festsetzung eines Sondergebiets für den Lebensmitteleinzelhandel bestimmt. In dem Sondergebiet sind ein Lebensmittel- und Getränkemarkt samt Backshop mit einer Verkaufsfläche von insgesamt maximal Ergänzende Erläuterungen Seite 3 800 m 2 sowie betriebsbezogenen Nebenanlagen wie Lagerflächen, Stellplätze, Fahrgassen und Einkaufswagenboxen und Bereitstellungsplätze für Abfallbehälter zulässig. Einschränkende Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung werden durch Festsetzungen über die maximal zulässigen Grundfläche (4.000 m 2 ) und die Geschossfläche (1.400 m 2 ), die Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens (EFH) sowie die auf 6,00 m begrenzte Gebäudehöhe (GH) getroffen. Der Versiegelungsgrad entspricht rechnerisch einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0, die formal über der in der BauNVO vorgesehenen Obergrenze von 0,8 liegt. Dieser zunächst hoch erscheinende Wert ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die im Bebauungsplan als PFG 1 festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mangels Baulandeigenschaft bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO außer Betracht bleiben. Im Ergebnis kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich der durch das vorhabenbezogene Planungskonzept bestimmte Versiegelungsgrad als verträglich erweist und keine städtebaulichen Missstände entstehen. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die zu versiegelnden Flächen nahezu vollständig von nicht überbaubaren Grünflächen umgeben sind. Zu anderen ist hier die auf dem Flachdach des Lebensmittelmarktes mit einer Fläche von ca. 1.340 m 2 vorgeschriebene extensive Dachbegrünung zu nennen. Durch die geplanten Maßnahmen wird insgesamt sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in und außerhalb des Plangebiets nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die überbaubaren Grundflächen werden im zeichnerischen Teil durch Baugrenzen festgesetzt. Während Einkaufswagenboxen nur mit Überdachung und innerhalb der überbaubaren Grundflächen zugelassen sind, dürfen Fahrradstellplätze und sonstige Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. PKW-Stellplätze sind innerhalb der im zeichnerischen Teil dargestellten Fläche für Stellplätze (STP) zulässig. Die Erschließung für den motorisierten Kunden- und Anlieferverkehr erfolgt aus nördlicher Richtung über die Zufahrt von der Kreisstraße Spitalhof. Für den ruhenden Verkehr werden auf dem Kundenparkplatz insgesamt 57 PKW-Stellplätze und die erforderlichen Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Über die in fußläufiger Entfernung gelegenen Bushaltestellen „Hohenwettersbach Rathaus“ und „Taglöhnergärten“, die von den KVV-Buslinien 24 und 44 angefahren werden, ist der geplante Lebensmittelmarkt auch an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Zudem ist in unmittelbarer Nähe zu dem Marktgebäude eine neue Bushaltestelle geplant, deren voraussichtlicher Standort im zeichnerischen Teil dargestellt ist. Die fußläufige Erreichbarkeit wird über den nördlich der Kreisstraße Spitalhof verlaufenden Gehweg gesichert. Es ist vorgesehen, dass Passanten die Kreisstraße auf Höhe des Friedhofs überqueren, um von dort zum Marktgebäude und zu der neuen Bushaltestelle zu gelangen. Durch die in der Planzeichnung ersichtliche Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche (partielle Verengung durch den südlichen Gehweg) soll die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert und somit die Querung der Kreisstraße erleichtert werden. Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Herstellung von Gehwegflächen nördlich und südlich der Kreisstraße Spitalhof und zur Errichtung zweier Bushaltestellen mit Wartehäuschen nebst Pflaster- und Anpassungsarbeiten auf städtischen Grundstücken werden im Durchführungsvertrag geregelt. Hinsichtlich der Kostentragung ist vorgesehen, dass die Stadt die Selbstkosten des Vorhabenträgers für die nördlich der Kreisstraße Spitalhof gelegenen Gehwegflächen und die dort platzierte Bushaltestelle mit Wartehäuschen übernimmt. Im Übrigen sollen sämtliche Planungs- und Herstellungskosten für bauliche Maßnahmen an Straßen, Gehwegen und Bushaltestellen durch den Vorhabenträger getragen werden. Der auf die Stadt Karlsruhe entfallende Kostenaufwand wird derzeit auf ca. 30.000,00 Euro geschätzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ungeachtet dessen hat die Planung Auswirkungen auf die verkehrliche Erschließung der südwestlich des Plangebietes gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Als Zufahrt zu diesen Grundstücken von der Kreisstraße Spitalhof nutzte der landwirtschaftliche Verkehr bislang einen auf dem städtischen Grundstück Flurstück-Nr. 64012 verlaufenden Feldweg (Wirtschaftsweg), der nach dem vorliegenden Planungskonzept durch die geplanten Außenanlagen und die Zufahrt des Lebensmittelmarktes unterbrochen wird. Um die Erreichbarkeit der Ackerflächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten, wird sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichten, auf einer im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans als Wirtschaftsweg (W) gekennzeichneten, als öffentliche Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Karlsruhe verbleibenden Teilfläche des Grundstücks Flurstück-Nr. 64012 einen neuen Anschluss des nach Südwesten verlaufenden Wirtschaftsweges an die Kreisstraße Spitalhof auf eigene Kosten herzustellen. Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Für den Schmutzwasseranschluss steht der öffentliche Schmutzwasserkanal in der Kreisstraße Spitalhof zur Verfügung. Das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser wird über eine Retentionsmulde gedrosselt in den vorhandenen Regenwasserkanal abgeleitet. Bedingt durch die topographischen Gegebenheiten ist es zudem erforderlich, die im Osten angrenzenden Grundstücke mittels einer Dammschüttung entlang der Grundstücksgrenze vor einem Abfließen von Oberflächenwasser zu schützen. Das in südwestliche Richtung abfließende Oberflächenwasser wird ebenfalls mittels einer Dammschüttung in einen geplanten neuen Geröllfang westlich des Marktgebäudes abgeleitet. Das Energiekonzept sieht vor, dass der geplante Lebensmittelmarkt voraussichtlich mit einer Gasbrennwerttherme ausgestattet wird. Diese soll unterstützt werden durch eine Wärmerückgewinnung aus der Abluft, sowie durch die Abwärme der Gewerbekälte (Kälteerzeuger). Auf dem Flachdach ist der Einbau einer Photovoltaikanlage geplant, die entsprechend den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung die Oberkante der Flachdach-Attika um maximal 2,00 m überragen darf. Im Übrigen wird zum Energiestandard im Durchführungsvertrag vereinbart, dass das Marktgebäude vom Vorhabenträger nach einem energetischen Standard zu errichten ist, der gegenüber den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) eine Unterschreitung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % und eine Überschreitung der Höchstwerte für die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen um mindestens 15 % gewährleistet. In örtlichen Bauvorschriften werden verschiedene gestalterische Anforderungen, unter anderem hinsichtlich zulässiger Dachformen, Fassaden, Werbeanlagen und Einfriedungen gestellt. Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange wurden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt. In dem hierzu erstellten Umweltbericht des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe in der überarbeiteten Fassung vom 5. November 2019 wurden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf geschützte Arten vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatschG bewertet. Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft ergeben sich nur geringe Beeinträchtigungen durch die geplanten Veränderungen des Landschaftsbildes. Beeinträchtigungen der im Plangebiet vorgefundenen Fauna und der lokalklimatischen Situation sind ebenfalls nur in geringem Umfang zu erwarten. Als erheblich wurden jedoch die Auswirkungen der geplanten Bodenversiegelungen und Geländemodellierungen auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt bewertet. Den unversiegelten, ungestörten Bodenflächen wurde im Umweltbericht eine hohe Bedeutung bzw. Wertigkeit beigemessen. Auch unter Berücksichtigung der geplanten extensiven Dachbegrünung kann der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Boden zum Teil nur schutzgutübergreifend durch Ergänzende Erläuterungen Seite 5 entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Verlust an versickerungsfähigen Flächen führt zu verstärktem Oberflächenabfluss und greift somit erheblich in den Wasserhaushalt des Plangebiets ein. Um die Eingriffsfolgen im Plangebiet zu minimieren, wird der vor Ort anfallende Oberboden getrennt vom mineralischen Erdaushub gelagert und auf den nicht bebauten Flächen wieder aufgebracht. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein Rückbau des im Nordosten des Plangebiets vorhandenen, nicht mehr benötigten Schotterwegs samt Wiederherstellung des natürlichen Bodenaufbaus vorgesehen. Weitere im Plangebiet festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung auf dem Flachdach des Lebensmittelmarktes, die Pflanzung von insgesamt 29 Bäumen sowie die Entwicklung einer Fettwiese (PFG 1), einer auch als Sichtschutz fungierenden Feldhecke (PFG 2) und weiterer Sicht- und Blendschutzhecken aus Liguster und Hainbuche (PFG 3). Die Standorte der entsprechenden Pflanzgebote sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. In ihrer Gesamtheit ermöglichen die geplanten Maßnahmen einen Ausgleich des entstehenden bilanziellen Defizits mit einer Überkompensation von 43,15 Wertpunkten. Die artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass bei Umsetzung der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verwirklicht werden, wenn notwendige Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeit potenziell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar stattfinden. Eine entsprechende Regelung soll in den Durchführungsvertrag aufgenommen werden Durch die Planung werden abwägungserhebliche Belange des Lärmschutzes berührt, die in einem schallschutztechnischen Bericht des Ingenieurbüros für Bauphysik, Bad Dürkheim vom 18. Juli 2015 untersucht wurden. Gegenstand der Untersuchung waren die durch den Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes verursachten Lärmemissionen im Plangebiet und deren Auswirkungen auf die im Osten angrenzende schutzwürdige Bebauung. Dem Schallgutachten ist zu entnehmen, dass an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet im Tageszeitraum unterschritten werden, sofern die Fahrflächen des PKW-Parkplatzes asphaltiert sind und der Anlieferverkehr in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Im Nachtzeitraum darf hingegen weder Anliefer- noch Kundenverkehr (Parkieren von PKW, Rollen von Einkaufswagen, Türenschlagen etc.) auf dem Parkplatz stattfinden. Durch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, namentlich eine Beschränkung der Öffnungszeiten des Lebensmittelmarktes bis 21.30 Uhr in Kombination mit geeigneten Maßnahmen, die eine Nutzung des PKW-Parkplatzes nach 22.00 Uhr ausschließen, wie z. B. eine Schrankenanlage im Zufahrtsbereich, kann die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm im Nachtzeitraum gewährleistet werden. Entsprechende Regelungen werden ausschließlich im Durchführungsvertrag getroffen. Soweit der geplante Lebensmittelmarkt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Spitalhof erwarten lässt, wurde ausweislich des Schallgutachtens der hierdurch hervorgerufene Verkehrslärm als für die Nachbarschaft verträglich eingestuft. Da die den Markt anfahrenden PKW und Lkw kein Verkehrsaufkommen erzeugen, welches im Sinne der Nr. 7.4 TA Lärm zu einer Erhöhung des Verkehrslärms um mindestens 3 dB (A) führt, sind organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der auf die gewerbliche Nutzung entfallenden zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßenraums verzichtbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 II. Zum Verfahren und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffent-licher Belange Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes im Rathaus von Hohenwettersbach am 24. Februar 2016 statt. Aus der Öffentlichkeit wurden Hinweise und Fragen unter anderem zu der Erschließungssituation und der Zunahme der Verkehrsbelastung, zu den Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung bzw. der Einrichtung einer Tempo-30-Zone, zur Entwässerung, zum Lärmschutz, zur Beleuchtung und zum Warensortiment des Lebensmittelmarktes vorgebracht. Im Zeitraum vom 13. März bis 28. April 2017 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Kritisch äußerte sich hier das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe als Untere Landwirtschaftsbehörde wegen der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Von den Umweltverbänden (BUND, LNV und NABU) wurde die erhöhte Lärmbelastung und der zusätzlich zu erwartende Ziel- und Quellverkehr thematisiert, ferner die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft durch Geländemodellierungen, Abgrabungen und die Versiegelung von Ackerböden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 31. Juli bis zum 15. September 2017 durchgeführt. Durchgreifende Bedenken gegen die Planung wurden hierbei nicht geäußert. Mit den zu diesem Verfahrensstand vorgetragenen Stellungnahmen hatte sich der Gemeinderat anlässlich des Einleitungs- und Auslegungsbeschlusses auseinandergesetzt und an der Planung vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. Oktober 2018 festgehalten. Ergänzend hierzu verweisen wir auf die Verwaltungsvorlage Nr. 2018/0755 zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 27. November 2018. Auf der Grundlage des gefassten Beschlusses wurde der Planentwurf nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 17. Dezember 2018 bis 25. Januar 2019 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Auslegung haben sich nur wenige Träger öffentlicher Belange erneut zur Planung geäußert und letztlich keine erheblichen Einwendungen vorgebracht. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe haben zwar hinsichtlich der geplanten Verengung eines Fahrbahnabschnittes der Kreisstraße Spitalhof einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Straßenraum bemängelt und überdies eine bauliche Querungshilfe für Fußgänger angemahnt. Beide Themen waren jedoch in einem intensiven Abstimmungsprozess unter Einbindung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe eingehend erörtert und von der sogenannten Verkehrsplanungsrunde einer für sinnvoll befundenen Gesamtlösung zugeführt worden. Im Übrigen verweisen wir auf die als Anlage 1 beigefügte Synopse, in welcher die Anregungen den wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenüber gestellt wurden. Aus der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen ein, die sich kritisch mit dem Bebauungsplanentwurf auseinandersetzen. Thematisiert wurden insbesondere die mit der Versiegelung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen einhergehenden Eingriffe in Natur- und Landschaft, ein vermeintlicher Verkehrskollaps durch das erhöhte Verkehrsaufkommen, die Lage und Erreichbarkeit des Lebensmittelmarktes am Ortsrand sowie gegenüber dem Friedhof und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Die als Anlage 2 beigefügte Synopse geht ausführlich auf die Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein und unterzieht diese einer wertenden Betrachtung. Hervorzuheben ist, dass die Wahl des Standortes auf einen intensiven Abstimmungsprozess zurückgeht und die Betroffenheit der angesprochenen Umweltbelange im Umweltbericht ausführlich behandelt und bewertet wurde. Die negativen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft werden wegen des unmittelbaren Anschlusses an bereits bebaute Flächen als eher gering eingestuft. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in Hohenwettersbach derzeit kein Lebensmittelgeschäft mit einem Angebot für eine ausreichende Grundversorgung existiert. Aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen des späteren Marktbetreibers Netto wurde die Planung nach der Auslegung noch einmal überarbeitet, wobei die Grundzüge der Planung unberührt blieben. Neben rein redaktionellen Anpassungen beinhalten die Änderungen gegenüber der Fassung vom 5. Oktober 2018 eine Vergrößerung des Grundrisses des Marktgebäudes um einen Vordachbereich sowie eine entsprechende Verlängerung des Baufensters um 3,00 m in westliche Richtung, ferner eine neue Fläche für Einkaufswagenboxen, den Entfall der bisherigen Bereitstellungsfläche für Müllbehällter, eine notwendige Neuordnung der PKW-Stellplätze und eine Anpassung der Baumstandorte. Im Ergebnis reduzierte sich die Anzahl der PKW-Stellplätze von ursprünglich 61 auf nun 57. Zusätzlich wurde auch die Fassadengestaltung an das geänderte Werbeanlagenkonzept angepasst. Schließlich ergaben sich noch Änderungen am geplanten Zufahrtsbereich des landwirtschaftlichen Weges. Der Planentwurf in der überarbeiteten Fassung vom 31. Mai 2019 wurde nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 23. August 2019 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten Gelegenheit, zu den geänderten Teilen des Planentwurfes Stellung zu nehmen. Von Trägern öffentlicher Belange gingen mehrere Stellungnahmen ein, in denen jedoch keine neuen abwägungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen wurden. Zu den Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch das Stadtplanungsamt in der als Anlage 3 beigefügten Synopse verwiesen. Aus der Öffentlichkeit gingen keine weiteren Stellungnahmen ein. Da nach der Auslegung des geänderten Planentwurfs noch einige der Klarstellung dienende redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden, erhielt der Entwurf das jetzt aktuelle Fassungsdatum vom 5. November 2019. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alledem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. November 2019 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach (zur Fassung 5. Oktober 2018 sowie zur Fassung vom 31. Mai 2019) vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. November 2019 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. November 2019, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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Extrahierter Text
Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwetters- bach)“, Karls ruhe-Hohenwettersbach Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen Behörden Stellungnahme Handwerkskammer Karlsruhe vom 12. Dezember 2018 Keine Anregungen zu diesem vorhabenbezo- genen Bebauungsplan vorzubringen. Kenntnisnahme. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe vom 25. Januar 2019 Im Ergebnis haben wir keinerlei Anregungen bzw. Bedenken vorzubringen. Kenntnisnahme. Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 4. Januar 2019 Nach Durchsicht der uns eingereichten Planun- terlagen haben sich aus Sicht des Gesundheits- amtes keine Bedenken oder Anregungen erge- ben. Kenntnisnahme. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 14. Januar 2019 Flächennutzungsplan Als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung haben wir, mit Schreiben vom 23. August 2017, Stellung zur Beteiligung der Behörden nach§ 4 Abs. 2 BauGB genommen. Die von uns eingebrachten Anmerkungen wurden voll- umfänglich in Kapitel „A.2.1 Vorbereitende Bauleitplanung" berücksichtigt. Änderungen haben sich seither nicht ergeben. Kenntnisnahme. Stellungnahme NVK vom 23. August 2017 Die beabsichtigte Nutzung weicht in ihren In- halten vom derzeit gültigen Flächennutzungs- plan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe (NVK) ab. Die beplante Fläche ist als Grün- fläche mit der Zweckbestimmung "geplanter Sportplatz (Golfplatz)" dargestellt. Um die be- absichtigte Nutzung im Plan darzustellen, muss sie im FNP als Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Laut Einzelhandelserlass des Landes Baden-Württemberg werden hierbei auch Zweckbestimmung (Einzelhandel - Nahversor- gung) und die maximal zulässige Verkaufsflä- Der Flächennutzungsplan berücksichtigt nun die neue Nutzung. Die Vorschriften des Einzelhandelserlasses wer- den im Rahmen der Festsetzungen des VbB/VEP eingehalten. - 2 - Stellungnahmen Behörden Stellungnahme che (max. 800 m²) dargestellt. Mit dieser Be- grenzung ist gewährleistet, dass nur Einzelhan- del und dieser auf keinen Fall großflächig an- gesiedelt werden kann. Mit Schreiben vom 29. Juli 2013 hat die Stadt Karlsruhe die Durchführung des notwendigen FNP-Einzeländerungsverfahrens beantragt. Die Planungsstelle des NVK hat alle Verfahrens- schritte durchgeführt, die für das Verfahren nö- tig sind. Die veränderte Darstellung des Flä- chennutzungsplans wurde am 8. Juli 2014 von der Verbandsversammlung beschlossen. Kon- flikte auf Ebene des Regionalplans wurden mit- tels eines Flächentausches, der in einem raum- ordnerischen Vertrag zwischen der Stadt Karls- ruhe und dem Regionalverband Mittlerer Ober- rhein geregelt ist, geheilt. Die Verfahrensakte zur Änderung des Flächen- nutzungsplans wurde dem Regierungspräsidi- um zur Genehmigung vorgelegt. Sobald ein positiver Bescheid vorliegt, werden wir Sie in- formieren. Die Empfehlungen, die sich aus dem Einzelän- derungsverfahren für die verbindliche Bauleit- planung ergeben haben, wurden im vorliegen- den Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Der Konflikt auf Ebene des Regionalplans wur- de mittels eines Flächentausches, der in einem raumordnerischen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein geregelt ist, geheilt. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums liegt inzwischen vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gilt somit als aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt. Netze Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2018 Im Geltungsbereich des genannten Bebau- ungsplanes unterhalten bzw. planen wir keine elektrischen Anlagen. Wir haben daher zum Bebauungsplan keine Bedenken oder Anre- gungen vorzubringen. Kenntnisnahme. Regionalverband Mittlerer Oberrhein 12. Dezember 2018 Zur Planung haben wir mit Schreiben vom 27.04.2017 und 10.08.2017 bereits Stellung genommen. Unsere Anregung zur redaktionel- len Aktualisierung wurde im vorliegenden Ent- wurf umgesetzt. Darüber hinaus haben sich keine regionalplanerisch relevanten neuen As- pekte ergeben. Kenntnisnahme. Stellungnahme RVMO Augst 2017: Zur Planung haben wir mit Schreiben vom 27.04.2017 bereits Stellung genommen. Der Raumordnerische Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein wurde inzwischen unter- - 3 - Stellungnahmen Behörden Stellungnahme zeichnet. In diesem Zusammenhang regen wir eine re- dak tionelle Aktualisierung in der Begründung (Ziff. 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung) an. Weitere neue Erkenntnisse haben sich nicht er- geben. Wir stimmen dem Bebauungsplan zu. Die Begründung wurde bereits entsprechend angepasst. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 23. Januar 2019 Die Lage der Bushaltestellen wurde in den vor- liegenden Unterlagen geändert und entspricht jetzt dem letzten, mit den VBK abgestimmten, Stand. Die Sinnhaftigkeit des relativ langen, auf 5,0 m Breite begrenzten Fahrbahnabschnittes erschließt sich uns jedoch nicht. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Straßen- raum dar, der zu einer vermeidbaren Behinde- rung des ÖPNV führt. Der Abschnitt mit 5,0 m Breite sollte auf das erforderliche Maß der Furt einer Querungshilfe reduziert werden (ca. 5 bis 6 m), sonst ist zu befürchten, dass ein nach links abbiegender Bus noch nicht gerade vor der Einengung steht, und damit entgegen- kommende Fahrzeuge nicht passieren können. Idealerweise sollte die Einengung auch aus der Nordseite her entwickelt werden, um eine Vor- rangregelung in Fahrtrichtung Süd zu ermögli- chen. In diese Richtung verkehren deutlich mehr Busse als in Gegenrichtung. Auch eine Querungshilfe für die Fußgänger fehlt noch und ist mit darzustellen. Darüber hinaus wurde inzwischen eine zusätz- liche Haltestelle in Höhe Friedhof mit der Orts- verwaltung mehrfach besprochen und entspre- chend auch beim Neubau des Einkaufsmarktes zugesagt. Auf den barrierefreien Ausbau der Bushaltestel- len wird im Vorfeld hingewiesen. Die Richtli- nien hierfür sind aus dem vom KW allen Ge- meinden zur Verfügung gestellten „ Leitfaden zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im KVV" zu entnehmen. Der Anregung wurde inzwischen entspro- chen: siehe zeichnerischer Teil VbB/VEP. Die vorliegende Planung wurde mehr- fach im Rahmen der sogenannten Ver- kehrsplanungsrunde im Stadtplanungs- amt vorgestellt und abgestimmt. In die- sen Abstimmungsprozess sind auch die VBK involviert Da nun beidseitig in diesem Bereich ein Gehweg mit 2,5 m Breite angeboten wird und kein Eingriff in den Bereich des Friedhofes (Friedhofsmauer) noch in das Vorhabengrundstück (das ginge zu Las- ten von Pflanzflächen) stattfinden sollte, wurde die dargestellte Lösung als die sinnvollste betrachtet. Eine Querungshilfe wurde in der Verkehrspla- nungsrunde abgelehnt, u.a. wegen der Anlie- ferung für den Markt (Beachtung der Schleppkurven) und aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse. Diese ist inzwischen in die Planung mit einbe- zogen worden. Der Ausbau wird entsprechend den gelten- den Ausbaurichtlinien erfolgen. Dazu gibt es eine Regelung im Durchführungsvertrag. Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 23. Januar 2019 Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise: Auf Seite 19 des Entwurfs ist unter der Über- Der Hinweis wird redaktionell wie folgt ange- passt. Der nachfolgende Passus wird aus dem - 4 - Stellungnahmen Behörden Stellungnahme schrift "Wasserschutzgebiet" davon die Rede, dass die Ergiebigkeit des vorhandenen Grund- wasserleiters mittels einer Erkundungsbohrung ermittelt werden soll. Darüber hinaus wird auf eine wasserrechtliche Entscheidung aus dem Jahre 2006 verwiesen, die eine solche Bohrung erlauben würde. Dies ist für uns nicht nachvoll- ziehbar. Durch das Vorhaben ist das Grund- wasser – vergleiche auch die Aussagen auf Sei- te 6 zum Thema Grundwasserverhältnisse - nicht betroffen. Ob eine geothermische Er- schließung vorgesehen ist, ist nicht ersichtlich. Es ist daher unklar, weshalb diese Passage in den Text aufgenommen wurde. Wir bitten um Prüfung, gegebenenfalls kurze Rückmeldung und Streichung der Passage. Darüber hinaus könnte eine wasserrechtliche Entscheidung für eine Erkundungsbohrung aus dem Jahr 2006 nicht als Grundlage für eine Bohrung im Jahr 2019 herangezogen werden. Hier wäre ein neues wasserrechtliches Verfah- ren (Bohranzeige nach § 43 WG) erforderlich. Entwurf gestrichen: „Die Ergiebigkeit des vorhandenen Grundwas- serleiters wird mittels einer Erkundungsboh- rung zwischen Stupferich und Thomashof, na- he der K 9654, festgestellt. Für diese Bohrung liegt bereits eine Erlaubnis der Wasserrechtsbe- hörde der Stadt Karlsruhe (Aktenzeichen Fr 692.222, 11.1.06) vor.“
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Extrahierter Text
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme 1: Bürger vom 24. Januar 2019 Wir bitten Sie hiermit, die Planungen für einen Netto-Discounter als Nahversorger in Hohenwet- tersbach (Vorlage 2018/0755 vom 27.11.18) aus folgenden Gründen nicht weiter zu verfolgen bzw. einzustellen. Hohenwettersbach zählt noch zum Naherho- lungsgebiet für die Stadt. Mittlerweile sind durch den Golfplatz bereits viel Quadratmeter land- wirtschaftlicher Nutzfläche einseitig genutzt. (Machen sie doch mal einen Spaziergang durch diese „Mondlandschaft") Zum Ausgleich wäre es sinnvoll, anstatt 6.500 qm mit Beton zu versiegeln, diese Fläche umzu- wandeln in eine Landschaft mit Biodiversität. Be- reits jetzt gibt es kaum noch Insekten. Die Bie- nen finden wenig Nahrung und damit fehlt es auch für die Vögel und andere Kleinlebewesen an Nahrung. Die Straße zwischen Hohenwettersbach und Grünwettersbach ist so schmal - ein höheres Verkehrsaufkommen führt da unweigerlich zum Kollaps - wir Hohenwettersbacher haben es auch so schon immer wieder erlebt. Auch für die An- wohner wird es unzumutbar. Auch das spricht gegen einen Markt in dieser Lage. Der Markt sollte eigentlich den Menschen zu- gutekommen, die nicht mobil sind. Dafür ist die Der Golfplatz ist nicht Gegenstand dieses Bebau- ungsplanverfahrens. Die Annahme, es würden 6.500 m² Fläche mit Beton versiegelt, ist nicht zutreffend. Die Planung und ihre Auswirkungen wurden im Umweltbe- richt ausführlich behandelt. Die Landschaft des Plangebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erho- lungsfunktion ist gering. Durch den unmittelba- ren Anschluss an bereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunkti- on gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung zu werten. Insgesamt kommt der Umweltbericht zu einem positiven Ergebnis. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahver- sorger-Markt. Die Auswirkungen wurden im Umweltbericht untersucht. Die Auswirkungen der Planung auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft ist gering. Das Verkehrsaufkom- men für den Einkaufsmarkt ist nicht unverhält- nismäßig hoch, wie andernorts bereits bekannt ist. Es wird von einer für den Verkehrsraum und die Umgebung verträglichen Verkehrsmenge ausgegangen. Der Straßenquerschnitt ist ausrei- chend breit dafür. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe be- steht in der Sicherung und Stärkung der Lebens- - 2 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Lage so weit außerhalb nicht sinnvoll. Bisher hat sich ein Markt im Bergwald - mit guter Busan- bindung nicht halten können, die Wahrschein- lichkeit dass sich ein Markt an dieser Stelle tra- gen kann ist daher sehr unwahrscheinlich. Aus diesem Grunde gab es ja auch keinen Markt im alten Weinberg - obwohl der von der Lage für die Bewohner durchaus deutliche günstiger ge- wesen wäre. Als letztes ist es auch eine pietätische/ethische Frage, ob man einen Discounter gegenüber ei- nem Friedhof ansiedeln sollte. Wenn meine Tochter und ich uns so umhören, dann wünscht sich niemand einen Netto - wenn, dann ein Lebensmittelmarkt mit hochwertigem Angebot. mittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor die- sem Hintergrund wird im Stadtteil Hohenwet- tersbach die Ansiedlung eines Einzelhandelsbe- triebs angestrebt. Der geplanten Standortwahl ging ein langer und intensiver Abstimmungspro- zess voraus. Aufgrund der für ein solches Vorha- ben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwetters- bach das insgesamt ca. 6.570 m² großes Vorhab- engrundstück an der Kreisstraße K 9652 (Spital- hof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Der Nahversorgermarkt ist neben dem PKW auch mit dem Fahrrad sowie fußläufig erreichbar. In ca. 420 m fußläufiger Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Hohenwettersbach Rathaus“ und in ca. 315 m die Bushaltestelle „Taglöhner- gärten“. Beide Haltestellen werden z.Z. von den KVV-Buslinien 24 und 44 angefahren. Aufgrund der Lage am Ortsrand werden zusätzlich zwei neue Bushaltestellen mit Gehweg direkt vor dem geplanten Markt die Erreichbarkeit für möglichst weite Teile der Bevölkerung sichern. In die Stand- ortwahl eingeflossen sind die Bevölkerungszahlen in Hohenwettersbach (rd. 3000 Einwohner) und Bergwald (rd. 1350 Einwohner). Der geplanten Standortwahl ging ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahversorger-Markt. Zur Klä- rung der im missionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet wor- den. Dieses Gutachten berücksichtigt die umlie- genden Nutzungen und die daraus resultierenden potentiellen Konflikte des Vorhabens mit der Umgebung. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in dem Gutachten dokumentiert. Aus der Untersuchung abgeleitete Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Unter Beach- tung der e rmittelten Maßnahmen ist kein Konflikt zu befürchten. Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf die Betriebswahl. Unabhängig davon hat der geplan- te Netto-Markt ein qualifiziertes Nahversorger- konzept und die größte Lebensmittelauswahl im deutschen Discount-Segment: die Kunden finden dort rd. 5.000 Artikel mit Schwerpunkt auf Regi- onalität und Frische mit ein em ausgewogenen Anteil an Marken- und Eigenmarkenartikeln. Ein umfangreiches Bio-Sortiment und ein umwelt- freundliches Mehrwegsortiment runden das Pro- duktangebot ab. Ein Lebensmittelgeschäft mit einem Angebot für eine ausreichende Grundversorgung gibt es in - 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Wir bitten Sie daher nochmals - sehr geehrte Stadträte, Stadträtinnen und Herr Oberbürger- meister Dr. Mentrup - diese Planung zu über- denken und nach sinnvollen Alternativen zu su- chen. Hohenwettersbach derzeit nicht. Entsprechend gering ist in Hohenwettersbach der Versorgungs- grad mit Lebensmitteln (9 %), dem niedrigsten Wert aller Stadtteile von Karlsruhe. Mit der Ver- sorgung ihres Stadtteils mit Einzelhandelsgeschäf- ten unzufrieden sind rd. 72% (Durchschnitt in Karlsruhe nur rd. 11 %) der Einwohner. 73,7 % der Hohenwettersbacherinnen und Hohenwet- tersbacher geben an, Lebensmittelangebote zu vermissen, dies ist der höchste Wert aller Stadttei- le von Karlsruhe. Supermärkte bilden zusammen mit den Discoun- tern das Rückgrat bei der Versorgung mit Le- bensmitteln: 71,7 % der Karlsruherinnen und Karlsruher geben an, mindestens einmal pro Wo- che in einem Supermarkt einzukaufen. Im Disco- unter kaufen 62,1 % der Befragten mindestens einmal pro Woche ein. (Quelle: Nahversorgung in den Stadtteilen 2006 bis 2016“, Amt für Stadt- entwicklung) Aus den oben genannten Gründen wird es als sinnvoll erachtet, den Einkaufsmarkt an diesem Standort zu realisieren. 2: Bürger Einwohner von Hohenwettersbach und Karlsruhe, vom 25. Januar 2019 Wir bitten sie hiermit, die Planungen für einen Netto-Discounter als Nahversorger in Hohenwet- tersbach (Vorlage 2018/0755 vom 27.11.18) nicht weiter zu verfolgen bzw. einzustellen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. 6.500 qm Ackerfläche sollen versiegelt werden. In Zeiten fortschreitenden Klimawandels und wachsender Weltbevölkerung halten wir es für unverantwortlich und kurzfris- tig gedacht, 6.500 qm bester landwirt- schaftlicher Nutzfläche dauerhaft zu ver- siegeln für einen Discounter, der haupt- sächlich Lebensmittel aus fragwürdiger industrieller Produktion anbietet. Siehe Antwort zu Ziffer 1 Die Annahme, es würden 6.500 m² Fläche mit Beton versiegelt, ist nicht zutreffend. Die Planung und ihre Auswirkungen wurden im Umweltbe- richt ausführlich behandelt. Die Landschaft des Plangebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erho- lungsfunktion ist gering. Durch den unmittelba- ren Anschluss an bereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunkti- on gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung zu werten. Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaß- nahmen (vgl. Kapitel 6.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) und im Zuge von Ersatzmaßnah- men (vgl. Kapitel 6.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen) schutzgutübergreifend kompen- siert. Der geplante Eingriff hat sehr geringe Aus- wirkungen auf die klimatische Situation der Um- gebung durch den Verlust von Frischluftprodukti- onsflächen sowie die Behinderung der Frischluft- - 4 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme 2. Planung genau gegenüber Friedhof Der Hohenwettersbacher Friedhof ist, wie jeder Friedhof, ein besonderer Ort; wer je dort auf einer Beerdigung war o- der v on der Grabpflege kommt, wird froh sein, eben nicht auf einen noch so verkleideten Discounter - Betonklotz mit- samt riesigem Parkplatz und Kunden- , Anliefer-und Einkaufswagenverkehr schauen zu müssen. 3. Erhöhtes Verkehrsaufkommen Der Durchgangsverkehr ist jetzt schon eine große Belastung für die Anwohner. Der geplante Nettomarkt wird mit Si- cherheit noch mehr Verkehr anziehen. 4. Fraglich: Akzeptanz des Netto-Marktes Außerdem ist fraglich, wie dieser Markt in der Bevölkerung allgemein (nicht nur Rotenbüschle) angenommen wird: Die meisten Einwohnerinnen pendeln täglich zum Arbeitsplatz und kaufen unterwegs eher Qualität und nicht nur billig; die äl- zufuhr. Auswirkungen im Planungsgebiet selbst werden zum größten Teil im Zuge der Entwick- lung der Grünflächen kompensiert. Nach Durch- führung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüg- lich des Schutzguts Klima aufgewertet. Insgesamt kommt der Umweltbericht zu einem positiven Er- gebnis. Die Herstellung der Lebensmittel ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der geplanten Standortwahl ging ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahversorger-Markt. Zur Klä- rung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet wor- den. Dieses Gutachten berücksichtigt die umlie- genden Nutzungen und die daraus resultierenden potentiellen Konflikte des Vorhabens mit der Umgebung. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in dem Gutachten dokumentiert. Aus der Untersuchung abgeleitete Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Unter Beach- tung der ermittelten Maßnahmen ist kein Konflikt zu befürchten. Bei der Planung handelt es sich nicht um eine unverhältnismäßige, riesige Pla- nung, sondern um einen kleinflächigen Nah- versorger-Markt. Bei dem g eplanten Baukörper handelt es sich um eine moderne Architektur und Materialität aus Glas, Holz und Putzfassade, die sich in das Landschaftsbild einfügt. Die Planung wurde zudem mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahver- sorger-Markt. Die Auswirkungen wurden im Umweltbericht untersucht. Die Auswirkungen der Planung auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft ist gering. Das Verkehrsaufkom- men für den Einkaufsmarkt ist nicht unverhält- nismäßi g hoch, wie andernorts bereits bekannt ist. Es wird von einer für den Verkehrsraum und die Umgebung verträglichen Verkehrsmenge ausgegangen. Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf die Betriebswahl. Unabhängig davon bilden Super- märkte zusammen mit den Discountern das Rückgrat bei der Versorgung mit Lebensmitteln: 71,7 % der Karlsruherinnen und Karlsruher ge- ben an, mindestens einmal pro Woche in einem - 5 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme teren wünschen sich keinen unpersönli- chen Durchlaufbetrieb, sondern eine günstige Einkaufsmöglichkeit mit Auf- enthaltsqualität. 5. Alternativen Es gibt durchaus alternative Möglichkei- ten einer Nahversorgung in Hohenwet- tersbach (für alle), die sich mit einigem guten Willen aller Beteiligten auch ver- wirklichen lassen. Daher nochmals die Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup, sehr ge- ehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, diese in unseren Augen unverantwort- liche Planung zu stoppen. Supermarkt einzukaufen. Im Disco-unter kaufen 62,1 % der Befragten mindestens einmal pro Woche ein. (Quelle: Nahversorgung in den Stadt- teilen 2006 bis 2016“, Amt für Stadtentwicklung) Der geplante Netto-Markt hat ein qualifiziertes Nahversorgerkonzept und die größte Lebensmit- telauswahl im deutschen Discount- Segment: die Kunden finden rund 5.000 Artikel in den Regalen mit Schwerpunkt auf Regionalität und Frische und einem ausgewogenen Anteil an Marken- und Eigenmarkenartikeln. Ein umfangreiches Bio- Sortiment und ein umweltfreundliches Mehr- wegsortiment runden das Produktangebot ab. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe be- steht in der Sicherung und Stärkung der Lebens- mittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor die- sem Hintergrund wird im Stadtteil Hohenwet- tersbach die Ansiedlung eines Einzelhandelsbe- triebs angestrebt. Der geplanten Standort- Ansiedlung ging ein langer und intensiver Ab- stimmungsprozess voraus. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwettersbach das insgesamt ca. 6.570 m² großes Vorhabengrundstück an der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Aus den oben genannten Gründen wird es als sinnvoll erachtet, den Einkaufsmarkt an diesem Standort zu realisieren. 3: Bürger Einwohner von Hohenwettersbach und Umgebung, vom 25. Januar 2019 Wir bitten sie hiermit, die Planungen für einen Netto-Discounter als Nahversorger in Hohenwet- tersbach (Vorlage 2018/0755 vom 27.11.18) nicht weiter zu verfolgen bzw. einzustellen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. 6.500 qm Ackerfläche sollen versiegelt werden. In Zeiten fortschreitenden Klimawandels und wachsender Weltbevölkerung halten wir es für unverantwortlich und kurzfris- tig gedacht, 6.500 qm bester landwirt- schaftlicher Nutzfläche dauerhaft zu ver- siegeln für einen Discounter, der haupt- sächlich Lebensmittel aus fragwürdiger industrieller Produktion anbietet. Siehe Antwort zu Ziffer 1. Die Annahme, es würden 6.500 m² Fläche mit Beton versiegelt, ist nicht zutreffend. Die Planung und ihre Auswirkungen wurden im Umweltbe- richt ausführlich behandelt. Die Landschaft des Plangebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erho- lungsfunktion ist gering. Durch den unmittelba- ren Anschluss an bereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunkti- on gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung - 6 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme 2. Planung genau gegenüber Friedhof Der Hohenwettersbacher Friedhof ist, wie jeder Friedhof, ein besonderer Ort; wer je dort auf einer Beerdigung war o- der von der Grabpflege kommt, wird froh sein, eben nicht auf einen noch so verkleideteten Discounter - Betonklotz mitsamt riesigem Parkplatz und Kunden-, Anliefer-und Einkaufswagenverkehr schauen zu müssen. 3. Erhöhtes Verkehrsaufkommen Der Durchgangsverkehr ist jetzt schon eine große Belastung für die Anwohner. Der geplante Nettomarkt wird mit Si- cherheit noch mehr Verkehr anziehen. zu werten. Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaß- nahmen (vgl. Kapitel 6.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) und im Zuge von Ersatzmaßnah- men (vgl. Kapitel 6.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen) schutzgutübergreifend kompen- siert. Der geplante Eingriff hat sehr geringe Aus- wirkungen auf die klimatische Situation der Um- gebung durch den Verlust von Frischluftprodukti- onsflächen sowie die Behinderung der Frischluft- zufuhr. Auswirkungen im Planungsgebiet selbst werden zum größten Teil im Zuge der Entwick- lung der Grünflächen kompensiert. Nach Durch- führung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüg- lich des Schutzguts Klima aufgewertet. Insgesamt kommt der Umweltbericht zu einem positiven Er- gebnis. Die Herstellung der Lebensmittel ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der geplanten Standortwahl ging ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahversorger-Markt. Zur Klä- rung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet wor- den. Dieses Gutachten berücksichtigt die umlie- genden Nutzungen und die daraus resultierenden potentiellen Konflikte des Vorhabens mit der Umgebung. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in dem Gutachten dokumentiert. Aus der Untersuchung abgeleitete Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Unter Beach- tung der ermittelten Maßnahmen ist kein Konflikt zu befürchten. Bei der Planung handelt es sich nicht um eine unverhältnismäßige, riesige Pla- nung, sondern um einen kleinflächigen Nah- versorger- Markt. Bei dem geplanten Baukörper handelt es sich um eine moderne Architektur und Materialität aus Glas, Holz und Putzfassade, die sich in das Landschaftsbild einfügt. Die Planung wurde zudem mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahver- sorger-Markt. Die Auswirkungen wurden im Umweltbericht untersucht. Die Auswirkungen der Planung auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft ist gering. Das Verkehrsaufkom- men für den Einkaufsmarkt ist nicht unverhält- nismäßig hoch, wie andernorts ber eits bekannt ist. Es wird von einer für den Verkehrsraum und die Umgebung verträglichen Verkehrsmenge - 7 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme 4. Fraglich: Akzeptanz des Netto-Marktes Außerdem ist fraglich, wie dieser Markt in der Bevölkerung allgemein (nicht nur Rotenbüschle) angenommen wird: Die meisten Einwohnerinnen pendeln täglich zum Arbeitsplatz und kaufen unterwegs eher Qualität und nicht nur billig; die äl- teren wünschen sich keinen unpersönli- chen Durchlaufbetrieb, sondern eine günstige Einkaufsmöglichkeit mit Auf- enthaltsqualität. 5. Alternativen Es gibt durchaus alternative Möglichkei- ten einer Nahversorgung in Hohenwet- tersbach (für alle), die sich mit einigem guten Willen aller Beteiligten auch ver- wirklichen lassen. Daher nochmals die Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup, sehr ge- ehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, diese in unseren Augen unverantwort- liche Planung zu stoppen. ausgegangen. Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf die Betriebswahl. Unabhängig davon bilden Super- märkte bilden zusammen mit den Discountern das Rückgrat bei der Versorgung mit Lebensmit- teln: 71,7 % der Karlsruherinnen und Karlsruher geben an, mindestens einmal pro Woche in ei- nem Supermarkt einzukaufen. Im Disco- unter kaufen 62,1 % der Befragten mindestens einmal pro Woche ein. (Quelle: Nahversorgung in den Stadtteilen 2006 bis 2016“, Amt für Stadtent- wicklung) Der geplante Netto-Markt hat ein qualifiziertes Nahversorgerkonzept und die größte Lebensmit- telauswahl im deutschen Discount- Segment: die Kunden finden rund 5.000 Artikel in den Regalen mit Schwerpunkt auf Regionalität und Frische und einem ausgewogenen Anteil an Marken- und Eigenmarkenartikeln. Ein umfangreiches Bio- Sortiment und ein umweltfreundliches Mehr- wegsortiment runden das Produktangebot ab. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe be- steht in der Sicherung und Stärkung der Lebens- mittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor die- sem Hintergrund wird im Stadtteil Hohenwet- tersbach die Ansiedlung eines Einzelhandelsbe- triebs angestrebt. Der geplanten Standort- Ansiedlung ging ein langer und intensiver Ab- stimmungsprozess voraus. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwettersbach das insgesamt ca. 6.570 m² großes Vorhabengrundstück an der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Aus den oben genannten Gründen wird es als sinnvoll erachtet, den Einkaufsmarkt an diesem Standort zu realisieren. 4: Bürger Hohenwettersbacher Einwohner und andere, vom 25. Januar 2019 Wir bitten sie hiermit, die Planungen für einen Netto-Discounter als Nahversorger in Hohenwet- tersbach (Vorlage 2018/0755 vom 27.11.18) nicht weiter zu verfolgen bzw. einzustellen, und zwar aus folgenden Gründen: 6.500 qm Ackerfläche sollen versiegelt werden. Siehe Antworten zu Ziffer 1. Die Annahme, es würden 6.500 m² Fläche mit - 8 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme In Zeiten fortschreitenden Klimawandels und wachsender Weltbevölkerung halten wir es für unverantwortlich und kurzfristig gedacht, 6.500 qm bester landwirtschaftlicher Nutzfläche dau- erhaft zu versiegeln für einen Discounter, der hauptsächlich Lebensmittel aus fragwürdiger in- dustrieller Produktion anbietet. Planung genau gegenüber Friedhof Der Hohenwettersbacher Friedhof ist, wie jeder Friedhof, ein besonderer Ort; wer je dort auf ei- ner Beerdigung war oder von der Grabpflege kommt, wird froh sein, eben nicht auf einen noch so verkleideteten Discounter - Betonklotz mitsamt riesigem Parkplatz und Kunden-, Anlie- fer-und Einkaufswagenverkehr schauen zu müs- sen. Erhöhtes Verkehrsaufkommen Beton versiegelt, ist nicht zutreffend. Die Planung und ihre Auswirkungen wurden im Umweltbe- richt ausführlich behandelt. Die Landschaft des Plangebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erho- lungsfunktion ist gering. Durch den unmittelba- ren Anschluss an b ereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunkti- on gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung zu werten. Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaß- nahmen (vgl. Kapitel 6.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen) und im Zuge von Ersatzmaßnah- men (vgl. Kapitel 6.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen) schutzgutübergreifend kompen- siert. Der geplante Eingriff hat sehr geringe Aus- wirkungen auf die klimatische Situation der Um- gebung durch den Verlust von Frischluftprodukti- onsflächen sowie die Behinderung der Frischluft- zufuhr. Auswirkungen im Planungsgebiet selbst werden zum größten Teil im Zuge der Entwick- lung der Grünflächen kompensiert. Nach Durch- führung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüg- lich des Schutzguts Klima aufgewertet. Insgesamt kommt der Umweltbericht zu einem positiven Er- gebnis. Die Herstellung der Lebensmittel ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der geplanten Standortwahl ging ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahversorger-Markt. Zur Klä- rung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet wor- den. Dieses Gutachten berücksichtigt die umlie- genden Nutz ungen und die daraus resultierenden potentiellen Konflikte des Vorhabens mit der Umgebung. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in dem Gutachten dokumentiert. Aus der Untersuchung abgeleitete Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Unter Beach- tung der ermittelten Maßnahmen ist kein Konflikt zu befürchten. Bei der Planung handelt es sich nicht um eine unverhältnismäßige, riesige Pla- nung, sondern um einen kleinflächigen Nah- versorger- Markt. Bei dem geplanten Baukörper handelt es sich um eine moderne Architektur und Materialität aus Glas, Holz und Putzfassade, die sich in das Landschaftsbild einfügt. Die Planung wurde zudem mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Es handelt sich um einen kleinflächigen Nahver- - 9 - Stellungnahme Öffentlichkeit Stellungnahme Der Durchgangsverkehr ist jetzt schon eine gro- ße Belastung für die Anwohner. Der geplante Nettomarkt wird mit Sicherheit noch mehr Ver- kehr anziehen. Fraglich: Akzeptanz des Netto-Marktes Außerdem ist fraglich, wie dieser Markt in der Bevölkerung allgemein (nicht nur Rotenbüschle) angenommen wird: Die meisten Einwohnerinnen pendeln täglich zum Arbeitsplatz und kaufen un- terwegs eher Qualität und nicht nur billig; die äl- teren wünschen sich keinen unpersönlichen Durchlaufbetrieb, sondern eine günstige Ein- kaufsmöglichkeit mit Aufenthaltsqualität. Alternativen Es gibt durchaus alternative Möglichkeiten einer Nahversorgung in Hohenwettersbach (für alle), die sich mit einigem guten Willen aller Beteilig- ten auch verwirklichen lassen. Daher nochmals die Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup, sehr ge- ehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, diese in unseren Augen unverantwort- liche Planung zu stoppen. sorger-Markt. Die Auswirkungen wurden im Umweltbericht untersucht. Die Auswirkungen der Planung auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft ist gering. Das Verkehrsaufkom- men für den Einkaufsmarkt ist nicht unverhält- nismäßig hoch, wie andernorts bereits bekannt ist. Es wird von einer für den Verkehrsraum und die Umgebung verträglichen Verkehrsmenge ausgegangen. Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf die Betriebswahl. Unabhängig davon bilden Super- märkte bilden zusammen mit den Discountern das Rückgrat bei der Versorgung mit Lebensmit- teln: 71,7 % der Karlsruherinnen und Karlsruher geben an, mindestens einmal pro Woche in ei- nem Supermarkt einzukaufen. Im Disco- unter kaufen 62,1 % der Befragten mindestens einmal pro Woche ein. (Quelle: Nahversorgung in den Stadtteilen 2006 bis 2016“, Amt für Stadtent- wicklung) Der geplante Netto-Markt hat ein qualifiziertes Nahversorgerkonzept und die größte Lebensmit- telauswahl im deutschen Discount- Segment: die Kunden finden rund 5.000 Artikel in den Regalen mit Schwerpunkt auf Regionalität und Frische und einem ausgewogenen Anteil an Marken- und Eigenmarkenartikeln. Ein umfangreiches Bio- Sortiment und ein umweltfreundliches Mehr- wegsortiment runden das Produktangebot ab. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe be- steht in der Sicherung und Stärkung der Lebens- mittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor die- sem Hintergrund wird im Stadtteil Hohenwet- tersbach die Ansiedlung eines Einzelhandelsbe- triebs angestrebt. Der geplanten Standort- Ansiedlung ging ein langer und intensiver Ab- stimmungs prozess voraus. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwettersbach das insgesamt ca. 6.570 m² großes Vorhabengrundstück an der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Aus den oben genannten Gründen wird es als sinnvoll erachtet, den Einkaufsmarkt an diesem Standort zu realisieren.
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Extrahierter Text
Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karls ruhe-Hohenwettersbach Ergebnis der 2. öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme Behörden Stellungnahme Bundesanstalt für Infrastruktur, Umwelt. u. Dienstleis. der Bundeswehr 19. Juli 2019 Durch die oben genannte und in den Unter- lagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentli- cher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme Netze Baden-Württemberg GmbH 24. Juli 2019 Im Geltungsbereich des o.g. Bebauungs- planes unterhalten bzw. planen wir keine elektrischen Anlagen. Wir haben daher zum Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 22. Juli 2019 Nach Durchsicht der erneut ausgelegten Unterlagen müssen wir leider feststellen, dass keine unserer Anmerkungen, die wir Ihnen mit Schreiben ... V2-PUBi/May vom 23.1.2019 haben zukommen lassen, in der nun vorliegenden Planung übernommen wurden. Gründe für die Nichtberücksichti- gung sind uns nicht bekannt, da wir auch keinerlei Rückmeldung zu unserer Stellung- nahme erhalten hatten. Die VBK halten deshalb die bisherige Stel- lungnahme vom 23.1.2019 in vollem Um- fang aufrecht und bitten um entsprechen- de Berücksichtigung im weiteren Verfah- ren. Die vorliegende Planung wurde mehrfach im Rahmen der sogenannten Verkehrspla- nungsrunde im Stadtplanungsamt vorge- stellt und abgestimmt. In diesen Abstim- mungsprozess sind auch die VBK involviert Da nun beidseitig in diesem Bereich ein Gehweg mit 2,5 m Breite angeboten wird und kein Eingriff in den Bereich des Fried- hofes (Friedhofsmauer) noch in das Vor- habengrundstück (das ginge zu Lasten von Pflanzflächen) stattfinden sollte, wurde die dargestellte Lösung als die sinnvollste be- trachtet. Die früheren Stellungnahmen gingen zuständigkeitshalber an das Liegenschafts- amt, das Tiefbauamt und an den Vorhaben- träger. Im Rahmen der Ausbauplanung werden dann die jeweils aktuellen Ausbau- standards für die beiden Bushaltestellen bzw. für die Anpassungsmaßnahmen im 1 öffentlichen Verkehrsraum berücksichtigt und auch entsprechend umgesetzt werden. Es wurde den Vertragspartnern empfohlen, im Durchführungsvertrag eine entsprechen- de Regelung aufzunehmen. Diese Nachricht erhielt in 2017 auch die VBK. An diesem Vorgehen hat sich nichts geändert. Stellungnahme VBK 23.1.2019: Die Lage der Bushaltestellen wurde in den vorliegenden Unterlagen geändert und ent- spricht jetzt dem letzten, mit den VBK abge- stimmten, Stand. Die Sinnhaftigkeit des rela- tiv langen, auf 5,0 m Breite begrenzten Fahr- bahnabschnittes erschließt sich uns jedoch nicht. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Straßenraum dar, der zu einer vermeidbaren Behinderung des ÖPNV führt. Der Abschnitt mit 5,0 m Breite sollte auf das erforderliche Maß der Furt einer Querungshil- fe reduziert werden (ca. 5 bis 6 m), sonst ist zu befürchten, dass ein nach links abbiegen- der Bus noch nicht gerade vor der Einengung steht, und damit entgegenkommende Fahr- zeuge nicht passieren können. Idealerweise sollte die Einengung auch aus der Nordseite her entwickelt werden, um eine Vorrangre- gelung in Fahrtrichtung Süd zu ermöglichen. In diese Richtung verkehren deutlich mehr Busse als in Gegenrichtung. Auch eine Querungshilfe für die Fußgänger fehlt noch und ist mit darzustellen. Darüber hinaus wurde inzwischen eine zu- sätzliche Haltestelle in Höhe Friedhof mit der Ortsverwaltung mehrfach besprochen und entsprechend auch beim Neubau des Ein- kaufsmarktes zugesagt. Auf den barrierefreien Ausbau der Bushal- testellen wird im Vorfeld hingewiesen. Die Richtlinien hierfür sind aus dem vom KW al- len Gemeinden zur Verfügung gestellten „Leitfa den zum barrierefreien Ausbau von Der Anregung wurde entsprochen: siehe Antwort in obiger Spalte und zeichnerischer Teil VbB/VEP. Ein Bus, der vom Bergwald her kommt hat die Möglichkeit im Begegnungsfall sich im Bereich der Einmündung des landwirtschaft- lichen Weges aufzustellen und dort zu war- ten bis der Halt beendet ist. Es findet so kei- ne gegenseitige Behinderung der Busse statt. Eine Querungshilfe wurde in der Verkehrs- planungsrunde abgelehnt, u.a. wegen der Anlieferung für den Markt (Beachtung der Schleppkurven) und aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse. Diese ist inzwischen in die Planung mit ein- bezogen worden. Der Ausbau wird entsprechend den gelten- den Ausbaurichtlinien erfolgen. Dazu gibt es eine Regelung im Durchführungsvertrag. 2 Bushaltestellen im KVV" zu entnehmen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe 22. Juli 2019 Vielen Dank für die erneute Beteiligung am oben genannten Verfahren. Als Träger der vorbereitenden Bauleitpla- nung haben wir keine Anmerkungen und Bedenken vorzubringen. Kenntnisnahme Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt 24. Juli 2019 Nach Durchsicht der uns eingereichten Planunterlagen haben sich aus Sicht des Gesundheitsamtes erneut keine Bedenken oder Anregungen ergeben. Kenntnisnahme Handwerkskammer Karlsruhe 24. Juli 2019 Die Handwerkskammer Karlsruhe hat er- neut keine Anregungen zu diesem vorha- benbezogenen Bebauungsplan vorzubrin- gen. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein 26. Juli 2019 Für die erneute Beteiligung am o. g. Verfah- ren im Rahmen der zweiten Offenlage dan- ken wir. Zur Planung haben wir zuletzt mit Schreiben vom 12.12.2018 bereits Stellung genommen. Aus den nunmehr vorgesehenen Änderun- gen des Bebauungsplans ergeben sich keine regionalplanerisch rel evanten neuen Aspek- te. Wir stimmen dem Bebauungsplan zu. Kenntnisnahme Stellungnahme RVMO 12.12.2018: Für die erneute Beteiligung am o. g. Ver- fahren im Rahmen der Offenlage danken wir. Zur Planung haben wir mit Schreiben vom 27.4.2017 und 10.8.2017 bereits Stel- lung genommen. Unsere Anregung zur re- daktionellen Aktualisierung wurde im vor- liegenden Entwurf umgesetzt. Darüber hinaus haben sich keine regionalplanerisch relevanten neuen Aspekte ergeben. Wir stimmen dem Bebauungsplan zu. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr 7. August 2019 Gegen den Bebauungsplan bestehen aus straßenrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch die Anbringung von Werbeanlagen immer un- ter Beteiligung des Straßenbaulastträgers Die Stellungnahme wurde an das Bauord- nungsamt, den Vorhabenträger und seine Planungsbüros weitergeleitet mit der Bitte 3 der nahe gelegenen A 8 sowie der zustän- digen Höheren Straßenverkehrsbehörde be- antragt und genehmigt werden muss. Bitte beachten Sie, dass eine Beteiligung im Verfahren entgegen der Aussage in Ihrem Schreiben vom 16.7.2019 bislang nicht er- folgt ist. um Beachtung der Anregung im Bauan- tragsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde seinerzeit im Rahmen der Trägeranhörung im Jahre 2017 beteiligt. Eine Stellungnahme erfolgte daraufhin am 23.3.2017 durch die Abteilung im RP Stuttgart. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe 15. August 2019 Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Juli 2019 und die damit einhergehende Einbe- ziehung der IHK Karlsruhe hinsichtlich des Vorhaben- und Erschließungsplans „Spital- hof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ in Karlsruhe-Hohenwettersbach. Im Ergebnis haben wir keinerlei Anregun- gen bzw. Bedenken vorzubringen. Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2 Raumordnung 22. August 2019 Vielen Dank für die Beteiligung an o. g. Be- bauungsplanverfahren, zu dem wir in unse- rer Funktion als höhere Raumordnungsbe- hörde zuletzt mit Schreiben vom 11. Sep- tember 2017 Stellung genommen haben. Zwischenzeitlich liegt der zwischen Stadt Karlsruhe und Regionalverband Mittlerer Oberrhein geschlossene Vertrag zur Siche- rung des Flächentauschs auf Ebene des Regionalplans unterzeichnet vor. Zur Kompensation des hier vorliegenden Eingriffs (0,5 ha) in eine im Regionalplan festgelegte Grünzäsur wird im Rahmen der derzeit im Verfahren befindlichen Regional- planfortschreibung eine Siedlungserweite- rungsfläche von ca. 0,6 ha am Nord-Ost- Rand von Hohenwettersbach in den an- grenzenden Regionalen Grünzug eingeglie- dert. Der vorliegenden Planung stehen somit kei- ne Belange der Raumordnung entgegen. Kenntnisnahme 4
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Karlsruhe - Hohenwettersbach Entwurf Vorhabenträger: STM Zweite Verwaltungs-GmbH Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe T. 0721 – 82 82 90 F. 0721 – 82 82 99 info@wireka.de Planverfasser: VbB VEP SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten Architekturbüro Müller + Huber Weinbrennerstraße 13 Raiffeisenstraße 9 76135 Karlsruhe 77704 Oberkirch T. 0721 – 831030 T. 07802 – 70 44 0 F. 0721 – 8310399 F. 07802 – 70 44 400 mail@planer-ka.de info@architektur-buero.de VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) .......................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................................. 4 2. Bauleitplanung ...................................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .............................................................................. 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme ............................................................................................... 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................................ 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .................. 5 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ........................................ 5 3.2.2 Artenschutz ........................................................................................................... 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................................ 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ......................................................................................... 7 3.5 Belastungen .......................................................................................................... 8 3.5.1 Altlasten ................................................................................................................ 8 3.5.2 Immissionsschutz ................................................................................................. 8 4. Planungskonzept .................................................................................................. 8 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .......................................................... 8 4.2 Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 9 4.3 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................. 9 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................................... 10 4.5 Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports ...... 10 4.6 Erschließung ....................................................................................................... 10 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ......................................................... 10 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................................... 10 4.6.3 Ruhender Verkehr .............................................................................................. 10 4.6.4 Geh- und Radwege ............................................................................................ 10 4.6.5 Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 11 4.6.6 Energiekonzept ................................................................................................... 12 4.7 Gestaltung .......................................................................................................... 12 4.7.1 Dächer ................................................................................................................ 12 4.7.2 Fassaden ............................................................................................................ 13 4.7.3 Werbeanlagen .................................................................................................... 13 4.7.4 Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen ......................... 13 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .................... 13 4.8.1 Grünordnungsplan, Pflanzungen ........................................................................ 13 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft ......................................................................... 13 4.8.3 Minimierungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen .......................................... 14 4.8.4 Artenschutz ......................................................................................................... 15 4.9 Schallschutz ........................................................................................................ 15 4.10 Klimaschutz ........................................................................................................ 16 4.11 Klimaanpassung ................................................................................................. 16 5. Umweltbericht ..................................................................................................... 16 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................................ 16 7. Statistik ............................................................................................................... 16 7.1 Flächenbilanz ..................................................................................................... 16 7.2 Geplante Bebauung ............................................................................................ 16 7.3 Bodenversiegelung ............................................................................................. 17 8. Kosten ................................................................................................................. 17 9. Durchführung ...................................................................................................... 17 VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 3 B. Hinweise (beigefügt) ........................................................................................ 18 1. Versorgung und Entsorgung ............................................................................... 18 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet ................................................................. 18 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale .............................................................. 19 4. Baumschutz ........................................................................................................ 19 5. Altlasten .............................................................................................................. 19 6. Erdaushub / Auffüllungen ................................................................................... 19 7. Private Leitungen ................................................................................................ 20 8. Barrierefreies Bauen ........................................................................................... 20 9. Erneuerbare Energien ........................................................................................ 20 10. Artenschutz ......................................................................................................... 21 11. Begrünung .......................................................................................................... 21 12. Artenliste ............................................................................................................. 21 13. Dachbegrünung und Solaranlagen ..................................................................... 22 14. Abfallentsorgung ................................................................................................. 22 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften .............. 23 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................ 23 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen ........................................................ 23 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 23 3. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................... 23 3.1 Gebäudehöhe GH .............................................................................................. 23 3.2 Grundfläche ........................................................................................................ 23 4. Überbaubare Grundstücksfläche ........................................................................ 24 5. Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports ...... 24 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .......................................................................................................... 24 6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ................................................... 24 6.2 Ausgleichsmaßnahmen ...................................................................................... 24 6.2.1 Entsiegelung des Schotterwegs ......................................................................... 24 6.2.2 Dachbegrünung .................................................................................................. 24 6.3 Ersatzmaßnahmen ............................................................................................. 25 6.3.1 Entwicklung einer Fettwiese ............................................................................... 25 6.3.2 Anlage einer Feldhecke ...................................................................................... 25 6.3.3 Anlage einer Ligusterhecke ................................................................................ 26 6.3.4 Pflanzung von Bäumen ...................................................................................... 26 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................................. 27 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ................................................................ 27 1.2 Fassaden ............................................................................................................ 27 2. Werbeanlagen und Automaten ........................................................................... 27 3. Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen ......................... 28 4. Außenantennen .................................................................................................. 28 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................................ 28 6. Niederschlagswasser ......................................................................................... 28 III. Sonstige Festsetzungen .................................................................................. 29 IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung .................................................... 30 Unterschriften ................................................................................................................... 33 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), ................................................................... 34 VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 4 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Karlsruhe besteht in der Sicherung und Stärkung der Lebensmittel-Nahversorgung in den Ortsteilen. Vor diesem Hin- tergrund wird im Stadtteil Hohenwettersbach die Ansiedlung eines Einzelhan- delsbetriebs angestrebt. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kommt als einziger Standort in Hohenwetters- bach ein insgesamt ca. 6.560 m² großes Vorhabengrundstück an der Kreis- straße K 9652 (Spitalhof) am westlichen Ortseingang in Betracht. Große Teile des Plangebiets waren bislang Bestandteil der Golfplatzanlage Batzenhof. Für die Zufahrt und die Geländemodellierung werden insgesamt ca. 709 m² große Teilflächen des städtischen Flurstücks Nr. 64012 bean- sprucht. Das gesamte Vorhabengrundstück wird im Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe als Fläche für einen Nahversor- gungsstandort entwickelt. Vorhabenträger ist die STM Zweite Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe, vertreten durch ihre Geschäftsführerin B. Karcher. Als Betreiber der Nahversorgungs- einrichtung ist die Fa. Netto Marken-Discount GmbH vorgesehen, deren Plan- konzept einen eingeschossigen Lebensmittelmarkt mit max. 800 m² Verkaufs- fläche umfasst. Auf dem geplanten Kundenparkplatz werden 57 Stellplätze nachgewiesen. Die Zu- und Abfahrt für den Kunden- und Anlieferverkehr er- folgt von Norden über das derzeitige Flurstück Nr. 64012. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstel- lung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Vorhaben greift in eine im Regionalplan dargestellte Grünzäsur ein und widerspricht insofern den Zielen der Raumordnung. Mit Blick auf die hohe Be- deutung, welche das Vorhaben zur Sicherung der wohnortnahen Lebensmit- telversorgung hat, ist der Abschluss eines raumordnerischen Vertrags zwi- schen dem Regionalverband mittlerer Oberrhein (RVMO) und der Stadt Karls- ruhe erfolgt. Gemäß diesem Vertrag wird zur Kompensation des Eingriffs in die Grünzäsur auf die Entwicklung von ca. 0,6 ha nördlich der Straße „Wie- selweg“ am Nordostrand des Stadtteils verzichtet. Diese Fläche wird bei der nächsten Fortschreibung des Regionalplans in den benachbarten regionalen Grünzug eingegliedert. Das Plangebiet ist im FNP als Sonderbaufläche dargestellt. Gemäß Einzel- handelserlass Baden - Württemberg sind auch die Zweckbestimmung (Einzel- handel / Nahversorgung) und die maximal zulässige Verkaufsfläche von 800 m² aufgeführt. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Das Plangebiet befindet sich im unbeplanten Außenbereich, lag ursprünglich im Geltungsbereich des mittlerweile rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Be- bauungsplans (VbB) „Golfanlage Batzenhof“ und wird nun als VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ entwickelt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VbB) umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² und liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Hohenwettersbach zwischen der Autobahn A8 und der Kreisstraße K 9652 (Spitalhof) im direkten Anschluss an die Bebauung des heutigen westlichen Ortsrandes. Der Geltungsbereich umschließt öffentliche Verkehrsflächen, die zwar im Zuge der Planung verändert werden sollen, aber selbst nicht zum Vorhaben gehören. Das Vorhabengrundstück umfasst einen ca. 6.570 m² gro- ßen Teilbereich des Geltungsbereichs des VbB. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Gelände des Vorhabengrundstücks fällt topografisch in nordwestliche Richtung ab. Es handelt sich um eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Flä- che; außer einer Baumgruppe auf dem städtischen Flurstück Nr. 64012 im Nordosten des Geltungsbereichs gibt es keinen nennenswerten Gehölzbe- stand. Die Bodenbeschaffenheit wurde im Rahmen eines gesonderten Bodengutach- tens (Kärcher Ingenieursgesellschaft mbH, Weingarten / Baden, 03.02.2015) insbesondere hinsichtlich ihrer Versickerungsfähigkeit für das unbelastet anfal- lende Niederschlagswasser untersucht. Die folgende Bodenbeschaffenheit wurde ermittelt: Geologischer Überblick Unter bindigen Deckschichten in Form von Lösslehm folgen oberflächennah verkarstete Kalksteine des Oberen und Mittleren Buntsandsteins. Untergrundaufbau Zur Erkundung des Bauwerksstandortes wurden an fünf örtlich festgelegten Stellen Baggerschürfen ausgeführt. Ihre Lage ist Anlage 1 [zum Bodengutach- ten] zu entnehmen. Die Ergebnisse sind in Anlage 2 [zum Bodengutachten] dargestellt. Das Gelände ist mit ca. 20 - 30 cm Oberboden (Ackerboden) bedeckt. Die Mächtigkeit kann durch örtliche Auffüllungen auch höher liegen. In Schürfe 5 wurden 60 cm festgestellt. Darunter folgen Lösslehmschichten in Form schluf- figer Tone und toniger Schluffe. Die Konsistenz der bindigen Schichten ist überwiegend steif oder weich-steif. Halbfeste Böden treten nur untergeordnet auf. Unterhalb von etwa 1,5 - 2,5 m Tiefe beginnt der Übergang in die Verwit- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 6 terungszone mit plastischem Ton, der teils Steine enthält und i.a. steife bis halbfeste Konsistenz aufweist. Fels wurde nicht angetroffen. Bodenmechanische Kennwerte Die angetroffenen Böden sind von früheren Untersuchungen an vergleichba- ren Böden im Nordschwarzwald ausreichend genau bekannt. Somit konnten die in nachfolgender Tabelle zusammengestellten charakteristischen Kenn- werte auf der Grundlage der qualifizierten Bodenansprache festgelegt werden. Bei diesen Werten handelt es sich um Erfahrungswerte. In der Zeile „Frostempfindlichkeit" definiert F 2 einen gering bis mittel frost- empfindlichen und F 3 einen hoch frostempfindlichen Boden. Die Lösslehme und Stein-Ton-Gemische reagieren sensibel auf Wassergehaltsschwankungen und gehen bei Wasserzutritt rasch in Bodenklasse 2 .fließende Bodenarten" über. Die organoleptische Ansprache ergab keine Anhaltspunkte für Verunreinigun- gen des Untergrundes an den Untersuchungsstellen. Eine chemische Unter- suchung ist daher nicht Gegenstand dieses Berichts Erdbebenzone Das Baugelände befindet sich gemäß den Angaben des Landeserdbeben- dienstes Baden-Württemberg und der DIN 4149 im Bereich der Erdbebenzo- ne 1. Den entsprechenden Nachweisen sind die Untergrundklasse Rund die Baugrundklasse C zugrunde zu legen. Geothermie Gemäß den [dem Bodengutachten] beigefügten Unterlagen des LGRB Infor- mationssystems Oberflächennahe Geothermie liegen im Baugelände keine Gründe für eine Nutzungseinschränkung der oberflächennahen Geothermie mittels Erdwärmesonden vor. Es ist mit einer guten Effizienz der Erdwärme- sonden zu rechnen. Grundwasserverhältnisse Grundwasser ist erst in größerer Tiefe zu erwarten. Sickerwasser kann aller- dings in beliebiger Tiefe auftreten. Der zu erwartende Sickerwasseranfall ist i.a. gering. Da nur die Fundamente in den Untergrund einbinden, hat das VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 7 Grund- oder Schichtwasser voraussichtlich keinen entscheidenden Einfluss auf die Bebauung. Er ist aber für die Anlage der Baugrubenböschung im Sü- den und die Tragfähigkeit des Erdplanums maßgebend. Nasse, auf Schicht- wasser hindeutende Böden wurden im Südteil in den Schürfen 1 und 2 festge- stellt, ab ca. 2,5 - 3, 7 m Tiefe. Versickerfähigkeit Das Bauwerk bindet in den gering durchlässigen Baugrund ein. Stauwasser oder zusickerndes Niederschlagswasser kann nur in sehr geringem Umfang in den gewachsenen Baugrund absickern. Es ist daher grundsätzlich mit auf- stauendem Sickerwasser zu rechnen. Nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, sind Schichten des Untergrundes für eine technische Versickerung geeignet, deren Durchlässigkeitsbeiwert bei Wassersättigung im Bereich zwischen kt=1*10-3 bis 1*10-6m/s liegt. Im Plan- gebiet sind Durchlässigkeitsbeiwerte von kt=1*10-8 zu erwarten, sodass eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich ist. 3.2.2 Artenschutz Die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit wurde in Abstimmung mit den Behör- den im Zuge des Umweltberichts vom Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe geklärt. Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung der Pla- nung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogel- arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Dies wird über den Durchführungsvertrag gesichert. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Vorhabengrundstück wird heute weitgehend als Teil der großen zusam- menhängenden Ackerfläche zwischen der Kreisstraße und der Lindenstraße landwirtschaftlich genutzt. Die das Vorhabengrundstück umgebenden Acker- flächen werden zum überwiegenden Teil von der Golfplatznutzung bean- sprucht. Nur in einem Abschnitt südwestlich des Vorhabens bleibt die land- wirtschaftliche Nutzung auch künftig bestehen. Die Zufahrt zu diesen Flächen von der Kreisstraße aus wird im VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwet- tersbach)“ festgesetzt und ist auf der städtischen Parzelle Flurstück Nr. 64012 neu herzustellen. Nördlich des Spitalhofs befindet sich der Hohenwettersbacher Friedhof. Bei der vorhandenen Ortsrandbebauung östlich des Plangebiets handelt es sich um zweigeschossige Bebauung mit gemischter Nutzung. 3.4 Eigentumsverhältnisse Im Plangebiet wurde ein separates Flurstück von der Ackerparzelle Flurstück Nr. 64050 abgetrennt und als neues Flurstück Nr. 64050/1 gebildet. Der Vor- habenträger hat das neugebildete Flurstück 64050/1 erworben. Vorhaben- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 8 grundstück und Markt sollen vom Vorhabenträger an den Marktbetreiber ver- pachtet werden. Das der Ackerparzelle Flurstück Nr. 64050 vorgelagerte Flur- stück Nr. 64012 wird vom Vorhabenträger teilweise erworben, der weiterhin für öffentliche Verkehrsflächen benötigte Teil verbleibt in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es bestehen keine Hinweise auf Altlastenverdacht. 3.5.2 Immissionsschutz Zur Klärung der immissionsschutzrechtlichen Belange ist ein schalltechni- sches Gutachten erarbeitet worden (Ingenieurbüro für Bauphysik, Bad Dürk- heim vom 18.07.2015). Darin wurde geprüft, welche Auswirkungen durch den Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes auf das Plangebiet einwirken und welche Geräuscheinwirkung auf die nächstliegende schutzwürdige Bebauung entsteht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die geltenden Immissions- richtwerte im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschritten werden (Näheres un- ter Punkt 4.9). 4. Planungskonzept Der als eingeschossiger Bau mit Flachdach geplante Lebensmittelmarkt wird auf der Südwesthälfte des Plangrundstücks errichtet. Zwischen dem Marktge- bäude und der am westlichen Ortsrand vorhandenen Bebauung liegt der künf- tige Kundenparkplatz mit Einkaufswagenboxen. Die Anlieferung erfolgt auf der Südwestseite des Marktgebäudes. Der Markt umfasst max. 800 m² Verkaufs- fläche. Die geplanten Gebäudegrundflächen und die befestigten Flächen er- geben sich aus der Flächenaufstellung auf Seite 42 (Anlagen). Aufgrund des deutlichen Geländeanstiegs in südwestliche Richtung werden die Parkplatzflächen durch Aufschüttung angeböscht, während das Marktge- bäude durch Geländeabgrabung in den Hangverlauf eingepasst wird. Die Erschließung des künftigen Marktgrundstücks erfolgt über die Flächen des bisherigen Flurstücks Nr. 64012. Auf den in städtischem Eigentum verbleiben- den Restflächen wird auch die Erschließung der südwestlich des Vorhabens liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen planungsrechtlich gesichert (siehe Plan). Die Grundstücksflächen, welche weder durch das Marktgebäude, noch durch Parkplatz- oder Zufahrtsflächen beansprucht werden, sind im VbB als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit Pflanzgebot festgesetzt und entsprechend zu begrünen. Das Vorhaben wird auf diese Weise in Richtung des angrenzenden Gebäudebestands am „Spital- hof“ und des künftigen Golfplatzes wirksam eingegrünt. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Das Baurecht wird über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB geschaffen. Der VEP (siehe Anlage) wird mit Ausnahme der Ein- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 9 teilung der Räume und der Möblierung Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 4.2 Art der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich wird ein Sondergebiet für den Lebensmitteleinzelhandel gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Zulässig ist ein Lebensmittel- und Getränke- markt mit einer Verkaufsfläche inklusive Backshop von max. 800 m² sowie be- triebsbezogene Nebenanlagen wie Lagerflächen, Stellplätze, Fahrgassen und Einkaufswagenboxen. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximal zulässige Geschossfläche des Marktgebäudes, die maximale Höhe des Erdgeschoss- Fertigfußbodens (EFH), und die Gebäude- höhe (GH). Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen der EFH und der Ober- kante Flachdach-Attika. Die maximal zulässige Geschossfläche für das Marktgebäude wird im zeich- nerischen Teil mit 1.400 m² festgesetzt Einschließlich der Hauptanlage, der Stellplätze und der dazugehörigen Zufahr- ten, der Anlieferung und der Nebenanlagen darf die Grundfläche maximal 4.000 m² betragen. Dies entspricht einer GRZ von 1,0 und übersteigt damit die Obergrenze der Baunutzungsverordnung, die grundsätzlich eine Überschrei- tung der Grundfläche bis zu einer GRZ von 0,8 vorsieht. Gem. § 19 Abs. 4 BauNVO kann der Bebauungsplan hiervon Abweichendes festsetzen. Für die Verwirklichung des Vorhabens auf dem Grundstück ist es deshalb möglich und erforderlich die Überschreitung der Grundfläche bis zu einer GRZ von 1,0 zuzulassen. Dies ist bei der vorliegenden Planung verträglich, da der zu ver- siegelnde Grund umgeben ist von nicht überbaubaren Flächen, die begrünt werden sollen und im zeichnerischen Teil als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt dass die allgemeinen Anforde- rungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die im zeichnerischen Teil festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) ermög- licht die Umsetzung des geplanten Lebensmittelmarktes sowohl unter Berück- sichtigung der betrieblichen Anforderungen als auch der Belange des Orts- und Landschaftsbilds. Hier wird insbesondere der städtebaulichen Situation am Ortseingang mit angrenzender Bestandsbebauung Rechnung getragen. Mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien darf die Gebäudehöhe bis 2,00 m über Oberkante Attika überschritten werden, dabei sind die Anlagen um das Maß ihrer Höhe von der jeweiligen Gebäudeaußenwand abzurücken. Bei den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung handelt es sich um Maximalwerte, die durch andere Festsetzungen eingeschränkt werden kön- nen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 10 4.4 Überbaubare Grundstücksflächen Überbaubare Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil durch Bau- grenzen festgesetzt. 4.5 Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports Aus Gründen eines geordneten Erscheinungsbildes und zur Reduktion von Lärm sind Einkaufswagenboxen nur überdacht innerhalb überbaubarer Flä- chen (s. VEP: Lage unter dem Vordach) und in der im zeichnerischen Teil ge- kennzeichneten Fläche zulässig. Fahrradstellplätze und weitere Nebenanla- gen gem. § 14 BauNVO sind innerhalb und außerhalb überbaubarer Flächen zulässig. Stellplätze sind innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten Fläche für Stellplätze zulässig. Garagen bzw. Carports sind zur Umsetzung des geplanten Parkierungskonzeptes nicht erforderlich und werden daher ausgeschlossen. 4.6 Erschließung 4.6.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) In ca. 420 m fußläufiger Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Hohen- wettersbach Rathaus“ und in ca. 315 m die Bushaltestelle „Taglöhnergärten“. Beide Haltestellen werden z.Z. von den KVV-Buslinien 24 und 44 angefahren. Zusätzlich soll eine neue Bushaltestelle direkt vor dem geplanten Markt die Er- reichbarkeit für möglichst weite Teile der Bevölkerung sichern. 4.6.2 Motorisierter Individualverkehr Die Verkehrserschließung erfolgt vom Spitalhof. 4.6.3 Ruhender Verkehr Die für das Vorhaben erforderlichen PKW-Stellplätze werden - ebenso wie die erforderlichen Fahrradabstellplätze - in den Außenanlagen des Marktgrund- stücks nachgewiesen (siehe VEP). 4.6.4 Geh- und Radwege Der auf der Südseite der Straße „Spitalhof“ vorhandene Gehweg endet nach der bestehenden Wohnbebauung und könnte bis zum künftigen Markt-Zugang verlängert werden. Allerdings ist dieser südliche Gehweg in der Ortslage schmal und durch verschiedene Treppeneinbauten abschnittsweise zusätzlich verengt; die Begehbarkeit ist insofern eingeschränkt und gefährlich, sobald die Passanten auf die Straße ausweichen müssen. Deshalb ist geplant, die fußläufige Erreichbarkeit des Nahversorgers über den nördlich des Spitalhofs verlaufenden, ausreichend ausgebauten Gehweg zu sichern. Die Passanten sollen die Kreisstraße auf Höhe des Friedhofs über- queren um zur Bushaltestelle Richtung Ortsmitte / nach Karlsruhe und zum Marktzugang zu gelangen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 11 Um die Querung des Spitalhofs zu erleichtern und die Geschwindigkeit zu re- duzieren wird die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Planzeichnung festgesetzt. 4.6.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Entsprechende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen. Schmutzwasser: Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen SW-Sammler in der Straße „Spital- hof“. Die Bemessung der Grundleitungen muss nach DIN 1986-100, Stand Mai 2008, erfolgen. Die Entwässerung innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück muss im Trennsystem erfolgen. In der Anlieferzone muss das Oberflächenwasser der LKW-Aufstellfläche auf- grund des zu erwartenden höheren Verschmutzungsgrades in den Schmutz- wasserkanal eingeleitet werden. Der Abfluss in den öffentlichen SW-Kanal darf die Abflusskapazität des öffentlichen Sammlers nicht überschreiten und muss ggf. gedrosselt abgeleitet werden. Regenwasser: Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen RW-Sammler in der Straße „Spital- hof“. Für das Gebiet besteht eine Einleitungsbegrenzung von Qmax = 70 l/s. Das Niederschlagswasser muss entsprechend gedrosselt in den öffentlichen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Regenwasserrückhaltung Eine vorzuhaltende Rückhaltung ist nach den Vorgaben des DWA-A 117 auf ein 5-jährliches Niederschlagsereignis auszulegen. Die Ableitung ist über ein Drosselorgan auf die max. zulässigen Werte zu begrenzen. Eine erste Rück- haltung erfolgt über das extensiv begrünte Dach des Marktes. Da dies nicht ausreicht um den geforderten Drosselabfluss einzuhalten, wird eine Rückhal- temulde angelegt. Das auf den befestigten Flächen anfallende Oberflächen- wasser ist ebenfalls mittels eines Ableitungssystems in Richtung der im Nord- osten gelegenen Grünfläche in die Rückhaltemulde mit einem Volumen von mind. 17,2 m³ zu führen. Das Regenwasser wird von der Mulde über einen Drosselschacht auf 48 l/s gedrosselt in den öffentlichen RW-Sammler in der Spitalstraße eingeleitet wird. Mittels eines Walls entlang der östlichen Grundstücksgrenze soll verhindert werden, dass im Falle einer Überflutung, die im Osten angrenzenden Anlieger gefährdet werden und eindringendes Wasser Schäden an den Gebäuden ver- ursacht. Sofern bei der Bebauung Drainagen, Schicht- oder Quellwässer angeschnitten werden, muss der Verbleib des Grundwassers im Grundwasserleiter sicherge- stellt werden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 12 Ableitung Niederschlagswasser im Außengebiet Das unbebaute Urgelände fällt von Südwesten nach Nordosten hin ab. An- hand der Fließweganalyse wurde die Fließrichtung des Oberflächenabflusses ermittelt. Derzeit fließt ein Teil des Oberflächenwassers in einen Geröllfang, der das Wasser in den öffentlichen Kanal in der Straße „Spitalhof“ ableitet. Durch die geplante Baumaßnahme werden die Fließwege zu dem bestehen- den Geröllfang unterbrochen, sodass ein neuer Geröllfang westlich des ge- planten Marktes gesetzt werden muss. Der bestehende Geröllfang wird hinfäl- lig. Das Außengebietswasser, welches in Richtung der südwestlichen Grund- stücksgrenze fließt, wird mittels einer Dammschüttung in Richtung des geplan- ten neuen Geröllfangs geleitet werden. Von da aus ist die Ableitung über ei- nen neuen Kanal in den öffentlichen Regenwasserkanal vorzusehen. Entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze wird ebenfalls mittels einer Dammschüttung verhindert werden, dass Außengebietswasser auf das Grundstück abfließen kann. In weiterem Verlauf in Richtung Nordosten folgt das Außengebietswasser schließlich dem natürlichen Geländeverlauf. 4.6.6 Energiekonzept Der geplante Lebensmittelmarkt wird voraussichtlich mit einer Gasbrennwert- therme ausgestattet. Diese soll unterstützt werden durch eine Wärmerückge- winnung aus der Abluft, sowie durch die Abwärme der Gewerbekälte (Kälteer- zeuger). Auf dem Flachdach ist der Einbau einer Photovoltaikanlage geplant. 4.7 Gestaltung 4.7.1 Dächer Im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation im Eingangsbereich zum Stadtteil Hohenwettersbach und aus Gründen der Umweltverträglichkeit ist das Vorhaben mit einem begrünten Flachdach umzusetzen. Das Dach ist extensiv zu begrünen, was gleichzeitig der Regenwasser-Rückhaltung dient. Gestalterisch unerwünscht sind ortsfremde Materialien wie z.B. metallische Materialien wie Kupfer, unbeschichteten verzinkten Stahlblechen, Blei- oder Titanzinkblechen da diese sich nicht einfügen in das Ortseingangsbild mit Friedhof und Einfamilienhäusern mit typischer Dachdeckung aus Ziegeln. Dies hat auch den positiven Nebeneffekt, dass durch den Ausschluss dieser Mate- rialien keine Schwermetalle ausgelöst werden. Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb abgesehen von den geplanten Anlagen zur Gewinnung regene- rativer Energien und technisch notwendiger Anlagen für die Be- und Entlüf- tung, Heizung und Kühlung des Gebäudes unzulässig. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Dachformen zulässig. Ziel ist die Entwicklung einer ausdauernden Ruderalvegetation mit Elementen der Trockenrasen. Das nährstoffreiche, lehmige Bodenmaterial, das durch die Bau- maßnahmen anfällt, eignet sich hierfür nur als untergeordnete Beimischung. Die initiale Anpflanzung von Arten der Trockenrasen hat sehr lückig zu erfolgen VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 13 und ermöglicht so eine spontane Ansiedlung standortheimischer und -gerechter Arten. 4.7.2 Fassaden Zugunsten des Siedlungsbildes sind für die Oberflächen nicht verglaster Fassa- denabschnitte folgende Materialen zulässig: Putz, Holz, Klinker (auch „Riem- chen“) und Naturstein. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. Siehe hierzu die Darstellung in Anlage 2 und 3 VEP. 4.7.3 Werbeanlagen Aus städtebaulich gestalterischen Gründen werden Werbeanlagen hinsichtlich ih- rer Abmessungen und ihrem Aufstellungsort eingeschränkt. Zur Vermeidung ei- ner schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichtemissionen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlossen. Die weiteren Festsetzungen gemäß C.II.2. sichern das vom Betreiber benötigte Außenwer- bungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind und das Erscheinungsbild des Plangebiets mit unan- gemessener Dominanz prägen könnten, werden als unzulässig festgesetzt. 4.7.4 Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen Um die Qualität des öffentlichen Raumes zu schützen, dürfen 5 m tiefe Zonen entlang öffentlicher Flächen nicht als Arbeits-, Abstell-, Lager- oder Abfallbe- hälterstandplätze genutzt werden. Zugunsten eines „transparenten“ städtebaulichen Erscheinungsbildes der künftigen Marktanlage am Stadtteileingang sind Einfriedungen unzulässig. Schranken sind ausnahmsweise zulässig. 4.8 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.8.1 Grünordnungsplan, Pflanzungen Über die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die im Umweltbericht ermittelten grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen quanti- tativ gesichert (z.B. die Anzahl der zu pflanzenden Bäume). Die genaue Lage der Pflanzungen und weitere Ausführungsdetails sind dem Grünplan (Anlage 7 VEP) als verbindlichem Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans zu entnehmen. 4.8.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die aus der Planung resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurden im Umweltbericht (Institut für Natur und Landschaft, Karlsruhe, November 2019) ermittelt und zusammenfassend wie folgt beschrieben: Erhebliche Auswirkungen hat die Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt. Die unversiegelten, ungestörten Bodenflächen sind von ho- her Bedeutung (Wertstufe 3,66). Der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Bo- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 14 den kann zum Teil nur schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Der Ver- lust an versickerungsfähigen Flächen greift erheblich in den Wasserhaushalt des Planungsgebiets ein. Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft besteht eine geringe Beeinträch- tigung. Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Fläche werden durch die Bebauung verändert. Dies führt jedoch nur zu geringen Veränderun- gen die zudem in unmittelbarer Nähe zur bereits vorhandenen Siedlungsstruk- tur stattfinden. Der Eingriff ist hier nicht erheblich. Auf die Fauna und die lokalklimatische Situation hat die Planung lediglich ge- ringe Auswirkungen. Derzeit wird der Großteil des Gebiets von einem Acker eingenommen. Weitere Biotoptypen sind Ausdauernde Ruderalvegetation, Einzelbaum, Schotterweg und Grasweg. Den Flächen kommt insgesamt eine geringe ökologische Bedeutung zu. Das Gebiet dient Greifvögeln als Nahrungshabitat, Zugvögeln als potentieller Rastplatz und in Baumkronen nistenden Vögeln als potentielles Bruthabitat. Aufgrund der ökologischen Ausstattung der umliegenden Flächen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auf die Fauna auszugehen. Das Nah- rungshabitat für Greifvögel ist nicht als essentiell einzustufen: Durch einen Wegfall der Flächen würden die betroffenen Vögel nicht derart beeinträchtigt werden, dass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig ihre Funktion verlören. Die Bebauung verringert die Frischluftproduktion von Hohenwettersbach nur unwesentlich. Sie stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalklimati- schen Situation dar. 4.8.3 Minimierungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Zur Minimierung der Eingriffsfolgen sind im Planungsgebiet folgende Maß- nahmen festgesetzt: Getrennte Lagerung von Oberboden und mineralischem Erdaushub, Wiederherstellung der Bodenfunktion nach Abgrabung und Auf- schüttung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen durch folgende Maßnahmen: Entwicklung einer Fettwiese, Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung und die Anlage einer Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz entlang der Ost- grenze des Planungsgebiets für die Anwohner östlich des Planungsgebiets und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunk- tionen. Die Anlage einer Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) hat als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminde- rung der Bodenfunktionen und als Blendschutz für die Besucher des geplan- ten Lebensmittelmarktes an der Ostgrenze des Planungsgebiets zu erfolgen. Ebenfalls als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Boden- funktionen sind im Bereich der geplanten Fettwiese, auf der im Nordwesten angrenzenden Ruderalvegetation und vereinzelt auf der geplanten Parkplatz- fläche insgesamt 29 Bäume zu pflanzen (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Bereich des Parkplatzes). VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 15 Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann das durch das Vorhaben entstehende bilanzielle Defizit ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 20,75 Wert- punkten. 4.8.4 Artenschutz Die artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass durch die Umsetzung der Planung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogel- arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Aus Gründen des Artenschutzes sind für die Außenbeleuchtung nur insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 4.9 Schallschutz Der schalltechnische Untersuchungsbericht (Ingenieurbüro Malo, Bad Dürk- heim vom 18.07.2015) kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Wird die Nachbarbebauung als Allgemeines Wohngebiet eingestuft, so ist der Kundenverkehr auf dem Parkplatz (Parkieren Pkw, Rollen Einkaufswagen, Türschlagen etc.) im Tagzeitraum ohne weitere Schallschutzmaßnahmen zu- lässig. Im Nachtzeitraum muss als Schallschutzmaßnahme der Markt in der Regel spätestens 21.30 Uhr geschlossen werden, sodass die Kunden das Ge- lände vor 22.00 Uhr wieder verlassen haben. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind in dem vorliegenden Gutachten dokumentiert, entsprechende Regelungen werden im Durchfüh- rungsvertrag getroffen. An allen gewählten Immissionsorten im Bereich der schutzbedürftigen Umge- bungsbebauung wird der geltende Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet im Tageszeitraum unterschritten, sofern die Fahrflä- chen des PKW-Parkplatzes asphaltiert werden und der Anlieferverkehr in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Im Nachzeit- raum kann die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA- Lärm durch ein Verbot von Anlieferverkehr sowie eine Beschränkung der Öff- nungszeiten des Lebensmittelmarktes und geeignete Maßnahmen, die eine Nutzung des PKW-Parkplatzes nach 22.00 Uhr ausschließen, wie z. B. eine Schrankenanlage im Zufahrtsbereich, gewährleistet werden. Da die den geplanten Lebensmittelmarkt anfahrenden PKW und Lkw kein Verkehrsaufkommen erzeugen, welches im Sinne der Nr. 7.4 TA-Lärm zu ei- ner Erhöhung des Verkehrslärms um mindestens 3 dB (A) führt, sind organisa- torische Maßnahmen zur Reduzierung der auf die gewerbliche Nutzung entfal- lenden zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßen- raums verzichtbar. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 16 4.10 Klimaschutz Den Belangen des Klimaschutzes wird im Rahmen der Planung durch einen kompakten Baukörper Rechnung getragen. Durch die Zulässigkeit von Anla- gen zur Gewinnung regenerativer Energien schafft der Bauleitplan die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Tech- nologie. Im Durchführungsvertrag wird der Energiestandard vereinbart. Die ak- tuell gültige EnEV und deren Vorschriften werden eingehalten. Somit kann ei- ne effiziente und sparsame Beheizung und Kühlung des Gebäudes erreicht und der Verbrauch fossiler Energieträger minimiert werden, so dass keine ne- gativen Auswirkungen auf das Klima vor Ort zu erwarten sind. 4.11 Klimaanpassung Dem Klimawandel wird durch eine klimaangepasste Bauweise mit begrüntem Dach zur Verhinderung der Wärmeabsorption durch das Gebäude Rechnung getragen. Auch die Auswahl der zu pflanzenden Gehölzarten für eine nachhal- tige Gebietsdurchgrünung berücksichtigt die prognostizierte Erderwärmung. 5. Umweltbericht Die unter Ziffer 4.8.2 beschriebenen Auswirkungen der Planung auf die Be- lange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Um- weltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, November 2019) dar- gestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). 6. Sozialverträglichkeit Das Vorhaben soll die wohnortnahe Versorgung der Hohenwettersbacher Be- völkerung sichern. Kaufkraft wird vor Ort gebunden und Arbeitsplätze werden geschaffen. Der geplante Markt ist barrierefrei konzipiert mit kurzen Verbin- dungen zu bestehenden oder von der Stadt zu erstellenden ÖPNV- Anschlüssen und standortnahen Versorgungsangeboten. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Überbaubare Geschossfläche (Marktgebäude)ca. 1400 m²16% Grünflächenca. 2765 m²32% Erschließung, Parkplatz, etc.ca. 2401 m²28% Öffentliche Verkehrsfläche ca. 1942 m²23% Gesamtes Vorhabengrundstückca. 8508 m²100% 7.2 Geplante Bebauung Marktgebäudeca. 1307m² (Geschossfläche ohne Vordach) VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 17 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche Geltungsbereichca.8508 m²100% Derzeitige Versiegelungca.1464 m²17% Durch B-Plan max. zulässige versiegelte Fläche ca.5576 m²66% davon begrüntes Dachca.1340 m² 8. Kosten Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan wird die Um- setzung und die Kostenverteilung dieser Maßnahmen zwischen Vorhabenträ- ger und der Stadt geregelt, nachdieser Vereinbarung trägt der Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten im Zusammenhang mit dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan. Die Kosten für bauliche Maßnahmen an Stra- ßen, Gehwegen und Bushaltestellen mit Ausnahme des südlichen Gehwegs bleiben der Stadt. Ebenso die Kosten für den entsprechenden Verwaltungs- aufwand der Stadt. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 18 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die städtische Müllabfuhr befährt keine Privatgrundstücke. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzu- stellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zur Er- schließung liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhande- nen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. Die Entwässerung innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück muss im Trennsystem erfolgen. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen SW-Sammler in der Straße „Spitalhof“. Die Bemessung der Grundleitungen muss nach DIN 1986- 100, Stand Mai 2008, erfolgen. Der Abfluss in den öffentlichen SW-Kanal darf die Abflusskapazität des öffentlichen Sammlers nicht überschreiten und muss ggf. gedrosselt abgeleitet werden. Sofern bei der Bebauung Drainagen, Schicht- oder Quellwässer angeschnitten werden, muss der Verbleib des Grundwassers im Grundwasserleiter sicherge- stellt werden. Versickerung Nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betreib von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, sind Schichten des Untergrundes für eine technische Versickerung geeignet, deren Durchlässigkeitsbeiwert bei Was- sersättigung im Bereich zwischen kt=1*10-3 bis 1*10-6m/s liegt. Im Plangebiet sind Durchlässigkeitsbeiwerte von kt=1*10-8 zu erwarten, sodass eine Versicke- rung von Niederschlagswasser nicht möglich ist. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 19 Wasserschutzgebiet Bezüglich des Grundwassers sind für das Planungsgebiet keine Aussagen im Landschaftsplan getroffen. Wichtige Grundwasservorkommen in der Region lie- gen in der Rheinebene. Hydrogeologische Karten für diesen Raum wurden laut Auskunft des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden- Württemberg nicht erstellt. Im Planungsgebiet liegt weder ein Wasserschutz- noch ein Überschwemmungsgebiet. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Molt- kestraße 74, 76133 Karlsruhe, anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffällige Erdverfärbun- gen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unver- ändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkei- ten (27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologi- scher Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rech- nen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Fällung von Bäumen wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsat- zung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Be- einträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstra- ße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet not- wendig sind, dafür verwendet werden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 20 Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrach- ten (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. IS. 212), Gesetz zur Neuordnung des Abfall- rechts für Baden-Württemberg, Landesabfallgesetz (LAbfG) vom 14. Oktober 2008 (GBI. S. 370), Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG) vom 17. März 1998 (BGI IS. 502): zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBI. I Nr. 10, S. 212), Gesetz zur Aus- führung des Bundes-Bodenschutzgesetztes (Landes-Bodenschutz- und Altlas- tengesetz – LbodSchAG) vom 14. Dezember 2004, geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBI. S. 809, 815), Verwaltungsvor- schrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 – Az.: 25- 8980.08M20 Land/3). Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Bodenmate- rial von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmateri- al (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25- 8980.08M20Land/3) einzuhalten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Recycling- material sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und die vorläufigen Hinweise des Ministe- riums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 - Az.: 25- 8982.31/37 zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial einzuhalten. Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Boden- material von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshilfe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maßgebend. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 21 10. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sogenanntes zeitliches Fäll- und Rodeverbot). 11. Begrünung Den Bauanträgen ist ein Begrünungsplan beizufügen. Dieser ist vor der Bauan- tragsstellung mit dem Gartenbauamt und dem Umwelt und Arbeitsschutz abzu- stimmen. Zur Aufwertung der Landschaft kann ein 1,5 m breiter Begleitstreifen an Feldhecke und Fettwiese als Übergang zur freien Landschaft mit später Mahd im Jahr und Blühstreifen und Blühinseln aus mehrjährigen autochthonen Pflanzen innerhalb der Fettwiese angelegt werden. Hierfür können folgende Arten verwen- det werden: Feld-Thymian (Thymus pulegioides), Hornklee (Lotus corniculatus), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Wegwarte (Cichorium intybus), Wiesen- Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesensalbei (Salvia pratensis). 12. Artenliste Hochstämme Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Vogelkirsche (Prunus avium) P.a. Feldahorn (Acer campestre) A.c. Speierling (Sorbus domestica) S.d. Blendschutzhecke Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Schwarzgrüner Liguster (Ligustrum vulgare) L.v. Hainbuche (Carpinus betulus) C.b. Sichtschutzhecke Sorte (wiss. Name) Bezeichnung im Plan Schwarzgrüner Liguster (Ligustrum vulgare) L.v. Feldhecke Schattensaum Feldahorn (Acer campestre), Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avella- na), Weißdorn (Crataegus monogyna), Pfaffenhütchen (Euonymus europ.), Liguster (Ligustrum vulgare), Holunder (Sambucus nigra) Sonnensaum Weinrose (Rosa rubiginosa), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa) Bodendecker Immergrün (Vinca minor), Besenheide (Calluna vulgaris) oder Besenginster (Cytisus scoparius). Bodendecker können durch Anlage einer Fettwiese ersetzt werden. Wiesenansaat Fettwiese (z.B. Rieger-Hofmann, Typ 02), Produktionsraum 6 „Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben“, Ursprungsgebiet 10 „Schwarz- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 22 wald“(gemäß MLR 2014). Alternativ zum Regiosaatgut kann auch vor Ort gewonne- nes Saat- bzw. Pflanzgut verwendet werden. Dachbegrünung Zittergras (Briza media), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Gewöhnlicher Dost (Ori- ganum vulgare), Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Weißer Mauerpfeffer (Sedum album) 13. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Kompo- nenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abge- stimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende" Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstra- te als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Es ist sicher- zustellen, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungs- pflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 14. Abfallentsorgung Die Müllabfuhr erfolgt ausschließlich über die öffentliche Straße. Privatgrundstücke werden nicht befahren. Für den Restmüll besteht gemäß der Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe eine Überlassungspflicht. Vom Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe zu entsorgender Abfall ist am Tag und zum Zeitpunkt der Abholung innerhalb der gemäß Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe vorgeschriebenen 15m von der öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 23 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen, mit Vorhaben- und ERschließungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9,12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbau- ordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet für Lebensmitteleinzelhandel gem. § 11 BauNVO. Zuläs- sig ist ein Lebensmittel- und Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche inklusive Backshop von max. 800 m² sowie als betriebsbezogene Nebenanlagen, Stell- plätze, Fahrgassen, Einkaufswagenboxen und Bereitstellungsplätze für Abfallbe- hälter. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Gebäudehöhe GH Die Gebäudehöhe (GH) ist das Maß zwischen der im zeichnerischen Teil fest- gesetzten Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens (EFH) und der Oberkante Flachdach-Attika. Mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien darf die Oberkante Flachdach-Attika bis 2.00 m überschritten werden. Die Anlagen müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abrü- cken. 3.2 Grundfläche / Geschossfläche Die maximal zulässige Geschossfläche wird im zeichnerischen Teil festge- setzt. Die Grundfläche darf einschließlich der Hauptanlage, der Stellplätzen und der dazugehörigen Zufahrten, der Anlieferung und der Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO max. 4.000 m² betragen. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 24 4. Überbaubare Grundstücksfläche Überbaubare Grundstücksflächen werden im zeichnerischen Teil durch Bau- grenzen festgesetzt. 5. Einkaufswagenboxen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen bzw. Carports Einkaufswagenboxen und Einkaufswagen-Sammelflächen sind nur überdacht innerhalb überbaubarer Flächen und der im zeichnerischen Teil gekennzeich- neten Flächen zulässig. Fahrradstellplätze und weitere Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind innerhalb und außerhalb überbaubarer Flächen zulässig. Stellplätze sind innerhalb der im zeichnerischen Teil gekennzeichneten zuläs- sig. Die Errichtung von Garagen bzw. Carports ist unzulässig. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft 6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 6.1.1 Zwischenlagerung und Verwertung von Erdaushub Auf Flächen, die zur Erschließung und Bebauung abgegraben werden, ist der humose Oberboden getrennt vom mineralischen Unterboden abzuschieben und zu lagern. Auf nicht bebauten Flächen ist der Oberboden im Anschluss an die geplanten Abgrabungen und Aufschüttungen wieder aufzubringen und zu lockern. 6.1.2 Beleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (1. Priorität: LED, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen) zu verwenden, wobei die Leuch- ten nach oben abgeschirmt sein müssen (Fokussierung des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche). Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Ein- dringen von Spinnen und Insekten geschützt sein, die Oberflächentemperatur der Leuchten darf 60° C nicht überschreiten 6.2 Ausgleichsmaßnahmen 6.2.1 Entsiegelung des Schotterwegs Der nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr benötigte Schotterweg im Nordosten des Planungsgebiets ist zurückzubauen. Die bodenfremde Wegbe- festigung ist vollständig zu entfernen, gegebenenfalls sind Verdichtungen im Untergrund zu beseitigen und mit anfallendem ortseigenem Bodenmaterial der natürliche Bodenaufbau zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen wieder herzustellen. Die Fläche soll sich als ausdauernde Ruderalvegetation selbst begrünen und ist jeweils zusammen mit dem angrenzenden Grünstreifen der K 9652 zu mähen. 6.2.2 Dachbegrünung Das Flachdach des Lebensmittelmarktes wird auf einer Fläche von ca. 1.340 m² mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Die Bodenmächtig- keit hat mindestens 12 cm über der Drainschicht zu betragen. Zu verwenden VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 25 ist nährstoffarmes und skelettreiches Substrat. Die initiale Anpflanzung von Ar- ten der Trockenrasen hat lückig zu erfolgen. Für die Anpflanzung ist natur- raumtypisches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Zu verwendende Pflanzen- arten sind Zittergras (Briza media), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Gewöhnli- cher Dost (Origanum vulgare), Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Weißer Mauerpfeffer (Sedum album) Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solar- thermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 13. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filter- schicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen. 6.3 Ersatzmaßnahmen 6.3.1 Entwicklung einer Fettwiese Auf der Fläche mit dem Pflanzgebot 1 (PFG 1) gemäß Festsetzung im zeich- nerischen Teil ist eine Fettwiese mittlerer Standorte durch Ansaat mit autoch- thonem Regiosaatgut aus dem Produktionsraum 6 (Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben) (MLR 2014 2 ) zu entwickeln. Auszubrin- gen sind die Samen von im Naturraum häufigen und zudem weit verbreiteten Wiesenarten. Die Fettwiese ist fachgerecht zu pflegen. Regelungen hierzu er- folgen im Durchführungsvertrag. 6.3.2 Anlage einer Feldhecke Entlang der Ostgrenze des Planungsgebiets ist eine Feldhecke anzulegen (PGF2). Es sind naturraum- und standorttypische Baum- und Straucharten aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) zu pflanzen. Es müs- sen überwiegend Sträucher gepflanzt werden. Es sind folgende Arten zu ver- wenden: Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana), Holunder (Sambucus nigra), Sal-Weide (Salix caprea) und Vogel-Kirsche (Prunus avi- um). Anlage und Pflege der Hecke hat entsprechend der Handreichung „Anla- ge von Hecken und Pflege von Gehölzbeständen“ der LfU (1999) 3 zu erfolgen. 2 MLR 2014: Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg] 2014: Hinweise zum Vollzug des § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie gebietseigenen Saat- und Pflanzguts. – 7 S., 3 Anlagen, Stuttgart (online unter www.fachdokumente.lubw.de, abgerufen am 20. Mai 2014): Einzusehen beim Stadtpla- nungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe 3 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 1999: Anlage von Hecken und Gehölzflächen. – Naturschutz- Praxis 4/99, 4 S.; Karlsruhe: Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 26 6.3.3 Anlage einer Ligusterhecke An der Ostgrenze des Planungsgebiets ist eine Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) anzulegen. Zu verwenden sind Sträucher aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002 4 ) (PGF3). 6.3.4 Pflanzung von Bäumen Im Bereich der geplanten Fettwiese, auf der im Nordwesten angrenzenden Ruderalvegetation und vereinzelt auf der geplanten Parkplatzfläche sind ins- gesamt 29 Bäume zu pflanzen (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Be- reich des Parkplatzes). Es sind einheimische Baumarten, Hochstämme (3 x verpflanzt) mit einem Stammumfang von 18-20 cm, entlang der Straße Spital- hof mit einem Stammumfang von 20-25 cm zu verwenden, die aus dem Her- kunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland, siehe BREUNIG & al. 2002) stammen. Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mindes- tens 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³, bei mindestens 1,5 m Tiefe je Baum zu betra- gen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich. Der zu über- bauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Land- schaftsbau e.V. (FFL 5 ) in der jeweils gültigen Fassung zu verfüllen. Die Über- bauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Im überbauten Bereich sind geeig- nete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Alle Bäume sind mit einem Dreibock auszustatten und mit langhaftender elasti- scher Stammschutzfarbe gegen das Aufplatzen der Rinde zu versehen. Bäu- me, deren Baumquartier unmittelbar an Pkw-Stellplätze oder Grundstückszu- fahrten angrenzen, sind vor Beschädigungen zu schützen (z.B. durch Baum- bügel). Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zu- lässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen und Zufahrten einzuhalten. 4 BREUNIG & al. 2002: Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. – Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1: 91 S.; Karlsruhe: Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe 5 Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“: Einzusehen beim Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 27 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind extensiv begrünte Flachdächer. Dacheindeckungen sind nur aus Materialien zulässig, die sicherstellen, dass kei- ne Schwermetalle ausgelöst werden. Nicht zulässig sind demnach z. B Dachein- deckungen aus Kupfer und unbeschichtetem verzinkten Stahlblechen, Blei- oder Titanzinkblechen, ebenso wie Fassadenverkleidungen aus diesem Material. Dachaufbauten sind grundsätzlich nicht zulässig. Davon ausgenommen sind An- lagen zur Gewinnung regenerativer Energien, soweit sie nicht mehr als 2,0 m über die Oberkante der Attika hinausragen. Ausgenommen sind auch technisch notwendigerweise über die Dachhaut hinausragende Teile von Anlagen zu Be- und Entlüftung, Heizung und Kühlung. Geräte, die jeweils größer als 2 m³ sind, müssen jedoch innerhalb des Baukörpers untergebracht werden. Für untergeordnete Bauteile und Vorbauten (z.B. die Überdachung der Anliefe- rung) und Nebenanlagen sind auch andere Dachformen zulässig. 1.2 Fassaden Fassaden sind gegliedert auszubilden gemäß Anlagen 2 und 3 VEP (Schnitte). Für die Oberflächen nicht verglaster Fassadenabschnitte sind folgende Materia- len zulässig: Putz, Holz, Klinker (auch „Riemchen“) und Naturstein. Für unterge- ordnete Bauteile und Nebenanlagen sind auch andere Materialien zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen und Automaten sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude auf der Fläche (Bezugsgrundfläche) unterhalb der Oberkante Flachdach-Attika unter Einhaltung folgender Festsetzungen zulässig: - Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 11 m² und maximal 2 Stück innerhalb des Geltungsbe- reichs. - Die Gesamtbreite pro Werbeanlage darf eine Länge von 4,00 m nicht überschreiten. Die Position der Werbeanlagen ist auf die vertikalen Gliede- rungsachsen der Fassade abzustimmen. Zu Gebäudekanten ist ein seitli- cher Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten. Entlang der südlichen Fassade des Gebäudes zur Landschaft hin sind Wer- beanlagen generell unzulässig. Die tatsächliche Gebäudehöhe darf mit der Oberkante von Werbeanlagen nicht überschritten werden. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 28 Über die Werbeanlagen am Gebäude hinaus ist zulässig: - Ein Pylon an der Einfahrt von 5 m Gesamthöhe über Grund am Aufstel- lungsort und 3 m Breite Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Sonstige Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirk- samen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Abfallbehälterstandplätze, Einfriedungen Private Flächen innerhalb von 5 m tiefen Zonen entlang öffentlicher Flächen dürfen nicht als Abfallbehälterstandplätze, Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Einfriedungen sind unzulässig, mit Ausnahme einer Schranke im Ein-/ Aus- fahrtsbereich. 4. Außenantennen Für das Vorhaben ist nur eine Gemeinschaftsantenne oder Satellitenantenne zu- lässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Das unverschmutzt anfallende Niederschlagswasser (Dachflächen, Pkw- Stellplätze, Grünflächen, etc.) ist im Trennsystem in den öffentlichen Regen- wasser-Sammler in der Straße „Spitalhof“ einzuleiten. Für das Gebiet besteht eine Einleitungsbegrenzung von Q max = 70 l/s. Der Niederschlagswasser- Abfluss ist entsprechend zu drosseln. Das Oberflächenwasser der LKW- Aufstellfläche ist in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Rückhaltung Das für den Drosselabfluss erforderliche Retentionsvolumen ist nach den Vor- gaben des DWA-A 117 auf ein 5-jährliches Niederschlagsereignis auszulegen. Ergänzend zur festgesetzten Mindestsubstratstärke des Gründachs ist hierfür eine Retentionsmulde gemäß den Festsetzungen im zeichnerischen Teil mit einem Mindestvolumen von 17,2 m³ bei einer Einstauhöhe von 30 cm herzu- stellen und dauerhaft zu unterhalten. Die Sohle der Mulde ist mit einem Gefäl- le von ca. 1 % in Richtung des Drosselschachts und mit Böschungen mit einer Neigung von 1:2 auszubilden. Ableitung Niederschlagswasser im Außengebiet Das Außengebietswasser, welches in Richtung der südwestlichen Grund- stücksgrenze fließt, ist mittels der im zeichnerischen Teil festgesetzten Walls zum Schutz gegen Oberflächenwasser in Richtung des geplanten neuen Ge- VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 29 röllfangs zu leiten. Von da aus ist die Ableitung über einen neuen Kanal in den öffentlichen Regenwasserkanal vorzusehen. Entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze ist ebenfalls mittels des im zeichnerischen Teil festgesetzten Walls zum Schutz gegen Oberflächenwas- ser zu verhindern, dass Außengebietswasser auf das Grundstück abfließen kann. III. Sonstige Festsetzungen Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist – mit Ausnahme von Raumaufteilung und Möblierung - bindender Bestandteil dieses Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans. VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 30 IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung VbB "Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)" Unterschriften Vorhabenträger: Planverfasser: Stadtplanungsamt Karlsruhe: Fassung vom: 05. November 2019 STM Zweite Verwaltungs-GmbH Gfin. Barbara Karcher Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe T. 0721 - 82 82 90 F. 0721 - 82 82 99 info@wireka.de '� ... j � 2.-.s C - \.)'., 0-<"c.J:l.r ...... � ............................ .. B ara Karcher SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 8310399 mail@planer-ka.de (SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten) Prof. Dr. Ank.e Karmann-Woessner Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Karlsruhe, den Fassung vom 15.12.2015 05. November 2019 Seite 33 ~ r ~ .t . JI :. ' fot lf ' i ;! 1 1 li i -. . 1 ' VbB „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ Fassung vom: 05. November 2019 Seite 34 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), bestehend aus Übersicht / Bestand Lageplan Lebensmittelmarkt S. 35 Grundrisse Grundriss Erdgeschoss S. 36 Grundriss Dachaufsicht / Grünplan S. 37 Entwässerung S. 38 Ansichten / Schnitte Schnitt A-A und B-B S. 39 Ansicht von Nord-Ost S. 40 Ansichten Süd-Ost und Nord-West / Schnitt C-C S. 41 Flächenberechnungen Netto-Grundflächen S. 42 Stellplatznachweis Stellplatznachweis KFZ S. 46 Stellplatznachweis Fahrräder S. 49 S 234.62 D 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 241.07 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.59 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 237.56 237.58 238.31 238.55 239.43 240.28 241.20 241.22 241.94 240.94 241.18 242.31 240.35 239.48 239.24 237.98 238.12 238.92 237.85 237.43 237.41 236.84 236.64 236.66 235.74 235.74 236.19 236.33 248.47 247.11 245.96 244.99 243.98 243.02 242.09 241.62 242.35 243.30 244.32 245.46 246.73 248.03 249.44 249.80 248.34 247.07 245.94 244.77 243.56 242.43 241.50 240.61 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 246.98 248.16 244.05 243.29 241.81 241.50 240.47 239.73 238.75 238.06 237.56 237.11 236.81 236.94 237.51 238.15 238.59 239.50 240.40 241.13 241.98 97035 97035/1 GFLF GFLF Gar 17 Whs Stall 15 Whs Schu Whs 248.50 246.64 245.77 244.18 244.11 244.68 245.07 245.33 237.05 236.62 Spitalhof 236.98 236.03 236.72 237.32 237.42 237.53 237.03 237.10 237.30 237.31 236.74 Spannseil Holzmast Spannseile Holzmast Einfahrt Schilling-von-Canstatt-Straße Friedhof Eingang Eingang Geltungsbereich H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 / 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt plota_ 10963 500 LAGEPLAN LEBENSMITTELMARKT | BESTAND 35 167 05.11.2019 / co HEA 180 1% 2% 239,19NN 239,43NN 239,98NN anfallendes Oberflächenwasser natürlicher Ablauf über Geröllfang 240,01NN 2% 239,92NN 1,95% 240,20 238,90NN 239,14NN 240,20NN 1,78% 1,5% 4,82% Verbund NSHV Ofen Aktenregal Tisch EDV-Regal T Papierpresse T-9 BC neu Tabakschrank IT 2m Zeitungen 125125125125 MWA MW-Getränkemeter 22212019181716151413 12,5 11,510987654321 MWA A A 125 125 125125125 125125125 A Plus/Minus TRUHE 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 A Aktion "alt" Aktion "neu" TKTK TK 125125 A GK DVD TV Non Food 125 125 125 125 A A 125 125 A A 125 125 Weinregal KK 125 KK 125 5 Mopro Kühlung 8.85 Mopro Kühlung 12.60 FLEISCH\ WURST KÜHLREGAL 3.85 FLEISCH\ WURST KÜHLREGAL 5.10 Gemüse 67 F/W Süßwarenständer 2 1 verkauf Sonder- Obst Gemüse 3.85 2 1 Eis Eis 3 RS Wein des Monats MP Mopro Kühlung 125 IS 3 125 125 SV Blumen SV 125125 Obst 4 32 1 O.G.K. 6m Bake Off 125 125 Leergutannahme10.68 m² WC 3.83 m² Beh. WC 5.10 m² Frühanlieferung 104.92 m² SB-Wurstkühlraum 6.07 m² Tiefkühlraum 8.19 m² Mopro-Kühlraum 12.15 m² Putzecke 2.95 m² Flur 15.00 m² Umkleide 7.38 m² Personalraum 12.66 m² Heizraum 5.70 m² Hausanschluss 5.58 m² TK-BO 12.36 m² Aktenraum 8.11 m² Backvorbereitung 21.43 m² Verkaufsraum 787.75 m² Leergut-Lager 152.60 m² 9 13 14 Böschung ohne Stützwand 245,77 244,18 Böschung 1:2 Böschung 1:2 Blendschutz (Hecken immergrün) Stützwand Damm zum Schutz der benachbarten Anlieger vor Überflutung. Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner Damm zur kontrollierten Ableitung des Außengebietswassers. Damm zur Ableitung des Außengebietswassers. offene Rückhaltemulde 243,27 F ́ F F F ́ 243,70 4.50 7.31 5 5.00 5.00 7.00 5.00 L-Steine 11 10 57 Stellplätze Familie Familie 5.00 5.00 10.50 5 31.50 6.50 2.903.503.502.702.702.702.702.702.702.702.70 Einkaufswagenbox 4-reihig mit Babysafe Pylon Geröllfang neu 16 Fahrradstellplätze Abbruch Bestandsbäume Abbruch Bestandsbäume Baumgruppe laut Baumschutzsatzung geschützt. Entfall der Baumgruppe laut B-Plan möglich mit Erlaubnis beim Gartenbauamt der Stadt KA. Einzelbäume laut Umweltbericht Einzelbäume laut Umweltbericht B A D E F G 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011 2.14 5 2.14 5 6 4.42 5.34 5.34 5.34 5.34 5.34 3.023.023.021.75 4.65 5 4.43 5 4.644.644.644.644.644.644.644.64 C 4.50 27.00 46.85 5 2.75 2.00 3.509.34 Radius Flucht- und Rettungsweg Sichtschutz aus Paneelblech Vordach OK FFB +0,08=240,20 m ü.NN Vordach UZ Brüstung OK FFB -1,22 elektr. Rolltor Schiebegitter Standplatz für Restmüllbehälter 3,50 m x 1,50 m, eingehaust und überdacht 7 STG 18.6/28.0 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN Verkaufsfläche : 798,43 m² Anlieferung NA NA NA NA NA 90000078 D=33.00 S=30.00 T=0.00 61258051 DN 1200 D=244.20 S=241.95 T=2.25 61256009 DN 1000 D=244.36 S=242.11 T=2.25 61258052 DN 1000 D=241.66 S=238.45 T=3.21 61255051 DN 1000 D=240.81 S=236.95 T=3.86 61255052 DN 1000 D=238.58 S=234.92 T=3.66 61258053 DN 1000 D=238.68 S=234.60 T=4.08 61258054 DN 1000 D=236.32 S=233.43 T=2.89 61255053 DN 1000 D=236.22 S=233.78 T=2.44 6 4 , 1 9 ‰ 5 4 , 3 7 m D N 4 0 0 S B 6 8 , 7 1 ‰ 4 8 , 9 0 m D N 2 0 0 S T Z 5 8 , 9 9 ‰ 4 4 , 7 7 m D N 2 0 0 S T Z 5 3 , 1 0 ‰ 3 2 , 5 8 m D N 4 0 0 S B 2 5 , 7 5 ‰ 4 3 , 4 9 m D N 4 0 0 S B 2 6 , 3 5 ‰ 4 4 , 0 3 m D N 2 0 0 S T Z 3 5 ,5 4 ‰ 4 3 ,3 3 m DN2 0 0 STZ 3 5 ,1 9 ‰ 4 3 ,4 8 m DN4 0 0 SB 9 , 2 8 ‰ 1 5 , 0 8 m D N 3 0 0 ST Z 8 8 , 7 6 ‰ 2 6 , 7 0 m D N 3 0 0 S T Z 61256010 DN 1000 D=243.83 S=241.65 T=2.19 D N 4 0 0 61255050 DN 1200 D=244.30 S=242.35 T=1.95 Geröllfang RW-Kanal SW-Kanal C C A A D D E E B B 242,98 242,72 242,82 242,76 242,70 242,80 Kabeltrasse Kabeltrasse erdverlegt VW 150 GGG 241,93 VW 80GG VW 100GGG 240,58 238,87 239,23 VW 150 GGG 237,06 235,92 235,75 234,62 W PEHD 50.0*4.6 242,82 Wasserversorgungsleitung VW 180.0*16.4 PEHD 241,67 ca. 243,65 HG D 200 ST VG N200ST VG N200ST Gas-Niederdruckleitung VG N 250.0*22.4 PEHD . NHN 245,90 NHN 245,77 90 * 8.2 PEHD NHN 243.11 NHN 242.35 NHN 243.03 VW 100 GGG NHN 242.93 NHN 244.06 NHN 242.71 5307 5308 VW 150 GGG 7303 5309 5306 PEHD 32.0 * 2.9 ca. 243,86 ca. 244,50 W W W W W W W G G 245.77 Spannseile Umlegung Holzmast Gar Stall 242.31 240.35 238.92 245.96 244.99 245.46 246.73 247.07 245.94 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 236.66 235.74 237.85 235.74 236.19 D 244.31 D 244.24 D 243.86 S 234.62 D 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 239.43 240.28 241.20 241.94 239.73 243.59 241.13 241.98 237.56 244.56 244.68 246.64 244.18 243.79 244.11 242.71 242.19 242.73 242.22 244.08 243.81 243.86 244.02 244.37 244.66 244.70 244.40 244.27 243.63 242.68 243.17 242.09 243.27 241.07 241.22 237.58 237.59 237.05 237.30 237.31 237.42 237.32 236.62 237.10 236.74 236.03 236.72 237.03 236.98 Holzmast Spannseil Spannseile Holzmast Holzmast Spannseil Stromfreileitung vorhandener Landwirtschaftsweg 237.53 6.00 Einfahrt Friedhof Eingang Eingang Spitalhof Zu- und Abfahrt Nahversorger BUS 2.50 5.00 2.50 2.50 6.00 1.50 BUS 2.5010.002.50 Geltungsbereich 2.50 2.50 Baugrenze Grundstücksgrenze H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 /400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt GRUNDRISS ERDGESCHOSS | VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN 36 161 05.11.2019 / co Festuca rubra (Gewöhnlicher Rot-Schwingel) Dreischürige Mahd mit Abräumen. Nach 8 Jahren Umstellung auf zweimalige Mahd mit Abräumen (Anfang Juni und Ende August). Keine Düngung. Vinca minor (Immergrün), 4 St. / m² Wiesenansaat (ca. 2.600 m²) Herkunftsgebiet 7 "Süddeutsches Hügel- und Bergland" H. H. A.c. Acer campestre (Feldahorn) - H. 3xv mB StU 18-20cm 24 St. entlang der Straße Spitalhof: - H. 3xv mB StU 20-25cm 2 3 Saatgutmischung 08 Rieger-Hoffmann, Schmetterlings- und Wildbienensaum, Mahd im Spätjahr offene Rückhaltemulde Geröllfang neu 1.50 1.00 1.00 1.00 1.50 Begleitstreifen 1.50 33.00 1.50 Damm zum Schutz der benachbarten Anlieger vor Überflutung. Feldhecke als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner Begleitstreifen 1,50m breit Damm zur kontrollierten Ableitung des Außengebietswassers. 2.50 1% 2% 239,19NN 239,43NN 239,98NN 240,01NN 239,92NN 1,95% 240,20 238,90NN 239,14NN 240,20NN 1,5% 4,82% 2% 1,78% L.v. L.v. C.b. C.b. L.v. L.v. L.v. Einkaufswagenbox Familie Familie 21 57 Stellplätze H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 datum masstab projekt 1 / plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO 400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt GRUNDRISS DACHAUFSICHT | GRÜNPLAN 37 166 05.11.2019 / co Verbund NSHV Ofen Aktenregal Tisch EDV-Regal T Papierpresse T-9 BC neu Tabakschrank IT 2m Zeitungen 125125125125 MWA MW-Getränkemeter 22212019181716151413 12,5 11,510987654321 MWA A A 125 125 125125125 125125125 A Plus/Minus TRUHE 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 125 A Aktion "alt" Aktion "neu" TKTK TK 125125 A GK DVD TV Non Food 125 125 125 125 A A 125 125 A A 125 125 Weinregal KK 125 KK 125 5 Mopro Kühlung 8.85 Mopro Kühlung 12.60 FLEISCH\ WURST KÜHLREGAL 3.85 FLEISCH\ WURST KÜHLREGAL 5.10 Gemüse 67 F/W Süßwarenständer 2 1 verkauf Sonder- Obst Gemüse 3.85 2 1 Eis Eis 3 RS Wein des Monats MP Mopro Kühlung 125 IS 3 125 125 SV Blumen SV 125125 Obst 4 32 1 O.G.K. 6m Bake Off 125 125 B A D E F G 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011 2.14 5 2.14 5 6 4.42 5.34 5.34 5.34 5.34 5.34 3.023.023.021.75 4.65 5 4.43 5 4.644.644.644.644.644.644.644.64 C Leergutannahme10.68 m² WC 3.83 m² Beh. WC 5.10 m² Frühanlieferung 104.92 m² SB-Wurstkühlraum 6.07 m² Tiefkühlraum 8.19 m² Mopro-Kühlraum 12.15 m² Putzecke 2.95 m² Flur 15.00 m² Umkleide 7.38 m² Personalraum 12.66 m² Heizraum 5.70 m² Hausanschluss 5.58 m² TK-BO 12.36 m² Aktenraum 8.11 m² Backvorbereitung 21.43 m² Verkaufsraum 787.75 m² Leergut-Lager 152.60 m² 4.50 27.00 46.85 5 2.75 2.00 3.509.34 Radius Flucht- und Rettungsweg Sichtschutz aus Paneelblech Vordach OK FFB +0,08=240,20 m ü.NN Vordach UZ Brüstung OK FFB -1,22 elektr. Rolltor Schiebegitter Standplatz für Restmüllbehälter 3,50 m x 1,50 m, eingehaust und überdacht 7 STG 18.6/28.0 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN Verkaufsfläche : 798,43 m² Anlieferung NA NA NA NA NA DN 250 5 % DN 3 % Kabeltrasse erdverlegt 242,72 237,06 W PEHD 50.0*4.6 8 ‰ 7 D 0 Z 8 6 , 0 T 7 6 m 3 S , 2 0 N 236.98 90000078 D=33.00 S=30.00 T=0.00 61258051 DN 1200 D=244.20 S=241.95 T=2.25 61256009 DN 1000 D=244.36 S=242.11 T=2.25 61258052 DN 1000 D=241.66 S=238.45 T=3.21 61255051 DN 1000 D=240.81 S=236.95 T=3.86 61255052 DN 1000 D=238.58 S=234.92 T=3.66 61258053 DN 1000 D=238.68 S=234.60 T=4.08 61258054 DN 1000 D=236.32 S=233.43 T=2.89 61255053 DN 1000 D=236.22 S=233.78 T=2.44 6 4 , 1 9 ‰ 5 4 , 3 7 m D N 4 0 0 S B 5 8 , 9 9 ‰ 4 4 , 7 7 m D N 2 0 0 S T Z 5 3 , 1 0 ‰ 3 2 , 5 8 m D N 4 0 0 S B 2 6 , 3 5 ‰ 4 4 , 0 3 m D N 2 0 0 S T Z 3 5 ,5 4 ‰ 4 3 ,3 3 m DN2 0 0 ST Z 3 5 ,1 9 ‰ 4 3 ,4 8 m DN4 0 0 SB 9 , 2 8 ‰ 1 5 , 0 8 m D N 3 0 0 ST Z 8 8 , 7 6 ‰ 2 6 , 7 0 m D N 3 0 0 S T Z 61256010 DN 1000 D=243.83 S=241.65 T=2.19 D N 4 0 0 61255050 DN 1200 D=244.30 S=242.35 T=1.95 Geröllfang RW-Kanal SW-Kanal 9 Böschung ohne Stützwand 245,77 244,18 243,27 243,70 Böschung 1:2 W W W W W W D 244.31 D 244.24 D 243.86 S 234.62 238.72 D 238.60 S 235.00 D 240.83 S 237.01 D 241.69 S 238.55 242.03 241.97 241.10 240.22 239.22 239.16 238.49 238.44 237.63 237.20 236.62 236.26 236.21 236.25 236.82 236.87 239.43 240.28 G 241.20 241.94 239.73 243.59 G 241.13 241.98 97035 Gar Stall 245.77 237.56 242.31 240.35 238.92 245.96 244.99 245.46 246.73 247.07 245.94 240.85 241.85 242.96 244.16 245.58 236.66 235.74 237.85 235.74 244.68 246.64 244.18 243.79 244.11 242.71 242.19 242.73 242.22 244.08 243.81 243.86 244.02 244.37 244.66 244.70 244.40 244.27 243.63 242.68 243.17 242.09 243.27 241.07 241.22 237.58 237.59 236.19 237.05 237.30 237.31 237.42 237.32 236.62 237.10 236.74 236.03 236.72 237.03 236.98 Holzmast Spannseil Spannseile Holzmast 237.53 Holzmast Spannseil Spannseile Umlegung Holzmast Stromfreileitung 64012 239,19NN 239,43NN 239,98NN anfallendes Oberflächenwasser natürlicher Ablauf über Geröllfang Einfahrt Friedhof Eingang Eingang Einfahrt VG N200ST VG N200ST 242,98 241,67 242,82 242,76 242,70 HG D 200 ST 245,65 242,80 Kabeltrasse VW 150 GGG 241,93 VW 80GG VW 100GGG 240,58 238,87 239,23 VW 150 GGG 237,06 235,92 234,62 W PEHD 50.0*4.6 242,82 stillgelegt Gas-Niederdruckleitung VG N 250.0*22.4 PEHD Wasserversorgungsleitung VW 180.0*16.4 PEHD 5.055.055.055.055.055.055.054.05 5 4.05 5 K-SW 04 KD = ......,.... KS = 237,31 K-SW 03 KD = ......,.... KS = 236,67 K-RW 02 KD = ......,.... KS = 237,07 K-RW 02 KD = 236,25 KS = 235,85 K-RW 01 KD = ......,.... KS = 234,62 Einleitmenge in öffentl. RW Kanal r(15,5) 192,4 l/s*ha ==> QDr= 48,0 l/s Einleitmenge QDr = 48,0 l/s Einleitmenge in öffentl. SW Kanal 10,8 DU`s ==> Qs = 1,64 l/s r(15,5) 192,4 l/s*ha ==> Qr= 2,0 l/s Einleitmenge Qs = 3,64 l/s K-RW 04 KD = ......,.... KS = 238,12 K-RW 03 KD = ......,.... KS = 237,50 K-RW 05 KS = ......,.... KD = 239,25 K-SW 06 KD = ......,.... KS = 239,25 K-SW 05 KD = ......,.... KS = 238,16 DN 150 2 % 2 % DN 1501.5 % DN 1501 % DN 1501 % DN 150 DN 150 2 % W 235,75 2 5 , 7 5 ‰ 4 3 , 4 9 m D N 4 0 0 S B DN 250 5 % DN 150 2 % DN 3 % DN 200 2.22 % 10.002.502.50 DN 1501.5 % DN 1501.5 % DN 1501.5 % DN 1501 % DN 1501.5 % DN 1501 % 13 14 BUS BUS Spitalhof 6 8 , 7 1 ‰ 4 8 , 9 0 m D N 2 0 0 S T Z Pylon Brunnenwiese 64050/1 Zu- und Abfahrt Nahversorger 64050 K-SW 01 KD = ......,.... KS = 234,69 K-SW 02 KD = ......,.... KS = 236,03 Böschung 1:2 Abbruch Bestandsbaum Abbruch Bestandsbaum NHN 245,90 NHN 245,77 90 * 8.2 PEHD NHN 243.11 vorhandener Landwirtschaftsweg NHN 242.35 Geröllfang Modell Karlsruhe Typ wird geklärt Sohle = 243,00 58 Stellplätze 22 240,20NN 238,90NN DN 150 2 % DN 150 2 % Familie Familie Einkaufswagenbox Werbeschild Geröllfang neu 16 Fahrradstellplätze H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 datum masstab projekt 1 / plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO 400 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt 38 ENTWÄSSERUNG 165 05.11.2019 / co G F E D B A 4.42 5.345.345.345.345.34 Spitalhof SCHNITT B-B 240,85NN 240,47NN 240,83NN 241,10NN Grundstücksgrenze 1.30 5 8 3.30 5 50 1.30 59 3.30 2.40 3.30 UK Vordach 3.85 1.84 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.38 +5.82 +3.38 +5.82 30 1.10 8 3.30 2.44 5.74 AnlieferungVerkaufsraum 240,61NN 1.56 4.39 27.00 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN 240,20NN Bestandsgelände neu geplantes Gelände Bestandsgelände extensive Dachbegrünung Grundstücksgrenze Leergut-Lager 20 1.25 11 24 4.15 30 26.40 30 1.50 1.30 3.69 70 1.30 5 -1.22 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 238,90NN 238,94NN an Durchfahrt Vordach C G F E D B A 4.42 5.345.345.345.345.34 242,73NN 242,71NN 242,68NN 242,43NN 242,09NN Bestandsgelände 244,16NN Spitalhof SCHNITT A-A Grundstücksgrenze 8 3.30 55 1.30 54 5 HEA 180 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.38 +5.82 +3.38 +5.82 51 5 14 15 1.03 5 3.85 8 UK Vordach 30 1.10 8 3.30 2.44 AnlieferungVerkaufsraum 5.74 239,80NN 20 1.25 11 24 4.15 30 26.40 30 1.50 1.56 4.39 27.00 Bestandsgelände neu geplantes Gelände neu geplantes Gelände Bestandsgelände extensive Dachbegrünung 3.85 1.84 Grundstücksgrenze 1.30 3.69 70 1.30 5 -1.22 +0.08 +4.52 +5.82 238,90NN AktenraumLeergut- Lager OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN C H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 plota_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO datum masstab projekt 1 /200 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt 39 SCHNITT A-A und B-B 162 05.11.2019 / co G F E D B A Bestandsgelände Bestandsgelände Bestandsgelände auf Höhe Gebäude Grundstücksgrenze 237,85NN 237,43NN 238,15NN 237,63NN Spitalhof 240,35NN Parkplatz 3.30 2.40 +3.38 +5.82 ±0.00 +0.08 4.50 7.31 10.007.005.00 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 neu geplantes Gelände Grundstücksgrenze 239,73NN 239,55NN 239,33NN 240,20NN 240,28NN 239,98NN SCHNITT D-D durch Parkplatz / Ansicht Nord-Ost EFH= 240,20 m üNN 237,56NN C 237,31 237,05 237,30 Bestandsbäume G F E D B A +3.38 +5.82 +0.08 +3.38 +4.52 +5.82 240,22NN 240,03NN 239,98NN neu geplantes Gelände 240,28NN Spitalhof 240,35NN Bestandsgelände 240,20NN +0.08 ±0.00 Zufahrt eben SCHNITT E-E durch Einfahrt / Ansicht Nord-Ost Grundstücksgrenze 240,01NN 3.30 2.40 EFH= 240,20 m üNN Grundstücksgrenze C H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 a_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO plot datum masstab projekt 1 /200 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt 40 ANSICHTEN NORD-OST 163 05.11.2019 / co 1 Ein - Ausfahrt 3 4 56 7 89 11 10 2 245,96NN 244,99NN 243,98NN 243,02NN 237,98NN 236,84NN Bestandsgelände Bestandsgelände Bestandsgelände 244,18NN 243,79NN 242,73NN 242,19NN 241,20NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN 236,87NN Straßenverlauf Straßenverlauf SCHNITT C-C Straßenverlauf 243,27NN 3.20 = 245,54NN 3.85 1.84 8 3.30 55 1.30 54 5 242,09NN 239,24NN 239,47NN 238,79NN neu geplantes Gelände 240,28NN 240,94NN 5.74 extensive Dachbegrünung Feldweg 244,85NN 243,70NN neu geplantes Gelände Böschung 1:2 Grundstücksgrenze UZ HEA 240 UK Vordach +0.08 +3.38 +5.82 11.03 5 1.50 86 5 35.10 Gehweg 46.85 5 2.75 4.65 5 4.43 5 4.64 4.644.644.644.644.644.644.64 OK RFB +/-0.00= 240,12 m üNN EFH= 240,20 m üNN Leergut- annahme PersonalraumTK-BOLeergut- Lager AktenraumBackvorbereitungLeergutlager 30 35 2.75 ±0.00 +3.93 +5.77 +0.08 +3.08 +5.82 21 2.50 10 30 1.10 8 3.30 2.44 80 5 1.03 5 3.85 8 Ein - Ausfahrt 1 2 3 4 56 7 89 101011 242,09NN Bestandsgelände 239,47NN Bestandsgelände 244,18NN 243,79NN 242,73NN 242,19NN 241,20NN 240,28NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN Straßenverlauf Straßenverlauf 236,87NN 236,81NN 237,11NN 237,56NN 238,06NN 238,75NN 239,73NN 240,47NN 241,50NN 241,81NN 243,29NN 244,05NN 245,77NN Bestandsgelände 238,79NN neu geplantes Gelände 5.74 243,27NN OK FFB +/-0,08= 240,20 m üNN neu geplantes Gelände 243,70NN 244,85NN Straßenverlauf Einfahrt Landwirtschaftsweg Straßenverlauf Feldweg Ansicht Nord-West Grundstücksgrenze +0.08 +3.38 +5.82 = 245,54NN Ein - Ausfahrt 1 2 3 4 56 7 89 1110 240,28NN 244,18NN 243,79NN 242,73NN 241,20NN 240,28NN 239,43NN 238,31NN 237,56NN Straßenverlauf 243,27NN Straßenverlauf 236,87NN Ansicht Süd-Ost 247,07NN 245,94NN 244,77NN 243,56NN 242,43NN 238,12NN 237,43NN 236,64NN Bestandsgelände Bestandsgelände Straßenverlauf 242,19NN 241,50NN 5.74 2% +0.08 +3.38 +4.52 240,61NN 239,48NN 239,03NN Stützwand neu geplantes Gelände - Anlieferung neu geplantes Gelände 4,8% neu geplantes Gelände OK FFB +/-0,08= 240,20 m üNN Grundstücksgrenze +0.08 +3.38 +5.82 238,90NN 239,14NN 4.60 H/B = 297 / 420 (0.12m²)Allplan 2015 a_ 10963 MULLER + HUBER ARCHITEKTURBURO plot datum masstab projekt 1 /350 76228 Karlsruhe - Hohenwettersbach - Neubau Lebensmittelmarkt 41 ANSICHTEN SÜD-OST UND NORD-WEST | SCHNITT C-C 164 05.11.2019 / co 1| Verkaufsflaeche FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Verkaufsraum 787.939787,939 -(0.175^2*PI())-0,096 -(0.175^2*PI())-0,096 Gesamt Verkaufsraum787,747 Leergutannahme 1.799*0.0250,045 1.799*0.0250,045 1.093*0.0250,027 4.915*2.15010,567 Gesamt Leergutannahme10,684 Summe 1| Verkaufsflaeche798,431 2| Nebenflaeche FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Beh. WC 2.335*2.1855,102 Gesamt Beh. WC5,102 Mopro-Kühlraum 3.900*3.11512,148 Gesamt Mopro-Kühlraum12,148 SB-Wurstkühlraum 3.115*1.9506,074 Gesamt SB-Wurstkühlraum6,074 TK-BO 5.150*2.40012,360 Gesamt TK-BO12,36 Tiefkühlraum 3.035*2.7008,194 Gesamt Tiefkühlraum8,194 42 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.11.2019 / FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] WC 2.360*1.6253,835 Gesamt WC3,835 Aktenraum 3.275*2.4758,106 Gesamt Aktenraum8,106 Flur 7.575*1.98014,998 Gesamt Flur14,998 Personalraum 4.480*2.82512,656 Gesamt Personalraum12,656 Putzecke 1.725*1.7102,950 Gesamt Putzecke2,95 Umkleide 3.160*2.3357,379 Gesamt Umkleide7,379 Backvorbereitung 1.812*0.0250,045 3.923*0.0250,098 8.600*2.47521,285 Gesamt Backvorbereitung21,428 Frühanlieferung 5.880*0.0350,206 0.035*0.0250,001 1.735*0.0250,043 4.820*4.48521,616 12.675*5.85574,213 2.000*1.5853,170 3.335*1.7005,669 Gesamt Frühanlieferung104,918 Hausanschluss 2.650*2.1055,578 Gesamt Hausanschluss5,578 43 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.11.2019 / FlächenartFunktionAbmessungenMenge [m²] Heizraum 2.650*2.1505,698 Gesamt Heizraum5,698 Leergut-Lager 13.943*4.65064,833 0.060*0.0250,002 0.060*0.0250,002 25.337*1.95049,408 7.102*2.70019,176 0.5*(5.941+1.900)*4.04015,840 0.5*(2.585*2.585)3,341 Gesamt Leergut-Lager152,602 Summe 2| Nebenflaeche384,026 Gesamt1182,457 44 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.11.2019 / FlächenartNGF gesamt 1| Verkaufsflaeche798,431 2| Nebenflaeche384,026 Gesamt1182,457 Fläche ohne Leergut Gesamt1182,457 45 MÜLLER + HUBER ARCHITEKTURBÜRO | RAIFFEISENSTRASSE 9 77704 OBERKIRCH | TEL 07802/7044-0 FAX -400 NETTOGRUNDFLÄCHEN NACH DIN277 Projekt: Ersteller: Datum / Zeit: Hinweis: KA-Hohenwettersbach_Spitalhof_LM_Netto__P_828 Ott 05.11.2019 / 1 Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge zum Bauantrag des/der (Name, Vorname) Bauvorhaben A.Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen STM Zweite Verwaltungs-GmbH Neubau Lebensmittelmarkt Netto BauortDatum des Bauantrags KA-Hohenwettersbach BaugrundstückNr. im Bauantragsverz. 64050/1 Vorhaben Nr.Verkehrsquelle 1Wohnheime 1.1AltenheimeStpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1.2Behindertenwohnheime 1.3Kinder- und Jugendwohnheime 1.4Sonstige Wohnheime 2Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 1) 2.1Büro- und Verwaltungsräume allgemein 2.2 Räume mit erheblichem Besucher- verkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen u. dgl.) 3Verkaufsstätten 2) 3.1 Verkaufsstätten bis 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 3.2Verkaufsstätten mit mehr als 700 m 2 Verkaufsnutzfläche 4Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1VersammlungsstättenStpl. je 4-8 Sitzplätze1Sitzplätze 4.2Kirchen 1 Stpl. je 10-40 Sitzpl.Sitzplätze 5Sportstätten 1) 5.1Sportplätze 5.2Spiel- und Sporthallen 1Stpl. je 250 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 1Stpl. je 50 m 2 Sport- fläche 3) zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze m 2 Sportfläche 3) und Besucherplätze 5.3Fitneßcenter1Stpl. je 25 m 2 Sportfläche 3) 5.4Freibäder1Stpl. je 200-300 m 2 Grundstücksfläche 5.5Hallenbäder1Stpl. je 5-10 Kleiderabl. zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.6Tennisanlagen3-4Stpl. je Spielfeld zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze 5.7Kegel-, Bowlingbahnen4Stpl. je Bahn 5.8Bootshäuser und Bootsliegeplätze *1Stpl. je 2-3 Boote 5.9Reitanlagen *1Stpl. je 4 Pferde- einstellplätze 1Stpl. je 10-15 Plätze mind. 3 Stpl. Plätze 1Stpl. je 20 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1Stpl. je 2-5 Plätze mind. 2 Stpl. Plätze 1Stpl. je 30-40 m 2 Büronutzfläche 1) m 2 Büro- nutzfläche 1) 1Stpl. je 20-30 m 2 Nutzfläche mind. 3 Stpl. m 2 Nutzfläche 1Stpl. je 30-50 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) mind. 2 Stpl. je Laden m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) 1Stpl. je 10-30 m 2 Verkaufsnutzfläche, 2) 798 m 2 Verkaufs- nutzfläche 2) m 2 Sportfläche 3) m 2 Grund- stücksfläche Kleiderablagen und Besucherplätze Spielfelder und Besucherplätze Bahnen Boote Pferde- einstellplätze 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. 4020 Wohnungen1Stpl. je WohnungWohnungen 46 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen. RichtzahlenVorhaben Nr.Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen 6Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Vergnügungsstätten 16.1GaststättenStpl. je 6-12 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.2*Tanzlokale, Diskotheken1Stpl. je 4-8 m 2 Gastraum m 2 Gastraum 6.3Spielhallen1Stpl. je 10-20 m 2 Nutzfl. des Aufstellraumes, mind. 3 Stpl. Nutzfl. des Auf- stellraumes, 6.4Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1Stpl. je 2-6 Betten Betten 6.5Jugendherbergen1Stpl. je 10 Betten Betten 7Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 7.1Universitätskliniken, ähnliche Lehrkrankenhäuser 1Stpl. je 2-3 Betten Betten 7.2*Krankenhäuser, Kureinrichtungen1Stpl. je 3-6 Betten Betten 7.3Pflegeheime1Stpl. je 10-15 Betten, mind. 3 Stpl. Betten 8Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 8.1Grund- und Hauptschulen 1 Stpl. je 30 Schüler Schüler 8.2Sonstige allgemeinbildenden Schulen 1Stpl. je 25 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 10-15 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.3Berufsschulen, Berufsfachschulen 1Stpl. je 20 Schüler zusätzl. 1 Stpl. je 3-5 Schüler über 18 J. Schüler unter 18 J. und Schüler üb. 18 J. 8.4*Sonderschulen für Behinderte1Stpl. je 15 SchülerSchüler 8.5Fachhochschulen, Hochschulen, Berufsakademien 1Stpl. je 2-4 StudierendeStudierende 8.6Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. 1Stpl. je 20-30 Kinder mind. 2 Stpl. Kinder 8.7Jugendfreizeitheime u. dgl.1Stpl. je 15 Besucherpl.Besucherplätze 9Gewerbliche Anlagen 1) 9.1Handwerks- und Industriebetriebe1 Stpl. je 50-70 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.2Lagerräume, Lagerplätze1 Stpl. je 120 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.3Ausstellungs- und Verkaufsplätze1 Stpl. je 80-100 m 2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 5) m 2 Nutzfläche 4) oder Beschäftigte 5) 9.4*Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Wartungs- und Reparaturständen 6 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand Wartungs- oder Reparaturstände 9.5*Kraftfahrzeugwaschanlagen 3 Stpl. je WaschplätzeWaschplatz 9.6Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen 2-3 Stpl. je MontageständeMontagestand 10Verschiedenes 10.1*Kleingartenanlagen1 Stpl. je 3 KleingärtenKleingärten 10.2*Friedhöfe1 Stpl. je 2000 m 2 Grundstücksfläche, mind. 10 Stpl. m 2 Grund- stücksfläche Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze nach Nutzungsart und Größe 40,00 47 B.Berücksichtigung des ÖPNV ·Bei den mit * gekennzeichneten Nutzungsarten ist eine Minderung nicht zulässig. ·Je Spalte bitte maximal ein Kriterium auswählen. Punkte je Kriterium Erreichbarkeit 6) Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit (Taktfolge werktags 6-19 h) Attraktivität 1 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= >500 m - max 600 m mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie Takt max. 15 min. Bus überwiegend auf eigener Busspur 2 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= >300 m - max 500 m mehr als 2 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 10 min. Straßenbahn, Stadtbahn 3 mind. eine Haltestelle des ÖPNV in R= max 300 m mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 5 min. Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) m. eigenem Gleiskörper Summe: 6) Auswählen nach der geringsten Entfernung. Besonderheiten, die die Erreichbarkeit beschränken wie (Eisenbahnlinien oder Flußläufe), sind zu berücksichtigen. Erläuterungen (z.B. welche Linien, Taktzeiten usw.): C.Berechnung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze Nach der bei Abschnitt A. ermittelten Zwischensumme sind entsprechend der erreichten Punktzahl folgende Stellplätze nachzuweisen: Punktzahl (von B.) Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe von A.) Stellplätze erforderlich Stellplätze nachgewiesen Stellplätze fehlen Stellplätze abzulösen Stellplätze/Garagen < 4 Punkte100 % 4-6 Punkte 7-9 Punkte 10-11 Punkte 12 Punkte 80 % 60 % 40 % 30 % Erläuterungen (ggf. Rückseite verwenden): Ort, Datum, UnterschriftOrt, Datum, Unterschrift BerechnetGeprüft Architekturbüro MÜLLER + HUBER Oberkirch, 05.11.2019 3,00 3 4057 48 1 Berechnung der Stellplätze für Fahrräder zum Bauantrag des/der (Name, Vorname) Bauvorhaben A.Nutzungsart und Größe der Anlage Richtzahlen Zahl der Stellplätze (Stpl.)Umfang Berechn.- grundlage mind. Stellplätze Bemerkungen STM Zweite Verwaltungs-GmbH Neubau Lebensmittelmarkt Netto BauortDatum des Bauantrags KA-Hohenwettersbach BaugrundstückNr. im Bauantragsverz. 64050/1 Vorhaben Nr.Verkehrsquelle 1Wohnheime 1.1Studierenden-, Schüler-, Kinder- und Jugendwohnheime Stpl. je 2 PlätzePlätze 1.2Altenheime, Behindertenwohnheime 1.3Sonstige Wohnheime 2Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 1Stpl. je 10 PlätzePlätze 1Stpl. je 2 PlätzePlätze 5016 Wohnungen2Stpl. je WohnungWohnungen 1) Nicht zur Büronutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen. 4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen. 5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. 2.1mit Büronutzfläche1Stpl. je 100m² Büronutzfläche 1) Büronutzfläche 2.2Räume mit erheblichem Besucher- verkehr (Schalter-. Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.) 1Stpl. je 70m² Nutzfläche 4) Nutzfläche 3Verkaufsstätten1Stpl. je 50m² Verkaufsnutzfläche 2) 798 Verkf.-nutzfläche 4Versammlungsstätten1Stpl. je 10 Besucherplätze Besucherplätze 5Sportstätten 1Stpl. je 250m² Sportfläche 3) Sportfläche 5.1Sportplätze 1Stpl. je 50m² Sportfläche 3) Sportfläche 5.2Spiel- und Sporthallen 1Stpl. je 10 Besucherplätze Besucherplätze 5.3Sportstadien 1Stpl. je 100m² Grundstückfläche Grundst.-fläche 5.4Freibäder 1Stpl. je 5 Kleiderablagen Kleiderablagen 5.5Hallenbäder Stpl. je 6-12m² Gastraum Nutzfläche 6.Gaststätten1 Stpl. je 10 Betten Betten 7.Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stpl. je 5 Betten Betten 8.Jugendherbergen1 Stpl. je 20 Betten Betten 9.Krankenhäuser, Kureinrichtungen1 Stpl. je 3 Schüler/-innen Schüler/-innen 10.Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 110.1Allgemeinbildende Schulen Stpl. je 5 Schüler/-innen Schüler/-innen 110.2Berufsschulen Stpl. je 5 Studierende Studierende 110.3Hochschulen Stpl. je Gruppenraum Gruppenräume 510.4Kindergärten, Kindertagesstätten u.dgl. Stpl. je 3 Besucherplätze Besucherplätze 110.5Jugendfreizeitheime und dgl. Stpl. je 225m² Nutzfläche 4) Nutzfläche 111.Handwerks- und Industriebetriebe Nutzfläche 112.Museen und AusstellungsgebäudeStpl. je 100m² Nutzfläche 4) Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze nach Nutzungsart und Größe 16,00 Vordruckverlag Weise GmbH · Bamberger Str. 4 - 6 · 01187 Dresden 49
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Extrahierter Text
Umweltbericht Artenschutzrechtliche Prüfung Errichtung eines Netto-Marktes im Ortsteil Hohenwettersbach Stadt Karlsruhe Auftraggeber: STM Zweite Verwaltungs-GmbH Steinhäuserstraße 20 76135 Karlsruhe Auftragnehmer: THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Kalliwodastraße 3 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 - 9379386 Telefax: 0721 - 9379438 E-mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Philipp Remke (M.Sc. Landschaftsökologe) Karlsruhe, 5. November 2019 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 4 2 Beschreibung der Planung ................................................................................. 5 2.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets und naturräumliche Gliederung ............ 5 2.2 Grundzüge der Planung ............................................................................................ 5 2.3 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 6 2.3.1 Umweltbericht ..................................................................................................... 6 2.3.2 Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................ 6 3 Methoden der Umweltprüfung ............................................................................ 7 3.1 Abgrenzung des Planungsgebiets ............................................................................. 7 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern ......................................................... 8 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichts ....................... 9 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................... 9 4.1 Geologie und Boden ................................................................................................. 9 4.2 Wasserkreislauf ........................................................................................................ 9 4.3 Klima ....................................................................................................................... 10 4.4 Landschaft .............................................................................................................. 10 4.5 Biotoptypen, Pflanzen ............................................................................................. 11 4.5.1 Graben (12.60) ................................................................................................. 11 4.5.2 Acker (37.10) .................................................................................................... 11 4.5.3 Ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) .......................................................... 12 4.5.4 Einzelbaum (45.30) .......................................................................................... 12 4.5.5 Bauwerk (60.21) ............................................................................................... 13 4.5.6 Schotterweg (60.23) ......................................................................................... 13 4.5.7 Grasweg (60.25) ............................................................................................... 13 4.6 Fauna, Tierartengilden ............................................................................................ 13 4.7 Mensch ................................................................................................................... 14 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ...................................................... 14 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Eingriffs ................... 15 5.1 Wirkungen auf den Boden ....................................................................................... 15 5.2 Wirkungen auf den Wasserkreislauf ........................................................................ 15 5.3 Wirkungen auf das Klima ........................................................................................ 16 5.4 Wirkungen auf die Landschaft ................................................................................. 16 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen ............................................................................... 16 5.6 Wirkungen auf die Fauna ........................................................................................ 18 5.7 Wirkungen auf den Menschen ................................................................................. 18 6 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................................ 19 6.1 Vorbemerkung ........................................................................................................ 19 6.2 Betroffenheit von besonders geschützten Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG] ...... 19 6.3 Störungsverbot streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten [§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG] ................................................................................ 19 6.4 Betroffenheit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG] ....................................................................... 20 6.5 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung ................................................................ 20 7 Grünordnerische Maßnahmen ......................................................................... 20 7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................................... 20 7.2 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................... 20 7.3 Ersatzmaßnahmen .................................................................................................. 22 7.4 Maßnahmenbilanz .................................................................................................. 25 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 3 8 Zusammenfassung ............................................................................................ 26 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen ..................................................................... 27 10 Anhang ............................................................................................................ 28 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 4 1 Einleitung Die STM ZWEITE VERWALTUNGS-GMBH, Karlsruhe, plant den Bau eines Netto- Lebensmittelmarktes auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand von Karlsruhe-Hohenwettersbach. Das INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde am 7. März 2015 von der STM ZWEITE VERWALTUNGS-GMBH beauftragt, für den Planungsbereich einen Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung zu erstellen. Fortschreibung der Planung Seit der letzten Fassung des Umweltberichts vom 25. Oktober 2018 wurden im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ die folgenden Änderungen vorgenommen: • Das Baufenster des Verkaufsgebäudes wird im Vordachbereich im NO um 3 m verlängert. Dies erfolgt auf Kosten der Parkplatzfläche. • Die Anzahl der PKW-Stellplätze wird von 61 auf 57 reduziert. • Eine Grünfläche von rund 25 m² innerhalb der Parkplatzfläche entfällt. Auf den Umweltbericht wirken sich diese Änderungen wie folgt aus: • Da die Vergrößerung des Verkaufsgebäudes auf Kosten der Parkplatzfläche erfolgt, hat die aktuelle Planung im Vergleich zum Umweltbericht diesbezüglich keine weitere Neuversiegelung zur Folge. • Im Zuge der Veränderung von Gebäude- und Parkplatzfläche vergrößert sich die begrünte Dachfläche um 110 m² (von 1.230 m² auf 1.340 m²). Dies wirkt sich positiv auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung aus. • Eine geringfügige zusätzliche Neuversiegelung erfolgt durch den Wegfall der Grünfläche im Parkplatzbereich. Dies wird jedoch durch die Vergrößerung der begrünten Dachfläche ausgeglichen. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume und Gehölzbestände sowie die geplanten Grünflächen außerhalb von Baufenster und Parkplatzbereich (inklusive Fettwiese) ändern sich nicht. Weiterhin wurde der aktuelle Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in den Umweltbericht übernommen (siehe Abbildungen 1, 2 und 3). Dieser umfasst neben dem Bereich südlich der Kreisstraße K 9652 Spitalhof auch einen Abschnitt der Kreisstraße selbst sowie einen nördlich angrenzenden Bereich, der vorwiegend von Parkplätzen eingenommen wird. Nach Auskunft des ausführenden Stadtplanungsbüros SCHÖFFLER.STADTPLANER. ARCHITEKTEN, Karlsruhe, werden in diesem Bereich keine Flächen neu versiegelt, keine Bäume gefällt und keine bisher unbebauten Bereiche überbaut. Von naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen in diesem Bereich ist daher nicht auszugehen. Insgesamt wirken sich die Änderungen der aktuellen Fassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus den oben genannten Gründen nur geringfügig auf die Eingriffs- /Ausgleichsbilanz des Umweltberichts aus. Da die begrünte Dachfläche sich vergrößert und eine weiter Neuversiegelung sich auf die kleine Grünfläche im Parkplatzbereich beschränkt, wirken sich diese Veränderungen in der Summe positiv auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz aus. Die Planung weiterer Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich. Die Änderungen wurden in die aktuelle Fassung des Umweltberichts eingearbeitet. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 5 2 Beschreibung der Planung 2.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets und naturräumliche Gliederung Das Planungsgebiet liegt im Gewann „Brunnenfeld“ am südwestlichen Ortsrand von Hohenwettersbach (Abbildung 1). Es liegt zum größten Teil südlich der K 9652 (Spitalhof) und erstreckt sich über einen Teil der Flurstücke 64050 (Acker) und 64012 (angrenzender Grünstreifen der K 9652). Ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen Teile der Flurstücke 98383 (K 9652 Spitalhof) und 98800 (nördlich angrenzender Friedhof). Das Planungsgebiet liegt rund 150 m östlich der A 8. Im Südosten grenzt die freie Feldflur an. Es liegt am nördlichen Rand des Naturraums Schwarzwald-Randplatten (Naturraum 150) an der Grenze zum Kraichgau (Naturraum 125). Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets (TK25, Blatt 7016) 2.2 Grundzüge der Planung Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarktes mit maximal 800 m² Verkaufsfläche und 57 Kundenstellplätzen auf einer derzeit ackerbaulich genutzten Fläche des Flurstücks 64050. Da das Planungsgebiet von Südwesten nach Nordosten um mehrere Meter abfällt, ist eine Einebnung des Geländes vorgesehen. Erschlossen wird das Gebiet über die nördlich gelegene K 9652. Daher ist der Bau einer Zufahrt und eines Fußwegs auf dem nördlich an den Acker angrenzenden Grünstreifen (Flurstück 64012) geplant. Das Planungsgebiet liegt im unbeplanten Innenbereich (Auskunft des Stadtplanungsamts Karlsruhe vom 24. Juni 2015). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 6 Auf der im Westen und im Süden angrenzenden Fläche ist die Anlage eines Golfplatzes geplant. Dieser wird sich über die zum größten Teil ackerbaulich genutzten Flächen zwischen Hohenwettersbach und Stupferich erstrecken (WEISHAUPT 2008). 2.3 Gesetzliche Grundlagen 2.3.1 Umweltbericht Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung durch Bekanntmachung vom 23. September 2004. Nach § 2 Absatz 4 des Gesetzes wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraus- sichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht dargestellt werden. Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie § 15 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Nach § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Mögliche Festsetzungen werden in § 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) aufgeführt. 2.3.2 Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang durch die Planung Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG berührt werden. So ist es nach § 44 Abs. 1 BNatSchG „verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs- zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“ Weiterhin gilt nach § 44 Abs. 5 BNatSchG: „Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in Anhang IVa der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeid- bare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 7 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. [...] Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ Sofern Verbotstatbestände nach § 44 erfüllt sind, gelten nach § 45 Abs. 7 folgende Ausnahmebestimmungen: „Die nach Landesrecht [...] zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen: 1. Zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, 3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht und künstlichen Vermehrung, 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder maßgeblich günstiger Auswirkungen auf die Umwelt oder 5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses ein- schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs. 3 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen.“ Nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG vom 10. Mai 2007) sind unter anderem die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten vor Schädigungen zu bewahren. 3 Methoden der Umweltprüfung 3.1 Abgrenzung des Planungsgebiets Das untersuchte Gebiet umfasst die in Kapitel 2.1 genannten Bereiche der Flurstücke südlich der Kreisstraße K 9652, die direkt von der geplanten Bebauung betroffen sind (vgl. Vorhabens- und Erschließungsplan des Architekturbüros MÜLLER + HUBER vom 31. Mai 2019). Je nach Schutzgut wird zusätzlich die nähere Umgebung in die Betrachtung mit einbezogen. Im Bereich der Kreisstraße sowie nördlich davon werden nach Auskunft des ausführenden Stadtplanungsbüros SCHÖFFLER.STADTPLANER.ARCHITEKTEN, Karlsruhe, keine Flächen neu versiegelt, keine Bäume gefällt und keine bisher unbebauten Bereiche überbaut. Von naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen in diesem Bereich ist daher nicht auszugehen. Er wird darum im Folgenden nicht weiter behandelt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 8 3.2 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern Boden und Wasserhaushalt: Die Bewertung des Bodens erfolgt quantitativ nach der Arbeitshilfe „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) sowie nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Sie erfolgt auf der Grundlage der Bodenkarte 1:25.000 des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg und deren tabellarischer Erläuterung (STORCH 1993) sowie der Geologischen Karte 1:25.000 des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg und deren Erläuterungen (BRILL 1985). Zudem werden Daten des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) und Aussagen eines für das Planungsgebiet erstellten geotechnischen Gutachtens (KLAIBER & GOTTHEIL 2015) verwendet. Klima: Die Beschreibung des Klimas erfolgt anhand von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2014) und des „Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd“ (REKLIP 1995). Zudem werden Daten des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Landschaft: Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wird die Ausstattung mit naturraumtypischen Strukturmustern herangezogen. Es wird abgeschätzt, wie stark das Landschaftsbild durch eine Bebauung gestört wird. Zudem werden Ergebnisse des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Biotoptypen: Die Erhebung der Biotoptypen fand am 13. März 2015 statt und richtet sich nach dem Biotopdatenschlüssel der Naturschutzverwaltung (LUBW 2009). Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem Karlsruher Modell (HENZ 2006). Fauna: Die Bewertung des Gebiets für die Fauna wird auf Grundlage der Biotopausstattung abgeschätzt. Zudem werden Ergebnisse der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung (DETZEL & al. 2012) und des vorliegenden Umweltberichts (WEISHAUPT 2008) zum Bebauungsplan „Batzenhof“ verwendet. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurde unter anderem eine Kartierung der vorkommenden Vögel durchgeführt. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die Beschreibung, Bewertung und artenschutzrechliche Prüfung der Avifauna im Untersuchungsgebiet. Die Kartierung der Vögel erfolgte im Zuge mehrerer Begehungen, die zwischen März und August 2012 durchgeführt wurden. Die Erfassung der Vogelbestände erfolgte anhand der Lautäußerungen der Vögel und durch Sichtbeobachtungen unter Einsatz von Ferngläsern. Es erfolgten eine Einstufungen in Brutvögel sowie in Durchzügler und Nahrungsgäste. Brutvögel zeichneten sich durch revieranzeigendes Verhalten aus wie Gesangsaktivität männlicher Tiere, Futterzutrag und das Führen von Jungvögeln. Auf ein Brutvorkommen wurde geschlossen, wenn revieranzeigendes Verhalten bei mindestens zwei Beobachtungsdurchgängen beobachtet wurde. Bei einmaligen Beobachtungen und Beobachtungen ohne typisches Revierverhalten erfolgte eine Einstufung als Durchzügler oder Nahrungsgast (DETZEL & al. 2012). Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf Tierartengilden quantitativ nach dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006). Mensch: Die Bedeutung des Planungsgebiets für die Lebensqualität der Menschen wurde bei der Geländebegehung abgeschätzt. Zudem werden Ergebnisse des vorliegenden Umweltberichts zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (WEISHAUPT 2008) verwendet. Bewertet wird der Einfluss der Bebauung auf das Wohnumfeld und die Erholungsfunktion. Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Im Gebiet sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter betroffen. Diese Schutzgüter werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Bei zufälligen Funden gilt § 20 DSchG. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 9 3.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichts Im Zuge der Berichterstellung traten keine Schwierigkeiten auf. 4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 4.1 Geologie und Boden Beschreibung Das Planungsgebiet liegt im Naturraum Schwarzwald-Randplatten rund 500 m westlich der Grenze zum Naturraum Kraichgau. Im Planungsgebiet tritt Lösslehm des Quartärs auf, der aus eiszeitlichen Lössablagerungen stammt. Im Zuge der Bodenbildung hat sich der Bodentyp Parabraunerde gebildet. Vorherrschende Bodenarten sind schluffiger Ton und toniger Schluff. Die Mächtigkeit des Oberbodens im Planungsgebiet beträgt 20-30 cm. Durch örtliche Auffüllungen kann sie höher liegen; an einer Stelle wurde eine Mächtigkeit von 60 cm festgestellt. Die Mächtigkeit der Lösslehmschichten beträgt rund 1,5-2,5 m. Unterhalb beginnt die Verwitterungszone aus teilweise mit Steinen durchsetztem Ton (KLAIBER & GOTTHEIL 2015). Das Wasserspeichervermögen und Wasserdurchlässigkeit des Lösslehms sind mit mehr als 200 l/m² und mit mehr als 10 cm/d mittel bis hoch. Die Wasserdurchlässigkeit der darunter liegenden Tone ist mit weniger als 1 cm/d gering bis sehr gering. Bei den Böden handelt es sich um gute bis sehr gute Ackerböden, die gemäß der Flurbilanz der „Vorrangflur Stufe I“ zugehörig sind. Bewertung Der Boden im Planungsgebiet ist von sehr hoher Bedeutung (Bewertungsklasse 4) hinsichtlich seiner „Natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ und seiner Funktion als „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Hinsichtlich seiner Funktion als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ ist er von hoher Bedeutung (Bewertungsklasse 3). In die Bilanztabelle des „Karlsruher Modells“ (HENZ 2006) gehen die Flächen dementsprechend mit den Wertzahlen 1,4 (Natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie Filter und Puffer für Schadstoffe) und 1,05 (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) ein. Im Hinblick auf die Funktion als Sonderstandort für die naturnahe Vegetation besteht keine besondere Bedeutung, sie wird bei der Bewertung des Eingriffs nicht berücksichtigt. 4.2 Wasserkreislauf Beschreibung Das Planungsgebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit Unterer Muschelkalk. Diese ist ein Grundwasserleiter (LGRB 2012). Im Planungsgebiet ist Grundwasser erst in größerer Tiefe zu erwarten. Nasse, auf Schichtwasser hindeutende Böden wurden im Gebiet in einer Tiefe von rund 2,5-3,7 m festgestellt (KLAIBER & GOTTHEIL 2015). Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Das Planungsgebiet liegt im Einzugsgebiet des rund 600 m östlich verlaufenden Alten Bachs. Es liegt weder im Bereich eines Wasserschutzgebiets noch eines Überschwemmungsgebiets. Bewertung Aufgrund des Wasserspeichervermögens und der Wasserdurchlässigkeit des Lösslehms (siehe Kapitel 4.1) kommt dem Boden eine hohe Bedeutung für die Niederschlagsretention Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 10 und Wasserweiterleitung zu. Aufgrund der geringen Größe der Fläche ist ihre Bedeutung insgesamt aber gering. Entsprechend dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006) werden den verschiedenen Biotoptypen des Planungsgebiets folgende Wertzahlen zugeordnet: Die Wertzahl 1,2 für Ruderalvegetation und Einzelbäume, die Wertzahl 0,8 für Acker und Grasweg, die Wertzahl 0,4 für den Schotterweg und die Wertzahl 0 für das Bauwerk. 4.3 Klima Beschreibung Das Gebiet liegt im Randbereich des Schwarzwaldes am Übergang zum östlich anschließenden Kraichgau. Mit einem mittleren Jahresniederschlag von 912 mm und einer Jahresmitteltemperatur von 10,1°C (DWD 2014) ist das Klima gemäßigt. Aufgrund seiner Lage ist es für den Schwarzwald relativ warm und niederschlagsarm. Die vorherrschenden Windrichtungen sind Süd-West (3,1-5,0 m/s) und Süd-Ost (1,6-3,0 m/s) (REKLIP 1995). Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebiets und da der Siedlungsbereich von Hohenwettersbach eine geringe Fläche einnimmt, locker bebaut ist und von Äckern, Wiesen und Wäldern umgeben ist kommt diesem nur eine sehr geringe Bedeutung für die Frischluftzufuhr zu. Es trägt nur unwesentlich zur Frisch- und Kaltluftproduktion bei. Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 8 besteht eine erhöhte Belastung der Luft durch Abgase. Bewertung Das Planungsgebiet trägt aufgrund seiner geringen Größe nur unwesentlich zur Entstehung von Frisch- und Kaltluft bei. Als Kaltluftbahn in das im Norden angrenzende Hohenwettersbach kommt ihm eine sehr geringe Bedeutung zu. Die Durchlüftungssituation von Hohenwettersbach ist insgesamt sehr günstig, da es eine geringe Siedlungsfläche einnimmt, locker bebaut ist und inmitten von Äckern, Wiesen und Wäldern liegt. Die Wertzahl für das Klima liegt bei 0,9 für die Ruderalvegetation, den Grasweg und die Einzelbäume sowie bei 0,5 für den Acker. Die weiteren Biotoptypen erhalten als Kleinstrukturen den Wert der umliegenden Flächen. 4.4 Landschaft Beschreibung Das Planungsgebiet liegt auf einem um rund 7 % nach Nordosten abfallenden Hang am südwestlichen Rand von Hohenwettersbach. Der größte Teil der Fläche wird von einem Maisacker eingenommen (Abbildung 2). Die Ackerlandschaft setzt sich nach Süden hin fort und gibt den Blick in die offene Feldflur frei. Diese ist aufgrund intensiver ackerbaulicher Nutzung strukturarm und weitestgehend ausgeräumt. Im Osten grenzt das Planungsgebiet an die vorhandene Wohnbebauung an. Rund 100 m westlich des Planungsgebiets verläuft hinter einem Saum aus Gehölzen die Autobahn A 8. Durch Landschaftszerschneidung, Lärmbelästigung und visuelle Störung schränkt diese die Erholungsfunktion des Gebiets ein. Bewertung Das Planungsgebiet ist aufgrund seiner geringen Größe, der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der Strukturarmut der umgebenden Landschaft und der Beeinträchtigungen durch die nahe gelegene Autobahn von geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 11 4.5 Biotoptypen, Pflanzen Abbildung 2: Bestandsplan; Maßstab: 1:1.500 (Kartengrundlage: Google Maps 2019) 4.5.1 Graben (12.60) Beschreibung Zwischen Schotterweg und Acker im Norden des Untersuchungsgebiets verläuft ein rund 1,5 m breiter und 0,3-0,8 m tiefer Graben. Er fällt nach Nordosten hin ab, wo er in eine Versickerungsgrube (Geröllfang) mündet und ist daher nur kurzzeitig wasserführend. Zum Zeitpunkt der Begehung war er trocken. Die Vegetation entspricht der den Graben umgebenden Ausdauernden Ruderalvegetation (siehe Kapitel 4.5.3). Bewertung Die Bewertung erfolgt über die im Graben vorhandene Vegetation. Veranschlagt wird die Wertzahl von 0,8 für die im Gebiet vorhandene Ausdauernde Ruderalvegetation. 4.5.2 Acker (37.10) Beschreibung Der größte Teil des Planungsgebiets wird von einem Acker eingenommen, auf dem zuletzt Mais angebaut wurde. Zum Zeitpunkt der Kartierung war er abgeerntet. Die Vegetation ist sehr lückig und setzt sich aus einjährigen, weit verbreiteten Ackerwildkräutern zusammen. Häufig sind Gewöhnliche Vogelmiere (Stellaria media), Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris). Weitere Arten sind Efeublättriger Ehrenpreis (Veronica hederifolia), Rote Taubnessel (Lamium Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 12 purpureum), Knäuel-Hornkraut (Cerastium glomeratum), Echte Kamille (Matricaria recutita) und Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense). Bewertung Die Wertzahl des Ackers liegt bei 0,2. 4.5.3 Ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) Beschreibung Der Biotoptyp kommt auf dem im Norden an den Acker angrenzenden Grünstreifen vor. Es handelt sich um einen gestörten Standort, deren kurz gehaltene Vegetation von Grasarten dominiert wird. Zu nennen sind Ausdauernder Lolch (Lolium perenne), Vielblütiger Lolch (Lolium multiflorum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata). In geringem Umfang kommt Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) vor. Vorkommende krautige Arten ruderaler Standorte sind Wilde Möhre (Daucus carota), Jakobs- Greiskraut (Senecio jacobaea) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Vor allem im Übergangsbereich zum angrenzenden Grasweg (siehe Kapitel 4.5.6) kommen trittresistende Arten wie Wiesenlöwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia), Kriechender Günsel (Ajuga reptans) und Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata) vor. Im Bereich offener Bodenstellen wachsen vermehrt einjährige Ackerwildkräuter wie Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta) und Knäuel-Hornkraut (Cerastium glomeratum). Eingestreut finden sich Arten der Wirtschaftswiesen. Zu nennen sind Weißes Labkraut (Galium album), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) und Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium). Bewertung Die Wertzahl der Ausdauernden Ruderalvegetation liegt bei 0,8. 4.5.4 Einzelbaum (45.30) Beschreibung Bei der Erfassung der Biotoptypen am 7. März 2015 wurden im Nordosten des Planungsgebiets 7 Bäume festgestellt, die in einer grabenartigen Geländevertiefung wuchsen. Es handelte sich um 6 Feld-Ahorne (Acer campestre) und eine Sal-Weide (Salix caprea). Der Stammdurchmesser der Feld-Ahorne beträgt 80-126 cm und der der Sal-Weide 285 cm. An den Bäumen wurden keine als Quartiere für Fledermäuse oder in Baumhöhlen brütenden Vogelarten geeigneten Strukturen festgestellt. Der Unterwuchs der Bäume wurde von Ausdauernder Ruderalvegetation gebildet. Nach Auskunft des Vorhabenträgers vom 15. Mai 2017 wurden zwischenzeitlich 5 der Bäume gefällt. Weiterhin vorhanden sind die Sal-Weide und einer der Feld-Ahorne. Bewertung Entsprechend dem „Karlsruher Modell“ (HENZ 2006) wird pauschal eine Fläche von 40 m² je Baum veranschlagt. Die Wertzahl der Einzelbäume liegt bei 1,2, da es sich um Bäume mittleren Alters handelt. Da der Stammumfang der Bäume in 1 m Höhe mindestens 80 cm beträgt, sind sie geschützt nach der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Sofern eine Fällung beabsichtigt ist, muss zuvor eine Erlaubnis beim Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe beantragt werden. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 13 4.5.5 Bauwerk (60.21) Beschreibung Zwischen Schotterweg und Acker im Norden des Untersuchungsgebiets liegt eine in Beton gefasste und von einem Metallrost gesicherte, mehrere Meter tiefe Versickerungsgrube (Geröllfang) von rund 4 m² Fläche, in die das Wasser des Versickerungsgrabens eingeleitet wird. Bewertung Die Wertzahl des Bauwerks liegt bei 0. 4.5.6 Schotterweg (60.23) Beschreibung Dem Biotoptyp entspricht ein geschotterter Wegabschnitt im Nordosten des Planungsgebiets. Bewertung Die Wertzahl des Schotterwegs liegt bei 0,1. 4.5.7 Grasweg (60.25) Beschreibung Ein Grasweg grenzt jeweils im Nordwesten und im Nordosten an die Ackerfläche an. Seine Vegetation besteht aus trittunempfindlichen Arten wie Ausdauerndem Lolch (Lolium perenne), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Kriechendem Günsel (Ajuga reptans), Wiesenlöwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) und Gänseblümchen (Bellis perennis). Vor allem im Bereich offener Bodenstellen wachsen einjährige Ackerwildkräuter wie Persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Behaartes Schaumkraut (Cardamine hirsuta), Knäuel- Hornkraut (Cerastium glomeratum) und Weicher Storchschnabel (Geranium molle) sowie Einjähriges Rispengras (Poa annua). Zerstreut kommen weit verbreitete Grünlandarten wie Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) vor. Bewertung Die Wertzahl des Graswegs liegt bei 0,5. 4.6 Fauna, Tierartengilden Beschreibung Das Planungsgebiet wird zum größten Teil von einer zusammenhängenden Ackerfläche eingenommen. Sie ist der Tierartengilde „Acker/Ackerbrache“ zuzuordnen. Die Ackerfläche stellt ein potentielles Bruthabitat für bodenbrütende Offenlandarten wie Feldlerche und Schafstelze dar. Die im direkten Umfeld vorhandenen Strukturen (Wohnhäuser im Osten, Straße und Bäume im Norden) machen das Planungsgebiet jedoch unattraktiv für diese Arten. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden keine bodenbrütenden Vögel im Planungsgebiet nachgewiesen. Von Greifvögeln wie Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan oder Schwarzmilan wird die Ackerfläche als Nahrungshabitat genutzt. Sie ist außerdem geeignet als Rastplatz für Zugvögel wie Kiebitz oder Star. Als Teillebensraum für Tagfalter und Heuschrecken ist das Gebiet aufgrund seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ungeeignet (WEISHAUPT 2008). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 14 Die Laubbäume im Nordosten des Planungsgebiets sind der Tierartengilde „Gehölze“ zuzuordnen und stellen eine potentielle Brutstätte für heimische in Baumkronen nistende Vögel dar. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden 21 solcher Arten nachgewiesen. Diese können auch im Planungsgebiet vorkommen. Bei der Begutachtung des Gebiets am 13. März 2015 deutete nichts darauf hin, dass bisher Vögel in den Bäumen nisteten. Es waren keine Nester aus Vorjahren vorhanden. Die Ausdauernde Ruderalvegetation und der Grasweg sind der Tiergilde „Grünland“ zuzuordnen. Aufgrund ihrer Nähe zur Straße und der häufigen Mahd sind sie für die Fauna von geringer Wertigkeit. Für Fledermäuse ist das Gebiet ungeeignet. Es fehlen sowohl Leitlinien zur Orientierung bei der Jagd (z. B. Baumreihen) als auch Strukturen, die Fledermäusen als Sommer- oder Winterquartiere dienen (z. B. Baumhöhlen). Auch die im Nordosten des Planungsgebiets wachsenden Bäume weisen keine von Fledermäusen als Quartiere nutzbaren Strukturen auf. Bewertung Das Planungsgebiet ist von Bedeutung als Nahrungshabitat für Greifvögel, als Rastplatz für Zugvögel und als Bruthabitat für in Bäumen nistende Vögel. Aufgrund seiner geringen Größe und seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ist die Bedeutung insgesamt gering. Die Ackerfläche weist aufgrund ihrer artenarmen, von weit verbreiteten Arten aufgebauten Vegetation einen Grundwert von 0,15 auf. Zuschläge für einen hohen Deckungsgrad an Wildkräutern, eine geringe Breite des Ackerschlags oder wertvolle randliche Strukturen wie Hecken oder artenreiche Wiesen können nicht vergeben werden. Die Bäume weisen aufgrund ihrer Zusammensetzung aus heimischen Arten und des Vorkommens einer Weide einen Grundwert von 0,75 auf. Abzüglich einer Wertzahl von 0,2 aufgrund der Beeinträchtigung durch die nördlich verlaufende Straße und zuzüglich einer Wertzahl von 0,1 aufgrund des Abstandes von 20-100 m zu benachbarten Gehölzen (=Vernetzung) ergibt sich ein Wert von 0,65. Ruderalvegetation und Grasweg weisen aufgrund ihrer Artenzusammensetzung und ihrer intensiven Pflege sowie Nutzung einen Grundwert von 0,4 bzw. 0,3 auf. Abzüglich einer Wertzahl von 0,2 für die nördlich verlaufende Straße ergibt sich ein Wert von 0,2 bzw. 0,1. 4.7 Mensch Beschreibung Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Hohenwettersbach. Die Landschaft ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt. Sie setzt sich nach Süden hin fort. Nördlich des Planungsgebiets liegt ein Friedhof und im Osten grenzt eine örtliche Wohnbebauung an. Rund 100 m südwestlich des Planungsgebiets verläuft die A 8. Bewertung Aufgrund seiner geringen Größe, seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der nahen Autobahn kommt dem Planungsgebiet eine sehr geringe Bedeutung für die Erholung der örtlichen Bevölkerung zu. 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die verschiedenen Umweltmedien sind eng miteinander verknüpft. So führt beispielsweise der Verlust des Schutzguts Boden durch Versiegelung zu Verlust an versickerungsfähiger Oberfläche und somit zu einer geringeren Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig geht mit Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 15 der Versiegelung auch ein Verlust an Lebensraum für Pflanzen einher, der wiederum maßgeblich für vorhandene Tierartengruppen ist. Über die in Kapitel 4.1 bis 4.7 bereits beschriebenen Auswirkungen hinausgehend sind jedoch keine weiteren relevanten Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern zu erwarten. 5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Eingriffs 5.1 Wirkungen auf den Boden Die Planung sieht die Versiegelung von zusätzlichen 3.782 m² Bodenfläche vor. Dies ergibt sich aus der Fläche des geplanten Gebäudes und der Flächen, die im Rahmen der Erschließung asphaltiert werden. Es handelt sich hierbei um die geplante Parkplatzfläche, die geplante Zufahrt zur K 9652 und einen geplanten Gehweg. Die in der Gesamtbewertung hohe Funktionserfüllung des Bodens (Wertstufe 3,666 = Wertzahl 1,28 nach dem Karlsruher Modell) geht dabei verloren. Teilweise ausgeglichen wird die Versiegelung durch die Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung auf dem Flachdach des geplanten Gebäudes. Diese trägt in geringem Maße zum Erhalt der Bodenfunktionen bei und wird bezüglich des Schutzguts Boden mit Wertstufe 0,5 (Wertzahl 0,175 nach dem Karlsruher Modell) bewertet. Aufgrund der im Planungsgebiet vorherrschenden Hangneigung wird eine Einebnung durchgeführt. Diese erfolgt durch Abgrabung im Südwesten und Aufschüttung im Nordosten. Zudem wird im Nordosten des Planungsgebiets eine Versickerungsgrube angelegt. Im Südwesten und im Bereich der geplanten Versickerungsgrube entsteht hierbei auf 743 m² eine unbebaute, abgegrabene Fläche. Im Nordosten erfolgt auf einer Fläche von 710 m²eine Aufschüttung um bis zu mehrere Meter (vgl. Vorhabens- und Erschließungsplan des Architekturbüros MÜLLER + HUBER vom 29. Mai 2017). Die Abgrabung stellt auch ohne Bebauung eine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (verringertes Wasserrückhaltevermögen, eingeschränkte Filter- und Pufferleistung) dar. Die Bodenfunktionen reduzieren sich daher auf Wertstufe 1 (Wertzahl 0,35 nach dem Karlsruher Modell). Im Bereich der geplanten Aufschüttung wird der Oberboden nur zeitweilig abgeschoben und im Anschluss an die Bauarbeiten wieder aufgetragen und gelockert. Daher liegt hier keine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktion vor. Der im Nordosten des Planungsgebiets vorhandene Schotterweg wird nach Ausführung der Planung nicht mehr benötigt und wird rückgebaut, wodurch die Funktionserfüllung des Bodens wiederhergestellt wird. Da der im Nordosten des Planungsgebiets vorhandene Geröllfang in den Südwesten des Planungsgebiets verlagert wird (bzw. da im Südwesten ein neuer Geröllfang gebaut wird und der alte nicht mehr benötigt wird und rückgebaut werden kann), entsteht hier keine zusätzliche Versiegelung. Fazit: Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist erheblich und aufgrund der Versiegelung von 3.782 m² und der zusätzlichen Abgrabung von 743 m² Bodenfläche von hoher Bedeutung. Unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel 7.2) verbleibt ein bilanzielles Defizit von 1.047,19 Wertpunkten. Dies kann im Zuge von Ersatzmaßnahmen (vgl. Kapitel 7.3) schutzgutübergreifend kompensiert werden. 5.2 Wirkungen auf den Wasserkreislauf Durch Versiegelung geht eine Versickerungsfläche von 3.782 m² verloren, die für die Grundwasserneubildung von Bedeutung ist. Auf einer Fläche von 743 m² wird die Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 16 Versickerungsfähigkeit des Bodens durch Abgrabung der Lösslehmschicht deutlich vermindert. Der Verlust von Versickerungsflächen führt zu verstärktem Oberflächenabfluss. KLAIBER & GOTTHEIL (2015) zufolge ist eine Versickerung von Oberflächenwasser aufgrund der geringen Durchlässigkeit des anstehenden Tons nicht möglich. Sie empfehlen eine Entwässerung der Fläche mittels Dränung oder ein Abfangen und Ableiten des Wassers von der Fläche. Fazit: Der geplante Eingriff hat erhebliche Auswirkungen auf die Retentionsfähigkeit der Fläche. Diese wird teilweise durch die Entwicklung einer Wiese und einer extensiven Dachbegrünung sowie die Pflanzung von Bäumen und Hecken kompensiert (siehe Kapitel 7.2 und 7.3). Das bilanzielle Defizit nach Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beläuft sich auf 11,64 Wertpunkte. 5.3 Wirkungen auf das Klima Durch die Bebauung und großflächige Versiegelung des Ackers gehen Flächen verloren, die der Produktion von Frisch- und Kaltluft dienen sowie zu deren Transport in das Dorf beitragen. Eine maßgebliche Verschlechterung der Durchlüftungssituation des Dorfs ist jedoch nicht zu erwarten. Die Bebauung von Hohenwettersbach ist lückig und wird durch die die umliegenden unbebauten Flächen ausreichend mit Frischluft versorgt. Innerhalb des Planungsgebiets führt die Versiegelung von Flächen zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation. Dies wird durch die Entwicklung einer Fettwiese und einer extensiven Dachbegrünung sowie die Pflanzung von Bäumen und Hecken kompensiert (siehe Kapitel 7.2 und 7.3). Fazit: Der geplante Eingriff hat sehr geringe Auswirkungen auf die klimatische Situation der Umgebung durch den Verlust von Frischluftproduktionsflächen sowie die Behinderung der Frischluftzufuhr. Auswirkungen im Planungsgebiet selbst werden zum größten Teil im Zuge der Entwicklung der Grünflächen kompensiert. Nach Durchführung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Klima um 33 Wertpunkte aufgewertet. 5.4 Wirkungen auf die Landschaft Die Bebauung führt zum Verlust eines kleinen Teils einer Ackerfläche. Das Bauvorhaben schließt unmittelbar an die vorhandene Siedlungsstruktur an. Die Ackerflächen setzen sich südöstlich und westlich des Planungsgebiets fort und bleiben im Zuge der Planung erhalten. Fazit: Die Planung führt zu geringen Veränderungen im Landschaftsbild, diese finden jedoch nur in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Siedlungsstruktur statt. 5.5 Wirkungen auf die Biotoptypen Vom Vorhaben ist hauptsächlich ein kleiner Bereich eines Ackers betroffen. Dieser wird im Zuge der Umsetzung der Planung zum Teil bebaut und asphaltiert (Abbildung 3). In den Bereichen des Ackers, für die keine Bebauung vorgesehen ist, wird eine Fettwiese entwickelt und es werden Gehölze gepflanzt. Weitere Gehölze werden im Bereich des Parkplatzes gepflanzt. Im Bereich des geplanten Parkplatzes sowie nordöstlich an diesen angrenzend werden zudem kleine Grünflächen angelegt und mit Bodendeckern bepflanzt. Die naturschutzfachliche Bedeutung des Ackers ist sehr gering, da er aufgrund seiner intensiven Bewirtschaftung vermutlich keine seltenen oder wertgebenden Arten beherbergt und da Äcker in der Region weit verbreitet sind. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 17 Im Zuge der Erschließung des Gebiets wird ein Teil des Grünstreifens der K 9652 im Rahmen der Anlage einer Zufahrt und eines Fußgängerwegs asphaltiert. Die vorhandene Ausdauernde Ruderalvegetation weicht an dieser Stelle einer versiegelten Fläche. Die geplante Aufschüttung erfolgt auch im Bereich der Bäume im Nordosten des Planungsgebiets. Da diese die Aufschüttung voraussichtlich nicht überstehen würden, ist geplant, sie zu fällen und durch neue Bäume zu ersetzen (siehe Kapiel 7.2). Der aktuell im Norden und Osten des Gebiets verlaufende Weg (Schotterweg und Grasweg) wird nach Umsetzung der Planung nicht mehr benötigt und wird rückgebaut. Im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Kapitel 7.2 und 7.3) wird in den Bereichen des Planungsgebiets, für die keine Bebauung vorgesehen ist, eine Fettwiese entwickelt. Zudem werden hier eine Feldhecke und als Blend- und Sichtschutz dienende Hecken aus zum Teil wintergrünen Gehölzen angelegt und es werden naturraum- und standorttypische Bäume gepflanzt. Auf dem Flachdach des geplanten Gebäudes wird eine extensive Dachbegrünung entwickelt. Fazit: Die Planung stellt einen mäßigen Eingriff durch den Verlust von Teilen einer Ackerfläche, einer Ausdauernden Ruderalvegetation und eines Grasweges dar. Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe Kapitel 7.2 und 7.3) kann das entstehende Defizit kompensiert werden. Nach Durchführung der Maßnahmen wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Biotope / Pflanzen um 564,78 Wertpunkte aufgewertet. Abbildung 3: Bestand nach Abschluss der Baumaßnahmen und der geplanten Ausgleichsmaßnahmen; Maßstab: 1:1.500 (Kartengrundlage: Google Maps 2019) Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 18 5.6 Wirkungen auf die Fauna Das Planungsgebiet wird zum größten Teil von einer zusammenhängenden Ackerfläche eingenommen. Diese stellt ein potentielles Bruthabitat für bodenbrütende Vogelarten des Offenlandes wie Feldlerche (Alauda arvensis) und Schafstelze (Motocilla flava) dar. Die im direkten Umfeld vorhandenen Strukturen (Wohnhäuser im Nordosten, Straße und Bäume im Norden) machen das Planungsgebiet jedoch unattraktiv für diese Arten. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Batzenhof“ (DETZEL & al. 2012) wurden zudem keine bodenbrütenden Vögel im Planungsgebiet nachgewiesen. Von Greifvögeln wie Mäusebussard (Budeo buteo), Turmfalke (Falco tinnunculus), Rotmilan (Milvus milvus) oder Schwarzmilan (Milvus migrans) wird die Ackerfläche als Nahrungshabitat genutzt. Sie ist außerdem geeignet als Rastplatz für Zugvögel wie Kiebitz (Vanellus vanellus) oder Star (Sturnus vulgaris). Da Ackerflächen in der Region häufig sind und da die Fläche aufgrund ihrer Nähe zur Wohnbebauung von Hohenwettersbach unattraktiv als Rastplatz ist, ist ihre Bedeutung gering. Als Teillebensraum für Tagfalter und Heuschrecken ist das Gebiet aufgrund seiner intensiven ackerbaulichen Nutzung ungeeignet (WEISHAUPT 2008). Die Laubbäume im Nordosten des Planungsgebiets stellen eine potentielle Brutstätte für heimische in Baumkronen nistende Vögel wie beispielsweise Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs) oder Grünfink (Carduelis chloris) dar. Da die Bäume die geplante Aufschüttung voraussichtlich nicht überstehen werden, ist geplant, sie zu fällen und durch neue Bäume zu ersetzen (siehe Kapitel 7.2). In der näheren Umgebung (insbesondere auf dem Friedhofsgelände auf der gegenüberliegenden Seite der K 9652) wachsen jedoch viele Bäume, die dem Baustellenbetrieb nicht ausgesetzt sind. Im Zuge der Ersatzmaßnahmen werden zudem weitere Bäume gepflanzt (siehe Kapitel 7.2). Dies hat eine Verbesserung des Lebensraums für in Bäumen nistende Vögel zur Folge. Es wird daher nicht von einer Beeinträchtigung betroffener Vogelpopulationen ausgegangen. Sonstige Artengruppen sind nicht oder allenfalls unwesentlich betroffen. Fazit: Die Planung stellt keinen erheblichen Eingriff in lokale Populationen von Tierarten dar. Im Zuge der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Entwicklung einer Fettwiese, Pflanzung von Gehölzen; siehe Kapitel 7.2 und 7.3) wird das Gebiet bezüglich des Schutzguts Tiere / Fauna um 504,21 Wertpunkte aufgewertet. 5.7 Wirkungen auf den Menschen Die Landschaft des Planungsgebiets und seiner Umgebung ist strukturarm und wird intensiv ackerbaulich genutzt, die Erholungsfunktion ist gering. Durch den unmittelbaren Anschluss an bereits bebaute Flächen werden negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion gering gehalten. Der geplante Einkaufsmarkt ist als Bereicherung der örtlichen Nahversorgung zu werten. Negative Auswirkungen ergeben sich voraussichtlich durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine damit verbundene erhöhte Geräuschkulisse. Fazit: Die Planung hat, abgesehen vom voraussichtlich erhöhten Verkehrsaufkommen und der damit verbundenen erhöhten Geräuschkulisse, nach derzeitigen Erkenntnissen nur geringe negative Auswirkungen auf den Menschen durch den Verbau der Landschaft. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 19 6 Artenschutzrechtliche Prüfung 6.1 Vorbemerkung In den Bestimmungen des § 44 BNatSchG wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden. Streng geschützt sind Arten des Anhangs A der EG-Artenschutz- verordnung, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Arten nach Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung. Alle streng geschützten Arten sind gleichzeitig auch besonders geschützt. Ausschließlich besonders geschützt sind alle Tier- und Pflanzenarten nach Anhang B der EG-Artenschutzverordnung, alle „europäischen Vögel“ im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Arten nach Anlage 1, Spalte 2 der Bundes- artenschutzverordnung. Für alle besonders geschützten Arten, die nicht zugleich auch streng geschützt sind, gilt bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die so genannte „Legalausnahme“ nach § 44 Abs. 5 BNatSchG. Demnach liegt bei diesen Handlungen kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote [§ 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG] ausschließlich besonders geschützter Arten vor. Nachfolgend erfolgt eine Beurteilung der Planung im Hinblick auf mögliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Eine abschließende Prüfung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. 6.2 Betroffenheit von besonders geschützten Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Bei einer Fällung der Bäume während der Brutzeit besteht die Gefahr, dass einzelne Vögel getötet und ihre Nester zerstört werden. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. 6.3 Störungsverbot streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten [§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Im Falle einer Störung durch Baulärm ist den Vögeln ein Rückzug in andere Bäume in der Umgebung (z.B. auf den nördlich gelegenen Friedhof) möglich. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 20 6.4 Betroffenheit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten [§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG] Im Planungsgebiet wurden keine besonders oder streng geschützten Arten nachgewiesen. Das nächste Vorkommen der Feldlerche liegt rund 200 m südlich vom Planungsgebiet (DETZEL & al. 2012). In der Umgebung des Planungsgebiets wurden in Baumkronen nistende Vogelarten festgestellt. Die Arten sind ungefährdet und zum größten Teil häufig (DETZEL & al. 2012). Bei der Begutachtung vom 13. März 2015 fanden sich keine Hinweise auf eine bisherige Nutzung der vorhandenen Gehölze als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. In der näheren Umgebung sind zudem zahlreiche weitere Gehölzstrukturen vorhanden. Sofern Gehölze nur außerhalb der Brutzeit dieser Arten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar entfernt werden, wird der Verbotstatbestand nicht erfüllt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt auch im Falle einer Entfernung der Bäume im Gebiet erhalten. 6.5 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt. 7 Grünordnerische Maßnahmen 7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Baustellenverkehr und Baubetrieb Maßnahme: Im Zuge des Baubetriebs werden keine Flächen des angrenzenden Ackers befahren. Ziel: Vermeidung von unnötigen Bodenbelastungen und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen außerhalb des Planungsgebiets. Zwischenlagerung und Verwertung von Erdaushub Maßnahme: Auf Flächen, die zur Erschließung und Bebauung abgegraben werden, ist der humose Oberboden getrennt vom mineralischen Unterboden abzuschieben und zu lagern (§ 202 BauGB). Auf nicht bebauten Flächen wird der Oberboden im Anschluss an die geplanten Abgrabungen und Aufschüttungen wieder aufgebracht und gelockert. Ziele: Schutz und Erhalt des humosen Oberbodens zur späteren Wiederverwendung. 7.2 Ausgleichsmaßnahmen Entsiegelung des Schotterwegs Maßnahme: Der nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr benötigte Schotterweg im Nordosten des Planungsgebiets wird rückgebaut. Die bodenfremde Wegbefestigung ist voll- ständig zu entfernen, gegebenenfalls sind Verdichtungen im Untergrund zu beseitigen und mit anfallendem ortseigenem Bodenmaterial der natürliche Bodenaufbau zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen wieder herzustellen. Auf der Fläche wird eine Fettwiese entwickelt (siehe Kapitel 7.3). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 21 Bilanzierung: Durch die Entsiegelung wird die Bodenfunktion im Bereich des Schotterwegs wiederhergestellt. Es erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0,35 auf Wertzahl 1,28 (Mittelwerte aller drei Bodenfunktionen). Die Differenz beträgt 0,93. Bezüglich des Schutzgutes Pflanzen und Biotope erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0,1 auf Wertzahl 1 um den Wert 0,9 und bezüglich des Schutzgutes Fauna und Tiergilden erfolgt eine Aufwertung von Wertzahl 0 auf Wertzahl 0,9. Durch die Entsiegelung und die Entwicklung einer Vegetationsdecke wird bezüglich des Wasserkreislaufs eine Aufwertung von Wertzahl 0,4 auf Wertzahl 1,2 erzielt. Die Differenz beträgt 0,8. Ziele: Wiederherstellung der Bodenfunktionen, Verbesserung des Schutzguts Wasserkreislauf, Ausgleich für die überbaute und abgegrabene Fläche. Dachbegrünung Maßnahme: Das Flachdach des Lebensmittelmarktes wird auf einer Fläche von 1.164 m² mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Ziel ist die Entwicklung einer ausdauernden Ruderalvegetation mit Elementen der Trockenrasen. Die Bodenmächtigkeit beträgt 10 cm. Verwendet wird nährstoffarmes und skelettreiches Substrat. Das nährstoffreiche, lehmige Bodenmaterial, das durch die Baumaßnahmen anfällt, eignet sich hierfür nur als unter- geordnete Beimischung. Die initiale Anpflanzung von Arten der Trockenrasen erfolgt lückig und ermöglicht so eine spontane Ansiedlung standortheimischer und -gerechter Arten. Für die Anpflanzung ist naturraumtypisches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Geeignete Pflanzenarten werden in Liste 1 aufgeführt. Bilanzierung: Die geplante extensive Dachbegrünung trägt in geringem Maße zum Erhalt der Bodenfunktionen bei und wird bezüglich des Schutzguts Boden mit Wertstufe 0,5 (Wertzahl 0,175 nach dem Karlsruher Modell) bewertet. Für die zunächst artenarme Vegetation wird ein Grundwert von 0,3 veranschlagt. Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,2 aufgrund des trockenen Standorts. Hieraus ergibt sich eine Wertzahl von 0,5. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,1 veranschlagt, da die Bodenmächtigkeit mit 10 cm zu gering für die dauerhafte Etablierung einer ausdauernden Bodenfauna ist. Für das Schutzgut Klima wird eine Wertzahl von 0,3 veranschlagt. Sie liegt zwischen dem Wert einer Dachbegrünung mit 3-5 cm Schichtaufbau und dem einer Dachbegrünung mit 15 cm Schichtaufbau. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Flächen mit Trockenvegetation von 0,5 veranschlagt. Ziele: Ausgleich für die überbaute und versiegelte Fläche, Verbesserung des Schutzguts Wasserkreislauf; klimatischer Ausgleich; ökologische Aufwertung. Liste 1: Pflanzen für Dachbegrünung Briza media Zittergras Festuca rubra Rot-Schwingel Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 22 Pflanzung von Bäumen Maßnahme: Als Ersatz für die entfallenden Bäume und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen werden Bäume im Planungsgebiet gepflanzt. Die Neupflanzungen erfolgen im Bereich der geplanten Fettwiese und vereinzelt auf der geplanten Parkplatzfläche. Es werden einheimische Baumarten verwendet, die aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland, siehe BREUNIG & al. 2002) stammen. Insgesamt werden 29 Bäume gepflanzt (26 auf der geplanten Fettwiese und 3 im Bereich des Parkplatzes). Gepflanzt werden Hochstämme (3 x verpflanzt) mit einem Stammumfang von 14-16 cm. Bilanzierung: Für die Bilanzierung wird pauschal eine Fläche von 40 m² je Baum veranschlagt. Da einheimische, standorttypische Baumarten gepflanzt werden, wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna richtet sich der Wert nach dem bestandenen Biotoptyp. Der Grundwert aller Bäume beträgt 0,7. Dem Grundwert der Bäume auf der geplanten Wiese werden aufgrund der Beeinträchtigung durch den angrenzenden Parkplatz bzw. die angrenzende Straße 0,2 Wertpunkte abgezogen. Aufschläge von 0,15 und 0,1 ergeben sich aus der Vernetzung zu benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und dadurch, dass die Bäume auf einer Wiese wachsen. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 0,75. Dem Grundwert der auf der Parkplatzfläche zu pflanzenden Bäume werden aufgrund von Beeinträchtigungen (Störeinflüsse durch den Parkplatz) insgesamt 0,45 Wertpunkte abgezogen. Ein Aufschlag von 0,15 ergibt sich aus der Vernetzung zu benachbarten Gehölzbeständen. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 0,4. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Straßenbäume von 1,2 veranschlagt. Bezüglich des Klimas wird der Normalwert von Einzelbäumen in der Stadt von 0,9 veranschlagt. Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. 7.3 Ersatzmaßnahmen Entwicklung einer Fettwiese Maßnahme: Auf dem Teil des Planungsgebiets, für den keine Bebauung vorgesehen ist, wird eine Fettwiese mittlerer Standorte entwickelt. Die Entwicklung der Fettwiese erfolgt durch Ansaat mit autochthonem Regiosaatgut. Verwendet wird Saatgut aus dem Produktionsraum 6 (Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben) (MLR 2014). Ausgebracht werden die Samen von im Naturraum häufigen und zudem weit verbreiteten Wiesenarten. Die Pflege der Wiese erfolgt in den ersten Jahren durch eine dreischürige Mahd. Nach rund 8 Jahren wird die Pflege auf eine zweischürige Mahd umgestellt. Die erste Mahd erfolgt ab Anfang Juni und die letzte bis spätestens Ende August. Das Mahdgut wird jeweils bis spätestens 2 Wochen nach der Mahd von der Fläche abgeräumt. In einem 1,5 m breiten Bereich um die geplante Feldhecke und die geplanten Sicht- und Blendschutzhecken (siehe Kapitel 7.3.2 und 7.3.3) erfolgt nach 8 Jahren eine Umstellung von einer drei- auf eine einschürige Mahd. Diese erfolgt jeweils im Spätsommer zum letzteren der beiden Mahdtermine der Fettwiese. Eine Düngung erfolgt nicht, da der Boden von Natur aus sehr fruchtbar und aufgrund der intensiven ackerbaulichen Bewirtschaftung sehr nährstoffreich ist. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 23 Bilanzierung: Entwickelt wird eine durchschnittlich artenreiche Glatthaferwiese, für die eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt wird. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,7 veranschlagt. Aufgrund des Störeinflusses der benachbarten Straße wird ein Wert von 0,1 abgezogen. Hinzu kommen Zuschläge von 0,1 für die Vernetzung mit benachbarten Wiesen (Entfernung weniger als 100 m) und von 0,2 aufgrund der angrenzenden geplanten Feldhecke. Hieraus ergibt sich eine Wertzahl von 0,9. Zur Bilanzierung von Klima und Wasserkreislauf werden die Grundwerte für Wiesen herangezogen. Veranschlagt werden eine Wertzahl von 0,9 bezüglich des Klimas und eine Wertzahl von 1,2 bezüglich des Wasserhaushaltes. Ziele: Erhöhung des Artenreichtums; Schaffung höherwertiger Habitate für Insekten und Vögel; Aufwertung des Landschaftsbilds durch grünordnerische Einbindung der Gebäude am Ortsrand; Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche; Entwicklung einer Saumvegetation angrenzend an die geplanten Gehölzbestände. Anlage einer Feldhecke Maßnahme: Als Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner östlich des Planungsgebiets und als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen wird an der Ostgrenze des Planungsgebiets eine Feldhecke angelegt. Es sind naturraum- und standorttypische Baum- und Straucharten aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002) zu pflanzen. Es müssen überwiegend Sträucher gepflanzt werden. Verwendet werden folgende Arten: Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana), Holunder (Sambucus nigra), Sal-Weide (Salix caprea) und Vogel-Kirsche (Prunus avium). Anlage und Pflege der Hecke erfolgen entsprechend der Handreichungen „Anlage von Hecken und Gehölzflächen“ (LFU 1999) und „Heckenpflege“ (LFU 1999a). Bilanzierung: Angelegt wird eine Feldhecke aus einheimischen, standorttypischen Arten. Für diese wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 1,0 veranschlagt. Zuzüglich eines Aufschlags von 0,15 für die Vernetzung mit benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und von 0,1 für die Nähe zur geplanten Fettwiese ergibt sich ein Wert von 1,25. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Gehölzflächen von 1,2 veranschlagt. Da es sich bei der geplanten Hecke um eine Kleinstruktur handelt, erhält sie bezüglich des Klimas den gleichen Wert wie die geplante angrenzende Wiese (Wertzahl 0,9). Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Schaffung eines Sicht- und Lärmschutzes für Anwohner, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. Anlage von Sicht- und Blendschutzhecken Maßnahme: Als schutzgutübergreifender Ersatz für die Verminderung der Bodenfunktionen und als Blendschutz für die Besucher des geplanten Lebensmittelmarktes wird nördlich der geplanten Parkplatzfläche eine Hecke aus Liguster (Ligustrum vulgare) und Hainbuche (Carpinus betulus) angelegt. Südlich der geplanten Parkplatzfläche wird zudem eine Hecke aus Liguster als Sichtschutz angelegt. Verwendet werden Sträucher aus dem Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) (BREUNIG & al. 2002). Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 24 Bilanzierung: Angelegt wird eine aus einheimischen, standorttypischen Arten aufgebaute Hecke. Für diese wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bezüglich der Fauna wird ein Grundwert von 0,7 veranschlagt. Diesem werden aufgrund des angrenzenden Parkplatzes 0,1 Wertpunkte abgezogen. Zuzüglich eines Aufschlags von 0,15 für die Vernetzung mit benachbarten Gehölzbeständen (Entfernung weniger als 20 m) und von 0,1 für die Nähe zur geplanten Fettwiese sowie ergibt sich ein Wert von 0,85. Zur Bilanzierung des Wasserkreislaufs wird der Grundwert für Gehölzflächen von 1,2 veranschlagt. Da es sich bei der geplanten Hecke um eine Kleinstruktur handelt, erhält sie bezüglich des Klimas den gleichen Wert wie die geplante angrenzende Wiese (Wertzahl 0,9). Ziele: Schaffung von Bruthabitaten für in Gehölzen nistende Vogelarten, Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Insekten, Aufwertung der Schutzgüter Klima und Wasserkreislauf, Herstellung eines Ersatzes für die überbaute und abgegrabene Fläche. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 25 7.4 Maßnahmenbilanz Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Planungsgebiets (Entwicklung einer Fettwiese, Pflanzung von Bäumen, Anlage von Hecken) führt der geplante Eingriff insgesamt zu einem bilanziellen Überschuss von 43,15 Wertpunkten (Tabelle 1). Im Bereich der privaten Grundstücksfläche (Abbildung 3 abzüglich des blau umrandeten Bereichs) wird das bilanzielle Defizit unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein bilanzieller Überschuss von 197,42 Wertpunkten (Tabelle 2). Das für den gesamten Eingriffsbereich verbleibende bilanzielle Defizit entsteht somit durch die im Bereich städtischer Grundstücksflächen geplanten Baumaßnahmen. Tabelle 1: Wert der Schutzgüter vor und nach dem Eingriff (gesamter Eingriffsbereich) Bestand Planung Bilanz Boden 1.767,38 720,18 -1.047,19 Klima 825,34 858,34 33,00 Pflanzen / Biotope 415,32 980,10 564,78 Tiere / Fauna 215,97 720,18 504,21 Wasserkreislauf 1.177,04 1.165,40 -11,64 Summe 4.401,05 4.444,20 43,15 Tabelle 2: Wert der Schutzgüter vor und nach dem Eingriff (private Grundstücksfläche) Bestand Planung Bilanz Boden 1.642,13 640,87 -1.001,26 Klima 739,82 802,72 62,90 Pflanzen / Biotope 344,20 936,30 592,10 Tiere / Fauna 197,90 709,70 511,80 Wasserkreislauf 1.066,88 1.098,76 31,88 Summe 3.990,93 4.188,35 197,42 Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 26 8 Zusammenfassung Die STM Zweite Verwaltungs-GmbH plant den Bau eines Netto-Lebensmittelmarktes auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am südwestlichen Ortsrand von Karlsruhe- Hohenwettersbach. Erhebliche Auswirkungen hat die Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt. Die unversiegelten, ungestörten Bodenflächen sind von hoher Bedeutung (Wertstufe 3,66). Der erhebliche Eingriff in das Schutzgut Boden kann zum Teil nur schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Der Verlust an versickerungsfähigen Flächen greift erheblich in den Wasserhaushalt des Planungsgebiets ein. Für die Schutzgüter Mensch und Landschaft besteht eine geringe Beeinträchtigung. Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Fläche werden durch die Bebauung verändert. Dies führt jedoch nur zu geringen Veränderungen die zudem in unmittelbarer Nähe zur bereits vorhandenen Siedlungsstruktur stattfinden. Der Eingriff ist hier nicht erheblich. Auf die Fauna und die lokalklimatische Situation hat die Planung lediglich geringe Auswirkungen. Derzeit wird der Großteil des Gebiets von einem Acker eingenommen. Weitere Biotoptypen sind Ausdauernde Ruderalvegetation, Einzelbaum, Schotterweg und Grasweg. Den Flächen kommt insgesamt eine geringe ökologische Bedeutung zu. Das Gebiet dient Greifvögeln als Nahrungshabitat, Zugvögeln als potentieller Rastplatz und in Baumkronen nistenden Vögeln als potentielles Bruthabitat. Aufgrund der ökologischen Ausstattung der umliegenden Flächen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auf die Fauna auszugehen. Das Nahrungshabitat für Greifvögel ist nicht als essentiell einzustufen: Durch einen Wegfall der Flächen würden die betroffenen Vögel nicht derart beeinträchtigt werden, dass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig ihre Funktion verlören. Die Bebauung verringert die Frischluftproduktion von Hohenwettersbach nur unwesentlich. Sie stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der lokalklimatischen Situation dar. Zur Minimierung der Eingriffsfolgen werden im Planungsgebiet folgende Maßnahmen getroffen: Vermeidung des Befahrens umliegender Flächen mit Baufahrzeugen, getrennte Lagerung von Oberboden und mineralischem Erdaushub, Wiederherstellung der Bodenfunktion nach Abgrabung und Aufschüttung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen durch folgende Maßnahmen: Entwicklung einer Fettwiese, Entwicklung einer extensiven Dachbegrünung, Pflanzung von Bäumen, Anlage einer Feldhecke und Anlage von Hecken aus Liguster und Hainbuche. Durch die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann das durch das Vorhaben entstehende bilanzielles Defizit ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 43,15 Wertpunkten. Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung der Planung nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die eventuell notwendige Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 27 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen BREUNIG T., SCHACH J., BRINKMEIER P. & NICKEL E. (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. – Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1: 91 S.; Karlsruhe. BRILL R. 1985: Geologische Karte 1:25.000 von Baden-Württemberg. Erläuterungen zu Blatt 7016 Karlsruhe-Süd (früher Ettlingen). – Geologisches Landesamt Baden- Württemberg, 67 S., 4 Abbildungen, 2 Tafeln, 1 Karte, Stuttgart. – [Unveränderter Nachdruck der Erläuterungen zu Blatt Ettlingen (Nr. 57) der Geologischen Spezialkarte von Baden, Freiburg i. Br. 1931.] DETZEL P., PEHL K., GLIEDSTEIN B, RADKOWITSCH A., PEHLKE B. & MATTHÄUS L. 2012: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Golfplatz Batzenhof – Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von Baron von Maffei / Erbengemeinschaft Kögler, 144 S.; Stuttgart. DWD [Deutscher Wetterdienst] (Hrsg.) 2014: Rasterfelder für Deutschland. – (online unter ftp://ftp-cdc.dwd.de/pub/CDC/grids_germany/, abgerufen im März 2015); Offenbach. HENZ A. 2006: Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB) – mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. – Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. KLAIBER D. & GOTTHEIL M.-K. 2015: Geotechnisches Gutachten. Neubau eines Treff 3000 Verbrauchsmarkts in KA-Hohenwettersbach. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der STM Zweite Verwaltungs-GmbH. Ingeneurgesellschaft Kärcher mbH (Hrsg.), 8 S. + Anhang; Weingarten (Baden). LFU [Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 1999: Anlage von Hecken und Gehölzflächen. – Naturschutz-Praxis 4/99, 4 S.; Karlsruhe. LFU [Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 1999a: Heckenpflege. – Naturschutz-Praxis 4/99, 4 S.; Karlsruhe. LGRB [Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Regierungspräsidium Freiburg] (Hrsg.) 2012: Hydrogeologische Einheiten (HE). – Online unter udo.lubw.baden- wuerttemberg.de (abgerufen am 11. März 2015). LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2009: Arten Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten, 4. Aufl. – 296 S.; Karlsruhe. LUBW [Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg] (Hrsg.) 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestaltungsverfahren. Arbeitshilfe Bodenschutz 23. – 32 S.; Karlsruhe. MLR [Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg] 2014: Hinweise zum Vollzug des § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie gebietseigenen Saat- und Pflanzguts. – 7 S., 3 Anlagen, Stuttgart (online unter www.fachdokumente.lubw.de, abgerufen am 20. Mai 2014). REKLIP [Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio - Klima – Projekt] (Hrsg.) 1995: Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd. – Institut für angewandte Geowissenschaften, 212 S., 2 Anhänge, 1 Kartenband; Offenbach. STORCH D. H. 1993: Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:25.000. Blatt 7016. Karlsruhe-Süd. Karte und tabellarische Erläuterungen. – Geologisches Landesamt Baden- Württemberg, 41 S., 1 Tabelle, 1 Karte, Freiburg i. Br. WEISHAUPT R. 2008: Grünordnungsplan zum geplanten Golfplatz Batzenhof. – Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von Baron von Maffei / Erbengemeinschaft Kögler, 46 S.; Filderstadt. Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 28 10 Anhang Tabelle 3: Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem Karlsruher Modell (HENZ 2006) – gesamter Eingriffsbereich UB Netto-Markt HohenwettersbachFläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestandm²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZ x m² Ausdauernde Ruderalvegetation, Graben23,001,4002,151,0501,611,4002,150,904,140,803,680,200,921,205,5220,16 Ausdauernde Ruderalvegetation635,001,40059,271,05044,451,40059,270,90114,300,80101,600,2025,401,20152,40556,68 Acker5.521,001,400515,291,050386,471,400515,290,50552,100,20220,840,15165,630,80883,363.238,99 Einzelbaum im Bereich der Ruderalvegetation (2)80,000,0000,000,0000,000,0000,000,9014,401,2019,200,6510,401,2019,2063,20 Bauwerk4,000,0000,000,0000,000,0000,000,900,720,000,000,000,000,000,000,72 Schotterweg95,000,3502,220,3502,220,3502,220,9017,100,101,900,000,000,407,6033,25 Grasweg681,001,40063,561,05047,671,40063,560,90122,580,5068,100,1013,620,80108,96488,05 Summe6.959,00642,48482,42642,48825,34415,32215,971177,044401,05 Summe Boden1.767,38 Fläche Planungm²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese1894,001,400176,771,050132,581,400176,770,90340,921,00378,800,90340,921,20454,562001,33 Fettwiese, abgegrabene Bodenfläche731,000,35017,060,35017,060,35017,060,90131,581,00146,200,90131,581,20175,44635,97 Ausdauernde Ruderalvegetation215,001,40020,071,05015,051,40020,070,9038,700,8034,400,208,601,2051,60188,48 Feldhecke99,001,4009,241,0506,931,4009,240,9017,821,0019,801,2524,751,2023,76111,54 Blend- und Sichtschutzhecke115,001,40010,731,0508,051,40010,730,9020,701,0023,000,8519,551,2027,60120,37 Einzelbaum im Bereich der Fettwiese (Neupflanzung) (26)1040,000,0000,000,0000,000,0000,000,90187,201,00208,000,75156,001,20249,60800,80 Einzelbaum auf versiegelter Fläche (Neupflanzung) (3)120,000,0000,000,0000,000,0000,000,9021,601,0024,000,409,601,2028,8084,00 Grünfläche25,000,3500,580,3500,580,3500,580,502,500,502,500,100,501,005,0012,25 Grasweg94,001,4008,771,0506,581,4008,770,9016,920,509,400,101,880,8015,0467,37 Bauwerk mit Dachbegrünung1340,000,17515,630,17515,630,17515,630,3080,400,50134,000,1026,800,50134,00422,10 Versiegelte Fläche2446,000,0000,000,0000,000,0000,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe6.959,00258,86202,46258,86858,34980,10720,181165,404444,20 Summe Boden720,18 Bilanz Bestand Wertpunkte642,48482,42642,48825,34415,32215,971177,044401,05 Planung Wertpunkte258,86202,46258,86858,34980,10720,181165,404444,20 Zwischensumme-383,62-279,95-383,6233,00564,78504,21-11,6443,15 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung)m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5WZ x m²/5 Ergebnis0,00-383,62-279,95-383,6233,00564,78504,21-11,6443,15 BodenKlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Umweltbericht Netto-Markt Hohenwettersbach INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, KARLSRUHE 29 Tabelle 4: Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem Karlsruher Modell (HENZ 2006) – private Grundstücksflächen UB Netto-Markt Hohenwettersbach Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Ausdauernde Ruderalvegetation, Graben 23,00 1,400 2,15 1,050 1,61 1,400 2,15 0,90 4,14 0,80 3,68 0,20 0,92 1,20 5,52 20,16 Ausdauernde Ruderalvegetation 234,00 1,400 21,84 1,050 16,38 1,400 21,84 0,90 42,12 0,80 37,44 0,20 9,36 1,20 56,16 205,14 Acker 5.492,00 1,400 512,59 1,050 384,44 1,400 512,59 0,50 549,20 0,20 219,68 0,15 164,76 0,80 878,72 3.221,97 Einzelbaum im Bereich der Ruderalvegetation (2) 80,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 14,40 1,20 19,20 0,65 10,40 1,20 19,20 63,20 Bauwerk 4,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 0,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,72 Schotterweg 95,00 0,350 2,22 0,350 2,22 0,350 2,22 0,90 17,10 0,10 1,90 0,00 0,00 0,40 7,60 33,25 Grasweg 623,00 1,400 58,15 1,050 43,61 1,400 58,15 0,90 112,14 0,50 62,30 0,10 12,46 0,80 99,68 446,48 Summe 6.471,00 596,94 448,26 596,94 739,82 344,20 197,90 1066,88 3990,93 Summe Boden 1.642,13 Fläche Planung m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² Fettwiese 1894,00 1,400 176,77 1,050 132,58 1,400 176,77 0,90 340,92 1,00 378,80 0,90 340,92 1,20 454,56 2001,33 Fettwiese, abgegrabene Bodenfläche 731,00 0,350 17,06 0,350 17,06 0,350 17,06 0,90 131,58 1,00 146,20 0,90 131,58 1,20 175,44 635,97 Feldhecke 99,00 1,400 9,24 1,050 6,93 1,400 9,24 0,90 17,82 1,00 19,80 1,25 24,75 1,20 23,76 111,54 Blend- und Sichtschutzhecke 115,00 1,400 10,73 1,050 8,05 1,400 10,73 0,90 20,70 1,00 23,00 0,85 19,55 1,20 27,60 120,37 Einzelbaum im Bereich der Fettwiese (Neupflanzung) (26) 1040,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 187,20 1,00 208,00 0,75 156,00 1,20 249,60 800,80 Einzelbaum auf versiegelter Fläche (Neupflanzung) (3) 120,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,90 21,60 1,00 24,00 0,40 9,60 1,20 28,80 84,00 Grünfläche 25,00 0,350 0,58 0,350 0,58 0,350 0,58 0,50 2,50 0,50 2,50 0,10 0,50 1,00 5,00 12,25 Bauwerk mit Dachbegrünung 1340,00 0,175 15,63 0,175 15,63 0,175 15,63 0,30 80,40 0,50 134,00 0,10 26,80 0,50 134,00 422,10 Versiegelte Fläche 2267,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 6.471,00 230,02 180,83 230,02 802,72 936,30 709,70 1098,76 4188,35 Summe Boden 640,87 Bilanz Bestand Wertpunkte 596,94 448,26 596,94 739,82 344,20 197,90 1066,88 3990,93 Planung Wertpunkte 230,02 180,83 230,02 802,72 936,30 709,70 1098,76 4188,35 Zwischensumme -366,92 -267,42 -366,92 62,90 592,10 511,80 31,88 197,42 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m²/5 Ergebnis 0,00 -366,92 -267,42 -366,92 62,90 592,10 511,80 31,88 197,42 Boden Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe NF WK FP
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Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe- Hohenwettersbach: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2019/1158 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach (zur Fassung 5. Oktober 2018 sowie zur Fassung vom 31. Mai 2019) vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. November 2019 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – 2 – (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“, Karlsruhe-Hohenwettersbach gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 5. November 2019, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Wir haben ja gemeinsam vereinbart, dass wir bei Satzungsbeschlüssen noch mal kurz, auch für die Öffentlichkeit, darstellen, worum es geht. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt; powerpointunterstützt): Der Spitalhof ist ein Bebauungsplan für die Nahversorgung in Hohenwettersbach. Die Fläche liegt quasi am Ortsrand gegenüber dem Friedhof, in heute unbebauter Lage. Deshalb war es auch erforderlich, dass wir eine Einzeländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchführen mussten und auch ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein vereinbart werden musste. Wir haben große Anstrengungen gemacht, auch bauplanungsrechtlich dieses Vorhaben möglich zu machen und sind jetzt sehr froh, dass wir an diesem Punkt sind und die Nahversorgung nicht nur für Hohenwettersbach, sondern auch für die umliegenden Siedlungsbereiche an dieser Stelle verbessern können. Wir haben versucht, die Planung so behutsam wie irgend möglich zu gestalten. Es geht um insgesamt 800 m² Verkaufsfläche auf einer Fläche von über 8.000 m², sodass auch große Flächen vorgesehen sind, um die Eingrünung an dieser Stelle, in diesem sehr empfindlichen Landschaftsraum, möglich zu machen. Der Hangverlauf, das sehen Sie an diesen Darstellungen noch mal, ist so, dass er relativ steil abfällt und deshalb der gesamte Markt in den Hang geschoben wird, um auch die Eingriffe hier in den Landschaftsraum möglichst gering zu halten. Entsprechende Parkplatzflächen können dann angeschüttet werden, damit eine ebene Fläche entstehen kann. Wir haben den Versiegelungsgrad insbesondere durch die Forderung der Dachbegrünung ausgeglichen. Wir haben auch – 3 – erreichen können, dass an dieser Stelle zwei Bushaltestellen ausgebaut werden, sodass auch mit öffentlichem Nahverkehr dieser Markt erreicht werden kann. Stadtrat Honné (GRÜNE): Es gab diverse Bedenken gegen dieses Vorhaben. Es liegt am Rand der Bebauung, also nicht da, wo man zu Fuß leicht hinkommen kann, und es liegt auf der grünen Wiese. Aber da war eben das Problem, im Ortskern hat man nichts gefunden, wo man es bauen konnte. Deshalb blieb am Ende nur das übrig. Es gibt ja auch diese Bushaltestelle, die gerade erwähnt wurde, sodass man auch mit öffentlichem Verkehr dahin kommt und eben nicht mit dem Auto anfahren muss. Es gibt auch das Problem, dass es eine ebenerdige Bebauung ist. Nach heutigen Maßstäben sag ich mal, würde man ein zweites Geschoß drauf bauen, um die Fläche besser auszunutzen. Aber das ist eben auch einer relativ alten Planung geschuldet. Heute sprechen wir darüber, dass auf Märkte nachträglich noch was draufgebaut wird, damit der Platz richtig ausgenutzt wird. Da hätte bei einem Neubau noch eher die Chance dafür bestanden. Auch die Zahl der Parkplätze ist deutlich höher als gesetzlich vorgeschrieben. Der Investor wollte noch mehr Parkplätze, das wurde reduziert, das kann ich als positiv anführen. Trotzdem sind aus unserer Sicht eben noch zu viele Parkplätze da und relativ wenige Fahrradstellplätze. Man sieht einfach, dass diese Planung relativ alt ist. Seit dreißig Jahren wird ja schon versucht, da was zu bauen, und auch die Planung hat jetzt einige Zeit in Anspruch genommen. Heutzutage würde man im Rahmen des Klimaschutzes wohl nicht mehr die Planung so umsetzen. Es scheiterte lange Zeit daran, dass kein Investor bereit war, das zu übernahmen. Dann hat man einen gefunden. Das war mühsam genug. Es liegt an der Grenze dessen, was wirtschaftlich noch vertretbar ist. Jetzt hoffen wir mal, dass der Investor dann auch wirklich durchhält. Es wäre ganz schlimm, wenn da letztlich eine Bauruine übrig bleiben würde. Als Positives steht dem gegenüber, dass sehr viel Grün angelegt ist, mit Begrünung auf dem Dach und mit Fotovoltaik auf dem Dach - alles positive Dinge. Das schlägt für uns auch ins Kontor. Das Entscheidende ist für uns, dass die Nahversorgung gestärkt wird in Hohenwettersbach und damit hoffentlich Autofahrten von Leuten entfallen, die vorher weiter weg zu einem Einkaufsmarkt gefahren sind. Deshalb stimmen wir trotz aller Bedenken diesem Plan zu, bitten nur die Verwaltung, bei nächsten Planungen im Vorfeld wirklich noch mehr darauf zu dringen, klimagerecht zu planen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich hatte eigentlich vor, überhaupt nicht zu reden, jetzt habe ich das Gefühl, dass mir drei Minuten nicht reichen. Also so viel Geschichtsverknitterung gibt es auch gar nicht, denn ehrlich gesagt, Sie haben das Projekt wahrscheinlich nicht so sehr in Erinnerung. Effektiv handelt es sich hier um eine Ergänzung der Nahversorgung in den Bergdörfern, das ist natürlich für Hohenwettersbach jetzt zentral und hauptsächlich, aber es wird auch die gesamte Bergdorfwelt Vorteile davon haben, dass wir dort einen Discounter hinbekommen, der dieser Flächengröße entspricht. Und das ist auch gut so. Wir werden hoffentlich in Bälde auch mal über einen Vollversorger in unmittelbarer Nähe, in Grünwettersbach, reden können. Und dann kommen wir langsam in eine Normalität der Entwicklung. Und wenn Sie beklagen, dass das nicht zweistöckig ist, dann kennen Sie die Stelle wirklich nicht. Ich möchte mir mal vorstellen, wenn da ein zweistöckiges Objekt wirklich im Grünrandbereich hinkäme, vor dem Friedhof, also da hätten Sie hellauf protestiert und vielleicht sogar auch mal zu Recht. Also das wäre für unser Landschaftsbild unerträglich gewesen. Und dann noch etwas Anderes und als Letztes: die Parkplätze. Sie können doch überhaupt nicht ermessen, was wir hier für ein Problem haben, dass diese Einwohnerinnen und – 4 – Einwohner in den Bergdörfern häufig ohne Auto nicht zurechtkommen. Sie können sich nicht eindecken mit ihren tagtäglichen Bedürfnissen, die sie bei Lebensmittelmärkten haben. Und der Bus fährt eine Linie über den Bergwald. Diese Linie gab es auch schon vor diesem Markt, der jetzt kommt, und die Haltestelle ist unwesentlich verschoben. Aber das ist trotzdem ein Gewinn für den gesamten Bereich dort, denn manch Grünwettersbacher traut sich unter der Autobahn durch und steigt dort in den Bus. Also, insgesamt ein Gewinn. Wir alle warten darauf und die Hohenwettersbacher haben es schon lange verdient. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich rede natürlich in Personalunion als Ortsvorsteherin wie auch als Stadträtin und muss dem Kollegen Pfannkuch für seine ausführliche Stellungnahme danken. Herr Honné, die Planungsphase dieses Nahversorgungszentrums liegt nicht schon dreißig Jahre zurück, sie liegt vielleicht sieben Jahre zurück. Aber angedacht wurde er schon vor dreißig Jahren, in der Tat. Sie können davon ausgehen, dass der Ortschaftsrat, und dem bin ich dankbar, ich habe nicht umsonst gesagt, sie haben ein Stück Ortsgeschichte mitgeschrieben, auf die Planung einen wirklich sehr behutsamen Einfluss genommen hat, was jetzt die ökologische Planungsweise anbelangt mit Dachbegrünung, Fotovoltaikanlage, die Parkplätze reduziert von 80 auf 57, diese wunderbare Verschalung mit Holz und dieses Einfügen in das Landschaftsbild. Es gab Widerstände, und zwar von Friedhofsbenutzern, und Herr Kollege Pfannkuch hat recht, ich hätte es nicht vertreten können, ein zweigeschossiges Gebäude gegenüber dem idyllischen, ländlichen Friedhof zu bauen oder dem zuzustimmen. Das Zweite muss ich Ihnen sagen, es ist verdammt schwer, einen Investor zu finden, bei einer Einwohnerzahl von 3.000 Einwohnern. Diese Einwohnerzahl haben wir, aber die Investoren - und ich habe mit vielen gesprochen - über REWE, ich war sogar bei dm-Markt - Kombination Lebensmittel/dm - also es kann mir keiner nachsagen, dass ich nicht genug Gespräche geführt habe, warum sind sie nicht angesprungen? Das erste Grundstück am alten Weinberg war abseits der Hauptstraße. Ein Investor will heute mit seinem Markt an der Hauptstraße gesehen werden, möglichst Durchgangsstraße und eine Mindestfläche der Verkaufsfläche, der Grundstücksgröße und der PKW-Plätze. Die Einwohnerzahl ist mittlerweile bei 5.000 plus. Das haben wir mit Hohenwettersbach nicht erreicht. Zusammen mit dem Bergwald und mit dem Versprechen, einer Ringbuslinie und einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Markt, war es dann letztlich für den Investor interessant. Ich bedanke mich auch noch, dass der Investor so lange bei der Stange geblieben ist, bei all den Planungsschwierigkeiten, die es mittlerweile gab. Herr Kollege Pfannkuch hat es gesagt. Es ist nicht nur allein Hohenwettersbach, das versorgt wird. Seit über 36 Jahren wartet man da oben auf eine Nahversorgung, sondern es besteht auch eine Lücke in den Bergdörfern. Und diese Lücke ist wirklich zu schließen, wenn Sie sich mal das Einkaufsverhalten der Bergdorfbevölkerung sehen, natürlich geht der Trend und es gibt Zahlen, die kann man sich auch holen lassen von den einzelnen Investoren oder Lebensmittelbetreibern. Ich weiß genau, wo die Leute von dm einkaufen. Da gibt es Zahlen. Die fahren runter nach Durlach, die fahren in die Rommelstraße. Diese Leute erhoffe ich mir dann da oben in unserem Einkaufsmarkt. Ob der Markt in zwei Jahren leer steht, das ist nicht mein Problem. Wir schaffen ein Angebot für die Bevölkerung. Der netto gehört zu EDEKA und der EDEKA-Konzern klatscht nicht einfach mal für viel Geld einen Markt auf die grüne Wiese, sondern der macht vorher eine Marktuntersuchung, eine Standarduntersuchung, geht dann wohl davon aus, dass der Platz da oben richtig ist. Also, aus meiner Sicht, im Sinne der Bevölkerung von Hohenwettersbach, im Sinne der gesamten Bergdörfer, bedanke ich mich nochmals, dass wir heute so weit sind, nach einem langen Planungsverfahren diesen Satzungsbeschluss hoffentlich mehrheitlich befürworten zu dürfen. – 5 – Stadtrat HØyem (FDP): herzlichen Glückwunsch an Hohenwettersbach. Ich war ganz persönlich in diese lange, lange Planung involviert, so involviert, dass ich heute vielleicht befangen wäre, falls es so gewesen wäre, wie wir ursprünglich gedacht haben. Das bin ich aber nicht. Ich meine wirklich, es war fantastisch, dass man einen Investor gefunden hat. Dieser Investor hat ein hohes Risiko, aber Gratulation an Frau Ernemann und Hohenwettersbach. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich sehe ja, wie die Abstimmung ausgehen wird, nämlich eine große Mehrheit wird heute zustimmen, trotzdem möchte ich noch mal den Standpunkt meiner Fraktion oder der Karlsruher Liste, den wir immer vertreten haben in den gesamten Jahren, mitteilen. Wir haben diesen Standort abgelehnt. Wir lehnen ihn auch heute ab. Wir lehnen nicht den Einzelhandel ab, sondern wir lehnen den Eingriff in das Landschaftsbild ab. Und wenn Sie sagen, Frau Ernemann, dass es Ihnen egal ist, wie lange es dort oben betrieben wird, ob er dann leer steht oder nicht, das wird natürlich nicht kommen, aber so eine Argumentation für diesen Standort finde ich absolut absurd. Auch bei dem Vortrag von Frau Karmann-Woessner hat diese relativ gleich am Anfang auch auf einen doch eklatanten Eingriff in das Landschaftsbild hingewiesen, mit diesem Gebäude, mit den Parkplätzen. Und aus diesem Grund werden wir auch heute diesen Antrag ablehnen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich denke, eine lange Planung, ein langes Warten hat heute seinen Abschluss gefunden. Ja, wenn man das Haar in der Suppe suchen will, kann man daran viel finden, Standort usw. Man könnte vieles besser machen. Aber ich denke, so wie es heute aussieht, ist es richtig gut. Ich weiß es selber, wir waren ja im Ortschaftsrat vertreten in Hohenwettersbach. Der Wunsch nach einem Nahversorger besteht in den Bergdörfern, und wie der Name Berg sagt, sagt auch die Topografie. Viele haben sich den Weg nach Durlach und woanders hin gesucht. Und ich denke, um es kurz zu machen, die Zukunft wird es zeigen, ob der Mut und die Investition des Investors belohnt wird. Und ich hoffe, dass es so sein wird. Der Vorsitzende: Ich möchte an zwei Punkten anknüpfen. Wir haben in der Tat die Diskussion, dass wir keine großen Supermärkte mehr haben wollen, die man nicht auch in oberen Etagen für Wohnen oder Anderes nutzt. Ich glaube, dass dieses aber ein Standort ist, wo dieses Konzept nicht zum Tragen kommen kann. Weil wir nämlich andererseits die Notwendigkeit haben, es hier in die Landschaft einzufügen. Zum einen weil gegenüber der Friedhof ist, zum anderen aber auch unabhängig vom Friedhof. Deswegen bin ich, entgegen meiner sonstigen Ansichten, bei diesem Punkt in diesem Fall außerordentlich froh, dass es gelungen ist, es einigermaßen harmonisch in die Landschaft zu integrieren, und sehe hier einen Standort, an dem man es ausnahmsweise sehr gut vertreten kann, dass es eben nicht noch höher bebaut wird, sondern dass man es hier bei der plus eins Ebene belässt. Der zweite Punkt ist: Es ist zwar ein Standort auf einer grünen Wiese, aber es ist kein Standort auf der grünen Wiese. Unter der sogenannten grünen Wiese hat man ja in den letzten 15 Jahren verstanden, dass man meistens zwischen zwei Orten, irgendwo auf dem Feld, gigantische Zentren hochzieht, mit meistens mehreren Großfilialisten und dort dann auf mindestens 1.200 - heute wollen sie meistens noch mehr - Quadratmetern große Supermärkte baut und damit auch durchaus den Einzelhandel in den Stadtteilen gefährdet. Hier ist es schon von der Reihenfolge anders. Wir haben zum Teil gar kein Angebot mehr und schaffen es jetzt wieder. Wir sind zwar auf einer grünen Wiese, aber wir sind nicht auf der grünen Wiese, die mit sich bringt, dass ich nur noch mit dem Auto dahin komme, sondern ich kann aus großen Teilen Hohenwettersbachs und auch aus Wettersbach durchaus zu Fuß hinkommen. Und damit ist es, glaube ich, eine vernünftige – 6 – Reaktion auf die Entwicklung, die wir da oben schon haben. Bei einer Fläche eines Verkaufsraums von 800 m² hätte normalerweise da vor fünf oder sechs Jahren kein Einziger Interesse gehabt, überhaupt so was zu betreiben, sondern da war der Trend ein völlig anderer. Ich bin froh, dass es diesen Trend jetzt wieder in eine andere Richtung gibt. Und ich bin auch bei dem Investor, er ist uns ja bekannt, relativ sicher, dass es sich hier um ein hochprofessionelles Unternehmen handelt, das genau weiß, was es tut, und das auch üblicherweise nicht dafür bekannt ist, Geld zu versenken oder zu verschenken. Von daher bin ich da sehr zuversichtlich. Und auch im Hinblick darauf, man muss die Bergdörfer auch immer als Gesamtheit betrachten, ist es eine gute Ergänzung nach langer Diskussion. Wir haben dazu auch den Flächenplan verändern müssen, Einzelentscheidungen im Raumordnungsverband im Nachbarschaftsverband durchgeführt, lauter solche Sachen. Und jetzt ist es gut, dass wir damit auch zu einem Abschluss kommen. Ich stelle daher zur Abstimmung: den Satzungsbeschluss über diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. - Das ist eine große Mehrheit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Januar 2020