„Faires Parken“: Parkflächen optimieren

Vorlage: 2019/1157
Art: Antrag
Datum: 13.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 32

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1157 „Faires Parken“: Parkflächen optimieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 32 x 1) Die Stadtverwaltung verlängert überall dort, wo dies möglich ist, die parallel zur Fahrt- richtung auf Straßen und Gehwegen eingezeichneten Parkflächen. 2) Dort, wo der Gehweg breit genug ist, wird durch Markierung zusätzlicher Parkflächen auf dem Gehweg das Parken „zur Hälfte auf dem Gehweg“ wieder ermöglicht. Sachverhalt/Begründung: Durch die als „Faires Parken“ bezeichnete Neuordnung des Parkens entlang der Straßen vieler Stadtteile sind zu Beginn des Jahres viele bis dahin vorhandene Parkplätze weggefallen. Dies erfolgte einerseits durch die angekündigte Verhängung von Verwarnungsgeldern für das bis dahin geduldete Parken von Kfz auf dem Gehweg und andererseits durch das Markieren von Parkflächen auf Straßen und Gehwegen. Letzteres erfolgte in vielen Fällen leider derart, dass bis dahin nutzbare Parkflächen weggefallen sind, insbesondere in der Nähe von Kreuzungen, Ein- mündungen und Einfahrten. Dies hat in vielen Bereichen für die Anwohner zu unzumutbaren Zuständen geführt und ist für viele Bürger immer noch Ursache für regelmäßigen Ärger. Sogar Streitigkeiten um die wenigen verbliebenen Parkplätze sind vielerorts an der Tagesordnung – hier muss dringend nachgebessert werden. Mit einfachen Mitteln können deutlich mehr Parkplätze bereitgestellt werden: Hierzu müssen nur die eingezeichneten Parkflächen optimiert, das heißt vergrößert werden, und das ist an vie- len Stellen möglich. Insbesondere vor und hinter Kurven, Kreuzungen, Einmündungen und Ein- fahrten ist der Abstand vom Ende bzw. bis zum Beginn der eingezeichneten Parkflächen zu groß. Hier sind unnötigerweise Parkplätze verloren gegangen. Da es in manchen Straßen sehr viele Einfahrten gibt, ist die Zahl der unnötig verloren gegangenen Parkplätze beträchtlich. Außerdem gibt es viele Straßen, in denen die geparkten Kfz nun nicht mehr - wie früher - zur Hälfte auf dem Gehweg stehen dürfen, obwohl dieser dafür breit genug wäre. Stattdessen muss dort nun komplett auf der Straße geparkt werden, was die Durchfahrtsbreite vielerorts derart einschränkt, dass einander begegnende Fahrzeuge zu kollidieren drohen. An Stellen, an denen man früher gefahrlos aneinander vorbei fahren konnte, ist nun zeitraubendes Auswei- chen und Rangieren notwendig. Dies führt zu zusätzlichen Abgasen und zusätzlicher Lärmbeläs- tigung. Abhilfe ist aber möglich und erforderlich: An diesen Stellen müssen zusätzliche Parkflä- chenmarkierungen auf dem Gehweg aufgebracht werden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1157 Dez. 6 „Faires Parken“: Parkflächen optimieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 32 x Kurzfassung Die Markierungen zum Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ wurden auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen, Verlängerungen der Markierungen sind in der Regel nicht möglich. Die Legalisierung des Gehwegparkens und die damit verbundene Einschränkung für zu Fuß Gehende kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit vorliegt. In einigen Straßen in Karlsruhe ist eine Legalisierung aufgrund der ausreichenden Fahr- bahnbreite deshalb nicht umgesetzt worden. Im Rahmen der Nacharbeiten zum Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ werden diese Straßen beobachtet und gegebenenfalls angepasst, was zum Teil bereits erfolgt ist. Die Stadtverwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein X Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 (Zu 1.: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkan- ten unzulässig. Diese Regelung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands wird in der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift weiter konkretisiert. Wo an einer Kreuzung oder einer Einmündung die fünf Meterzone ausreichende Sicht in die andere Straße nicht schafft oder das Abbiegen erschwert, ist die Parkverbotsstrecke angemessen zu verlängern. Wie wurde dies im stadtweiten Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ konkretisiert - alle markier- ten Straßen wurden im Hinblick auf diese Regelungen umfangreich vor Ort geprüft. Zielsetzung war eine optimale Nutzung des Parkraums unter Berücksichtigung der notwendigen Bedürfnisse für den fließenden Verkehr, bei beengten Verhältnissen mit besonderem Augenmerk für die Befahrbarkeit durch Feuerwehr und Müllabfuhr. Dies gilt sowohl für Kreuzungen und Einmün- dungen, als auch in Kurvenbereichen. Die notwendigen Abstände variieren je nach Randbedingungen zwischen 5 und 15 Metern, in einem Einzelfall war ein Abstand von 25 Metern unabdinglich. Die Ausweisung von Stellflächen im Bereich von Grundstückszufahrten ist gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Bei vorgegebenen Parkmarkierungen neben Ein-/Ausfahrten wurde darauf geachtet, dass diese in einem angemessenen Abstand angebracht werden, um eine Zu- und Abfahrt der privaten Grundstücke zu gewährleisten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass private Stellflächen auch tatsächlich genutzt werden können, um somit auch den öffentlichen Parkraum zu entlasten. Der notwendige Abstand steht hierbei im- mer im Zusammenhang mit der verbleibenden Fahrbahnbreite. Je schmaler die Fahrbahn auf der Straße umso größer der notwendige Abstand zu den Grundstückszufahrten. Zu 2.: Die Legalisierung des Gehwegparkens und die damit verbundene Einschränkung für zu Fuß Gehende kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit vorliegt beziehungsweise damit der Erhalt von Stellplätzen sichergestellt werden kann. In eini- gen Straßen in Karlsruhe ist eine Legalisierung aufgrund der ausreichenden Fahrbahnbreite des- halb nicht umgesetzt worden. Die zwingende Möglichkeit des Begegnungsverkehrs sieht die Gesetzgebung nicht vor und ist verkehrsplanerisch gesehen nicht immer zielführend. Durch diese Maßnahme kann zum Beispiel ein verkehrsberuhigender Effekt erzielt werden. In solchen Fällen ist die, gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung geforderte, ständige Vorsicht und gegen- seitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu beachten. Im Rahmen der Nacharbeiten zum Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ werden diese Straßen beobachtet und gegebenenfalls angepasst, was zum Teil bereits erfolgt ist. Die Stadtverwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Abstimmungsergebnis_Top32
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  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 32 der Tagesordnung: „Faires Parken“: Parkflächen optimieren Antrag: AfD Vorlage: 2019/1157 Beschluss: Ablehnung des Antrages Abstimmungsergebnis: Abgelehnt bei 3 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Fenrich (AfD): Wie hinreichend bekannt ist, ist die AfD-Fraktion die Fraktion in diesem Hause, die für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer steht. Das heißt für uns, dass auch der ruhende Autoverkehr eine entsprechende Berücksichtigung finden muss. Wie aus unzähligen Leserbriefen an die BNN aber auch an unsere Fraktion zu entnehmen ist, ist das Thema Parken aufgrund neuer Vorgaben zu einem unrühmlichen Dauerbrenner geworden. Pragmatische Lösungen sind also gefragt. In unserem Antrag haben wir hierzu Vorschläge gemacht. Es geht darum, die neuen gezackten Linien vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten auf deren Länge zu überprüfen sowie die Möglichkeit des Gehwegparkens, im Sinne der vorherigen Regelung zu optimieren. Teilweise inakzeptable Zustände gilt es nun im Interesse der Bürger zu verbessern. Selbstverständlich geht es nicht an, dass in ganzen Straßenzügen die Hälfte des Parkraums dadurch entfällt, dass man das ursprünglich beidseitige Gehwegparken ersetzt durch ein einseitiges Parken auf der Straße. Vielfach, so haben zumindest wir das in reinen Wohngebieten beobachtet, findet dort nur geringer Fußgängerverkehr statt. Die Gehwegbreiten sind daher ausreichend, aber dennoch ist dort nur einseitiges Parken auf der Fahrbahn gestattet. Weiterhin haben wir festgestellt, dass durch die neu geschaffene Situation einander begegnende Fahrzeuge nicht – 2 – ohne Einscherung in Lücken oder gar ein Rangieren aneinander vorbei kommen. Das aber führt zu einem vermehrten Ausstoß von Abgasen und ist daher nicht im Sinne eines praktizierten Umweltschutzes. Unberücksichtigt bleibt auch die Tatsache, dass viele junge Familien und ältere Mitbürger aus verschiedensten Gründen auf ihr Auto angewiesen sind. Wollen wir diesen Menschen durch ein überzogenes Verwaltungshandeln wirklich vorschreiben, dass sie ihr Auto irgendwo anders parken müssen, mit der Begründung, die Parkfläche ist zwar noch vorhanden, darf aber als solche nicht genutzt werden? Wenn wir wollen, was ich von allen demokratisch hier gewählten Stadträten hoffe, dass gegenseitiger Respekt und ein ernstnehmender Volksvertreter uns erhalten bleiben, dann lassen Sie uns Politik für alle Bürger in Karlsruhe machen. Stimmen Sie unserem Antrag aus Gründen der Vernunft zu. Stadtrat Löffler (DIE LINKE.): Ja, ich glaube, Sie haben da ein bisschen verdrehte Selbst- und Fremdwahrnehmung an der Stelle, denn Sie sind mitnichten eine Partei, die sich für die Gleichberechtigung der Verkehrsträger einsetzt, aber die sich ganz stark für die autogerechte Stadt der fünfziger, sechziger und Siebzigerjahre einsetzt. Und genau dieser Antrag zielt auch darauf ab, dass wieder der Platz den Schwächsten genommen wird, dass wieder die Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen keinen Platz haben, weil Mindestmaße eben Mindestmaße sind und nicht das sind, was am Ende zur Verfügung stehen muss, weil es immer besser ist, wenn mehr übrig bleibt. Zudem wollen Sie noch mutwillig die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, weil Sie in Kreuzungsbereichen Autos aufstellen wollen. Da können Sie mit jeglichen Polizistinnen und Polizisten und Verkehrsplanern sprechen, dass das eine sicherheitsgefährdente Maßnahme und in keiner Weise vernünftig ist. Daher empfehlen wir eine eindeutige Ablehnung des Antrags. Stadtrat Müller (CDU): Lieber Kollege Löffler, auch wenn Sie schon meinen Berufsstand angesprochen haben, aber in der Form spreche ich heute nicht. In Bezug auf den Antrag wäre zu sagen, dass die Stellungnahme der Verwaltung aus meiner Sicht durchaus erschöpfend ist. Mit ist auch die Zielrichtung dieses Antrags, außer dass er ein bisschen populistisch daher kommt, nicht weiter klar. Ich weiß nicht so richtig, wo die Reise hingehen soll. Sollen Kreuzungen zugeparkt werden oder gar Einfahrten? Da komme ich jetzt allerdings auf meinen Berufsstand zurück, weil mit diesem machen Sie dann in dieser Instanz oder bei dieser Gelegenheit durchaus Bekanntschaft. Die Szenarien der alltäglichen Streitereien, die Sie da recht dramatisch auszuschmücken versuchen, erschließen sich mir nicht. Ich weiß nicht, wo Sie dies hernehmen. Ich kann Gleiches nicht feststellen in dieser Stadt. Zudem wäre zu dem Gehwegparken als solchem abschließend noch zu sagen, es fußt nun mal auf einer Gesetzesgrundlage, die auch aufgrund der Wünsche der AfD – und darüber hinaus sehe ich keine anderen in diese Richtung gehend – einfach so, mir nichts, dir nichts, aufgehoben werden kann. In Anbetracht der Zeit lasse ich es auch dabei. Stadtrat Hock (FDP): Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich jetzt nicht ausführlich das eine Verkehrsmittel gegen das andere ausspielen. Eines ist klar, wie jetzt gerade eben erwähnt, es fußt auf einer Gesetzesgrundlage, die umgesetzt werden muss. Dass wir das nicht so ganz glücklich in vielen Bereichen gemacht haben, darüber sind wir uns ziemlich einig, auch dass wir da schwieriges Fahrwasser hatten und noch haben, keine Frage. Manche Dinge erschließen sich heute noch nicht dem Bürger und der Bürgerin unserer Stadt, wo Gehwegbreiten von über drei Metern sind und trotzdem nicht drauf geparkt werden darf. Das ist dann eine Sache, bei der ich auch meine Probleme habe. Aber rein in die Schuhe, raus aus – 3 – den Schuhen, das können wir hier definitiv nicht machen, deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag in dieser Form heute hier ablehnen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich bin ab und an beruflich auch mit dem Auto unterwegs, meistens mit Leihwagen oder mit Firmenwagen, die kein Karlsruher Kennzeichen haben. Vor Kurzem ist mir Folgendes passiert: Wie wir es in Karlsruhe all die Jahre verkehrswidrig gemacht haben, habe ich natürlich mit zwei Rädern in einer fremden Stadt auf dem Gehweg geparkt, weil ich es nicht anders kannte. Es kam eine nette Polizistin und hat mich gefragt, kommen Sie aus Karlsruhe? Ich habe gesagt, ja und sie sagte, das sieht man. Seitdem weiß ich, Parken bundesweit auf den Gehwegen ist eine Ordnungswidrigkeit, und dies wird mit nicht mehr passieren. Ich habe gelernt. Im Großen und Ganzen ist die Umsetzung des fairen Parkens gelungen. Es gibt tatsächlich, wie Kollege Hock sagte und wie auch die AfD in ihren Äußerungen gesagt hat, das eine oder andere, wo ich mich selbst frage, ob dies richtig ist oder nicht, aber die Verwaltung hat in ihrer Ausführung doch deutlich gemacht, dass es hier vielleicht die eine oder andere Lücke gibt. Ich sehe den Antrag, wie die Verwaltung, als erledigt an. Ich denke, heute stehen wir besser für alle Nutzer der Verkehrs- und Fußwege da als vor zwei Jahren. Der Vorsitzende: Ich will noch mal darauf hinweisen, dass die Zahl der möglichen Fußgänger kein Kriterium ist für die Breite der Gehwege, sondern die ist aus anderen Gründen anders vorgeschrieben, da kann man nicht einfach sagen, da geht eh keiner, deswegen brauchen wir es nicht. Das nur als ein Beispiel, warum Ihre Argumentation einfach die Gesetzeslage ignoriert. Wenn es darüber hinaus vielleicht Straßen gibt - auch über Ihre drei Meter, Herr Hock, da bin ich jetzt erstaunt – dann nennen Sie die und wir erklären Ihnen, warum es auch dort meistens sogar in Übereinstimmung mit dem Bürgerverein zu dieser Lösung gekommen ist. Dann schauen wir uns lieber die einzelnen Beispiele an, denn absolut kann man daran nichts ändern. Alles was Sie angesprochen haben, auch an kritischen Rückmeldungen, findet seine Grenze durch die Straßenverkehrsordnung, die, an dieser Stelle sage ich auch Gott sei Dank, dem Fußgänger auch eine bestimmte Freiheit einräumt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Nur ganz kurz zur Erklärung, vielen Dank Herr Oberbürgermeister, wir stellen ja nicht die gesetzliche Grundlage in Frage, nur die Frage ist halt, warum sind die Abstände zu den Kreuzungen und zu den Einfahrten nicht einheitlich, warum ist es an der einen Ecke so und gegenüber schon wieder anders. Das sehen wir an ganz vielen Stellen in der Stadt und die Bürger fragen sich, wo kommt das her, das müsste doch einheitlich sein, wenn es da Richtlinien gibt. Wir sind der Meinung, diese Richtlinien sind nicht durchgängig befolgt, und es ist für den Bürger nicht nachvollziehbar. Alles was wir wollen, ist, dass das noch mal überprüft wird. Sind die Flächen richtig eingezeichnet, darum geht es in unserem Antrag und deswegen hätten wir ihn auch gerne abgestimmt. Der Vorsitzende: Okay, dann stelle ich den jetzt zur Abstimmung und bitte Sie um Ihr Votum – das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Wenn Sie Einzelpunkte haben, sind wir nach wie vor bereit zu erklären, warum es so ist. – 4 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Januar 2020