Stadtteilfeste unterstützen
| Vorlage: | 2019/1154 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1154 Stadtteilfeste unterstützen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 29 x 1. Wie viele Stadtteilfeste gibt es in Karlsruhe (nach Stadtteilen gegliedert)? 2. Werden die Stadtteilfeste in irgendeiner Weise von der Stadt unterstützt, und wenn ja, wie? 3. Wie könnte eine Unterstützung (f inanziell oder anders) seitens der Stadt aussehen? Begründung: Die Stadtteilfeste haben eine oftmals langjährige Tradit ion in den einzelnen Stadtteilen. Jedes Jahr f inden um die zehn Stadtteilfeste statt. Sie bringen die Menschen in i hrer Wohngegend zusammen und fördern den Austausch und den Zusammenhalt. Leider steigen die festen Kosten (städt ische Gebühren, GEMA, Sanitäranlagen etc.) stet ig an. Die ehrenamtlichen Vereine können die anfallenden Kosten nicht mehr alleine stemmen. Um diese Feste weiterhin stattf inden lassen zu können, ist die Stadt aufgefordert, unterstützend tät ig zu werden. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Anton Huber
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1154 Dez. 4 Stadtteilfeste unterstützen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.01. 2020 29 x Zu 1: Wie viele Stadtteilfeste gibt es in Karlsruhe (nach Stadtteilen gegliedert) Da es keine Definition für eine Kategorie „Stadtteilfeste“ gibt, unter die eine Einordnung von Veranstaltungen vorgenommen wird, ist eine genaue Aussage über die Anzahl und eine Gliederung nach Stadtteilen nicht möglich. Zu 2: Werden die Stadtteilfeste in irgendeiner Weise von der Stadt unterstützt, und wenn ja, wie? Veranstaltungen wie Vereins-, Bürger- oder Nachbarschaftsfeste können von der Stadt Unterstützungen erhalten: Ordnungsamt: Ordnungsrechtliche und verkehrsrechtliche Leistungen in den Bereichen Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Ver- kehrszeichen- und Lageplanung-Prüfungen, Unterstützung bei der Erstellung der Pläne Tiefbauamt: Schilder und Absperrmaterial mit eigener Abholung Bauordnungsamt: Gestattungsgenehmigungen für das Aufhängen von Plakaten, Bauten-Abnahmen Amt für Abfallwirtschaft: Straßenreinigung und Müllentsorgung Darüber hinaus stellt die Stadt ein jährliches Budget von 10.000 Euro für Bürgervereine, die ein Stadtteilfest veranstalten, zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von städtischen Leistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro pro Dienststelle ist kostenfrei möglich und bezieht sich auf Verwaltungskosten und Gebühren sowie auf den Einsatz von vorhandenem städtischem Personal. Nicht übernommen wird Sachaufwand, zum Beispiel für Fremdrechnungen Dritter. Der über den Freibetrag von 500 Euro hinausgehende Betrag, wird den Organisatoren in Rechnung gestellt. Im Jahr 2019 wurde die Stadt für circa 200 Veranstaltungen dieser Art tätig. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 3: Wie könnte eine Unterstützung (finanziell oder anders) seitens der Stadt aussehen? Das bisherige Zuschussverfahren zur Förderung von Veranstaltungen wird derzeit grundlegend überarbeitet. Das langjährig praktizierte Verfahren genügt weder den aktuellen noch den zukünftigen Rechtserfordernissen. Leistungserbringende Dienststellen müssen ihre Leistungen künftig sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich rechtskonform dem jeweiligen Veranstalter berechnen, die von diesem zu begleichen sind. Im Gegenzug soll einem Veranstalter die Möglichkeit gegeben werden, für die Veranstaltung einen städtischen Zuschuss zu erhalten. Durch die Überarbeitungen werden mehrere Ziele verfolgt: - Herstellung der bisher nicht vorliegenden Rechtskonformität in den Bereichen des Steuerrechts, des Gebührenrechts sowie den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Insbesondere die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Verwaltung für alle Leistungen auf privatrechtlicher Basis ab dem Jahr 2021 ist zu beachten. Eine Leistung nicht zu berechnen, kann steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. - Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch klare Zuständigkeiten und klar definierte Zuschussvoraussetzungen auch vor dem Hintergrund der personellen Situation der dienstleistenden Fachämter. - Transparenz über die tatsächliche Höhe der Gesamtförderung der einzelnen Veranstaltung, da oftmals mehrere Förderungen unterschiedlicher Stellen gewährt werden. - Transparenz bei der Antragsstellung für die städtische Förderung und deren Bearbeitungswege. Die Voraussetzungen für einen Zuschuss sind transparent in einer Förderrichtlinie festzuhalten.
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Extrahierter Text
Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 29 der Tagesordnung: Stadtteilfeste unterstützen Anfrage: SPD Vorlage: 2019/1154 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2020