Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
| Vorlage: | 2019/1148 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Palmbach, Stupferich, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1: Lärmaktionsplan - Anpassung an aktueller Rechtsprec hung Auswertung der TÖB Beteiligung, der Ortsverwaltunge n und der Bürgervereine: lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 1 Durmersheimerstraße zw. Blohnstr. Und Rheinhafenstr. VBK: Der Abschnitt 1 betrifft die Buslinien 60 (halbe Strecke) und 62 (ganz). Die jetzt zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h kann auch gut gefahren werden, da Parken nur auf Seitenflächen neben der Fahrbahn zulässig und die Strecke damit zumeist fre i von Hindernissen ist. Die Einschätzung des Umweltamtes unter Berufung auf die schon genannte Arbeit, eine dort mit 20 Sek. pro km berechnete Verzögerung sei aufgrund von Streuungen .nicht wahrnehmbar", ist eine rein subjektive Bewertung. D ie Studie kommt mit Streuung zu einer Verlängerung von bis zu 48 Sekunden, und Im Mittel zu 30 s pro F ahrt und Richtung. Für die Pünktlichkeit der Linie 62 wä re dieser Zeitverlust durch die Geschwindigkeitsreduzierung sehr nachteilig, die Linie leidet heute s chon unter vielfältigen Störeinflüssen, die die Pünktlichkeit sehr beeinträchtigen (stark streuende Haltezeiten an Signalanlagen, lange Tempo30Abschnitte, Störanfälligkeit rund um Bulacher Kreuz und Ebertstraße). Der Abschnitt ist bereits im genehmigten Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 19. Juli 2016 enthalten. Das beabsichtigte Tempolimit hat eine hohe positive Rückmeldung aus der Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfahren.Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Zusätzlich sollen weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr im Gesamtstreckenverlauf überprü ft werden. Überprüfung von weiteren Tempolimits gemäß neuem Ko operationserlass vom 29. Oktober 2018 und dem VGH U rteil vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449/17) Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 1 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung. Kenntnisnahme. BV Daxlanden: Tempo 30 auf der Eckenerstr./Michelinstr. verlängern bis zur Rheinhafenstraße. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. BV Daxlanden: Tempo 30 auf der gesamten Wohnungsgebietsstrecke zwischen Daxlanderstraße und Eckenerstraße/B36.Ein nächtliches Lkw Durchfahrtsverbot ist anzuordne n, derZusatz Anlieger bis zur B 36 ist zu entfernen.Fortführung des Mittelstreifens Kirschstraße/Agathestraße mit Bäumen sowie Kreiselanlegung im Zuge der Bebauung des August Klingler Areals. Das geplante Tempolimits soll bis zur Eckenerstraße verlängert werden. Die weiteren Vorschläge werden den zuständigen Fachdienststellen zur Prüfung zugeleitet. 4 Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr VBK: Die Linie 24 ist betroffen. Pro Fahrt und Richtung führt dies voraussichtlich zu einem Fahrzeitmehrbedarf von rund 45 bis 60 Sek. Um die Linie mit der Anschlussbindung am Zündhülle und in Durlach Turmberg im Rahmen des bestehenden Fahrplans weiter betreiben zu könne n, muss diese Fahrzeitverlängerung kompensiert werden. Einzige Möglichkeit dazu ist di e Aufhebung des vor einigen Jahren auflangjährigen Wunsch von Betroffenen eingerichteten zusätzlichen „Schlenkers" über die Straße des Roten Kreuzes zur Verbesserung der Erschließung der Bergwaldsiedlung. Der Abschnitt ist bereits im genehmigten Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 19. Juli 2016 enthalten. Zudem ist der Straßenabschnitt im Verkehrsentwicklungsplan für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10). Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Es wird jedoch noch geprüft, ob im Rahmen des Gesamtstreckenverlaufs weitere Beschleunigungsmaßnahmen möglich sind. 3 Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und FranzAbtStr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 2 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. RP: Wegen der knappen Einhaltung des Grenzwertes von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid (NO2) werden Bedenken geäußert. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung könnte der Grenzwert überschritten werden. In diesem Fall hätte das Regierungspräsidium einen Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der entstehenden Luftverunreinigung festzulegen wäre. Daher wird empfohlen eine gutachterliche Prognose zu den Auswirkungen auf die NO2 Immissionen erstellen zu lassen. In den letzten 20 Jahren waren die Luftbelastungen durch NO2 insgesamt rückläufig. Seit 2016 ist der Grenzwert unterschritten. Aktuelle Jahresmittelwert e der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg (LUBW) zeigen, dass die Belastungssituation durch N O2 an der verkehrsnahen Messstation in der Reinhold FrankStraße seit dem Jahr 2016 vom ehemals 39 μg/m 3 für NO2 auf 38 μg/m3 in 2018 zurückgegangen ist. Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Auf dem Streckenabschnitt tritt häufig "stopandgo " Verkehr auf. Sollten nach Einrichtung eines Tempoli mits die Luftmesswerte ansteigen, wird das Tempolimit wieder aufgehoben. 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und ReinholdFrankStr. VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. 5 ReinholdFrankStraße zw. Moltkestr. und Kriegsstr . Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 3 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 7 Ortsdurchfahrt Grünwettersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesenacker VBK: Der Abschnitt betrifft die Linie 47/55. Diese Linien, die betrieblich als eine durchgehende Linie gefahren wird, war bereits zurückliegend von mehreren Beschränkungen betroffen. Trotz der neuen Regelung, der Kompensation durch weitgehend durchgehend angeordnete Halteverbote, führt dies zu einer Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung. Mit Einsatz eines zusätzliche n Busses im Umlauf wird versucht trotzdem einen stabi len Betrieb zu ermöglichen. Dieses zusätzliche Fahrzeug würde dann dauerhaft erforderlich sein.Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Im Rahmen des Projekt "Faires Parken in Karlsruhe" soll neben der Verbesserung der Fußwegequalität auch der Verkehrsfluss beim fließenden Verkehr gewährleistet werden. Daher wurden bereits Kompensationsmaßnahmen umgesetzt.Bei der "Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile" ist ebenfalls die Temporeduzierung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und der Reduzie rung der Lärmbelastung enthalten. Zudem ist der Straßenabschnitt im Verkehrsentwicklungsplan für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10).Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten.Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden. 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Talstraße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. VBK: Die Linien 47/55 sind hiervon betroffen (siehe Punkt Nr. 7). Es ist von einem Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist mit einem zusätzlichen Bus. Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 7. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 4 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung VBK: Die Linien 47/55 sind hiervon betroffen (siehe Punkt Nr. 7). Es ist von einem Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist mit einem zusätzlichen Bus. Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 7. OV Stupferich: Die vorrübergehenden Tempo 30 Beschränkungen sollen an allen drei Ortsausgängen dauerhaft beibehalten werden. Die geplanten Tempolimits sollen weiterhin bestehen bleiben. VBK: Die Linie 24 ist hiervon betroffen (siehe Punkt Nr . 4). Es ist von einem Fahrzeitverlust von rund 45 bi s 60 Sekunden pro Fahrt und Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist die Aufhebung des zusätzlichen eingerichteten Schlenker über die Stra ße des Roten Kreuzes. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 4. OV Hohenwettersbach: Spricht sich für ein einheitliches Tempolimit im gesamten Ortsteil aus. Daher soll in den noch nicht erfassten Bereichen Spitalhof und Rehbuc kel ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung veranlas st werden. Der Straßenbereich im Rehbuckel wurde im Rahmen der Lärmkartierung nicht erfasst, da dieser unterhalb d er gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsschwelle von 4000 Kfz liegt. Im Spitalhof sind die Voraussetzungen erfüllt und wird daher in das Maßnahmenkonzept aufgenommen. 10 Ortdurchfahrt Hohenwettersbach: Tiefentalstraße / Am Lustgarten zw. Rehbuckel und Lindenstr. 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Straße zw. Enzianstr. und Kleinsteinbacher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 5 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 11 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. VBK: Der Abschnitt betrifft unmittelbar den Bahnverkehr. Der Gleiskörper liegt straßenbündig, Regelungen für den Straßenverkehr gelten deshalb uneingeschränkt für die Bahnen. Als Fahrzeitverlust durch eine Begrenzung von 50 auf 30 km/h ist jeweil s von rund 30 Sek. pro Fahrt und Richtung auszugehen, also durchaus signifikant spürbar. Die Strecke stel lt wichtige und von Bahnen hoch frequentierte zentrale Abschnitte im VBKNetz dar. Der Straßenabschnitt ist im Verkehrsentwicklungspla n für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10). Innerhalb des Straßenabschnittes sind bereits Berei che mit einem Tempolimit von 30 km/h vorhanden. Das ergänzende Tempolimit stellt samit keine wesentlich e Entschleunigung dar. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden. VBK: Auswirkungen werden geringfügig eingeschätzt. Kennt nisnahme. OV Grötzingen: spricht sich dafür aus, die komplette Augustenburgstraße mit Tempo 30 zu beschildern und den westlichen Teil der Eisenbahnstraße bei der Schneckennudelbrücke ebenfalls. Auch an der Beunstraße/B 3 nördlich der Ampel Bruchwaldstraße sollten Lärmschutzmaßnahmen ins Auge gefasst werden. Im Übrigen sollten andere Maßnahmen mit einbezogen werden wie z. B. Flüsterasphalt und Maßnahmen gegen entferntere Lärmquellen wie Bahn und Autobahn. Für die Augustenburgstraße wird die geplante Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Ende des bebauten Bereichs auf Höhe CarlLangheinStraße verlängert. Der genannte Bereich in der Eisenbahnstraße liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Die weiteren genannten Vorschläge werden zwar dokumentiert, fließen jedoch nicht in die Anpassung des Lärmaktionsplans mit ein, da diese Fortschreibung ausschließlich eine Anordnung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen zum Ziel hat. 12 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und WinklerDentzStr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 6 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits lediglich nachts festgehalten. VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung (siehe auch Punkt Nr. 2). Kenntnisnahme. ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte (siehe auch Punkt Nr. 13). Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits lediglich nachts festgehalten. VBK: Der Gleiskörper liegt straßenbündig, daher gelten die Temporeduzierungen auch für die Bahnen (siehe Punkt 11). Es ist von einem Fahrzeitverlust von run d 30 Sekunden pro Fahrt und Richtung auszugehen. Siehe Erläuterungen zu Punkt Nr. 11.Nach Abschluss der Arbeiten zur Kombilösung muss da s Linienkonzept ohnehin neu konzipiert werden. Der Abschnitt wird auch durch den Lärm der Straßenbahn stark belastet (hot spot). Eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Tram trägt daher auc h zum besseren Schutz der Gesundheit der angrenzenden Bevölkerung teil. 13 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelst r. 14 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 7 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Straßen mit nächtlichem Tempolimit sind ganztägig auf Tempo 30 auszuweiten, da Verkehrsverlagerungspozesse befürchtet werden. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld geprüft und werden nicht erwartet. Daher bleiben di e genannten Straßenbereichen nur auf ein nächtliches Tempolimit beschränkt. VBK: Straßenbahnen fahren mit Rücksicht auf die Kliniken nachts bereits 30 km/h. Kenntnisnahme. ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte (siehe auch Punkte Nr. 13, 14). Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung (siehe auch Punkte Nr. 2, 13). Kenntnisnahme. 16 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 15 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 8 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Straßen mit nächtlichem Tempolimit sind ganztägig auf Tempo 30 auszuweiten, da Verkehrsverlagerungspozesse befürchtet werden. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld geprüft und werden nicht erwartet. Daher bleiben di e genannten Straßenbereichen nur auf ein nächtliches Tempolimit beschränkt. VBK: Der Abschnitt betrifft die Buslinie 23. Auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur nachts auf 30 km/h hätte zur Folge, dass die heute angewendete verkürzte Fahrzeit in den Schwachlastzeiten, so nic ht mehr angewendet werden könnte. Damit platzt derAnschluss in Durlach Turmberg auf die TramLinie 1: wird der Anschluss stadtauswärts weiterhin sichergestellt, kommt der Bus ca. 2 bis 3 min. spät er als heute wieder von Stupferich zurück, damit würde gerade der Anschluss stadteinwärts verpasst und die Fahrgäste müssten 20 min. auf die nächste Bahn warten. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden.Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. OV Durlach: Das geplante Tempolimit in der Rittnertstraße soll nicht nur bis zur Dürrbachstraß e gelten, sonder bis zur Straße In der Tasch verlänge rt werden. Des Weiteren soll ein Lückenschluss zwische n der bestehenden Tempo 30 Beschränkung auf der Rittnertstraße im Bereich In der Tasch und der geplanten Tempo 30 Beschränkung bis zur Dürrbachstraße vorgesehen werden. Im Bereich Dürrbachstraße bis In der Tasch ist die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Schwellenwerte. Der Abstand beim Lückenschluss beträgt mehr als 600 Meter. Im Kooperationserlass i st eine maximale Distanz von 300 Metern genannt. Diese Anregungen werden noch rechtlich geprüft. Welschneureuter Straße bebauuter Bereich OV Neureut: Aufnahme der Welschneureuter Straße für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Innerhalb des bebauten Straßenabschnittes werden di e Voraussetzungen erreicht. Somit wird die Welschneureuter Straße ganztägig zwischen MichaelPacherWeg und Neureuter Hauptstraße mit Tempo 30 in die Anpassung des Lärmaktionsplanes aufgenommen. 17 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 9 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung Allgemeine Hinweise RP: Für die weitere Prüfung sind neben der Darstellung in RLS90 Werten auch der Nachweis über die konkret e Zahl der Lärmbetroffenen anhand einer gebäudescharfen Darstellung zu erbringen. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise AfA: Städtische, lärmintensive Fahrzeuge aus dem Bereich der Müllsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst, müssen unabhängig von Lärmgrenzwerten jede Straße befahren. Einschränkungen können daher nicht gemacht werden. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise BUND: Zwischen einzelnen Streckenabschnitten mit Tempolimits soll der Lückenschluss genutzt werden. Sofern die gesetzlichen Vorgaben dies ermöglichen, wird ein Lückensschluss angestrebt. Allgemeine Hinweise IHK: Temporeduzierungen sollten nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Straßensystems erfolgen. Eine Veränderung in der Leistungsfähigkeit des Straßensystems wird nicht erwartet. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 10 von 11 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung Allgemeine Hinweise RVMO: Das regionale Verkehrsgeschehen kann zum derzeitigen Verfahrensstand nicht abschließend beurteilt werden. Daher wird um weitere Beteiligung gebeten. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise SuS: Die Tempolimits könnten Auswirkungen auf die Fahrzeiten bei der Schulbeförderung haben, die jedo ch als vernachlässigbar erachtet werden. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise StPlA: Bei der Überprüfung der einzelnen Abschnitte sollte bei signalisierten Streckenzügen durch das T BA geprüft werden, ob sich im Falle einer Temporeduzierung negative Auswirkungen hinsichtlich eines stetigen Verkehrsflusses ergeben. Kenntnisnahme. Neuer Straßenabschnitt Südtangente (im Bereich der 100 km/h Beschränkung) BUND: Das westliche Teilstück mit Tempo 100 km/h soll, wie die anderen Bereiche auch, auf 80 km/h beschränkt werden. Das VGH Urteil beziehst sich nur auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus gesundheitlichen Gründen. Sofern weitere Geschwindigkeitsreduzierungen möglich werden sollten, werden diese von der Verwaltung erneut überprüft. Neuer Straßenabschnitt Linkenheimer Landstraße, Bocksdornweg, Am Wald, Klammweg und Alter Postweg BV Neureut Heide: Schlägt zur Überprüfung von weiteren Tempolimits folgende Straßen vor: Linkenheimer Landstraße, Bocksdornweg, Am Wald, Klammweg und Alter Postweg. In den genannten Straßen liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwellen, so dass diese nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden können. Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz Seite 11 von 11
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Extrahierter Text
Anlage 2: Lärmaktionsplan - Anpassung an aktueller Rechtsprec hung Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Adenauerring Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Adenauerring in Richtung Moltkestraße. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Albtalbahnhof Überprüfung was an den Straßenbahnkreuzungen (z.B. Albtalbahnhof) getan werden kann, um den Lärm zu mi nimieren. In der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes werden nur Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 km/h geprüft. Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden in der kommenden Fortschreibung im Jahr 2023 überprüft. Am Wald Einfrührung von Tempo 30. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. auf Höhe der Grundschule Grünwinkel Tempolimit im genannten Bereich. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Augustenburgstraße Zumindest zu Nachtzeit als Errichtung einer ständig en Tempo-30- Zone. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalten . Autobahn 5 Temporeduzierung auf 100 km/h, zumindest in der Nachtzeit. Das VGH Urteil bezieht sich nur auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus gesundheitlichen Gründen. Sobald weitere Geschwindigkeitsreduzierungen möglich werden sollte n, wird diese von der Verwaltung erneut überprüft. Überprüfung von weiteren Tempolimits gemäß neuem Ko operationserlass vom 29. Oktober 2018 und dem VGH U rteil vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449/17) Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 1 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Autobahn 8 auf Höhe Grünwettersbach Verlängerung der Lärmschutzbauwerke entlang der BAB A8. Überprüfung der Lärmbelastung im Rahmen der Bebauungsplanung bei der angedachten Arrondierung v on Grünwettersbach „Teilbereich Östl. Esslinger Str. z w. Heidenheimer Str. u. Ludwigsburger Str. u. Teilbere ich Heidenheimer Str.". Die Lärmschutzmaßnahmen wurden nach den planfestgestellten Vorgaben in Form von Lärmschutzwänden und -wällen ausgeführt. Bei der Planung des genannten Bebauungsplanes werden die Lärmbelastungen berücksichtigt und gemäß der 16. BImSchV beurteilt. Badener Str. / B3 zwischen Rommelstr und Neßlerstr. Verlängern des geplanten Tempolimits bis zur Max-Li ebermann- Str. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Brauerstraße, Karlstraße, Beiertheimer Allee, Kriegsstraße (zwischen Brauerstraße und Weinbrenner Platz), Südtangente In der Brauerstr. zumindest ein nächtliches Tempoli mit, in der Karlstr. ein ganztägiges Tempolimit, in der Beierth eimer Allee ebenfalls ein ganztägiges Tempolimit, In der Krieg sstraße (zwischen Brauerstraße und Weinbrenner Platz) ist e in Tempo 30 erforderlich. Für die Südtangente sollte ein Tempol imit 60 angestrebt werden. Die Kriegsstraße ist bereits in der Überprüfung enthalten. Bei den anderen Straßen liegt die Lärmbelastung unterhalb der Untersuchungsschwelle i n der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes. Durmersheimer Str., Eckenerstr. Und Rheinhafenstr. Geplante Tempolimits werden unterstützt, diese sind aber mit einem Lkw Durchfahrtsverbot zu errichten. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Geschwindigkeitsüberwachung in der Straße durchführ en und Prüfung eines Lkw Nachtfahrverbotes oder/und Wochenendfahrverbot. Die Pulverhausstr. Sollte eins purig gestaltet werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Überprüfen, ob das Tempolimit bereits ab (bzw. bis zu) der Kreuzung Carl-Metz-Straße eingerichtet werden kann. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt, dies müsste aber auch überprüft werden. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 2 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Diese soll d urch Radarmessungen unterstützt werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt und ein Durchfahrtsverbot für schwere Lkw sowie aufgeschrau bte Speedbumps. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt, zusätzlich s ollte über die Errichtung eines Kreisverkehrs nachgedacht werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt und ein Durchfahrtsverbot für Lkws. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unter stützt. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt und soll zeit nah umgesetzt werden. Kenntnisnahme. Durmersheimer Straße Geplantes Tempolimit wird unte rstützt. Kenntnisnahme. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 3 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Durmersheimer Straße (zw. Fritz-Haber-Str. und B36) Durchfahrtsbegrenzung für Lkws bis 7,5 Tonnen und E rrichtung eines Kreisverkehres an der Zeppelinstraße/Fritz-Ha be- Straße/Hardeckstraße und für die Kreuzung Durmershe imer Straße/Zeppelinstraße ein Minikreisverkehr. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße (bis zur Carl-Metz-Str.), Blohnstraße (zw. Michelinstr. und Durmersheimer Str. In beiden Straßen soll ganztägig Tempo 30 eingeführ t werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Bei der Blohnstr. werden leider die Kriterien für e in Tempolimit nicht erfüllt. Durmersheimer Straße (zw. Blohnstr. und Rheinhafenstraße), Zeppelinstraße (zw. Grünwinkler Brücke und Eckenerstr.) Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h, da sich a uch in dem Bereich eine Kindertagesstätte befindet. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Lärmkriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Durmersheimer Straße / Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Dies sollte auch auf der Zeppelinstr. Eingeführt werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Die Zeppelinstraße sollte auch in die Tempo 30 Prüf ung aufgenommen werden. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Lärmkriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Die Zeppelinstraße sollte auch in die Tempo 30 Prüf ung aufgenommen werden. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Lärmkriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Die Zeppelinstraße sollte auch in die Tempo 30 Prüf ung aufgenommen werden. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Kriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 4 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Die Zeppelinstraße sollte auch in die Tempo 30 Prüf ung aufgenommen werden sowie ein nächtliches Lkw Durchfahrtsverbot sollte eingerichtet werden. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Kriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Der Vor schlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Die Zeppelinstraße sollte auch in die Tempo 30 Prüf ung aufgenommen werden. Die Durmersheimer Straße ist bereits in der Überprü fung enthalten. Bei der Zeppelinstraße werden leider die Kriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße bis zur Eckenerstr. Errichtung eines Tempolimits für die Zeppelinstraße und für beide Straße soll ein Lkw Durchfahrtsverbot angeord net werden. Ebenfalls könnte die Durmersheimer Straße zur Fahr radstraße gemacht werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstr. (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstraße) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Rheinhafenstraße sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot so wie weitere Tempolimits in den umgebenden Straßen. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße Anregung den LKW Schwerlastverkehr in den Nachtstun den von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu stoppen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Charlottenstraße) Geplantes Tempolimit soll bis zur Charlottenstraße verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstr.) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt in dem Bereich unterhalb de r Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 5 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstr.) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt in dem Bereich unterhalb de r Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstr.) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt in dem Bereich unterhalb de r Untersuchungsschwelle in der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstraße) Geplantes Tempolimit auf der Eckenerstr. wird abgel ehnt. Aufforderung für eine Tempo 30-Zone in der Eckeners traße zwischen Franz-Abt-Straße und der Rheinhafenstraße. Ebenso sollte ein Durchfahrtsverbot auf der Straße für Lkw s verhängt werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstraße) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstraße) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden und durch eine Blitzanlage ergänzt werden. W eiterhin ist zumindest ein nächtliches Lkw Durchfahrtsverbot zu verhängen. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße (zw. Franz-Abt-Straße und Rheinhafenstraße) Geplantes Tempolimit soll bis zur Rheinhafenstraße verlängert werden und es ist ein Lkw Durchfahrtsverbot zu verh ängen. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße / Michelinstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Kenntnisnahme . Gärtnerstraße / Weiherstraße / Basler-Tor-Straße Errichtung von Anwohner Parkzonen. Die genannten Straßen dienen auch gerne als "Abkürz ung" um von der Durlacher Allee zur B3 zu kommen via Prinze ssenstraße oder Marstallstraße. Wünschenswert auch dagegen etw as zu unternehmen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Grabener Straße Überprüfung, ob auch hier ein Tempol imit möglich ist. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 6 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Haid-und-Neu- Str. / Karl-Wilhelm-Straße Errichtung eines nächtlichen Tempolimits von 30km/h . Prüfung, ob der Bereich des Karl-Wilhelm-Platzes für einen E insatz des Blitzer-Anhängers in Betracht kommt. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Ebenso werden leider die Kriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Hardstraße Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Ha rdtstraße (Unterschriftenliste 136 Personen). Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardtstaße zw. Stösserstraße und Lameystraße Überprüfung, ob die Hardtstraße (von Höhe Stösserst raße vorbei am Lindenplatz bis zur Kreuzung mit der Lameystraße ) zu einer Tempo 30- Zone errichtet werden kann. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardtstraße Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Ha rdtstraße (von Höhe Stösserstraße bis zur Lameystraße). Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardtstraße (zw. Stösserstraße und Lameystraße) Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h auf der Ha rdtstraße (Unterschriftenliste 136 Personen). Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardtstraße (zw. Stösserstraße und Lameystraße), Sonnenstrasse Überprüfung, ob die Hardtstraße (zw. Stösserstraße bis zur Lameystraße) zu einer Tempo 30- Zone errichtet werd en kann. Die Sonnenstraße sollte ebenfalls zu einer Tempo 30 - Zone errichtet werden und es soll über eine Einbahn-Rege lung nachgedacht werden. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hermann-Billing-Straße/Ritterstraße Überprüfung der Verkehrssituation, ob es zu Verlage rungen kommen wird. Die verkehrsplanerischen Auswirkungen wurden mit de n zuständigen Fachdienststellen geprüft. Herrenalber Straße Permanente Überwachung zur Einhaltung der Geschwind igkeit. Veränderung der zweistreifigen Straße stadteinwärts . Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Herrenalber Straße Geplantes Tempolimit wird unterstützt, zusätzlich s ollten alle Ampeln in der Nachtzeit auf Blinken umgestellt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 7 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Herrenalber Straße Verlängerung des geplanten Tempolimits und ganztägi ge Ausweisung. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Hohenwettersbach Geplantes Tempolimit wird unterstützt, besonders fü r die gesamte Ortsdurchfahrt. Kenntnisnahme. Hohenwettersbach Geplantes Tempolimit wird nicht unterstützt, da es zu Verschlechterungen in der Ortsdurchfahrt kommen wir d, wie Verlängerung der Fahrtzeiten oder Beschleunigungsvo rgänge. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandt eil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Kaiserallee Anpassung der Ampelschaltung sowie Geschwindigkeitsreduzierung für die Straßenbahnen u nd auch Reduzierung der Anzahl der Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr morgens. In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung. Kaiserallee Das geplante Tempolimit sollte ganztägig ausgeweitet werden. Eine Änderung ist nicht möglich, da die Lärmkritier ien in diesem Bereich nicht erfüllt werden. Karlstraße Tempolimit auf 30 km/h und südlich der Ampelanlage am Kolpingplatz regelmäßiges Blitzer-Aufstellen. Die engeren Straßen in der Südweststadt sollten zu Einbahnstraßen geändert werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Karlstraße Höhe Karlstor Errichtung eines Tempolimit s auf 30 km/h Die Straße ist bereits in der Überprüf ung enthalten. Karlstraße zw.Jolly- und Ebertstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Kenntnisnahme . Klammweg Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Kriegsstraße im Bereich des Kriegsstraßentunnels Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h, nach Fert igstellung des Tunnels. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalten . Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 8 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Kriegsstraße im Bereich Scheffelstraße / Steinhäuserstraße Die Kriegsstraße von drei auf zwei Fahrbahnen zurüc kzubauen und den verkoppelten Rad-und Fußwege zu trennen sow ie fest installierter Blitzer. Schaffung von weiteren Querungsmöglichkeiten Bereich Steinhäuserstraße. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Kriegsstraße, Moltkestraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt. Kenntnisnahme. Ludwig-Erhard-Allee / Oststadtkreisel Lärmschutz errichten, besonders in Höhe der Ampelan lagen, z.B. durch zeitlich begrenztes Tempolimit mit einem Blit zer. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Mitteltorstraße Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h. Die Geschwindigkeitsanzeigetafel steht auf der falschen Fahrbahnseite und wird durch einen Baum verdeckt. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Mitteltorstraße, Welschneureuter Str. Einfrührung von ganztägig Tempo 30. Die Welschneureuter Straße wird in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Für die andere Straße liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Moltkestr. (zw. Erzberger- und Hertzstraße) Geplantes Tempolimit soll ganztägig eingeführt werd en. Es wurden potentielle Verkehrsverlagerungen im Vorfeld geprüft und daher soll der genannte Straßenbereich nur auf ein nächtliches Tempolimit beschränkt bleiben. Mühlburg Kirchengeläut in der Nachtzeit beschränken. Der Hinweis wurde der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Nördliche Uferstraße Errichtung eines Tempolimits au f 30 km/h. Die Straße befindet sich in einem Gewerbegebiet, so dass die Eingriffsschwelle deutlich höher liegt. Di ese wird leider nicht erreicht. Ortsdurchfahrten Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach, Stupferich / Herrenalber Straße Ortsdurchfahrten ebenso die Herrenalber Straße sind Umleitungsstrecken bitte Tempolimit überdenken. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandt eil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 9 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Otto-Wels-Straße / Wilhelm-Leuchner-Straße Errichtung einer nächtliche 30er Zone. Errichtung e iner fest installierten Radarfalle. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Ebenso werden leider die Kriterien für ein Tempolimit nicht erfüllt. Palmaienstraße Das Straßen-Parken ab der Mitte der Straßenlänge so llte auf die andere Seite verlegt werden. Das "faire Parken" wir d in der Fußgängerzone missachtet. Errichtung von extra brei te Kurzzeit- Parkplätze für Kleintransporter. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Reinhold-Frank-Straße Geplantes Tempolimit ist nicht nachvollziehbar, da Rückstau befürchtet wird. Das Tempolimit sollte sich nur auf den Nachtzeitraum beschränken. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandt eil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Reinhold-Frank-Straße Geplantes Tempolimit wird unte rstützt. Kenntnisnahme. Reinhold-Frank-Straße / Kriegsstraße Die derzeit geltende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Reinhold- Frank-Str. sollte kontrolliert werden. Die Kriegsst raße sollte baulich in Teilen so gestaltet werden, dass sie als Straße mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit wahrgenommen wird . In der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes werden nur Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 km/h geprüft. Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden in der kommenden Fortschreibung im Jahr 2023 überprüft. Rheinhafenstraße Verlängerung des Tempolimits von der Rheinhafenstr. von ehemals zwischen Kirschstr. und Agathenstr. bis hin zur Eckenerstraße. und Umsetzung eines Durchfahrtsverbo tes für Lkws in beide Fahrtrichtungen und ohne Einschränkun g. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße Verlängerung des Tempolimits in der Rheinhafenstr. bis hin zur Eckenerstraße. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Rheinhafenstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt, zusätzlich s ollen Geschwindigkeitsüberprüfungen durchgeführt werden u nd ein Lkw Durchfahrtverbot angeordnet werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 10 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinhafenstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt, zusätzlich s ollte ein nächtliches Lkw Durchfahrtverbot angeordnet werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße Geplantes Tempolimit wird unterstützt und sollte du rch ein nächtliche Lkw Durchfahrtsverbot erweitert werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalten . Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 11 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei dem geplanten Tempolimit wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Bei dem geplanten Tempolimit wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Das Durchfahrtsverbot bezieht sich auf eine ordnungsrechtliche Umsetzung, die in der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes nicht Bestandteil ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso ist ein Zebrastreifen zu errichten. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso ist ein Zebrastreifen zu errichten. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 12 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. Ebenso sind Geschwindigkeitsk ontrollen durchzuführen. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso ist Lkw Dauerparker Verbot zu verhängen. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 13 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot und Neugestaltung des Straßenraumes mit Rückbau auf jeweils 1 Fahrspur je Richtung. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlander und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis mindestens zur Eckenerstr. Eventuell könnte man die 30 er Zonen (Durmesheimer Str.., Eckenerstr., Rheinhafens tr., Agathenstr.) miteinander verbinden. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Die Haltebucht in der Rheinhafenstr. sollte für Lk ws in der Nacht nicht erlaubt werden. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 14 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Daxlanderstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. sowie ein nächtliches Lkw Durc hfahrtsverbot. Ebenso sind Geschwindigkeitskontrollen durchzuführe n. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Kirschstr. bis Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Eck enerstr. sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot mit entsprechender Beschilderung. Ebenso sind Fußgängerüberwege und ei n sicherer Fahrradweg zu errichten. Des Weiteren ist eine Begr ünung in dem Abschnitt vorzusehen. Bei der Überprüfung des geplantes Tempolimits wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße (zw. Kirschstr. und Eckenerstr.) Verlängerung des geplanten Tempolimits von der Daxl anderstr. bis zur Eckenerstr. Bei dem geplanten Tempolimit wird überprüft, ob es bis zur Eckenerstraße verlängert werden kann. Rheinhafenstraße zwischen Pfalzstr. und Agathenstr. Neben dem Tempolimit würde die Maßnahme einer reine n Rechtsabiegerspur im Bereich Pfalzstr. wesentlich z ur Beruhigung beitragen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße, Eckenerstraße Geplantes Tempolimit wird nur minimal helfen. Es so llte ein nächtliche Lkw Durchfahrtsverbot verhängt werden un d Feinstaub gemessen werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhold-Frank-Str. / Moltkestr. Gegen eine Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehr sstraßen wie z. B. die Rheinhold Frank Straße oder die Moltk estr. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandt eil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 15 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rheinstr./Kaiserallee, Hardtstr. (zw. Lameystr. und Moltkestr.) Geplantes Tempolimit soll ganztägig eingeführt werd en. Dies soll auch für die Hardstraße gelten. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Rittnertstraße Verlängerung des geplanten Tempo 30 km/h in Nacht v on der (Keine Vorschläge) nicht nur bis zur Badener Str., sondern bis zum Rosengärtle. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Randbedingungen in diesem Bereich nicht erfüllt werden. Rittnertstraße Lärm und Verkehrsaufkommen soll reduz iert werden. Kenntnisnahme. Rittnertstraße Ganztägiges Tempolimit und Lkw Durchf ahrtsverbot. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Ganztägiges Tempolimit und Lkw Durchf ahrtsverbot. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Durchgängige Einführung von Tempo 30 über 24h im be bauten Bereich, häufige mobile Geschwindigkeitskontrollen, Kontrolle von Motorrädern, Sperrung für LKW über 7,5 Tonnen u nd Sperrung für Motorräder an Wochenende. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Durchgängige Einführung von Tempo 30, Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 16 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße Wieso weichen die Pegel nach unten ab, wieso gilt d as Tempolimit nicht auch für den Breich ab der Dürrbac her Str., fließen auch andere Faktoren bei der Bestimmung zur Geschwindigkeitsreduzierungen ein, wie sieht die ze iltiche Planung aus, welches Gremium beschließt den neuen L AP und können auch Tempolimits mit Grund des Lärmschutzes unabhängig vom LAP verhängt werden. Die unterschiedlichen Beurteilungspegel sind das Ergebnis der stadtweiten Lärmkartierung. Im weiter en Verlauf werden liegen die Pegel unterhalb der Lärmschwelle. Im Vorfeld wurden die verkehrsplanerischen Zielen mit den Fachdienstste llen überprüft. Der LAP wird vom Gemeinderat förmlich beschlossen. Tempolimits mit Ziel des LÄrmschutzes dürfen nur innerhalb eines LAP angeordnet werden. Rittnertstraße Ganztägiges Tempolimit und Lkw Durchf ahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Ganztägiges Tempolimit und Lkw Durchf ahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Geplantes Tempolimits soll ganztägig ausgeweitet werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine ganztägige Ausweitung ist nicht mö glich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfül lt werden. Rittnertstraße Geplantes Tempolimits soll ganztägig ausgeweitet werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine ganztägige Ausweitung ist nicht mö glich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfül lt werden. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 17 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße Geplantes Tempolimits soll ganztägig ausgeweitet werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine ganztägige Ausweitung ist nicht mö glich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfül lt werden. Rittnertstraße Verlängerung des geplanten Tempolimits für die gesa mte Straße ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Verlängerung des geplanten Tempolimits für die gesa mte Straße ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße Geplantes Tempolimit soll ganztägig a usgeweitet werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Veränderung der Tageszeit ist nich t möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich ni cht erfüllt werden. Rittnertstraße (zw. Badener Str. bis zum Ortsausgang) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zum Orts ausgang am Thomashof ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsver bot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 18 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und Am Lerchenberg) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße Am Lerchenberg ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und Eisenhafengrund) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zum Orts ausgang Eisenhafengrund ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrts verbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Geplantes Tempolimit verlängern von der Badener Str aße bis zur Straße In der Tasch. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Randbedingungen in diesem Bereich nicht erfüllt werden. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 19 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 20 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot und mobile Radarkontrollen. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 21 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Di e Nebenstraßen sollten durch Verkehrsinseln beruhigt werden. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 22 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits in der Überprüfung enthalte n. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtlic he Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 23 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Rittnertstraße (zw. Badener Str. und In der Tasch) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zur Stra ße In der Tasch ganztägig sowie ein Lkw Durchfahrtsverbot. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rüppurrer Straße Eine weitere Fußgängerquerung auf Höhe der (Keine V orschläge) sowie eine explizite Linksabbieger Fahrradspur, di e in die Wielandstraße einbiegt sollt errichtet werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Rüppurrer Straße Tempolimit wird kritisch angesehen, da auch durch d ie Straßenbahnen die Straße blockieren und den Verkehr sfluss verlangsamen. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandt eil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Rüppurrer Straße Beachtung der Auswirkungen des ÖPNV auf das geplant e Tempolimit. Die verkehrsplanerischen Auswirkungen wurden mit de n zuständigen Fachdienststellen geprüft. Stadtweit Einführung eines stadtweiten Tempolimits a uf 30 km/h Kenntnisnahme. Stupferich (Ortsdurchfahrt) Verlängerung des geplanten Tempolimits bis zum Begi nn der Lärmschutzwand an der Karlsbader Straße, da die Pfefferäckerstraße auch auf Höhe der Karlsbader Str aße liegt. Die Straße ist bereits teilweise in der Überprüfung enthalten. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Lärmkritierien in diesem Bereich nicht erfüllt werd en. Stuttgarter Str. / Sybelstr. Stuttgarter Str.: Ganztägiges Tempolimit auf 40 km/ h , Lkw Durchfahrtsverbot, festinstallierte Blitzer, Zebras treifen sowie Verbot, dass parkende Buss den Motor laufen lassen. In der Sybelstr. Geschwindigkeitskontrollen und Einbau von Bodenwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Sudetenstraße Verlängerung des bestehenden Tempolimits von 30 km/ h bis zur Rheinbrückenstraße. Im Rahmen des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 soll d ie Geschwindigkeit auf der Sudentenstraße auf 30 km/h verringert werden. Daher ist diese Straße nicht Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 24 von 25 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Verwaltung Sudetenstraße zw. Annweier Str. bis Ortsausgang Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Südtangente Tempolimit auf 50 km/h. Das gleiche gilt für die st adteinwärts führende B36 zur Eckenerstraße. Das VGH Urteil beziehst sich nur auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus gesundheitlichen Gründen. Sofern weitere Geschwindigkeitsreduzierungen möglich werden sollte n, werden diese von der Verwaltung erneut überprüft. Vorholzstraße Errichtung eines Tempolimits auf 30 km /h. Die Straße ist wegen einer zu geringen Verkehrsbelastung (unterhalb von 4000 Kfz/24 h) nic ht in der Lärmkartierung enthalten. Welschneureuter Straße Errichtung eines Tempolimits auf 30 km/h. Die Straße wird in die Anpassung des Lärmaktionspla nes mitaufgenommen. Zeppelinstraße Einführung eines Tempolimits. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Zeppelinstraße (zw. Durmersheimer Str. und Eckenerstr.) Überwachung der Geschwindigkeit mittels Radar, Temp olimit auf 30 km/h. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes ist. Zeppelinstraße / Durmersheimer Straße Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein. Kenntnisna hme. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 25 von 25
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4 17 1 5 3 8 6 12 10 15 9 16 7 14 18 2 19 13 11 Festzusetzende Geschwindigkeitsreduzierungen von 50 km/h auf 30 km/h Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Oktober 2019 Lärmaktionsplan - Festlegung von neuen Tempolimits Tempolimit nachts ganztägig 01,5 km0,75
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1148 Dez. 5 Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/Naturschutzbeirat 26.11.2019 4 x vorberaten Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Lärmaktionsplanes. Er beauftragt die Verwal- tung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung zur Anpassung des Lärm- aktionsplanes. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit Veröffentlichung des „Kooperationserlasses-Lärmaktionsplanung“ des damaligen Ministeri- ums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vom 23. März 2012 hat sich in Sachen Lärmaktionspla- nung viel bewegt. Zuletzt hat der VGH Mannheim mit seinem Urteil zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen (10 S 2449/17) zumindest für Baden-Württemberg diesen häufigen Streit- punkt bei der Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen geklärt. Die Kompetenzen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden mit dieser Rechtspre- chung gestärkt, gleichwohl aber auch die Anforderungen für eine umfassende Abwägung und rechtsfehlerfreie Festlegung von Maßnahmen in den Plänen festgelegt. Die Neufassung des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 zur Auf- stellung von Lärmaktionsplänen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (MV) baut auf dem Urteil des VGH auf. Die bisherigen Schreiben des Verkehrsministeriums zur Lärmakti- onsplanung wurden darin aktualisiert. Das aktuelle Gerichtsurteil fordert die Gemeinden auf, Lärm- und Belastungssituationen vor Ort genau zu erfassen, mögliche Maßnahmen zu entwickeln und gegenüberzustellen und im Rah- men einer Gesamtwirkungsanalyse diejenigen Maßnahmen festzulegen, mit denen die größt- mögliche Lärmentlastung unter Beachtung widerstreitender Interessen wie beispielsweise der Verkehrsfunktion einer Straße erreicht werden kann. Lärmaktionspläne, die diese Anforderun- gen beachten, sind nach dem nun vorliegenden Urteil des VGH für die Verwaltungsbehörden verbindlich. Die Festsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Ge- schwindigkeitsbeschränkungen, wird somit erleichtert. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Straßenverkehrsbehörde. Auch die Stadt Karlsruhe hat als Ballungsraum Lärmaktionspläne aufgestellt, mit dem Lärm- probleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2016 beschlossen. Das darin enthaltene Maß- nahmenpaket zur Lärmminderung wird Zug um Zug umgesetzt. Mit dem VGH Urteil steht fest, dass Lärmaktionspläne Bindungswirkung entfalten. Es liegt allein im Ermessen der planaufstellenden Gemeinden, auch unterhalb der Schwelle von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Die erwähnte Ermessensausübung spiegelt sich auch im „Kooperationserlass“ wieder. Dort wird erwähnt, dass im Rahmen des Lärmaktionsplanes besonders die Werte ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts zu berücksichtigen sind. Diese Herabsenkung der Werte um 5 dB(A) wurden in Anlehnung an das betreffende VGH Urteil formuliert, da eine derartige Lärmbelastung als ge- sundheitskritisch bewertet wird. Die Gemeinden konkretisieren damit den straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenbegriff des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Die Lärmaktionsplanung ist somit eine „Angelegenheit der örtlichen Ge- meinschaft und kann daher von den Gemeinden als subjektives Recht durchgesetzt werden“. Entwurf des zusätzlichen Maßnahmenpaketes für Geschwindigkeitsbegrenzungen Der Vorentwurf zur Anpassung des Lärmaktionsplanes wurde am 14. März 2019 im Planungs- ausschuss und am 15. März 2019 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie am 26. März 2019 im Gemeinderat behandelt. Danach wurde der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Anlässlich des Urteils werden nun neue Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbeschränkung im Stadtgebiet überprüft. Dabei werden aus gesundheitlichen Gründen folgende Beurteilungspegel berücksichtigt: 65 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags) 55 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Diese Werte wurden im Lärmaktionsplan schon bisher als „verbesserungswürdige Bereiche“ betrachtet und sollen für die Festsetzung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen zu Grunde gelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h, da nur dadurch eine wahrnehmbare Lärmminderung um 2 dB(A) erreicht werden kann. Gemäß des neuen „Kooperationserlasses-Lärmaktionsplanung“ sind bei der Festlegung ver- kehrsbeschränkender Maßnahmen in Lärmaktionsplänen Kriterien, wie mögliche Verlagerungs- prozesse oder Auswirkungen auf den ÖPNV in den Abwägungsprozess einzubeziehen und ent- sprechend zu bewerten. Zur Vermeidung häufigerer Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortsdurchfahrten können, gemäß „Kooperationserlass“, zwischen zwei Straßenabschnitten mit Tempolimit Lü- ckenschlüsse bis maximal 300 Meter Länge erfolgen. Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrän- gungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt. Damit es zu keinen Verlage- rungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 65 dB(A) überschritten ist. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt die Straßenabschnitte wieder, in denen eine Geschwindigkeits- beschränkung auf 30 km/h überprüft und angeordnet werden soll. Diese wurde mit dem zu- ständigen Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem Stadtplanungsamt auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Durmersheimer Straße zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. 69-70 61-57 ganztägig 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz-Abt-Str. 70 60-64 ganztägig 3 Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. 69-70 59-61 ganztägig 4 Badener Straße / B3 / Grötzin- ger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr 69-71 60-62 ganztägig 5 Reinhold-Frank-Straße zw. Moltkestr. und Kriegsstr. 70 59 ganztägig 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und Rein- hold-Frank-Str. 69-70 59 ganztägig Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des zusätzlichen Maßnah- menpaketes Nach Vorstellung des Maßnahmenpaketes in den städtischen Gremien, wurde der Entwurf den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme mit Frist zum 24. Mai 2019 zugesandt. Dabei wurden auch den Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Wörth die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Des Weiteren wurde allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, den Entwurf zur Anpas- sung des Lärmaktionsplanes in den Ortschaftsgremien zu beraten. Die Offenlage fand hierzu vom 4. September 2019 bis zum 27. Oktober 2019 statt. Zeitgleich wurde auch die Arbeitsge- meinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. über den Entwurf informiert und den Bürgervereinen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Information der allgemeinen Öffentlichkeit fand vom 27. September 2019 bis zum 27. Oktober 2019 statt. Hierbei bestand die Möglichkeit sich im Internet über den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell ein- gerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. 7 Ortsdurchfahrt Grünwet- tersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesen- acker 67-70 58-60 ganztägig 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Tal- straße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. 69-70 59-60 ganztägig 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Stra- ße zw. Enzianstr. und Kleinsteinba- cher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. 68-70 58-60 ganztägig 10 Ortdurchfahrt Hohenwetters- bach: Tiefentalstraße / Am Lustgarten zw. Rehbuckel und Lindenstr. 65-67 55-57 ganztägig 11 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. 64-68 57-59 ganztägig 12 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und Winkler-Dentz- Str. 67-68 56-58 ganztägig 13 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelstr. 68 59-60 nachts 14 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. 68-70 58-60 nachts 15 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 68 57-59 nachts 16 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 65-68 57 nachts 17 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. 63-65 57 nachts Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Bevölkerung wurde im Vorfeld mehrfach über die StadtZeitung, die Badische Neueste Nach- richten (BNN), über ka-news sowie über die städtische Homepage auf diese Möglichkeit auf- merksam gemacht. Ergebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Wörth teilten ihre Zustimmung mit und hatten keine Anmerkungen. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sind der Auffassung, dass die im Lärmaktionsplan zugrun- de gelegten Schallberechnungen rein fiktiv seien. Durch die EU- Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit der „Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV“ legt jedoch der Ge- setzgeber spezifische Vorgaben fest, nach welchen Kriterien die Schallberechnung zu erfolgen hat. Somit entsprechen die Lärmkarten den gesetzlichen Vorgaben und stellen ein realitätsnahes Abbild dar. Im Ergebnis sind die berechneten Pegelwerte in der Regel höher als Schallpegel- Messwerte, da in der Berechnung Zuschläge eingerechnet werden. Des Weiteren weisen die VBK bei der Hälfte der vorgeschlagenen Straßenabschnitte darauf hin, dass es zu fahrplanrelevanten Fahrtzunahmen kommen wird. Diese könnten nur mitgetragen werden, wenn gleichzeitig Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Hierbei schlagen die VBK unterschiedliche beschleunigende Maßnahmen für die betroffenen Linien vor. Vorschläge sind unter anderem eine Beschleunigung an Signalanlagen, Aufhebung noch bestehender Rechts-vor-Links-Regelungen im Busverkehr, Schaffung von Busspuren oder Beschränkungen des ruhenden Verkehrs, durch Unterbindung des Baumscheibenparkens. Sofern keine Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden sollten, würde es bei der Hälfte der vorgeschlagenen neuen Geschwindigkeitsreduzierungen zu deutlichen Fahrzeitverlängerungen auf den jeweiligen Linien kommen. Die Folge wäre der Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen, was Mehrkosten von rund 300.000 Euro pro Jahr entspräche. Die Auswirkung bei einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf den ÖPNV wurde durch die Hochschule Karlsruhe im Rahmen einer wissenschaftli- chen Studie untersucht. Dabei wurde die Auswirkung von Tempo 30 speziell auf den Busver- kehr in der Durmersheimer Straße genauer betrachtet. Durch eine rechnerische Deckelung der Fahrzeiten bei Tempo 30 kommt es auf dem ca. 1,5 km langen Abschnitt zu einer Verlängerung der Fahrzeit zwischen 12 und 48 Sekunden, im Mittel um 30 Sekunden. Die Fahrzeiten sind insgesamt durch hohe Schwankungen geprägt. Die Studie zeigt, dass sich eine rechnerische Verlängerung der Fahrzeit von Bussen von Tempo 50 km/h auf 30 km/h um 20 Sekunden/km ergibt. Wegen der großen Streuung innerhalb der gesamten Fahrzeiten der Busse wirkt sich die Verzögerung nicht wahrnehmbar aus. Gemäß „Kooperationserlass“ kann eine mögliche Fahrzeitverlängerung durch straßenverkehrs- rechtliche Lärmschutzmaßnahmen in der Regel als nicht ausschlaggebend erachtet werden, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Die Verwaltung will angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner an den beabsichtigten Tempolimits festhalten, schlägt jedoch im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der Streckenverläufe der einzelnen Linien vor, gemeinsam mit der VBK Kompensationsmaß- nahmen zu erarbeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Bewertung durch die Stadtverwaltung zu den Hinweisen der VBK, bezogen auf die jeweili- gen Straßenabschnitte, werden in der Anlage 1 aufgelistet. Weitere Hinweise kamen vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC). Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzie- rung, ganztägig die Begrenzung auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsfluss der parallel führende Karlstraße und Reinhold- Frank-Straße. Der Verkehr in nördlicher Richtung könnte vermehrt in die Karlstraße ausweichen. Für die Moltkestraße wird ein ähnlicher Effekt erwartet. Potentielle Verkehrsverlagerungen wur- den jedoch im Vorfeld von der Verwaltung überprüft und werden nicht erwartet. Auch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat Bedenken bei einem Tempolimit für die Reinhold- Frank-Straße geäußert. Grund hierfür ist die knappe Unterschreitung des Grenzwertes von 40 μg/m 3 für Stickstoffdioxid (NO 2 ). Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung könnte der Grenzwert überschritten werden. In diesem Fall hätte das Regierungspräsidium einen Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der entstehenden Luftverun- reinigung festzulegen wäre. Daher wird vom Regierungspräsidium empfohlen, eine gutachterli- che Prognose zu den Auswirkungen auf die NO 2 Immissionen erstellen zu lassen. In den letzten 20 Jahren waren die Luftbelastungen durch NO 2 insgesamt rückläufig. Seit 2016 ist der Grenzwert unterschritten. Aktuelle Jahresmittelwerte der Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg (LUBW) zeigen, dass die Belastungssituation durch NO 2 an der verkehrsnahen Messstation in der Reinhold-Frank-Straße seit dem Jahr 2016 vom ehemals 39 μg/m 3 für NO 2 auf 38 μg/m 3 im Jahre 2018 weiter zurückgegangen ist. Auf der Reinhold-Frank-Straße tritt ohnehin häufig "stop-and-go" Verkehr auf, zudem befindet sich dort die Luftschadstoffmessstelle der LUBW. Sollten nach Einrichtung eines Tempolimits die Luftmesswerte signifikant ansteigen, würde das Tempolimit wieder aufgehoben. Die weitere detaillierte Auswertung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Hinweisen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 1 dargestellt. Hinweise aus den Ortsverwaltungen zum Entwurf des zusätzlichen Maßnahmenpa- ketes Wegen der derzeitigen Baumaßnahmen an der L 623 und der Bundesautobahn A 8, bittet der Ortschaftsrat Stupferich, die vorübergehenden Tempo 30 Beschränkung an allen drei Ortsaus- gängen dauerhaft beizubehalten. Dies ist bereits im Entwurf des Maßnahmenpaketes enthalten und soll weiterhin bestehen bleiben. Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach spricht sich für ein einheitliches Tempolimit auf den Durch- fahrtsstraßen im gesamten Ortsteil aus. Daher soll in der noch nicht erfassten Straße „Spitalhof“ ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung veranlasst werden. Außerdem soll noch die Straße Rehbuckel einbezogen werden. Der Straßenbereich Rehbuckel wurde im Rahmen der Lärmkartierung nicht erfasst, da dieser unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsschwelle von 4.000 Kfz liegt. Es wird aber geprüft, ob dort die in Wohngebieten üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eingerichtet werden können. Im Abschnitt Spitalhof sind die Voraussetzungen erfüllt und er kann daher in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Der Ortschaftsrat Neureut bittet um Aufnahme des Straßenzuges Welschneureuter Straße in den Lärmaktionsplan. Im Bereich des bebauten Straßenabschnittes werden die Voraussetzun- gen, die Überschreitung der Beurteilungspegel, erfüllt. Somit soll die Welschneureuter Straße zwischen dem bebauten Bereich ab Michael-Pacher-Weg bis zur Neureuter Hauptstraße ganz- tägig mit Tempo 30 versehen werden. Der Bürgerverein Daxlanden spricht sich für eine Verlängerung des Tempolimits in der Eckener- straße bis zur Rheinhafenstraße aus. Im verlängerten Bereich liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Des Weiteren bittet der Bürgerverein Daxlanden auch darum, das Tempolimit auf der Rheinha- fenstraße auf der gesamten Strecke zwischen der Daxlanderstraße und der Eckenerstraße / B 36 zu verlängern. Zusätzlich soll dabei ein nächtliches Lkw Durchfahrtsverbot angeordnet werden. Dabei soll der derzeitige Zusatz „Anlieger und zur B 36 frei“ herausgenommen werden. Außer- dem solle die Fortführung des Mittelstreifens Kirschstraße/Agathenstraße mit Bäumen versehen werden. Im Zuge der Bebauung des August Klingler Areals fordert der Bürgerverein weiterhin eine Kreiselanlegung an der Zufahrt der August Dosenbachstraße. Für die Rheinhafenstraße wird die geplante Geschwindigkeitsreduzierung bis zur Eckenerstraße verlängert. Die weiteren Vorschläge werden den zuständigen Fachdienststellen zur Prüfung zu- geleitet. Der Ortschaftsrat Grötzingen spricht sich dafür aus, die komplette Augustenburgstraße mit Tempo 30 zu beschildern und den westlichen Teil der Eisenbahnstraße bei der Schneckennudel- brücke ebenfalls. Auch an der Beunstraße/B 3 nördlich der Ampel Bruchwaldstraße sollten Lärmschutzmaßnahmen ins Auge gefasst werden. Im Übrigen sollten andere Maßnahmen mit einbezogen werden wie z. B. Flüsterasphalt und Maßnahmen gegen entferntere Lärmquellen wie Bahn und Autobahn. Für die Augustenburgstraße wird die geplante Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Ende des bebauten Bereichs auf Höhe Carl-Langhein-Straße verlängert. Der genannte Bereich in der Ei- senbahnstraße liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Die weiteren genannten Vorschläge werden zwar dokumentiert, fließen jedoch nicht in die Anpas- sung des Lärmaktionsplans mit ein, da diese Fortschreibung ausschließlich eine Anordnung wei- terer Geschwindigkeitsreduzierungen zum Ziel hat. Der Bürgerverein Neureut Heide schlägt zur Überprüfung von weiteren Tempolimits folgende Straßen vor: Linkenheimer Landstraße, Bocksdornweg, Am Wald, Klammweg und Alter Post- weg. In den genannten Straßen liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwellen, so dass diese nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden können. Der Ortschaftsrat Durlach bittet darum, das Tempolimit in der Rittnertstraße bis zur Straße In der Tasch zu verlängern. Im Entwurf ist die Rittnertstraße für ein nächtliches Tempolimit auf 30 km/h zwischen Badener Straße und Dürrbachstraße vorgesehen. Im Bereich Dürrbachstraße bis In der Tasch ist die Lärmbelastung jedoch unterhalb der untersuchten Schwellenwerte. Der Ortschaftsrat spricht sich dafür aus, dass geprüft wird, ob auch unterhalb der Schwellenwerte ein Tempolimit festgesetzt werden kann, da seiner Meinung nach das Urteil des VGH keine Un- tergrenze nenne. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass ein Lückenschluss zwischen der be- stehenden Tempo 30 Beschränkung auf der Rittnertstraße im Bereich In der Tasch und der ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 planten Tempo 30 Beschränkung bis zur Dürrbachstraße vorgesehen werden könne. Der Ab- stand beträgt mehr als 600 Meter. Im Kooperationserlass ist eine maximale Distanz von 300 Metern genannt. Diese Anregungen werden noch rechtlich geprüft. Sofern die Verwaltung dies für möglich hält und das Regierungspräsidium Karlsruhe dem zustimmt, wäre eine erneute Überprüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Um das jetzt laufende Verfahren nicht zu behindern, soll es unter den jetzt zu Grunde gelegten Randbedingungen zum Abschluss gebracht werden. Sollte die juristische Prüfung zum Ergebnis kommen, dass hier weitere Spielräume bestehen, werden in einem neuen Verfahren zur Fort- schreibung des Lärmaktionsplanes weitere Straßenabschnitte für Geschwindigkeitsbeschrän- kungen gesucht. Die detaillierte Auswertung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Hinweisen aus den Ortschaftsräten und Bürgervereinen ist ebenfalls in der Anlage 1 dargestellt. Auswertung der Bürgerbeteiligung zum Entwurf des zusätzlichen Maßnahmenpaketes für Geschwindigkeitsbegrenzungen Die eingegangenen Hinweise aus der Bürgerschaft wurden geprüft und bewertet. Bis zum Frist- ablauf sind über 180 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Zahlreiche Hin- weise zu Geschwindigkeitsreduzierungen sind bereits Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes (24 %). Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden häufig anderweitige straßenverkehrsrechtliche Vor- schläge genannt, wie z. B. die strengere und häufigere Kontrolle der zulässigen Höchstge- schwindigkeit und auch ein Lkw Durchfahrtsverbot (33%). Diese werden zwar dokumentiert, fließen jedoch nicht in die Anpassung des Lärmaktionsplans mit ein, da diese Fortschreibung ausschließlich eine Anordnung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen zum Ziel hat. Ebenso enthielten die Informationen aus der Bevölkerung häufig Wünsche auf weitere Ge- schwindigkeitsreduzierungen für Straßen, die unterhalb der derzeitigen Lärmschwelle liegen (31 %). Im Entwurf des Maßnahmenkonzeptes werden ausschließlich Bereiche mit einer Lärm- belastung bis 65 dB(A) tags und 55 dB(A)in der Nacht untersucht. Mehrere Vorschläge beziehen sich auf eine Änderung der Straßenraumgestaltung. Die ver- kehrsplanerischen Veränderungen können sich dabei auch positiv auf die Lärmsituation auswir- ken. Die Planungen sind jedoch nicht mit dem Lärmschutz begründet, sondern der Verkehrssi- cherheit, so dass sie nicht in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes aufgenommen werden können. 12 % der Schreiben aus der Bevölkerung unterstützten den Entwurf des Maßnahmenkonzep- tes. Anhand der eingegangenen Anregungen lassen sich vier Hauptbelastungsbereiche innerhalb der Straßenzüge im Stadtgebiet erkennen: Die Rheinhafenstraße, die Durmersheimer Straße, die Eckenerstraße und die Rittnertstraße. In diesen vier Straßen tritt gehäuft der Wunsch nach Ge- schwindigkeitsbegrenzungen oder auch Lkw Durchfahrtsverbote auf. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung aus der Bürgerbeteiligung. Die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung wurden von den zuständigen Behörden und Dienst- stellen geprüft. Die Entscheidung über anderweitige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, Durchfahrtsbeschränkungen) wurde an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet. Die detaillierte Auswertung zu den eingegangenen Hinweisen aus der Bürgerbeteiligung ist in der Anlage 2 dargestellt. Finales Maßnahmenkonzept zum Lärmaktionsplan – Anpassung an aktueller Recht- sprechung Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Hinweise zum Entwurf der Anpassung des Lärmaktionsplanes wurde ein finales Maßnahmenkonzept für die neuen Geschwindigkeitsredu- zierungen erarbeitet. Die Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen umfassen dabei sowohl den Nachtzeitraum als auch ganztägige Ausweisungen. Voraussetzung dafür ist im Wesentlichen, dass der betreffende Straßenzug durchgängig Beurteilungspegel über 65 dB(A) tags und oder 55 dB(A) nachts überschreitet. Im Entwurf des Maßnahmenkonzeptes wurden 17 Straßenzüge aufgenommen, die diese Krite- rien erfüllen. Nach dem Beteiligungsprozess erhöhen sich im finalen Maßnahmenkonzept die Straßenzüge auf 19 Abschnitte. Neu hin zu kommen die Welschneureuter Straße und in Ho- henwettersbach die K 9652 (Spitalhof) ab dem bebauten Bereich östlich des Friedhofs bis zur Lindenstraße. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Des Weiteren wird in der Rheinhafenstraße die geplante Ausweisung der Geschwindigkeitsre- duzierung bis zur Eckenerstaße verlängert. Der ursprüngliche Abschnitt ging nur bis zur Aga- thenstraße. Folgendes Maßnahmenkonzept soll im Rahmen der Anpassung des Lärmaktionsplanes be- schlossen werden. Die Anlage 3 stellt hierzu die Maßnahmen kartographisch dar. lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Durmersheimer Straße zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. 69-70 61-57 ganztägig 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz-Abt-Str. 70 60-64 ganztägig 3 Rheinhafenstraße (ergänzt) zw. Eckenerstr./ B 36 und Kirschstr. 69-70 59-61 ganztägig 4 Badener Straße / B3 / Grötzin- ger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr 69-71 60-62 ganztägig 5 Reinhold-Frank-Straße zw. Moltkestr. und Kriegsstr. 70 59 ganztägig 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und Rein- hold-Frank-Str. 69-70 59 ganztägig 7 Ortsdurchfahrt Grünwet- tersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesen- acker 67-70 58-60 ganztägig 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Tal- straße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. 69-70 59-60 ganztägig 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Stra- ße zw. Enzianstr. und Kleinsteinba- cher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. 68-70 58-60 ganztägig 10 Ortdurchfahrt Hohenwetters- bach: Tiefentalstraße / Am Lustgarten zw. Rehbuckel und Lindenstr. 65-67 55-57 ganztägig 11 Spitalhof (K 9652) (neu) Ab bebauter Bereich östlich Fried- hof bis zur Lindenstr. 65 55 ganztägig 12 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. 64-68 57-59 ganztägig 13 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und Winkler-Dentz- Str. 67-68 56-58 ganztägig 14 Welschneureuter Straße (neu) zw. Michael-Pacher-Weg und Neureuter Hauptstraße 65 55 ganztägig 15 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelstr. 68 59-60 nachts 16 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. 68-70 58-60 nachts Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Um Ausweichverkehre zu verhindern, sollen die Straßenabschnitte Nr. 1 bis Nr. 3 zeitgleich um- gesetzt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat, nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Lärmaktionsplanes. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Anpassung des Lärmaktionsplanes. 17 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 68 57-59 nachts 18 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 65-68 57 nachts 19 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. 63-65 57 nachts
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Lärmaktionsplan 17.1 Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Vorlage: 2019/1148 dazu: Tempo 30 ganztägig: Zeppelin- und Rittnertstraße Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1243 Mehr Tempo 30 wagen Ergänzungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/1247 Straßenlärm in der Rittnertstraße in Durlach Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2019/1248 Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2019/1255 Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1266 17.2 Straßenlärm in Daxlanden und Grünwinkel Antrag SPD Vorlage: 2019/1068 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Lärmaktionsplanes. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 41 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt – 2 – Antrag SPD: Verwiesen in den Fachausschuss Änderungsanträge GRÜNE, KAL/Die PARTEI, FW|FÜR und DIE LINKE.: Verwiesen in den Fachausschuss Änderungsantrag AfD: Bei 5 Ja-Stimmen und 40 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 17.1 und 17.2 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Wir hatten im Ältestenrat besprochen, dass ich Ihnen zum Vorgehen vorschlagen würde, dass wir alle weitergehenden Anträge über die Verwaltungsvorlage hinaus, wo Sie viele nachvollziehbare Forderungen erheben, die aber aus unserer Sicht im Moment juristisch noch nicht umsetzbar sind, verweisen in den entsprechenden Ausschuss, um sie noch einmal gemeinsam mit der aktuellen Rechtslage zur reflektieren. Es tut sich viel im Moment in diesem Bereich, das ist auch sehr positiv. Trotzdem können wir schon einmal das umsetzen, was wir Ihnen heute vorschlagen und was Ihre Zustimmung findet. Einzig, wenn ich das richtig verstanden habe, der Antrag der AfD sieht vor, dass wir nicht alle Maßnahmen umsetzen. Da würde ich Ihnen nachher einen Vorschlag machen, wie wir das abschnittsweise abstimmen, damit Sie sich auch in Ihrem Antrag dort wiederfinden. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir werden der Vorlage auf jeden Fall zustimmen. Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung so schnell auf das Urteil des VGH Mannheim reagiert und jetzt schon konkrete Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen erarbeitet hat, über die wir heute abstimmen können. Wir bedanken uns ganz herzlich dafür bei der Stadtverwaltung und bei den zuständigen Ämtern, die diese Vorbereitung gemacht haben. Denn es ist dringend notwendig, dass wir hier in der Stadt zu Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen. Die Bürgerinnen und Bürger an den hoch belasteten Straßen leiden schon lange an dieser hohen Lärmbelastung. Sie haben gesundheitliche negative Folgeauswirkungen. Vor allem auch die Familien mit Kindern an diesen Straßen, die auch nicht umziehen können, weil sie sich oft andere Wohnungen gar nicht leisten können, leiden erheblich darunter. Es ist gut, dass jetzt 17 Straßen und Straßenabschnitte ermittelt wurden, an denen künftig Tempo 30 ganztägig oder nachts eingeführt werden kann. Für uns GRÜNE ist es ein erster wichtiger Schritt. Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Tempo 30-Zonen ausweisen können. Denn – wie Sie schon gesagt haben, Herr Oberbürgermeister – dieses Thema ist ein dringendes Thema. Das ist bundesweit ein Thema. Aktuell gibt es auch die Landesverkehrsminister, die Debatten darüber führen und jetzt versuchen, die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ändern, dass diese große Belastung der Menschen in den Städten reduziert werden kann. Aktuell ist es so, dass bei der Fortschreibung immer noch hochbelastete Straßen fehlen. Dazu gehört unter anderem auch die Rittnertstraße. Diese Straße hat durch ihre Windungen in dem Tal hohe Sicherheitsprobleme, wenn die Autos dort durchrasen. Dann ist es auch eine Straße, in der Ausweichverkehre häufig die Straße verstopfen. Von daher können die Menschen es dort gar nicht nachvollziehen, warum die Straße nicht einbezogen wird, sondern nur ein winziger Teilabschnitt. – 3 – Wir sind aber damit einverstanden, dass dieser Änderungsantrag – auch übrigens für die Kita in der Zeppelinstraße, wo wir auch Tempo 30 fordern – überwiesen wird. Denn wenn Sie sagen, die Voraussetzungen stimmen nicht, dann können wir nicht mit dem Kopf durch die Wand. Dann müssen wir Sie einfach auffordern, noch einmal alles zu überprüfen, damit auch dort Tempo 30 umgesetzt werden kann. Was auch im Umweltausschuss gesagt wurde, dabei sollen auch alle anderen Straßen mit ähnlichen Problemen einbezogen werden. Wenn sich hier neue Gesichtspunkte ergeben, fordern wir, dass dann nach der Überprüfung zeitnah eine weitere Fortschreibung des Lärmaktionsplans ermöglicht wird. Somit können wir heute diesem allerersten Schritt mit den 17 Straßen und Teilabschnitten zustimmen. Das ist schon einmal positiv, dass dies endlich ermöglicht wurde. Stadträtin Wiedemann (CDU): Die CDU hat deshalb keinen Antrag gestellt, weil wir schon viel früher Anträge zum Beispiel zur Eckenerstraße oder Rheinhafenstraße gestellt haben. Auch wir begrüßen es, dass nach langer Zeit eine Beschlussvorlage vorliegt, dass eine Anpassung an diesen Lärmaktionsplan gemacht wird. Denn alle wissen, Lärm macht krank. Wir wollen nicht haben, dass noch mehr Menschen durch Lärm erkranken, in Depressionen verfallen und arbeitsunfähig werden usw. Weiterhin wissen wir leider auch, dass man Lärm nicht messen kann, sondern dass Lärm berechnet wird. Da ist die Krux, beispielsweise in der Eckenerstraße. Der eine Teil bis zur Silcherstraße wird berechnet, dass der Lärm vorhanden ist. Folglich gibt es hier eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Dann kommt die Alb mit einer Brücke. Beim letzten Stück ist der Lärm genauso hoch, nur wird er anders berechnet, aufgrund dieser Schneise. Auch in der Badener Straße gibt es so eine Stelle, wo die Gärten sind. Der Lärm ist aber nach wie vor vorhanden und wird von den Anwohnern als sehr störend und belastend empfunden. Wir freuen uns, dass hier der Anfang gemacht wird. Wir sind damit einverstanden und finden es gut, dass die Änderungs- und Ergänzungsanträge im Ausschuss weiter beraten werden. Wir hoffen doch, dass wohlwollend überprüft wird, wo wir mit einer verringerten Berechnung des Lärmes doch noch eine Lärmminderungsmaßnahme haben können. Stadtrat Huber (SPD): Lärm macht krank. Das ist uns allen klar. Der zunehmend motorisierte Verkehr führt nicht nur vermehrt zu Schadstoffemissionen sondern auch zu mehr Lärm. Deswegen muss man regelmäßig den Lärm wieder in den Fokus der Gesundheitspolitik nehmen. Wenn wir regelmäßig unsere Fortschreibung des Lärmaktionsplans anschauen, dann sehen wir, dass ganz viele Maßnahmen zur Lärmreduzierung vor allem sehr teuer und sehr aufwändig sind. Das führt natürlich bei vielen Bürgern zu großer Frustration. Ich nenne beispielhaft die Stadtteile, die sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn befinden. Eine simple, kostengünstige und vor allem sehr effiziente Methode ist die Reduzierung der Geschwindigkeit. Bis jetzt war es nicht ganz einfach, das zu tun, weil straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen relativ komplex sind. Wir sind sehr froh, dass das VGH Mannheim dieses Urteil gefällt hat. Wir sind genauso froh, wie die meisten hier, dass wir als Kommune auch sehr schnell darauf reagiert haben und danken der Verwaltung ganz herzlich für ihre gute Arbeit. Die rege Öffentlichkeitsbeteiligung hat klar gemacht, dass es ein Thema ist, das für die Bürgerinnen und Bürger als eine Art Hoffnungsträger empfunden wird. Auch bei den Ortschaftsräten, bei den Bürgervereinen, die extrem viele neue Ideen mit eingebracht haben, ist es auf sehr fruchtbaren Boden gefallen. Ich sehe es genauso wie die beiden Vorredner, – 4 – meine Fraktion auch, dass wir auf jeden Fall dieses Paket, das jetzt in der Vorlage ist, auf den Weg bringen müssen, und dass wir eine ganze Menge an anderen Vorschlägen haben, die wir prüfen müssten, und die dann auch – das ist ganz richtig, was in der Verwaltungsvorlage steht - , in der Konsequenz noch einmal zu ganz vielen anderen Maßnahmen stehen, die wir jetzt noch gar nicht auf dem Schirm haben. Es wird spannend, wie sich das Thema weiterentwickelt. Ich selbst sehe es auch als ein zukunftsfähiges und ganz wichtiges Thema für uns hier in Karlsruhe. Wir freuen uns als Fraktion, das in Zukunft auch konstruktiv begleiten zu können. Eine kurze Anmerkung noch zum SPD-Antrag, der noch deutlich über das Lärmthema hinausgeht. Da freuen wir uns dann über die eine oder andere Maßnahme, wenn wir die im Planungsausschuss wiedersehen und dann dort noch einmal darüber sprechen können. Stadtrat Høyem (FDP): Wir wissen, dass Lärm nicht nur unangenehm ist, sondern auch krank machen kann. Tempolimit kann in vielen konkreten Fällen den Lärm mindern. Wo dieses sachlich begründet ist, stimmen wir zu. Aber das 30 km/h-Tempolimit ist keine Zauberformel. Die Verlangsamung kann zu einem Mehr an CO 2 und Schadstoffausstoß führen. Es kann auch zu Verkehrsverlagerungen auf anderen Straßen kommen. Jetzt muss man sich nach deutlichen Rechtsprechungen richten. Das Bild ist kompliziert. Wir verstehen und hören, was viele Bürger konkret wünschen mit dem Ausgangspunkt der eigenen Wohnsituation. Aber, Herr Oberbürgermeister, Sie und eine Gruppe in diesem Gemeinderat haben wieder und wieder ein ideologisches Ziel ausgedrückt. Sie wollen ganz generell und pauschal ein 30 km/h-Tempolimit durchsetzen, egal, ob es sachlich notwendig und vernünftig ist oder nicht. Dieser Lärmaktionsplan darf nicht im ersten Schritt zu einer ideologischen Entwicklung werden. Es ist kein Freibrief für eine pauschale 30er-Zone. Wir finden diesen Plan nicht in allen Details schlüssig. Tempobegrenzungen müssen auch plausibel für die Verkehrsteilnehmer sein. Viele Straßen in dem Plan erfüllen nicht diese Plausibilität für Verkehrsteilnehmer. Ohne Plausibilität wird es nur ein toter bürokratischer Zwang. Wo ganz konkret und sachlich Verbesserungen für die Anwohner erreicht werden können, sind wir dabei. Deshalb stimmen wir mehrheitlich, aber doch mit Bauchschmerzen, der Verwaltungsvorlage zu. Aber blinden Ideologiekampf unterstützten wir nicht. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Der Lärmaktionsplan ist eine gute Sache. Wir sollten den heute unbedingt beschließen. Aber es kann natürlich nur ein erster Schritt sein. Die vielen Änderungs- und Erweiterungsanträge und auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zeigen, dass es viele Bedarfe gibt. Zum Beispiel der Lärmhotspot im Westen der Stadt. Wie in der Eckenerstraße ist auch die Situation an der Rheinhafenstraße aus Sicht meiner Fraktion nicht tragbar. Wir wollten mit unserem Antrag bewirken, dass sowohl an der Eckenerstraße als auch an der Rheinhafenstraße über die gesamte Strecke Tempo 30 gilt, denn die Lücke in dem derzeitigen Plan wird vor Ort niemand verstehen. Außerdem ganz wichtig für die dauerhafte Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner ist aus unserer Sicht das Nachtverbot auf der Rheinhafenstraße. Das Verbot besteht schon heute. Problematisch ist nur die Ausnahme für Durchfahrende zur B36. Da könnte uns eine ganz einfache Aktion schon helfen. Dieses kleine Schild müsste abmontiert werden. – 5 – Herr Oberbürgermeister, Sie weisen in Ihrer Antwort schon den Weg, wie ein Nachtverbot für Lkw in der Rheinhafenstraße umgesetzt werden kann. Aus unserer Sicht sollten wir dies umgehend machen, denn die Entlastung tagsüber durch die Tempo 30-Beschränkung hilft den Anwohnerinnen und Anwohnern nachts nichts, wenn sie von einem scheppernden Lkw aus dem Schlaf gerissen werden. Auch für alle anderen Lärmgeplagten in der Stadt sollten wir schnelle Lösungen suchen. Wir bauen auf eine intensive Arbeit an diesem Thema in den Ausschüssen und hoffen auf schnelle Ergebnisse. Stadtrat Schnell (AfD): In der Vorlage befinden sich insgesamt 17 Straßenabschnitte, von denen für 12 ganztägig und auf weiteren fünf für nachts eine Begrenzung auf Tempo 30 überprüft und angeordnet werden soll. Basis dafür sind errechnete, nicht jedoch gemessene Lärmwerte, die nach Ansicht der Verkehrsbetriebe – ich zitiere jetzt aus der Vorlage – „rein fiktiv sind“. Wir müssen jedoch auch im Auge behalten, dass die Einführung von Tempo 30- Zonen nicht nur Vorteile hat. Die Verlangsamung des Verkehrs führt in etlichen Fällen zu längeren Busfahrzeiten, die nicht nur neue Fahrpläne und eine neue Abstimmung mit dem Straßenbahnfahrplan erforderlich machen, sondern zusätzlich die Attraktivität des ÖPNV mindern. Auch für den Individualverkehr bedeuten die längeren Fahrzeiten über das Jahr gerechnet in Summe einen merklich höheren Zeitaufwand. Da zudem unterhalb der Grenzwerte von tagsüber 70 dB und nachts 60 dB kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und eine Lärmminderung von 2 dB gerade so die Wahrnehmungsschwelle überschreitet, sehen wir keine Notwendigkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen in diesem Umfang durchzusetzen. Viel mehr sollten wir uns darauf beschränken, die dort zur Lärmminderung anzuwenden, wo die genannten Grenzwerte definitiv überschritten werden. Der Kollege Haug hat schon zwei Hotspots genannt. Dies ist ganztägig bei den Abschnitten der Badener bzw. Grötzinger Straße in Durlach, sowie nachts in der Durmersheimer Straße, der Eckenerstraße und der Rheinhafenstraße der Fall. Deshalb ist unser Änderungsantrag auf genau diese Straßen fokussiert. Bei den letztgenannten halten wir es zudem für sinnvoll, den Tempo 30-Abschnitt jeweils um die 400 m bis zur Kreuzung beider Straßen zu verlängern. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte einmal darauf aufmerksam machen, dass Lärm neben den Schadstoffausstoßen eigentlich die größte Umweltbelastung unserer Zeit ist, und dass dieser Lärm nicht nur zu Schwerhörigkeit führt. Das ist offensichtlich. Lärm ist über diese psychosoziale Belastung, über diesen Stressfaktor, etwas, das langfristig Herz-Kreislauf- Erkrankungen erzeugt, Herzinfarkte erzeugt, Stoffwechselerkrankungen erzeugt und noch vieles mehr. Das heißt, die Langzeitbelastung von Lärm ist eine der Ursachen für viele sogenannte Zivilisationskrankheiten. Also ist im Prinzip die Einschränkung dieses Lärms die beste Präventionsmaßnahme gegen genau diese Krankheiten. Deshalb bin ich für jede Einschränkung von Tempo dankbar, die wir durchführen können, um Menschen von diesem Lärm zu befreien. Wenn wir diese flächendeckendere Tempo 30-Regelung hinbekommen, dann brauchen wir uns auch nicht über Schadstoffausstoße unterhalten. Denn wenn alle mit dem gleichen Tempo fahren, gibt es nicht diese Thema Gas geben, abbremsen, Gas geben, abbremsen. Dadurch erzeuge ich den Schadstoffausstoß. Den schränke ich ebenso mit ein, indem ich möglichst große Strecken unter dieses Tempo 30 stelle. – 6 – Deshalb werden wir auf jeden Fall der Vorlage der Stadtverwaltung zustimmen, freuen uns aber darüber, wenn die anderen Anträge in die Ausschüsse gegeben und einer kontinuierlichen Weiterberatung unterzogen werden. Ich glaube, wir müssen tatsächlich regelmäßig überprüfen, wo können wir gegen diesen Lärm etwas tun, aus den genannten Gründen. Wir haben alle in unserem Bekanntenkreis bestimmt genügend Menschen, die von dieser Art Krankheiten betroffen sind. Ich glaube, wir können für die Zukunft vieles verhindern. Insbesondere bei Kindern, die an solchen lauten Straßen wohnen, braucht man sich nicht über schlechte Schulabschlüsse wundern, weil genau das auch beeinträchtigt wird. Das Kind wird nicht nur nervös. Es kann einfach schlecht lernen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier flächendeckend weit kommen, was diese Temporeduzierung angeht. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich persönlich muss gestehen, es fällt mir sehr schwer 30 km/h zu fahren. Ich bin meistens im Druck und muss, wenn ich fahre, vorankommen. Es ist vielleicht eine psychologische Maßnahme zur Entschleunigung. Vielleicht kann man es unter diesem Aspekt sehen. Wir werden dieser Vorlage gerne zustimmen, schränken aber ein, man muss es differenziert sehen, wenn der Verkehrsfluss als Ganzes leidet. Es muss als ganzes System betrachtet werden. Dann macht es an manchen Stellen auch keinen Sinn. Grundsätzlich aber sind wir positiv dem Antrag gegenüber und haben den Ergänzungsantrag gestellt mit der Rittnertstraße, weil die Straße oft von der A8 benutzt wird, um Abkürzung zu fahren, einen Schleichweg zu finden. Deswegen sollte man die ganze Rittnertstraße miteinbeziehen. Aber, wie gesagt, wir sind positiv diesem Antrag gegenüber, bitten aber in Zukunft um differenzierte Betrachtung. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Dann würden wir alle Anträge, alle Ergänzungs- und Änderungsanträge in den entsprechenden Fachausschuss verweisen, bis auf den Antrag der AfD, die darum bitten, dass wir nur den ersten vier aus der Liste der 17 möglichen Straßen zustimmen. Das ist Grunde ein Antrag, ab Nr. 5 alles von der Beschlussvorlage herunterzustreichen. Insofern würde ich den jetzt zur Abstimmung stellen und anschließend dann die eigentliche Beschlussvorlage. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Im Großen und Ganzen ist das korrekt. Wir sind auch damit einverstanden. Aber die Verlängerung um die 400 m, die der Herr Schnell angesprochen hat, die auch Teil von unserem Änderungsantrag ist, sollte dann bitte auch in die Beratung miteinfließen. Denn da geht es darum, die Tempo 30-Zone auszuweiten. Dieser Teil unseres Änderungsantrags könnte dann genauso mit in den Ausschuss genommen werden. Aber Sie haben Recht, den Rest können wir jetzt gerne abstimmen. Der Vorsitzende: Ich sehe es auf dem Änderungsantrag das mit den 400 m nicht. Aber vielleicht haben Sie noch einen zweiten gestellt oder haben es mündlich dazu gegeben. Wir haben es im Protokoll. Dann nehmen wir das auch mit in die Beratung auf. Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag der AfD, nämlich ab Ziffer 5 alle Maßnahmen heute nicht abzustimmen, zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. – 7 – Damit steht die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, die alle 17 Maßnahmen enthält. – Das ist eine große Mehrheit. Alles andere kommt dann, soweit das rechtlich möglich ist. Aber es wird noch einmal im Fachausschuss diskutiert. Ich möchte für das Protokoll festhalten, dass Herr Stadtrat Wenzel nicht teilgenommen hat, weil er sich als befangen erklärt hat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020