Verkauf der Grundstücke an der Maybachstr. 14 mit insgesamt 40.105 m² an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK)
| Vorlage: | 2019/1141 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
56040 56458/1 56035 56450 54255/16 56443 56041 56037 56458/2 56446 56444 45308/22 56041/3 56038 19893/10 56442 56041/4 56459 56445 49165/22 45308/66 19880 19879 62938 56041/5 45308/21 56034 56036 Lagg Btrg Ghs Lagg Lagg Gar Btrg Btrg Gar Btrg Ust Gar Whs Btrg Wkst Gar WBtrg Whs Btrg Ust Wbürog Lagg Btrg Büro Btrg Wkst Btrg Büro Gar Btrg Btrg Btrg Büro Btrg Gar Gar Btrg Gar Lagg Lagg Whs Btrg Gast Lagg Lagg 4 12 30 10 12 14 3 18a 8 14 20 6 Mastweidenweg Rußweg Maybachstraße Dieselstraße Mannheim - Basel - Konstanz ca. 36.385 m² 56449/1 Maybachstraße Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne unsere Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Stadt Karlsruhe Verkaufsflächen 1 : DU / KA 28.01.2019 56041 u.a. Eckstein Kellner Flurstück-Nr. Maßstab Gemarkung Datum L1Sachb. 1:1500 L1
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1141 Dez. 4 Verkauf der Grundstücke an der Maybachstr. 14 mit insgesamt 40.105 m² an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.02.2020 10 x vorberaten Gemeinderat 18.02.2020 13 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Verkauf der Grundstücke Nrn. 56041, 56041/3 und 56041/5 der Gemarkung Durlach sowie des Grundstücks Nr. 45308/22 der Gemarkung Karlsruhe mit insgesamt 40.105 m², Maybachstr. 14, zum Kaufpreis von insgesamt 4.100.000,00 € an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK). Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 4.100.000,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Verkaufsgegenstand: Die Verkaufsfläche besteht aus nachfolgenden Grundstücken, die früher als Bahnbetriebshof genutzt wurden und 2013 von der DB AG erworben wurden: - Gemarkung Karlsruhe: Grundstück Nr. 45308/22 mit 11.446 m², Rangierbahnhof, Verkehrsfläche, - Gemarkung Durlach: Grundstück Nr. 56041 mit 23.710 m², Maybachstr. 12, 14, Betriebsfläche, Verkehrsfläche, Grundstück Nr. 56041/3 mit 3.777 m², Maybachstraße, Verkehrsfläche, Grundstück Nr. 56041/5 mit 1.172 m², Maybachstraße, Verkehrsfläche. Aufgrund der Lage mit Gleisanschluss und der vorhandenen Gebäude ist das Gelände hervorragend für die Zwecke der VBK geeignet. Mit dem Umzug des alten Betriebshofs in die östliche Gerwigstraße kann das dortige Areal höherwertig und im Sinne einer Innenentwicklung genutzt werden; mittlerweile erweitert dort das Autohaus Hardenberg seine Niederlassung Weinweg. Die VBK nutzen das Gelände an der Maybachstraße über einen Mietvertrag bereits seit 2014. Kaufpreis: Der Verkauf soll nach Abwägung der finanziellen Auswirkungen für den Gesamtkonzern Stadt zum Buchwert, d. h. zum ursprünglichen Kaufpreis (4,1 Mio. €) erfolgen. Der von der Grundstücksbewertungsstelle mit Verkehrswertkurzgutachten vom 14.03.2017 ermittelte Verkehrswert liegt in einer Spanne zwischen rd. 4,8 und rd. 5,5 Mio. €. Ein Verkauf unter vollem Wert ist dann vertretbar, wenn er u. a. im Interesse der Aufgabenerfüllung erfolgt. Die Unterschreitung des Verkehrswerts kann mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung ÖPNV (§§ 5 und 6 ÖPNVG) gerechtfertigt werden. Das Grundstücksgeschäft bedarf deswegen der Genehmigung des Regierungspräsidiums als Rechtsaufsichtsbehörde. Dieses hat auf Anfrage bereits signalisiert, dass es den Verkauf unter Verkehrswert akzeptieren wird. Es ist davon auszugehen, dass die Veräußerung der Grundstücke an die VBK den Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) erfüllt, soweit sie unterhalb des Verkehrswertes erfolgt. Es ist aber gut vertretbar, die Beihilfe als gerechtfertigt anzusehen, weil die VBK mit der Durchführung des ÖPNV in Karlsruhe betraut sind und die Beihilfe als Ausgleichsleistung zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen beihilferechtskonform ist. Eckpunkte im Kaufvertrag: Ausgangssituation: Die VBK haben das Grundstück bereits für ihre Zwecke hergerichtet und eingezäunt. Gebäude: Sind in der Wertbildung nicht berücksichtigt, weder beim Kauf von der DB AG noch beim Weiterverkauf. Da es sich um Spezialbauten und Einrichtungen wie Krananlagen und Gleise handelt, sollen sie auch weiterhin wertmäßig unberücksichtigt bleiben, d. h. auch bei der Entschädigungsregelung im Falle einer Rückübertragung des Grundstücks. Bei der Nutzung für Zwecke des ÖPNV wird von unbestimmter Dauer ausgegangen. Es wird daher – auch als Äquivalent für den verbilligten Verkauf - bei Verstoß gegen diese Nutzung ein Wiederkaufsrecht für 20 Jahre vereinbart; die sonst übliche Befristung des Zustimmungsvorbehalts auf 10 Jahre soll entfallen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Rechte zugunsten der Stadt a) Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle b) Wiederkaufsrecht bei Nichteinhaltung der Nutzungsverpflichtung für ÖPNV-Zwecke c) Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung, Bestellung eines Erbbaurechts, Vermietung, Verpachtung oder sonstige Drittüberlassung des Grundstücks oder eines Teils davon, gesichert durch Rückübertragungsanspruch. d) Gewerbebetriebsbeschränkung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Verkauf der Grundstücke Nrn. 56041, 56041/3 und 56041/5 der Gemarkung Durlach sowie des Grundstücks Nr. 45308/22 der Gemarkung Karlsruhe mit insgesamt 40.105 m², Maybachstr. 14, zum Kaufpreis von insgesamt 4.100.00,00 € an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK). Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
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Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Verkauf der Grundstücke an der Maybachstraße 14 mit insgesamt 40.105 m² an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) Vorlage: 2019/1141 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Verkauf der Grundstücke Nrn. 56041, 56041/3 und 56041/5 der Gemarkung Durlach sowie des Grundstücks Nr. 45308/22 der Gemarkung Karlsruhe mit insgesamt 40.105 m², Maybachstraße 14, zum Kaufpreis von insgesamt 4.100.00,00 € an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK). Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Februar 2020