Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften

Vorlage: 2019/1140
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.12.2019

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • AR-Vergütungen Neuregelung ab 2020
    Extrahierter Text

    - Stand 13.11.2019 - 1 AR-VorsitzenderStv. AR-VorsitzenderOrd. AR-Mitglied Euro / MonatEuro / MonatEuro / MonatEuro / Sitzung KVVH GmbH 250,00125,0025,00 75,00 (Neu: 100,00) KBG mbH 75,0050,000,00 1) 50,00 (Neu: 75,00) Fächerbad Karlsruhe GmbH 75,0050,000,00 1) 50,00 (Neu: 75,00) KASIG mbH 150,0075,0025,00 75,00 (Neu: 100,00) Stadtwerke GmbH 300,00150,0075,00 75,00 (Neu: 100,00) VBK GmbH 300,00150,0075,00 75,00 (Neu: 100,00) AVG mbH 150,0075,0025,00 75,00 (Neu: 100,00) Karlsruher Verkehrsverbund GmbH 75,0050,0025,00 75,00 (Neu: 100,00) VOLKSWOHNUNG GmbH einschl. VOWO Service und VOWO Bauträger 300,00150,0075,00 75,00 (Neu: 100,00) Konversionsgesellschaft Karlsruhe GmbH 75,0050,000,00 75,00 (Neu: 100,00) Gesellschaft Monatliche Vergütung Sitzungsgeld - Stand 13.11.2019 - 2 AR-VorsitzenderStv. AR-VorsitzenderOrd. AR-Mitglied Euro / MonatEuro / MonatEuro / MonatEuro / Sitzung Gesellschaft Monatliche Vergütung Sitzungsgeld Karlsruher Fächer GmbH einschl. Fächer KG 75,0050,000,00 75,00 (Neu: 100,00) Städtisches Klinikum einschl. MVZ und KVD 300,00150,0075,00 75,00 (Neu: 100,00) Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH 75,0050,000,00 75,00 (Neu: 100,00) KMK GmbH 300,00150,0075,00 75,00 (Neu: 100,00) KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH 75,0050,000,00 1) 75,00 (unverändert) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH 75,0050,000,00 1) 75,00 (unverändert) Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. 2) 75,0050,000,00 1) 75,00 (unverändert) 1) KBG und Fächerbad sowie KTG, KME und Stadtmarketing sind personenidentisch besetzt und tagen am selben Tag hintereinander. Daher sollen die Sitzungsgelder pro Gesellschaft 75 €, also zusammen 150 €, betragen. 2) Entfällt künftig.

  • TOP 7 Aufsichtsratvergütungen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1140 Dez. 4 Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 6 x vertagt Hauptausschuss 17.03.2020 7 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen zum 1. Februar 2020 zu. Demnach werden die Sitzungsgelder grundsätzlich von bisher 75 € auf 100 € erhöht. Bei den personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KBG – Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad Karlsruhe GmbH erfolgt eine Erhöhung der Sitzungsgelder von bisher jeweils 50 € auf 75 €. Keine Änderungen erfolgen bei den ebenfalls personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. (derzeit bereits jeweils 75 €). Der Hauptausschuss ermächtigt die städtischen Vertreter, in den Gesellschafterversammlungen der betroffenen Gesellschaften die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVVH GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Die letzte grundlegende Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen bei städtischen Beteiligungsunternehmen erfolgte im Jahr 2001. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Anpassung der Vergütungen im kommenden Jahr angebracht. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, den Fokus auf die Anpassung der Sitzungsgelder zu legen. Bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Anpassung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Demnach werden die Sitzungsgelder grundsätzlich von bisher 75 € auf 100 € erhöht. Hiervon abweichend erfolgt bei den personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH und Fächerbad Karlsruhe GmbH, die am selben Tag hintereinander tagen, eine Erhöhung der Sitzungsgelder von bisher jeweils 50 € auf 75 €. Keine Änderungen sollen bei den ebenfalls personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. erfolgen. Hier gilt bereits ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 75 €. Die Sitzungen finden wie bei den beiden Bädergesellschaften i. d. R. am selben Tag hintereinander statt. Auch unter Berücksichtigung der vertraulich durchgeführten interkommunalen Umfrage bei den Städten Stuttgart, Mannheim, Freiburg und Heidelberg (Ergebnis: Die Aufsichtsratsvergütungen sind sehr unterschiedlich geregelt; die Höhe der Sitzungsgelder bewegen sich in einer Spanne zwischen 0 € und 210 €) erscheint der vorgeschlagene Umfang der Erhöhung der Sitzungsgelder angemessen. Umsetzung Für die Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen ist eine Beschlussfassung des Hauptausschusses erforderlich, anschließend sind für die einzelnen Gesellschaften entsprechende Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen. Bei den Tochtergesellschaften der KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH kann ein Gesellschafterbeschluss erst gefasst werden, wenn die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates der Muttergesellschaft KVVH vorliegt (§ 16 Abs. 6 Ziffer 7 Gesellschaftsvertrag KVVH). Die nächste turnusmäßige Sitzung der KVVH findet am 30. Januar 2020 statt. Insofern könnte bei den KVVH-Tochtergesellschaften  Stadtwerke Karlsruhe GmbH  VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH  KBG – Karlsruher Bädergesellschaft  KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH und  Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH ein Gesellschafterbeschluss erst im Anschluss daran getroffen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen erst zum 1. Februar 2020. Damit wäre sichergestellt, dass bei allen städtischen Beteiligungsgesellschaften die Anpassung zum gleichen Zeitpunkt erfolgt. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen zum 1. Februar 2020 zu. Demnach werden die Sitzungsgelder grundsätzlich von bisher 75 € auf 100 € erhöht. Bei den personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KBG – Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad Karlsruhe GmbH erfolgt eine Erhöhung der Sitzungsgelder von bisher jeweils 50 € auf 75 €. Keine Änderungen erfolgen bei den ebenfalls personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. (derzeit bereits jeweils 75 €). Der Hauptausschuss ermächtigt die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der betroffenen Gesellschaften die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

  • Protokoll HA 03.12.2019
    Extrahierter Text

    . Niederschrift 4. Sitzung Hauptausschuss 3. Dezember 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen bei städti- schen Beteiligungsgesellschaften Vorlage: 2019/1140 dazu: Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1230 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Anpassung der Aufsichtsratsvergü- tungen zum 1. Februar 2020 zu. Demnach werden die Sitzungsgelder grundsätzlich von bisher 75 € auf 100 € erhöht. Bei den personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KBG – Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad Karlsruhe GmbH erfolgt eine Erhöhung der Sitzungsgelder von bisher jeweils 50 € auf 75 €. Keine Änderungen erfolgen bei den eben- falls personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. (derzeit bereits jeweils 75 €). Der Hauptausschuss ermächtigt die städtischen Vertreter, in den Gesellschafterversamm- lungen der betroffenen Gesellschaften die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Abstimmungsergebnis: Vertagt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und fasst den Inhalt der Vorlage kurz zusammen. Er ruft ebenfalls den von der GRÜNEN-Fraktion gestellten Ände- rungsantrag auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) begründet den gestellten Änderungsantrag damit, dass bei Aufsichtsräten, die personenidentisch besetzt seien und taggleich nacheinander tagen ins- – 2 – gesamt die gleiche Vergütung erfolgen solle, wie bei Aufsichtsräten, die lediglich eine Sit- zung pro Tag absolvierten. Stadtrat Pfannkuch (CDU) verweist auf die dringende Bitte des Gemeinderats das Thema der Aufsichtsratsvergütungen zu bearbeiten, da sich der Arbeitsaufwand und die Verant- wortung in den Aufsichtsräten enorm erhöht habe und die Vergütungen lange Jahre un- verändert geblieben seien. Er schlägt vor, das Thema nochmals im Detail zu beraten und somit zu vertagen. Der Vorsitzende stellt abschließend nach gängiger Praxis fest, dass der Tagesordnungs- punkt somit vertragt sei und nochmals beraten werde. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 5. Dezember 2019

  • Protokoll HA 17.03.2020 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Sitzung Hauptausschuss 17. März 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 7 der Tagesordnung: Anpassung der Aufsichtsratsvergütung bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Vorlage: 2019/1140 dazu: Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1230 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen zum 1. Februar 2020 zu. Demnach werden die Sitzungsgelder grundsätzlich von bisher 75 € auf 100 € erhöht. Bei den personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KBG – Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad Karlsruhe GmbH erfolgt eine Erhöhung der Sitzungsgelder von bisher jeweils 50 € auf 75 €. Keine Änderungen erfolgen bei den ebenfalls personenidentisch besetzten Aufsichtsräten von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. (derzeit bereits jeweils 75 €). Der Hauptausschuss ermächtigt die städtischen Vertreter, in den Gesellschafterversammlungen der betroffenen Gesellschaften die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Abstimmungsergebnis: Bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitliche Zustimmung zu geändertem Beschluss (Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen zum 1. Juli 2020) Der Vorsitzende ruft TOP 7 zur Behandlung auf. Er schlägt vor, obwohl noch nicht alle Fragen beantwortet seien, heute diesen Beschluss zu fassen aber dieses Thema dennoch weiter zu diskutieren. – 2 – Stadtrat Pfannkuch (CDU) stellt fest, dass bereits seit 19 Jahren keine Anpassung stattgefunden habe. Er sehe in der Erhöhung der Sitzungsgelder auch eine Wertschätzung der Kollegen und Kolleginnen, die sich in diesen Gremien einbringen würden. Er schlägt vor, die Erhöhung ab Beginn der Legislaturperiode durchzuführen. Stadtrat Hock (FDP) teilt mit, dass von dieser Forderung Abstand genommen werde, da in dieser Zeit wichtigeren Dingen der Vorrang gegeben werden sollte. Stadtrat Löffler (GRÜNE) sieht weiter das Problem, dass keine Angleichung durchgeführt werde. Die monatlichen Vergütungen seien höchst unterschiedlich. Er zeigt sich unzufrieden mit der vorgeschlagenen Lösung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die monatlichen Entgelte weiter zu bearbeiten. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) sieht ebenfalls den Zeitpunkt der Beschlussfassung kritisch. Der Vorsitzende verweist auf die historische Entwicklung der Vergütungen. Es sei kaum möglich hierzu Transparenz zu schaffen. Er schlägt vor, für die Zukunft eine neue Systematik zu entwickeln. Die Erhöhung werde als moderat angesehen, da sie unter der Preisentwicklung der vergangenen Jahre liege. Weiter schlägt er vor, die Erhöhung nicht rückwirkend sondern ab 1. Juli durchzuführen und den vorliegenden Beschluss dahingehend zu ändern. Er stellt nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die mehrheitliche Zustimmung zum geänderten Beschluss (Anpassung zum 1. Juli 2020) fest. Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion werde als erledigt betrachtet. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 2. April 2020