Bebauungsplan "An der Ochsenstraße, 2. Änderung", Karlsruhe-Stupferich;
| Vorlage: | 2019/1133 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Stupferich |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Stupferich Gremium: OrtschaftsratStupferich Termin: TOP: Verantwortlich: 20.11.2019 3 öffentlich Dezernat 6 Bebauungsplan „An der Ochsenstraße, 2. Änderung“, Karlsruhe-Stupferich; Anhörung im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussantrag: Der OrtschaftsratStupferichnimmt die AusführungenzumBebauungsplanentwurf "AnderOchsenstraße2.Änderung"-erste Trägeranhörungzur Kenntnisundstimmt dem weiterenVerfahrenzu." FinanzielleAuswirkungen GesamtkostenderMaß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsseu.Ä.) JährlichelaufendeBelastung(Folgekosten mitkalkulatorischenKostenabzügl.Fol- geerträgeundFolgeeinsparungen) JaNein HaushaltsmittelsinddauerhaftimBudget vorhanden Ja NeinDieFinanzierungwirdauf Dauer wiefolgt sichergestelltundistindenergänzendenErläuterungenauszuführen: DurchWegfallbestehender Aufgaben(Aufgabenkritik) Umschichtungeninnerhalbdes Dezernates Der GemeinderatbeschließtdieMaßnahmeimgesamtstädtischenInteresseundstimmteinerEtatisierunginden Folgejahrenzu IQ-relevantNeinJaKorridorthema: AnhörungOrtschaftsrat(§70Abs. 1GemO)Nein X Jadurchgeführtam20.11.2019 Abstimmungmit städtischenGesellschaftenNeinJaabgestimmtmit Die Physik Instrumente(PI) GmbH &Co.KG beabsichtigt, fürdas Gebiet„AnderOch- senstraße“eineninvestorenbezogenenBebauungsplanaufzustellen. DieBebauungsplanänderungwurde erforderlich,nachdemFirma PIdie Grundstücke angrenzendanihreheutigenbaulichenAnlagenerworbenundgegenüberdem bis- herigenBebauungsplanmittels einesMasterplaneseinanderesEntwicklungskonzept erstellthat. DerbisherigeBebauungsplan„AnderOchsenstraße“weisteinGewerbegebietmit zweigroßenBaufenstern,die PlanänderungeinGewerbe-undeinSondergebiet- Parkhaus aus. Die weiterebauliche EntwicklungsollnunmehrinmehrerenAbschnittenundunter- schiedlichenbaulichenAnlagen(Büro,Forschung,Produktion,Parkhaususw.)erfol- gen. DiebisherigenAusgleichsflächenwerdenetwas verändert undeine vorweggezoge- nen Maßnahme fürdenArtenschutz"Fledermauskorridor"wird imVorgriffauf die Bebauungderzeitneuangelegt. EinUmweltbericht undeineartenschutzrechtlicheUntersuchungerfasst alle relvan- tenBelangeundstellt imErgebnisdie erforderlichenAusgleichsmaßnahmendar, die imBebauungsplanfestgesetzt werden. Verkehrs-undLärmgutachten sinderstellt.DieErgebnisse sindindenBebauungs- plan eingearbeitet. InderSitzungwirdeineVertreterindes Stadtplanungsamtesdie ÄnderungdesBe- bauungsplanes erläutern.