Bauanträge
| Vorlage: | 2019/1128 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 33 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 6 x a) Baugenehmigung: Errichtung Terrasse mit Unterkellerung; Nutzungsänderung Keller- u. Dachgeschoss der Garage Durlacher Straße 51 Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 594 ( HOFÄCKER II ) 1. Baugrenze wird mit dem Anbau überschritten 2. Laut BB-Plan nur 2 WE zulässig 3. 3 Stellplatz nicht zulässig, da er außerhalb des Baufensters liegt. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag nicht zu.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 33 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 6 x b) Bauantrag: Anbau Wohnraum und Wintergarten; Umbau Dachgeschoss Oberfeldweg 8 Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 498 ( WIESENÄCKER ) 1. Mindestbreite von Bauweg zu hinteren Bebauung nicht eingehalten 2. Überschreitung des Baufensters durch Eingang-Glasanbau mit Gaube 3. Flachdach des Anbaus benötigt eine Befreiung, da sonst nur Satteldächer 4. Dachgauben lt. BB- Plan nicht zulässig Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag nicht zu.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 33 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 6 x c) Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau eines Wohnhauses mit Garage Otto-Schliessler-Straße Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 496 ( MAUSRAIN ). In baurechtlicher Hinsicht bestehen im vorliegenden Antrag keinerlei Bedenken. Fragenkatalog zum Antrag: Klärung der Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens hinsichtlich - doppeltem Gebäudeabstand zu FLST. NR. 2762/2 mit 6,00 m - muss das Gebäude auf die Baulinie bzw. darf es etwas zurückgesetzt werden - ist die Abstandsfläche zum FLST Nr. 2764/2 einzuhalten - sind Trauf- und Gebäudehöhen den angrenzenden Gebäuden anzupassen ? durch das BOA. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Das Gebäude sollte jedoch als Doppelhaushälfte, wie im Bebauungsplan vorgesehen, ausgeführt werden.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 33 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 6 x d) Bauantrag: Ausbau und Umbau Rückgebäude Friedrichstraße 25 Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Somit findet § 34 BauGB Anwendung. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich ansonsten in der Art, dem Maß der Nutzung und der Bauweise in die vorhandene Bebauung ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu.