Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Grötzingen

Vorlage: 2019/1127
Art: Antrag
Datum: 07.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.11.2019

    TOP: 5.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5b Vorlage 32 MfG-Antrag_Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule.
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der MfG - Ortschaftsratsfraktion vom: 26.10.219 Vorlage Nr.: 32 Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 5 x Bei der Diskussion zur flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grötzinger Grundschule bestehen bei den Eltern Ängste und offene Fragen zum Kurs von Stadtverwaltung und Schule bei diesem Thema. Eine Elterninitiative hat sich zu diesem Thema bereits gegründet. Die Fraktion der MfG hält neben der Ganztagesschule eine flexible Variante, wie sie bislang am Hort angeboten wird, für notwendig. Nach unserem Kenntnisstand ist dies aber in Grötzingen langfristig nicht gesichert. Vor einer weiteren Diskussion erscheint zunächst ein Einblick in die Planungen von Schule und Stadt notwendig. Die MfG Fraktion beantragt: 1. Die Gemeinschaftsschule und die Ortsverwaltung berichten zusammen in der nächsten Ortschaftsrat Sitzung über die Pläne der nächsten Jahre zur Nachmittagsbetreuung bzw. Ganztagesschule an der Grundschule in Grötzingen. 2. Die Ortsverwaltung veranstaltet einen runden Tisch zusammen mit dem Schulleiter der Gemeinschaftsschule und der Elterninitiative für eine flexible Nachmittagsbetreuung im Rahmen einer Ausschusssitzung des Ortschaftsrates.

  • TOP 5b Vorlage 32 StN MfG-Antrag Flexible Nachmittagsbetreuung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 32 OV Grötzingen Flexible Nachmittagsbetreuung in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 5 b x Kurzfassung In der Sitzung des Ortschaftsrates kann von der Schulleitung und dem Schul- und Sportamt der aktuelle Sachstand bezüglich einer Ganztagsgrundschulentwicklung zur Kenntnis gegeben wer- den. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus Sicht der Ortsverwaltung ist das Thema Ganztagsgrundschulentwicklung zunächst einmal The- ma der Schule. Daher muss es erst, wenn es nicht zur Ganztagsgrundschule kommen sollte, eine andere Betreuungsform geben. Außerdem wird die Hortbetreuung in den nächsten Jahren auf je- den Fall fortgeführt. Die künftige Unterbringung des Hortes auf dem Schulgelände nach der Sanie- rung des Schlossschulgebäudes müsste noch konkret festgelegt werden. Da noch keine Bedarfsabfrage gestartet wurde und Überlegungen zu diesem Thema erst am An- fang stehen, muss der Schule Zeit gegeben werden, ein Konzept zu erarbeiten und darüber zu be- richten. Die Schulleitung kann in der Sitzung zum aktuellen Sachstand sowie das Schul- und Sport- amt und die Sozial- und Jugendbehörde allgemein informieren. Ein runder Tisch wird aktuell nicht für erforderlich gehalten. Die Ortsverwaltung könnte jedoch ge- meinsam mit dem Ortschaftsrat, der Schule, Elternbeiräten der Kindergärten und der Elterninitiative überlegen, wie der gegenseitige Informationsfluss am Besten gesteuert werden kann. Gemeinsam mit der Schule könnte die Ortsverwaltung eine Befragung der betroffenen Eltern erarbeiten und durchführen.