Schulkindbetreuung in Grötzingen
| Vorlage: | 2019/1126 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 26.9.2019 Vorlage Nr.: 32 Schulkindbetreuung in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 5 a x Nicht nur in der Kita, sondern auch in der Grundschulzeit hat das Thema der Betreuung von Kindern eine große Bedeutung für die Grötzinger Eltern. Die aktuelle Diskussion zur Einführung einer Ganztagsschule als Bildungsangebot hat nun Befürchtungen zur Folge, dass ein von vielen Eltern gewünschtes bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Grötzingen darunter leider könnte. Viele Eltern wünschen sich außer dem Bildungsangebot der Schule auch ein flexibles Betreu- ungsangebot, das über die Schulzeiten hinausgeht und bisher vom Hort oder der Ergänzenden Betreuung abgedeckt wurde. Da der Hort gegenwärtig in einem Container mit endlicher Laufzeit untergebracht ist und räum- liche Alternativen bisher nicht gefunden werden konnten, besteht bei den Eltern die Sorge, dass ein flexibles Angebot außerhalb der gegenwärtig diskutierten Ganztagsschule in Grötzingen nicht länger gewährleistet ist. Auch ohne dass bisher eine verbindliche Planung oder ein Kon- zept vorliegt, wann und ob es ein Ganztagsangebot durch die Schule geben wird, scheint das bisherige Angebot des Hortes ersatzlos zu entfallen. Diese Sorgen der Eltern sollten die zuständigen Fachbehörden sehr ernst nehmen. Deshalb stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag: Die Ortsverwaltung Grötzingen lädt die betroffenen Fachämter der Stadt Karlsruhe, das Schul- und Sportamt sowie die Sozial- und Jugendbehörde ein, um im Ortschaftsrat zeitnah ihr Kon- zept zur Schulkindbetreuung vorzustellen und dabei u.a. zu diesen Fragen Stellung zu beziehen: Wie ist das Konzept einer Betreuungssituation für die Schulkinder in Grötzingen in den nächsten Jahren geplant? Wie lange kann aktuell von einer Nutzung der Räume des Hortes im Container ausge- gangen werden? Wie wird ein adäquates Betreuungsangebot danach aussehen? Wie wird der Bedarf der Eltern ermittelt bzw. abgefragt? Wie wird eine Verzahnung des schulischen Bildungsangebotes mit dem zusätzlichen Be- treuungsangebot gewährleistet? Wie wird die Schule bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Bildungsangebotes auch in einer Ganztagsform begleitet und unterstützt? Welchen Zeitplan gibt es zur Entwicklung der Ganztagsschule? Wie wird parallel dazu das Betreuungsangebot entwickelt und sichergestellt? Wie werden die Eltern über die verschiedenen Bildungs- und Betreuungsalternativen in- formiert? Welche Eltern werden dazu wann angesprochen, um eine Planungssicherheit für beide Seiten zu erreichen? Wie wird eine Beteiligung aller Akteure in der Entwicklung einer Konzeption zur Schul- kindbetreuung sichergestellt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 32 Dez. 3 Schulkindbetreuung in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 13.11.2019 5 a x Kurzfassung In der Sitzung des Ortschaftsrates werden Vertretungen des Schul- und Sportamtes, der Sozial- und Jugendbehörde und der Schulleitung Auskunft über den Prozess zur Erstellung des Kon- zepts und die Möglichkeiten der Betreuung informieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Schul- und Sportamt nimmt wie folgt Stellung: • Wie ist das Konzept einer Betreuungssituation für die Schulkinder in Grötzingen in den nächsten Jahren geplant? Der Gemeinderat hat die Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ beschlossen, die für alle Karlsruher Grundschulen gültig ist. In dieser ist unter anderem geregelt, dass die Stadt Karlsruhe für jede Ganztagsklasse/-gruppe zu- sätzlich auf ihre Kosten eine pädagogische Fachkraft bereitstellt. Die Konzeption bein- haltet auch, dass die Ganztagsschule das Basismodell der Schulkindbetreuung ist und Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsgrundschule befinden, mit dem Start der Ganztagsgrundschule auslaufen. Parallel zur Sanierung der Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen war die Ent- wicklung der Grundschule in eine Ganztagsschule in Planung. Der Schülerhort soll in der Zeit der Umwandlung den Betreuungsbedarf an der Schule sichern und dann schrittwei- se abgebaut werden. • Wie lange kann aktuell von einer Nutzung der Räume des Hortes im Container ausgegangen werden? Der Schülerhort ist seit den Pfingstferien 2019 in einem der Containerprovisorien unter- gebracht. Der Vorschlag der Verwaltung nach Ende der Sanierung der Schloss-Schule in den von der Stadt gekauften Container umzuziehen wurde vom Gemeinderat abge- lehnt. Die Standzeitverlängerung des Containers für den Hort ist beantragt bis zum Sommer 2024. Ein befristeter Mietvertrag wurde bis zum 31.08.2024 geschlossen. Die Einschätzung der Nutzungsdauer der jeweiligen Container erfolgt durch das HGW und die Ortsverwaltung Grötzingen. • Wie wird ein adäquates Betreuungsangebot danach aussehen? Die Ganztagsgrundschule legt den Schwerpunkt auf den schulischen Bereich und bietet auch Zusatzangebote beispielsweise aus den Bereichen Sport und Kultur an. Gegenwärtig wird an der Viktor-von-Scheffel-Schule für vier Jahre ein Pilotprojekt zur flexiblen Schulkindbetreuung erprobt. Kernpunkte sind Betreuungsangebote von 7 bis maximal 8.30 Uhr, eine Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr sowie Ferienangebote. Es ist zu prüfen, ob dieses Projekt auf andere Schulen übertragbar ist. • Wie wird der Bedarf der Eltern ermittelt bzw. abgefragt? Am 3. Juli 2019 fand eine Informationsveranstaltung in der Augustenburg- Gemeinschaftsschule Grötzingen statt. Eine Bedarfsabfrage setzt voraus, dass die Voraussetzungen und Bedingungen der ein- zelnen Angebote definiert und für die Bürgerschaft ersichtlich sind. Aus organisatori- schen Gründen muss die Abfrage rund 1,5 Jahre vor dem Beginn von Maßnahmen er- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 folgen. Da eine Bedarfsabfrage unverbindlich ist, zeigen sich die realen Bedarfe erst nach den Anmeldeterminen. • Wie wird eine Verzahnung des schulischen Bildungsangebotes mit dem zusätzli- chen Betreuungsangebot gewährleistet? Ein kommunales Betreuungsangebot am Nachmittag ist kein schulisches Angebot. Grundsätzlich besteht keine Verzahnung mit dem schulischen Bildungsangebot. • Wie wird die Schule bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Bildungsange- botes auch in einer Ganztagsform begleitet und unterstützt? Die Entwicklung einer Ganztagschulkonzeption erfolgt durch die Schulleitung unter Ein- bindung der Elternschaft. Im Rahmen dieser Schulentwicklung kann die Schule auf Fachberatung durch das Staatliche Schulamt zurückgreifen und auch Beratungsangebo- te des Schul- und Sportamts nutzen. • Welchen Zeitplan gibt es zur Entwicklung der Ganztagsschule? Wie wird parallel dazu das Betreuungsangebot entwickelt und sichergestellt? Gegenwärtig wird das Ganztagsschulkonzept durch das Kultusministerium weiterentwi- ckelt. Wann entsprechende Ergebnisse vorliegen, ist noch nicht abzuschätzen. Eine Fra- ge wird sein, ob es weiterhin die Wahl zwischen der „verbindlichen Form“ und der „of- fenen Form“ geben wird. Die Frage, ob neue flexible Betreuungsangebote durch das Land wieder bezuschusst werden, ist ebenfalls noch nicht geklärt. Bis zum 1. Oktober eines Jahres muss der Schulträger beim Staatlichen Schulamt den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule zum folgenden Schuljahr stellen. Parallel zur Entwicklung einer Ganztagschulkonzeption muss die Frage einer zusätzlichen Betreuungskonzeption geklärt werden. Der Hort sichert die Betreuung der Grundschul- kinder bis die Umwandlung zur Ganztagsschule erfolgt ist. Danach ist eine schrittweise Reduzierung des Hortangebots geplant. • Wie werden die Eltern über die verschiedenen Bildungs- und Betreuungsalter- nativen informiert? Welche Eltern werden dazu wann angesprochen, um eine Planungssicherheit für beide Seiten zu erreichen? Wie bereits ausgeführt, fand die erste Information am 3. Juli 2019 statt. • Wie wird eine Beteiligung aller Akteure in der Entwicklung einer Konzeption zur Schulkindbetreuung sichergestellt Die für alle Grundschulen gültige und vom Gemeinderat beschlossene Rahmenkonzepti- on und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ wurde mit allen beteiligten Akteuren entwickelt. Dies wird auch bei einer Fortschreibung der Fall sein.