Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH über 12 Millionen Euro
| Vorlage: | 2019/1114 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1114 Dez. 4 Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH über 12 Mio. Euro Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 5 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt der Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Gesellschafterin Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Kapitalrückla- ge in Höhe von 12.000.000 Euro im Geschäftsjahr 2019 zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 7a Absatz 4 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat das integrierte Energie- versorgungsunternehmen (hier: Konzern Stadtwerke Karlsruhe GmbH) sicherzustellen, dass der Verteilnetzbetreiber über die erforderliche Ausstattung in materieller, personeller, technischer und finanzieller Hinsicht verfügt, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse effektiv ausüben zu können. Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist als Pachtnetzbetreiber nur mit verhält- nismäßig wenig Eigenkapital ausgestattet. Bereits in den Geschäftsjahren 2014 und 2016 wur- de das Eigenkapital der SWKN durch Einstellung von jeweils 5 Mio. Euro durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) erhöht, um negative Auswir- kungen auf die zu genehmigende Erlösobergrenze der Bundesnetzagentur zu verhindern. Ohne Kapitalerhöhung bestünde die Gefahr, dass die von der Bundesnetzagentur festzulegende Eigenkapitalverzinsung für die SWKN für die vierte Regulierungsperiode (Gas: 2023 – 2027; Strom: 2024 – 2028) erheblich gekürzt würde. Dies könnte zu einem erheblichen finanziellen Nachteil für den Konzern Stadtwerke Karlsruhe in der vierten Regulierungsperiode führen. Um diesen finanziellen Nachteil abzuwenden, ergibt sich in den regulierten Bereichen der Strom- und Gasverteilung der SWKN nach Prognoserechnungen der Stadtwerke Karlsruhe ein weiterer Bedarf zur Stärkung des Eigenkapitals durch Einstellung von weiteren 12 Mio. Euro (10,5 Mio. Euro Stromverteilung; 1,5 Mio. Euro Gasverteilung) in die Kapitalrücklage der SWKN. In der Bilanz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erhöhen sich dadurch die Finanzanlagen in der Position „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Es kommt innerhalb des Konzerns Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH somit lediglich zu einer Verschiebung der liquiden Mittel zwischen den bei- den Gesellschaften. Hierdurch ergeben sich keine direkten Auswirkung auf den Wirtschaftsplan und das Ergebnis der beiden Gesellschaften. Die Kapitalerhöhung soll noch im Kalenderjahr 2019 umgesetzt werden, da das Jahr 2019 für die Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der nächsten Kostenprüfung der Bundes- netzagentur für die Gasverteilung für die vierte Regulierungsperiode bereits relevant ist. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wird die Kapitalerhöhung voraussichtlich in der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2019 beschließen. Auf Seiten der SWKN wird die Gesellschafterversammlung die Kapitalmaßnahme ebenfalls noch im Dezember 2019 beschlie- ßen. Es handelt sich bei der Kapitalerhöhung um eine sonstige Angelegenheit einer städtischen Ge- sellschaft von besonderer Bedeutung, so dass nach § 5 Absatz 2 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss stimmt der Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Gesellschafterin Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Kapital- rücklage in Höhe von 12.000.000 Euro im Geschäftsjahr 2019 zu.
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Extrahierter Text
. Niederschrift 4. Sitzung Hauptausschuss 3. Dezember 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netz- service GmbH über 12 Millionen Euro Vorlage: 2019/1114 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH durch eine Einlage der Gesellschafterin Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Kapital- rücklage in Höhe von 12.000.000 Euro im Geschäftsjahr 2019 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erläutert auf Nachfrage von Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR), dass mit dieser Maßnahme das Eigenkapital aufgebaut würde, um die Kredit- würdigkeit zu erhöhen. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vor- lage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 5. Dezember 2019