Abfallsammlung in der Innenstadt Ost - Schließung der pneumatischen Müllentsorgung (PME)
| Vorlage: | 2019/1113 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-Ost |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1113 Dez. 5 Abfallsammlung in der Innenstadt Ost - Schließung der Pneumatischen Müllentsorgung (PME) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 22.11.2019 12 X vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 26.11.2019 9 X vorberaten Hauptausschuss 03.12.2019 26 X Gemeinderat 10.12.2019 16 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss die Ausführungen zur Stilllegung der Pneumatischen Müllentsorgung (PME) in Karlsruhe zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung gemäß dem aufgeführten Umsetzungskonzept die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung der konventionellen Abfallsammlung einleitet und umsetzt, die Kosten für den Rückbau der Schleusenkippmulden auf Privatgrundstücken (in Höhe von ca. 250.000 €) von der Stadt übernommen werden, in begründeten Einzelfällen Abfallbehälterstandplätze außerhalb privater Flächen aus- gewiesen werden können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca.1.200.000 € bis 2024 Derzeit noch nicht bezifferbar. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: "Zukunft Innenstadt" Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Mit Vortrag vom 23. Februar 2016 und Vorlage vom 24. November 2016 wurde dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit die Abfallsammlung im Gebiet Innenstadt-Ost (Pneumatische Müllentsorgung – PME) vorgestellt. Mit Vortrag am 28. September 2018 im Ausschuss für Um- welt und Gesundheit und am 18. Oktober 2018 im Planungsausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Schließung der PME zu konzipieren und die Einführung der konventionellen Abfallsammlung vorzubereiten. Im Gebiet der Innenstadt-Ost in Karlsruhe erfolgt die Erfassung der Abfälle seit 1982 über die PME. Der Müll wird dort in Schächte eingeworfen und abgesaugt. Ziel war es damals, eine für die Bevölkerung komfortable und behälterlose Abfallentsorgung anzubieten. Die PME genügt heute nicht mehr den abfallwirtschaftlichen Vorgaben. So ist die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gebotene Abfalltrennung in die Fraktionen Papier und Pappe, sonstige Wertstoffe (insbesondere Kunststoffe und Verpackungen), Bioabfall und Restmüll nicht möglich. Weiterhin ist der technische Zustand der PME veraltet, und es stehen umfangreiche technische und bauliche Sanierungsmaßnahmen an. Neben diesen Kosten ist der Betrieb der PME sehr personalkostenintensiv. Nicht nur das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) würde künftig mit Kosten für umfangreiche Sanie- rungsmaßnahmen belastet werden, sondern auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke hätten wegen neuen brandschutzrechtlichen Bestimmungen im Be- reich ihres Eigentums (Abwurfschächte, Schleusenkippmulden) mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Ökologisch und ökonomisch bestehen für die Nutzerinnen und Nutzer der PME zudem keine Anreize zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung. Die Abrechnung ist weitgehend anonym und erfolgt nach sogenannten Recheneinheiten. Der Energieverbrauch zum Absaugen der Ab- fälle ist hoch, und die abgesaugten Abfälle müssen von der Zentraleinheit in Presscontainern mittels Spezialfahrzeugen zur Umladestation transportiert werden. Es ist ausschließlich eine thermische Verwertung der gesammelten Abfälle möglich. 2. Vorgesehene Umsetzung a. Ausgangssituation Derzeit werden ca. 500 t/Jahr Abfälle abgesaugt, die lediglich als Restmüll entsorgt werden können und rund 100 t/Jahr gemischte Wertstoffe über freiwillig aufgestellte Wertstoffbehälter erfasst. Das ist verglichen mit der Behältersammlung eine sehr geringe Quote der Wiederver- wertung. Parallel werden Wertstoffe, insbesondere Papier und Pappe, von den dort ansässigen Gewerbebetrieben privat entsorgt. Bei der Umstellung der Entsorgung auf Abfallbehälter würden sich die rund 600 t/Jahr voraus- sichtlich künftig wie folgt verteilen: 1.) Restmüll ca. 255 t/Jahr, 2.) Wertstoffe inkl. Papier und Pappe ca. 235 t/Jahr und 3.) Bioabfälle ca. 110 t/Jahr. Damit können ca. 250 t/Jahr (Steigerung auf über 300%) mehr Wertstoffe verwertet werden, als die derzeitige Erfassung über die PME möglich macht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Durch die verbesserte Abfalltrennung und die damit einhergehende Verringerung des Restmülls wird für die meisten Anwohnenden mit der Systemumstellung eine Gebührenentlastung ein- hergehen. Die Verwaltung hat ein Konzept zur Einführung der behältergebundenen Abfallsammlung und damit zur Schließung und zum Rückbau der PME erarbeitet. Die Planung berücksichtigt, dass im Gebiet Innenstadt-Ost das Wohnumfeld über die Auswei- sung eines städtebaulichen Sanierungsgebiets attraktiver gestaltet werden soll. Parallel wurde der Antrag des KIT zusammen mit der Stadt Karlsruhe vom Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) positiv beschieden, um Indikatoren zur Beschreibung eines verdichteten Stadtgebiets zu identifizieren. Diese Indikatoren sollen unter anderem ein Werkzeug sein, die geplante konkurrierende Nutzung von Flächen zu bewerten. Diese Initiativen stellen für eine zusätzlich akzeptierte Nutzung von Freiflächen für die konventionelle Abfallsammlung ein idea- les Zeitfenster dar. b. Voraussetzungen Als Grundlage für die Planung konnten bei zahlreichen Begehungen des PME-Gebiets und in orientierenden Gesprächen mit Verwaltungen und Nutzenden die folgenden Voraussetzungen erarbeitet werden. Um eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen hinsichtlich der durchzuführenden Maß- nahmen zu erreichen, ist es notwendig, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Umgestaltung der Abfallsammlung (u.a. Schließen der Abwurfmulden, Rückbau von Ventilräumen) finanziell zu unterstützen. Entsprechende satzungsrechtliche Voraussetzun- gen sind zu schaffen. Es wird auf Grund der engen Platzverhältnisse notwendig, für die konventionelle Abfallab- fuhr häufigere Leerungen durchzuführen, um die Anzahl der Abfallbehälter an das Platzan- gebot anzupassen. Die Spanabsaugung in der Heinrich-Hübsch-Schule wird neu geordnet. Die Mittel dazu werden über den städtischen Haushalt bereitgestellt. Im Baublock Kronen-, Zähringer-, Adler- und Markgrafenstraße befindet sich der Innenhof im Eigentum der Eigentümergemeinschaft „Tiefgarage“. Für die Aufstellung der Abfallbe- hälter sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Eigentümergemein- schaften zu schaffen. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie die Satzung über Gebühren für die Abfallentsorgung werden zu einem späteren Zeitpunkt an- gepasst. Die ersten Maßnahmen können auf § 3 Abs. 2a Abfallentsorgungssatzung ge- stützt werden. c. Vorgehensweise c1) Aufteilung des Einzugsgebiets der PME in Teilgebiete Das Einzugsgebiet der PME wurde in 10 Teilgebiete aufgeteilt, die sich im Wesentlichen an den jeweiligen Baublöcken im Quartier orientieren. Lediglich Gebiet 5 wurde zusätzlich ausgewie- sen, da sich die Anwesen in der Kapellenstraße über die Parzellierung der Grundstücke und damit der Zugänglichkeit der Grundstücke wesentlich von den Grundstücken im Gebiet 6 unter- scheiden. Alle Teilgebiete sind im Bild 1 dargestellt: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bild 1: Aufteilung des Einzugsgebiets der PME in Teilgebiete Die Teilgebiete können zudem von der PME-Zentrale (Lage im Teilgebiet 4) jeweils separat ab- gesaugt werden. Somit ist auch gewährleistet, dass die Teilgebiete bei einer schrittweisen Vor- gehensweise mit geringer Steuerungsanpassung einzeln stillgelegt werden können. Es wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Stilllegungsabschnitte: 2020 * Gebiet östlich der Waldhornstraße (Gebiete Nr. 1 bis 3) 2021 * Bereich östlich der Fritz-Erler-Straße und südlich der Markgrafenstraße (Gebiete Nr. 5 und 6) 2022 * Baublock nördlich Zähringerstraße (Nr. 7) und Heinrich-Hübsch-Schule (Gebiet Nr. 10) 2023 * Bereich Kronen-, Zähringer-, Adler- und Markgrafenstraße (Gebiet Nr. 9) 2024 * Bereich Kronenplatz (Gebiet Nr. 8) und Bereich PME-Zentrale und Parkhaus (Gebiet Nr. 4) Mit dieser Vorgehensweise kann die konventionelle Abfallsammlung parallel zu den Stillle- gungsmaßnahmen schrittweise eingeführt und in den Abholbetrieb integriert werden. Es ist zudem möglich, den Rückbau von Anlagen außerhalb der Absaug-Zentrale (Flacheingaben, Schachtventile und sonstige verfahrenstechnische Infrastruktur) mit dem vorhandenen Betriebs- personal zu unterstützen. Die zeitliche Vorgehensweise ist allerdings auch davon abhängig, wie die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt-Ost“ umgesetzt wer- den können. Daher wurde die Neuordnung der Abfallsammlung im Bereich Kronenplatz (Gebiet Nr. 8) zeitlich an das Ende der Maßnahme gelegt. Beispielhaft ist hier der erste Bereich, geplante Umsetzung nach Ostern 2020, dargestellt: 2020: Stilllegung des Gebiets östlich der Waldhornstraße (Gebiete Nr. 1 bis 3, siehe Bild 2). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Bisherige Abfallsammlung über Flacheingaben (Gebiete 1 und 3) und über Abwurfschächte (Gebiete 1 und 2) Standplätze für Restmüll-, Biomüll-, Papier- und Wertstoffbehälter sind weitgehend vor- handen (Anzahl der Abfallbehälter sind anzupassen, auch z.T. durch häufigere Leerungen) Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Behälterstandplätze einrichten, Abfallbehälter ergänzen und in den Abholbetrieb einpfle- gen. Mindestens 6 Wochen paralleler Betrieb von PME und Abholbetrieb, um die Nutzerin- nen und Nutzer an die neue Situation zu gewöhnen Information der Anwohnenden Anschließend Rückbau der Flacheingaben und der Abwurfmulden/Ventilräume Umsetzung weiter begleiten und Ergebnis validieren (evtl. Anpassungen z.B. der Behälter- größe und -anzahl gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern festlegen). Bild 2: Teilgebiet 1 östlich der Waldhornstraße c2) Identifikation von möglichen Behälterstandplätzen für eine konventionelle Abfall- sammlung im Einzugsgebiet Das Gebiet der PME wurde begangen und die möglichen Behälterstandplätze aufgenommen. Anhand der bisher der Gebührenberechnung zugrunde liegenden Recheneinheiten und der örtlichen Situation konnte das notwendige Behältervolumen für die Abfallbehälter ermittelt und den Teilgebieten/Grundstücken zugeordnet werden. Die satzungsgemäßen Vorgaben für die Aufstellung und Zugänglichkeit von Abfallbehälter können nicht in jedem Baublock eingehalten werden. Deswegen ist beispielsweise im Bereich Kronenplatz (Teilgebiet 8) vorgesehen, die Neuordnung der Abfallsammlung in die städtebauli- che Neuordnung Kronenplatz im Zuge der Sanierung „Innenstadt-Ost“ zu integrieren. Im Be- reich Kapellenstraße (Teilgebiet 5) ist die Zugänglichkeit zu den Grundstücken nur durch Flure oder Hausgänge, in der Regel über Treppenstufen, möglich. Hier bietet sich eine Standplatzlö- sung vor den Grundstücken an. Weiter gibt es noch formalen Abstimmungsbedarf, zum Beispiel im Teilgebiet 9: Hier befindet sich, wie schon erwähnt, die Hoffläche als möglich Fläche zum Aufstellen von Abfallbehältern im Eigentum der Eigentümergemeinschaft der Tiefgarage und gehört nicht den Wohnungsei- gentümerinnen und -eigentümern. Hier sind entsprechende vertragliche Voraussetzungen zu schaffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 c3) Rückbaukonzept für die Abfallabsauganlage Der Rückbau der Zentrale der Abfallsauganlage steht ab dem Spätjahr 2024 an. Bis dahin wer- den bei der Umsetzung der Stilllegung der Teilgebiete die Peripherie-Anlagen (Transportluftven- tile, Flacheingaben, Schachtventile) sukzessive rückgebaut. Nach dem derzeitigen Verhand- lungsstand sind lediglich die Rohrleitungen im Straßenraum noch weiter nutzbar. Gespräche mit potenziellen Nutzenden sind aufgenommen und werden weitergeführt. Eine Folgenutzung der Räume der Zentrale der PME ist derzeit noch nicht absehbar. Sollte zwischenzeitlich die PME maschinentechnisch oder steuerungstechnisch ausfallen, so ist eine seit 1982 bestehende Notfallentsorgung des Sammelgebietes über Mulden gesichert. 3. Kosten Der Aufwand und die Kosten für die Stilllegung der PME und die Einführung der Behältersamm- lung wurden im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen ermittelt: LF.-Nr.Maßnahmen *T€+20202021202220232024Gesamt 1 Rückbau der Ventilräume: Transportluft- Ventile (gesamt 32) und Schacht-Ventile (gesamt 109). (Basis: Angebot). 5050808040300 2 Freiwilliger Umbau Entsorgung (Rückbau Schleusenkippmulden im Bereich der Grundstückseigentümer (Basis: Angebot) 4545804535250 3 Rückbau Zentrale: Rückbau Mess-/Steuer- /Regeltechnik-Einrichtung und technische Einrichtung im Gebäude. Evtl. notwendige Demontage und Entsorgung der Filter etc. nicht berechnet (Basis: Schätzung) 0000200200 4 Abfallbehälter (Restmüll, Bioabfall, Wertstoffe und Papier) 520105545 5 Koordination und evtl. notwendige externe Begleitung 3050505065245 6 Öffentlichkeitsarbeit und Dialoge, evtl. mit externer Unterstützung 040404040160 7Insgesamt1302052602203851200 Kostenansatz "Stilllegung der PME" (in T€) Tabelle 1: Kostenschätzung/-berechnung für Maßnahmen der Stilllegung der PME Die angegebenen Kosten basieren teilweise auf Orientierungsangeboten (Pos. 1, 2, 4 und 5) und auf Kostenschätzungen (Pos. 3 und 6), unter anderem auf Basis eines Gutachtens der Firma Rytec. Bei den veranschlagten Kosten der Zeile 3 wird eine Kostenberechnung erstellt, sobald das letzte Teilgebiet in die Umsetzungsphase gekommen ist und die Mittelabflüsse in den ent- sprechenden Haushaltsplan aufgenommen werden können. Der Aufwand aus Zeile 2 in Höhe von 250.000 Euro wäre nach derzeitiger Einschätzung nicht gebührenfähig. Den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern soll angeboten werden, dass der Rückbau der Einwurfklappen (Schleusenkippmulden), welche im Zuständigkeitsbereich der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer liegen, von der Stadt übernommen wird. Im Gegenzug sollen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer die notwendigen Behälter- standplätze herstellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Verwaltung erachtet dieses Vorgehen für geboten, um zum einen die Akzeptanz bezüglich der städtischen Maßnahme zu erhöhen und zum anderen die Mieterinnen und Mieter zu entlas- ten, da der Rückbau der Schleusenkippmulden und die Einrichtungen von Behälterstandplätzen umlagefähige Kosten darstellen. 4. Öffentlichkeitsarbeit / Information Die Beteiligung und Information der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und der Nutzenden ist jeweils gebietsweise geplant. Diese werden rechtzeitig vor der Umsetzung in dem betroffenen Teilgebiet informiert. Ferner werden in gewünschten Vor-Ort-Terminen die not- wendigen Abstimmungen vorgenommen. Über den Beirat des BMBF-Forschungsprojek- tes sind zum Beispiel der Bürgerverein Stadtmitte, Haus & Grund und weitere Träger eingebun- den. Parallel wird auf der Internetseite des Amtes für Abfallwirtschaft eine FAQ-Liste eingerich- tet, in der Antworten zu den Maßnahmen und zur Umsetzung aufgeführt sein werden. Die Mittel für die Informationsmaterialien und den personellen Aufwand sind in Zeile 6 aufgeführt. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wurden Haushaltsmittel eingeplant. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss die Ausführungen zur Stilllegung der Pneumatischen Müllentsorgung (PME) in Karlsruhe zur Kenntnis und be- schließt, dass die Verwaltung gemäß dem aufgeführten Umsetzungskonzept die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung der konventionellen Abfallsammlung einleitet und umsetzt, die Kosten für den Rückbau der Schleusenkippmulden auf Privatgrundstücken (in Höhe von ca. 250.000 €) von der Stadt übernommen werden, in begründeten Einzelfällen Abfallbehälterstandplätze außerhalb privater Flächen aus- gewiesen werden können.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Abfallsammlung in der Innenstadt Ost – Schließung der pneumatischen Müllentsorgung (PME) Vorlage: 2019/1113 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss die Ausführungen zur Stilllegung der Pneumatischen Müllentsorgung (PME) in Karlsruhe zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung gemäß dem aufgeführten Umsetzungskonzept die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung der konventionellen Abfallsammlung einleitet und umsetzt, die Kosten für den Rückbau der Schleusenkippmulden auf Privatgrundstücken (in Höhe von ca. 250.000 €) von der Stadt übernommen werden, in begründeten Einzelfällen Abfallbehälterstandplätze außerhalb privater Flächen ausgewiesen werden können. Abstimmungsergebnis: Bei 37 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion wird diese Verwaltungsvorlage heute in Gänze ablehnen. Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Menschen, die das betrifft, erst im Nachgang nach – 2 – unserer Entscheidung mit dieser dann faktisch beschlossenen Sache konfrontiert werden. Wir hätten uns gewünscht, dass im Vorfeld den Betroffenen eine Info gegeben wird, was man vor hat, wie man es machen möchte und was hinterher dann passiert. Man muss ganz ehrlich sagen, man beschließt heute etwas und geht dann in die Beteiligung und Information der Menschen. Das ist nicht das, was wir uns unter einer Bürgerbeteiligung hier in unserer Stadt vorstellen. Deshalb werden wir diesen Antrag in Gänze ablehnen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020