Bebauungsplan „An der Ochsenstraße, 2. Änderung“, Karlsruhe-Stupferich
| Vorlage: | 2019/1112 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.11.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 34 --- Bebauungsplan „An der Ochsenstraße, 2. Änderung“, Karlsruhe-Stupferich Anhörung im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 12.11.2019 4 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplanentwurf "An der Ochsenstraße 2. Änderung"- erste Trägeranhörung zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren zu." Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 12.11.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Physik Instrumente (PI) GmbH & Co. KG beabsichtigt, für das Gebiet „An der Och- senstraße“ einen investorenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Bebauungsplanänderung wurde erforderlich, nachdem Firma PI die Grundstücke angrenzend an ihre heutigen baulichen Anlagen erworben und gegenüber dem bisheri- gen Bebauungsplan mittels eines Masterplanes ein anderes Entwicklungskonzept erstellt hat. Der bisherige Bebauungsplan „An der Ochsenstraße“ weist ein Gewerbegebiet mit zwei großen Baufenstern, die Planänderung ein Gewerbe- und ein Sondergebiet-Parkhaus aus. Die weitere bauliche Entwicklung soll nunmehr in mehreren Abschnitten und unter- schiedlichen baulichen Anlagen (Büro, Forschung, Produktion, Parkhaus usw.) erfolgen. Die bisherigen Ausgleichsflächen werden etwas verändert und eine vorweggezogenen Maßnahme für den Artenschutz "Fledermauskorridor" wird im Vorgriff auf die Bebau- ung derzeit neu angelegt. Ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Untersuchung erfasst alle relvanten Belange und stellt im Ergebnis die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dar, die im Bebauungsplan festgesetzt werden. Verkehrs- und Lärmgutachten sind erstellt. Die Ergebnisse sind in den Bebauungsplan eingearbeitet. In der Sitzung wird eine Vertreterin des Stadtplanungsamtes die Änderung des Bebau- ungsplanes erläutern.
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