Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung

Vorlage: 2019/1111
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2019

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 33_Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 33 --- Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 12.11.2019 3 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Informationen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 12.11.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindig- keitsreduzierungen zu beschließen. So wurde zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestärkt. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan. Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch diese neue Option vorzeitig aufgegriffen und überprüft, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeits- reduzierungen vorgeschlagen werden könnten. Der in dem beigefügten Erläuterungsbericht dargestellte Katalog ist das Ergebnis eines flächen- deckenden Screenings. Dabei werden die Beurteilungspegel ab 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags zu Grunde gelegt. In der Anlage 1 werden die potentiellen Straßenabschnitten in einer Übersicht kartographisch dargestellt. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, haben die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) weitreichende Hinweise geäußert, die die Stadtverwaltung bewertet hat und Ihnen in der Anlage 2 und 3 für Ihre Stellungnahme zur Kenntnis mitteilt.

  • Vorl.Nr. 33_Anlage 1 LAP - Karte Tempolimits
    Extrahierter Text

    4 15 1 5 8 6 10 11 13 9 14 7 16 2 17 3 12 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016, 3. Stufe Legende Straßenabschnitte mit Beurteilungspegeln ab 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts 01,50,75 Kilometer ± Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz

  • Vorl.Nr. 33_Anlage 2 Auswertung TöB Beteiligung
    Extrahierter Text

    Anlage 2:Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016, 3. Stufe Überprüfung von weiteren Tempolimits gemäß neuem Ko operationserlass vom 29. Oktober 2018 und dem VGH U rteil vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449/17) Auswertung der TÖB Beteiligung: lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 1 Durmersheimerstraße zw. Blohnstr. Und Rheinhafenstr. VBK: Der Abschnitt 1 betrifft die Buslinien 60 (halbe Strecke) und 62 (ganz). Die jetzt zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h kann auch gut gefahren werden, da Parken nur auf Seitenflächen neben der Fahrbahn zulässig und die Strecke damit zumeist fre i von Hindernissen ist. Die Einschätzung des Umweltamtes unter Berufung auf die schon genannte Arbeit, eine dort mit 20 Sek. pro km berechnete Verzögerung sei aufgrund von Streuungen .nicht wahrnehmbar", ist eine rein subjektive Bewertung. D ie Studie kommt ­ mit Streuung ­zu einer Verlängerung von bis zu 48 Sekunden, und Im Mittel zu 30 s pro F ahrt und Richtung. Für die Pünktlichkeit der Linie 62 wä re dieser Zeitverlust durch die Geschwindigkeitsre­duzierung sehr nachteilig, die Linie leidet heute s chon unter vielfältigen Störeinflüssen, die die Pünktlichkeit sehr beeinträchtigen (stark streuende Haltezeiten an Signalanlagen, lange Tempo­30­Abschnitte, Störanfälligkeit rund um Bulacher Kreuz und Ebertstraße). Der Abschnitt ist bereits im genehmigten Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 19. Juli 2016 enthalten. Das beabsichtigte Tempolimit hat eine hohe positive Rückmeldung aus der Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfahren.Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Zusätzlich sollen weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr im Gesamtstreckenverlauf überprü ft werden. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 1 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz­Abt­Str. VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung. Kenntnisnahme. 3 Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. 4 Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr VBK: Die Linie 24 ist betroffen. Pro Fahrt und Richtung führt dies voraussichtlich zu einem Fahrzeitmehrbedarf von rund 45 bis 60 Sek. Um die Linie mit der Anschlussbindung am Zündhülle und in Durlach Turmberg im Rahmen des bestehenden Fahrplans weiter betreiben zu könne n, muss diese Fahrzeitverlängerung kompensiert werden. Einzige Möglichkeit dazu ist di e Aufhebung des vor einigen Jahren auflangjährigen Wunsch von Betroffenen eingerichteten zusätzlichen „Schlenkers" über die Straße des Roten Kreuzes zur Verbesserung der Erschließung der Bergwaldsiedlung. Der Abschnitt ist bereits im genehmigten Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 19. Juli 2016 enthalten. Zudem ist der Straßenabschnitt im Verkehrsentwicklungsplan für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10). Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Es wird jedoch noch geprüft, ob im Rahmen des Gesamtstreckenverlaufs weitere Beschleunigungsmaßnahmen möglich sind. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 2 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. RP: Wegen der knappen Einhaltung des Grenzwertes von 40 μg/m3 für Stickstoffdioxid (NO2) werden Bedenken geäußert. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung könnte der Grenzwert überschritten werden. In diesem Fall hätte das Regierungspräsidium einen Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der entstehenden Luftverunreinigung festzulegen wäre. Daher wird empfohlen eine gutachterliche Prognose zu den Auswirkungen auf die NO2 Immissionen erstellen zu lassen. In den letzten 20 Jahren waren die Luftbelastungen durch NO2 insgesamt rückläufig. Seit 2016 ist der Grenzwert unterschritten. Aktuelle Jahresmittelwert e der Landesanstalt für Umwelt Baden­Württemberg (LUBW) zeigen, dass die Belastungssituation durch N O2 an der verkehrsnahen Messstation in der Reinhold­ Frank­Straße seit dem Jahr 2016 vom ehemals 39 μg/m 3 für NO2 auf 38 μg/m3 in 2018 zurückgegangen ist. Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalte n. Auf dem Streckenabschnitt tritt häufig "stop­and­go " Verkehr auf. Sollten nach Einrichtung eines Tempoli mits die Luftmesswerte ansteigen, wird das Tempolimit wieder aufgehoben. 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und Reinhold­Frank­Str. VBK: Der Betrieb ist hiervon nicht betroffen. Kenntnisna hme. 5 Reinhold­Frank­Straße zw. Moltkestr. und Kriegsstr . Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 3 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 7 Ortsdurchfahrt Grünwet­tersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesenacker VBK: Der Abschnitt betrifft die Linie 47/55. Diese Linien, die betrieblich als eine durchgehende Linie gefahren wird, war bereits zu­rückliegend von mehreren Beschränkungen betroffen. Trotz der neuen Regelung, der Kompensation durch weitgehend durchgehend angeordnete Halteverbote, führt dies zu einer Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung. Mit Einsatz eines zusätzliche n Busses im Umlauf wird versucht trotzdem einen stabi len Betrieb zu ermöglichen. Dieses zusätzliche Fahrzeug würde dann dauerhaft erforderlich sein.Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Im Rahmen des Projekt "Faires Parken in Karlsruhe" soll neben der Verbesserung der Fußwegequalität auch der Verkehrsfluss beim fließenden Verkehr gewährleistet werden. Daher wurden bereits Kompensationsmaßnahmen umgesetzt.Bei der "Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile" ist ebenfalls die Temporeduzierung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und der Reduzie rung der Lärmbelastung enthalten. Zudem ist der Straßenabschnitt im Verkehrsentwicklungsplan für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10).Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten.Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden. 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Talstraße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. VBK: Die Linien 47/55 sind hiervon betroffen (siehe Punkt Nr. 7). Es ist von einem Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist mit einem zusätzlichen Bus. Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 7. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 4 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Straße zw. Enzianstr. und Kleinsteinbacher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. VBK: Die Linien 47/55 sind hiervon betroffen (siehe Punkt Nr. 7). Es ist von einem Fahrzeitverlängerung von rund 2 Minuten pro Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist mit einem zusätzlichen Bus. Dies führt zu Mehrkosten von rund 300.000€, was für die VBK nicht akzeptabel ist. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 7. 10 Ortdurchfahrt Hohenwettersbach: Tiefentalstraße / Am Lustgarten zw. Rehbuckel und Lindenstr. VBK: Die Linie 24 ist hiervon betroffen (siehe Punkt Nr . 4). Es ist von einem Fahrzeitverlust von rund 45 bi s 60 Sekunden pro Fahrt und Richtung auszugehen. Einzige Möglichkeit zur Kompensation ist die Aufhebung des zusätzlichen eingerichteten Schlenker über die Stra ße des Roten Kreuzes. Siehe Erläuterung zu Punkt Nr. 4. 11 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. VBK: Der Abschnitt betrifft unmittelbar den Bahnverkehr. Der Gleiskörper liegt straßenbündig, Regelungen für den Straßenverkehr gelten deshalb uneingeschränkt für die Bahnen. Als Fahrzeitverlust durch eine Begrenzung von 50 auf 30 km/h ist jeweil s von rund 30 Sek. pro Fahrt und Richtung auszugehen, also durchaus signifikant spürbar. Die Strecke stel lt wichtige und von Bahnen hoch frequentierte zentrale Abschnitte im VBK­Netz dar. Der Straßenabschnitt ist im Verkehrsentwicklungspla n für Tempo 30 auf ausgewählten Netzabschnitten enthalten (MIV.10). Innerhalb des Straßenabschnittes sind bereits Berei che mit einem Tempolimit von 30 km/h vorhanden. Das ergänzende Tempolimit stellt samit keine wesentlich e Entschleunigung dar. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden. 12 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und Winkler­Dentz­Str. VBK: Auswirkungen werden geringfügig eingeschätzt. Kennt nisnahme. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 5 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits lediglich nachts festgehalten. VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung (siehe auch Punkt Nr. 2). Kenntnisnahme. ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte (siehe auch Punkt Nr. 13). Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits lediglich nachts festgehalten. VBK: Der Gleiskörper liegt straßenbündig, daher gelten die Temporeduzierungen auch für die Bahnen (siehe Punkt 11). Es ist von einem Fahrzeitverlust von run d 30 Sekunden pro Fahrt und Richtung auszugehen. Siehe Erläuterungen zu Punkt Nr. 11.Nach Abschluss der Arbeiten zur Kombilösung muss da s Linienkonzept ohnehin neu konzipiert werden. Der Abschnitt wird auch durch den Lärm der Straßenbahn stark belastet (hot spot). Eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Tram trägt daher auc h zum besseren Schutz der Gesundheit der angrenzenden Bevölkerung teil. 14 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. 13 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelst r. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 6 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Straßen mit nächtlichem Tempolimit sind ganztägig auf Tempo 30 auszuweiten, da Verkehrsverlagerungspozesse befürchtet werden. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld geprüft und werden nicht erwartet. Daher bleiben di e genannten Straßenbereichen nur auf ein nächtliches Tempolimit beschränkt. VBK: Straßenbahnen fahren mit Rücksicht auf die Kliniken nachts bereits 30 km/h. Kenntnisnahme. ADFC: Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzu ng auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte (siehe auch Punkte Nr. 13, 14). Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld mit den Fachdienststellen überprüft und werden nich t erwartet. Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. VBK: In diesem Abschnitt verfügen die im Straßenraum liegenden Bahnstrecken über einen besonderen Bahnkörper und nehmen deshalb gemäß BOStrab nicht am Straßenverkehr teil. Im Straßenraum angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungenhaben deshalb für den Bahnverkehr keine Bindungswirkung (siehe auch Punkte Nr. 2, 13). Kenntnisnahme. 16 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 15 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 7 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung ADFC: Straßen mit nächtlichem Tempolimit sind ganztägig auf Tempo 30 auszuweiten, da Verkehrsverlagerungspozesse befürchtet werden. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden im Vorfeld geprüft und werden nicht erwartet. Daher bleiben di e genannten Straßenbereichen nur auf ein nächtliches Tempolimit beschränkt. VBK: Der Abschnitt betrifft die Buslinie 23. Auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur nachts auf 30 km/h hätte zur Folge, dass die heute angewendete verkürzte Fahrzeit in den Schwachlastzeiten, so nic ht mehr angewendet werden könnte. Damit platzt derAnschluss in Durlach Turmberg auf die Tram­Linie 1: wird der Anschluss stadtauswärts weiterhin sichergestellt, kommt der Bus ca. 2 bis 3 min. spät er als heute wieder von Stupferich zurück, damit würde gerade der Anschluss stadteinwärts verpasst und die Fahrgäste müssten 20 min. auf die nächste Bahn warten. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den gesamten Streckenverlauf sollen gemeinsam mit der VBK überprüft werden.Daher wird wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Allgemeine Hinweise RP: Für die weitere Prüfung sind neben der Darstellung in RLS­90 Werten auch der Nachweis über die konkret e Zahl der Lärmbetroffenen anhand einer gebäudescharfen Darstellung zu erbringen. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise AfA: Städtische, lärmintensive Fahrzeuge aus dem Bereich der Müllsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst, müssen unabhängig von Lärmgrenzwerten jede Straße befahren. Einschränkungen können daher nicht gemacht werden. Kenntnisnahme. 17 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 8 von 9 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Verwaltung Allgemeine Hinweise BUND: Zwischen einzelnen Streckenabschnitten mit Tempolimits soll der Lückenschluss genutzt werden. Sofern die gesetzlichen Vorgaben dies ermöglichen, wird ein Lückensschluss angestrebt. Allgemeine Hinweise IHK: Temporeduzierungen sollten nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Straßensystems erfolgen. Eine Veränderung in der Leistungsfähigkeit des Straßensystems wird nicht erwartet. Allgemeine Hinweise RVMO: Das regionale Verkehrsgeschehen kann zum derzeitigen Verfahrensstand nicht abschließend beurteilt werden. Daher wird um weitere Beteiligung gebeten. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise SuS: Die Tempolimits könnten Auswirkungen auf die Fahrzeiten bei der Schulbeförderung haben, die jedo ch als vernachlässigbar erachtet werden. Kenntnisnahme. Allgemeine Hinweise StPlA: Bei der Überprüfung der einzelnen Abschnitte sollte bei signalisierten Streckenzügen durch das T BA geprüft werden, ob sich im Falle einer Temporeduzierung negative Auswirkungen hinsichtlich eines stetigen Verkehrsflusses ergeben. Kenntnisnahme. Neuer Straßenabschnitt Südtangente (im Bereich der 100 km/h Beschränkung) BUND: Das westliche Teilstück mit Tempo 100 km/h soll, wie die anderen Bereiche auch, auf 80 km/h beschränkt werden. Das VGH Urteil beziehst sich nur auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus gesundheitlichen Gründen. Sofern weitere Geschwindigkeitsreduzierungen möglich werden sollten, werden diese von der Verwaltung erneut überprüft. Stadt Karlsruhe, Umwelt­ und Arbeitsschutz Seite 9 von 9

  • Vorl.Nr. 33_Anlage 3 StN VBK
    Extrahierter Text

  • Vorl.Nr. 33_LAP - Erläuterungsbericht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Erläuterungsbericht 2 | Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Erläuterungstext Seit Veröffentlichung des „Kooperationserlasses-Lärmaktionsplanung“ des damaligen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vom 23. März 2012 hat sich in Sachen Lärmaktionsplanung viel bewegt. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben zwischenzeitlich Lärmaktionspläne aufgestellt und – auch durch die Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger – zur Verbesserung der Lärmsituation in den Kommunen beigetragen. Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Lärmaktionsplanung hatte unter anderem das anhängige Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission aufgrund fehlender Lärmaktionspläne gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet hat. Zuletzt hat nun der VGH Mannheim mit seinem Urteil zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen (10 S 2449/17) zumindest für Baden-Württemberg diesen häufigen Streitpunkt zur Bindungswirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen geklärt. Die Kompetenzen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden mit dieser Rechtsprechung gestärkt, gleichwohl aber auch die Ansprüche an eine umfassende Abwägung und rechtsfehlerfreie Festlegung von Maßnahmen in den Plänen festgelegt. Die Neufassung des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (MV) baut auf dem Urteil des VGH auf. Die bisherigen Schreiben des Verkehrsministeriums zur Lärmaktionsplanung wurden darin zusammengefasst und aktualisiert. Das aktuelle Gerichtsurteil in Verbindung mit der Neufassung des „Kooperationserlass- Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 fordert die Gemeinden auf, Lärm- und Belastungssituationen vor Ort genau zu erfassen, mögliche Maßnahmen zu entwickeln und gegenüberzustellen und im Rahmen einer Gesamtwirkungsanalyse diejenigen Maßnahmen festzulegen, mit denen die größtmögliche Lärmentlastung unter Beachtung widerstreitender Interessen wie beispielsweise der Verkehrsfunktion einer Straße erreicht werden kann. Lärmaktionspläne, die diese Anforderungen beachten, sind nach dem nun vorliegenden Urteil des VGH für die Verwaltungsbehörden verbindlich und ein wirksames Instrument für mehr Lärmschutz. Die Festsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden somit erleichtert. Auch die Stadt Karlsruhe hat als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Gemeinden selbst zuständig. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2016 beschlossen. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket zur Lärmminderung wird kontinuierlich umgesetzt. Nach dem Urteil des VGH werden nun neue Möglichkeiten zur Lärmminderung hinsichtlich weiterer Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet überprüft. 3 | Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Entwurf des zusätzlichen Maßnahmenpaketes für Geschwindigkeitsbegrenzungen Mit dem VGH Urteil steht fest, dass Lärmaktionspläne Bindungswirkung entfalten. Es liegt allein im Ermessen der planaufstellenden Gemeinden, auch unterhalb der Schwelle von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Bei der Ermessensausübung im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist besonders zu berücksichtigen, dass nach der Lärmwirkungsforschung Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich liegen. Die Gemeinden konkretisieren damit den straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenbegriff des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Die Lärmaktionsplanung ist somit eine „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und kann daher von den Gemeinden als subjektives Recht durchgesetzt werden“. Daher soll für die Stadt Karlsruhe anlässlich des aktuellen Gerichtsurteils der Lärmaktionsplan um weitere Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzt werden. Dabei werden aus gesundheitlichen Gründen folgende Beurteilungspegel berücksichtigt: 65 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags) 55 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Gemäß dem neuen „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ sind bei der Festlegung verkehrsbeschränkender Maßnahmen in Lärmaktionsplänen Kriterien, wie mögliche Verlagerungsprozesse oder Auswirkungen auf den ÖPNV in den Abwägungsprozess einzubeziehen und entsprechend zu bewerten. Zur Vermeidung häufigerer Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortsdurchfahrten können zwischen zwei Straßenabschnitten mit Tempolimit Lückenschlüsse bis maximal 300 Meter Länge erfolgen. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt die Straßenabschnitte wieder, in denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h überprüft und angeordnet werden soll. Die beigefügte Anlage 1 verortet kartographisch die dargestellten Straßenabschnitte. Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrängungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt. Damit es zu keinen Verlagerungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 65 dB(A) überschritten ist. 4 | Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Die in Tabelle 1 genannten Straßenabschnitte wurden mit dem zuständigen Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem Stadtplanungsamt auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Um Ausweichverkehre zu verhindern, sollen die Straßenabschnitte Nr. 1 bis Nr. 3 zeitgleich umgesetzt werden. lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Durmersheimerstraße zw. Blohnstr. und Rheinhafenstr. 69-70 61-57 ganztägig 2 Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz-Abt-Str. 70 60-64 ganztägig 3 Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. 69-70 59-61 ganztägig 4 Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr 69-71 60-62 ganztägig 5 Reinhold-Frank-Straße zw. Moltkestr. und Kriegsstr. 70 59 ganztägig 6 Kriegsstraße zw. Weinbrennerplatz und Reinhold-Frank-Str. 69-70 59 ganztägig 7 Ortsdurchfahrt Grünwet- tersbach: Wiesenstraße zw. Reickertstr. und Am Wiesenacker 67-70 58-60 ganztägig 8 Ortsdurchfahrt Palmbach: Talstraße zw. Waldbronner Str. und Auf der Römerstr. 69-70 59-60 ganztägig 9 Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße / Karlsbader Straße / Kleinsteinbacher Straße zw. Enzianstr. und Kleinsteinbacher Str. / zw. Pfefferäckerstr. und Efeustr. 68-70 58-60 ganztägig 10 Ortdurchfahrt Hohenwettersbach: Tiefentalstraße / Am Lustgarten zw. Rehbuckel und Lindenstr. 65-67 55-57 ganztägig 11 Rüppurrer Straße zw. Baumeisterstr. und Stuttgarter Str. 64-68 57-59 ganztägig 12 Augustenburgstraße zw. Kirchstr. und Winkler-Dentz-Str. 67-68 56-58 ganztägig 13 Rheinstraße/Kaiserallee zw. Entenfang und Händelstr. 68 59-60 nachts 14 Karlstraße zw. Jollystr. und Ebertstr. 68-70 58-60 nachts 15 Moltkestraße zw. Erzbergerstr. und Hertzstr. 68 57-59 nachts 16 Herrenalber Straße zw. Tulpenstr. und Battstr. 65-68 57 nachts 17 Rittnertstraße zw. Badener Str. und Dürrbachstr. 63-65 57 nachts Tabelle 1: Darstellung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h. 5 | Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Hinweise aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange Der Entwurf der weiteren Straßenabschnitte für Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde im Rahmen der Offenlage zur Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange ausgelegt. Hierbei wurde den Trägern öffentlicher Belange und den verschiedenen Dienststellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden auch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) angehört. In der Stellungnahme wurde auf die Auswirkungen auf Bus- und Bahnverkehre durch die VBK ausführlich eingegangen. Die VBK weist im Allgemeinen darauf hin, dass die im Lärmaktionsplan zugrunde gelegten Schallberechnungen rein fiktiv sind. Durch die EU- Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit der „Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV“ legt jedoch der Gesetzgeber spezifische Vorgaben fest, nach welchen Kriterien die Schallberechnung zu erfolgen hat. Somit entsprechen die Lärmkarten den gesetzlichen Vorgaben und stellen ein realitätsnahes Abbild dar. Im Ergebnis sind die berechneten Pegelwerte in der Regel höher als Schallpegel- Messwerte, da in der Berechnung Zuschläge eingerechnet werden. Die Auswirkung auf den ÖPNV bei einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wurde durch die Hochschule Karlsruhe im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie untersucht. Dabei wurde die Auswirkung von Tempo 30 speziell auf den Busverkehr in der Durmersheimer Straße genauer betrachtet. Durch eine rechnerische Deckelung der Fahrzeiten bei Tempo 30 kommt es auf dem ca. 1,5 km langen Abschnitt zu einer Verlängerung der Fahrzeit zwischen 12 und 48 Sekunden, im Mittel um 30 Sekunden. Die Fahrzeiten sind insgesamt durch hohe Schwankungen geprägt. Die Studie zeigt, dass sich eine rechnerische Verlängerung der Fahrzeit von Bussen von Tempo 50 km/h auf 30 km/h um 20 Sekunden/km ergibt. Wegen der großen Streuung innerhalb der gesamten Fahrzeiten der Busse wirkt sich die Verzögerung nicht wahrnehmbar aus. Gemäß dem neuen „Kooperationserlass“ kann eine mögliche Fahrzeitverlängerung durch straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in der Regel als nicht ausschlaggebend erachtet werden, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Die VBK merkt weiter an, dass die erwähnte wissenschaftliche Studie zur Bewältigung des Konfliktes mit dem ÖPNV, sich allein auf den Busverkehr bezieht. Bei möglichen Fahrzeitverlängerungen sind Kompensationsmaßnahmen zu überprüfen. Hierbei schlagen die VBK unterschiedliche beschleunigende Maßnahmen für die betroffenen Linien vor. Vorschläge sind unter anderem eine Beschleunigung an Signalanlagen, Aufhebung noch bestehender Rechts-vor-Links-Regelungen im Busverkehr, Schaffung von Busspuren oder Beschränkungen des ruhenden Verkehrs, durch Unterbindung des Baumscheibenparkens. Sofern keine Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden sollten, würde es bei der Hälfte der vorgeschlagenen neuen Geschwindigkeitsreduzierungen zu deutlichen Fahrzeit- verlängerungen auf den jeweiligen Linien kommen. Die Folge wäre der Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen, was Mehrkosten von rund 300.000 Euro pro Jahr entspräche. Die Verwaltung will angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner an den beabsichtigten Tempolimits festhalten, schlägt jedoch im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der Streckenverläufe der einzelnen Linien vor, gemeinsam mit der VBK Kompensationsmaßnahmen zu erarbeiten. Die Bewertung durch die Stadtverwaltung zu den Hinweisen der VBK, bezogen auf die jeweiligen Straßenabschnitten, werden in der Anlage 2 aufgelistet. 6 | Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Weitere Hinweise aus TöB-Beteiligung kamen vom Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC). Er spricht sich dafür aus, dass in den vorgeschlagenen Straßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung, ganztägig die Begrenzung auf Tempo 30 eingeführt werden sollte. Es wird befürchtet, dass es tagsüber bei den Straßen ohne Tempolimit zu Verkehrsverlagerungen kommen könnte. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsfluss der parallel führende Karlstraße und Reinhold-Frank-Straße. Der Verkehr in nördlicher Richtung könnte vermehrt in die Karlstraße ausweichen. Für die Moltkestraße wird ein ähnlicher Effekt erwartet. Potentielle Verkehrsverlagerungen wurden jedoch im Vorfeld von der Verwaltung überprüft und werden nicht erwartet. Auch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat Bedenken bei einem Tempolimit für die Reinhold-Frank-Straße geäußert. Grund hierfür ist die knappe Unterschreitung des Grenzwertes von 40 μg/m 3 für Stickstoffdioxid (NO 2 ). Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung könnte der Grenzwert überschritten werden. In diesem Fall hätte das Regierungspräsidium einen Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der entstehenden Luftverunreinigung festzulegen wäre. Daher wird vom Regierungspräsidium empfohlen, eine gutachterliche Prognose zu den Auswirkungen auf die NO 2 Immissionen erstellen zu lassen. In den letzten 20 Jahren waren die Luftbelastungen durch NO 2 insgesamt rückläufig. Seit 2016 ist der Grenzwert unterschritten. Aktuelle Jahresmittelwerte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zeigen, dass die Belastungssituation durch NO 2 an der verkehrsnahen Messstation in der Reinhold-Frank-Straße seit dem Jahr 2016 vom ehemals 39 μg/m 3 für NO 2 auf 38 μg/m 3 im Jahre 2018 weiter zurückgegangen ist. Die weitere detaillierte Auswertung der Stadtverwaltung zu den gesamten eingegangenen Hinweisen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 2 dargestellt. Wegen den weiträumigen Auswirkungen auf den ÖPNV, ist zusätzlich die gesamte Stellungnahme der VBK in der Anlage 3 beigefügt.