Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)
| Vorlage: | 2019/1108 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Mühlburg, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. Seite 161,186), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. Seite 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 10. Dezember 2019 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 3. August 2018) beschlossen. Artikel 1 Die Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 1 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 10. Dezember 2019, gültig ab 1. Januar 2020 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Großmarktgebühren 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/ Monat 8,50 102 Zulassung für Kellerräume m²/ Monat 0,50 103 Zulassung für nachträglich Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. m²/ Monat 4,25 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) m²/ Monat 1,00 Umsatzsteuer 105 Den Gebühren nach Gebührenziffern 101 bis 104 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 10. Dezember 2019, gültig ab 1. Januar 2020 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201 Tageszulassung Tagesplatzbeschicker m²/ Tag 1,12 Auslagen von Dauerbeschickern m²/ Tag 0,51 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/ Monat 2,70 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/ Monat 3,80 2 Markttagen m²/ Monat 3,80 3 Markttagen und mehr m²/ Monat 4,40 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 2 Markttagen pauschal 3,50 3 Markttagen pauschal 5,00 Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2,00 Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 10. Dezember 2019, gültig ab 1. Januar 2020 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn pauschal 2.900,00 b) Geisterbahn pauschal 2.250,00 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.500,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.000,00 e) Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2.500,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.000,00 g) Riesenrad pauschal 3.000,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.000,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.100,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.600,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u. Ä. pauschal 950,00 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife lfdm 95,00 b) Kinderscooter lfdm 85,00 c) Kindereisenbahn lfdm 65,00 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfte lfdm 120,00 b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsager lfdm 65,00 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. lfdm 65,00 b) Schießgeschäfte lfdm 60,00 c) Hau den Lukas, Torwand u. Ä. lfdm 90,00 d) Greifer lfdm 125,00 e) Elektr. Spielautomatengeschäfte lfdm 150,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 75,00 306 Süßwaren u. Ä. lfdm 75,00 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlänge pauschal 650,00 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 750,00 c) über 8 m Frontlänge pauschal 850,00 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.050,00 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.300,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.550,00 309 Festzelt pauschal 2.500,00 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 50,00 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 50,00 b) Boxer, Fußball u. Ä. pauschal 200,00 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungsdauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 301 bis 311 zu einem Viertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltungsdauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 bis 323 nicht vergeben Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 82,00 b) Kunsthandwerk m² 60,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 25,00 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä. m² 130,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 155,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 255,00 b) Alkoholausschank m² 290,00 c) Stehtische Stück 200,00 d) (Kühl-) Container/ Anhänger m² 40,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage, bemessen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informations- stand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiberinnen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/ Tag 19,44 Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 332 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: laufender Meter – lfdm Quadratmeter – m²“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 2 a 20202021 154.428,48 €156.590,48 € 88.087,54 €89.673,12 € 4.358,00 €4.358,00 € Ergebnisausgleich 2017 (Unterdeckung)7.758,98 €0,00 € Ergebnisausgleich 2018 (Unterdeckung)0,00 €8.408,87 € 254.633,00 €259.030,47 € -13.280,08 €-13.280,08 € 241.352,92 €245.750,39 € 235.863,00 €235.863,00 € Unterdeckung-5.489,92 €-9.887,39 € 97,73%95,98% Kostendeckungsgrad Bezeichnung sonstige Erlöse Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Wochenmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Wochenmärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentrale Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)
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Anlage 2 b 20202021 101.177,28 €102.593,76 € 233.172,90 €237.370,01 € 13.737,00 €13.523,00 € 348.087,18 €353.486,77 € -39.561,23 €-39.561,23 € 308.525,95 €313.925,54 € Gebührenaufkommen Jahrmärkte190.900,00 €190.900,00 € Gebührenaufkommen Kirchweihen9.923,75 €9.923,75 € 200.823,75 €200.823,75 € Unterdeckung-107.702,20 €-113.101,79 € 65,09%63,97% Kostendeckungsgrad Bezeichnung sonstige Erlöse Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Jahrmärkte/Kirchweihen A. Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentrale Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)
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Anlage 2 c 2020 92.657,09 € 359.604,43 € 2.339,00 € 454.600,52 € -30.803,66 € 423.796,86 € 313.033,00 € Unterdeckung-110.763,86 € Kostendeckungsgrad73,86% Bezeichnung sonstige Erlöse Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Christkindlesmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Christkindlesmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentrale Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)
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Gebührenkalkulation Wochenmärkte:Anlage 3 a Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerm²3.000 1,12 €3.360,00 € Auslagen von Dauerbeschickernm²18.700 0,51 €9.537,00 € Zwischensumme12.897,00 € 202Dauerzulassung bei einen Wochenmarkt mit 1 Markttagm²17.520 2,70 €47.304,00 € 1 Markttag (Freitag oder Sams- tag) bei Märkten mit 3 Markt- tagen und mehrm²6.600 3,80 €25.080,00 € 2 Markttagenm²11.700 3,80 €44.460,00 € 3 Markttagenm² 23.400 4,40 €102.960,00 € Zwischensumme219.804,00 € 203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttagpauschal 144 2,50 €360,00 € 2 Markttagenpauschal108 3,50 €378,00 € 3 Markttagenpauschal288 5,00 €1.440,00 € Zwischensumme2.178,00 € 204Christbaumverkauf für die Saisonm² 492 2,00 € 984,00 € SUMME 235.863,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in m² (bzw. Stückzahl bei Eckplätzen) als Jahressumme dar.
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Gebührenkalkulation Jahrmärkte:Anlage 3 b Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- messzahl GebührensatzGebührenauf- kommen neu 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen2 2.900,00 €5.800,00 € b)Geisterbahnen2 2.250,00 €4.500,00 € c)Autoscooter bis 30 m2 2.500,00 €5.000,00 € d)Autoscooter über 30 m2 3.000,00 €6.000,00 € e)Rundfahrgeschäfte bis 20 m 3 2.500,00 €7.500,00 € f)Rundfahrgeschäfte über 20 m3 3.000,00 €9.000,00 € g)Riesenrad2 3.000,00 €6.000,00 € h)Hochfahrgeschäfte4 3.000,00 €12.000,00 € i)Wildwasserbahn 1 3.100,00 €3.100,00 € j)Go-Kart-Bahn *)0 2.600,00 €0,00 € k) Schiffschaukel, Kettenfl. u. Ä. 4 950,00 €3.800,00 € Zwischensumme62.700,00 € 302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife b)Kinderscooter20 85,00 €1.700,00 € c)Kindereisenbahn13 65,00 €845,00 € Zwischensumme18.220,00 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte111 120,00 €13.320,00 € b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsager Zwischensumme14.880,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. 117 65,00 €7.605,00 € b)Schießgeschäfte70 60,00 €4.200,00 € c)Hau den Lukas, Torwand u. Ä.12 90,00 €1.080,00 € d)Greifer68 125,00 €8.500,00 € e) Elektr. Spielautomatengeschäft 23 150,00 €3.450,00 € Zwischensumme24.835,00 € Verlosung, Fadenziehen,84 75,00 € 6.300,00 € Tütenangeln 306Süßwaren u. Ä.249 75,00 € 18.675,00 € a)bis 6 m Frontlänge 5 650,00 €3.250,00 € b)bis 8 m Frontlänge 1 750,00 €750,00 € c)über 8 m Frontlänge 2 850,00 €1.700,00 € Zwischensumme5.700,00 € 165 95,00 €15.675,00 € 24 65,00 €1.560,00 € 305 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- messzahl GebührensatzGebührenauf- kommen neu Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge 6 1.050,00 €6.300,00 € b) bis 12 m Frontlänge 5 1.300,00 €6.500,00 € c) über 12 m Frontlänge 9 1.550,00 €13.950,00 € Zwischensumme26.750,00 € 309Festzelt2 2.500,00 € 5.000,00 € 310Warenverkauf a)allg. Verkauf u. Haushaltswaren118 50,00 €5.900,00 € b) Kunsthandwerk 46 40,00 €1.840,00 € Zwischensumme7.740,00 € 311Automaten a)Computeranalyse 2 50,00 € 100,00 € b)Boxer/ Fußball u. Ä. *) 0 200,00 €0,00 € Zwischensumme100,00 € SUMMEN 190.900,00 € *) Nach derzeitiger Kalkulation wird nicht von einer Aufstellung dieser Fahrgeschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. 308
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Gebührenkalkulation Kirchweihen:Anlage 3 c Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- messzahl *) Gebührensatz 1/4 **) Gebührenauf- kommen neu ***) 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen0 725,00 €0,00 € b)Geisterbahn0 562,50 €0,00 € c)Autoscooter bis 30 m3 625,00 €1.875,00 € d)Autoscooter über 30 m0 750,00 €0,00 € e)Rundfahrgeschäfte bis 20 m3 625,00 €1.875,00 € f)Rundfahrgeschäfte über 20 m0 750,00 €0,00 € g)Riesenrad0 750,00 €0,00 € h)Hochfahrgeschäfte0 750,00 €0,00 € i)Wildwasserbahn 0 775,00 €0,00 € j)Go-Kart-Bahn0 650,00 €0,00 € k) Schiffschaukel, Kettenfl. u. Ä. 1 237,50 €237,50 € Zwischensumme3.987,50 € 302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife b)Kinderscooter0 21,25 €0,00 € c)Kindereisenbahn0 16,25 €0,00 € Zwischensumme1.163,75 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte0 30,00 €0,00 € b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsager Zwischensumme0,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. 38 16,25 €617,50 € b)Schießgeschäfte22 15,00 €330,00 € c)Hau den Lukas, Torwand u. Ä.0 22,50 €0,00 € d)Greifer0 31,25 €0,00 € e) Elektr. Spielautomatengeschäft 0 37,50 €0,00 € Zwischensumme947,50 € Verlosung, Fadenziehen, 16 18,75 € 300,00 € Tütenangeln 306Süßwaren u. Ä.68 18,75 € 1.275,00 € a)bis 6 m Frontlänge 0 162,50 €0,00 € b)bis 8 m Frontlänge 1 187,50 €187,50 € c)über 8 m Frontlänge 0 212,50 €0,00 € Zwischensumme187,50 € 49 23,75 €1.163,75 € 0 16,25 €0,00 € 305 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- messzahl *) Gebührensatz 1/4 **) Gebührenauf- kommen neu ***) Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge 0 262,50 €0,00 € b) bis 12 m Frontlänge 0 325,00 €0,00 € c) über 12 m Frontlänge 1 387,50 €387,50 € Zwischensumme387,50 € 309Festzelt1 625,00 € 625,00 € 310Warenverkauf a)allg. Verkauf u. Haushaltswaren84 12,50 €1.050,00 € b) Kunsthandwerk 0 10,00 €0,00 € Zwischensumme1.050,00 € 311Automaten a)Computeranalyse 0 12,50 € 0,00 € b)Boxer/ Fußball u. Ä. 0 50,00 €0,00 € Zwischensumme0,00 € SUMME 9.923,75 € *) Bei der Darstellung mit "0" wird nach derzeitiger Kalkulation nicht von einer Aufstellung dieser Fahrgeschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. **) Gemäß Gebührenziffer 313 jeweils ein Viertel der Gebührensätze nach Gebührenziffer 301 bis 311. ***) Die Kirchweihen in Mühlburg und Hagsfeld dauern drei Tage. Diese kürzere Ver- anstaltungsdauer wurde gemäß Gebührenziffer 315 bei der Gebührenmesszahl berück- sichtigt und fließt somit in das prognostizierte Gebührenaufkommen mit ein. 308
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Gebührenkalkulation Christkindlesmarkt:Anlage 3 d Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu *) Gebühren für den Christkindlesmarkt 324a) Allgemeiner Verkaufm²519 82,00 €42.558,00 € b) Kunsthandwerkm²343 60,00 €20.580,00 € c) KunsthandwerkerhütteTag101 25,00 €2.525,00 € 325Süßwaren, Backwaren u. Ä.m²164 130,00 €21.320,00 € 326 Imbissstände ohne Alkohol- ausschank m²346 155,00 €53.630,00 € 327a) Imbissstände mit Alkohol- ausschank m² 432 255,00 €110.160,00 € b) Alkoholausschankm² 98 290,00 €28.420,00 € c) StehtischeStück93 200,00 €18.600,00 € d) (Kühl-) Container/ Anhängerm²216 40,00 €8.640,00 € 328Kinderfahrgeschäftepauschal2 3.300,00 €6.600,00 € SUMME 313.033,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die voraussichtlich per Zulassung zugeteilten Flächen in m² bzw. Stückzahl bei Stehtischen und Pauschale je Kinderfahrgeschäft als Jahressumme dar.
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Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Wochenmärkte Anlage 4 a Geb. Ziffer BezeichnungBsp. Gebühren- bemessung Gebühr alt Gebühr neu % Veränd. pro Monat pro Standtag pro Monat pro Standtag Tageszulassung18 m²m²/Tag 0,98 € 1,12 € 1 17,64 € 20,16 € 14,29% 1 Markttag18 m²m²/Monat 2,40 € 2,70 € 1 43,20 € 10,80 € 48,60 € 12,15 € 12,50% 2 Markttagen18 m²m²/Monat 3,40 € 3,80 € 2 61,20 € 7,65 € 68,40 € 8,55 € 11,76% 3 Markttagen18 m²m²/Monat 4,00 € 4,40 € 3 72,00 € 6,00 € 79,20 € 6,60 € 10,00% 1 Markttag 1pauschal 2,50 € 2,50 € 1 2,50 € 2,50 € 0,00% 2 Markttagen 1pauschal 3,50 € 3,50 € 1 3,50 € 3,50 € 0,00% 3 Markttagen 1pauschal 5,00 € 5,00 € 1 5,00 € 5,00 € 0,00% Christbaumverkauf für die Saison 252m² 2,00 € 2,00 € 504,00 € 504,00 € 0,00% Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Markttage/ Woche bzw. Anzahl/ Monat 204 203 202 201 1 0,00% Tageszulassung - Auslagen von Dauerbeschickern Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr 18 m²m²/Monat 3,40 € 3,80 € 61,20 € 15,30 € 68,40 € 17,10 € 11,76% Standgebühr -alt- Standgebühr -neu- 18 m²m²/Tag 0,51 € 0,51 € 1 9,18 € 9,18 €
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Seite 1 von 2 Anlage 4 b Geb. Ziffer BezeichnungBsp. m Geb.bem. alt Gebühr altGeb.bem. neu Gebühr neu % Veränd. 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen20 mpauschal 2.900,00 pauschal2.900,000,00% b)Geisterbahn20 mpauschal 2.100,00 pauschal2.250,007,14% c)Autoscooter bis 30 m28 mpauschal 2.300,00 pauschal2.500,008,70% d)Autoscooter über 30 m35 mpauschal 2.800,00 pauschal3.000,007,14% e)Rundfahrgeschäfte bis 20 m 16 mpauschal 2.400,00 pauschal2.500,004,17% f)Rundfahrgeschäfte über 20 m21 mpauschal 2.900,00 pauschal3.000,00 3,45% g)Riesenrad23 mpauschal 2.900,00 pauschal3.000,003,45% h)Hochfahrgeschäfte18 mpauschal 2.900,00 pauschal3.000,003,45% i)Wildwasserbahn 37 mpauschal 3.100,00 pauschal3.100,000,00% j)Go-Kart-Bahn40 mpauschal 2.600,00 pauschal2.600,000,00% k) Schiffschaukel, Kettenfl. u. Ä. 14 mpauschal 900,00 pauschal950,005,56% 302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte 8 m90 € lfdm 720,00 95 € lfdm 760,00 5,56% Kinderschleife 20 m90 € lfdm 1.800,00 95 € lfdm 1.900,00 5,56% b)Kinderscooter16 m80 € lfdm 1.280,00 85 € lfdm 1.360,00 6,25% c)Kindereisenbahn22 m60 € lfdm 1.320,00 65 € lfdm 1.430,00 8,33% 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte20 m110 € lfdm 2.200,00 120 € lfdm 2.400,00 9,09% b) Wahrsager 5 m60 € lfdm 300,00 65 € lfdm 325,00 8,33% Simulator 26 m60 € lfdm 1.560,00 65 € lfdm 1.690,00 8,33% 304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. 6 m60 € lfdm 360,00 65 € lfdm 390,00 8,33% b)Schießgeschäfte11 m55 € lfdm 605,00 60 € lfdm 660,00 9,09% c)Hau den Lukas, Torwand u. Ä.5 m80 € lfdm 400,00 90 € lfdm 450,00 12,50% d)Greifer9 m110 € lfdm 990,00 125 € lfdm 1.125,00 13,64% e) Elektr. Spielautomatengeschäft 13 m130 € lfdm 1.690,00 150 € lfdm 1.950,00 15,38% Verlosung,18 m75 € lfdm 1.350,00 75 € lfdm 1.350,00 0,00% Fadenziehen11 m75 € lfdm 825,00 75 € lfdm 825,00 0,00% Tütenangeln6 m75 € lfdm 450,00 75 € lfdm 450,00 0,00% 306Süßwaren u. Ä.11 m70 € lfdm 770,00 75 € lfdm 825,00 7,14% a)bis 6 m Frontlänge6 m pauschal 600,00 pauschal650,008,33% b)bis 8 m Frontlänge8 m pauschal 700,00 pauschal750,007,14% c)über 8 m Frontlänge11m pauschal 800,00 pauschal850,006,25% Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge8 m pauschal 1.000,00 pauschal1.050,005,00% b) bis 12 m Frontlänge10 m pauschal 1.250,00 pauschal1.300,004,00% c) über 12 m Frontlänge20 m pauschal 1.500,00 pauschl1.550,003,33% 309Festzeltpauschal 2.300,00 pauschal 2.500,008,70% 305 307 Kleinimbissgeschäfte mit eingeschränktem Sortiment Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Jahrmärkte und Kirchweihen 308 Seite 2 von 2 Geb. Ziffer BezeichnungBsp. m Geb.bem. alt Gebühr altGeb.bem. neu Gebühr neu % Veränd. 310 Warenverkauf a)allg. Verkauf8 m48 € lfdm 384,00 50 € lfdm 400,00 4,17% 40 € lfdm 320,00 40 € lfdm 320,00 0,00% 311Automaten a)Computeranalyse 1 Stck. pauschal 50,00 pauschal50,000,00% b)Boxer/Fußball u. Ä. 1 Stck. pauschal 200,00 pauschal200,000,00% b) Haushaltswaren und Kunsthandwerk 8 m
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Anlage 4 c Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für den Christkindlesmarkt Gebühren- ziffer BezeichnungFläche/ Tage/ Anzahl lfd. MeterGebühr alt a) Gebühr neu b) prozentuale Veränderung b) zu a) 324 a)Allgemeiner Verkauf8 m²3656,00 €656,00 €0,00 % 324 b)Kunsthandwerk8 m²3480,00 €480,00 €0,00 % 324 c)Kunsthandwerkerhütte4 Tage2,5100,00 €100,00 €0,00 % 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä.33 m² 123.960,00 €4.290,00 €+ 8,33 % 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank 35 m²75.075,00 €5.425,00 €+ 6,90 % 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank 52 m²1311.960,00 €13.260,00 €+ 10,87 % 327 b) Alkoholausschank 45 m²911.700,00 €13.050,00 €+ 11,54 % 327 c) Stehtische 1 Stck./200,00 €200,00 €0,00 % 327 d) *) (Kühl-) Container/ Anhänger 1 Stck./200,00 €/ 6 m²//240,00 € 328 Kinderfahrgeschäfte (pauschal) 1 /3.000,00 €3.300,00 €+ 10,00 % *) Änderung der Gebührensystematik + 20,00 %
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Gebührenvergleich für den Bereich der WochenmärkteAnlage 5 mit den Städten Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Pforzheim, Baden-Baden und Rastatt Stand: August 2019 Karlsruhe (alt)Karlsruhe (neu)HeidelbergFreiburgStuttgartPforzheimBaden-BadenRastatt 1 Tag2,40 - 3,40 €/m²2,70 - 3,80 €/m² 3 Tage4,00 €/m² TPL 2 Tage4,06 €/m² 2,00 - 11,60 €/m²8,40 - 10,40 €/lfdm 3,80 €/m²3,40 €/m² 0,50 - 2,90 €/m² 1,55 - 1,95 €/m² 3,00 - 3,80 €/m² 4,40 €/m² 4,00 - 23,20 €/m²16,80 - 20,80 €/lfdm 25,20 - 31,20 €/lfdm6,00 - 34,80 €/m²5,80 €/m²- 2,90 €/m² 0,95 - 1,30 €/m²1,27 €/m² Die Stadt Heidelberg berechnet laufende Meter, alle anderen Städte Quadratmeter. Bei den Städten Heidelberg und Freiburg werden Unterscheidungen getroffen je nach Platzlage (Attraktivität), Sortiment, Wochentagen und Erzeuger oder Händler. In Heidelberg, Freiburg und Baden-Baden gibt es darüber hinaus nur Tagesgebühren sowohl für den Tagesplatz als auch für die Dauerbeschickung, welche zum Vergleich mit Karlsruhe entsprechend auf einen Monat hochgerechnet wurden (48 Marktwochen im Jahr). Bei Rastatt ist derselbe Fall, wobei diese von 40 Marktwochen ausgehen. Daraus ergeben sich die obigen Gebührenspannen. Die Stadt Mannheim berechnet eine feste Monatsmiete unterschieden nach bestimmten Märkten und unterschiedlichen Verkaufsständen. Diese Beträge sind mit den oben ff ff 0,51 - 0,98 €/m²0,51 - 1,12 €/m²1,10 - 2,80 €/lfdm 2,80 - 3,20 €/m² 4,00 €/m² - 0,70 - 0,80 €/m² 0,67 - 2,66 €/m² 1,34 - 5,32 €/m² 2,01 - 7,98 €/m² 0,20 - 0,80 €/m²
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Anlage 6 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Seit dem Jahr 2010 wird zur Bestimmung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten der gewichtete (Zins-) Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten zugrunde gelegt. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 31. Januar 2019 hielt die Stadt insgesamt 39 Kredite, von denen 151.677681,77 Euro noch nicht getilgt waren und eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 2,391% aufweisen. Bereits ab Haushaltsjahr 2018 wird ein Zinssatz von 2,5 % zugrunde gelegt.
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Anlage 7 Geb. Nr.BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr Gebüh- renziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr in Euro Großmarktgebühren Großmarktgebühren 101Zulassung für städtische Hallenflächenqm/Monat8,50 €101Zulassung für städtische Hallenflächen m²/ Monat 8,50 102Zulassung für Kellerräumeqm/Monat0,50 €102Zulassung für Kellerräume m²/ Monat 0,50 103Zulassung für Anbauten, Einhausungen,103Zulassung für Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc.qm/Monat4,25 €Freimarktflächen etc. m²/ Monat 4,25 104Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Rei-104Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Rei- nigung, Heizung, Beleuchtung)qm/Monat1,00 €nigung, Heizung, Beleuchtung) m²/ Monat 1,00 UmsatzsteuerUmsatzsteuer 105Den Gebühren nach Geb.-Nr. 101 bis 104 wird die Umsatzsteuer 105 Den Gebühren nach Gebührenziffern 101 bis 104 wird die Umsatz- (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.steuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Wochenmarktgebühren und Wochenmarktgebühren und Zulassung von StandplätzenZulassung von Standplätzen 201Tageszuweisung201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerqm/Tag0,98 € Tagesplatzbeschicker m²/ Tag1,12 Auslagen von Dauerbeschickerqm/Tag0,51 € Auslagen von Dauerbeschickernm²/ Tag 0,51 202Dauerzuweisung bei einem 202Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mitWochenmarkt mit 1 Markttagqm/Monat2,40 € 1 Markttag m²/ Monat2,70 1 Markttag (Freitag oder Samstag)1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagenqm/Monat3,40 € bei Märkten mit 3 Markttagen m²/ Monat3,80 oder mehroder mehr vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 3. August 2018) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Dezember 2019 (Amtsblatt vom __________) G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 1 B I S 3 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G D E R S T A D T K A R L S R U H E F Ü R M Ä R K T E U N D V O L K S F E S T E alt neu Anlage 7 2 Markttagen qm/Monat3,40 € 2 Markttagen m²/ Monat3,80 3 Markttagen und mehrqm/Monat4,00 € 3 Markttagen und mehr m²/ Monat4,40 203Zuschläge für Eckplätze bei einem203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mitWochenmarkt mit 1 Markttagpauschal2,50 € 1 Markttagpauschal2,50 2 Markttagenpauschal3,50 € 2 Markttagenpauschal3,50 3 Markttagen und mehrpauschal5,00 € 3 Markttagen und mehrpauschal5,00 ChristbaumverkaufChristbaumverkauf 204für die Saisonqm2,00 € 204für die Saison m² 2,00 UmsatzsteuerUmsatzsteuer 205Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 201-204 wird die Umsatzsteuer205 Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatz- (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.steuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Jahrmärkte u.a. JahrmarktgebührenJahrmarktgebühren 301Fahrgeschäfte301Fahrgeschäfte a) Achterbahn bis 30 mpauschal2.900,00 € a) Achterbahn pauschal 2.900,00 b) Achterbahn über 30 mpauschal3.900,00 € b) Geisterbahn pauschal 2.250,00 c) Geisterbahn bis 30 mpauschal2.100,00 €c) Autoscooter bis 30 mpauschal 2.500,00 d) Geisterbahn über 30 mpauschal2.800,00 €d) Autoscooter über 30 mpauschal 3.000,00 e) Autoscooter bis 30 mpauschal2.300,00 €e) Rundfahrgeschäfte bis 20 mpauschal 2.500,00 f) Autoscooter über 30 mpauschal2.800,00 €f) Rundfahrgeschäfte über 20 mpauschal 3.000,00 g) Rundfahrgeschäfte bis 20 mpauschal2.400,00 €g) Riesenradpauschal 3.000,00 h) Rundfahrgeschäfte über 20 mpauschal2.900,00 €h) Hochfahrgeschäftepauschal 3.000,00 i) Riesenradpauschal2.900,00 €i) Wildwasserbahnpauschal 3.100,00 j) Hochfahrgeschäftepauschal2.900,00 €j) Go-Kart-Bahnpauschal 2.600,00 k) Wildwasserbahnpauschal3.100,00 € k) Schiffschaukel, Kettenflieger u. Ä. pauschal 950,00 l) Go-Kart-Bahnpauschal2.600,00 € m) Schiffschaukel, Kettenflieger, Rutschepauschal900,00 € Anlage 7 302Kinderfahrgeschäfte302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleifelfdm90,00 € Kinderschleifelfdm 95,00 b) Kinderscooterlfdm80,00 €b) Kinderscooterlfdm 85,00 c) Ponyreitbahnlfdm80,00 €c) Kindereisenbahnlfdm 65,00 d) Kindereisenbahnlfdm60,00 € 303Schau und Belustigung303Schau und Belustigung a) Laufgeschäftelfdm110,00 €a) Laufgeschäftelfdm 120,00 b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsagerlfdm60,00 €b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsagerlfdm 65,00 304Geschicklichkeitsspiele304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln,a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln, u.Ä.lfdm60,00 € u. Ä.lfdm 65,00 b) Schießgeschäftelfdm55,00 €b) Schießgeschäftelfdm 60,00 c) Hau den Lukas, Torwand u.Ä.lfdm80,00 €c) Hau den Lukas, Torwand u. Ä.lfdm 90,00 d) Greiferlfdm110,00 €d) Greiferlfdm 125,00 e) Elektr. Spielautomatengeschäftelfdm130,00 €e) Elektr. Spielautomatengeschäftelfdm 150,00 305Verlosung, Fadenziehen, Tütenangelnlfdm75,00 €305Verlosung, Fadenziehen, Tütenangelnlfdm75,00 306Süßwaren u.Ä.lfdm70,00 €306Süßwaren u. Ä.lfdm 75,00 307Imbissgeschäfte mit Teilsortiment307Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlängepauschal600,00 €a) bis 6 m Frontlängepauschal 650,00 b) bis 8 m Frontlängepauschal700,00 €b) bis 8 m Frontlängepauschal 750,00 c) über 8 m Frontlängepauschal800,00 €c) über 8 m Frontlängepauschal 850,00 308Imbissgeschäfte mit Vollsortiment308Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank)(inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlängepauschal1.000,00 €a) bis 8 m Frontlängepauschal 1.050,00 b) bis 12 m Frontlängepauschal1.250,00 €b) bis 12 m Frontlängepauschal 1.300,00 c) über 12 m Frontlängepauschal1.500,00 € c) über 12 m Frontlängepauschal 1.550,00 309Festzeltpauschal2.300,00 €309Festzeltpauschal 2.500,00 Anlage 7 310Warenverkauf310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauflfdm48,00 € a) allgemeiner Verkauf und Haushalts- lfdm 50,00 waren b) Haushaltswaren und Kunsthandwerklfdm40,00 € b) Kunsthandwerk lfdm40,00 311Automaten311Automaten a) Computeranalysepauschal50,00 €a) Computeranalysepauschal50,00 b) Boxer, Fußball u.Ä.pauschal200,00 €b) Boxer, Fußball u. Ä.pauschal200,00 312Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 301 - 311 sind für eine Veranstaltungs-312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine dauer von elf Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veran- Veranstaltungsdauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. staltungsdauer sind die Gebühren um 1/11 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Gebühren für Kichweihen und andere VolksfesteGebühren für Kichweihen und andere Volksfeste 313Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Geb.-Nrn.313Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach 301 - 311 zu einem Viertel. Gebührenziffern 301 bis 311 zu einem Viertel. 314In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein314In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (z.B. bei schlechtem Be-Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (z.B. bei schlechtem Be- such ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer, bedeutender Veran-such ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer, bedeutender Veran- staltungen).staltungen). 315Die Gebühren nach Geb.Nrn. 313 - 314 sind für eine Veranstaltung von315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Ver- vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Dauer sind die Gebüh-anstaltung von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Dauer ren um 1/4 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 - 323entfallen 316 bis 323 nicht vergeben Gebühren für den ChristkindlesmarktGebühren für den Christkindlesmarkt 324a) Allgemeiner Verkaufqm82,00 €324a) Allgemeiner Verkauf m² 82,00 b) Kunsthandwerkqm60,00 €b) Kunsthandwerk m² 60,00 c) KunsthandwerkerhütteTag25,00 €c) KunsthandwerkerhütteTag25,00 325Süßwaren, Backwaren u.Ä.qm120,00 €325Süßwaren, Backwaren u. Ä. m² 130,00 Anlage 7 326Imbissstände ohne Alkoholausschank145,00 €326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 155,00 327a) Imbissstände mit Alkoholausschank230,00 €327a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 255,00 b) Alkoholausschank260,00 €b) Alkoholausschank m² 290,00 c) (Kühl-) Container/Anhänger/Stehtische200,00 € c) Stehtische Stück200,00 d) (Kühl-) Container/ Anhänger m² 40,00 328Kinderfahrgeschäftepauschal3.000,00 €328Kinderfahrgeschäftepauschal 3.300,00 329Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 324 a und b sowie 325 bis 328 sind329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regelsind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24-30 Tage, bemessen.24-30 Tage, bemessen. Die Gebühren nach Geb.-Nr. 324 c sind pro Tag bemessen Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen 330Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes der die Voraus-330Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes der die Voraus- setzungen der §§ 51-68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt setzungen der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informationsstand ohne wirtschaftliches Interesse be-und einen Informationsstand ohne wirtschaftliches Interesse be- treibt gebührenfrei.treibt gebührenfrei. 331Bei Jahrmärkten, Volksfesten u.a. werden den Gebührenpflichtigen331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebühren- mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (z.B. Betreiberpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (z.B. von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbiss-Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Groß- ständen u. Ä.) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für imbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasser-Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen zähler gesondert berechnet.Wasserzähler gesondert berechnet. Gebühren für SpezialmärkteGebühren für Spezialmärkte 332Kundsthandwerkermarktlfdm/Tag19,44 €332Kundsthandwerkermarktlfdm/ Tag19,44 UmsatzsteuerUmsatzsteuer 333Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 301 - 332 wird die Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 332 wird die Umsatz- (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.steuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. 334Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: laufender Meter-lfdm Quadratmeter-m²
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Anlage 8 2014201520162017 2018 Großmarkt- € - € 20.465,38 €- - € 16.753,03 €- Wochenmärkte- € - € - € 7.758,98 €- 25.226,60 €- Kunsthandwerkermärkte- € - € - € 113,39 € 1.756,04 € Jahrmärkte- € - € - € - € - € Christkindlesmarkt- € - € - € - € - € Gesamt - € - € 20.465,38 €- 7.645,59 €- 40.223,59 €- 20142015201620172018 Großmarkt - € - € 20.465,38 €- - € 16.753,03 €- Wochenmärkte - € - € - € - € 16.817,73 €- Kunsthandwerkermärkte- € - € - € 113,39 € 1.756,04 € Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt - € - € 20.465,38 €- 113,39 € 31.814,72 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach der Neukalkulation der Gebühren für die Wochenmärkte, die Jahrmärkte und den Christkindlesmarkt (siehe Gemeinderatsvorlage vom 10. Dezember 2019)
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE BITTE AUSTAUSCHEN! Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1108 Dez. 4 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 22.11.2019 2 x vorberaten Hauptausschuss 03.12.2019 14 x Gemeinderat 10.12.2019 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 22. November 2019 und im Hauptausschuss am 3. Dezember 2019 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsru- he für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volks- feste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volks- feste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 b) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2017 in Höhe von 7.758,98 Euro in die Gebührenkalkulation 2020 und die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2018 in Höhe von 8.408,87 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 2 a), die restliche Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro ist bis zum Jahr 2023 aus- zugleichen c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze, auch für das Jahr 2020 d) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterdeckun- gen im Bereich Großmarkt in Höhe von 37.218,41 Euro und der Überdeckung im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 1.869,43 Euro. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 45.000 Euro Mehrertrag Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Wochenmarktgebühren (Gebührenverzeichnis 2, Gebührennummern 201 ff.) sowie die Jahrmarktgebühren und Christkindlesmarktgebühren (Gebührenverzeichnis 3, Gebühren- nummern 301 ff.) sollen geändert werden. Die redaktionellen Änderungen in den Gebühren- verzeichnissen können der Anlage 7 entnommen werden. Die Wochenmarkt- und die Jahrmarktgebühren wurden für die Jahre 2020 und 2021 kalkuliert. Die Christkindlesmarktgebühren wurden nur für das Jahr 2020 kalkuliert, weil die Verwaltung für diesen Bereich mit höheren kalkulatorischen Kosten ab dem Jahr 2021 aufgrund der noch im Bau befindlichen neuen Infrastruktur auf dem Marktplatz rechnet. Ein Gebührenvergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg wurde für den Bereich der Wochenmarktgebühren (Anlage 5) erstellt. Dies ist im Bereich der Jahrmarkt- und Christ- kindlesmarktgebühren aufgrund der sehr unterschiedlichen Entgelt- bzw. Gebührensystemati- ken nicht darstellbar. Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen. Wochenmarktgebühren: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 einen Kostendeckungsgrad für die Wochenmarktgebühren in Höhe von 98,15 % ab dem Jahr 2016 festgelegt. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, die Unterdeckungen aus dem Jahr 2017 in Höhe von 7.758,98 Euro und einen Teilbetrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 8.408,87 Euro auszuglei- chen. Die Entscheidung über die Verwendung der restlichen Unterdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro soll aus Gründen der Gebührenkontinuität zurück gestellt werden. Die Neukalkulation berücksichtigt außerdem die seit dem Jahr 2017 wieder etwas gestiegenen Erträge im Bereich der Tageszulassungen-Auslagen für Dauerbeschickerinnen und Dauerbeschi- cker. Nach der zeitweisen Rückkehr auf den Marktplatz konnten insbesondere die Beschickerin- nen und Beschicker des Blumenmarktes wieder größere Flächen zusätzlich auslegen, als auf der Ausweichfläche am Friedrichsplatz. Im Bereich der Dauerzulassungen sind Anzahl und Umfang der Beschickung stabil geblieben, obwohl sich die wirtschaftliche Situation auf den Wochenmärkten für die Beschickerinnen und Beschicker weiterhin schwierig gestaltet, beispielhaft sei hier der Preisdruck der Discounter oder auch die Möglichkeit der Bestellung von Lebensmitteln über das Internet genannt. Entsprechend der Maßgabe der letzten Gebührenkalkulationen und auch, um einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen wurde dabei darauf geachtet, dass die Steigerung bei den Gebühren für Beschickerinnen und Beschicker, die sich bei mehrtägigen Wochenmärkten lediglich auf die starken Tage (Freitag oder Samstag) konzentrieren, höher ausfällt, als bei Beschickerinnen und Beschickern, die durch permanente Anwesenheit zum Gelingen eines Marktes beitragen. Um die Dauerzulassungsinhaberinnen und –inhaber nicht noch weiter zu belasten, hat die Verwal- tung keine Änderungen bei den Gebühren für die Tagesauslagen sowie den Eckplatzzuschlägen vorgesehen. In Anlage 4 a sind Berechnungsbeispiele bezüglich der Auswirkungen auf die Gebührenzahler aufgeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Jahrmarktgebühren: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 einen Kostendeckungsgrad für die Jahrmarktgebühren in Höhe von 74,32 % ab dem Jahr 2015 festgelegt. Derzeit bestehen in diesem Bereich weder Kostenüber- noch Kostenunterdeckungen. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich die Anzahl der durchschnittlich zugelassenen Beschickerinnen und Beschicker seit der letzten Kalkulation nochmals etwas verringert und nun auf rund 170 bis 180 Beschickerinnen und Beschicker pro Jahr eingependelt hat. Dies hängt auch mit sinkenden Bewerberzahlen, Geschäftsaufgaben und einer de facto Flächenreduzierung durch die Neubauten im Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ an der Grenze zum Messplatz zusammen. Durch Gebäudeauskragungen und die Notwendigkeit zur Einhaltung von Abstandsflächen wird die Beschickung in diesem Bereich eingeschränkt. Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen, allerdings sollen im Gebüh- renverzeichnis 3 die Gebührenziffern 301 a)+b) sowie 301 c)+d) zusammengefasst werden, da eine Unterscheidung nach Größe hier nicht mehr zeitgemäß ist. Dadurch ändern sich auch die nachfolgenden Ziffern bzw. Buchstaben bei Gebührenziffer 301. Gebührenziffer 301 m (neu 301 k) soll in „Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä.“ umbenannt wer- den. Bei Gebührenziffer 302 entfällt 302 c) Ponyreitbahn. Außerdem soll Gebührenziffer 310 künftig wie folgt lauten: - 310 a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren (vorher: allgemeiner Verkauf) - 310 b) Kunsthandwerk (vorher: Haushaltswaren und Kunsthandwerk) Schließlich soll Gebührenziffer 312 künftig wie folgt lauten: „Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungsdauer von 10-12 Tagen bemessen“. Die bisherige Festlegung auf elf Tage mit anteiliger Erhöhung oder Verringe- rung der Gebühren bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer wird dadurch flexibler ge- staltet und orientiert sich an der Regelung beim Christkindlesmarkt. Sollte sich die Veranstaltungsdauer künftig unter oder über diesem Wert bewegen, muss neu kalkuliert werden. In den Anlagen 4 b und 4 c sind Berechnungsbeispiele bezüglich der Auswirkungen auf die Ge- bührenzahler aufgeführt. Christkindlesmarktgebühren: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2016 einen Kostendeckungsgrad für die Christkindlesmarktgebühren in Höhe von 67,04 % ab dem Jahr 2016 festgelegt. Derzeit bestehen in diesem Bereich weder Kostenüber- noch Kostenunterdeckungen. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, einen etwas höheren Kostendeckungsgrad zu beschlie- ßen und damit den insbesondere durch die Baustellenthematik bedingten neuen Entwicklungen und Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2016 Rechnung zu tragen, beispielhaft sei hier noch- mals die Etablierung der sogenannten Lichtweihnacht auf dem Marktplatz bzw. in den umlie- genden Straßen genannt. Bei der Neukalkulation wurde außerdem weiterhin darauf geachtet, dass die Gebührensteige- rung für Betriebe, die die Infrastruktur (zum Beispiel, Wasser-/ Abwasserleitungen, Toilettenbe- treuung, Abfallentsorgung etc.) am meisten beanspruchen, am stärksten ausfällt. Für die Be- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 schickerinnen und Beschicker des allgemeinen Verkaufs, des Kunsthandwerks sowie der Kunst- handwerkerhütte sind keine Gebührenerhöhungen vorgesehen. Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen, allerdings soll Gebührenziffer 327 c – (Kühl-) Container/Anhänger/Stehtische in die Gebührenziffern 327 c – Stehtische und 327 d – (Kühl-) Container/Anhänger aufgeteilt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Ge- bührenbemessung „Stückzahl“ für die Stehtische zwar angebracht ist, da diese weitgehend einheitlich und somit vergleichbar sind, aber im Bereich der Container und Anhänger aufgrund der sehr unterschiedlichen Größen zu keiner gerechten Berechnung führt. Auch aus Steue- rungsgründen aufgrund der limitierten zur Verfügung stehenden Flächen muss hier eine ent- sprechende Belastung nach Quadratmetern erfolgen. In Anlage 4 c sind Berechnungsbeispiele bezüglich der Auswirkungen auf die Gebührenzahler aufgeführt. Allgemeine Erläuterungen: Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2018 im jeweiligen Gebührenbe- reich aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Die aktuellen Ta- rifabschlüsse wurden entsprechend berücksichtigt. Auch der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zent- rale Gemeinkosten enthält, basiert ebenfalls auf den Zahlen des Jahres 2018. Die zu erwarten- den Steigerungen der Lebenshaltungskosten wurden mit jährlich 1,8 %, hochgerechnet auf das Jahr 2020 bzw. 2021, berücksichtigt. Die kalkulatorischen Kosten wurden konkret aus den zu erwartenden Abschreibungen und kal- kulatorischen Zinsen der dem Produkt zugeordneten Anlagen ermittelt. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulation mit ein. Bei den Personal- und Sachkosten wurden allgemeine Kos- tensteigerungen berücksichtigt (vgl. Anlagen 2 a bis 2 c). Gebührenaufkommen (Anlagen 3 a bis 3 d): Auch das jeweils ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf den für das Jahr 2018 ak- tuell ermittelten Zahlen und zugeteilten Flächen. Kostendeckungsgrade: Bereich bisher beschloss. Kostendeck.Grad erreichter KDG 2018 KDG 2020 KDG 2021 Wochenmärkte 98,15 % 88,47 % 97,73 % 95,98 % Jahrmärkte 74,32 % 75,01 % *) 65,09 % 63,97 % Christkindlesmarkt 67,04 % 77,01 % 73,86 % / Ergänzende Erläuterungen Seite 5 *) Nachrichtlich: Kostendeckungsgrad für den Messplatz Der Kostendeckungsgrad für die Jahrmärkte umfasst auch die Ergebnisse der Kirchweihen in Hagsfeld, Mühlburg und Neureut. Ohne Berücksichtigung dieser Ergebnisse und unter Einbezie- hung des Ergebnisses aus den privat-rechtlichen Vermietungen, wurde für den Messplatz im Jahr 2018 ein Kostendeckungsgrad von 94,91 % erwirtschaftet. Ähnliche Ergebnisse werden in diesem Bereich auch für die Jahr 2019 ff. erwartet. Der im Bereich Wochenmärkte erreichte Kostendeckungsgrad des Jahres 2018 wurde mit ledig- lich 88,47 % ermittelt und ist durch eine einmalige Wiederherstellungsmaßnahme der Strom- versorgungsanlage auf einem Wochenmarktplatz begründet. Die Zahlen für das laufende Jahr 2019 liegen selbstverständlich noch nicht vor. Die Christkindlesmarktgebühren wurden, wie in der Vorbemerkung beschrieben, zunächst nur für das Jahr 2020 kalkuliert. Die Änderung der Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil größere Gebühren- steigerungen als die vorgeschlagenen den Beschickerinnen und Beschickern derzeit nicht zuge- mutet werden können. Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen: Nach der Neukalkulation der Gebühren für die Wochenmärkte, Jahrmärkte und Kirchweihen und den Christkindlesmarkt stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage 8) wie folgt dar: 2014 0,00 Euro 2015 0,00 Euro 2016 - 20.465,38 Euro 2017 + 113,39 Euro 2018 - 31.814,72 Euro Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 22. November 2019 und im Hauptausschuss am 3. Dezember 2019 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 b) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2017 in Höhe von 7.758,98 Euro in die Gebührenkalkulation 2020 und die Einbeziehung eines Teilbe- trags der Unterdeckung 2018 in Höhe von 8.408,87 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 2 a), die restliche Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro ist bis zum Jahr 2023 auszugleichen c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze, auch für das Jahr 2020 d) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterde- ckungen im Bereich Großmarkt in Höhe von 37.218,31 Euro und der Überdeckung im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 1.869,43 Euro. Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Ge- bührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 2 a Berechnung des Gebührenbedarfs für die Wochenmärkte Anlage 2 b Berechnung des Gebührenbedarfs für die Jahrmärkte und Kirchweihen Anlage 2 c Berechnung des Gebührenbedarfs für den Christkindlesmarkt Anlage 3 a Gebührenkalkulation für die Wochenmärkte Anlage 3 b Gebührenkalkulation für die Jahrmärkte Anlage 3 c Gebührenkalkulation für die Kirchweihen Anlage 3 d Gebührenkalkulation für den Christkindlesmarkt Anlage 4 a Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Wochenmärkte Anlage 4 b Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Jahrmärkte und Kirchweihen Anlage 4 c Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für den Christkindlesmarkt Anlage 5 Gebührenvergleich für den Bereich der Wochenmärkte Anlage 6 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 7 Synopse zur Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spe- zialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 8 Tabellarische Übersicht der Verrechnung von Kostenüber- und Kostenun- terdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich)
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchenweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2019/1108 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 22. November 2019 und im Hauptausschuss am 3. Dezember 2019 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 b) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2017 in Höhe von 7.758,98 Euro in die Gebührenkalkulation 2020 und die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2018 in Höhe von 8.408,87 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 2 a), die restliche Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro ist bis zum Jahr 2023 auszugleichen c) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze, auch für das Jahr 2020 d) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen im Bereich Großmarkt in Höhe von 37.218,31 Euro und der Überdeckung im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 1.869,43 Euro. – 2 – Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020