Übertragung Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt "jubez" an die Karlsruher Fächer GmbH

Vorlage: 2019/1103
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Übertragung Miteigentumsanteil Jubez
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1103 Dez. 4 Übertragung Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt "jubez" an die Karlsruher Fächer GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 17 x Gemeinderat 10.12.2019 14 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterver- sammlung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt „jubez“ zum 1. Januar 2020 durch Sacheinlage und Verbu- chung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Sanierungsprozess Innenstadt-Ost nimmt das jubez – unter anderem aufgrund seiner zentra- len Lage am Kronenplatz und seiner Funktion als sozialer Anlaufpunkt – eine wichtige Rolle ein. Das Gebäude wurde 1982 bezogen und seitdem nicht mehr grundlegend erneuert. Vor allem die Haustechnik weist einen massiven Instandhaltungsrückstau auf. Eine Sanierung und anschließende Umgestaltung des jubez wird nun durch die Stadt ange- strebt. Sanierungsbeginn wird voraussichtlich 2022 sein. Das Investitionsvolumen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Eigentumsverhältnisse des Objekts sind derzeit wie folgt verteilt: Teileigentümer sind die Stadt (73%), die Karlsruher Fächer GmbH (19%) sowie die katholische Kirchengemeinde (8%) nach WEG. Die komplexen Eigentumsverhältnisse erschweren die Sanierung und Weiterent- wicklung des Objektes erheblich. Mit OB-Beschluss vom 12. März 2019 wurde der Übertragung der Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe an die KFG grundsätzlich zugestimmt. Eine Übernahme der Miteigentumsantei- le der katholischen Kirchengemeinde durch die KFG wird ebenfalls zeitnah angestrebt. Eine Übertragung der Miteigentumsanteile an die KFG kann im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage erfolgen. Dadurch erhöht sich der Beteiligungsbuchwert der Karlsruher Fächer GmbH um den Buchwert des jubez zum 31. Dezember 2019 mit 3.057 T€. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterver- sammlung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt „jubez“ zum 1. Januar 2020 durch Sacheinlage und Verbu- chung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können.

  • Abstimmungsergebnis_Top14
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Übertragung der Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt „jubez“ an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage: 2019/1103 Beschluss: 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Miteigentumsanteile der Stadt Karlsruhe am Objekt „jubez“ zum 1. Januar 2020 durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020