Übertragung Bühnentechnik Kammertheater an die Karlsruher Fächer GmbH

Vorlage: 2019/1102
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.12.2019

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Bühnentechnik Kammertheater
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1102 Dez. 4 Übertragung Bühnentechnik Kammertheater an die Karlsruher Fächer GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 3 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversamm- lung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Bühnentechnik im Kammertheater im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage rückwirkend zum 1. Januar 2019 zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) ist im Jahr 2018 in die Mietverträge der Stadt Karlsruhe zum Kammertheater eingetreten. Seitdem ist die KFG Mieterin des Erdgeschosses und dadurch auch Vermieterin des Kammertheaters und der Gastronomie Alte Bank. Mit Eintritt der KFG in die Mietverhältnisse hat diese auch alle Rechte und Pflichten der Stadt übernommen. Die Stadt Karlsruhe hatte zum Betrieb des Kammertheaters Mietereinbauten im Bereich der Bühnentechnik vorgenommen. Im Zuge der Inventur wurde beim Amt für Hochbau und Ge- bäudewirtschaft festgestellt, dass die Bühnentechnik noch im Vermögen der Stadt Karlsruhe ist. Die Bühnentechnik ist daher an die KFG als Vermieterin rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu übertragen. Die Übertragung der Bühnentechnik erfolgt im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage. Dadurch erhöht sich der Beteiligungsbuchwert. Die Bühnentechnik ist zum 1. Januar 2019 mit einem Buchwert von 79.400 Euro bilanziert. Der Aufsichtsrat der KFG hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 von der Übertragung der Bühnentechnik Kenntnis genommen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversamm- lung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Bühnentechnik im Kammertheater im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage rückwirkend zum 1. Januar 2019 zuzustimmen.

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Sitzung Hauptausschuss 3. Dezember 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Übertragung Bühnentechnik Kammertheater an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage: 2019/1102 Beschluss: Der Hauptausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterver- sammlung der Karlsruher Fächer GmbH der Übertragung der Bühnentechnik im Kammer- theater im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage rückwirkend zum 1. Januar 2019 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und lässt, nachdem kei- ne Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustim- mung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 3. Dezember 2019