Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen

Vorlage: 2019/1100
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 - Änderungssatzung VwGS 2020
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zurÄnderungderSatzungderStadtKarlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentli- cheLeistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrundvon§ 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO BW) in der Fassungvom24.Juli2000(GBlSeite581,berichtigtSeite698),zuletztgeändert durchGesetz vom21.Mai 2019(GBl.Seite 161), der §§ 2 und 11desKommunalabga- bengesetzes für Baden-Württemberg(KAG) in der Fassungvom17.März2005(GBl. Sei- te206), zuletzt geändert durchGesetz vom7. November 2017(GBl. Seiten592,593) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Sei- te895), zuletzt geändert durch Gesetz vom21.Mai 2019 (GBl. Seiten161, 185), hat der Gemeinderat der StadtKarlsruheam10.Dezember2019folgendeSatzungbeschlossen: Artikel1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffent- liche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletztgeändert am 13.12.2016, wird wie folgt geändert: Nach§3wird eineneueZiffer 7eingefügt, derfolgenden Wortlaut erhält: „7.einfacheelektronische Kopien“ § 4 Absatz 1 Ziffer 3wird wie folgt gefasst: „3. die Gemeinden, Gemeindeverbände,Landkreise, selbstständige Kommunalanstalten, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg.“ § 4 Absatz 1Satz 2wird wie folgt gefasst: „Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Absatz 1 genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen.“ In§ 4 Absatz 2 Ziffer 2erfolgt eine Satzumstellung, die wie folgt lautet: „2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mit- gliedsverbände. Ebenso dieihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts-und Gesundheitspflege.“ § 4 Absatz 2 Satz3wird wie folgt gefasst: „Die Befreiung tritt nicht ein für die körperschaftssteuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzu- legen.“ § 4 Absatz 3 wird wie folgtgefasst: „(3) Ferner tritt eine Gebührenbefreiung,für die in Absatz 1 und 2 genannten Stellen, nicht ein, wenn öffentliche Leistungen der Stadt auch durch Dritte erbracht werden kön- nen. Dies gilt auch für öffentliche Leistungen im Bereich des Vermessungswesens und des bautechnischen Prüfwesens.“ Nach §4wird ein neuerAbsatz 5eingefügt, der folgenden Wortlaut erhält: „(5) Nachweise, die eine Gebührenbefreiung begründen, sind mit der Antragsstellung vorzulegen.“ §5Absatz2wird wie folgt gefasst: „(2) Für eine Leistung, für die weder eineVerwaltungsgebühr bestimmt noch Gebühren- freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 5 Euro bis 10.000 Euro zu erheben.“ §5Absatz5Satz3wird wie folgt gefasst: „Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kos- ten derGebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners geschätzt werden.“ §6Absatz1wird wie folgt gefasst: „(1) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands derbearbei- tendenDienststellenerhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Rege- lungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.“ §6Absatz2 wird wie folgt gefasst: „(2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentliche Leistungzurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachli- chen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war, eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebührin Höhe des tatsäch- lichen Aufwands derbearbeitendenDienststellenerhoben, sofern das Gebührenverzeich- nis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro.“ §6Absatz3 wird wie folgt gefasst: „(3) Bei Zurückweisung oder Zurücknahmeeines Rechtsbehelfs (Widerspruch), wird, je nach Stand der Bearbeitung eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tat- sächlichen Aufwands derbearbeitendenDienststellenerhoben, sofern das Gebührenver- zeichnis keine besonderen Regelungen trifft,mindestens jedoch 5 Euro.“ §6Absatz4 wird wie folgt gefasst: „(4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistung beantragt und verursacht die antrag- stellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder erschwert jemand mutwillig dieVornahme einer öffentlichen Leistung und verursacht dadurch ei- nen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5 Euro bis 1.000Euro auferlegt werden.“ §7wird wie folgtgefasst: „Die Gebührenschuldnerin bzw. derGebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festset- zung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen mit Antragsstellung vorzulegen.“ §11wird wie folgtgefasst: „Diese Satzung tratam 01.06.2010 in Kraft. Die letzte Fassung vom 10. Dezember 2019 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.“ §11Absatz 2 entfällt. Artikel2 Das Gebührenverzeichnis zu§ 1 der Satzung derStadtKarlsruheüberdieErhebungvon VerwaltungsgebührenfüröffentlicheLeistungenerhältdieausAnlage2ersichtlicheFas- sung. Artikel3 DieseSatzungtrittam 01.01.2020inKraft. Ausgefertigt: Karlsruhe,den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2 - Gebührenverzeichnis zur VwGS 2020
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite1 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 10.12.2019, gültig ab 1.1.2020 Inhalt Allgemeiner BereichGeb.verz.-Nummer* Allgemeines1 Bereich SelbstverwaltungsangelegenheitenGeb.verz.-Nummer* Abfallwirtschaft2 Allgemeine Stadtentwicklung3 Friedhof-und Bestattungswesen4 Forst5 Grundstücksbewertung6 Liegenschaften7 Marktwesen8 Ordnungswesen9 Stadtplanung10 Tiefbau11 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite2 Bereich Untere VerwaltungsbehördeGeb.verz.-Nummer* Bauordnung12 Lebensmittel-und Veterinärwesen13 Liegenschaften14 Ordnungswesen15 Steuer-und Finanzwesen(Selbstverwaltungsangelegenheiten)16 Tiefbau17 Juristische Dienste18 Forst19 ____________________________ *Gebührenverzeichnisnummer Anmerkung: Aus formalen Darstellungsgründen werden Zeit-sowie Werteinheiten in der Spalte „Gebührin Euro“ wie folgt abgekürzt: Minute–Min. Stunde–Std. Kilometer–km Quadratmeter–m² Kubikmeter–m³ Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite3 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung derStadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 10.12.2019, gültig ab 1.1.2020 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 1Allgemeines 1.1Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente aus behördlichen Akten 1.1.1*für Formate in DIN A40,10/ Seite 1.1.2*für Formate in DIN A30,30/ Seite 1.1.3*für Formate in DIN A4 in Farbe0,60/ Seite 1.1.4*für Formate in DIN A3 in Farbe1,20/ Seite 1.2Bearbeitung von mündlichen undschriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 67–114/ Std. 1.3Beratungen und Auskünfte 1.3.1insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Kartei- en, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Rege- lungen getroffen wurden 67–114/ Std. 1.3.2Auskünfte einfacher Artgebührenfrei 1.4Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 67–114/ Std. 1.5Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.5.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichengleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antragsbeglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die ers- te erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2–146 1.5.2Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstim- mung vonAbschriften, Auszügen, Niederschriften,Ausferti- gungen, Fotokopienund so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit derUrschrift Anmerkung:Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbsthergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.8 hinzu. 3–18/ Seite 1.6Bescheinigungen 1.6.1Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes be- stimmt ist 3–146 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite4 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 1.6.2Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.7Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung5–10.000 1.8Schreibgebühren Ausfertigungen undAbschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Bü- chern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablich- tungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausferti- gungs-und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.8.1für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind67–114/ Std. 1.8.2für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind67–114/ Std. 1.8.3für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 67–114/ Std. 1.9Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.9.1Abhilfebescheidgebührenfrei 1.9.2Ablehnung eines Antrags(§ 6 Abs. 1 dieser Satzung)67–114/ Std. mindestens 5 1.9.3Ablehnung wegen Unzuständigkeitgebührenfrei 1.9.4Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlas- sung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 67–114/ Std. mindestens 5 1.9.5Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 67–114/ Std. mindestens 5 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keineanderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung . Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite5 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr inEuro 2Abfallwirtschaft 2.1Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpres- sung von Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs. 4 Abfallent- sorgungssatzung der Stadt Karlsruhe 132–917 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite6 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 3Allgemeine Stadtentwicklung 3.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zusämtlichen statisti- schen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes-und Kommunalstatistik) 19/ 15 Min. 3.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock-und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oderanderen Gebietsabgrenzungen so- wie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Än- derungen) 19/ 15 Min. 3.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes-und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 19/ 15 Min. 3.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul-und Studienzwe- cken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 9/ 15 Min. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite7 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 4Friedhof-und Bestattungswesen 4.1Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungs- gesetz-BestattG) 18–56 4.2Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof18–56 4.3Genehmigung der Grabmalerstellung(§ 23 Abs. 2 der Fried- hofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37–225 4.4Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außer- halb der städtischen Trauerhallen 37–150 4.5Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 18–75 4.6Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat- PKW und ähnlichem 18–75 4.7Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungs- rechten 31–150 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite8 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 5Forst 5.1Erstellenvon Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsauf- wand (Datenselektion und Datenformate) 68/ Std. 5.2Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standort- karten 68/ Std. 5.3Ausstellung von Wildunfallbestätigungen68/ Std. mindestens 71 5.4Zeugnisüber das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 68/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite9 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 6Grundstücksbewertung 6.1Auskunft aus derKaufpreissammlung über: 6.1.1land-und forstwirtschaftliche Flächen100–168 6.1.2Bauland100–201 6.1.3sonstige unbebaute Flächen100–201 6.1.4bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 100–201 6.1.5Eigentumswohnungen100–201 6.1.6Ein-und Zweifamilienhäuser168–235 6.1.7Mehrfamilienhäuser235–302 6.1.8Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke302–403 6.1.9Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 6.1.1 bis 6.1.8 6.2Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1Schriftliche Bodenrichtwertauskunft je Grundstück25–40 6.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Im- mobilienmarktdaten je Grundstück 3–10 6.2.3Bodenrichtwertauskunft über das Internetgebührenfrei 6.3Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1Immobilienmarktbericht Druckversion50 6.3.2Immobilienmarktbericht als PDF-Datei40 6.4Handlungen im Rahmeneiner gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Werter- mittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 67/ Std. 6.5Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch- BauGB 6.5.1Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 67/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite10 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 7Liegenschaften 7.1Verzeichnis der Bebauungspläne 7.1.1Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie- 29 7.1.2Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie- 31 7.1.3Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie- 39 7.1.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quad- ratdezimeter 1 7.2Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch-BauGB) 40–249 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite11 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 8Marktwesen 8.1*Christkindlesmarktzulassung109–183 8.2*Jahrmarktzulassung109–183 8.3*Wochenmarktzulassung273–366 8.4*Wochenmarktänderungszulassung146–219 8.5*Wochenmarkt-Tageszulassung9–18 8.6*Kunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei 8.7Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 8.1 bis 8.6gebührenfrei * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich umden entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite12 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9Ordnungswesen 9.1Beglaubigungen, Bestätigungen Schulzeugnisse,unabhängig von der Seitenzahl 1,50/ Zeugnis 9.2Bestattungsrecht 9.2.1Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz- BestattG) 73–219 9.2.2Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 16–66 9.2.3Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 16–66 9.2.4Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen73/ Std. 9.2.5Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG)24–73 9.2.6Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlichveranlasster Bestattungen 73/ Std. 9.3Eheschließung 9.3.1Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz71–496 9.3.2Eheschließungen im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms im Trausaal der Karlsburg Durlach im Bürgersaal des StadtamtDurlach im Rathaus Hohenwettersbach im Rathaus Stupferich im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 9.3.3Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 17–71 9.4Feiertagsrecht Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschrif- ten desFeiertagsgesetzes 73/ Std 9.5Fischereiwesen 9.5.1Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe10–46 9.5.2Erhebung der Fischereiabgabe10–36 9.5.3Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung18–73 9.5.4Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 73/ Std. 9.6Fundsachen 9.6.1Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bei Sachwert bis 500 Euro: 3 % des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachwert über 500 Euro: 3 % des Wertes zu- züglich 1 % für den 500 Euro überstei- genden Sachwert Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite13 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.6.2Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessenVersicherung 3–31 9.7Gaststättenrecht 9.7.1Sperrzeitverkürzung18–112 9.7.2Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 36–365 9.7.3Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung73/ Std. 9.7.4Auflagen undAnordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung-GastVO) 146–584 9.8Gewerbewesen 9.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister6–24 9.8.2.1Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-,-um- und-abmeldung (§ 15Gewerbeordnung-GewO) 19–57 9.8.2.2Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO)19–115 9.8.3Gewerbeabmeldung von Amts wegen73/ Std. 9.8.4Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO54–219 9.8.4.2Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reise- gewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 18–109 9.8.4.3Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehren- amtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, cari- tativenVeranstaltungen und ähnlichem gebührenfrei 9.8.4.4Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsge- setz (LadenÖG) 18–109 9.8.4.5Spiele 9.8.4.5.1Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmög- lichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) -Aufstellererlaubnis bundesweit -Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.400–1.700 250–750 9.8.4.5.2Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 73 / Std. 9.8.4.5.3Widerruf derAufstellererlaubnis73/ Std. 9.8.4.5.4Ablehnung der Aufstellererlaubnis73/ Std. 9.8.4.6Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 9.8.4.6.1Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten -ein Gerät -zwei Geräte 146–329 256–439 9.8.4.6.2Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) 96–866 9.8.4.6.3Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung73/ Std. 9.8.4.6.4Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung73/ Std. 9.8.4.7Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielenmit Ge- winnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 73–292 9.8.4.8Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltun- gen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 73–292 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite14 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.8.4.9Spielhallenerlaubnis 9.8.4.9.1Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landes- glücksspielgesetz) pro Geldspielgerät 365–1.084 9.8.4.9.2Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis73/ Std. 9.8.4.9.3Widerruf der Spielhallenerlaubnis73/ Std. 9.8.4.9.4Ablehnung der Spielhallenerlaubnis73/ Std. 9.8.4.10Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10.1Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih-oder Pfandvermitt- lungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteige- rungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 73/ Std. 9.8.4.10.2Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungs- verordnung (BewachV) 33–165 9.8.4.10.3Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO)73/ Std. 9.9Kirchenaustrittsverfahren 9.9.1Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kir- chenaustrittsverfahren) 17–71 pro Person 9.9.2Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beur- kundet wird gebührenfrei 9.9.3Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 11–71 9.10Meldeangelegenheiten 9.10.1Einfache Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz-BMG)2–19 9.10.2Erweiterte Auskunft (nach dem BMG)6–73 9.10.3Gruppenauskünfte (nach dem BMG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 0,10pro Person 9.10.4Datenübermittlung Datenübermittlung an Behörden, sonstige öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt) 0,10 pro Person 9.10.5Bescheinigungder Meldebehörde Zusätzliche Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2–59 9.10.6Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 29–177 9.10.7Amtshandlungen der Meldebehörde 9.10.7.1Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei 9.10.7.2Auskunft an den Betroffenen (nach dem BMG)gebührenfrei 9.10.7.3Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (nach dem BMG) gebührenfrei 9.10.7.4Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfül- lung der allgemeinen Meldepflicht (nach dem BMG) gebührenfrei 9.10.7.5Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rah- men des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach dem BMG) gebührenfrei Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite15 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr inEuro 9.10.7.6Eintragung einer Auskunftssperre (nach dem BMG)gebührenfrei 9.10.7.7Ablehnung eines Antrages auf Auskunftssperre73/ Std. 9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz- PolG) 73–219 9.11.2Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde-Pol- VOgH) 73–365 9.11.3Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH)250 9.11.4Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 14–112 9.11.5Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 3 PolVOgH)36–109 9.11.6Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 73–365 9.11.7Kontakt-und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG)73–365 9.11.8Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rück- kehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) 73–365 9.11.9Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.10Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.11Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.12Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektions- schutzgesetz) 73/ Std. 9.11.13Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs- /Ausgabestand 75–221 9.12Pass-und Ausweiswesen 9.12.1Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis2–14 9.12.2Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §§ 28, 29Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §§ 11, 12 Passgesetz (PassG) 73/ Std. 9.13Personenstandssachen 9.13.1Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim An- trag auf eine Personenstandssache keine Aufenthaltsbe- scheinigung vorgelegt wird 4–19 9.13.2Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Per- sonenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsruher Standesämter) 4–19 9.13.3Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Per- sonenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsruher Standesämter) gebührenfrei 9.13.4Folgebeurkundung über die Eintragung oder Änderung der Religionszugehörigkeit einer Person in ein Personenstandsre- gister 10–50 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite16 Laufende Nummer ÖffentlicheLeistungGebühr in Euro 9.13.5Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung** ** Anmerkung: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizü- gigkeit von Bürgern durch die Vereinfachungder Anforde- rungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und Änderung der Ver- ordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-Apostillenverordnung) 12 9.14Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Son- dernutzungsgebührensatzung) 73/ Std. 9.15Tiertransportkosten 9.15.1Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 18–56 9.15.2Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive an- schließendem Transport 28–448 9.16Überwachung des ruhendenVerkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnah- men (§§ 8, 49 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungs- gesetz-LVwVG) 18–73 9.17Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öf- fentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Son- dernutzung (Schrottverfahren) 73/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite17 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 10Stadtplanung 10.1Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f,11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,17 % derInvestiti- ons-summe 10.2Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 10.2.1Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 102 10.2.2Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 178 10.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 102 10.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 178 10.3Auskünfte zu Grundstücken 10.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grund- stücken (je Einzelgrundstück) 102 10.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weite- ren Grundstückes, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.1 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 51 10.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.2 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 20/ Grundstück 10.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 54 10.4Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegen- schaften Ziffer 7.1 10.5Auskünfte ausAkten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformati- onsgesetz (UIG) 81/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite18 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 10.6Vervielfältigung/ Kopien von Textteilen/ Akten und vergleichbare Sachverhalte siehe Gebührenver- zeichnis Allgemeines Ziffer 1.1 10.7Bauherrenberatung 10.7.1mündliche Beratung von Bauherren, Architekten und ver- gleichbaren Personen in Fragen deren Planungen/ Problemlö- sungen, die über eine halbe Stunde hinausgehen 81/ Std./ Fachplaner 10.7.2schriftliche Beratung von Bauherren,Architekten und ver- gleichbaren Personen in Fragen deren Planungen/ Problemlö- sungen 81/ Std./ Fachplaner 10.8Auskünfte aus Verkehrsmengen/-zählungen 10.8.1pro Querschnittswert81 10.8.2Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt)122 10.8.3Auszugaus Verkehrsmodell/ Lärmkartierung (pro Blatt)259 10.9Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung81/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite19 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 11Tiefbau 11.1Stadtentwässerung 11.1.1Grundstücksentwässerung 11.1.1.1Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des An- schlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin-und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnli- che)an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im We- ge der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anla- gen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukos- ten-summe, in An- lehnung an die in Ziffer 12.5.1 des Ge- bühren-verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbau-kosten, mindestens 134 11.1.1.2Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 er- hoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nach Ziffer 11.1.1.1, mindestens 134 11.1.1.3Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorüberge- henden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseran- lagen 148 11.1.2Sondernachschauen 11.1.2.1Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstücksei- gentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprü- fung des Anschlusses vonGrundstücksentwässerungsanla- gen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgif- tungs-und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 32/ 30 Min. 11.2Straßen in städtischer Baulast 11.2.1Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96–968 11.2.2Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 289–2.907 11.3Kleinaufgrabungsanzeigen29–295 11.4Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbareGenehmigun- gen 29–493 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite20 11.5*Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes-beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 29–493 ** Anmerkung: SieheSondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (StadtrechtNummer1/11). Die darin aufgeführ- ten Tatbestände sind auf die Landes-beziehungsweiseBundesstraßen analog anzuwenden. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite21 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebührin Euro 12Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafürentstehenden Gebühren nach der Verwal- tungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet wer- den, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigen- leistungen (Material-und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1Allgemeine Leistungen 12.1.1Akteneinsicht je Objekt -üblicher Aufwand -erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statikakten -mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwaltungsver- fahrensgesetz-LVwVfG, Landesinformationsfrei- heitsgesetz-LIFG) -digital mit Erhalt des Datenträgers 35 45 68/ Std. 25 12.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 27 12.1.3Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1üblicher normaler Aufwand pro Nachbar17 12.1.3.2umfangreicheErhebungen, großer Aufwand pro Nachbar51 12.1.4Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. ge- bührenfrei, 68/ Std. 12.1.5Nachforderung von Unterlagen68/ Std. 12.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 171 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite22 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.3Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 12.3.1Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl =BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1Befreiung von der Art der baulichen NutzungBRW x m² x 10 % mindestens 375 12.3.1.2Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc.BRW x m² x 10 % mindestens 375 12.3.1.3Befreiung zumVor-und Zurücktreten von der Baulinie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe -1-und 2-Familienhäuser -Wohn-und Geschäftshäuser -Gewerbe -Anlagen für sonstige Zwecke -Garagen -Nebenanlagen jeweils mindestens 375 20 % BRW x m² 20 % BRW x m² x Anzahl Vollgeschosse 10 % BRW x m² x Höhe m 10 % BRW x m² 5 % BRW x m² x Anzahl Geschosse 3 % BRW x m² 12.3.1.4Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäudem² BGF x 5 % BRW mindestens 375 12.3.1.5Befreiung vonder Anzahl Wohnungenm² x 10 mindestens 375 12.3.1.6Befreiung von DachneigungGrundfläche x Diffe- renz mindestens 375 12.3.1.7Befreiung von Sockel-, Kniestock-, WandhöheGrundfläche x Diffe- renz x 10 mindestens 375 12.3.1.8Befreiungvon Firstrichtung, Dachform etc.375 12.3.1.9Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Län- ge/Höhe über das zulässige Maß 375 12.3.1.10Befreiungen nach § 56 V LBO10 % der eingespar- ten Baukosten mindestens 375 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite23 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.3.2Ausnahmen 12.3.2.1Ausnahme von der Art der baulichen NutzungBGF x BRW x 3 % mindestens 375 12.3.2.2sonstige Ausnahmen nach der BauNVO und dem Bebau- ungsplan 375 12.3.2.3Ausnahme nach der LBO10 % der eingespar- tenBaukosten mindestens 375 12.3.3Abweichungen375 12.4Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1Vorbescheid sowie dessen Verlängerung68/ Std. mindestens 137 12.4.2Zurücknahme einer Bauvoranfrage68/ Std. 12.4.3Ablehnung einesBauvorbescheids68/ Std. mindestens 137 12.4.4Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 68/ Std. mindestens 137 12.5Genehmigungsverfahren 12.5.1Baugenehmigungsverfahren 12.5.1.1Genehmigung mit Baukosten über 50.000 Euro6 ‰der Baukosten 12.5.1.2Genehmigung ohne bzw. mit Baukosten bis 50.000 Euro137–2.748 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren5,2 ‰ der Baukosten mindestens 274 12.5.3Genehmigung von Nutzungsänderungenm² x 1 % BRW mindestens 274 12.5.4Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) -für Eigenwerbung am Ort der Leistung -für Fremdwerbung 100–300/ m² mindestens 68 200–600/ m² mindestens 68 12.5.5Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Baukosten, mindestens 206 12.5.6Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung5 % der Gebühr nach Ziffern 12.3, 12.5.1 bis 12.5.5, mindestens 206 12.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe68 12.5.8Zurücknahme eines Bauantrags68/ Std. 12.5.9Ablehnungeines Bauantrags68/ Std. mindestens 206 12.6Kenntnisgabeverfahren 12.6.1Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen2 ‰ der Baukosten mindestens 274 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe68/ Std. mindestens 137 12.6.3Zurücknahme oderZurückweisung68/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite24 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.7Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1für die ersten beiden Teilungseinheiten361 12.7.2für jede weitere Einheit146 12.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn-undGewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 73 12.7.4ab dem dritten bescheinigten Plansatz je45 12.7.5Zurücknahme oder Zurückweisung68 12.8Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1imRahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung0,5 ‰ der Baukosten mindestens 68 12.8.2für bis zu zwei angeordnete Abnahmen0,5 ‰ der Baukosten mindestens 68 12.8.3Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung206 12.8.3.2ohne gesonderten Schriftverkehr68/ Std. 12.8.4Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten70–700 12.8.5Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brand- verhütungsschau pro notwendigem Sachbearbeiter 68/ Std. 12.8.6Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau68/ Std. 12.9Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1Bauordnungsbehördliche Anordnungen68/ Std. mindestens 206 12.9.2Baueinstellung274 12.9.3sonstige förmliche Entscheidung68/ Std. mindestens 137 12.10Schornsteinfegerwesen 12.10.1Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger274 12.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 206 12.10.3Widerruf einer Bestellung einesbevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 618 12.10.4Anordnungenund förmliche Entscheidungenim Bereich des Schornsteinfegerwesens 68/ Std. 12.11Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und derDenkmalpflege sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12.Entscheidungen zu § 4 EWärmeG 12.12.1Befreiung nach § 19 4 EWärmeG103 12.12.2Ablehnung eines Antrags68/ Std. 12.13Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststättengesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe-und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13.1Bescheinigung ohne Mängelbericht200–300 12.13.2Bescheinigung mit Auflagen300–500 12.13.3Ablehnung der Bescheinigung68/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite25 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.13.4Zurücknahme, Zurückweisung68/ Std. 12.14Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefug- ten Plakatierens und Beschriftens sowiederen Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten Poli- zeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebüh- renfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, soweit die Veran- staltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteienund kommunale Wählervereinigungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbringung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, allgemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14.1Plakate -für die ersten 20 -für jedes weitere 103 2–4 12.14.2Großflächenplakat68–103 12.14.3Brückenbanner (je Spanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparen- te im Kalenderjahr für ihre eigeneVeranstaltungswerbung gebührenfrei. 68–103 12.14.4Ablehnung eines Antrags68/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite26 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13Lebensmittel-und Veterinärwesen 13.1Betriebskontrollen 13.1.1Mehraufwandbei Routinekontrollen von Einrichtungen, An- lagen und Betrieben 73/ Std. 13.1.2Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 73/ Std. 13.1.3Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 73/ Std. 13.1.4Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 73/ Std. 13.1.5Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 73/ Std. 13.1.6Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort73/ Std. 13.1.7Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefo- nisch 5/ Anruf 13.1.8Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel)73/ Std. 13.1.9Mängelberichte, Verfügungen91–807 13.1.10Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Er- laubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 18–367 13.1.11Genusstauglichkeitsbescheinigung73/ Std. 13.2Probeentnahme 13.2.1Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel)73/ Std. 13.2.2Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probe- entnahmeverfahren 91–807 13.2.3Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen18–367 13.2.4Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 18/ Gutachten 13.3Überwachung derFleischhygiene 13.3.1Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben73/ Std. 13.3.2Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben73/ Std. 13.3.3Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier-undFleischuntersuchung einschließlich Trichi- nenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.1Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild12 13.3.3.2Untersuchung Tierkörper vor Ort36 13.3.3.3Untersuchung Tierkörper im Amt18 13.3.3.4Verwaltungsaufwand Schlachttier-und Fleischuntersuchun- gen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlach- tungen 5 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km- Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite27 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.3.4Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitglieds- staaten oder anderen EWR-Staaten 73/ Std. 13.3.5Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene)73/ Std. 13.3.6Mängelberichte, Verfügungen,EU-Zulassungen91–807 13.3.7Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligun- gen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 18–367 13.3.8Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22aFleisch- hygienegesetz-FlHG) 18/ Teilnehmer 13.3.9Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 18 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Ein- richtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben 73/ Std. 13.4.2Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. 13.4.3Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 73/ Std. 13.4.4Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 73/ Std. 13.4.5Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle73/ Std. 13.4.6Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr -Standard -mit erhöhtem Aufwand -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb undTRACES-Bescheinigung 25 50 55 73 13.4.7Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 36–752 13.5Tierarzneimittelüberwachung 13.5.1Überwachung desVerkehrs mit Tierarzneimitteln einschließ- lich Tierimpfstoffen 73/ Std. 13.5.2Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probe- entnahme 73/ Std. 13.6Allgemeiner Tierschutz 13.6.1Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 73/ Std. 13.6.2Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anla- gen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. 13.6.3Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 73/ Std. 13.6.4Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle73/ Std. 13.6.5Überprüfung der Sachkunde (D.O.Q.-Test)51–116 13.6.6Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung)201 13.6.7Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnis- se, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließ- lich Untersuchungen/ Überprüfungen 36–752 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite28 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.6.8Rassenbegutachtung bei Hunden73/ Std. 13.7Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.7.1Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen73/ Std. 13.7.2Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Proto- koll/ Bericht 73/ Std. 13.7.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungenfür Versuchstiere36–752 13.8Ernährungs-und Verbraucherinformation 13.8.1Informationen anhand von Anfragen auf Grundlage von Informationsgesetzen 18–734 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite29 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14Liegenschaften 14.1Grundstücksangelegenheiten 14.1.1Auszug aus dem Baulastenbuch–je Grundstück26 14.1.2Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 26 14.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks26 14.1.3Stellungnahme zur planungs-und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 88/ Std. 14.1.4Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 45 14.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 45 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite30 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15Ordnungswesen 15.1Heime 15.1.1Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe-und Pflegegesetz(WTPG) 73/ Std. 15.1.2Überwachung und Begehung von Heimengebührenfrei 15.2Jagdwesen 15.2.1Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe24–109 15.2.2Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe24–109 15.2.3Zweitausfertigung eines Jagdscheins16–67 15.2.4Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz–JWMG) 18–73 15.3Sprengstoffwesen 15.3.1Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährli- chen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz-SprengG) 73/ Std. 15.3.2Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsge- fährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 36–146 15.3.3Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG36–146 15.3.4Wesentliche Änderung einesBefähigungsscheines nach § 20 SprengG 36–146 15.3.5Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 36–109 15.3.6Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 73/ Std. 15.3.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 36–109 15.3.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 12–73 15.3.9Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 32–65 15.3.10Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung odereines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 73/ Std. 15.3.11Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 73/ Std. 15.4Waffenwesen 15.4.1Ausstellung einer Waffenbesitzkarte73–219 15.4.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitz- karte 36–109 15.4.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte10–219 15.4.4Ausstellungeines Munitionserwerbsscheins30–97 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite31 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15.4.5Ausstellung eines Waffenscheins54–255 15.4.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins36–109 15.4.7Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz-WaffG) 36–109 15.4.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuer- waffenpasses sowie sonstige Eintragungen 10–73 15.4.9Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 73/ Std. 15.4.10Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 73/ Std. 15.4.11Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 73/ Std. 15.4.12Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 73/ Std. 15.4.13Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahme- bewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowieAnordnungen und sonstige Maßnah- men nach dem WaffG 73/ Std. 15.4.14Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 12–73 15.4.15Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 18–73 15.4.16Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und-händler (§ 31 WaffG) 24–109 15.5Gaststättenerlaubnisse 15.5.1Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz-GastG)73/ Std. 15.5.2Stellvertretungserlaubnis (9 GastG)73/ Std. 15.5.3Vorläufige Gaststättenerlaubnis73/ Std. 15.5.4Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis36–109 15.5.5Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) -ohne Beteiligung weiterer Fachstellen -mit Beteiligung weiterer Fachstellen 36–146 73–219 15.5.6Änderung der Betriebsart73–219 15.5.7Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 73/ Std. 15.5.8Wechsel einer geschäftsführendenPerson36–146 15.5.9Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis73/ Std. 15.5.10Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststät- tenerlaubnissen 73/ Std. 15.6Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigengaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1Gestattung (§ 12 GastG)36–365 15.6.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung18–73 15.6.3Sperrzeitverkürzung -Ersterteilung -Verlängerung 73–146 36–109 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite32 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr inEuro 15.6.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 73/ Std. 15.7Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung-GewO) 73/ Std. 15.7.2Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestell- ter Personen (§ 47 GewO) 73/ Std. 15.8Reisegewerbe 15.8.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 73–219 15.8.2Erteilung einer Zweitschrift einerReisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 36–109 15.8.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte36–109 15.8.4Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 18–73 15.8.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 73–219 15.9Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial-und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 73/ Std. 15.10Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO)73/ Std. 15.10.2Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 73/ Std. 15.10.3Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO-Betriebsschließungen 73/ Std. 15.10.4Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unter- lagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 73/ Std. 15.11Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11.1*Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung -BImSchV) 5 15.11.2Ausnahmegenehmigung von denFahrverboten in der Um- weltzone (§ 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz- BImSchG-in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. 15.11.3Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrver- boten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImSchG in Verbin- dung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. 15.11.4Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe 73/ Std. 15.12Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG (Prostitutionsstät- te, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prosti- tutionsvermittlung) 73/ Std. 15.12.2Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG)73/ Std. 15.12.3Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis73/ Std. 15.12.4Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG)73/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite33 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15.12.5Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 73/ Std. 15.12.6Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 Prost- SchG 73/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechendenUmsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite34 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 16 Steuer-und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangele- genheiten) 16.1Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz-GaststättenG, § 35 Gewerbeord- nung-GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftver- kehrsgesetz) 25 16.3Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtli- cher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.4*Verwaltungsgebühr für Bareinzahlungen über 1.000 Euro (bei Zahlstelle Stadtkämmerei-Abteilung Kasse) 5 16.5Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvor- gängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwal- tungsaufwand 82/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sichum den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite35 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 17Tiefbau 17.1Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1.1Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96–968 17.1.2Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 289–2.907 17.2Kleinaufgrabungsanzeigen29–295 17.3Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbareGenehmigun- gen 29–493 17.4*Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 29–493 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite36 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS- Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsge- setzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 85/ Std. mindestens 255 18.1.2Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungs- anlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 85/ Std. 18.1.3Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 85/ Std. 18.1.4Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prü- fung nach § 47 Absatz 3 KrWG 85/ Std. 18.1.5Anordnungen nach § 51 KrWG85/ Std. 18.1.6Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG85/ Std. 18.1.7Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichen- falls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 85/ Std. 18.1.8Erteilung vonErlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 85/ Std. 18.1.9Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 85/ Std. 18.1.10Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG85/ Std. 18.1.11Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG)85/ Std. 18.1.12Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpa- ckungsverordnung (VerpackV) 85/ Std. 18.1.13Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altöl- verordnung(AltölV) 85/ Std. 18.1.14Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahr- zeugverordnung (AltfahrzeugV) 85/ Std. 18.1.15Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 85/ Std. 18.1.16Überwachungsmaßnahmenund Anordnungen nach Batte- riegesetz (BattG) 85/ Std. 18.1.17Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 85/ Std. 18.1.18Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 85/Std. 18.1.19Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewer- beabfallverordnung (GewAbfV) 85/ Std. 18.1.20Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioab- fallverordnung (BioAbfV) 85/ Std. 18.1.21Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponiever- ordnung (DepV) 85/ Std. mindestens 255 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite37 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.1.22Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien85/ Std. 18.1.23Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 85/ Std. 18.2Altlasten und Bodenschutz 18.2.1Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesboden- schutzgesetz (BBodSchG) 85/ Std. mindestens 255 18.2.2Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 85/ Std. mindestens 255 18.2.3Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG85/ Std. mindestens 255 18.2.4Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG85/ Std. 18.2.5Anordnungvon Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 85/ Std. 18.2.6Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG85/ Std. mindestens 255 18.2.7Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 85/ Std. 18.3Arbeitsschutz 18.3.1Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssi- cherheits-, Arbeitszeit-und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen 90–4.200 18.3.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Gerä- te-und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsver- ordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverord- nung und der Chemikalienverbotsverordnung 85–1.500 18.3.3Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsver- ordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM– GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.4Denkmalschutz und Denkmalpflege 18.4.1Überwachungsmaßnahmen und Anordnungenzur Durch- führung des Denkmalschutzgesetzes 85/ Std. 18.4.2Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung85/ Std. mindestens 63 18.4.3Erteilung von Auskünften zudenkmalschutzrechtlichen Fra- gestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 42/ Objekt 18.4.4Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteu- ergesetz (EStG) 4 ‰ der Antrag- summe mindestens 85 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite38 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teil- genehmigung, Vorbescheid oder dieZulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mit- gerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zu- sätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbe- scheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinemGeschäftsbereich (Gebührenordnung UM– GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bun- desimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen -üblicher Aufwand -inbesonderen Fällen mit schwierigem Sachverhalt 85–1.500 1.501–4.000 18.5.3Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 85/ Std. 18.6Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nachBundesnaturschutzgesetz-BNatSchG, Naturschutzge- setz Baden-Württemberg-NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.2Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Ge- hölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5-8 der städ- tischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.4Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nachZiffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur-und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 42 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite39 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.6.6Kontroll-und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlageerlassener Rechtsver- ordnungen 85/ Std. 18.7Personenstandswesen Für die Namensänderungen und Namensfeststellungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verord- nung zur Durchführung desGesetzes über die Änderung von Familien-und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. 18.8Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffent- lichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LU- IG) werden Gebühren nachder Verordnung des Umweltmi- nisteriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz er- hoben (LUIG-GebVO) 18.9Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz–WHG) 85/ Std. mindestens 170 zu- züglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.2Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.3Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.4Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer ( §§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) 85/ Std. mindestens 170, zu- züglich 150 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 18.9.5.1Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 170, zu- züglich 2,50 pro 1.000 m³ 18.9.5.2Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 255, zu- züglich 5 pro 1.000m³ 18.9.5.3Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 255, zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.6Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden- Württemberg–WG) 85/Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite40 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.9.7Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 85/ Std. mindestens 170, zu- züglich 100 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 18.9.8.1Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/ Std. Mindestens 128 18.9.8.2Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung fürprivate Nutzung(§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.8.3Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung fürgewerbli- cheWirtschaft und BereichöffentlicherEinrichtungen(§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG,Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen-AwSV) 85/ Std. mindestens 170 18.9.8.4Bohrungenfür Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) 120 je Brunnen 18.9.9Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)85/ Std. mindestens 170 18.9.10.1Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1-3 WG) 85/Std. mindestens 170 18.9.10.2Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG)85/ Std. mindestens 170 18.9.10.3Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG)85/ Std. mindestens 340 18.9.11.1Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbe- scheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 42 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere 18.9.11.2Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.12Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 1 pro 1 m 3 tägliche Einleit- menge 18.9.13Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG)85/ Std. mindestens 170 18.9.14Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umge- staltung, Deich-und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 85/ Std. mindestens 340 18.9.15Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG)85/ Std. mindestens 340, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förder- produkt 18.9.16.1Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen in festgesetz- ten Überschwemmungsgebieten (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 85/ Std. mindestens 255 18.9.16.2Ausnahmegenehmigung für sonstige Vorhaben in festge- setzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 a Absatz 2 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.17Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 85/ Std. mindestens 170 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite41 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 18.9.18Sonstige Zulassungen nach WHG und WG85/ Std. mindestens 42 18.9.19Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasser- rechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std.mindestens 42 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite42 UntereVerwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 19Forst 19.1Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 19.1.1Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 Landes-Waldgesetz- LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.2Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.6Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges inner- halb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehe- gesinnerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 19.1.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege in- nerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 5 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 19.1.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 19.1.10Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 19.1.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 73 19.1.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 39 je Veranstaltung 19.1.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzel- veranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 107 19.1.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis-sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 143 19.1.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 140 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite43 Laufende Nummer Öffentliche LeistungGebühr in Euro 19.1.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errich- tung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 19.1.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 19.2Jagdwesen 19.2.1Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz-JWMG) 68/ Std. mindestens 143 19.2.2Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend-und Totfangfallen (§ 13 Abs. 4 JWMG) 68/ Std. mindestens 143

  • Anlage 3 - Gebührenkalkulationen VwGS 2020
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    Anlage 3.1: Abfallwirtschaft Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 2.1Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung von Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung 90,506042,1090,5060826,5090,50 132,60917,00 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: - unabhängig von Tonnenanzahl und Tonnengröße - wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 770 : 42,10€ - wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 1100 : 55,10€ ; maximal 15 Tonnen 1100 : 826,50€ Seite 1 Anlage 3.2: Allgemeine Stadtentwicklung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS benötigte Zeiteinheit in min Kosten je Zeiteinheit in€ 5 Nachlass der Gebühr in % 6 Gebührensatz in€ (5+6) 17 3.1Statistische Auswertungen: Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 76,201519,05 19,05 3.2Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel- , Baublock- und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 76,201519,05 19,05 3.3Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 76,201519,05 19,05 3.4Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwecken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 76,201519,0550 9,53 Kalkulation der Zeitgebühren * = die kalkulierte Zeitgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 2 Anlage 3.3: Friedhof- und Bestattungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 4.1Ausstellung eines Leichenpasses75,161518,794556,37 18,7956,37 4.2Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof75,161518,794556,37 18,7956,37 4.3Genehmigung der Grabmalerstellung75,163037,58180225,48 37,58225,48 4.4Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 75,163037,58120150,32 37,58150,32 4.5Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten75,161518,796075,16 18,7975,16 4.6Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u. ä.75,161518,796075,16 18,7975,16 4.7Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten75,162531,32120150,32 31,32150,32 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 3 Anlage 3.4: Forst Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 5.3Ausstellungen von Wildunfallbestätigungen68,401,146068,403,50 71,90 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: Gebührensatz entspricht Mindestgebühr. Weitere Bearbeitung wird pro Stunde erhoben. Seite 4 Anlage 3.5: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 6.3Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 67,201,123539,2010,80 50,00 6.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 67,201,123539,200,80 40,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: zu 6.3.1 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für die Druckversion des Immobilienmarktberichtes 50,00 Euro. zu 6.3.2 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für den Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 40,00 Euro. Seite 5 Anlage 3.5: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 6.1Auskunft aus der Kaufpreissammlung über 6.1.1land- und forstwirtschaftliche Flächen67,2090100,80150168,00 100,80168,00 6.1.2Bauland67,2090100,80180201,60 100,80201,60 6.1.3sonstige unbebaute Flächen67,2090100,80180201,60 100,80201,60 6.1.4bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 67,2090100,80180201,60 100,80201,60 6.1.5Eigentumswohnungen67,2090100,80180201,60 100,80201,60 6.1.6Ein- und Zweifamilienhäuser67,20150168,00210235,20 168,00235,20 6.1.7Mehrfamilienhäuser67,20210235,20270302,40 235,20302,40 6.1.8Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke67,20270302,40360403,20 302,40403,20 6.1.9Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene zehn Vergleichsfälle, 10% Zuschlag aus Gebühr von Ziffer 6.1.1 bis 6.1.8 0,00 10%Zuschlag 6.2Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1Schriftliche Bodenrichtwertauskunft67,203033,604550,40 33,6050,40 6.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten0,000,00 3,0010,00 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: zu 6.2.1 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs für Baden-Württemberg mit Gebühren von durchschnittlich 20,00 bis 30,00 Euro ist der Gebührenrahmen gerechtfertigt. Durchschnittlich werden in Karlsruhe jährlich cirka 50 schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt. zu 6.2.2 Der Gutachterausschuss gibt die von ihm ermittelten Geofachdaten (hier Bodenrichtwerte) zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis für die Entwicklung von branchenspezifischen Produkten und Diensten an Dritte in Anlehnung an die Gebühr für die schriftliche Bodenrichtwertauskunft weiter. Diese Produkte und Dienste werden im deutschen und internationalen Raum über diverse Internetportale bereitgestellt. Die Abrechnung mit der Stadt Karlsruhe erfolgt aufgrund halbjährlich zu erstellenden Umsatzlisten. Seite 6 Anlage 3.6: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 7.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 7.2.1Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 88,201,472029,40 29,40 7.2.2Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 88,201,472029,402,00 31,40 7.2.3Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 88,201,472029,4010,00 39,40 7.2.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm²88,201,470,001,00 1,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 7 Anlage 3.6: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 7.2Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) 88,2031-5,0045,5785125,00124,95 40,57249,95 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 8 Anlage 3.7: Marktwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 8.1Christkindlesmarktzulassung 73,3090 109,95 150 183,25 109,95183,25 8.2Jahrmarktzulassung 73,3090 109,95 150 183,25 109,95183,25 8.3Wochenmarktzulassung 73,30240 293,20 300 366,50 293,20366,50 8.4Wochenmarktänderungszulassung 73,30120 146,60 180 219,90 146,60219,90 8.5Wochenmarkt - Tageszulassung 73,308 9,77 15 18,33 9,7718,33 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 9 Anlage 3.8: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 9.1Beglaubigungen, Bestätigungen Schulzeugnisse, unabhängig von der Seitenzahl 73,001,221,31,58 1,50 9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.3Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH)73,001,22120146,00104,00 250,00 9.13 Personenstandssachen 9.13.5 Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung**73,001,221012,17 12,17 ** Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-Apostillenverordnung) Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 10 Anlage 3.8: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 9.2Bestattungsrecht 9.2.1Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG)73,006073,00180219,00 73,00219,00 9.2.5Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG)73,002024,336073,00 24,3373,00 9.5Fischereiwesen 9.5.2Erhebung der Fischereiabgabe73,00910,953036,50 10,9536,50 9.5.3Ausstellung einer Bescheinigung der Fischereiprüfung73,001518,256073,00 18,2573,00 9.7Gaststättenrecht 9.7.2Gestattung nach §12 GastG bis zu vier Tage73,003036,50300365,00 36,50365,00 9.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 Gaststättenverordnung/ GastVO) 73,00120146,00480584,00 146,00584,00 9.8Gewerbewesen 9.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister73,0056,082024,33 6,0824,33 9.8.4Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO73,004554,75180219,00 54,75219,00 9.8.4.2Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 73,001518,2590109,50 18,25109,50 9.8.4.4Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 73,001518,2590109,50 18,25109,50 9.8.4.5Spiele 9.8.4.5.1Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) a) Aufstellererlaubnis bundesweit73,00601.400,0073,002401.400,00292,00 1.473,001.692,00 b)Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte73,0060180,0073,00240180,00292,00 253,00472,00 9.8.4.6Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO)73,00 9.8.4.6.1Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten a) ein Gerät73,0030110,0036,50180110,00219,00 146,50329,00 b) zwei Geräte73,0030220,0036,50180220,00219,00 256,50439,00 9.8.4.6.2Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte)73,003060,0036,50120720,00146,00 96,50866,00 9.8.4.7Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 73,006073,00240292,00 73,00292,00 9.8.4.8Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33 d Abs.1 S.1 GewO 73,006073,00240292,00 73,00292,00 9.8.4.9Spielhallenerlaubnis 9.8.4.9.1Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglückspielgesetz) Pro Geldspielgerät: 73,00300500,00365,00480500,00584,00 865,001.084,00 9.10Meldeangelegenheiten 9.10.2Erweiterte Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz)73,0056,086073,00 6,0873,00 9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz/PolG)73,006073,00180219,00 73,00219,00 9.11.2Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde/PolVOgH) 73,006073,00300365,00 73,00365,00 9.11.5Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 3 PolVOgH)73,003036,5090109,50 36,50109,50 9.11.6Aufhebung Leinenzwang (§§ 1,3 PolG) bzw. Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 73,006073,00300365,00 73,00365,00 9.11.7Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1,3 PolG)73,006073,00300365,00 73,00365,00 9.11.8Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27 a PolG) 73,006073,00300365,00 73,00365,00 9.11.13Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion, pro Verkaufs-/Ausgabestand 73,0075,000,0012075,00146,00 75,00221,00 9.16Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/ LVwVG) 73,001518,256073,00 18,2573,00 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 11 Anlage 3.9: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 10.2Entscheidung über erhaltungswürdige Bausubstanz 10.2.1Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 81,801,3675102,25 102,25 10.2.2Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 81,801,36120163,6015,00 178,60 10.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 81,801,3675102,25 102,25 10.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 81,801,36120163,6015,00 178,60 10.3Auskünfte zu Grundstücken 10.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 81,801,3675102,25 102,25 10.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, an Ziffer 10.3.1 anschließt, innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziffer 10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 81,801,3637,551,13 51,13 10.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 10.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziffer 10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 81,801,361520,45 20,45 10.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 81,801,364054,53 54,53 10.8Auskünfte aus Verkehrsmengen / -zählungen 10.8.1pro Querschnittswert81,801,366081,80 81,80 10.8.2Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt)81,801,3690122,70 122,70 10.8.3Auszug aus Verkehrsmodell / Lärmkartierung (pro Blatt)81,801,36190259,03 259,03 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 12 Anlage 3.10: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in€ 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in€ 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in€ 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in€ 7 Anteils- betrag MA 2 in€ 8 Anteils- betrag MA 3 in€ 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in€ 10 Kosten pro Minute in€ 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in€ 13 separate Sachkosten in€ 14 Gebührensatz in€ * ( 13+14 ) 15 11.1.1Grundstücksentwässerung 11.1.1.1Mindestgebühr Entwässerungsgenehmigungen83,403055,704068,703025,0222,2820,6167,911,13110124,5010,00134,50 11.1.1.2Mindestgebühr Nachträge zu Entwässerungsgenehmigungen83,403055,704068,703025,0222,2820,6167,911,13110124,5010,00134,50 11.1.1.3Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwasserleitungen (z. B. bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen 83,404555,704568,701037,5325,076,8769,471,16120138,9310,00148,93 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 13 Anlage 3.10: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in€ 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in€ 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in€ 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in€ 7 Anteils- betrag MA 2 in€ 8 Anteils- betrag MA 3 in€ 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in€ 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in€ 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in€ 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 16 11.2Straßen in städtischer Baulast Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Mindestgebühr 83,403767,901867,904530,8612,2230,5673,647996,95 96,95 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Maximalgebühr 83,404767,90967,904439,206,1129,8875,19773968,63 968,63 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Mindestgebühr 83,403767,901867,904530,8612,2230,5673,64236289,63 289,63 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Maximalgebühr 83,404767,90967,904439,206,1129,8875,192.3202.907,15 2.907,15 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr55,7010055,700,000,0055,703229,71 29,71 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr83,405555,704545,8725,070,0070,94250295,56 295,56 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Mindestgebühr 55,7010055,700,000,0055,703229,71 29,71 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Maximalgebühr 83,405555,704545,8725,070,0070,94417493,00 493,00 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Mindestgebühr 55,7010055,700,000,0055,703229,71 29,71 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Maximalgebühr 83,405555,704545,8725,070,0070,94417493,00 493,00 Gebührenrahmen ** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt 11.5 11.4 11.3 11.2.2 11.2.1 Seite 14 Anlage 3.11: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 12.1.1Akteneinsicht je Objekt - üblicher Aufwand68,701,151517,1817,82 35,00 Akteneinsicht je Objekt - erheblicher Aufwand68,701,153034,3510,65 45,00 Akteneinsicht je Objekt - digital68,701,151011,4513,55 25,00 12.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 68,701,152022,904,10 27,00 12.1.3.1Nachbarbenachrichtigung - üblicher Aufwand pro Nachbar68,701,151517,18 17,18 12.1.3.2Nachbarbenachrichtigung - großer Aufwand pro Nachbar68,701,154551,53 51,53 12.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 68,701,15150171,75 171,75 12.3.1.8Befreiung von Firstform, Dachrichtung, usw.68,701,15254290,8384,17 375,00 12.3.1.9Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 68,701,15254290,8384,17 375,00 12.3.2.2sonstige Ausnahmen nach der BauNVO und dem Bebauungsplan68,701,15254290,8384,17 375,00 12.3.3Abweichungen68,701,15120137,40237,60 375,00 12.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe68,701,156068,70 68,70 12.7Abgeschlossenheitsbescheinigungen 12.7.1für die ersten beiden Teilungseinheiten68,701,15120137,40224,50 361,90 12.7.2für jede weitere Einheit68,701,153034,35112,31 146,66 12.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 68,701,151517,1856,15 73,33 12.7.4ab dem dritten bescheinigten Planansatz je68,701,153034,3511,23 45,58 12.7.5Zurücknahme oder Zurückweisung68,701,156068,70 68,70 12.8.3.1Baukontrolle mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung68,701,15180206,10 206,10 12.10Schornsteinfegerwesen 12.10.1Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 68,701,15240274,80 274,80 12.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 68,701,15180206,10 206,10 12.10.3Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 68,701,15540618,30 618,30 12.12Entscheidungen zu § 4 EWärmeG 12.12.1Befreiung nach § 1968,701,1590103,05 103,05 12.14.1Plakate - für die ersten 2068,701,1590103,05 103,05 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 15 Anlage 3.11: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Kosten in€ separate Aspekte** in€ Gebührensatz* in€ 12.3.1 ffBefreiungen68,701,15120137,40153,6084,00 375,00 12.4 ffBauvoranfragen68,701,15120137,40 137,40 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren68,701,15240274,80 274,80 12.5.3Genehimigung von Nutzungsänderungen68,701,15240274,80 274,80 12.5.5Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren68,701,15180206,10 206,10 12.5.6Verlängerung Geltungsdauer einer Baugenehmigung68,701,15180206,10 206,10 12.5.9Ablehnung eines Bauantrags68,701,15180206,10 206,10 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe68,701,15120137,40 137,40 12.9.1Bauordnunsgrechtliche Anordnung68,701,15180206,10 206,10 12.9.3sonstige förmliche Entscheidungen68,701,15120137,40 137,40 Kalkulation der Mindestgebühren * = die kalkulierte Mindestgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt ** = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Seite 16 Anlage 3.11: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 12.5.1.2Genehmig mit Baukosten bis 50.000 Euro68,70120 137,40 120013741374,00 137,402.748,00 12.8.4Gebrauchsabnahme fliegender Bauten68,704815,04 54,96 480150,40549,60 70,00700,00 12.13Bescheinigungen im Zusammenhang mit GaststättenG, ProstituiertenschutzG, Gewerbe- und HandwerksR, SpielhallenG, u.a 12.13.1Bescheinigung ohne Mängelbericht68,7012062,60 137,40 18093,90206,10 200,00300,00 12.13.2Bescheinigung mit Auflagen68,7018093,90 206,10 360187,80412,20 300,00600,00 12.14Plakatierung 12.14.2Großflächenplakat68,7060 68,70 90103,05 68,70103,05 12.14.3Brückenbanner68,7060 68,70 90103,05 68,70103,05 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 17 Anlage 3.12: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 13.1Betriebskontrollen 13.1.7Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 73,421,2255,87 5,87 13.2Probeentnahme 13.2.4 Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 73,421,221518,36 18,36 13.3.5Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.5.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 73,421,221012,24 12,24 13.3.5.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 73,421,223036,71 36,71 13.3.5.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 73,421,221518,36 18,36 13.3.5.4Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 73,421,2255,87 5,87 13.3.10 Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleischhygienegesetz/ FlHG) 73,421,221518,36 18,36 13.3.11Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 73,421,221518,36 18,36 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.6Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Standard) 73,421,222125,70 25,70 13.4.7 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (mit erhöhtem Aufwand) 73,421,224150,17 50,17 13.4.8 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb 73,421,224555,07 55,07 13.4.9 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsetrieb und TRACES- Bescheinigung 73,421,226073,42 73,42 13.6Allgemeiner Tierschutz 13.6.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 73,421,22165201,91 201,91 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 18 Anlage 3.12: Lebensmittel- und Veterinäwesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 13.1Betriebskontrollen 13.1.9Mängelberichte, Verfügungen73,426018,3673,4260734,2073,42 91,78807,62 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 73,421518,36300367,10 18,36367,10 13.2Probeentnahme 13.2.2 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 73,426018,3673,4260734,2073,42 91,78807,62 13.2.3 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 73,421518,36300367,10 18,36367,10 13.3Überwachung der Fleischhygiene 13.3.8 Mängelberichte, Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 73,426018,3673,4260734,2073,42 91,78807,62 13.3.9 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 73,421518,36300367,10 18,36367,10 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.8 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 73,423036,71315367,10385,46 36,71752,56 13.6Allgemeiner Tierschutz 13.6.5 Überprüfung der Sachkunde (D.O.Q.-Test) 73,423015,0036,713080,0036,71 51,71116,71 13.6.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 73,423036,71315367,10385,46 36,71752,56 13.7Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.7.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere73,423036,71315367,10385,46 36,71752,56 13.8Ernährungs- und Verbraucherinformation 13.8.1 Informationen anhand von Anfragen auf Grundlage von Informationsgesetzen 73,421518,36600734,20 18,36734,20 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 19 Anlage 3.13: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 14.1Grundstücksangelegenheiten 14.1.1Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück88,201,471826,46 26,46 14.1.2Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 88,201,471826,46 26,46 14.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks88,201,471826,46 26,46 14.1.4Sanierungsrechtlicher Genehmigung nach §§ 144,145 BauGB88,201,476088,20- 50 % 45,00 14.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB88,201,476088,20- 50 % 45,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: - 14.1.4 und 14.1.5 Betroffenen im Sanierungsgebiet nehmen zwangsweise am Sanierungsverfahren teil und haben nicht die Wahl, ob sie die gebührenbehafteten Leistungen der Stadt in Anspruch nehmen oder nicht. Deshalb wird nur rd. die Hälfte angesetzt. In dieser Weise wurde bereits 2016 verfahren. Seite 20 Anlage 3.14: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 15.11Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen 15.11.1Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchVO) 73,001,224,55,48 5,48 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 21 Anlage 3.14: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in€ mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ max. Zeit in Min. separate Aspekte * in€ Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 15.2Jagdwesen 15.2.1Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe73,002024,3390109,5024,33109,50 15.2.2Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe73,002024,3390109,5024,33109,50 15.2.4Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 JWMG)73,001518,256073,0018,2573,00 15.3Sprengstoffwesen 15.3.2Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 73,003036,50120146,0036,50146,00 15.3.3Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG73,003036,50120146,0036,50146,00 15.3.4Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG73,003036,50120146,0036,50146,00 15.3.5Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 73,003036,5090109,5036,50109,50 15.3.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 73,003036,5090109,5036,50109,50 15.3.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 73,001012,176073,0012,1773,00 15.4Waffenwesen 15.4.1Ausstellung einer Waffenbesitzkarte73,006073,00180219,0073,00219,00 15.4.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte73,003036,5090109,5036,50109,50 15.4.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte73,00910,95180219,0010,95219,00 15.4.4Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins73,002530,428097,3330,4297,33 15.4.5Ausstellung eines Waffenscheins73,004554,75210255,5054,75255,50 15.4.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins73,003036,5090109,5036,50109,50 15.4.7Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz/ WaffG) 73,003036,5090109,5036,50109,50 15.4.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen (§ 32 WaffG) 73,00910,956073,0010,9573,00 15.4.14Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG73,001012,176073,0012,1773,00 15.4.15Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 73,001518,256073,0018,2573,00 15.4.16Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG)73,002024,3390109,5024,33109,50 15.5Gaststättenerlaubnisse 15.5.4Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis73,003036,5090109,5036,50109,50 15.5.5Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) a) ohne Beteiligung weiterer Fachstellen73,003036,50120146,0036,50146,00 b) mit Beteiligung weiterer Fachstellen73,006073,00180219,0073,00219,00 15.5.6Änderung der Betriebsart73,006073,00180219,0073,00219,00 15.5.8Wechsel einer geschäftsführenden Person73,003036,50120146,0036,50146,00 15.6Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1Gestattung (§ 12 GastG)73,003036,50300365,0036,50365,00 15.6.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung73,001518,256073,0018,2573,00 15.6.3Sperrzeitverkürzung a) Ersterteilung73,006073,00120146,0073,00146,00 b) Verlängerung73,003036,5090109,5036,50109,50 15.8Reisegewerbe 15.8.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO)73,006073,00180219,0073,00219,00 15.8.2Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO)73,003036,5090109,5036,50109,50 15.8.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte73,003036,5090109,5036,50109,50 15.8.4Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 73,001518,256073,0018,2573,00 15.8.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55 b Abs. 2 GewO)73,006073,00180219,0073,00219,00 Gebührenrahmen** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 22 Anlage 3.15: Steuer- und Finanzwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 16.1Unbedenklichkeitsbescheinigung (einfach)82,201,371115,070,90 15,97 16.2Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt und Fremdsprachig - Englisch) 82,201,371824,660,90 25,56 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 23 Anlage 3.16: Tiefbau Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in€ 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in€ 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in€ 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in€ 7 Anteils- betrag MA 2 in€ 8 Anteils- betrag MA 3 in€ 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in€ 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in€ 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in€ 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 16 17.1Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortschaften Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Mindestgebühr 83,403767,901867,904530,8612,2230,5673,6479 96,9596,95 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Maximalgebühr 83,404767,90967,904439,206,1129,8875,19773 968,63968,63 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Mindestgebühr 83,403767,901867,904530,8612,2230,5673,64236 289,63289,63 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Maximalgebühr 83,404767,90967,904439,206,1129,8875,192.320 2.907,152.907,15 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr55,7010055,700,000,0055,7032 29,7129,71 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr83,405555,704545,8725,070,0070,94250 295,56295,56 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Mindestgebühr 55,7010055,700,000,0055,7032 29,7129,71 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Maximalgebühr 83,405555,704545,8725,070,0070,94417 493,00493,00 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Mindestgebühr 55,7010055,700,000,0055,7032 29,7129,71 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Maximalgebühr 83,405555,704545,8725,070,0070,94417 493,00493,00 17.4 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Kalkulation der Rahmengebühren Gebührenrahmen von / bis in€ 17 17.1.1 17.1.2 17.2 17.3 Seite 24 Anlage 3.17: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 18.4.3Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) 85,001,423042,50 42,50 18.6.5Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 85,001,423042,50 42,50 18.9.8.4Bohrung für Brunnen zur Beregnung85,001,4285120,42 120,42 18.9.11.1Auskünfte Gewässerrandstreifen (z. B. Negativbescheinigung)85,001,423042,50 42,50 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 25 Anlage 3.17: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in€ 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in€ 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in€ 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in€ 7 Anteils- betrag MA 2 in€ 8 Anteils- betrag MA 3 in€ 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in€ 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in€ 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in€ 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in€ 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in€ 16 18.3Arbeitsschutz 18.3.1Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen 90,0010090,0090,006090,0013202.220,004.200,00 90,004.200,00 18.3.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 85,0010085,0085,006085,00840310,001.500,00 85,001.500,00 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 18.5.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 85,0010085,0085,006085,0015001.875,004.000,00 85,004.000,00 Gebührenrahmen ** von / bis in€ 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Seite 26 Anlage 3.17: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Std.satz der DS in€ BearbZeit in min Aufwand mittlere BearbZeit in€ Anzahl der Fälle Aufwand aller Fälle in€ Summe der Werteinh. In€ Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 18.4.4Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG) 85,00400566,675631733,337.950.000 3,99 Kalkulation der Wertgebühren in Promille * = die kalkulierte Wertgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Promillewert gerundet dargestellt Seite 27 Anlage 3.18: Forst Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in€ Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in€ separate Sachkosten in€ Gebührensatz* in€ 19.1Wahrnemung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 19.1.1Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 Landes-waldgesetz/ LWaldG) 68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.2Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG)68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG)68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG)68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG)68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.6Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 68,401,14240273,607,00 280,60 19.1.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68,401,14180205,207,00 212,20 19.1.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG)68,401,14180205,207,00 212,20 19.1.10Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG)68,401,14180205,207,00 212,20 19.1.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68,401,146068,405,25 73,65 19.1.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68,401,143034,205,25 39,45 19.1.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68,401,1490102,605,25 107,85 19.1.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68,401,14120136,807,00 143,80 19.1.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 68,401,14120136,803,50 140,30 19.1.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 68,401,14180205,205,25 210,45 19.1.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG)68,401,14180205,205,25 210,45 19.2Jagdwesen 19.2.1Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 JWMG)68,401,14120136,807,00 143,80 19.2.2Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 13 Abs. 4 JWMG) 68,401,14120136,807,00 143,80 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: Gebührensatz entspricht Mindestgebühr. Weitere Bearbeitung wird pro Stunde erhoben. (Ausnahme 19.1.12) Seite 28

  • Anlage 4 - Stundensätze Dienststellen zur VwGS 2020
    Extrahierter Text

    Anlage 4.1: Allgemeiner Bereich Bereich:Allgemeiner BereichGebührenverzeichnis-Nummer: 1 Teilhaushalt:1000 - 8800 gesamter Kämmereibereich der StadtverwaltungStundensatz:78,10€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne ++++.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.+++.90.01 - 1.+++.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:17.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten382.379.304,36395.822.410,00412.426.040,00 41...Personalkosten398.423,08398.400,00398.400,00 42...Sachkosten167.570.961,00167.185.929,00164.457.535,00 44...Sachkosten52.811.843,0052.666.237,0051.211.674,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW0,000,000,00 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten0,000,000,00 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung0,000,000,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen0,000,000,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen11.360.083,0011.360.083,0011.360.083,00 Summe614.520.614,44627.433.059,00639.853.732,00 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-2.291.936,81-2.498.211,12-2.723.050,12 bereinigte Summe:612.228.677,63624.934.847,88637.130.681,88 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 31.12.2018) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):1.166,75VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):3.847,72VZW Jahresarbeitsstunden THH 1000-8800:8.000.116,78h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 1000-8800:76,53€78,12€79,64€ Mischstundensatz (gerundet):78,10€ Anmerkungen:Interne Verrechnungen werden gesamtstädtisch nicht berücksichtigt, da die Kosten sonst gedoppelt würden. Es werden die Abschreibungen auf Betriebs- Geschäftsausstattung, Fahrzeuge und immaterielle Vermögensgegenstände berücksichtigt. Auflösung von Zuschüssen können nicht berücksichtigt werden. Seite 1 Anlage 4.2: Abfallwirtschaft Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 2 Teilhaushalt:7000 AbfallwirtschaftStundensatz:90,50€ Profitcentergruppe: ohne Kostenstelle: 7000.1120 PSP-Element: ohneBericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:12.09.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten693.920,60703.350,00732.960,00 41...Personalkosten717,76700,00700,00 42...Sachkosten21.670,4020.774,0020.774,00 44...Sachkosten179.205,52104.540,00104.540,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW0,000,000,00 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten38.257,9935.181,8835.401,35 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung66.106,0864.760,0066.710,00 9292400000Umlage Personalkosten52.413,4853.985,8855.605,46 9292420000Umlage Sachkosten27.047,8827.859,3228.695,10 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV13.077,0013.469,3113.873,39 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen0,000,000,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen2.032,92536,00536,00 Summe1.094.449,631.025.156,391.059.795,30 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten0,000,000,00 Sachkosten 44200000 (siehe Anmerkung)-69.500,000,000,00 bereinigte Summe:1.024.949,631.025.156,391.059.795,30 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):3,10VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.593 h/Jahr):3,95VZW Jahresarbeitsstunden Kostenstelle 7000.1120:11.456,95h / Jahr jährlicher Stundensatz für Kostenstelle 7000.1120:89,46€89,48€92,50€ Mischstundensatz (gerundet):90,50€ Anmerkungen:Der Ansatz für Sachkosten enthält im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Beraterleistungen in Zusammenhang mit dem zukünftigen Eigenbetrieb. Diese Kostenbestandteile werden nicht berücksichtigt, da sie mit den Verwaltungsleistungen nicht in Verbindung gebracht werden können. Seite 2 Anlage 4.3: Allgemeine Stadtentwicklung Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 3 Teilhaushalt:1200 StadtentwicklungStundensatz:76,20€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 1200.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.120.90.01 - 1.120.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:17.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten2.581.750,002.756.360,002.872.390,00 41...Personalkosten2.800,002.800,002.800,00 42...Sachkosten472.290,00993.520,00349.020,00 44...Sachkosten284.181,00577.681,00173.181,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW127.976,43127.976,43127.976,43 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten101.002,59101.002,59101.002,59 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung381.670,00466.050,00338.180,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-266,00-266,00-266,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen18.268,0018.268,0018.268,00 Summe3.969.672,025.043.392,023.982.552,02 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-6.774,22-7.373,21-8.025,17 Sachkosten 423, 427, 441, 443 für Wahlen-375.000,00-798.000,000,00 Sachkosten 427, 441 für Zensus 2021-100.000,00-500.000,00-250.000,00 bereinigte Summe:3.487.897,803.738.018,813.724.526,85 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):6,00VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.593 h/Jahr):23,81VZW Jahresarbeitsstunden THH 1200:47.925,33h / Jahr Stundensatz für THH 1200:72,78€78,00€77,72€ Mischstundensatz (gerundet):76,20€ Anmerkungen:Die hohen Kostenschwankungen werden durch Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Zensus verursacht. Die Sachkosten werden um die entsprechenden Ansätze bereinigt. Seite 3 Anlage 4.4: Friedhof- und Bestattungswesen Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 4 Teilhaushalt:6900 Friedhof und BestattungStundensatz:75,16€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 6900.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.690.90.01 - 1.690.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:15.08.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten7.309.869,367.622.600,007.943.510,00 41...Personalkosten7.723,087.800,007.800,00 42...Sachkosten3.666.790,003.666.790,003.666.790,00 44...Sachkosten55.500,0055.500,0055.500,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW0,000,000,00 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten501.078,07549.615,07549.615,07 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung690.155,00696.565,00703.075,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-51.680,00-51.680,00-51.680,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen796.223,00796.223,00796.223,00 Summe12.975.658,5113.343.413,0713.670.833,07 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-35.844,54-39.014,00-42.463,72 bereinigte Summe:12.939.813,9713.304.399,0713.628.369,35 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):6,00VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):106,00VZW Jahresarbeitsstunden THH 6900:176.840,00h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 6900:73,17€75,23€77,07€ Mischstundensatz:75,16€ Anmerkungen:keine Seite 4 Anlage 4.5: Forst Bereich:Selbstverwaltungsangelegenheiten & Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 5 und 19 Teilhaushalt:8200 ForstStundensatz:68,40€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne ++++.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.+++.90.01 - 1.+++.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:03.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten2.970.880,003.020.180,003.146.690,00 41...Personalkosten2.900,002.900,002.900,00 42...Sachkosten605.995,00615.385,00615.385,00 44...Sachkosten55.210,0057.210,0057.210,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW154.023,32154.023,32154.023,32 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten176.439,62176.439,62176.439,62 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung164.800,00166.380,00167.880,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-278,00-278,00-278,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen98.445,0098.445,0098.445,00 Summe4.228.414,944.290.684,944.418.694,94 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-10.967,55-11.937,34-12.992,87 bereinigte Summe:4.217.447,394.278.747,604.405.702,07 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):8,45VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):31,02VZW Jahresarbeitsstunden THH 8200:62.903,97h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 8200:67,05€68,02€70,04€ Mischstundensatz (gerundet):68,40€ Anmerkungen:keine Seite 5 Anlage 4.6: Grundstücksbewertung Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 6 Teilhaushalt:3000 Grundstücksbewertungsstelle (im ZJD)Stundensatz:67,20€ Profitcenter: 1133-300, 5111-300, 9000-301 Kostenstelle: ohne 3000.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.300.90.01 - 1.300.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:15.08.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten921.150,00957.800,00998.120,00 41...Personalkosten1.000,001.000,001.000,00 42...Sachkosten21.220,0021.227,0021.227,00 44...Sachkosten31.883,0031.865,0031.865,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW58.108,7658.108,7658.108,76 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten36.942,6336.942,6336.942,63 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung39.730,0040.360,0041.000,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen0,000,000,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen1.598,001.598,001.598,00 Summe1.111.632,391.148.901,391.189.861,39 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-2.515,15-2.737,55-2.979,62 bereinigte Summe:1.109.117,241.146.163,841.186.881,77 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):4,10VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):6,50VZW Jahresarbeitsstunden THH 3000 GBS:17.061,60h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 3000 GBS:65,01€67,18€69,56€ Mischstundensatz:67,20€ Anmerkungen: keine Seite 6 Anlage 4.7: Liegenschaften Bereich:Selbstverwaltungsangelegenheiten & Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 7 und 14 Teilhaushalt:6200 LiegenschaftenStundensatz:88,20€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 6200.9000 PSP-Element: ohne Intervall 1.620.90.01 - 1.620.90.99Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:17.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten12.280.100,0012.767.580,0013.303.460,00 41...Personalkosten12.800,0012.800,0012.800,00 42...Sachkosten1.251.750,001.252.050,001.258.250,00 44...Sachkosten2.519.100,002.519.100,002.519.100,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW527.344,93527.344,93527.344,93 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten948.864,92948.864,92948.864,92 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung1.015.060,001.026.030,001.036.890,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-3.203,00-3.203,00-3.203,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen605.289,00605.289,00605.289,00 Summe19.157.105,8519.655.855,8520.208.795,85 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-66.720,39-72.619,98-79.041,22 Abschreibungen 98310000 (siehe Anmerkung)-355.251,00-355.251,00-355.251,00 bereinigte Summe:19.090.385,4619.583.235,8720.129.754,63 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):56,25VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):81,65VZW Jahresarbeitsstunden THH 6200:222.217,05h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 6200:85,91€88,13€90,59€ Mischstundensatz (gerundet):88,20€ Anmerkungen:Die Abschreibungen auf die Investitionszuschüsse für Wohnbauförderung wurden in der Kalkualtion nicht berücksichtigt, da diese Kostenbestandteile mit den Verwaltungsleistungen nicht in Verbindung gebracht werden können. Seite 7 Anlage 4.8: Marktwesen Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 8 Teilhaushalt:7200 MärkteStundensatz:73,30€ Profitcentergruppe: ohne Kostenstelle: 7200.1010 PSP-Element: ohneBericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:17.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten280.069,04290.634,00315.621,00 41...Personalkosten300,60300,00300,00 42...Sachkosten69.500,0069.500,0069.500,00 44...Sachkosten23.000,0023.000,0023.000,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW0,000,000,00 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten16.369,4420.428,4720.428,47 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung81.900,0082.990,0084.300,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen0,000,000,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen12.332,9012.332,9012.332,90 Summe483.471,98499.185,37525.482,37 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten-1.488,93-1.800,65-1.959,87 bereinigte Summe:481.983,05497.384,72523.522,50 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):1,78VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):2,46VZW Jahresarbeitsstunden Kostenstelle 7200.1010:6.837,52h / Jahr jährlicher Stundensatz für Kostenstelle 7200.1010:70,49€72,74€76,57€ Mischstundensatz (gerundet):73,30€ Anmerkungen:Da die Verwaltungsleistungen ausschließlich von der Kostenstelle 7200.1010 Allgemeine Verwaltung erbracht werden, wurde der Stundensatz lediglich für diese Kostenstelle kalkuliert. Seite 8 Anlage 4.9: Ordnungswesen Bereich:Selbstverwaltungsangelegenheiten & Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 9, 13 und 15 Teilhaushalt:3200 Ordnungs- und BürgerwesenStundensatz:73,42€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 3200.9000 (neutral) PSP-Element: ohne Intervall 1.320.90.01 - 1.320.90.99 (neutral)Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:19.06.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten29.573.090,0030.691.010,0031.970.840,00 41...Personalkosten30.400,0030.400,0030.400,00 42...Sachkosten4.869.810,004.841.100,004.841.100,00 44...Sachkosten890.640,00835.040,00835.040,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW2.188.305,662.188.305,662.188.305,66 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten1.878.828,921.878.828,921.878.828,92 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung5.210.310,005.299.370,005.392.560,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-1.529,00-1.529,00-1.529,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen506.055,00506.055,00506.055,00 Summe45.145.910,5846.268.580,5847.641.600,58 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten -109.171,93 -118.825,19-129.332,02 Auflösung von Zuschüssen und Abschreibungen 9854-176.466,00-176.466,00-176.466,00 Kostenmindernde Erträge des Callcenter 115: -807.600,00-807.600,00-807.600,00 bereinigte Summe:44.052.672,6545.165.689,3946.528.202,56 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):155,00VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):227,50VZW Jahresarbeitsstunden THH 3200:616.315,00h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 3200:71,48€73,28€75,49€ Mischstundensatz:73,42€ Anmerkungen:Die Auflösung der Investitionszuschüsse und teilweise die Abschreibungen (Konto 9854) dürfen nicht berücksichtigt werden, da diese Kostenbestandteile nicht mit den Verwaltungsleistungen in Verbindung gebracht werden können. Die Kosten werden zudem um den Anteil reduziert, der auf das Callcenter 115 entfällt und durch Erträge gedeckt wird. Seite 9 Anlage 4.10: Stadtplanung Bereich:SelbstverwaltungsangelegenheitenGebührenverzeichnis-Nummer: 10 Teilhaushalt:6100 StadtplanungStundensatz:81,80€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 6100.9000 (neutral) PSP-Element: ohne Intervall 1.610.90.01 - 1.610.90.99 (neutral)Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:04.09.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten5.074.590,005.276.120,005.497.680,00 41...Personalkosten5.300,005.300,005.300,00 42...Sachkosten1.545.378,001.539.975,001.514.975,00 44...Sachkosten144.550,00144.550,00144.550,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW296.917,56296.917,56296.917,56 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten342.316,21342.316,21342.316,21 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung1.276.470,001.250.160,001.253.180,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-218.283,00-218.283,00-218.283,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen378.240,00378.240,00378.240,00 Summe8.845.478,779.015.295,779.214.875,77 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten -23.429,25 -25.500,93-27.755,80 Auflösung von Zuschüssen für Investitionszuschüsse 9731218.081,00218.081,00218.081,00 Abschreibungen auf geleistete Investitionszuschüsse 9831-355.727,00-355.727,00-355.727,00 kostenmindernde Erstattung vom Nachbarschaftsverband -202.350,00-205.278,00-193.167,00 bereinigte Summe:8.482.053,528.646.870,848.856.306,97 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):13,00VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):53,52VZW Jahresarbeitsstunden THH 6100:105.898,48h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 6100:80,10€81,65€83,63€ Mischstundensatz (gerundet):81,80€ Anmerkungen:Die Investitionszuschüsse an Dritte und entsprechende Zuwendungen (Konto 9731 und 9831) dürfen nicht berücksichtigt werden, da diese Kostenbestandteile nicht mit den Verwaltungsleistungen in Verbindung gebracht werden können. Die Kostenerstattung vom Nachbarschaftsverband wird kostenmindernd berücksichtigt. Die Kosten für den Regionalverband sind ebenfalls nicht in der Kalkulation enthalten. Seite 10 Anlage 4.11: Tiefbau Bereich:Selbstverwaltungsangelegenheiten & Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 11 und 17 Teilhaushalt:6600 und 7400 Tiefbau mit StadtentwässerungStundensatz:58,80€ Profitcentergruppe: Kostenstelle: ohne 6600.6600, 6600.6700, 6600.9000, 6600.9711 - 9783 und ohne 7400.9000, 7400.9330, 7400.9711 - 9753 PSP-Element: ohneBericht:Kostenstellen: Aufriß nach Vorgang Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:05.09.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten32.832.690,0034.020.900,0035.449.270,00 41...Personalkosten34.700,0034.700,0034.700,00 42...Sachkosten292.000,00292.000,00292.000,00 44...Sachkosten0,000,000,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW1.778.633,641.778.633,641.778.633,64 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten3.709.695,363.709.695,363.709.695,36 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung2.899.500,002.920.430,002.926.600,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-2.636,00-2.636,00-2.636,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen1.223.983,001.223.983,001.223.983,00 Summe42.768.566,0043.977.706,0045.412.246,00 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten -291.105,89 -316.846,22-344.862,56 bereinigte Summe:42.477.460,1143.660.859,7845.067.383,44 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.04.2019)mittlerer Dienstgehobener Diensthöherer Dienst VZW Beamte (1 VZW = 1.600 h/Jahr):44,0010,0017,2516,75 VZW Beschäftigte 1 (1 VZW = 1.600 h/Jahr; Angestellte):164,4791,9448,7323,80 VZW Beschäftigte 2 (1 VZW = 1.600 h/Jahr; Arbeiter):249,62 VZW Beschäftigte 3 (1 VZW = 1.600 h/Jahr; Ausbildung):7,00 Jahresarbeitsstunden THH 6600 und 7400:744.150,40h / Jahr Mischstundensatz für THH 6600 + 7400mittlerer Dienstgehobener Diensthöherer Dienst Beamte:91,82€68,70€83,40€114,30€ Beschäftigte 1 (ehemals Angestellte):63,83€55,70€67,90€86,90€ Beschäftigte 2 (ehemals Arbeiter):50,10€ Beschäftigte 3 (Angelernte und Ausbildung):42,00€ Mischstundensatz (gerundet):58,80€ Anmerkungen:Der hohe Anteil der Beschäftigtengruppe 2 (ehemals Arbeiter) darf den Stundensatz für die Verwaltungsleistungen nicht verfälschen. Deshalb erfolgt neben der Kalkulation des Mischstundensatzes eine Aufsplittung der Kosten und der Soll-Arbeitszeit auf die bekannten Tarifgruppen. Die Kosten für Straßenbeleuchtung (Ausführung durch Stadtwerke) , Grün an Straßen (Ausführung durch Gartenbauamt) , neutrale Personalkosten sowie die Abschreibungen für die Straßen und Anlagen bleiben unberücksichtigt, da diese Bestandteile mit den Verwaltungsleistungen nicht in Verbindung gebracht werden können. Seite 11 Anlage 4.12: Bauordnung Bereich:Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 12 Teilhaushalt:6300 BauordnungStundensatz:68,70€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 6300.9000 (neutral) PSP-Element: ohne Intervall 1.630.90.01 - 1.630.90.99 (neutral)Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:16.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten3.883.610,004.038.190,004.208.200,00 41...Personalkosten4.000,004.000,004.000,00 42...Sachkosten20.000,0020.000,0020.000,00 44...Sachkosten108.110,00108.110,00108.110,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW165.173,23165.173,23165.173,23 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten247.954,56247.954,56247.954,56 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung854.960,00858.670,00861.960,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen0,000,000,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen10.040,0010.040,0010.040,00 Summe5.293.847,795.452.137,795.625.437,79 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten -15.870,29 -17.273,58-18.800,96 bereinigte Summe:5.277.977,505.434.864,215.606.636,83 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):18,85VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):30,32VZW Jahresarbeitsstunden THH 6300:79.130,61h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 6300:66,70€68,68€70,85€ Mischstundensatz (gerundet):68,70€ Anmerkungen:keine Seite 12 Anlage 4.13: Steuern- und Finanzwesen Bereich:Untere VerwaltungsbehördeGebührenverzeichnis-Nummer: 16 Teilhaushalt:2000 Steuer- und FinanzwesenStundensatz:82,20€ Profitcentergruppe: HHPlan Kostenstelle: ohne 2000.9000 (neutral) PSP-Element: ohne Intervall 1.200.90.01 - 1.200.90.99 (neutral)Bericht:KM-Infomanager-Plan 2.0 Kostenartengruppe: GEBUEHRENDatum:17.07.2019 KontengruppeKostenartBeschreibung KoArtPlan 2020Plan 2021Plan 2022 40...Personalkosten11.751.140,0012.155.000,0012.665.890,00 41...Personalkosten12.400,0012.400,0012.400,00 42...Sachkosten297.920,00300.850,00300.850,00 44...Sachkosten6.059.700,005.626.061,004.735.785,00 4848111000Aufwendungen aus interner Miete HGW523.186,36523.186,36523.186,36 4848113000Aufwendungen für zentralen Gemeinkosten1.305.582,201.305.582,201.305.582,20 4848119000Sonstige Aufwendung für interne Leistung1.283.420,001.289.830,001.295.310,00 9292400000Umlage Personalkosten0,000,000,00 9292420000Umlage Sachkosten0,000,000,00 9292480000Umlage Aufwendungen aus ILV0,000,000,00 97...Kalkulatorische Auflösung von Zuschüssen-8.760,00-8.760,00-8.760,00 98...Kalkulatorische Abschreibungen506.088,00506.088,00506.088,00 Summe21.730.676,5621.710.237,5621.336.331,56 Korrekturen:nicht gebührenfähige zentrale Gemeinkosten -108.262,51 -117.835,37-128.254,69 ohne Aufwand für Verzinsung von Steuernachforderungen -2.000.000,00-2.000.000,00-2.000.000,00 ohne stadtweite Deckungsreserve -2.000.000,00-2.000.000,00-2.000.000,00 bereinigte Summe:17.622.414,0517.592.402,1917.208.076,87 Soll-Arbeitszeit:Vollzeitwerte der aktiv Mitarbeitenden (Stand: 01.01.2019) Beamte (1 VZW = 1.666 h/Jahr):80,12VZW Beschäftigte (1 VZW = 1.574 h/Jahr):50,29VZW Jahresarbeitsstunden THH 2000:212.629,63h / Jahr jährlicher Stundensatz für THH 2000:82,88€82,74€80,93€ Mischstundensatz (gerundet):82,20€ Anmerkungen:Die geplanten Aufwändungen für Steuernachforderungen und die stadtweite Deckungsreserve werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt, da diese Kostenbestandteile nicht mit den Verwaltungsleistungen in Verbindung gebracht werden können. Seite 13

  • Anlage 5 - Synopse Gebührenverzeichnis zur VwGS 2020
    Extrahierter Text

    Anlage 5: Allgemeines Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 13.12.2016, gültig ab 01.01.2017 -bisher- Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 10.12.2019, gültig ab01.01.2020 -neu- Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 1Allgemeines1Allgemeines 1.1Abhilfebescheidgebührenfreientfällt 1.2Ablehnungentfällt 1.2.1Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 der Satzung)1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 entfällt 1.2.2Ablehnung wegen Unzuständigkeitgebührenfreientfällt 1.3Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente 1.1Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumenteaus behördlichen Akten 1.3.1für dieerste Seite bei einem Format bis DIN A41,201.1.1*fürFormate inDIN A40,10/ Seite 1.3.2für jede weitere Seite bei einem Format bis DIN A40,90entfällt 1.3.3für die erste Seite bei einem Format größer DIN A41,701.1.2*fürFormateinDIN A30,30/ Seite 1.3.4für jede weitere Seite bei einem Format größer DIN A4 1,40entfällt 1.3.5für Farbkopien bei einem Format bis DIN A45,50–100,001.1.3*fürFormate inDIN A4in Farbe0,60/ Seite 1.3.6für Farbkopien bei einem Format größer DINA46,70–100,001.1.4*fürFormate in DIN A3 in Farbe1,20/ Seite 1.4Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit dieMitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 61,50 –78,50 / Std. 1.2Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchenund dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind,soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 67–114/ Std. 1.5Beratungen und Auskünfte1.3Beratungen und Auskünfte 1.5.1insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden 61,50 –78,50 / Std. 1.3.1insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden 67–114/ Std. 1.5.2mündliche Auskünfte einfacher Artgebührenfrei1.3.2Auskünfte einfacher Artgebührenfrei 1.6Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 36,50 –5.095,00 1.4Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 67–114/ Std. 1.7Beglaubigungen, Bestätigungen-soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist- 1.5Beglaubigungen, Bestätigungen,soweit nicht öffentlicheBeglaubigung erforderlich ist Seite 1 Anlage 5: Allgemeines Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 1.7.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln.Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift dievolle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2,40–146,501.5.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrereder genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichenmehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur fürdas erstedie volle Gebühr, fürjedesweitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2–146 1.7.2Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung vonAbschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopienund so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit derUrschrift je Seite Anmerkung:Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.11 hinzu. 3,00–18,301.5.2Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung vonAbschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopienund so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit derUrschrift Anmerkung:Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer1.1 und1.8hinzu. 3–18/ Seite 1.8Bescheinigungen1.6Bescheinigungen 1.8.1Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 3,00–146,501.6.1Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 3–146 1.8.2Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei1.6.2Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.9Genehmigungen, Erlaubnisse,Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergleichen aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 36,50 –5.095,00 entfällt 1.10Leistungen nach § 5 Abs. 2 der Satzung5,50 –10.000,00 1.7Leistungen nach § 5 Abs. 2dieserSatzung5–10.000 1.11Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs-und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.8Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) nach Aufwand(der Ausfertigungs-und Beglaubigungsvermerknicht mitgerechnet) Seite 2 Anlage 5: Allgemeines Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 1.11.1für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 6,901.8.1für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 67–114/ Std. 1.11.2für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 13,901.8.2fürSchriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 67–114/ Std. 1.11.3für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zurHerstellung benötigt wird 8,70/ 15 Min. 1.8.3für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 67–114/ Std. 1.9Gebühren in besonderen Fällen nach §6dieser Satzung 1.9.1Abhilfebescheidgebührenfrei 1.9.2Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1dieser Satzung) 67–114/ Std. mindestens 5 1.9.3Ablehnung wegen Unzuständigkeitgebührenfrei 1.12Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigenGründen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 5,50 1.9.4Zurücknahme, Zurückweisungeines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieserSatzung) 67–114/ Std. mindestens 5 1.13Zurückweisung eines Rechtsbehelfs(§ 6 Abs. 3 der Satzung) 5,50 –10.000,00 1.9.5Zurückweisungoder Zurücknahmeeines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 derdieser-Satzung) 67–114/ Std. mindestens 5 1.14Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 5,50 entfällt Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung,soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 3 Anlage 5:Abfallwirtschaft Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 2Abfallwirtschaft2Abfallwirtschaft 2.1Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressungvon Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung 99,00 –654,00 2.1Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung von Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzungder Stadt Karlsruhe 132–917 2.2Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzlichen Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen und Unzugänglichkeit der Abfallbehälter § 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung 11,50entfällt Änderungen sindfettgedruckt Seite 4 Anlage5: Allgemeine Stadtentwicklung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 3Allgemeine Stadtentwicklung3Allgemeine Stadtentwicklung 3.1Statistische Auswertungen (Kommunales Informationssystem):Lieferung / Abruf vorhandener Auswertungen, Erstellung von spezifi- schen, bedarfsorientierten Sonderauswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Kartenund so weiter) Datenanalyse,Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (Bundes-und Lan- desstatistikgesetz) 17,00/ 15 Min. 3.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Aus- wertungen(Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und soweiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes-und Kommunalstatistik) 19/ 15 Min. 3.2 Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems: Auflistung des Bestands von Baublocksteinenoder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtviertelnund so wei- ter, Änderungsdienst Straßenverzeichnis oder Bau- blockseiten, Einzelauskünfte (Landesstatistikgesetz) 16,50/ 15 Min. 3.2 Bereitstellungstädtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock-und Bau- blockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 19/ 15 Min. 3.3 Auskünfte überPreisindizes unter anderem (Landesstatistikgesetz) 16,50/ 15 Min. 3.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes-undLandes- statistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 19/15 Min. 3.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studie- rende erhebt die StadtKarlsruhe für die unter den Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Gebüh- rentatbestände zu Schul-und Studienzwecken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 9/ 15 Min. Änderungen sindfettgedruckt Seite 5 Anlage 5: Friedhof-und Bestattungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 4Friedhof-und Bestattungswesen4Friedhof-und Bestattungswesen 4.1Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz/BestattG) 16,00–64,004.1Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz-BestattG) 18–56 4.2Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof14,00–42,504.2Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof18–56 4.3Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG)14,00–57,50entfällt 4.4Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung-(§ 33 Abs. 3 BestattG) 14,00–93,00entfällt 4.5Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 derFriedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 34,00 –171,50 4.3Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37–225 4.6Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche 49,00 –122,50 4.4Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 37–150 4.7Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 14,00–57,004.5Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 18–75 4.8Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW und ähnlichem 14,00–56,004.6Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW und ähnlichem 18–75 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 28,00 –112,00 4.7Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 31–150 Änderungen sindfettgedruckt Seite 6 Anlage 5: Gartenbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU* Gebühr inEuro NEU 5Gartenbau entfällt 5.1Entscheidungen gemäß §§ 5-8der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe gebührenfreientfällt 5.2Widerspruchsverfahren aufgrund Entscheidungen nach Ziffer 5.1 entfällt 5.2.1Zurückweisung des Rechtsbehelfssiehe Ziffer 1.13 5,50 –10.000,00 entfällt 5.2.2Zurücknahme desRechtsbehelfssiehe Ziffer 1.14 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 5,50 entfällt Änderungen sindfettgedruckt *Die Gebührentatbestände des Bereichs 5–Gartenbau werden ab dem 1. Januar 2020 wegfallen. Die Selbstverwaltungsaufgaben des Forstamts werden abdem Jahr2020 unter der Ziffer 5 geführt. Seite 7 Anlage 5: Forst Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 7Liegenschaften5Forst 7.1Forstentfällt 7.1.1Biotopbelege-schriftliche oder digitale Ausfertigung -bis zu 30 Datensätze 65,50 –566,50 entfällt 7.1.2Waldbiotopkarte und Karten-Ausschnitte; Waldbiotopverzeichnis (kein Verleih) 32,50 –566,50 entfällt 7.1.3Erstellen von Unterlagen miterheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 36,50 –1.160,00 5.1Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 68/ Std. 7.1.4Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten159,50 –2.160,00 entfällt 7.1.5Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 52,50 –572,50 5.2Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 68/ Std. 7.1.6Ausstellung von Wildunfallbestätigungen69,00 –1.665,00 5.3Ausstellung von Wildunfallbestätigungen68/ Std. mindestens 71 7.2Verzeichnis der Bebauungspläneentfällt 7.2.1Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie- 20,50entfällt 7.2.2Auszugskopie ausBebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie- 22,50entfällt 7.2.3Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie- 32,50entfällt 7.2.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm² 1,00entfällt 7.3Vorkaufsrechtentfällt 7.3.1Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch/ BauGB) 30,00 –220,00 5.4Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts(§ 25 Landeswaldgesetz) 68/ Std. Änderungen sindfettgedruckt Seite 8 Anlage 5: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 6Grundstücksbewertung6Grundstücksbewertung 6.1Auskunft aus der Kaufpreissammlung63,00 –988,00 6.1Auskunft aus derKaufpreissammlungüber: 6.1.1land-und forstwirtschaftliche Flächen100–168 6.1.2Bauland100–201 6.1.3sonstige unbebaute Flächen100–201 6.1.4bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 100–201 6.1.5Eigentumswohnungen100–201 6.1.6Ein-und Zweifamilienhäuser168–235 6.1.7Mehrfamilienhäuser235–302 6.1.8Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke302–403 6.1.9Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle,je weitere angefangene10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 6.1.1 bis 6.1.8 6.2Auskunft über einen Bodenrichtwert6.2Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1SchriftlicheBodenrichtwertauskunft15,00–46,506.2.1Schriftliche Bodenrichtwertauskunftje Grundstück25–40 6.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten 3,00–10,006.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern vonImmobilienmarktdatenje Grundstück 3–10 6.2.3Bodenrichtwertauskunft über das Internetgebührenfrei6.2.3Bodenrichtwertauskunft über das Internetgebührenfrei 6.3Ausgabe Immobilienmarktbericht6.3Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1Immobilienmarktbericht Druckversion40,00–72,006.3.1Immobilienmarktbericht Druckversion50 6.3.2Immobilienmarktbericht als PDF-Datei20,00–51,506.3.2Immobilienmarktbericht als PDF-Datei40 6.4Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterungvon Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 24,50/ 15 Min. mindestens 49,00 6.4Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachtenwie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 67/Std. 6.5Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch-BauGB 6.5.1Verwaltungsakt Anordnung zur„Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 67/Std. Änderungen sindfettgedruckt Seite 9 Anlage5: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 7Liegenschaften7Liegenschaften 7.1Forstentfällt 7.1.1Biotopbelege-schriftliche oder digitale Ausfertigung -bis zu 30 Datensätze 65,50 –566,50 entfällt 7.1.2Waldbiotopkarte und Karten-Ausschnitte; Waldbiotopverzeichnis (kein Verleih) 32,50 –566,50 entfällt 7.1.3Erstellen von Unterlagenmit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 36,50 –1.160,00 entfällt 7.1.4Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten159,50 –2.160,00 entfällt 7.1.5Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 52,50 –572,50 entfällt 7.1.6Ausstellung von Wildunfallbestätigungen69,00 –1.665,00 entfällt 7.2Verzeichnis der Bebauungspläne7.1Verzeichnis der Bebauungspläne 7.2.1Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil)DIN A4 je Auszugskopie- 20,507.1.1Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie- 29 7.2.2Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie- 22,507.1.2Auszugskopie aus Bebauungsplänen(zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie- 31 7.2.3Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie- 32,507.1.3Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie- 39 7.2.4Zuschlag fürPläne in einem Format größer DIN A2 je dm² 1,007.1.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quadratdezimeter 1 7.3Vorkaufsrecht7.2Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderenVorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch-BauGB) 40–249 7.3.1Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch/ BauGB) 30,00 –220,00 entfällt Änderungen sindfettgedruckt Seite 10 Anlage 5: Marktwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 8Marktwesen8Marktwesen 8.1Christkindlesmarktzulassung109,50 –197,50 8.1*Christkindlesmarktzulassung109–183 8.2Jahrmarktzulassung109,50 –197,50 8.2*Jahrmarktzulassung109–183 8.3Wochenmarktzulassung274,50 –411,50 8.3*Wochenmarktzulassung273–366 8.4Wochenmarktänderungszulassung137,50 –240,50 8.4*Wochenmarktänderungszulassung146–219 8.5Wochenmarkt-Tageszulassung9,00–18,508.5*Wochenmarkt-Tageszulassung9–18 8.6Kunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei8.6*Kunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei 8.7Ablehnung über die Zulassung nachdenZiffern 8.1 bis 8.6 gebührenfrei * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 11 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9Ordnungswesen9Ordnungswesen 9.1Beglaubigungen,Bestätigungen9.1Beglaubigungen, Bestätigungen Schulzeugnisse,unabhängig von der Seitenzahl 1,50/ Zeugnis 9.1.1Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhängig von der Seitenzahl 1,50–14,50entfällt 9.2Bestattungsrecht9.2Bestattungsrecht 9.2.1Anordnung der Bestattung ( §31 Abs. 2 Bestattungsgesetz/ BestattG) 33,00–198,009.2.1Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz-BestattG) 73–219 9.2.2Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§34 BestattG) 16,50–66,009.2.2Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§34 BestattG) 16–66 9.2.3Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§35 BestattG) 16,50–66,009.2.3Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§35 BestattG) 16–66 9.2.4Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen37,00–745,009.2.4Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen73/ Std. 9.2.5Aufforderung zur Bestattung(§ 31 BestattG)24–73 9.2.6Erstellung desKostenbescheidespolizeirechtlich veranlasster Bestattungen 73/ Std. 9.3Eheschließung und Lebenspartnerschaften9.3Eheschließung 9.3.1Eheschließung und Lebenspartnerschaft außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71,50–496,509.3.1Eheschließung außerhalb derDiensträume am Amtssitz 71–496 9.3.2Eheschließungen und Lebenspartnerschaften: -in einem Raum des Haus Solms, -im Trausaal der Karlsburg Durlach, -im Bürgersaal des Stadtamt Durlach, -im Rathaus Hohenwettersbach, -im Rathaus Stupferich und -im RathausWolfartsweier sind gebührenfrei. gebührenfrei9.3.2Eheschließungen -imKlassizistischen Zimmerdes HausSolms -im Trausaal der Karlsburg Durlach -imBürgersaal des Stadtamt Durlach -im Rathaus Hohenwettersbach -im Rathaus Stupferich -im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 9.3.3Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft durch eine bevollmächtigte Person 17,50–71,509.3.3Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 17–71 9.4Feiertagsrecht9.4Feiertagsrecht Befreiungen/Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes 73/ Std 9.4.1Ausnahmegenehmigung nach § 55 e Gewerbeordnung (GewO) 31,00–496,00entfällt 9.4.2Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 Feiertagsgesetz/ FeiertagsG 31,00–496,00entfällt Seite 12 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.4.3Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) 31,00–496,00entfällt 9.5Fischereiwesen9.5Fischereiwesen 9.5.1Ausstellung eines Fischerscheineszuzüglich Fischereiabgabe 10,00–46,509.5.1Ausstellungeines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 10–46 9.5.2Separate Erhebung der Fischereiabgabe10,00–31,009.5.2Erhebung der Fischereiabgabe10–36 9.5.3Ausstellung einerBescheinigung der Fischerprüfung 18–73 9.5.4Bescheinigung Vorkaufsrechtnach § 8 Fischereigesetz(Grundstücke an Gewässern) 73/ Std. 9.6Fundsachen9.6Fundsachen 9.6.1Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oderFinder bei Sachen bei Sachen bis 500 Wert: 3% des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachen über 500 Wert: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 übersteigenden Wert 9.6.1Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen beiSachwert bis500Euro: 3% des Wertes, mindestens 2,50 beiSachwert über 500Euro: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 Euro übersteigenden Sachwert 9.6.2Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 3,00–31,009.6.2Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 3–31 9.7Gaststättenrecht9.7Gaststättenrecht 9.7.1Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage18,50–112,009.7.1Sperrzeitverkürzung18–112 9.7.2Gestattung (§ 12 Gaststättengesetz/ GastG) bis 4 Tage 18,50–560,009.7.2Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 36–365 9.7.3Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 18,50–560,009.7.3Gebühr beiRücknahme des Antrags auf eine Gestattung 73/ Std. 9.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 Gaststättenverordnung/ GastVO) 35,50–715,009.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3und 5 GastG, § 12 S.2 Gaststättenverordnung-GastVO) 146–584 Seite 13 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.8Gewerbewesen9.8Gewerbewesen 9.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung4,50–57,509.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister6–24 9.8.2Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um-und-abmeldung (§15 GewO) 19,00–57,509.8.2.1Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-,-um-und-abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung-GewO) 19–57 9.8.3Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO)19,00–115,509.8.2.2Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14GewO)19–115 9.8.3Gewerbeabmeldung von Amts wegen73/ Std. 9.8.4Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse9.8.4Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO71,50–572,009.8.4.1Erlaubnis zuVeranstaltungen nach § 33a GewO54–219 9.8.4.2Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.1 Nummer 1 GewO) 14,50–463,509.8.4.2Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1Nummer 1 GewO) 18–109 9.8.4.3Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen und ähnliches gebührenfrei9.8.4.3Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewOfür ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen und ähnlichem gebührenfrei Ladenöffnungentfällt 9.8.4.4Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 19,00–608,009.8.4.4Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 18–109 Spiele9.8.4.5Spiele 9.8.4.5Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 35,50 –3.572,00 9.8.4.5.1Erlaubnis zurAufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) -Aufstellererlaubnis bundesweit -Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.400–1.700 250–750 9.8.4.5.2Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mitGewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 73 / Std. 9.8.4.5.3Widerruf der Aufstellererlaubnis73/ Std. 9.8.4.5.4Ablehnung der Aufstellererlaubnis73/ Std. 9.8.4.6Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO)35,50 –1.214,00 9.8.4.6Geeignetheitsbestätigung (§ 33cAbs. 3 GewO) 9.8.4.6.1Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten -ein Gerät -zwei Geräte 146–329 256–439 9.8.4.6.2Aufstellung vonGeldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind12 Geräte) 96–866 9.8.4.6.3Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung73/ Std. Seite 14 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.8.4.6.4Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung73/ Std. 9.8.4.7Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 71,50 –1.572,00 9.8.4.7Erlaubniszur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d Abs.1 GewO) 73–292 9.8.4.8Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33 d Abs.1 S.1 GewO 71,50 –1.572,00 9.8.4.8Erlaubnis nach § 60aAbs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs.1 S.1 GewO 73–292 9.8.4.9Spielhallenerlaubnis 9.8.4.9Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglückspielgesetz) 214,50 –10.716,00 9.8.4.9.1Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglücksspielgesetz) pro Geldspielgerät 365–1.084 9.8.4.9.2Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 73/ Std. 9.8.4.9.3Widerruf der Spielhallenerlaubnis73/ Std. 9.8.4.9.4Ablehnung der Spielhallenerlaubnis73/ Std. Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10Pfandleihe,Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih-oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 134,00 –3.536,00 9.8.4.10.1Erlaubnis zum Betrieb desPfandleih-oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 73/ Std. 9.8.4.11Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 33,00 –165,00 9.8.4.10.2ÜberprüfungWachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 33–165 9.8.4.12Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO)76–5289.8.4.10.3Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO)73/ Std. 9.9Kirchenaustrittsverfahren9.9Kirchenaustrittsverfahren 9.9.1Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren17,50–71,50 pro Person 9.9.1Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung(§ 1 Kirchensteuergesetzin Verbindungmit Nummer 8derVerwaltungsvorschrift des Innenministeriumsüber das Kirchenaustrittsverfahren) 17–71 pro Person 9.9.2Kirchenaustrittserklärung von Kindern unter 14 Jahren gemeinsam mit der Kirchenaustrittserklärung der Eltern gebührenfrei9.9.2Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 9.9.3Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 11,50–71,509.9.3Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 11–71 9.10Meldeangelegenheiten9.10Meldeangelegenheiten Seite 15 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.10.1Einfache Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz)2,50–19,509.10.1Einfache Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz- BMG) 2–19 9.10.2Erweiterte Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz)2,50–472,009.10.2Erweiterte Auskunft (nach demBMG)6–73 9.10.3Gruppenauskünfte (nach dem Bundesmeldegesetz) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 9.10.3Gruppenauskünfte (nach demBMG)jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person Datenübermittlungentfällt 9.10.4Datenübermittlung an Behörden, sonstige öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 0,10 pro Person 9.10.4Datenübermittlung Datenübermittlung an Behörden, sonstige öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(jeweils für jede Person, auf diesich die Datenübermittlung erstreckt) 0,10 pro Person Bescheinigung der Meldebehördeentfällt 9.10.5Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung 2,50–59,009.10.5Bescheinigung der Meldebehörde ZusätzlicheMeldebescheinigungnach § 18 BMG 2–59 9.10.6Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden gebührenfreientfällt 9.10.7Verfügung zurDurchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 29,50–177,009.10.6Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 29–177 9.10.8Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde4,50–590,009.10.7Amtshandlungen derMeldebehörde 9.10.9Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei9.10.7.1Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei 9.10.10Auskunft an den Betroffenen (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei9.10.7.2Auskunft an den Betroffenen (nach demBMG)gebührenfrei 9.10.11Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei9.10.7.3Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrungvon Daten (nach demBMG) gebührenfrei 9.10.12Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei9.10.7.4Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (nach dem BMG) gebührenfrei 9.10.13Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rahmen des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei9.10.7.5Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rahmen des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach demBMG) gebührenfrei 9.10.14Eintragung einer Auskunftssperre (nach dem Bundesmeldegesetz) gebührenfrei9.10.7.6Eintragung einer Auskunftssperre (nach demBMG)gebührenfrei 9.10.7.7Ablehnung eines Antrages auf Auskunftssperre73/Std. Seite 16 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen9.11Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1Anordnung von Leinen-beziehungsweise Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz/ PolG) 66,00–330,009.11.1Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz-PolG) 73–219 9.11.2Aufhebung von Leinen-beziehungsweise Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1, 3 PolG) 66,00–330,009.11.2Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde-PolVOgH) 73–365 9.11.3Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 250 9.11.3Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde 14,00–112,009.11.4Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicherHunde(§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 14–112 9.11.4Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung nach § 1 Abs. 4 Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) 28,00–280,00entfällt 9.11.5Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 3 PolVOgH)36–109 9.11.6Aufhebung Leinenzwang (§§ 1,3PolG) beziehungsweiseAufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 73–365 9.11.7Kontakt-und Annäherungsverbot (§§ 1,3 PolG)73–365 9.11.5Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27 a PolG) 76,00–304,009.11.8Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) 73–365 9.11.6Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)38,00–304,009.11.9Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.7Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG)38,00–304,009.11.10Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.8Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG)38,00–304,009.11.11Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG)73/ Std. 9.11.9Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 28,50/ 30 Min.entfällt 9.11.10Begleiten von verkehrs-beziehungsweise betriebsun- sicheren Fahrzeugen durchden Kommunalen Ordnungsdienst 28,50/ 30 Min.entfällt 9.11.11Durchführung der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG durch den Kommunalen Ordnungsdienst 28,50/ 30 Min.entfällt 9.11.12Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 76,00–608,009.11.12Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 73/ Std. Seite 17 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.11.13Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 23,00 –20.608,00 9.11.13Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadionpro Verkaufs-/Ausgabestand 75–221 9.11.14Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) 19,00–304,00entfällt 9.11.15Andere Maßnahmen nach dem Stadtrecht, wie zum Beispiel Aufenthaltsverbot im Nahbereich des Wildparkstadions, Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz und andere 19,00–608,00entfällt 9.12Pass-und Ausweiswesen9.12Pass-und Ausweiswesen 9.12.1Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis2,50–14,509.12.1Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis2–14 9.12.2Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §§ 28, 29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §§ 11, 12 Passgesetz (PassG) 73/Std. 9.13Personenstandsbeurkundungen9.13Personenstandssachen 9.13.1Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung keineAufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird 4,50–19,509.13.1Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf einePersonenstandssachekeine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird 4–19 9.13.2Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorgelegt wird außerhalb der Karlsruher Standesämter 4,50–19,509.13.2Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf einePersonenstandssachedie Originalurkunde nicht vorgelegt wird(außerhalbder Karlsruher Standesämter) 4–19 9.13.3Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorgelegt wird innerhalb der Karlsruher Standesämter gebührenfrei9.13.3Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf einePersonenstandssachedie Originalurkunde nicht vorgelegt wird(innerhalb der Karlsruher Standesämter) gebührenfrei 9.13.4Folgebeurkundung über die Eintragung oder Änderung der Religionszugehörigkeit einerPerson in ein Personenstandsregister 10,00–50,009.13.4Folgebeurkundung über die Eintragung oder Änderung der Religionszugehörigkeit einer Person in ein Personenstandsregister 10–50 Seite 18 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 9.13.5Übersetzungshilfe nach der EU- Apostillenverordnung** **Anmerkung: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit vonBürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EuropäischenUnion und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-Apostillenverordnung) 12 9.14Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 5 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 25,00–608,009.14Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§6Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 73/ Std. 9.15Tiertransportkosten9.15Tiertransportkosten 9.15.1Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach PolG) 18,50–56,009.15.1Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 18–56 9.15.2Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport 28,00–448,009.15.2Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport 28–448 9.16Überwachung des ruhenden Verkehrs9.16Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz- LVwVG) 18–73 9.16.1Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/ LVwVG) 18,50–168,00entfällt 9.16.2Entfernen nicht zugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum 38,00–228,009.17Unerlaubte Sondernutzungen imöffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraumim Rahmen einer unerlaubten Sondernutzung (Schrottverfahren) 73/ Std. Änderungen sindfettgedruckt Seite 19 Anlage 5: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 10Stadtplanung10Stadtplanung 10.1Steuerbescheinigung nach §§ 7 h Abs. 2, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,15% der Investitions- summe, mindestens 115,50 10.1Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,17%der Investitions- summe 10.2Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 10.2.1Bestätigung der Kommune übererhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs- verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 123,0010.2.1Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs- verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 102 10.2.2Bestätigung derKommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 188,0010.2.2Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 178 10.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24EneV ohne Ortstermin 123,0010.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 102 10.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 196,5010.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 178 10.3Auskünfte zu Grundstücken10.3Auskünfte zu Grundstücken 10.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 96,0010.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 102 10.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, an Ziffer 10.3.1 anschließt,innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziffer 10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 48,0010.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.1 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 51 10.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, an Ziffer 10.3.2 anschließt, innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziffer 10.3.1). Gebühr je Grundstück 19,0010.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.2 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 20/ Grundstück Seite 20 Anlage 5: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 10.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 45,5010.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 54 10.4Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegenschaften Ziffern 7.2.1, 7.2.2, 7.2.3, 7.2.4 10.4Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegenschaften Ziffer7.1 10.5Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformationsgesetz (UIG) 18,50/ 15 Min. mindestens 74,50 10.5Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformationsgesetz (UIG) 81/ Std. 10.6Vervielfältigung/ Kopien von Textteilen/ Akten und so weiter siehe allgemeiner Teil des Gebührenver- zeichnisses Nr. 1.3 10.6Vervielfältigung/ Kopien von Textteilen/ Akten und vergleichbare Sachverhalte siehe Gebührenver- zeichnis Allgemeines Ziffer1.1 10.7Bauherrenberatung10.7Bauherrenberatung 10.7.1mündliche Beratung von Bauherren, Architekten usw. in Fragen deren Planungen/ Problemlösungen, die über eine halbe Stunde hinausgehen 51,50/ 30 Min. /in Anspruch genommene Fachplaner 10.7.1mündliche Beratung von Bauherren, Architektenund vergleichbarenPersonenin Fragenderen Planungen/ Problemlösungen, dieüber eine halbe Stunde hinausgehen 81/ Std./ Fachplaner 10.7.2schriftliche Beratung von Bauherren, Architekten usw. in Fragen deren Planungen 22,50/ 15 Min.10.7.2schriftliche Beratung von Bauherren, Architektenund vergleichbaren Personenin Fragenderen Planungen/ Problemlösungen 81/ Std./ Fachplaner 10.8Auskünfte aus Verkehrsmengen/-zählungen10.8Auskünfte aus Verkehrsmengen/-zählungen 10.8.1proQuerschnittswert81,0010.8.1pro Querschnittswert81 10.8.2Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt)121,5010.8.2Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt)122 10.8.3Auszug aus Verkehrsmodell/ Lärmkartierung (pro Blatt) 256,5010.8.3Auszug ausVerkehrsmodell/ Lärmkartierung (pro Blatt) 259 10.9Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 81/ Std. Änderungen sindfettgedruckt Seite 21 Anlage 5: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 11Tiefbau11Tiefbau 11.1Stadtentwässerung11.1Stadtentwässerung 11.1.1Grundstücksentwässerung11.1.1Grundstücksentwässerung 11.1.1.1Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliche) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukosten- summe, in Anlehnung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500,00 aufgerundeten Gesamtbau- kosten, mindestens 118,50 11.1.1.1Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliche) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukosten- summe, in Anlehnung an die in Ziffer 12.5.1des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbau- kosten, mindestens 134 11.1.1.2Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender. Nr. 11.1.1.1 erhoben wurde 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 11.1.1.1, mindestens 118,50 11.1.1.2Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuchdie volle Gebühr nach laufender Ziffer11.1.1.1 erhoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nachZiffer 11.1.1.1, mindestens 134 11.1.1.3Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehendenGrundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau-oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseranlagen 127,0011.1.1.3Genehmigung (Prüfung und Überwachung)von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau-oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseranlagen 148 11.1.2Sondernachschauen11.1.2Sondernachschauen Seite 22 Anlage 5: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 11.1.2.1Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der StadtKarlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgiftungs-und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 32,50/ 30 Min. 11.1.2.1Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondereNachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgiftungs-und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 32/ 30 Min. 11.2Straßen in städtischer Baulast11.2Straßen in städtischer Baulast 11.2.1Anträge auf Leitungsverlegung nach Telekommunikationsgesetz (TKG) 179,50 –5.908,00 11.2.1Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96–968 11.2.2Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 289–2.907 11.2.2Kleinaufgrabungsanzeigen37,00 –184,00 11.3Kleinaufgrabungsanzeigen29–295 11.4Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 29–493 11.2.3Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** * Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sindaufdie Landes- beziehungsweiseBundesstraßen analog anzuwenden. 11.5*Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** **Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe(Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 29–493 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 23 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12Bauordnung12Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Ent- scheidung auch eine weitereEntscheidung zu tref- fen, zum Beispiel nach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, ein- schließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material-und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000€ aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Ent- scheidung auch eine weitereEntscheidung zu treffen, zum Beispiel nach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukostenberechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, ein- schließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Ma- terial-und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000Euroaufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1Allgemeine Leistungen12.1Allgemeine Leistungen 12.1.1Akteneinsicht21,00– 1024,00 12.1.1Akteneinsicht je Objekt -üblicher Aufwand -erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statik- akten -mit rechtlicher Prüfung (§ 29Landesverwal- tungsverfahrensgesetz-LVwVfG,Landesin- formationsfreiheitsgesetz-LIFG) -digital mit Erhalt des Datenträgers 35 45 68/ Std. 25 12.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an An- waltsbüros oder öffentliche Stellen 30,0012.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an An- waltsbüros oder öffentliche Stellen 27 12.1.3Nachbarbenachrichtigung12.1.3Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1üblicher normaler Aufwand pro Nachbar19,0012.1.3.1üblicher normaler Aufwand pro Nachbar17 12.1.3.2umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 59,0012.1.3.2umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 51 Seite 24 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.1.4Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, 39,50/ 30 Min. 12.1.4Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebühren- frei, 68/ Std. 12.1.5Nachforderung von Unterlagen39,50/ 30 Min.12.1.5Nachforderung von Unterlagen68/ Std. 12.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 158,0012.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 171 12.3Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichun- gen 158,00 –19.434,00 12.3Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abwei- chungen 12.3.1Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche=m² Grundflächenzahl= GRZ Geschossflächenzahl= GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1Befreiung von der Art der baulichen NutzungBRWxm²x 10% mindestens 375 12.3.1.2Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ,BMZ etc. BRWxm²x 10% mindestens 375 Seite 25 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.3.1.3BefreiungzumVor-und Zurücktreten von der Baulinie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe -1-und 2-Familienhäuser -Wohn-und Geschäftshäuser -Gewerbe -Anlagen für sonstige Zwecke -Garagen -Nebenanlagen jeweilsmin- destens 375 20 %BRW x m² 20 %BRW x m²x Anzahl Vollgeschosse 10 %BRW x m²x Höhe m 10 %BRW x m² 5 %BRW x m²x Anzahl Geschosse 3 %BRW x m² 12.3.1.4Befreiung vonderAnzahl Geschosse je Gebäudem²BGF x 5% BRW mindestens 375 12.3.1.5Befreiung von der Anzahl Wohnungenm²x10 mindestens 375 12.3.1.6Befreiung von DachneigungGrundfläche x Differenz mindestens 375 12.3.1.7Befreiung von Sockel-, Kniestock-, WandhöheGrundfläche xDifferenz x 10 mindestens 375 Seite 26 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.3.1.8Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc.375 12.3.1.9Befreiung vonDachgaubenje angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 375 12.3.1.10Befreiungen nach § 56 VLBO10% der eingesparten Baukosten mindestens 375 12.3.2Ausnahmen 12.3.2.1Ausnahme vonder Art der baulichen NutzungBGF x BRW x 3 % mindestens 375 12.3.2.2sonstige Ausnahmen nach derBauNVOund dem Bebauungsplan 375 12.3.2.3Ausnahme nach der LBO10%der eingesparten Baukosten mindestens 375 12.3.3Abweichungen375 12.4Bauvoranfrage12.4Bauvoranfragesowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1Vorbescheid sowie dessen Verlängerung158,00 –18.960,00 12.4.1Vorbescheid sowiedessen Verlängerung68/ Std. mindestens 137 12.4.2Zurücknahme einer Bauvoranfrage79,00/ Std.12.4.2Zurücknahme einer Bauvoranfrage68/ Std. 12.4.3Ablehnung einer Bauvoranfrage79,00/ Std. mindestens 158,00 12.4.3Ablehnungeines Bauvorbescheids68/ Std. mindestens 137 12.4.4Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 68/Std. mindestens 137 12.5Baugenehmigungsverfahren12.5Genehmigungsverfahren 12.5.1Baugenehmigungsverfahren 12.5.1Genehmigungsverfahren6 ‰der Bau- kosten, min- destens 237,00 12.5.1.1Genehmigungmit Baukosten über 50.000 Euro6 ‰ der Bau- kosten Seite 27 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.5.1.2Genehmigungohnebzw.mit Baukosten bis 50.000 Euro 137–2.748 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren5,2 ‰ der Baukosten, mindestens 237,00 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren5,2 ‰ der Baukosten mindestens 274 12.5.3Genehmigung von Nutzungsänderungenm²x 1% BRW mindestens 274 12.5.3Genehmigung, wenn der Berechnung keine oder lediglich geringfügigeBaukosten (bis 30.000€) zu- grunde liegen, je Anlage 158,00 –6.478,00 entfällt 12.5.4Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) für Eigenwerbung am Ort der Leistung für Fremdwerbung 100,00 –300,00 jem², mindestens 79,00 200,00 –600,00 jem², mindestens 79,00 12.5.4Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) -für Eigenwerbung am Ort der Leistung -für Fremdwerbung 100–300/m² mindestens68 200–600/m² mindestens68 12.5.5Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Bau- kosten, min- destens 158,00 12.5.5Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Bau- kosten, mindestens 206 12.5.6Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmi- gung 25–50 % der Gebühr für die Baugenehmig- ung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Aufwand, mindestens 79,00 12.5.6Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmi- gung 5 % der Ge- bühr nach Ziffern12.3, 12.5.1 bis 12.5.5, mindestens 206 12.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe88,5012.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe68 Seite 28 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.5.8Zurücknahme eines Bauantrags20–50 % der Gebühr für die Baugenehmig- ung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mindestens 79,00 12.5.8Zurücknahme eines Bauantrags68/ Std. 12.5.9Ablehnungeines Bauantrags20–90 % der Gebühr für die Baugenehmig- ung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mindestens 158,00 12.5.9Ablehnung eines Bauantrags68/ Std. mindestens 206 12.6Kenntnisgabeverfahren12.6Kenntnisgabeverfahren 12.6.1Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen158,00 –6.478,00 12.6.1Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen2 ‰ der Bau- kosten mindestens 274 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe sowie Rücknah- me oder Abbruch des Verfahrens 79,00/Std. mindestens 158,00 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe68/ Std. mindestens 137 12.6.3Zurücknahme oder Zurückweisung68/ Std. 12.7Abgeschlossenheitsbescheinigung12.7Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1für die ersten beidenTeilungseinheiten345,5012.7.1für die ersten beiden Teilungseinheiten361 12.7.2für jede weitere Einheit136,0012.7.2für jede weitere Einheit146 12.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn-und Gewerbezwe- cken dient (beispielsweise Stellplätze,Fahrradabstell- plätze) 68,0012.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn-und Gewerbezwe- cken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstell- plätze) 73 12.7.4ab dem dritten bescheinigten Planansatz je40,5012.7.4abdem dritten bescheinigtenPlansatzje45 12.7.5Zurücknahme oder Zurückweisung68 12.8Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau Seite 29 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.8.1im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwa- chung 0,5 ‰der Baukosten, mindestens 79,00 12.8.1im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwa- chung 0,5 ‰ der Baukosten mindestens68 12.8.2für bis zu zwei angeordnete Abnahmen0,5 ‰ der Baukosten, mindestens 79,00 12.8.2für bis zu zwei angeordnete Abnahmen0,5 ‰der Baukosten mindestens68 12.8.3Baukontrolle, Nachschau12.8.3Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung215,0012.8.3.1mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung206 12.8.3.2ohne gesonderten Schriftverkehr34,00/ 30Min. mindestens 68,00 12.8.3.2ohne gesonderten Schriftverkehr68/ Std. 12.8.4Gebrauchsabnahme fliegender Bauten70,00 –1.896,00 12.8.4Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten70–700 12.8.5Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfü- gungen imBereich überwachungspflichtiger Anla- gen, auch Brandverhütungsschau pro notwendigem Sachbearbeiter 39,50/ 30 Min. mindestens 79,00 12.8.5Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfü- gungen im Bereich überwachungspflichtiger Anla- gen, auchBrandverhütungsschau pronotwendigem Sachbearbeiter 68/ Std. 12.8.6Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau39,50/ 30 Min. mindestens 79,00 12.8.6Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau68/ Std. 12.9Bauordnungsbehördliche Anordnungen79,00/Std. mindestens 158,00 12.9Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1Bauordnungsbehördliche Anordnungen68/ Std. mindestens 206 12.9.2Baueinstellung274 12.9.3sonstige förmliche Entscheidung68/ Std. mindestens 137 12.10Schornsteinfegerwesen12.10Schornsteinfegerwesen 12.10.1Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfe- ger 237,0012.10.1Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfe- ger 274 12.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 158,0012.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 206 Seite 30 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.10.3Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 316,0012.10.3Widerruf einer Bestellung einesbevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 618 12.10.4Anordnungen im Bereich des Schornsteinfegerwe- sens 79,00/ Std.12.10.4Anordnungenund förmliche Entscheidungenim Bereich des Schornsteinfegerwesens 68/ Std. 12.11Denkmalschutz und Denkmalpflege DieGebühren für Angelegenheiten des Denkmal- schutzes und der Denkmalpflege -Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulas- sungen -Erteilung von Auskünften -Erteilung von Steuerbescheinigungen sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zuge- ordnet 12.11Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmal- schutzes und derDenkmalpflegesind dem Gebüh- renverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12.Entscheidungen zu § 4 EWärmeG 12.12.1Befreiung nach § 194 EWärmeG103 12.12.2Ablehnung eines Antrags68/ Std. 12.13Bescheinigungen im Zusammenhang mitGast- stättengesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Ge- werbe-und Handwerksrecht, Spielhallengesetz undanderen 12.13.1Bescheinigung ohne Mängelbericht200–300 12.13.2Bescheinigung mit Auflagen300–500 12.13.3Ablehnung der Bescheinigung68/ Std. 12.13.4Zurücknahme, Zurückweisung68/ Std. Seite 31 Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.12Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahmenach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Ver- bot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten PolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für zwanzig Plakate, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. 79,00 –4.957,00 12.14Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten PolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für50PlakateimKalenderjahr, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politischeParteien und kommunale Wähler- vereinigungen besteht Gebührenfreiheit für 50 PlakateimKalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheitfür die Anbringungvon Wahlplakatenvor allgemeinen Wahlen, allgemeinen Abstimmungen und der- gleichenbleiben hiervon unberührt. 12.14.1Plakate -für die ersten 20 -für jedes weitere 103 2–4 12.14.2Großflächenplakat68–103 12.14.3Brückenbanner (jeSpanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparenteim Kalenderjahrfür ihreeigene Veranstaltungswerbung gebührenfrei. 68–103 12.14.4Ablehnung eines Antrags68/ Std. Änderungen sindfettgedruckt Seite 32 Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13Lebensmittel-und Veterinärwesen13Lebensmittel-und Veterinärwesen 13.1Betriebskontrollen13.1Betriebskontrollen 13.1.1Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.1.1Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 73/ Std. 13.1.2Mehraufwand beiRoutinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.3Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.1.2Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 73/ Std. 13.1.4Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.5Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.1.3Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 73/ Std. 13.1.6Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.7Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren durch Lebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.1.4Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 73/ Std. 13.1.8Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.9Kontrolle/ Besichtigung durch Lebensmittelkontrolleur auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 14,00/ 15 Min.13.1.5Kontrolle/Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 73/ Std. 13.1.10Kontrolle/ Besichtigung durch Amtstierarzt auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.11Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 14,00/ 15 Min.13.1.6Überwachung/Überprüfung vonProduktrückrufen vor Ort 73/ Std. 13.1.12Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 4,5013.1.7Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 5/ Anruf 13.1.13Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durchLebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.1.8Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 73/ Std. Seite 33 Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.1.14Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.1.15Genehmigungen,Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 19,50–632,0013.1.9Mängelberichte, Verfügungen91–807 13.1.10Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 18–367 13.1.16Genusstauglichkeitsbescheinigung25,50/ 15 Min.13.1.11Genusstauglichkeitsbescheinigung73/ Std. 13.2Probeentnahme13.2Probeentnahme 13.2.1Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durchLebensmittelkontrolleur 14,00/ 15 Min.13.2.1Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 73/ Std. 13.2.2Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min.entfällt 13.2.3Verfügungen anlässlichbeanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 19,50–632,0013.2.2Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 91–807 13.2.3Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen18–367 13.2.4Eröffnung/ Bekanntgabe vonGutachten bei beanstandeten Produkten 14,0013.2.4Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 18/ Gutachten 13.3Überwachung der Fleischhygiene13.3Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1Kontrolle von EU-zugelassenen Betriebendurch amtlichen Fachassistenten 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 4,00 13.3.1Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben73/ Std. 13.3.2Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 4,00 entfällt Seite 34 Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.3.3Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben durch amtliche Fachassistenten 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 4,00 13.3.2Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben73/ Std. 13.3.4Nachkontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 4,00 entfällt 13.3.5Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchungeinschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung Fleischuntersuchungen beigewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 4,50 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km-Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 5zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km-Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.6Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oderanderen EWR-Staaten 73/ Std. 13.3.7Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 73/ Std. 13.3.8Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen Seite 35 13.3.3Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.4Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 25,50/ 15 Min.13.3.4Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen EWR-Staaten 25,50/ 15 Min.13.3.5Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 19,50 – 632,0013.3.6Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen91 – 807 13.3.5.1Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild9,33/ Tier13.3.3.1Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild12 13.3.5.2Untersuchung Tierkörper vor Ort51,5013.3.3.2Untersuchung Tierkörper vor Ort36 13.3.5.3Untersuchung Tierkörper im Amt25,5013.3.3.3Untersuchung Tierkörper im Amt18 13.3.5.4Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18–367 13.3.9Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleischhygienegesetz/ FlHG) 18/ Teilnehmer 13.3.10Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 18 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 13.4.1Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen,Veranstaltungen und Betrieben 73/ Std. 13.4.2Mehraufwand bei Begutachtung/ Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 entfällt 13.4.3Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 13.4.2Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. 13.4.4Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durchAmtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 entfällt 13.4.5Kontrolle/ Untersuchung/ Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 13.4.3Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 73/ Std. Seite 36 13.3.7Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 17,0013.3.8Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22a Fleischhygienegesetz - FlHG) 13,0013.3.9Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.4.6Nachkontrollevon Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 13.4.4Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 73/ Std. 13.4.7Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 9,75 entfällt 13.4.5Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 73/ Std. 13.4.8Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel, und so weiter) 8,00–492,0013.4.6AmtstierärztlichesZeugnis für Reiseverkehr -Standard -mit erhöhtem Aufwand -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb und TRACES- Bescheinigung 25 50 55 73 13.4.9Gesundheitszeugnisse,Bescheinigungen ohne Kontrolle/ Untersuchung 8,00–492,00entfällt 13.4.10Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 19,50–632,0013.4.7Genehmigung,Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 36–752 13.4.11Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige 9,50–171,00entfällt 13.5Tierarzneimittelüberwachung13.5Tierarzneimittelüberwachung 13.5.1Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen 25,50/ 15 Min.13.5.1Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen 73/Std. 13.5.2Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probeentnahme 25,50/ 15 Min.13.5.2Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probeentnahme 73/ Std. 13.6Allgemeiner Tierschutz13.6Allgemeiner Tierschutz Seite 37 Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.6.1Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 13.6.1Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen undBetrieben im Falle von Beanstandungen 73/ Std. 13.6.2Begutachtung/ Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 entfällt 13.6.3Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 13.6.2Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. 13.6.4Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde durchAmtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 entfällt 13.6.5Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur 14,00/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 13.6.3Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 73/ Std. 13.6.6Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren durch Amtstierarzt 25,50/ 15 Min. zuzüglich einmaliger Sachkosten in Höhe von 13,30 entfällt 13.6.4Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 73/ Std. Seite 38 Anlage 5: Lebensmittel-und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.6.5Überprüfung der Sachkunde (D.O.Q.-Test)51–116 13.6.6Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 201 13.6.7Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 19,50–632,0013.6.7Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 36–752 13.6.8Rassenbegutachtung bei Hunden25,50/ 15 Min.13.6.8Rassenbegutachtung bei Hunden73/ Std. 13.7Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen13.7Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.7.1Mitwirkung beiGenehmigungen von Tierversuchen25,50/ 15 Min.13.7.1Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen73/ Std. 13.7.2Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/ Bericht 25,50/ 15 Min.13.7.2Überwachung der Versuchstierhaltung mit oderohne Protokoll/ Bericht 73/ Std. 13.7.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 19,50–553,0013.7.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 36–752 13.8Ernährungs-und Verbraucherinformation13.8Ernährungs-und Verbraucherinformation 13.8.1Information, Schulung, Beratung19,50–632,0013.8.1Informationen anhand von Anfragen auf Grundlage von Informationsgesetzen 18–734 Änderungen sindfettgedruckt Seite 39 Anlage 5: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14Liegenschaften14Liegenschaften 14.1Grundstücksangelegenheiten14.1Grundstücksangelegenheiten 14.1.1Auszug aus demBaulastenbuch–je Grundstück17,5014.1.1Auszug aus dem Baulastenbuch–je Grundstück26 14.1.2Erschließungsbeitragsrecht14.1.2Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 17,5014.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 26 14.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossenseineines Grundstücks 17,5014.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks 26 14.1.3Stellungnahme zur planungs-und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 19/ 15 Min. mindestens 38,00 14.1.3Stellungnahme zur planungs-und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 88/ Std. 14.1.4Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144,145 Baugesetzbuch (BauGB) 40,0014.1.4Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144,145 Baugesetzbuch (BauGB) 45 14.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB 40,0014.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB 45 14.2Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 14.2.1Genehmigung zur Beseitigung einesBaumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 Landes- waldgesetz/ LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.2Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 411,00 –5.510,00 entfällt 14.2.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) 411,00 –5.510,00 entfällt 14.2.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.6Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt 14.2.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 247,00 –3.310,00 entfällt Seite 40 Anlage 5: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14.2.10Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 411,00 –5.510,00 entfällt 14.2.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 51,50 –646,00 entfällt 14.2.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 34,50 –941,00 entfällt 14.2.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 67,50 –646,50 entfällt 14.2.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 128,50 –628,50 entfällt 14.2.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 132,00 –968,00 entfällt 14.2.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 mvom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 249,00 –3.320,00 entfällt 14.2.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 237,00 –3.280,00 entfällt Änderungen sindfettgedruckt Seite 41 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15Ordnungswesen15Ordnungswesen 15.1Heime15.1Heime 15.1.1Erteilung von Anordnungen nach dem Heimgesetz38,00 –608,00 15.1.1Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe-und Pflegegesetz (WTPG) 73/ Std. 15.1.2Überwachung und Begehung von Heimengebührenfrei15.1.2Überwachung und Begehung von Heimengebührenfrei 15.2Hundeentfällt 15.2.1Hundeprüfung nach §1 Abs. 4 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, je Tier und Prüfung 190,00 –380,00 entfällt 15.2.2Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde 19,00 –190,00 entfällt 15.3Jagdwesen15.2Jagdwesen 15.3.1Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zuzüglich Jagdabgabe 22,00 –201,00 15.2.1Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe24–109 15.3.2Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zuzüglich Jagdabgabe 22,00 –201,00 15.2.2Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe24–109 15.3.3Zweitausfertigung eines Jagdscheins16,50–67,0015.2.3Zweitausfertigung eines Jagdscheins16–67 15.3.4Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs. 1Landesjagdgesetz/ LJagdG) 11,00–67,00entfällt 15.3.5Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 11,00–67,00entfällt 15.2.4Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2Jagd-und Wildtiermanagementgesetz–JWMG) 18–73 15.3.6Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG) 22,00–67,00entfällt 15.3.7Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend-und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 Landesjagdgesetz- Durchführungsverordnung/ LJagdGDVO) 11,00–67,00entfällt 15.4Sprengstoffwesen15.3Sprengstoffwesen 15.4.1Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz/ SprengG) 65,00 –2.500,00 15.3.1Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§7 Abs.1 Sprengstoffgesetz-SprengG) 73/ Std. Seite 42 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15.4.2Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 43,50 –153,00 15.3.2Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 36–146 15.4.3Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 43,50 –131,00 15.3.3Ausstellung eines Befähigungsscheinesnach§ 20 SprengG 36–146 15.4.4Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 27,00 –98,00 15.3.4Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach§ 20 SprengG 36–146 15.4.5Verlängerungder Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 54,50 –152,00 15.3.5Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheinesnach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 36–109 15.4.6Untersagungen nach § 12Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 120,00 –273,00 15.3.6Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 73/ Std. 15.4.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 65,50 –153,00 15.3.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 36–109 15.4.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27Abs. 5 SprengG 5,00 –21,50 15.3.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 12–73 15.4.9Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenenBefähigungsschein nach § 20 SprengG 32,50 –65,50 15.3.9Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnisnach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 32–65 15.4.10Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 65,50 –153,00 15.3.10Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 73/ Std. 15.4.11Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.4.1 bis 15.4.10 aufgeführt sind 32,50 –655,50 15.3.11Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer15.3.1bis15.3.10aufgeführt sind 73/ Std. 15.5Waffenwesen15.4Waffenwesen 15.5.1Ausstellung einer Waffenbesitzkarte31,50 –411,00 15.4.1Ausstellung einer Waffenbesitzkarte73–219 15.5.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 11,00 –368,50 15.4.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 36–109 15.5.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 10,50 –189,50 15.4.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 10–219 Seite 43 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15.5.4Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins30,00 –268,00 15.4.4Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins30–97 15.5.5Ausstellung eines Waffenscheins63,00 –569,00 15.4.5Ausstellung eines Waffenscheins54–255 15.5.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 31,50 –411,00 15.4.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 36–109 15.5.7Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz/ WaffG) 31,50 –316,00 15.4.7Ausstellung einesEuropäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz-WaffG) 36–109 15.5.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 10,50 –189,50 15.4.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 10–73 15.5.9Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 100,50 –536,00 15.4.9Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 73/ Std. 15.5.10Erlaubnis zumBetrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 100,50 –1.072,00 15.4.10Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 73/ Std. 15.5.11Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36Abs. 3 WaffG 56,00 –560,00 15.4.11Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 73/ Std. 15.5.12Abmahnung33,50 –201,00 entfällt 15.5.13Widerruf der Erlaubnis67,00 –536,00 entfällt 15.5.14Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 56,00 –560,00 15.4.12Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 73/ Std. 15.5.15Ausnahme vonErlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 11,00 –4.020,00 15.4.13Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 73/ Std. 15.5.16Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 16,00 –65,50 15.4.14Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 12–73 15.4.15Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 18–73 15.4.16Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 24–109 15.6Gaststättenerlaubnisse15.5Gaststättenerlaubnisse Seite 44 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15.6.1Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz/ GastG)214,50 –1.716,00 15.5.1Persönliche Erlaubnis(§ 2 Gaststättengesetz-GastG)73/ Std. 15.6.2Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 GastG)214,50 –1.716,00 entfällt 15.6.3Stellvertretungserlaubnis (9 GastG)71,50 –429,00 15.5.2Stellvertretungserlaubnis (9 GastG)73/ Std. 15.6.4Vorläufige Gaststättenerlaubnis214,50 –1.716,00 15.5.3Vorläufige Gaststättenerlaubnis73/ Std. 15.6.5Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis35,50 –214,50 15.5.4Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis36–109 15.6.6Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG)71,50 –429,00 15.5.5Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) -ohne Beteiligungweiterer Fachstellen -mit Beteiligungweiterer Fachstellen 36–146 73–219 15.6.7Änderung der Betriebsart71,50 –429,00 15.5.6Änderung der Betriebsart73–219 15.6.8Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 35,50 –1.716,00 15.5.7Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 73/Std. 15.6.9Wechsel einer geschäftsführenden Person35,50 –429,00 15.5.8Wechsel einer geschäftsführenden Person36–146 15.6.10Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis107,00 –1.144,00 15.5.9Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis73/ Std. 15.6.11Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 17,50 –1.716,00 15.5.10Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 73/ Std. 15.7Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigengaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigengaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.7.1Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage18,50 –560,00 15.6.1Gestattung (§ 12 GastG)36–365 15.7.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung18,50 –560,00 15.6.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung18–73 15.7.3Regelmäßige Sperrzeitverkürzung71,50 –572,00 15.6.3Sperrzeitverkürzung -Ersterteilung -Verlängerung 73–146 36–109 15.7.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 GastVO) 35,50 –715,00 15.6.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 73/ Std. 15.8Sonstigegewerberechtliche Erlaubnisse15.7Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.8.1Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 Gewerbeordnung/ GewO) 152,00 –1.216,00 entfällt Seite 45 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15.8.2Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 GewO) 114,00 –760,00 15.7.1Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung-GewO) 73/ Std. 15.8.3Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 76,00 –760,00 15.7.2Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 73/ Std. 15.9Feiertagsgesetzentfällt 15.9.1Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) 29,00 –580,00 entfällt 15.9.2Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz29,00 –580,00 entfällt 15.10Erlaubnis nach § 34 c GewO zur Ausübung des Maklergewerbes 114,00 –1.190,00 entfällt 15.11Reisegewerbe15.8Reisegewerbe 15.11.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 28,00 –560,00 15.8.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 73–219 15.11.2Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO) 14,00 –112,00 15.8.2Erteilung einer Zweitschrift einerReisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 36–109 15.11.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte14,00 –168,00 15.8.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte36–109 15.11.4Ausnahme von demErfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 14,00 –336,00 15.8.4Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 18–73 15.11.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55 b Abs. 2 GewO) 28,00 –560,00 15.8.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 73–219 15.12Messen, Ausstellungen, Märkte sowie Volksfeste15.9Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial-und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69GewO) 73/ Std. 15.12 1Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial-und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 66,00 –1.056,00 entfällt 15.13Überwachung von Gewerbebetrieben15.10Überwachung von Gewerbebetrieben 15.13.1Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO)114,00 –1.216,00 15.10.1Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO)73/ Std. 15.13.2Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 114,00 –1.216,00 15.10.2Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3Handwerksordnung) 73/ Std. 15.13.3Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO- Betriebsschließungen 114,00 –1.216,00 15.10.3Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO- Betriebsschließungen 73/ Std. Seite 46 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 15.13.4Aufforderung an Makler beziehungsweise Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts 25,00 –228,00 15.10.4Aufforderung anGewerbetreibendezur Vorlage von Unterlagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 73/ Std. 15.14Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.14.1Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz- Verordnung/ BImSchVO) 4,50–14,0015.11.1*Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz- Verordnung-BImSchV) 5 15.14.2Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz( BImschG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchVO) 12,00 –168,00 15.11.2Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs.3 Bundes- Immissionsschutzgesetz-BImSchG-in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. 15.14.3Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchVO) 28,00 –168,00 15.11.3Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImSchG in Verbindungmit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. 15.14.4Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchVO in der Umweltzone Karlsruhe 18,50 –168,00 15.11.4Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zurErteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe 73/ Std. 15.12Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß§ 12 Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG (Prostitutionsstätte, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsvermittlung) 73/Std. 15.12.2Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 73/Std. 15.12.3Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 73/Std. 15.12.4Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG)73/Std. 15.12.5Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 73/Std. 15.12.6Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 73/Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 47 Anlage 5: Steuer-und Finanzwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 16 Steuer-und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16 Steuer-und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16.1Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 11,00–67,0016.1Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz-GaststättenG, § 35 Gewerbeordnung-GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppeltoder inenglischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 25 16.2Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40,0016.3Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.3Verwaltungsgebühr für Bareinzahlungen über 1.000 Euro (bei Zahlstelle Stadtkämmerei-Abteilung Kasse) 5,0016.4*Verwaltungsgebührfür Bareinzahlungen über 1.000 Euro (bei Zahlstelle Stadtkämmerei-Abteilung Kasse) 5 16.5Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvorgängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwaltungsaufwand 82/ Std. * Die ausgewiesenen Beträgeerhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 48 Anlage 5: Tiefbau Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr inEuro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr inEuro NEU 17Tiefbau17Tiefbau Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1Anträge auf Leitungsverlegung nach Telekommunikationsgesetz (TKG) 179,50 –5.908,00 17.1.1Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96–968 17.1.2Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durchLeitungsermittlung 289–2.907 17.2Kleinaufgrabungsanzeige37,00 –184,00 17.2Kleinaufgrabungsanzeigen29–295 17.3Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 29–493 17.3Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen desStraßenbaulastträgers * Sonstige Leistungen verschiedener Art * * Anmerkung: SieheSondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (StadtrechtNr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 17.4*Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** **Anmerkung: SieheSondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (StadtrechtNr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind aufdie Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 29–493 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sindfettgedruckt Seite 49 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichenGestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschrittenwerden. 18.1Abfallrechtliche Maßnahmen18.1Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie von Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieserGesetze erlassen worden sind. 22,00 –5.194,00 18.1.1Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes(KrWG)undaufgrund diesesGesetzeserlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 85/ Std. mindestens 255 18.1.2Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 39,00 –3.234,00 18.1.2Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 85/ Std. 18.1.2.1Zulassungen/ Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) 39,00 –3.234,00 18.1.3Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 85/ Std. 18.1.3Erteilung und Änderung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige-und Erlaubnisverordnung) 39,00 –294,00 18.1.4Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prüfung nach § 47 Absatz 3 KrWG 85/ Std. 18.1.5Anordnungen nach § 51 KrWG85/ Std. 18.1.6Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG85/ Std. 18.1.7Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichenfalls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 85/ Std. 18.1.8Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 85/ Std. Seite 50 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.1.9Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 85/ Std. 18.1.10Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 85/ Std. 18.1.11Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 85/ Std. 18.1.12Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpackungsverordnung (VerpackV) 85/ Std. 18.1.13Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altölverordnung (AltölV) 85/ Std. 18.1.14Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) 85/ Std. 18.1.15Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 85/ Std. 18.1.16Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batteriegesetz (BattG) 85/ Std. 18.1.17Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 85/ Std. 18.1.18Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 85/ Std. 18.1.19Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 85/ Std. 18.1.20Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioabfallverordnung (BioAbfV) 85/ Std. 18.1.21Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponieverordnung (DepV) 85/ Std. mindestens 255 18.1.22Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 85/ Std. 18.1.23Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 85/Std. 18.2Altlasten18.2Altlastenund Bodenschutz Seite 51 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.2.1Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen und Entscheidungen zur Durchführung des Landes- Bodenschutz-undAltlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 76,00 –5.194,00 18.2.1Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 85/Std. mindestens 255 18.2.2Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 85/Std. mindestens 255 18.2.3Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 85/Std. mindestens 255 18.2.4Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 85/ Std. 18.2.5Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 85/ Std. 18.2.6Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG85/ Std. mindestens 255 18.2.7Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 85/ Std. 18.3Arbeitsschutz18.3Arbeitsschutz 18.3.1Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz 57,00 –4.000,00 18.3.1Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetzund den dazugehörigen Verordnungen 90–4.200 18.3.2Erlaubnisse,Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte-und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 76,00 –7.500,00 18.3.2Anordnungen undsonstige Entscheidungen nach dem Geräte-und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 85–1.500 Seite 52 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.3.3Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM– GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.4Denkmalschutz-und Denkmalpflege18.4Denkmalschutzund Denkmalpflege 18.4.1Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungenzur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 59,00 –1.339,00 18.4.1ÜberwachungsmaßnahmenundAnordnungenzur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 85/ Std. 18.4.2Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 85/ Std. mindestens 63 18.4.2Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) 59,00 –824,00 18.4.3Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichenFragestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 42/ Objekt 18.4.3Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gem. §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 79,00 18.4.4Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß§§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens85 Seite 53 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Beider Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich dasVerfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1Genehmigungen nachdem Bundesimmissionsschutzgesetz 98,00 –25.000,00 18.5.1Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbescheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM– GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2Anordnungen undsonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 76,00 –6.000,00 18.5.2Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen -üblicher Aufwand -in besonderen Fällenmit schwierigem Sachverhalt 85–1.500 1.501–4.000 18.5.3Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 76,00/ Std.18.5.3Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 85/ Std. 18.6Naturschutz und Landschaftspflege18.6Naturschutz und Landschaftspflege Seite 54 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.6.1Gestattungen nach Naturschutzgesetz/ Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen 38,00 –13.710,00 18.6.1Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nachBundesnaturschutzgesetz- BNatSchG,NaturschutzgesetzBaden- Württemberg-NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.2Anordnungen nach Naturschutzgesetz/ Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen 38,00 –13.710,00 18.6.2Entscheidungen über dieErlaubnis zur Entfernung von Gehölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5-8 derstädtischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.4Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur-und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5Prüfung naturschutzrechtlichesVorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 42 für das erste Flurstück, zuzüglich15 fürjedes weitere 18.6.6Kontroll-und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften desBNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/Std. Seite 55 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.7Personenstandswesen Namensänderungen und–feststellungen Für die Namensänderungen und -feststellungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen undVornamen werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien-und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. 18.7Personenstandswesen Für die Namensänderungen und Namensfeststellungen nachdem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien-und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. 18.8Umweltinformation FürAuskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO) 18.8Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO) 18.9Wasserrechtliche Maßnahmen18.9Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1Erlaubnisverfahren (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz/ WHG) 76,00 –32.600,00 18.9.1Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1Wasserhaushaltsgesetz– WHG) 85/ Std. mindestens 170zuzüglich 0,50 pro 1m³ 18.9.2Anzeigeverfahren (§§ 23, 36, 37, 108 Abs. 4 Wassergesetz/ WG) 44,00 –3.800,00 18.9.2Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 85/Std. mindestens 170 18.9.3Wasserrechtliche Genehmigung oder Planfeststellung18.9.3Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 85/Std. mindestens 128 Seite 56 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.3.1Genehmigung nach § 48 WG (Abwasseranlagen)114,00 –42.600,00 18.9.4Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer ( §§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) 85/Std. mindestens 170,zuzüglich 150pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.3.2Genehmigungen § 78 Abs. 3 WHG (Überschwemmungsgebiete) und sonstige Genehmigungen 76,00 –11.900,00 18.9.5.1Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/Std. mindestens 170, zuzüglich 2,50 pro 1.000 m³ 18.9.3.3Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen ( § 68 WHG, §§ 64 und 70 Abs. 3 WG) 76,00/ Std. mindestens 152,00 18.9.5.2Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/Std. mindestens 255,zuzüglich 5pro 1.000 m³ 18.9.3.4Planfeststellung18.9.5.3Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/Std. mindestens 255, zuzüglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.3.4.1Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern(Kiesgewinnung) (§ 68 Abs. 1 WHG) 152,00 –19.600,00 18.9.6Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden-Württemberg–WG) 85/ Std. 18.9.3.4.2Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen ausGewässern (sonstige Rohstoffe) (§ 68 Abs. 1 WHG) 152,00 –19.600,00 18.9.7Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 85/Std. mindestens 170,zuzüglich 100 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.3.5Plangenehmigung Ausbau (§ 68 Abs. 2 WHG) 18.9.8.1Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/Std. Mindestens 128 Seite 57 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.3.5.1Kiesgewinnung114,00 –13.600,00 18.9.8.2Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung fürprivateNutzung(§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/Std. mindestens 128 18.9.3.5.2sonstige Rohstoffgewinnung114,00 –13.600,00 18.9.8.3Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung fürgewerblicheWirtschaft und Bereich öffentlicherEinrichtungen(§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG,Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen- AwSV) 85/Std. mindestens 170 18.9.4Eignungsfeststellung (§ 63 WHG)82,00 –5.320,00 18.9.8.4Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2,103 Ziffer 7 WG) 120 je Brunnen 18.9.5Befreiungen (§ 29 Abs. 4 WG) Gewässerrandstreifen82,00 –5.320,00 18.9.9Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)85/ Std. mindestens 170 18.9.6Anordnungen (§ 62 Abs. 4 WHG, § 75 Abs.1 Eigenkontrollverordnung (EKVO) und § 1 Abs. 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ VUmwS) 34,00 –1.376,00 18.9.10.1Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1Ziffer 1-3 WG) 85/Std. mindestens 170 18.9.7Nachschau, Überwachung des Vollzugs (§ 75 Abs. 1 WG, § 49 WHG) 35,50 –536,00 18.9.10.2Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG)85/Std. mindestens 170 18.9.8Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 78 WG) 38,00 –760,00 18.9.10.3Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG)85/Std. mindestens 340 18.9.9Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)152,00 –342,00 18.9.11.1Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbescheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 42für das erste Flurstück, zuzüglich15 für jedes weitere 18.9.10sonstige Zulassungen (zum Beispiel § 76 Abs. 4 WHG) 38,00 –2.280,00 18.9.11.2Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 85/ Std. mindestens 128 Seite 58 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.12Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 1 pro 1 m 3 tägliche Einleitmenge 18.9.13Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG)85/Std. mindestens 170 18.9.14Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, Deich-und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 85/Std. mindestens 340 18.9.15Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG)85/ Std. mindestens 340, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förderproduk t 18.9.16.1Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen infestgesetzten Überschwemmungsgebieten (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 85/Std. mindestens 255 18.9.16.2Ausnahmegenehmigung für sonstige Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 a Absatz 2 WHG) 85/Std. mindestens 170 18.9.17Vorhabenin Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 85/Std. mindestens 170 18.9.18Sonstige Zulassungen nach WHG und WG85/Std. mindestens 42 18.9.19Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasserrechtlichen Vorschriften und auf dieserGrundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/Std. mindestens 42 Änderungen sindfettgedruckt Seite 59 Anlage 5:Forst UntereVerwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14.2Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 19.1Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 14.2.1Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 Landes- waldgesetz/ LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.1Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9Abs. 7 Landes- waldgesetz-LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.2Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 411,00 –5.510,00 19.1.2Genehmigung von Kahlhiebenmit einer Fläche von mehr alseinemHektar(§ 15 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) 411,00 –5.510,00 19.1.3Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.4Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist(§ 17Abs.3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.5Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.6Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.6Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.7Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 14.2.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.8Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs.5LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 14.2.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 247,00 –3.310,00 19.1.9Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 14.2.10Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 411,00 –5.510,00 19.1.10Genehmigung der Sperrung vonWald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 14.2.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 51,50 –646,00 19.1.11Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens73 Seite 60 Anlage 5:Forst UntereVerwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14.2.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 34,50 –941,00 19.1.12Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 39je Veranstaltung 14.2.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 67,50 –646,50 19.1.13Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 107 14.2.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 128,50 –628,50 19.1.14Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 143 14.2.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 132,00 –968,00 19.1.15Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 140 14.2.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 249,00 –3.320,00 19.1.16Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100Metervom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 14.2.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 237,00 –3.280,00 19.1.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze desStadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 19.2Jagdwesen 19.2.1Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5Jagd-und Wildtiermanagementgesetz-JWMG) 68/ Std. mindestens 143 19.2.2Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend-und Totfangfallen (§ 13 Abs. 4 JWMG) 68/ Std. mindestens 143 Änderungen sindfettgedruckt Seite 61

  • Anlage 6 - Synopse Satzungstext VwGS 2017-2020
    Extrahierter Text

    Anlage 6 Alte Fassung Satzung derStadtKarlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsge- bühren für öffentlicheLeistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13. Dezember 2016 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2016) Aufgrundvon§ 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung fürBaden-Württemberg (GemO BW) in der Fassungvom24.Juli2000(GBlS.581,berichtigt S.698),zuletztgeändert durchGesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), der §§ 2 und 12 desKom- munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassungvom17.März 2005(GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Gbl. Sei- te 1147, 1153) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. De- zember 2004 (Gbl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1191, 1199), hat der Gemeinderat der StadtKarlsruheam13. Dezember 2016folgendeSatzungbeschlossen: § 1 Anwendungsbereich, Gebührenpflicht (1) Diese Satzung, einschließlich desGebührenverzeichnissesals deren Bestandteil, gilt für Gebühren und Auslagen, die die Stadt Karlsruhe sowohl im Bereich der Selbst- verwaltungsebene als auch als untere Verwaltungsbehörde i.S. des Landesverwal- tungsgesetzes oder als untere Baurechtsbehörde für öffentliche Leistungen festsetzt und erhebt, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen über Gebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Karls- ruhe bleiben unberührt. (2) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, die von der Stadt Karls- ruhe nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnah- me der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. (3) Die Gebührenpflicht gilt für öffentliche Leistungen, die die Stadt Karlsruhe auf Ver- anlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt. § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, NeueFassung Satzung derStadtKarlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsge- bühren für öffentlicheLeistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 10. Dezember 2019(Amtsblatt vom...) Aufgrundvon§ 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassungvom24.Juli2000(GBlSeite581,berichtigt Seite698),zuletzt geändertdurchGesetz vom21.Mai2019(GBl.Seite161), der §§ 2 und11des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassungvom17. März2005(GBl. Seite206), zuletzt geändert durch Gesetz vom7. November 2017 (GBl. Seiten592, 593)sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite895), zuletzt geändert durch Gesetz vom21.Mai2019 (GBl. Seiten161, 185), hat der Gemeinderat der StadtKarlsruheam10. Dezember 2019folgendeSatzungbeschlossen: § 1 Anwendungsbereich, Gebührenpflicht (1) Diese Satzung, einschließlich desGebührenverzeichnissesals deren Bestandteil, gilt für Gebühren und Auslagen, die die Stadt Karlsruhesowohl im Bereich der Selbst- verwaltungsebene als auch als untere Verwaltungsbehörde i.S. des Landesverwal- tungsgesetzes oder als untere Baurechtsbehörde für öffentliche Leistungen festsetzt und erhebt, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen über Gebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Karls- ruhe bleiben unberührt. (2) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, die von der Stadt Karls- ruhe nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführensind, mit Ausnah- me der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. (3) Die Gebührenpflicht gilt für öffentliche Leistungen, die die Stadt Karlsruhe auf Ver- anlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt. § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner (1) Zur Zahlungder Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, Seite 1 Anlage 6 1. wem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist. 2. wer die Gebühren-und Auslagenschuld durch eine gegenüberder Stadt abgege- bene schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren-und Auslagenschuld anderer kraft Gesetz haftet. (2) Mehrere Schuldnerinnen und Schuldner von Gebühren und Auslagen haften als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner. § 3 Sachliche Gebührenfreiheit Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegen- heiten betreffen: 1. Gnadensachen, 2. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, 3. diebestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, 4. Prüfungen, die der beruflichen Aus-und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, 5. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, 6. die behördliche Informationsgewinnung. § 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind, soweitGegenseitigkeit besteht, befreit: 1. das Land Baden-Württemberg, 2. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, 3. die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die oben genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. 1. wem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist. 2. wer die Gebühren-und Auslagenschuld durch eine gegenüber der Stadt abgege- bene schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren-und Auslagenschuld anderer kraft Gesetz haftet. (2) Mehrere Schuldnerinnen und Schuldner von Gebühren und Auslagen haften als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner. § 3 Sachliche Gebührenfreiheit Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, diefolgende Angelegen- heiten betreffen: 1. Gnadensachen, 2. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, 3. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle dergesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, 4. Prüfungen, die der beruflichen Aus-und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, 5. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, 6. die behördliche Informationsgewinnung, 7. einfacheelektronische Kopien § 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: 1. das Land Baden-Württemberg, 2.die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, 3. die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise,selbstständige Kommunalan- stalten,Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden- Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweitdiein Absatz 1genanntenStellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Seite 2 Anlage 6 (2) Von derEntrichtung einer Gebühr sind außerdem befreit: 1. die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts aner- kannten Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Unterglie- derungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, 2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts-und Gesundheitspflege. Die Befreiung tritt nicht ein für diesteuerpflichtigenwirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe be- rechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Ferner tritt eine Gebührenbefreiung nicht ein, wenn öffentliche Leistungen neben den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung auch durch Dritte erbracht wer- den können. (4) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweiseabgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. § 5 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung (1) Höhe und Art der Gebühr ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis dieser Sat- zung. (2) Für eineLeistung, für die weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebühren- freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 5,50 Euro bis 10.000 Euro zu erheben. (3) Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 01.12.2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Von der Entrichtung einer Gebühr sind außerdem befreit: 1. die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts aner- kannten Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Unterglie- derungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, 2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände.Ebensodie ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts-und Gesundheitspflege. Die Befreiung tritt nicht ein für diekörperschaftssteuerpflichtigenwirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3)Ferner tritt eineGebührenbefreiung, für die in Absatz 1 und 2 genannten Stel- len,nicht ein, wennöffentliche Leistungender Stadtauch durch Dritte erbracht werden können.Dies gilt auch für öffentliche Leistungen im Bereich des Ver- messungswesens und des bautechnischen Prüfwesens. (4) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. (5) Nachweise, die eine Gebührenbefreiung begründen,sind mit der Antrags- stellung vorzulegen. § 5 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung (1) Höhe und Art der Gebühr ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis dieser Sat- zung. (2) Für eine Leistung, für die weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt nochGebühren- freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von5Euro bis 10.000 Euro zu erheben. (3) Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 01.12.2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Seite 3 Anlage 6 Die Gebühr bestimmt die Stadt Karlsruhe nach festen Sätzen oder als Rahmengebühr. (4) Eine Gebühr nach festen Sätzen ist eine 1. mit einem bestimmten, unveränderlichen Betrag vorgesehene Gebühr (Festbe- tragsgebühr), 2. nach Zeiteinheiten bestimmteGebühr (Zeitgebühr), 3. von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, abhängige Gebühr (Wertgebühr). (5) Für eine Wertgebühr sind der Verkehrswert oder die Baukosten oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Die Gebührenschuldne- rin bzw. der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder unbegnügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kosten der Gebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners geschätzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann sich hierbei sachverständiger Personen bedienen. (6) Bei Rahmengebühren wird ein Mindest-bzw. Höchstsatz für die Gebühr festgelegt. (7) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karls- ruhe zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenver- zeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 6 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistungabgelehnt, wird eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr erhoben, sofern das Gebührenver- zeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5,50 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentliche Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war, eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen Die Gebühr bestimmt die Stadt Karlsruhe nach festen Sätzen oder als Rahmengebühr. (4)Eine Gebühr nach festen Sätzen ist eine 1.mit einem bestimmten, unveränderlichen Betrag vorgesehene Gebühr (Festbe- tragsgebühr), 2.nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr (Zeitgebühr), 3.von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, abhängige Gebühr (Wertgebühr). (5)Für eine Wertgebühr sind der Verkehrswert oder die Baukosten oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Die Gebührenschuldne- rin bzw. der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kosten der Gebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners ge- schätzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann sich hierbei sachverständiger Personen be- dienen. (6)Bei Rahmengebühren wird ein Mindest- bzw. Höchstsatz für die Gebühr festgelegt. (7)Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karls- ruhe zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenver- zeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 6 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird der Antrag auf Erbringungeiner öffentlichen Leistung abgelehnt,wird eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebührin HöhedestatsächlichenAufwands derbearbeitendenDienststellenerhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit derBehörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentliche Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aussonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war,einenach Zeiteinheiten bestimmte Ge- bühr in Höhe destatsächlichenAufwands derbearbeitendenDienststellen erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keinebesonderen Regelungen trifft. Die Seite 4 Anlage 6 trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5,50 Euro. (3) Bei Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch) wird eine Gebühr i.H.v. 5,50 Euro bis 10.000 Euro erhoben. Wird ein Rechtsbehelfzurückgenommen, beträgt die Gebühr, je nach Stand der Bearbeitung, ein Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr, mindestens jedoch 5,50 Euro. (4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistungbeantragt und verursacht die antrag- stellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder er- schwert jemand mutwillig die Vornahme einer öffentlichen Leistung und verursacht dadurch einen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebührin Höhe von 5,50 Euro bis 1.000Euro auferlegt werden. § 7 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festset- zung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. § 8 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebühren-und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben wird. (2) Bei Ablehnung des Antrags nach § 6 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld mit der Ablehnung, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 1 mit der Bekanntgabe der Gebüh- renfestsetzung. (3) Bei Zurücknahme des Antrags nach § 6 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des§ 6 Abs. 2 mit der Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung. (4) Gebühren und Auslagen werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid fest- gesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebühren-und Auslagenentscheidung an die Schuldnerin bzw. den Schuldner fällig,es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt be- stimmt. Mindestgebührbeträgt5Euro. (3) Bei Zurückweisungoder Zurücknahmeeines Rechtsbehelfs (Widerspruch),wird,je nach Stand der Bearbeitungeinenach Zeiteinheitenbestimmte Gebühr in Höhe destatsächlichenAufwands derbearbeitendenDienststellenerhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft,min- destens jedoch 5 Euro. (4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistung beantragt undverursacht die antrag- stellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder er- schwert jemand mutwillig die Vornahme einer öffentlichen Leistung und verursacht dadurch einen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebühr in Höhevon5Euro bis 1.000Euro auferlegt werden. § 7 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festset- zung der Gebührerforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigenUnterlagenmit Antragsstellungvorzulegen. § 8 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebühren-und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben wird. (2) Bei Ablehnungdes Antrags nach § 6 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld mit der Ablehnung, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 1 mit der Bekanntgabe der Gebüh- renfestsetzung. (3) Bei Zurücknahme des Antrags nach § 6 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 2 mit der Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung. (4) Gebühren und Auslagen werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid fest- gesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebühren-und Auslagenentscheidung an die Schuldnerin bzw. den Schuldner fällig, es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt be- stimmt. Seite 5 Anlage 6 § 9 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht (1) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. (2) Der antragstellenden Person ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Der Antrag kann alszurückgenommen behandelt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird und die antragstellende Person bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festge- setzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 10 Auslagen (1) Mit der Gebühr sind die erwachsenen Auslagen abgegolten, soweit gesetzlich oder im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. (2) Übersteigen die Auslagen im Einzelfall das übliche Maß erheblich, können sie ge- sondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt werden. (3) Auslagen nach Absatz 2 sind auch dann festzusetzen, wenn die öffentliche Leistung gebührenfrei oder die Gebühr ermäßigt ist. (4) Auslagen nach Absatz 2 sind insbesondere 1.Reisekosten 2.Vergütungen für Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung 3.Vergütungen anandere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen 4.Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen 5.Gebühren für Übersetzungen § 9 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht (1) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. (2) Der antragstellenden Person ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Der Antrag kann als zurückgenommen behandelt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird und die antragstellende Person bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festge- setzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 10 Auslagen (1) Mit der Gebühr sind die erwachsenen Auslagen abgegolten,soweit gesetzlich oder im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. (2) Übersteigen die Auslagen im Einzelfall das übliche Maß erheblich, können sie ge- sondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt werden. (3) Auslagen nach Absatz 2 sindauch dann festzusetzen, wenn die öffentliche Leistung gebührenfrei oder die Gebühr ermäßigt ist. (4) Auslagen nach Absatz 2 sind insbesondere 1.Reisekosten 2.Vergütungen für Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung 3.Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen 4.Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen 5.Gebühren für Übersetzungen Seite 6 Anlage 6 § 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.06.2010 in Kraft. (Die letzte Fassungvom 13. Dezember 2016 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft) (2) Gleichzeitig treten die "Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren" vom 25.05.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.10.2001, und die "Satzung der Stadt Karlsruheüber die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Bau- rechtsbehörde" vom 05.12.2006 außer Kraft. § 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzungtratam 01.06.2010 in Kraft. Dieletzte Fassung vom10. Dezember 2019tritt am 1. Januar 2020in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die "Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren" vom 25.05.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.10.2001, und die "Satzung derStadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahr- nehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbe- hörde" vom 05.12.2006 außer Kraft. Seite 7

  • Verwaltungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1100 Dez. 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 13 x Gemeinderat 10.12.2019 2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein im Voraus nicht ermittelbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Anbetracht der im Jahr 2017 integrierten Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung und der sich dadurch veränderten oder neu entwickelten Verwaltungsleistungen in den Dienststellen wird dem Gemeinderat hiermit eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Diese berücksichtigt neben Kostensteigerungen die Aktualisierung und eine Neuordnung der aufgeführten öffentlichen Leistungen. Die entsprechenden Kalkulationen der Gebührenrahmen und Gebührensätze sowie ein Ver- gleich zwischen alter und neuer Gebühr ergeben sich aus der Anlage 3 (Kalkulation der Tatbe- stände) und Anlage 5 (Synopse des Gebührenverzeichnisses). 1. Grundsätze der Gebührenbemessung Das Landesgebührengesetz (LGebG) verweist die Gemeinden sowohl für die Selbstverwaltungs- ebene als auch für Aufgaben als Untere Verwaltungs- bzw. Untere Baurechtsbehörde auf die Gebührenregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Ansatzfähige Kosten Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung verbun- denen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen:  Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentli- chen Leistung Beteiligter: Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten, einschließlich Gemeinkostenanteilen und kalkulatorischer Kosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Zin- sen. Diese Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostendeckungs- gebot).  Weitere sachgerechte Aspekte: Dies sind soziale Zwecke, Lenkungszwecke und ein beson- ders herausgehobenes öffentliches Interesse, unabhängig vom Kostendeckungsgrad.  Die Beachtung des Äquivalenzprinzips: Dieses besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leistung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es dabei erlaubt, neben dem Verwaltungs- aufwand auch die Bedeutung, den wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichtigen. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer höheren Gebühr als den tatsächlichen Kosten des Verwaltungsaufwands führen. EU-Dienstleistungsrichtlinie Abweichend von der grundsätzlichen Anwendung des Äquivalenzprinzips erlaubt die EU- Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) bei der Gebührenbemessung für dienstleis- tungsrichtlinienrelevante Verfahren lediglich die Anwendung des Kostendeckungsprinzips. Das bedeutet, dass Gebühren so bemessen sein müssen, dass das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenen durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand nicht übersteigt und somit eine zusätzliche Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses der öf- fentlichen Leistung für den Empfänger nicht zulässig ist. Diese Vorgabe betrifft die Wirtschafts- verwaltung einzelner Behörden, wie zum Beispiel Gewerbeämter und wurde bei den Gebühren- kalkulationen stets berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Personalverrechnungssätze Damit die rechtmäßige Festsetzung der ansatzfähigen Kosten als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenberechnung zur Verfügung gestellt werden kann, ist vorrangig die Kosten- und Leis- tungsrechnung der Stadt Karlsruhe zu berücksichtigen. Bislang wurden stadtweit geltende durchschnittliche Personalverrechnungssätze von der Stadtkämmerei berechnet. Als Grundlage hierfür dienten Pauschalen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Im Zuge der Überarbeitung und Neugestaltung der Verwaltungsgebührensatzung sollen künftig die tatsächlich entstandenen Kosten in der jeweiligen Dienststelle ermittelt und zu Grunde ge- legt werden. Infolgedessen wird es jeweils eigene Stundensätze für die verschiedenen Verwaltungsleistungen geben, die von den einheitlichen Personalverrechnungssätzen abweichen. Diese Verschiebungen nivellieren sich jedoch bei Betrachtung des städtischen Gesamthaushalts, da die Personalkosten bisher gleichmäßig verteilt angesetzt wurden. Durch die Umstellung der Berechnung auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung soll eine genauere, verursachungsgerechte und transparente Kalkulation gewährleistet werden. Ziel dieser Umstellung ist neben einer höheren Transparenz und damit einhergehenden Bürger- freundlichkeit, vor allem eine belegbare und rechtssichere Grundlage der Gebührenkalkulation. Eine Ausnahme von dieser Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsgebühren bleibt kurz- fristig die Gebührenziffer 18 - Juristische Dienste. Aktuell könnte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand und nicht direkt aus der Kostenrechnung der Dienststelle ein verursachungs- gerechter Personalstundensatz für die Leistungen der Unteren Verwaltungsbehörde ermittelt werden. Der ermittelte Stundensatz des Zentralen Juristischen Dienst kann aufgrund der beson- deren Personalstruktur der Dienststelle nicht Basis für die Kalkulation der Verwaltungsgebühren sein. Die nicht unwesentliche Anzahl an Juristen im höheren Dienst erbringt keine klassischen Leistungen der Unteren Verwaltungsbehörden. Aus den genannten Gründen wird in diesem Einzelfall von der neuen, oben genannten Linie abgewichen und die städtischen Personalver- rechnungssätze des Jahres 2019 kommen hier als Kalkulationsgrundlage zur Anwendung. Gebührenarten Bei den Gebühren wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsgebühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren, siehe § 12 LGebG. Die einzelnen Gebührenarten sind wie folgt kalkuliert:  Festgebühr Der Aufwand für eine öffentliche Leistung bleibt immer gleich. Es wird ein feststehender Euro-Betrag je Leistungserstellung ermittelt (bei standardisierten Leistungen).  Zeitgebühr Die Gebührenhöhe wird nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Aufwand je Zeit- einheit bemessen.  Wertgebühr Die Gebührenhöhe wird in Abhängigkeit von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, bemessen. Die Bemessung erfolgt in Prozent oder Promille des Gegenstan- des.  Rahmengebühr Die öffentliche Leistung kann nur einzelfallbezogen bemessen werden, da stark variierende Bestimmungsgrößen mit einfließen, z.B. das wirtschaftliche Interesse. Es wird eine Unter- bzw. Obergrenze (Mindest- und Höchstgebühr) gebildet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Nach dem Beschluss 1 BvR 45/15 des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2018 sind Rahmengebühren künftig hinreichend zu bestimmen. Für Bürgerinnen und Bürger muss es verständlich sein, für welche Leistungen sie wie viel bezahlen müssen. Dieser Beschluss wur- de zum Anlass genommen, die städtische Verwaltungsleistungen mit besonders weiten Rahmengebühren, übersichtlich in Teilleistungen zu gliedern und somit die Spanne von der Mindestgebühr zur Maximalgebühr zu begrenzen. In machen Fällen konnte der Gebühren- rahmen durch eine Zeitgebühr ersetzt werden. Hiervon ist wiederum die Gebührenverzeichnisnummer 18 Juristische Dienste in Teilbereichen ausgenommen. Öffentliche Aufgaben wie bspw. in den Bereichen Abfall- und Wasserrecht, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege stehen grundsätzlich in Abhängigkeit des häufig im Vorfeld nicht abschätzbaren Ausmaßes der zugrundeliegenden Einzelfallprüfung. Nach Einschätzung der Verwaltung werden überwiegend mittelständische bis Großunterneh- men in die oben genannten Maßnahmen miteinbezogen, selten einzelne Bürgerinnen und Bür- ger. Daher ist diesen Leistungsempfängern, auch bei einem weiter gefassten Rahmen, die eige- ne erfahrungsgemäße Zuordnung hinsichtlich der Kostenabschätzung weiterhin zuzumuten. Ferner läuft die Stadt Karlsruhe hierdurch keine Gefahr eine über der Höchstgebühr erbrachte Leistung nicht abrechnen zu können. Um einer unterschiedlichen, einzelfallbezogenen Gebüh- renbemessung in unabsehbaren Ausmaßen gerecht zu werden, werden hier weiterhin großzü- gige Rahmen festgesetzt. Bei der detaillierten Kalkulation sind oftmals Cent-Beträge entstanden, die im Hinblick auf das Kostenüberschreitungsverbot sowie aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf volle Euro- Beträge abgerundet wurden. 2. Erläuterungen zum Gebührenverzeichnis Anlage 2 - 6 Das Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 2 enthält alle öffentlichen Leistungen der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als Untere Verwaltungsbehörde, als auch auf der Selbstverwal- tungsebene. Der Gebührenziffernbereich 1 Allgemeines bildet diejenigen öffentliche Leistungen ab, die von mehreren Dienststellen ausgeführt werden und folglich nicht in die jeweiligen Gebührenziffern mehrfach abgedruckt werden. Die wesentlichen Anpassungen beziehen sich zum Einen auf die Gebühren für Kopien. Hierfür wurde der vergleichbare Marktpreis hinzugezogen. Zum Anderen wird für vertiefte Prüf- und Arbeitsschritte eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bearbeitenden Dienststellen angesetzt. Abgebildet ist dieser als Rahmen vom niedrigsten bis zum höchsten Personalverrechnungssatz pro Stunde aller Dienst- stellen. Gartenbauamt Der Bereich Gartenbau (THH 6700) unter der Gebührenziffer 5 wurde aus dem Gebührenver- zeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung herausgenommen. Die bisher dort geführten Tatbe- stände beziehen sich auf Entscheidungen nach den §§ 5-8 der städtischen Baumschutzsatzung, die gebührenfrei sind. Ein Gebührentatbestand ist daher nicht nötig. Bei eventuellen Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen auf der Grundlage der kommu- nalen Baumschutzsatzung steht dem Gartenbauamt die Allgemeine Gebührenziffer 1 für Ver- waltungsgebühren im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens zur Verfügung. Somit wird die Gebührenziffer 5 frei. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Gestattungen nach Naturschutzrecht Unter der bisherigen Ziffer 18.6.1 Gestattungen nach Naturschutzgesetz waren unter anderem die Erlaubnis für Entfernung von Gehölzen in Landschaftsschutzgebieten erfasst. Dies stellt re- gelmäßig einen erlaubnispflichtigen Tatbestand dar. Laut dem bisherigen Gebührenverzeichnis unter Ziffer 18.6.1 der Verwaltungsgebührensatzung betrug der allgemeine Gebührenrahmen für Gestattungen nach naturschutzrechtlichen Vor- schriften 38 bis 13.710 EUR. Entscheidungen nach der kommunalen Baumschutzsatzung sind i.V.m der bisherigen Ziffer 5.1. des Gebührenverzeichnisses hingegen gebührenfrei. Dies führte dazu, dass die Frage einer Gebührenerhebung davon abhängig war, ob die Ent- scheidung durch das Gartenbauamt, das zuständig für den Vollzug der Baumschutzsatzung ist, oder durch den ZJD, der zuständig für den Vollzug der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) ist, erging. Dies ist für den Antragsstellenden nicht nachvollziehbar, da Baumfällungen auf Privatgrundstücken in der freien Landschaft als gleichartige Vorgänge wahrgenommen wer- den, unabhängig davon, ob dies im normalen Außenbereich (gebührenfrei nach der Baum- schutzsatzung) oder im Landschaftsschutzgebiet (gebührenpflichtig) geschieht. Aus den genannten Gründen wurde im vorliegenden Gebührenverzeichnis im Bereich der Unte- ren Naturschutzbehörde Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Gehölzen unter der Ziffer 18.6.2 ebenfalls als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. Eigenständigkeit des Forstamts Das Forstamt führt seine Aufgaben seit dem 1. Januar 2015 losgelöst vom Liegenschaftsamt als eigener Teilhaushalt (THH 8200). Mit der Satzungsänderung wird diese Ausgliederung nun im Gebührenverzeichnis nachgezogen. Das Forstamt erhält, bezogen auf dessen Selbstverwal- tungsangelegenheiten, die freigewordene Gebührenziffer 5. Für die Aufgaben als Untere Forst- behörde wird die Ziffer 19 neu erstellt. Plakatierung Im Zuge des interfraktionellen Antrags des Gemeinderats wird mit Satzungsänderung der ent- sprechende Gemeinderatsbeschluss vom 24.4.2018 umgesetzt. Die Gebührenziffer 12.14 Pla- katierung (ehemals 12.12) des Bereichs Bauordnung wird angepasst. Infolgedessen besteht künftig für anerkannte gemeinnützige Veranstalter Gebührenfreiheit für die Inanspruchnahme von 50 Plakaten pro Jahr (bisher 20 Plakate). Dies gilt ebenso für politische Veranstaltungen von politischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen. Steuerbarkeit von Umsätzen, Auswirkungen § 2b Umsatzsteuergesetz Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2017 hat auf viele städtische Leis- tungen Einfluss: Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind unter anderem dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie zwar auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage erbracht werden, aber die betreffende Leistung auch von privaten Unternehmen angeboten werden darf. Die Stadt Karlsruhe hat von der Möglichkeit des Bundesfinanzministeriums zur Optierung gem. § 27 Absatz 22 UStG Gebrauch gemacht, so dass eine tatsächliche Steuerpflicht erst zum 1.1.2021 eintritt. Die Verwaltungsleistungen bzw. die hierdurch zu erzielenden Erträge auf Grundlage des Ge- bührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung bedurften somit einer Überprüfung Ergänzende Erläuterungen Seite 6 hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht. Die eruierten umsatzsteuerpflichtigen öffentlichen Aufga- ben werden im Gebührenverzeichnis (Anlage 2) durch das Sonderzeichen „*“ an der jeweiligen Ziffer gekennzeichnet. Das Symbol stellt die Verbindung zum entsprechenden Steuerverweis in der Fußzeile her. Sollten sich laufende Änderungen ergeben, kann die Umsatzsteuer gem. § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung zuzüglich erhoben werden. Anlage 3 – Kalkulationen der Gebührentatbestände Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen durch die städtischen Dienststellen, der einzelnen Gebüh- renrahmen und Gebührensätze, die sich im vorliegenden Gebührenverzeichnis ändern. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeilage gefordert, denn der Gemeinde- rat kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Gebühren nur aufgrund einer vorgelegten Kalku- lation ausüben. Anlage 4 – Kalkulationen der Personalverrechnungssätze Aufgrund der geänderten Kalkulationsbasis werden dem Gemeinderat auch die jeweiligen Per- sonalstundensatzkalkulationen der einzelnen Teilhaushalte in der Anlage 4 dargelegt. Anlage 5 – Synopse des Gebührenverzeichnisses Anlage 5 stellt den Vergleich zwischen altem und neuem Gebührenverzeichnis dar (Synopse), darin sind die Änderungen fett gedruckt. Anlage 6 – Synopse der Verwaltungsgebührensatzung Anlage 6 stellt den Vergleich zwischen der ursprünglichen und der überarbeiteten Verwaltungs- gebührensatzung dar (Synopse). Inhaltliche Änderungen wurden überwiegend in § 4 Persönliche Gebührenfreiheit sowie in § 6 Gebühren in besonderen Fällen vorgenommen. Hierbei wurde der Satzungstext vor allem ein- deutiger und somit leichter und verständlicher formuliert. Anlagen: 1. Änderungssatzung 2. Gebührenverzeichnis als Bestandteil der Satzung 3. Gebührenkalkulationen 4. Personalstundensatz Kalkulationen je Dienststelle 5. Synopse Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung 6. Synopse Verwaltungsgebührensatzung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt- nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung.

  • Abstimmungsergebnis_Top2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen Vorlage: 2019/1100 dazu: Änderungsantrag KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/1249 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt- nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 (der Vorlage) beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 43 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 17 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Die Änderungen der vorliegenden Satzung sind für uns nachvollziehbar, mit einer Einschränkung. Wer sich ohne Einverständnis in einer religiösen Gemeinschaft wiederfindet, sollte beim Austritt nicht monetär belangt werden dürfen. Erst recht nicht in einem säkularen Staat. Daher fordern wir die Streichung sämtlicher Gebühren beim Kirchenaustritt. Denn über diese dürfen keine Beeinflussungen zur Religionszugehörigkeit stattfinden. Bei Aufrechterhaltung der Austrittsgebühr werden wir die Vorlage ablehnen. – 2 – Stadtrat Bauer (GRÜNE): Selbstverständlich stimmen wir der Verwaltungsgebührensatzung heute zu. Aber ganz so einfach ist es uns dann doch nicht gefallen bei der Entscheidung über den Änderungsantrag. Natürlich kann man auf der einen Seite argumentieren, dass es sich bei der Beglaubigung eines Kirchenaustritts um eine Verwaltungshandlung wie jede andere handelt, die nun einmal Gebühren kostet. Es ist auch ein nachvollziehbares Argument gegen das Entfallen dieser Gebühr, dass der Stadt dadurch Einnahmen entfallen werden. Wir haben gerade gehört, wie wichtig die werden. Das müssen dann die anderen Bürgerinnen und Bürger der Stadt irgendwie schultern. Auch die Tatsache, dass viele Menschen durch den Kirchenaustritt und den damit verbundenen Wegfall der Kirchensteuer unterm Strich einen persönlichen finanziellen Vorteil erfahren, ist auch ein plausibler Grund, um diesen Antrag abzulehnen. Aber, diese Gebühr ist nun einmal nicht eine unter vielen für viele Menschen. Denn wir leben nicht in einem laizistischen Staat. So ist es nun eben nicht. Kirche und Staat sind in Deutschland faktisch eng miteinander verbunden. Um die besinnliche Vorweihnachtsstimmung von unserem Kollegen Huber auch weiterhin aufrecht zu erhalten, werden wir jetzt darauf verzichten, das Grundgesetz im Gemeinderat ändern zu wollen. Aber bei aller positiver Wirkung der Religionsgemeinschaften in unserer Gesellschaft, wie ich hier noch einmal ausdrücklich hervorheben möchte, sollten wir auch daran denken, dass dieser Austritt vieler Menschen aus den beiden großen christlichen Kirchen häufig ein symbolischer Akt ist. Viele Menschen verlieren schlicht den Bezug zur Kirche. Aber nicht selten ist der Austritt auch eine Abstimmung mit den Füßen gegen die zaghafte Reaktion mancher Kirchen auf ihre eigenen Verfehlungen, gegen den teilweise entwürdigenden Umgang mit sexuellen Minderheiten oder mit veränderten Lebensrealitäten, wie zum Beispiel bei Scheidungsfällen. Das sind – ich spreche auch aus persönlicher Erfahrung – oft wirklich schwerwiegende persönliche Entscheidungen, die aus innerer Not oder aus tiefer Verletzung heraus getroffen werden. Viele dieser Menschen sind ohne ihr Zutun, wie wir gerade gehört haben, oder die Möglichkeit persönlichen Widerspruchs, durch Taufe Teil dieser Religionsgemeinschaften geworden und haben im Laufe ihres Lebens die Erfahrung gemacht, dass die Schwelle an der Kirchentür schlicht zu hoch geworden ist. Da ist doch die Frage wirklich berechtigt, ob wir hier als Stadt, eigentlich als Unbeteiligte, die Schwelle beim Verlassen dieser Kirche zusätzlich mit einer Gebühr erhöhen müssen. Für viele Menschen wirkt das schlicht zynisch. Weil wir als Fraktion großen Respekt vor der einzelnen Sichtweise in Glaubens- und Gewissensfragen haben, und ja, es geht um eine einzelne Gebühr und trotzdem ist es das irgendwie auch, werden wir heute bei diesem Änderungsantrag uneinheitlich abstimmen. Stadtrat Marvi (SPD): Wir lehnen diesen Antrag ab und werden auch einheitlich abstimmen. Wir sehen in dieser Gebühr keinen Widerspruch zu der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit, zu der selbstverständlich auch die Freiheit gehört, aus einer Religionsgemeinschaft, hier der Kirche, auszutreten. Das Kirchensteuergesetz sieht entsprechend eine beglaubigte Austrittserklärung vor, für die uns natürlich Kosten entstehen, die wir nicht einfach verstreichen lassen dürfen. Wir können uns allerdings auf gar keinen Fall vorstellen, dass jemand, der eine so tiefgehende, gut abgewogene Entscheidung getroffen hat, diesen Schritt zu gehen, aus der Kirche auszutreten, wegen einer so geringen Gebühr vor dieser Entscheidung zurückschreckt und genau deswegen seine Entscheidung revidiert. Die Fallzahlen, die wir haben, sprechen absolut dagegen. – 3 – Es ist etwas anderes, es sprach aus den Vorreden heraus, es geht um ein grundsätzlich kritisches Verhältnis, eine grundsätzlich kritische Debatte im Verhältnis Staat und Kirche. Das ist auch legitim, dass man eine solche Meinung hat und die zum Ausdruck bringt. Aber ich glaube, diese Debatte sollte besser auf anderer Ebene mit anderen Kompetenzen geführt werden. Deswegen lehnen wir den Antrag von KAL/Die PARTEI ab. Stadtrat Hock (FDP): Mein Kollege hat gerade das gesagt, was ich in der Fraktion gestern Abend auch gesagt habe. Es ist für uns ein Verwaltungsakt. Das muss man einmal herunterbrechen. Dieser Verwaltungsakt kostet Geld. Das geben wir weiter. Meine Fraktion wird diesen Antrag von KAL/Die PARTEI heute ablehnen und der Vorlage der Verwaltung in Gänze zustimmen. Der Vorsitzende: Ich möchte ausdrücklich noch einmal für die Verwaltung sagen, dass unsere Empfehlung, diesen Änderungsantrag abzulehnen, nichts damit zu tun hat, dass wir nicht die persönlichen Gründe Einzelner, die austreten, akzeptieren oder auch die Gott sei Dank bei den meisten sehr lang getroffene und abgewogene Entscheidung respektieren. Aber dass wir jetzt ein Nichterheben von Verwaltungsgebühren an dieser Stelle für eine erbrachte Leistung nicht für das angemessene Signal halten, auch die Not, die sich zum Teil dahinter verbirgt, jetzt in irgendeiner Weise gesellschaftlich ausgleichen zu wollen oder zu können, das möchte ich an der Stelle ausdrücklich hinzufügen. Ich bin gespannt, wann diese Gemeinnützigkeitsdebatte dann vielleicht auch manche Religionsgemeinschaft erreicht. Das ist eine ganz spannende Frage, der wir uns Gott sei Dank nicht stellen müssen, aber anderer Stelle noch gedacht wird. Dann kommen wir zur Abarbeitung der Beschlussvorlage. Zunächst geht es um den Änderungsantrag der Karlsruher Liste/Die PARTEI. Das steht jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Damit bleibt die Beschlussvorlage der Verwaltung unverändert. Die stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020