Jahresabschluss 2018: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018
| Vorlage: | 2019/1092 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2019/1092 Verantwortlich: Dez.4 Jahresabschluss 2018: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haus- haltsjahr 2018 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 03.12.2019 23 x Gemeinderat 10.12.2019 1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat trifft – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2018 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 < Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemein- dehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresab- schluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzu- stellen. A. Jahresabschluss 2018 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.417.862.627,95 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.300.814.199,84 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -Überschuss- 117.048.428,11 1.4 Außerordentliche Erträge 7.565.292,95 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -4.715.229,79 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -Überschuss- 2.850.063,16 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -Überschuss- 119.898.491,27 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.389.518.965,91 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.233.746.319,38 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 155.772.646,53 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.304.680,17 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -196.975.563,48 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -171.670.883,31 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -15.898.236,78 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 51.012,40 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -18.491.000,81 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -18.439.988,41 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -34.338.225,19 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 47.129.813,48 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 23.298.745,26 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 12.791.588,29 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjah- res (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) 36.090.333,55 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2018 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. De- zember 2017 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vor- jahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbe- stand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ur- sächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand le- diglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 730.782,00 3.2 Sachvermögen 2.269.353.879,62 3.3 Finanzvermögen 890.022.345,15 3.4 Abgrenzungsposten 265.549.414,98 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 3.425.656.421,75 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 612.260.210,47 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 395.807.704,76 3.11 Rückstellungen 146.553.568,66 3.12 Verbindlichkeiten 450.692.974,03 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 66.535.778,50 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 3.425.656.421,75 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) > Sonde r- e rge bni s Orde ntl i che s Erge bni s Vorja hr zwe i tvora nge - ga nge ne n Ja hr dri ttvora nge - ga nge ne n Ja hr orde ntl i che n Erge bni s s e s Sonde r- e rge bni s s e s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s bzw. Anfa ngs be s tä nde 2.850.063,16 117.048.428,11 429.874.964,23 55.078.076,69 1.755.729.086,70 2 Abde ckung vorge tra ge ne r Fe hl be trä ge a us de m orde ntl i che n Erge bni s 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s -117.048.428,11 117.048.428,11 4 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs a nte i l s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a uf da s Ba s i s ka pi ta l na ch Art. 13 Abs . 6 de s Ge s e tze s zur Re form de s Ge me i nde ha us ha l ts re chts 0,00 5 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s 0,00 0,00 6 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch e i ne n Übe rs chus s de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 7 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s Sonde re rge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s -2.850.063,16 2.850.063,16 8 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde r- e rge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 9 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 10 Vorträ ge ni cht ge de ckte r Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s de s Ha us ha l ts ja hre s s owi e a us Vorja hre n i n da s Fol ge ja hr 0,00 0,00 0,00 11 Ve rre chnung e i ne s a us de m dri ttvora nge ga nge ne n Ja hr vorge tra ge ne n Fe hl be tra gs mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 12 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde re rge bni s s e s mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 13 vorl ä ufi ge Endbe s tä nde 546.923.392,34 57.928.139,85 1.755.729.086,70 14 Umbuchung a us de n Erge bni s rückl a ge n i n da s Ba s i s ka pi ta l na ch § 23 Sa tz 3 Ge mHVO 0,00 Endbe s tä nde 546.923.392,34 57.928.139,85 1.755.729.086,70 15 Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Be ri chti gunge n de r Eröffnungs bi l a nz 15 a Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Bi l a nzi e rungs - und Be we rtungs me thode nwe chs e l (e rge bni s ne utra l e r Be we rtungs me thode nwe chs e l durch de n Ve rzi cht de r Auf- und Abzi ns ung de r Sti l l l e gungs - und Na chs orge rücks te l l ung) -1.922.901,37 15 b Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Ve rmöge ns zu- und a bgä nge n a uße rha l b de r Korre ktur de r Eröffnungs bi l a nz be i s pi e l s we i s e i n Fol ge von Korre kture n von Vorja hre s a bs chl üs s e n (übe r da s Ka pi ta l ve rre chnungs konto 20010001) 15 c Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund de r Ei ns te l l ung de r Be trä ge a us de r Aufl ös ung von Rücks te l l unge n i n Fol ge de r e rs tma l i ge n Abzi ns ung i n a na l oge r Anwe ndung von Arti ke l 67 Abs . 1 Sä tze 2 bi s 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 546.923.392,34 57.928.139,85 1.753.806.185,33 Stufe n de r Erge bni s ve rwe ndung und de s Ha us ha l ts a us gl e i chs Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s vorge tra ge ne Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a us de m Rückl a ge n a us Übe rs chüs s e n de s Ba s i s - ka pi ta l EUR Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Rechenschaftsbericht Der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemein- derat zur Feststellung vorliegenden Jahresabschlusses wird auf diesen Rechenschaftsbe- richt verwiesen. B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2018 der Stadt Karlsruhe gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 10, 11 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorge- legt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Leiterin des Rech- nungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- amts wird der Jahresabschluss 2018 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festge- stellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis >. Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und orts- üblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffent- lich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Jahresabschluss 2018: a) Vorlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes b) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 2019/1092 Beschluss: Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Leiterin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2018 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festgestellt: Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. – 2 – A. Jahresabschluss 2018 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2018 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.417.862.627,95 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.300.814.199,84 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -Überschuss- 117.048.428,11 1.4 Außerordentliche Erträge 7.565.292,95 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -4.715.229,79 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -Überschuss- 2.850.063,16 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -Überschuss- 119.898.491,27 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.389.518.965,91 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.233.746.319,38 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 155.772.646,53 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.304.680,17 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -196.975.563,48 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -171.670.883,31 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -15.898.236,78 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 51.012,40 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -18.491.000,81 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -18.439.988,41 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -34.338.225,19 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 47.129.813,48 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 23.298.745,26 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 12.791.588,29 – 3 – (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) 36.090.333,55 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2018 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2017 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 730.782,00 3.2 Sachvermögen 2.269.353.879,62 3.3 Finanzvermögen 890.022.345,15 3.4 Abgrenzungsposten 265.549.414,98 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 3.425.656.421,75 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 612.260.210,47 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 395.807.704,76 3.11 Rückstellungen 146.553.568,66 3.12 Verbindlichkeiten 450.692.974,03 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 66.535.778,50 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 3.425.656.421,75 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) Sonde r- e rge bni s Orde ntl i che s Erge bni s Vorja hr zwe i tvora nge - ga nge ne n Ja hr dri ttvora nge - ga nge ne n Ja hr orde ntl i che n Erge bni s s e s Sonde r- e rge bni s s e s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s bzw. Anfa ngs be s tä nde 2.850.063,16 117.048.428,11 429.874.964,23 55.078.076,69 1.755.729.086,70 2 Abde ckung vorge tra ge ne r Fe hl be trä ge a us de m orde ntl i che n Erge bni s 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s -117.048.428,11 117.048.428,11 4 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs a nte i l s de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a uf da s Ba s i s ka pi ta l na ch Art. 13 Abs . 6 de s Ge s e tze s zur Re form de s Ge me i nde ha us ha l ts re chts 0,00 5 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s orde ntl i che n Erge bni s s e s 0,00 0,00 6 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch e i ne n Übe rs chus s de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 7 Zuführung e i ne s Übe rs chus s e s de s Sonde re rge bni s s e s zur Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s -2.850.063,16 2.850.063,16 8 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde r- e rge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 9 Aus gl e i ch e i ne s Fe hl be tra gs de s orde ntl i che n Erge bni s s e s durch Entna hme a us de r Rückl a ge a us Übe rs chüs s e n de s Sonde re rge bni s s e s 0,00 0,00 10 Vorträ ge ni cht ge de ckte r Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s de s Ha us ha l ts ja hre s s owi e a us Vorja hre n i n da s Fol ge ja hr 0,00 0,00 0,00 11 Ve rre chnung e i ne s a us de m dri ttvora nge ga nge ne n Ja hr vorge tra ge ne n Fe hl be tra gs mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 12 Ve rre chnung e i ne s Fe hl be tra gs de s Sonde re rge bni s s e s mi t de m Ba s i s ka pi ta l 0,00 0,00 13 vorl ä ufi ge Endbe s tä nde 546.923.392,34 57.928.139,85 1.755.729.086,70 14 Umbuchung a us de n Erge bni s rückl a ge n i n da s Ba s i s ka pi ta l na ch § 23 Sa tz 3 Ge mHVO 0,00 Endbe s tä nde 546.923.392,34 57.928.139,85 1.755.729.086,70 15 Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Be ri chti gunge n de r Eröffnungs bi l a nz 15 a Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Bi l a nzi e rungs - und Be we rtungs me thode nwe chs e l (e rge bni s ne utra l e r Be we rtungs me thode nwe chs e l durch de n Ve rzi cht de r Auf- und Abzi ns ung de r Sti l l l e gungs - und Na chs orge rücks te l l ung) -1.922.901,37 15 b Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund von Ve rmöge ns zu- und a bgä nge n a uße rha l b de r Korre ktur de r Eröffnungs bi l a nz be i s pi e l s we i s e i n Fol ge von Korre kture n von Vorja hre s a bs chl üs s e n (übe r da s Ka pi ta l ve rre chnungs konto 20010001) 15 c Na chri chtl i ch: Ve rä nde rung de s Ba s i s ka pi ta l s a uf Grund de r Ei ns te l l ung de r Be trä ge a us de r Aufl ös ung von Rücks te l l unge n i n Fol ge de r e rs tma l i ge n Abzi ns ung i n a na l oge r Anwe ndung von Arti ke l 67 Abs . 1 Sä tze 2 bi s 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 546.923.392,34 57.928.139,85 1.753.806.185,33 Stufe n de r Erge bni s ve rwe ndung und de s Ha us ha l ts a us gl e i chs Erge bni s de s Ha us ha l ts ja hre s vorge tra ge ne Fe hl be trä ge de s orde ntl i che n Erge bni s s e s a us de m Rückl a ge n a us Übe rs chüs s e n de s Ba s i s - ka pi ta l EUR – 6 – Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Frau Berndt-Eberle (Rechnungsprüfungsamt, vom Rednerpult aus; beamerunterstützt): Der durch die Stadtkämmerei gemäß § 95 Gemeindeordnung aufgestellte Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde durch das RPA geprüft. Die Stadtkämmerei hat den Bericht sehr pünktlich fristgerecht am 04.07.2019 uns zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfbericht des RPA datiert vom 16.10.2019. Nachfolgend stelle ich Ihnen die Ergebnisse der Prüfung vor. Nachfolgende darf ich Ihnen die Ergebnisse der Prüfung vorstellen. 2017 war bekanntlich ein Jahr mit einem beeindruckenden Jahresergebnis von 190 Millionen Euro, getragen damals durch ein historisches Gewerbesteueraufkommen. Es wundert nicht, dass dieses Ergebnis sich nicht in 2018 wiederholte. Dennoch: Ein Gesamtergebnis 2018 von 119,9 Millionen Euro ist sehr erfreulich. Es setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis von 117,1 Millionen Euro und dem Sonderergebnis von 2,8 Millionen Euro zusammen. Wenn ich im Hauptausschuss von 2,9 Millionen Euro geredet habe, ist das auch richtig. Wir haben, damit die Summe stimmt, etwas gemogelt beim Auf- und Abrunden. Was weniger gefällt, ist, dass die ordentlichen Erträge gegenüber 2017 um 18 Millionen Euro sanken und die Aufwendungen dagegen um 49 Millionen Euro stiegen. Das ist eine bedenkliche Entwicklung. Für 2018 können wir allerdings noch festzustellen, dass das Ziel, dass das Haushaltsrecht vorgibt, dass der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad über 100 % liegt, definitiv erreicht ist. Die ordentlichen Erträge sind höher als die ordentlichen Aufwendungen. Unser gesetzlicher Prüfungsauftrag sieht unter anderem einen Vergleich mit den im Haushaltsplan eingeplanten Beträgen, den Planzahlen, vor. Plan und tatsächliches Ergebnis weichen bei den ordentlichen Erträgen um immerhin +149 Millionen Euro ab. Bei den ordentlichen Aufwendungen liegt die Abweichung leider bei +39 Millionen Euro. Insgesamt haben wir damit zwar eine Verbesserung gegenüber den Planzahlen von 110 Millionen Euro. Aber: Wenn zukünftig die guten Ertragsergebnisse nicht mehr erreicht werden - beispielsweise durch eine sich derzeit ankündigende Konjunkturabschwächung - lassen sich die Aufwendungen nicht von heute auf morgen reduzieren. Was sind nun die größeren Abweichungen von den Zahlen im Haushaltsplan? Das sind zum einen und im Besonderen die Steuern. Das Plus in diesem Bereich entstand vor allem durch Gewerbesteuer-Mehrerträge in Höhe von 61 Millionen Euro. Auch die Zuweisungen und – 7 – Zuwendungen liegen deutlich über dem Plan: Plus 59,5 Millionen Euro. Zur Erläuterung: Dabei ist der größte Posten bei den Zuweisungen Schlüsselzuweisungen vom Land. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen mit 16,6 Millionen Euro auch über dem Plan. Auf der Aufwandseite weichen die Personalaufwendungen um 7,4 Millionen Euro ab. Dies ist größtenteils dadurch bedingt, dass die Buchung der Besonderen Umlage des KVBW nun beim Personalaufwand und nicht mehr beim Versorgungsaufwand erfolgt, der sich um 5,5 Millionen Euro reduziert. Aufgelistet sind hier weiter die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit +4,7 Millionen Euro, die planmäßigen Abschreibungen +7,9 Millionen Euro und die Transferaufwendungen. Letztere weichen mit 32,7 Millionen Euro doch deutlich vom Plan ab. Kommen wir nun zum Vergleich mit den Vorjahreszahlen. Wie eingangs erwähnt, hatten wir gegenüber 2017 weniger Erträge und deutlich mehr Aufwendungen. Das Gesamtergebnis ging deshalb um 70,4 Millionen Euro auf 119,9 Millionen Euro zurück. Im Detail: Die Mehrerträge bei Zuweisungen/Zuwendungen (+15,7 Millionen Euro), bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (+9,2 Millionen Euro) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (+10 Millionen Euro) konnten die gesunkenen Steuereinnahmen mit einem Minus von 46,5 Millionen Euro nicht ausgleichen. Auf der Aufwandsseite setzt sich die Tendenz der stark anwachsenden Personalaufwendungen weiter fort. Gegenüber 2017 stieg der Personalaufwand immerhin um 18,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind – das hatte ich schon erwähnt - allerdings auch die zukünftig dort verbuchten Aufwendungen für die Besondere Umlage des KVBW, die nicht mehr beim Versorgungsaufwand gebucht wird. 64 neu geschaffene Stellen führten zu einem zusätzlichen Personalaufwand von 4,7 Millionen Euro. Hinzu kamen weitere Besoldungserhöhungen und neue Tarifabschlüsse für Beschäftigte. Den Transferaufwendungen widmen wir ein eigenes Kapitel im Schlussbericht. Transferaufwendungen sind nach § 61 Ziffer 40 Gemeindehaushaltsverordnung Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung. Die Gesamtergebnisrechnung weist Transferaufwendungen von 610 Millionen Euro aus. Der Anstieg beträgt gegenüber 2017 32 Millionen Euro. Erwähnt seien hier beispielhaft – ohne jegliche Wertung - folgende Aufwendungen in 2018: Staatstheater: 23 Millionen Euro Zuschüsse an verbundene Unternehmen: 42 Millionen Euro Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger: 100 Millionen Euro Soziale Leistungen an natürliche Personen: 205 Millionen Euro Wir haben die Steigerungen des Gesamtaufwandes seit 2013 hier noch einmal grafisch dargestellt. In diesem Zeitraum sind die Aufwendungen um 260 Millionen Euro gestiegen. Werfen wir noch einen Blick auf die Steuern, zuerst die Gewerbesteuer. 2017 hatten wir bei der Gewerbesteuer ein Allzeithoch. Es war zu erwarten, dass das Gewerbesteuer-Ergebnis in 2018 nicht in gleicher Höhe ausfallen würde. 2018 erreichten die Gewerbesteuererträge 326 Millionen Euro, sanken also um 54 Millionen Euro. Dies ist immer noch der zweitbeste Wert, wenn auch 14 % unter 2017. – 8 – Hier noch ein grafischer Überblick über die Steuerentwicklung insgesamt über einen 10- Jahres-Zeitraum. Die Steuererträge 2018 liegen immer noch deutlich über dem 10-Jahres- Schnitt. Zu den anderen Steuerarten ein paar Zahlen: Grundsteuer: 54,5 Millionen Euro, leicht erhöht um 0,5 Millionen Euro Einkommensteueranteil: 178,7 Millionen Euro, mit einem Minus von 0,9 Millionen Euro Umsatzsteueranteil: 42,4 Millionen Euro, auch wieder mit einem Plus von 5,8 Millionen Euro Vergnügungssteuer: 9,0 Millionen Euro, auch ein Plus von fast 1 Million Euro Abzuführen war dagegen die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 63 Millionen Euro. Festzustellen ist, dass der Einkommensteueranteil im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen es noch größere Steigerungen gab, nun leicht rückläufig ist. Nun zur Finanzrechnung, in der die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen werden. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit - ein wichtiges Kriterium für die finanzielle Leistungsfähigkeit - beträgt 155,8 Millionen Euro. Das ist ein sehr guter Wert, auch wenn der Vorjahreswert deutlich höher lag. Die Stadt hat noch einmal ihre Investitionstätigkeit gesteigert. Den sehr hohen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 197 Millionen Euro standen lediglich 25,3 Millionen Euro Einzahlungen gegenüber. Der sich daraus ergebende Saldo von -171,7 Millionen Euro und der geringere Zahlungsmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit (das sind die 155,8 Millionen Euro) führten zu einem Finanzierungsmittelbedarf von 15,9 Millionen Euro. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen waren mit 117 Millionen Euro wieder der größte Posten. Kredite wurden in Höhe von 18,5 Millionen Euro getilgt. Kredite für Investitionen mussten in 2018 nicht aufgenommen werden. Allerdings bestanden Kassenkredite zum 31.12.2018 in Höhe von 130 Millionen Euro. Vielleicht ein Wort zu den Kassenkrediten: Die Aufnahme von Kassenkrediten in dieser Höhe erscheint angesichts der Finanzlage der Stadt Karlsruhe nicht plausibel, erklärt sich aber dadurch, dass die Anlagestrategie seitens der Stadtkämmerei aufgrund der Niedrigzinssituation angepasst wurde. Verfügbare Guthaben werden möglichst so angelegt, dass keine oder möglichst geringe Negativ-Zinsen anfallen. Soweit durch kurzfristige oder unerwartete Zahlungen Liquiditätsbedarf entsteht, wird die Aufnahme von Kassenkrediten in Kauf genommen, da die Stadt hierfür positive Zinsen erhält. Das RPA trägt dies mit, da so dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung Rechnung getragen wird. Das RPA hatte in den vergangenen Jahren die stets steigenden Haushaltsermächtigungen im Finanzhaushalt für Investitionen aufgrund der Höhe kritisch gesehen. Die Stadtkämmerei hat wirksame Maßnahmen ergriffen, so dass die Mittel nur noch in vertretbarer Höhe - 38 Millionen Euro - übertragen wurden. Das RPA weist wiederum darauf – 9 – hin, dass die Grenze dessen erreicht ist, was für die Verwaltung an Investitionen umsetzbar ist. Die Grafik zeigt die Steigerungsraten sehr deutlich. Nun noch zur Bilanz: Die Bilanz ist vollständig und richtig, der Aufbau entspricht den Vorschriften. Auf der Aktivseite stellen wir fest, dass das Sachvermögen nochmals um 64 Millionen Euro gestiegen ist, ausgewiesen sind jetzt 2,3 Milliarden Euro. Das Finanzvermögen ist vor allem durch eine Zunahme der Festgelder, bedingt durch recht hohe Erträge, um 88 Millionen Euro auf 890 Millionen Euro gestiegen. Im Finanzvermögen sind insbesondere die Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten. Ausgewiesen ist eine Bilanzsumme von 3,4 Milliarden Euro; sie hat sich um 290 Millionen Euro erhöht. Auf der Passivseite ergibt sich die Reduzierung des Basiskapitals aus der Neubewertung der Deponierückstellung 2018. Der Jahresüberschuss 2018 von 120 Millionen Euro wurde in die Rücklagen gebucht, die nun 612 Millionen Euro betragen. Die Rückstellungen haben sich um 19,4 Millionen Euro reduziert auf 147 Millionen Euro. Bei den Verbindlichkeiten ist zu berücksichtigen, dass ein zum 31.12.2018 noch bestehender Kassenkredit in Höhe von 130 Millionen Euro ausgewiesen ist. Dadurch haben sich rein bilanztechnisch die Verbindlichkeiten sehr deutlich erhöht. Hier noch einmal eine grafische Darstellung der Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen, also ohne Verbindlichkeiten zum Beispiel aus Transferleistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. An diesem gestreiften Balken sehen Sie, das sind die Kassenkredite. Die waren in den Jahren 2014, 2015 und 2017 wie auch in 2018 enthalten. Soviel zum Jahresabschluss. Ergänzend sei auf die über die Jahresabschlussprüfung im engeren Sinne hinausgehenden Prüfungen hingewiesen. Den hier aufgeführten Themenfeldern haben wir im Schlussbericht jeweils eigene Kapitel gewidmet. Zu den Steuern und der Gewerbesteuerumlage hatte ich schon Ausführungen gemacht. Der kommunale Finanzausgleich wurde stichprobenweise auf die relevanten Bemessungsgrundlagen geprüft. Beanstandungen ergaben sich keine. Die Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes sehen wir – auch schon erwähnt - mit Sorge. Die Zahl der besetzten Stellen ist weiter gestiegen. Im Schlussbericht 2017 hatten wir deutlich gemacht, dass dies aus unserer Sicht kein Luxus ist, sondern der zunehmenden Aufgabenfülle und Aufgabenkomplexität geschuldet ist. Viele Mitarbeitende sind nach wie vor hoch belastet. Zum Teilhaushalt Soziales und Jugend: Hier ist festzustellen, dass die Gesamtbelastung des Haushalts im Jahr 2018 saldiert um 7,3 Millionen Euro gestiegen ist. Bei den Gebührenhaushalten achten wir schwerpunktmäßig auf die gesetzmäßige Verrechnung von Unter- und Überdeckungen im Rahmen der Gebührenkalkulation. Die wachsenden Transferaufwendungen hatte ich schon kurz angesprochen. Den finanziellen Leistungen für Gesellschaften und Einrichtungen der Stadt haben wir im Schlussbericht auch wieder ein Kapitel gewidmet. Zu den Bauausgaben, zu unserer bautechnischen Prüfung: Hier konnten wir Einsparungen in Höhe von 770.000 Euro im Stadthaushalt erzielen, zusätzlich bei den geprüften städtischen – 10 – Gesellschaften rund 200.000 Euro. Nicht zu unterschätzen ist die Prophylaxewirkung durch die Vorlage von Vergaben, Schlussrechnungen und Nachträgen beim RPA. Die IT entwickelt sich auch bei der Stadt Karlsruhe sehr rasant. Wir begleiten einige IT- Maßnahmen, insbesondere die Einführung der E-Rechnung. Die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre sind - wie im Haushaltsrecht vorgeschrieben - unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Der dargestellte Fehlbetrag bei den Pensionsrückstellungen einschließlich Beihilferückstellungen beträgt nun 535 Millionen Euro. Dieser Betrag wäre von der Stadt Karlsruhe unter Berücksichtigung des bereits beim KVBW angesammelten Vermögens für Pensionsrückstellungen noch zusätzlich aufzubringen. Was sind weitere finanzielle Risiken für die kommenden Jahre? Ich hatte zum einen auf die deutlich steigenden Personalkosten schon hingewiesen. Im Raum stehen gebührenfreie Kitas. Was werden wir für den Klimaschutz aufbringen können/müssen? Wie entwickelt sich die Konjunktur? Wie verkraftet die Stadt die Verluste von KVVH/VBK? Wo muss die Stadt Beteiligungen stützen? Wie wird die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren aussehen, die bei der zu erwartenden zunehmenden Verschuldung zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen wird? Um nur eine Zahl zu nennen: Die Liquiditätsunterstützung für KVVH/VBK im Rahmen der Tilgung Kombilösung wird voraussichtlich in 2025 gegenüber heute im Ergebnishaushalt auf rd. 70 Millionen Euro jährlich angewachsen sein. Wir haben auf Seite 11 unseres Schlussberichtes Erkenntnisse und Wahrnehmungen des RPA unter dem Titel „Vorangestellt“ zu Papier gebracht. Diese Vorbemerkung hat für uns einen hohen Stellenwert und sollte aus Sicht des RPA zu einem Nachdenken auf allen Ebenen führen. Ich darf hieraus zitieren: Die bereits im Schlussbericht 2017 an dieser Stelle thematisierte Wahrnehmung des RPA, dass bei den Fachämtern die Belastungsgrenze bei der Aufgabenerfüllung erreicht und in Teilbereichen auch überschritten ist, bleibt auch für 2018 bestehen. Ungeachtet dessen ist daneben ein weiter steigender Anspruch der Verwaltungsführung und der politischen Ebene hinsichtlich der durch die Verwaltung zu erfüllenden Aufgaben - nicht zuletzt bei der Gremienarbeit - zu verzeichnen. Ausgehend von dieser Gemengelage und der im Einzelfall vorherrschenden Rahmenbedingungen beobachtet das RPA zunehmend aus seiner Sicht problematische Entwicklungen unter anderem dahingehend, dass Arbeitszeitanteile für die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns (da vermeintlich für die Produkterstellung nicht erforderlich) als „Puffer“ für solche zusätzlichen anderweitigen Zeitbedarfe herangezogen werden bei (Querschnitts-)Ämtern die Anzahl parallel aufgelegter Projekte (z. B. Digitalisierung) zu einem Stau bei deren Abarbeitung und damit zu unrealistischen Umsetzungsperspektiven führen und mitunter auch Qualitätseinbußen drohen eine vom RPA wiederholt als dringend notwendig thematisierte Aufgabenkritik und Prioritätensetzung zur Schaffung von zeitlichen Ressourcen nach wie vor nicht ausreichend erfolgt. Letztlich wäre zu klären, in welchen Bereichen Aufgaben entbehrlich bzw. nachrangig sind, die zugunsten von anstehenden oder gewünschten Aufgaben entfallen bzw. zurückgestellt werden können. Strukturierte Priorisierungen im Bereich der – 11 – freiwilligen Aufgaben bzw. eine bedarfsorientierte Standarddiskussion bei den Pflichtaufgaben könnten hier die notwendigen Spielräume schaffen. Das RPA verkennt dabei keinesfalls die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns. Es hält jedoch zu dessen nachhaltiger Sicherstellung eine ausreichende Balance zwischen den Aufgabenstellungen und einer personell adäquat aufgestellten Verwaltung für unabdingbar. Erschwerend wirken sich dabei die absehbar erheblich abnehmenden finanziellen Spielräume der Stadt aus. Der kommunalpolitischen Wahrnehmung und Steuerung einerseits und einer sachkundigen und verlässlichen Unterstützung durch die Verwaltung andererseits kommt hierbei aus unserer Sicht entscheidende Bedeutung zu. Damit bleibt das RPA bei seiner nachdrücklichen Empfehlung, alle Aspekte und finanziellen Rahmenbedingungen zu bewerten und insbesondere Investitionsprojekte einer ergebnisoffenen und am tatsächlichen Bedarf orientierten Prüfung zu unterziehen, wobei vor allem die Aufwandsseite besondere Beachtung finden muss. Die dargestellten Veränderungen führen auch für die kommunale Prüfung zu weiter zunehmendem Anspruch. Das RPA stellt sich diesen Herausforderungen, muss jedoch auch selbst aufgrund seiner personellen Möglichkeiten auf verlängerte Prüfungsintervalle und damit nicht zu vermeidende Risiken für die Ordnungsmäßigkeit, die gebotene Rechtssicherheit und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns hinweisen. So viel zu meinen kritischen Worten. Ich komme zum wichtigen Schluss, zum Prüfungsergebnis für den Jahresabschluss: Unsere Prüfungsbestätigung für den Jahresabschluss 2018 bescheinigt dem Bürgermeisteramt, den Dienststellen, Betrieben und sonstigen Einrichtungen insgesamt eine recht- und ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzvorfälle. Soweit es Feststellungen gab, mögen diese in Einzelfällen bedeutsam sein; das grundsätzliche positive Ergebnis der Prüfung muss deswegen jedoch keinesfalls eingeschränkt werden. Wir empfehlen deshalb dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2018 gemäß § 95 b Absatz 1 Gemeindeordnung festzustellen. Ich darf mich, auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die gute, kollegiale Zusammenarbeit mit dem Bürgermeisteramt, den Dienststellen und den Gesellschaften bedanken. Meinen Kolleginnen und Kollegen beim RPA gilt mein ganz besonderer Dank. Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des Hauses) Der Vorsitzende: Vielen Dank, Frau Berndt-Eberle. Sie sind im 15. Jahr Ihrer Tätigkeit als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes. So gesehen war es auch der 15. Schlussbericht, den Sie heute hier verantworten. Nachdem offensichtlich die Pressemitteilungen der Landesregierung in Karlsruhe nicht von allen gelesen werden, dürften es noch nicht sehr viele wissen, dass nach Ihrer Wahl am 20.11.2019 das Kabinett beschlossen hat, dass Frau Berndt-Eberle ab 1. Mai – 12 – 2020 die Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg werden wird. Dazu gratulieren wir schon ganz herzlich und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. (Beifall des Hauses) Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Ich möchte mich mit Blick auf den Jahresabschluss 2018 auf wenige Aspekte beschränken. Das Wesentliche ist bereits vorgetragen worden. Was mir aufgefallen ist, ist, dass das Gesamtergebnis der Stadt um rund 70 Millionen Euro auf rund 170 Millionen Euro gesunken ist. Aus einer grundsätzlichen Sicht heraus ist das nicht schädlich, denn eine Stadt ist kein Unternehmen, das Gewinne erzielen sollte, sondern wir wollen gute Lebensbedingungen in der Stadt erzeugen. Allerdings, und das sollte uns mit Sorge erfüllen, sehen wir sehr viele Anforderungen vor uns, und zwar von gewaltigem Ausmaß, die wir finanziell bis dato noch nicht berücksichtigt haben. Ein sinkender finanzieller Handlungsspielraum wird uns bei der Lösung dieser Aufgaben noch größere Herausforderungen machen. In den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes finden sich Empfehlungen, alle Aspekte und finanziellen Rahmenbedingungen zu bewerten. Dabei sollen insbesondere Investitionsprojekte einer ergebnisoffenen und am tatsächlichen Bedarf orientierten Prüfung unterzogen werden. Das ist natürlich einerseits richtig, niemand sollte leichtfertig Investitionsprojekte angehen. Andererseits gibt es keinen objektiv messbaren Bedarf. Gibt es einen objektiv messbaren Bedarf für ein Staatstheater? Für ein Stadion? Das sind letztendlich alles Fragen einer politischen Zielsetzung. Ich bin jedoch der Meinung, dass sich sehr wohl ein paar Grundsätze ableiten lassen. Das Wichtigste sollte dabei sein, dass wir zukünftigen Generationen eine lebenswerte Stadt und auch Handlungsspielraum für zukünftige Entscheidungen hinterlassen, damit sie die Stadt dann auch in ihrem Sinne weiterentwickeln können. Wenn wir nun sehen, dass das Rechnungsprüfungsamt feststellt, dass mit einem Erlös, der höher ist als der finanzielle Ressourcenverbrauch, der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen werde, dann ist das finanzwirtschaftlich sicher auch für das Jahr 2018 richtig und erst einmal gut. Allerdings stellen wir auch fest, dass der ökologische Ressourcenverbrauch insbesondere bei den Treibhausgasemissionen weit höher ist, als ein nachhaltiges Maß zulassen würde. Deswegen kann hier von einer intergenerativen Generationengerechtigkeit nicht gesprochen werden. Unser Haushalt war also, da nicht ausreichend in Richtung Klimaschutz und Schonung natürlicher Ressourcen Rechnung getragen wurde, eben nicht ausgeglichen. Wir haben auch ein weiteres Jahr auf Kosten der kommenden Generationen uns verschuldet. Wir müssen also feststellen, dass auch bei einem finanziell ausgeglichenen Haushalt gilt, wenn wir es nicht schaffen, die Probleme wie die globale Klimaerwärmung zu stoppen und unseren Teil dazu beizutragen, künftige Generationen weder eine lebenswerte Stadt noch Handlungsspielräume haben werden, selber zu agieren. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich fange mit dem Dank an, Frau Berndt-Eberle, an Ihr Team, aber natürlich auch an die Kämmerei und das Finanzdezernat. Ich denke, dieses Zahlenwerk zu bearbeiten, ist immer wieder eine Herkulesaufgabe. Für mich in meinem 15. Jahr ist es auch immer wieder interessant, diesen Weg von der mittelfristigen Finanzplanung bis zu so einem Jahresabschuss zu sehen. Ich sage immer, am Anfang ist der Blick in die Kristallkugel, und was – 13 – nachher heraus kommt, wissen wir nicht. Aber wenn es dann so ein Ergebnis ist, dann kann man damit durchaus zufrieden sein. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar für Ihre kritischen Worte, Frau Berndt-Eberle, denn ich denke, gerade das ist das, was uns umtreibt nach so einem Jahresabschluss. Wie geht es weiter? Wie blicken wir in die Zukunft? Uns ist klar, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht so weiter sprudeln wie 2017, aber auch 2018. Sie haben schon gesagt, das war deutlich weniger, aber es war immer noch der zweithöchste Wert, den wir überhaupt hatten. Aber dies wird nicht so weitergehen. Gleichzeitig, darauf haben Sie auch hingewiesen, haben wir immer höhere Personalkosten. Das liegt nicht an den Stellenausweitungen, die wir immer – teilweise auch als Pflichtaufgabe – mitnehmen müssen. Ich will gar nicht sagen, das ist alles freiwillig. Da bekommen wir von Bund und Land immer mehr aufgebürdet. Aber auch die ständig wachsenden Löhne spielen eine Rolle. Das ist sicher auch ein Punkt, den wir in Zukunft berücksichtigen müssen. Ich denke, da müssen wir sicherlich in den Folgejahren sehr gut mit umgehen. Ich fand es gut, dass Sie es dieses Mal angesprochen haben, wir werden es aber trotzdem machen: die fehlenden Pensionsrückstellungen. Hier muss mittelfristig ein Weg gefunden werden, wie man mit diesem Damoklesschwert umgeht. Das ist zwar schön, wir schmunzeln mittlerweile alle darüber, aber eigentlich ist es nicht zum Schmunzeln. Ich habe mir einmal diese 535 Millionen Euro aufgeschrieben. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man die nicht komplett bräuchte, aber ich denke, ein Großteil wäre wahrscheinlich notwendig. Hier muss man sich zumindest mittelfristig eine Lösung ansehen. Für mich sehr bedenklich ist vor allem auch die Entwicklung in unseren Gesellschaften. Sie haben beispielsweise die Entwicklung der KVVH in den nächsten fünf Jahren mit rund 70 Millionen Euro Liquiditätsausgleich beschrieben. Das ist ein Brett. Da bin ich dann gespannt auf die nächsten Haushaltsberatungen. Wir auch dafür, zukünftigen Generationen einen Handlungsspielraum mitzugeben. Aber wenn wir immer weiter fordern und immer weiter auflassen, dann ist da kein Handlungsspielraum mehr. Von daher müssen wir schauen, dass wir hier ordentlich Maß halten in den nächsten Jahren. Stadtrat Zeh (SPD): Auch ein paar Bemerkungen von mir. Frau Luczak-Schwarz, mein Standardsatz: Der Abschluss 2018 war wieder deutlich besser als Sie geplant haben. Statt gut 70 Millionen Euro plus waren es 117 Millionen Euro. Frau Berndt-Eberle hat es angesprochen. Die nächsten Jahre werden sicher nicht ganz so einfach werden, weil die Messlatte gerade bei Gewerbesteuereinnahmen höher gelegt wurde und wir nicht mehr diese großen Überschüsse haben. Kredite mussten keine aufgenommen werden für Investitionen, trotz der niedrigen Zinsen. Geld anlegen lohnt sich für die Stadt auch nicht. Ein Ausrufezeichen macht das RPA erneut auf Seite 11 bei den Grundlagen. Ich empfehle allen, es gründlich zu lesen. Frau Berndt-Eberle hat es auch erwähnt. Bei Fachämtern ist die Belastungsgrenze bei der Aufgabenerfüllung erreicht und in Teilbereichen überschritten. Steigender Anspruch der Verwaltung zur Erfüllung der Aufgaben ist nicht zuletzt bei der Gremienarbeit (u. a. Anträge und Anfragen) zu verzeichnen. Diese Aussage bezieht sich noch auf den alten Gemeinderat. Ich meine, hier im neuen Gemeinderat – siehe wieder die vielen Änderungsanträge heute – ist die Arbeit noch einmal weiter gestiegen durch jetzt acht Fraktionen. Aber, Seite 60, zu Personal und Stellen: Obwohl im Haushalt von 2017 auf 2018 64 – 14 – weitere Stellen neu geschaffen wurden und 38 zusätzlich durch Förderungen durch Bund und Land ohne Haushaltswirkung geschaffen wurden, stellen wir fest, die Mitarbeiterzahl bietet kaum Möglichkeiten für Einsparungen. Die Handlungsspielräume gehen stetig zurück. Wir als SPD haben stets auch die Sorgen und Wünsche unserer städtischen Mitarbeiter im Auge. Wir kennen sehr viele engagierte Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Versuche, auf dem Rücken der Beschäftigten durch permanente Stellenstreichung zu sparen, lehnt die SPD ab. In Anbetracht des Megathemas Klimaschutz verweise ich explizit auf Seite 26, wo es um den Klimaschutzfonds geht. Der Gemeinderat stellt seit 2009 jedes Jahr bis 2028 2 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung und überträgt die nicht verbrauchten Mittel. Frau Lisbach, Herr Cramer und Frau Baitinger waren damals die Antragsteller. Ende 2018 waren in dem Topf 3,1 Millionen Euro, das heißt, am Geld liegt die langsame Umsetzung von Maßnahmen also nicht. Es fehlt eher an der Umsetzung von Maßnahmen für Dämmung oder Energieeinsparung bei der Stadt. Hier müssen und werden wir mehr Fahrt aufnehmen. Ich danke Ihnen noch einmal, Frau Berndt-Eberle, und wünsche Ihnen für die neue Aufgabe auch viel Erfolg und weiterhin, auch im Namen der Fraktion, Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Stadtrat Hock (FDP): Sehr geehrte Frau Berndt-Eberle, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch von der FDP-Fraktion zu Ihrem neuen Amt. Das ziert die Stadt Karlsruhe, dass Sie das erreicht haben. Da sind wir sehr stolz darauf. Das muss man einmal klar und deutlich ausdrücken. Dieser Bericht lässt einige hier hoffentlich nicht dazu hinreißen zu sagen, alles gut, weiter so. Sicherlicht nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Uns steht im nächsten Jahr ein Doppelhaushalt bevor. Wenn ich sehe, wie hier im Moment Anträge formuliert werden, und es wird immer schlimmer, muss ich das Schlimmste befürchten für diesen Doppelhaushalt. Wenn man sieht, was man alles jetzt schon auf den Weg gebracht hat, was man alles machen möchte, dann sage ich Ihnen voraus, dass die Regierungspräsidentin irgendwann diesem Haushalt der Stadt Karlsruhe die rote Karte zeigt. Denn wenn man die Vorworte der letzten Jahre aufmerksam gelesen hat, dann hat man festgestellt, dass wir jetzt schon in die falsche Richtung galoppieren, und das mit der Peitsche in der Hand. Deshalb kann ich nur davon abraten, darauf zu setzen, dass die Gewerbesteuer in dieser Stadt weiter so sprudeln wird, wie jetzt. Denn eines muss man auch klar sagen: Das, was wir hier in dieser Stadt ausgeben, muss auch von den Menschen in dieser Stadt erarbeitet werden. Wenn wir die Daumenschrauben in den Bereichen der Wirtschaft weiter so anziehen, wie wir es in vielen Bereichen jetzt auf einmal machen, dann sage ich Ihnen voraus, dass sich die Konjunktur, die sich sowieso abschwächt, in Karlsruhe noch mehr abschwächen wird, weil Sie das Gewerbe an jeder Ecke, wo Sie können, gängeln und in die falsche Richtung laufen lassen. Das wird uns mit Sicherheit in den nächsten Jahren weh tun. Ich kann nur davon abraten, zu meinen, dass die Gewerbesteuer in dieser Höhe, was Frau Berndt-Eberle gerade gezeigt hat, weiter sprudeln wird. Ich kann nur für meine Fraktion sagen, wir werden uns selber zügeln mit dem, was wir im nächsten Doppelhaushalt fordern. Ich kann nur jedem hier in diesem Haus mit auf den Weg geben, bleiben Sie bescheiden. Es wurde hier gesagt, wir können nicht schon heute vervespern, was Generationen nach uns auch noch an Möglichkeiten haben möchten. Da ich – 15 – jetzt schon am Ende bin mit meiner Zeit: Herzlichen Dank für den Bericht. Meine Fraktion ist sehr dankbar, dass er so ausführlich war. Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Ämtern. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Zunächst vielen Dank, Frau Berndt-Eberle und Ihrem Team, für die Prüfung des Jahresabschlusses nun den recht ausführlichen Bericht dazu. Auch wenn der Kollege Hock uns alle gewarnt hat, will ich sagen, 2018 war ein gutes Jahr. Es ist einzuräumen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung inklusive der Kassenkredite allerdings auf deutlich 905 Euro pro Einwohner gestiegen ist und damit über dem Durchschnitt der Stadtkreise liegt. Trotzdem, ohne Berücksichtigung der Kassenkredite nehmen die Verbindlichkeiten seit 2015 kontinuierlich ab. Auch 2018 wurden vielfältige Investitionen zum Wohle der Karlsruherinnen und Karlsruher getätigt. Dabei wurde aus unserer Sicht Augenmaß bewahrt. Auf Seite 21 des Schlussberichts bescheinigt uns das Rechnungsprüfungsamt: Dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit wurde folglich Rechnung getragen. Wir hatten also bei der Erfüllung der mannigfaltigen Aufgaben stets die Generationengerechtigkeit zumindest aus finanzieller Hinsicht im Blick. Das Rechnungsprüfungsamt stellt ein grundsätzlich positives Ergebnis der Prüfung fest. Welche Schlussfolgerung zieht meine Fraktion daraus? Karlsruhe steht erstens finanziell gut da, im Ergebnis wieder einmal deutlich besser als erwartet. Zweitens, wir sind für künftige Aufgaben und Ausgaben gut gerüstet, trotz aller Mahnung. Wir handeln mit Augenmaß. Und drittens, generationengerechtes Handeln bedeutet für uns vor allem, in zentralen Bereichen zu investieren in die soziale Stadt, in den Ausbau wichtiger Infrastruktur wie den Schulbau und den öffentlichen Nahverkehr, in Projekte und Strukturen, die für kommende Generationen wichtig sind. Meine Fraktion wartet ab, ob und wie sich der jeweilige Planansatz der mittelfristigen Finanzplanung bei den zukünftigen Schlussrechnungen bewähren wird. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich fand den Bericht, der uns vorgelegt wurde, sachlich, weil er doch die Grundfrage aufgeworfen hat, über die wir diskutieren müssen, auch im Rahmen des nächsten Haushalts. Nämlich, wie wollen wir die Kommune auch in der Zukunft finanzieren? Wo holen wir dafür die Einnahmen her? Deshalb finde ich es auch schade, dass jetzt gleich das Damoklesschwert des Regierungspräsidiums gezogen wurde. Denn, wenn Karlsruhe als einer der besten Wirtschaftsstandorte in Baden-Württemberg und auch bundesweit, jetzt schon das Problem hat, dann will ich gar nicht wissen, wie es in anderen Kommunen aussieht. Da muss man ganz ehrlich feststellen, es gibt Probleme auf anderen politischen Ebenen, die aktuell nicht gelöst werden. Ich finde, da müssen wir ganz ehrlich als Kommune einmal interfraktionell darüber sprechen, wir auf die Landes- und die Bundespolitik Druck ausüben, dass wir die Gelder bekommen, die wir brauchen, um unseren Aufgaben gerecht werden zu können. Der Bericht spricht das Grundproblem an. Wir haben nicht nur den Klimaschutz, wie der Kollege ausgeführt hat. Wir haben die Investitionen, die im Bereich der gebührenfreien Kitas anstehen, im Bereich des ÖPNV, nicht nur was unsere Fraktion immer fordert in Richtung ticketfreier ÖPNV, allein schon, um die Grundfinanzierung und den Kapazitätsausbau zu gewährleisten. Es sind Investitionen notwendig in Richtung sozialer Wohnungsbau, im Bildungsbereich, im Kulturbereich und vielen anderen Sektoren. Wir müssen ehrlich darüber – 16 – diskutieren, dass das, was wir fordern, notwendig ist zu investieren in die Zukunft, weil wir sonst als Karlsruhe kein lebenswerter Standort sein können. Dann müssen wir darüber sprechen, wo wir die Finanzen, die wir benötigen, herbekommen. Wir müssen darüber sprechen, wie können wir den Haushalt so ausrichten, dass er uns das ermöglicht. Wo können wir Einnahmen erhöhen, die jetzt schon in unserem Ermessensspielraum liegen. Da werden wir in Richtung Gewerbesteuer schauen müssen, in Richtung der Grundsteuer schauen müssen und in vielen anderen Bereichen, um die zusätzlichen Einnahmen zu erwirtschaften. Daher werden wir auch im nächsten Haushalt ganz klar in die Stoßrichtung gehen. Denn in unseren Augen kann es nicht sein, dass wir trotz dieser wirtschaftlichen Lage weiterhin an den Ausgaben kürzen müssen. Wir haben ein großes Haushaltsstabilisierungspaket hinter uns. Jetzt muss es auch Zeit sein, wie wir es in vielen Bereichen schon praktizieren, mehr zu investieren und in die richtige Richtung zu gehen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Eigentlich war es ein saugutes Jahr – Entschuldigung, wenn ich das so sage -, trotz allem, was man befürchten könnte. Auf der Einnahmeseite können wir immer noch sehr froh sein, das zweithöchste Ergebnis jemals gehabt zu haben. An der Stelle will ich gleich etwas sagen. Wir können uns in Karlsruhe glücklich schätzen, dass wir einen Branchenmix haben von mittelständischen Unternehmen, dass wir nicht abhängig sind von der Automobilindustrie beispielsweise. Diesen Branchenmix müssen wir pflegen. Wir müssen schauen, dass wir den erhalten und breit aufgestellt bleiben. Das bedeutet, dass wir in Hochzeiten nicht die absoluten Topergebnisse haben, dass wir aber auch in tiefen Zeiten nicht die absoluten Ausreißer nach unten haben. Insofern ist es wichtig, dass wir unsere Gewerbelandschaft pflegen und in der Richtung auch weiter entwickeln sollten. Auf der Ausgabenseite: Es ist schon verblüffend, wir haben die letzten vier Jahre pro Jahr 6 % Personalhaushalt aufgestockt. Das ist nicht nur Erhöhung der Tarife, sondern das sind Mehreinstellungen. Wenn wir so weiter machen, pro Jahr 6 %, dann erdrosseln wir uns selber. Es geht so nicht weiter. Wir wollen digitalisieren und merken, für die Digitalisierung brauchen wir noch mehr Personal als vorher. Irgendwann einmal war die Idee, Digitalisierung spart Personal. Aber wir erleben genau das Gegenteil. Hier an diesem Punkt müssen wir achtsam sein. Die Gesellschaften, die eigentlich einem Stadthaushalt Geld bringen sollten, müssen wir vom Kernhaushalt perspektivisch versorgen. Das wird ein ganz starker Knackpunkt sein, ob unser Handlungsspielraum im Kernhaushalt erhalten bleibt oder nicht. Deswegen: Auf die Gesellschaften müssen wir Acht haben und alles tun, damit sie im grünen Bereich bleiben können. Zum Abschluss, ich möchte nicht mehr sagen. Wir müssen in den guten Jahren achten. Ich darf darauf hinweisen, diesem Haushalt hat damals FÜR Karlsruhe zugestimmt. Die Freien Wähler haben damals auch zugestimmt. Bei 2019/20 haben wir nicht zugestimmt. Herr Oberbürgermeister, Sie wissen auch warum. Weil wir sagen, die Prognose für die Wirtschaftslage wird schwächer. Wir können nicht einfach auf der Ausgabenseite draufsatteln und mit einer schwächeren Prognose für die Wirtschaft weitermachen. Deswegen: Achtsam umgehen mit dem, was wir jetzt tun. Stadträtin Fenrich (AfD): Ich darf mich anschließen. Vielen herzlichen Dank an Frau Berndt- Eberle für die Ausführungen. Es hat manches erhellt, zumindest für mich hat das gegolten. – 17 – Wenn man diesen Bericht liest, ist es natürlich sehr umfangreich. Wenn man nicht vom Fach ist, ist manches auch schwer zu verstehen. Daher vielen herzlichen Dank und auch viel Erfolg und ein Quäntchen Glück für Ihr neues Amt. Herzlichen Glückwunsch dazu. Herzlichen Dank auch an Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ich möchte mich jetzt eigentlich gar nicht weiter äußern. Jeder hat jetzt irgendetwas gesagt. Was mir persönlich aufgefallen ist, ist, dass wir in der Einkommenssteuer 0,9 Millionen Euro weniger haben, obwohl wir im letzten Jahr gewachsen sind als Stadt, also mehr Einwohner haben. Das bedeutet doch eigentlich nichts anderes, dass entweder weniger Menschen Arbeit haben oder aber, dass die Menschen im Schnitt weniger verdienen. Ich finde, das sollte uns für die Zukunft, auch für die Beratung des neuen Doppelhaushaltes, zu denken geben. Was passiert, wenn wir Steuereinbrüche haben? Die Einkommenssteuer ist ein wesentlicher Teil des Steueraufkommens einer Kommune. Das bitte ich bei den Anträgen, die künftig aufschlagen werden, immer im Blick zu haben. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Auf ein paar Punkte will ich gerne eingehen. In der Tat war die Wirtschaft noch nie so gut in Deutschland wie in den letzten zwei, drei Jahren. Davon haben wir profitiert. Aber eigentlich zu wenig. Das Ergebnis hätte viel besser sein müssen, konnte es aber nicht sein, weil wir unsere Aufwendungen zu stark gesteigert haben auf der anderen Seite. Deswegen sind die 100 Millionen Euro gut, Herr Zeh. Die helfen uns auch, weil wir keine Kredite aufnehmen mussten, ganz im Sinne unseres Beschlusses aus der Haushaltsstabilisierung, schwarze Null, und alles das, was drüber ist, wird genutzt, um keine Kredite aufzunehmen. Das hat uns geholfen. Es ist aber nicht dafür gut, sich zurückzulehnen und zu sagen, weiter so. Und, Herr Bimmerle, schon gar nicht, um zu sagen, noch oben darauf. Schauen Sie bitte ins Umland. Mannheim steht kritisch da, muss monatlich beim Regierungspräsidium vorstellig werden. Pforzheim steht unter Kuratel, die müssten fast alle freiwilligen Aufgaben streichen und nur noch Pflichtaufgaben machen. Haushaltssperren gibt es in Gaggenau, Bühl und Rastatt. Da sind wir weit entfernt. Das heißt aber nicht, dass wir das nicht im Blickfeld haben müssen. Wir werden uns in eine kritische Situation hineinmanövrieren, weil allein durch die Steigerung der Aufwendungen die Einnahmenseite nicht ausreicht. Wenn Sie dann sagen, wir erhöhen etwas die Steuern, wird uns das auch nicht helfen, weil der größte Einnahmenblock der Kommunale Finanzausgleich ist. Der Kommunale Finanzausgleich ist die Wirtschaftskraft unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Karlsruhe. Wenn wir die Wirtschaft schwächelt und dort Einbrüche sind, werden wir das sofort in dem Bereich merken. Pensionsrückstellungen, Herr Hofmann, ein beliebtes Thema, Thema von Herrn Dr. Heilgeist. Es war natürlich klar, das wird uns auch beschäftigen. Wir haben Ihren Auftrag sehr ernst genommen. Der Herr Oberbürgermeister und ich sind beim Städtetag vorstellig geworden. Der Städtetag hat ganz klar gesagt, es gibt eine Vereinbarung mit anderen Bürgermeistern, mit anderen Kommunen im Land, dass hier kein weiterer Vorstoß gemacht wird, das gesetzlich verpflichtend zu fordern. Liebe Stadt Karlsruhe, ihr seid selbst in der Lage, euch entsprechende Gelder aus dem Ergebnishaushalt zu binden, um einen freiwilligen Fonds anzulegen. Das ist ein Punkt, darüber können wir reden. Das bedeutet aber weitere Reduzierung der Einnahmenseite im Ergebnishaushalt. Es hilft uns natürlich, unsere – 18 – Verpflichtungen entsprechend zu erfüllen. Es ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern freiwillig. Aber wir würden im Sinne einer nachhaltigen generationengerechten Verwendung natürlich den richtigen Weg gehen. Aber es bedeutet eine Einschränkung unserer sonstigen Tätigkeitsfelder in dem Bereich. Das wäre noch einmal eine kleine Anmerkung, weil uns das sehr beschäftigt hat in diesem Jahr. Der Vorsitzende: Ich kann noch ergänzen, dass, wenn wir das tun würden mit diesen freiwilligen Rücklagen, wir ein bisschen die Streberrolle bei den Städten Baden-Württembergs annehmen würden, was uns nicht sonderlich beliebt macht. Das Problem, was aber außer der Streberrolle auch noch auf uns zu kommt, ist, dass, wenn irgendwann einmal die anderen Städte ihre Pensionen nicht mehr zahlen können, weil sie keine Rückstellungen haben, man dann spätestens das Land mit ins Boot holen muss, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wer dann Pensionsrückstellungen gebildet hat, ist möglicherweise der Dumme, weil er dann nicht in den Genuss dieser gemeinsamen Lösung kommt. Das mag egoistisch klingen, sollte man aber bei der ganzen Diskussion auch berücksichtigen. Wir werden das dann im nächsten Haushalt alles wieder aufkochen. Das haben Sie schon angekündigt. Heute müssen wir es nicht schon beschließen, sondern wir müssen heute beschließen, dass wir hier den Feststellungsbeschluss so übernehmen und akzeptieren. Ich möchte darauf hinweisen, auf Seite 7 gibt es einen entsprechenden Beschlussvorschlag. Im Grunde ist der ganze Inhalt der Vorlage vorher zwischen diese beiden Kleiner-als- und Größer- als-Zeichen einzufügen. Das stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Das ist ein einstimmiges Ergebnis. Ich darf mich allen Danksagungen an die diversen Beteiligten gerne auch im Namen der Verwaltung und des Gemeinderates – Sie hatten es alle erwähnt – noch einmal ausdrücklich anschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020