Erhöhung der Kosten für die erforderliche Infrastruktur des Campingplatzes auf dem städtischen Grundstück Tiengener Straße

Vorlage: 2019/1075
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.11.2019

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Campingplatz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1075 Dez. 4 Erhöhung der Kosten für die erforderliche Infrastruktur des Campingplatzes auf dem städti- schen Grundstück Tiengener Straße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.11.2019 4 x zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe von 400.000 Euro für die An- bindung des Campingplatzes an das städtische Verteilnetz und die Erstellung einer Trafostation und ermächtigt die Verwaltung, die haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzuneh- men. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 400.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16. Juli 2019 Gesamtkosten in Höhe von 745.000 Euro für die Infrastruktur auf dem Campingplatz zur Verfügung gestellt. Bei den weiteren Planungen der Elektroinstallation stellte sich heraus, dass die Elektrozuleitun- gen zum Campingplatz bisher vom Turmbergbad abgenommen wurden. Aufgrund des wesentlich höheren Energiebedarfs von Wohnmobilen etc. reicht eine derartige Zuleitung nicht aus. Deshalb haben die Stadtwerke vorgeschlagen, eine neue Zuleitung von der Tiengener Straße bei der Funkerkaserne (Trafostation) in das Gelände des Campingplatzes zu legen und dort eine Trafostation zu installieren. Dadurch wäre dann eine sichere und zeitgemä- ße Versorgung des Campingplatzes und auch des Wohnmobilabstellplatzes möglich. Hierfür werden jedoch weitere Kosten von ca. 390.000 Euro benötigt. Um die Eröffnung des Campingplatzes im Frühjahr 2020 zu garantieren, sollten die Arbeiten möglichst kurzfristig vergeben werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe von 400.000 Euro für die An- bindung des Campingplatzes an das städtische Verteilnetz und die Erstellung einer Trafostation und ermächtigt die Verwaltung, die haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzuneh- men.

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Sitzung Hauptausschuss 5. November 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Erhöhung der Kosten für die erforderliche Infrastruk- tur des Campingplatzes auf dem städtischen Grundstück Tiengener Straße Vorlage: 2019/1075 Beschluss: Der Hauptausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe von 400.000 Euro für die Anbindung des Campingplatzes an das städtische Verteilnetz und die Erstellung einer Tra- fostation und ermächtigt die Verwaltung, die haushaltsrechtlichen Schritte zu gegebener Zeit vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Stadtrat Honné (GRÜNE) stellt fest, es sei nicht selbstverständlich, dass man für den Stromanschluss zahlen müsse. Warum sei das hier der Fall? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) entgegnet, als Privatmann müsse man auch einen Investiti- onskostenzuschuss zahlen, wenn man ans Stromnetz angeschlossen werde. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erläutert, es gehe um die Erstellung des Trafo- häuschens, welches zusätzlich gebaut werden müsse. Von der Verteilerstation bis zum Hausanschluss müsse man immer selbst zahlen, auch als Eigentümer. Der Vorsitzende merkt an, die Frage sei, warum nicht die Stadtwerke die Trafostation bezahlen müssten. Als Eigentümer müsse man auch keine Trafostation bezahlen, von der man dann den Strom erhalte. – 2 – Frau Schlenker (SPC) führt aus, üblicherweise gebe es öffentliche Trafostationen, von denen mehrere Haushalte Strom bezögen. Daneben gebe es private Trafostationen, wenn nur ein Nutzer ausschließlich diese benötige. Dann müsse er es selber bezahlen. Der Vorsitzende ergänzt, es sei kein Sonderfall, sondern ein übliches Vorgehen. Auf die Frage von Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) nach den geplanten Tinyhäusern, ant- wortet Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz, im Rahmen des Konzeptes werde es auch die Möglichkeit von Tinyhäusern geben, jedoch nicht für eine dauerhafte Nutzung. Man überlege, Tinyhäuser als vorübergehende Übernachtungsmöglichkeiten vorzusehen. Stadtrat Hock (FDP) fragt nach, ob die Stadt dieser Häuser aufstellen werde. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz entgegnet, man sei in der Diskussion mit den Betreibern. Diese hätten die Möglichkeit, ihre Häuser zu präsentieren. Mit Sicherheit werde man die Häuser nicht kaufen. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vor- lage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 11. Dezember 2019