Mobilitätsrichtlinien für Dienstreisen

Vorlage: 2019/1074
Art: Antrag
Datum: 24.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 22.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1074 Mobilitätsrichtlinien für Dienstreisen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 22.2 x Die Stadtverwaltung erlässt als Sofortmaßnahme eine neue Mobilitätsrichtlinie für Dienst- und Delegationsreisen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird. Darüber hinaus entwickelt die Stadtverwaltung ein längerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität bei Dienstreisen. 1) Die Mobilitätsrichtlinie enthält folgende Elemente: a) Direkte Maßnahmen - Innerstädtische Fahrten werden grundsätzlich mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad durch geführt, nur in begründeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden. - Dienstreisen mittlerer Entfernung (kleiner 500 km) außerhalb der Stadt werden grund- sätzlich mit dem ÖPNV oder der Bahn durchgeführt, nur in begründeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden. Flugreisen sind auf diese Entfernung ohne Ausnahme ausgeschlossen. - Bei Dienstreisen größerer Entfernung bis zu einer Reisezeit von 12 Stunden werden mit der Bahn durchgeführt. Maßgeblich sind hier die durch Fahrplansysteme angegebenen Reisezeiten. Lediglich in begründeten Ausnahmen kann ein Auto verwendet oder eine Flugreise durchgeführt werden. - Vor der Planung einer Flugreise ist deren Notwendigkeit zu überprüfen. Insbesondere Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen sind dabei zu betrachten. Die Über- prüfung ist zu dokumentieren. - Die Emissionen sämtlicher Flugreisen werden ab sofort kompensiert. b) Direkte Dokumentation - Die Verwaltung berichtet jährlich, wie sich das das Aufkommen an dienstlichen Fahrten und Reisen entwickelt. Hierzu werden Dienstreisen zentral erfasst. - Die Verwaltung etabliert mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie direkt ein System zur Ermittlung der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen. Das Sys- tem erfüllt die folgenden Anforderungen: o Die Emissionen können nach Dezernat, Amt und Verkehrsträgern gegliedert dar- gestellt werden. o Eine Auswertung nach einzelnen Personen ist nicht durchzuführen. o Der Aufwand für den Ausweis der Emissionen soll minimal gehalten werden. Hierzu können zunächst pauschale Ansätze wie Emissionsberechnungen nach Entfernung und genutztem Verkehrsträger genutzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2) Längerfristiges Konzept Die Verwaltung entwickelt ein längerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität aller Dienst- und Delegationsreisen. . Das Konzept enthält einen verbindlichen Emissionsminderungs- pfad, der mit nachprüfbaren Maßnahmen hinterlegt ist. 3) Ausweitung auf die städtischen Gesellschaften Das längerfristige Konzept wird in einem weiteren Schritt auf die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Karlsruhe ausgeweitet. Sachverhalt/Begründung: Das Land Baden-Württemberg benennt im Klimaschutzgesetz vom 17. Juli 2013 die Vorbild- funktion der öffentlichen Hand (§7) 1. Diese Vorbildfunktion lässt sich von der Landes- auf die kommunale Verantwortung sinngemäß übertragen. Dienstreisen sind im Klimaschutzgesetz in § 7 Abs. 3 explizit aufgeführt. Die direkt umzusetzenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die schädlichen Klimagasemis- sionen aus Dienstreisen und Delegationsreisen möglichst schnell und wirkungsvoll gesenkt wer- den. Eine Differenzierung dieser Mobilitätsrichtlinie nach Reiseentfernung bzw. Reisezeit ist sinnvoll, da sich Anforderungen an die Reisen und Möglichkeiten zur Emissionsminderung un- terscheiden. Bei Reisen innerhalb der Stadt ist das Fahrrad/Pedelec in aller Regel das angemes- sene, klimaschonende Verkehrsmittel. Bei Reisen in der Region und überregionalen Reisen mitt- lerer Entfernung dagegen sind Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs oder Züge des Fern- verkehrs sinnvolle Lösungen. Bei Entfernungen unter 500 km können Flugreisen vollständig ausgeschlossen werden, da hier kein gravierender Zeitvorteil bezogen auf die gesamte Reisezeit besteht. Als sinnvolle Grenze, bis zu der aus Gründen des Klimaschutzes auf jeden Fall die Bahn anstelle eines Fluges vorzuziehen ist, bietet sich eine Reisezeit von 12 Stunden an. In dieser Zeitspanne lassen sich sehr viele Ziele innerhalb Europas erreichen. Es sollte aber anerkannt werden, dass es für die Wahrnehmung städtischer Belange durch Vertreter*innen der Stadt Ausnahmen geben kann, in denen eine Flugreise trotz der Auswirkungen auf das Klima geboten ist. Deshalb ent- hält die Mobilitätsrichtlinie eine Öffnungsklausel. Damit ein Monitoring und ggf. ein Nachsteuern möglich ist, sollen diese Ausnahmen nachvoll- ziehbar begründet werden. Ein einfacher Verweis auf terminliche Gründe erfüllt dabei die An- forderung auf Nachvollziehbarkeit nicht. Die direkten Maßnahmen greifen auf vereinfachende und ggf. pauschalierende Ansätze zurück, um schnell handeln zu können, dabei aber den Aufwand für die Verwaltung möglichst klein zu halten. Mit der schnell umzusetzenden Richtlinie wird zumindest zeitweise der Nachteil in Kauf genommen, ein kleinteiliges Regelwerk zu schaffen. Bei den direkten Maßnahmen der Mobilitätsrichtlinie wird auf eine Kompensation der Emissio- nen für Autofahrten verzichtet, da im städtischen Fuhrpark eine Zuordnung der Gesamtfahrleis- tung zu Dienst- und Delegationsreisen und Fahrten zur Wahrnehmung städtischer Aufgaben (wie. z.B. Inspektionen durch das Gartenbauamt) nicht einfach leistbar ist. Emissionsminderun- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gen im städtischen Fuhrpark müssen stattdessen integraler Bestandteil des Klimaschutzkonzep- tes der Stadt Karlsruhe sein. Die direkte Dokumentation soll dazu dienen, ein besseres Bild vom Aufkommen und der Vertei- lung der Emissionen zu erhalten, die durch Dienst- und Delegationsreisen verursacht werden. Die so gewonnenen Daten liefern die Grundlage, die endgültige Bemessungsgrundlage für das zu erstellende Mobilitätskonzept zu ermitteln. Das geforderte längerfristige Mobilitätskonzept, das die direkten Maßnahmen ablöst, soll flexi- bel gestaltet sein und anhand eines Budgetansatzes funktionieren. Damit kann eine detaillierte, durch notwendige Ausnahmeregelungen komplex gestaltete, Regelung abgelöst werden. Der Budgetansatz ist notwendig, um klar definierte Minderungsziele für die Emissionen zu setzen und überprüfbar erfüllen zu können, wie beispielsweise eine Senkung der durch Dienstreisen verursachten CO2-Emissionen ab dem Jahr x um x %. Ein solcher Ansatz ermöglicht eine schlanke Steuerung ohne komplizierte Ausnahmen und Regelungen, die einfach nachvollzieh- bar sind. Dadurch wird einerseits ermöglicht, unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzu- nehmen, und andererseits der Verwaltung einen möglichst frei auszufüllenden, flexiblen Rah- men zu bieten, innerhalb derer sie die Belange bestmöglich steuern kann. Unterzeichnet von: Dr. Clemens Cremer Aljoscha Löffler Michael Borner Johannes Honné Jorinda Fahringer Renate Rastätter Zoe Mayer Verena Anlauf 1 https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m um/intern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Klimaschutzgesetz/Gesetzesbeschluss_Klim aschutzgesetz.pdf

  • Stellungnahme TOP 22.2
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1074 Dez. 2 Mobilitätsrichtlinien bei Dienstreisen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 22.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Durchführung von Dienstgängen (innerhalb des Stadtgebietes) und Dienstreisen (außer- halb des Stadtgebietes) sind insbesondere das Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (LRKGVwV) zu beachten. Nach dem durch das LRKG vorgegebenen Sparsamkeitsprinzip sind Dienstgänge und Dienstreisen zeit- und kos- tensparend durchzuführen. Vorgaben zur Berücksichtigung von Klimaschutz haben bisher in das Reisekostenrecht keinen Eingang gefunden. Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium Ba- den-Württemberg ist eine Neuregelung des Reisekostenrechts geplant, die dem Thema Klima- schutz eine größere Bedeutung einräumt. Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten. Nutzung von Verkehrsmitteln Die Kraftfahrzeugordnung und KFZ-Dienstanweisungen der Stadtverwaltung legen bereits schon heute fest, dass Fahrten zweckmäßig und wirtschaftlich unter vorrangiger Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Dienstfahrrädern durchzuführen sind. Die Notwendigkeit von Dienstgängen und Dienstreisen werden in den jeweiligen Dienststellen dezentral entschie- den und genehmigt. Dabei wird auch festgelegt, welches Transportmittel benutzt werden kann. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LRKG dürfen Flugzeuge nur aus besonderen dienstlichen oder wirt- schaftlichen Gründen benutzt werden. Als besondere dienstliche Gründe gelten z.B. wenn die Wahrnehmung mehrerer aufeinanderfolgender dienstlicher Termine nur mit Flugzeug möglich ist oder wenn die baldmögliche Rückkehr von der Dienstreise geboten ist. Wirtschaftliche Grün- de liegen vor, wenn z.B. die Flugkosten niedriger sind als die Fahrtkosten bei Benutzung eines anderen Beförderungsmittels oder wenn dadurch die Anreise am Vortag entfällt, Hotelkosten eingespart werden können und ein erheblicher Zeitgewinn damit verbunden ist. Vorgaben zum Klimaschutz enthält das Reisekostenrecht bisher nicht. Die generelle Vorgabe, dass bei einer Reisezeit bis zu 12 Stunden die Bahn zu benutzen wäre, führt zu zusätzlichen Übernachtungen. Die rechtlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeit, als auch des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) können einer solchen Regelung entgegenstehen. Dokumentation und Auswertung von Dienstgängen und Dienstreisen Aktuell gibt es keine einheitliche Dokumentation von Dienstgängen und Dienstreisen, die eine effiziente Auswertung nach Verkehrsmitteln und zurückgelegten Kilometern erlauben würde. Dienstreisen und Dienstgänge werden nur dann erfasst, wenn Mitarbeitende die Erstattung von Spesen geltend machen. Das hierfür eingesetzte Abrechnungsverfahren erlaubt keine Auswer- tung nach Verkehrsmitteln und zurückgelegten Entfernungen, insbesondere auch weil Fahrkar- ten oder Flüge separat von den Dienststellen per Einzelbuchung bezahlt werden. Die Benutzung von Kraftfahrzeugen wird in Fahrtenbüchern dokumentiert, die manuell ausgewertet werden müssten. Eine zentrale Erfassung und Gesamtauswertung würde einen zusätzlichen unverhält- nismäßigen sowie kosten- und regelungsintensiven Personal-, Organisations- und Technologie- aufwand verursachen. Kompensation von Emissionen Für die freiwillige Kompensation von unvermeidlichen Dienstreisen mit PKW, Bus oder Flugzeug gibt es verschiedene Angebote. So fördert zum Beispiel die Karlsruher Energie- und Klima- schutzagentur (KEK) mit dem Karlsruher Klimafonds Aufforstungsprojekte in Ecuador (https://karlsruher-klimafonds.de/jetzt-kompensieren/), andere Anbieter sind Atmosfair (Atmos- fair.de) und myclimate (https://co2.myclimate.org). Weitere Informationen bietet der Ratgeber „Freiwillige CO2-Kompensation“ des Umweltbundesamtes. Im Zuge der Überarbeitung der städtischen Mobilitätsrichtlinie wird geprüft, inwieweit Kompensationsmaßnahmen bei Dienst- reisen mit aufgenommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die städtischen Mobilitätsrichtlinien sind den Geschäften der laufenden Verwaltung zuzuord- nen. Parallel und, wenn möglich, in Abstimmung mit der Änderung des Reisekostenrechts wer- den die Richtlinien überdacht. Dabei werden die Vorschläge der Antragsteller in die Überlegun- gen einbezogen und den Gesellschaften zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Verwaltung emp- fiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Protokoll TOP 22
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    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Verkehrsmittel bei Dienstreisen Punkt 22.1 der Tagesordnung: Verkehrsmittelnutzung bei Dienstreisen Antrag: AfD Vorlage: 2019/0936 Punkt 22.2 der Tagesordnung: Mobilitätsrichtlinien für Dienstreisen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1074 Änderungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2019/1192 Beschluss: Verwiesen in den Hauptausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 22, 22.1, 22.2 und den Änderungsantrag zur Behandlung auf. Ich würde gerne die Punkte 22.1 und 22.2 hintereinander abstimmen, rufe sie aber trotz- dem zusammen auf, weil sie ähnlich in der Zielsetzung sind. Zu dem Antrag der GRÜNEN gibt es noch einen Änderungsantrag von den FW|FÜR. Stadtrat Schnell (AfD): Am 16. Juli 2019 hat der Karlsruher Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den Klimanotstand auszurufen. Dieser Beschluss zum Klimanotstand basiert auf der These, der durch die Menschen verursachte CO2-Ausstoß trüge maßgeblich zur Klimaveränderung bei und Anstrengungen von Karlsruhe zur CO2-Einsparung könnten die Klimaveränderung beeinflussen. Ich lasse das jetzt einfach mal so stehen. Wer zu so etwas A sagt, der sollte auch konsequenterweise B sagen und es nicht bei einer reinen Symbolik belassen, sondern vielmehr aktiv mit gutem Beispiel selbst vorangehen. Der Luftverkehr trägt nicht unerheblich zum CO2-Ausstoß bei, deshalb beantragen wir, dass Gemeinde- – 2 – ratsmitglieder und Angestellte der Stadt Karlsruhe künftig bei Dienstreisen zu Zielen in EU- Ländern einschließlich Großbritanniens, die ohne Nutzung von Fähren zu erreichen sind, bis zu einer Distanz von eintausend Kilometern, ausschließlich Bodenverkehrsmittel nutzen. In dieser Abgrenzung lassen sich alle Orte mit Flughäfen mit einer Tagesreise per Bahn ab Karlsruhe erreichen. Nach Temeswar können Sie somit auch weiterhin fliegen, während- dessen beispielsweise nach Barcelona künftig der TGV, mit dem Sie in weniger als zehn Stunden dort sein können, angesagt wäre. Um bei diesem Beispiel zu bleiben, wenn Sie dann in Paris den nötigen Bahnhofswechsel per Metro vollziehen, können Sie zugleich einmal Multikulti so richtig life erleben und so Ihren Erfahrungsschatz bereichern. Diese Definition ist klar einfach und stringent und von daher, wenn Sie wirklich mit gutem Bei- spiel vorangehen wollen, zustimmungsfähig. Wenn ich mir dagegen den Antrag der GRÜNEN zu diesem Thema betrachte, komme ich nicht umhin festzustellen, dass hier ein Bürokratiemonster, durch die Pflicht der Dokumen- tation von Entscheidungen, aufgebaut werden soll. Das merken Sie schon allein an der Länge des Antrages. Dennoch sollen hier Ausnahmen möglich sein, das nennt sich dann Öffnungsklausel. Auf gut deutsch, wenn ich mir eine gute Begründung einfallen lasse, dann kann ich eben doch auf Kurzstrecken mit dem Flieger reisen. So nicht, meine Damen und Herren! Wenn Sie zum Beispiel den Zirkel für den Autoverkehr sperren, anstatt wie bislang für Anlieger freizugeben, dann hat der Bürger hier keine Wahl, er hat keine Öff- nungsklausel, kann keine noch so plausible Begründung angeben, weshalb er dann doch entlang fahren müsste. Mit anderen Worten, dem Bürger predigen Sie Wasser, wollen sich aber das Recht vorbehalten, jederzeit Wein zu trinken, oder wie es unser ehemaliger Minis- terpräsident Mappus einst formulierte: „Die GRÜNEN sind immer da, wo es warm raus- kommt.“ Wir lehnen deshalb den Antrag der GRÜNEN ab. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir sehen eine Veränderung der dienstlichen Mobilität von städtischen Bediensteten und von Gemeinderäten und Gemeinderätinnen bei der Aus- übung ihres Amtes aus zwei Gründen als geboten und wichtig an. Wir sollten als Men- schen, die für die Stadt Karlsruhe und vor allem auch für die Zukunft dieser Stadt arbeiten, mit voller Kraft darauf hinwirken, die CO2-Emission aus der Mobilität zu senken. Es geht tatsächlich um jede Tonne CO2, die in die Atmosphäre imitiert wird. Darüber hinaus sehen wir eine starke Vorbildwirkung, wenn die Bediensteten der Stadt und die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen ihre Dienstgänge und Reisen im Sinne des Klimaschutzes planen und durchführen. Diese Vorbildwirkung der öffentlichen Hand wird auch explizit im Klima- schutzgesetz des Landes Baden-Württemberg erwähnt und gefordert. Unser Antrag um- fasst mehrere Punkte. Zuerst geht es darum sofort zu handeln. Hier geht der Antrag sehr stark ins Detail, um auch schon Vorarbeit zu leisten. Das ist nach unserer Ansicht nicht der beste Weg, allerdings sehen wir es als geboten an, frühzeitig zu reagieren. Der Gemeinde- rat sollte nicht versuchen, die Arbeit der Verwaltung zu machen, aber wir wollen doch hier ein bisschen Vorschub leisten und auch gerne die Diskussion anregen. Hier sehen wir es als notwendig an, da offensichtlich sehr wenige Daten über die städtischen Reisen zum aktuel- len Zeitpunkt vorhanden sind. Daher fordern wir als zweiten Teil, die direkte Dokumentati- on der Reisen, denn niemand kann ein Problem bearbeiten, dass er oder sie nicht kennt. Wir fordern ein einfaches, nicht nach Personen auswählbares System zur Erfassung der Emissionen durch Dienst- und Delegationsreisen. Ein längerfristiges Konzept, das auf den Informationen fußt, die mit der Dokumentation gewonnen wurden, und Grundlage dieses Konzeptes, könnte ein Missionsbudget sein, das die Stadt sich für Dienst- und Delegations- reisen gibt. Genau in der Folge ist es auch sinnvoll, dieses Konzept auf die städtischen Ge- – 3 – sellschaften und Beteiligungen zu übertragen, damit eben nur einmal dieser Verwaltungs- aufwand entsteht. Die Stellungnahme, die Sie uns geliefert haben, enttäuscht uns. Sie verweisen auf das Prin- zip der Sparsamkeit und auf das Landesreisekostengesetz, eine Abwägung mit den Zielen des Klimaschutzgesetzes findet nicht statt. Wir fragen uns, warum Sie das nicht in Berück- sichtigung gezogen haben. Sie betonen, eine Dokumentation sei zu kompliziert und zu kostenintensiv, weil Reisen unterschiedlich und mit Einzelbuchungen verarbeitet werden. Das heißt eigentlich, dass wir an dieser Stelle ganz klares Optimierungspotenzial für die Verwaltung haben, unabhängig davon, ob wir jetzt damit noch CO2-Emissionen einsparen oder nicht. Deswegen haben wir das Problem, dass wir in der Stellungnahme keinen Geist von Innovation und vorbildhaften Verhaltens sehen, sondern eigentlich ein Zurückhalten und Zögern und ein Abwarten, bis irgendwann mal ein Landesreisekostengesetz vielleicht auf Landesebene andere Grundlagen schafft, denen man dann folgen kann. Wir denken, dies ist nicht der Anspruch, den die Stadt haben sollte. Lassen Sie uns bei dem Thema dienstlicher Mobilität vorangehen! Wir können ein gutes Beispiel für das Land oder andere Kommunen sein, denn irgendwer muss vorangehen und gute Beispiele setzen, die andere dann abschreiben können. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Da hat die AfD jetzt wirklich etwas Tolles losgetreten, ich ha- be mich schon gefragt, ob der Antrag so richtig ernst zu nehmen ist, als ich die Begrün- dung heute wahrgenommen habe, ist mein Zweifel so etwas von unterfüttert worden, so ganz ernst war es wohl doch nicht mit dem Hinweis. Aber dass die GRÜNEN jetzt so einen draufsetzen, das hat mir gezeigt - unabhängig davon, dass es ein sehr eng bedruckter An- trag war, den ich noch nicht so ganz verarbeiten konnte - dass Sie genau ins Gegenteil überschießen. Ich bin auch überzeugt, dass Sie das in dem Fall ernst meinen, aber ganz offen gestanden, wollen Sie der Verwaltung so etwas aufbürden? Das ist Veggie hoch drei! Sie wollen da etwas erreichen, aber setzen Dokumentationspflichten voraus, und das alles soll natürlich evaluiert werden. Leute - in der Verwaltung arbeiten doch nur gestandene Frauen und Männer, die wissen was sie machen! Ich habe nicht irgendwo einmal den An- lass gesehen, dass da jemand überzieht. Die müssen den Job für diese Großstadt machen, wir sind über dreihunderttausend Einwohner, und wenn es die zeitliche Disposition einfach nicht anders erlaubt, dann muss geflogen oder mit einem anderen sehr schnellen Trans- portmittel gefahren werden, ohne dass sich irgendeiner rechtfertigen muss. Wenn wir so unsere Arbeit behindern, dann glaube ich machen wir keine Fortschritte, auch nicht in energiepolitischer Sicht. Wir müssen die große Kelle nehmen, aber nicht versuchen, solche Kleinigkeiten zu überregulieren. Also mit Verlaub, beide Anträge haben uns heute nicht weitergeführt. Stadtrat Huber (SPD): Jeder von uns, der gelegentlich auf Dienstreise geht, der weiß, dass es verschiedene Faktoren gibt, die man beachten muss: Wirtschaftlichkeit, Pünktlich- keit, Nachhaltigkeit, aber auch Komfort ist wichtig sowie der gesetzliche Rahmen, und der- jenige, der wie ich im öffentlichen Dienst arbeitet, der kennt den, das ist das Landesreise- kostengesetz, bei mir ist es das Bundesreisekostengesetz, und das gibt einen ganz klaren Rahmen vor. Dieses Gesetz wurde vor langer Zeit wahrscheinlich geschrieben und da gab es andere Faktoren, die wichtiger waren, die Wirtschaftlichkeit zum Beispiel. Möglicher- weise hat sich das jetzt geändert und heute ist die Nachhaltigkeit wichtiger, der Meinung bin ich auch. Aber ich bin auch der Meinung, dass wir hier nicht Dinge beschließen kön- nen, die die Verwaltung dazu verpflichten würde, mit dem Landesreisekostengesetz in – 4 – Konflikt zu treten. Deswegen verstehen wir ganz und gar die Stellungnahme der Verwal- tung. Ich möchte ganz zum Schluss einen kleinen Kommentar machen, ich hoffe, dass Sie mir, und das richte ich jetzt an die GRÜNEN, das jetzt nicht als Polemik auslegen, weil ich es nicht so meine. Sie haben hier immer wieder als Fraktion gezeigt, dass Sie auch Lust ha- ben, hier über Dinge zu diskutieren, die über unseren Tellerrand hinausgehen, und es ist auch wichtig, dass wir die kommunalpolitischen Dinge und unseren Handlungsraum in ei- nem größeren Kontext sehen. Jetzt sind die GRÜNEN schon seit geraumer Zeit in der Lan- desgesetzgebung mit in der Verantwortung. Sie haben zwei Landtagsabgeordnete aus Karlsruhe, eine Abgeordnete und einen Abgeordneten. Dann schnappen Sie sich doch mal diese Leute, die im Endeffekt das Landesreisekostengesetz auch ändern können, und sto- ßen Sie doch mal in Ihrer Partei einen Prozess an, der diese Faktoren, die ich beschrieben habe, vielleicht ein bisschen anders verlagert, weil das der Schlüssel zum Erfolg ist. Wir können uns hier noch stundenlang darüber unterhalten, wie wir der Verwaltung die Dau- menschrauben anlegen oder so etwas, aber das ist der Punkt, bei dem wir angreifen kön- nen. Da möchte ich einfach hoffen, dass Ihre Diskussionsfreude vielleicht auch dort besser oder mindestens genauso gut zum Ziel führt als bei uns hier im Haus. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir haben diesen Ergänzungsantrag geschrieben zur Kompensation von unabdingbaren Dienstreisen, weil wir ein Bewusstsein schaffen möch- ten. Wir wollen keine kleinteiligen Maßnahmen ergreifen, die Bürokratisierungen hinter sich ziehen, deshalb kam es zu unserer Vorstellung, dass zum Beispiel für eine Reise ent- sprechende Kompensationszahlungen, letztlich ein Ausgleich, bezahlt werden, und dadurch ein Bewusstsein geschaffen wird, dass unsere Reisen Konsequenzen nach sich zie- hen, und diese minimiert werden müssen. Der Vorsitzende: Ich würde gerne auf Ihre Ausführungen, Herr Stadtrat Löffler, eingehen und Sie bitten, einfach noch mal auf der Seite drei zu lesen - jetzt muss ich selbst schauen, wo ich es habe. Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir, parallel zu einer Überarbeitung des Reisekostenrechts auf Landesebene, uns unsere Gedanken machen und es gegebenenfalls, und das steht auf Seite drei, parallel und wenn möglich in Abstimmung mit der Änderung des Reisekostenrechtes, die Richtlinien überarbeiten. Das habe ich Ihnen zugesagt, und wir werden Ihre Anregungen dabei berücksichtigen. Zum Thema Kompensation, also wenn eine Delegation der Stadt Karlsruhe unterwegs ist, kompensieren wir es heute auch schon, da sollte es dann durchaus eine generelle Regelung werden, zumindest auf Flugreisen. Ich weiß nicht, ob man das auf alle Reisearten runterbrechen sollte. Beim Thema Dokumentation bin ich ein bisschen anderer Meinung. Es ist wichtig, dass wir klare Handlungsrichtlinien haben, aber ob es uns dann am Ende hilft, alle Reisen zu erfas- sen und zu dokumentieren, um dann damit irgendetwas auszurechnen, als wesentlicher Beitrag zur CO2-Einsparung, da glaube ich, haben wir andere Baustellen, wo wir schneller und sinnvoller das als Steuerungsinstrument verwenden können. Dass wir aber versuchen, eine Bewusstseinsveränderung dahingehend zu bekommen, dass wir uns auf klimaneutrale oder klimaneutralere Mobilitätsarten einstellen, bis dahin, dass wir auch stärker über Vide- okonferenzen und alles diskutieren müssen, das ist in Ordnung, aber lassen Sie uns das bitte erarbeiten. Ich sage Ihnen das zu, und ich würde Ihnen das auch zur Diskussion stel- len. Nur es ist etwas, was wir für uns finden müssen, und wo wir auch ein bisschen auf das Landesreisekostengesetz Bezug nehmen müssen. Da kann ich mich dem Appell nur an- schließen. Ich glaube, im Landesreisekostengesetz steht immer noch, dass man für eine Hotelübernachtung nur 69 Euro bekommt, dafür bekommen Sie in ganz Baden- – 5 – Württemberg kein Hotel mehr, deshalb gibt es dafür eine Ausnahmeregelung, dass das für Stuttgart nicht gilt oder man nachweisen muss, dass man kein billigeres gefunden hat, und dann wird es irgendwann absurd. Ich kann mich auch aus eigener Erfahrung schon seit 2006 allen Änderungswünschen an das Landesreisekostengesetz nur anschließen, aber unabhängig davon, sollten wir für uns schauen, dass wir dieses Thema Nachhaltigkeit stär- ker einbringen. Das sage ich Ihnen zu, aber lassen Sie das bitte uns machen. Wir stellen Ihnen das gerne zur Diskussion. Wenn wir uns so verständigen könnten, denn sonst müsste ich Ihnen vorschlagen, diesen Antrag abzulehnen, weil es ein grundsätzliches Strukturthe- ma ist. Stadtrat Löffler (Die LINKE.): Sie haben gerade schon gesagt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie daraus Punkte aufgreifen, und jetzt wollen Sie uns das noch mal darstellen. Dann würde ich schon um Verbindlichkeit bitten, dass das noch mal als Vorlage in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit geht, damit man daraus weitere Maßnahmen für das Klima- schutzkonzept entwickeln kann. Wenn Sie sagen, der Aufwand ist so hoch, dass Sie das nicht kurzfristig hinbekommen, dann darf das auch gerne noch in einem Jahr nachgereicht werden, aber das wäre dann etwas anderes. Der Vorsitzende: Wir haben uns einen Baustein vorgenommen, die klimaneutrale Verwal- tung, da müssen wir schauen, ob das ein wesentliches Einsparpotential birgt oder nicht. Ich persönlich glaube dies nicht, aber wir werden das prüfen. Unabhängig davon und nicht abwartend bis wir so weit sind, würde ich gerne Ihre Ideen aufnehmen, dass wir noch mal unsere Reisekostenregelung daraufhin checken, dass wir Anreize setzen, um bei der Mobi- lität auch die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz reinzunehmen und den Kompensa- tionsgedanken aufzunehmen. Das würde ich Ihnen im Hauptausschuss, denn der ist dafür zuständig, durchaus mal zur Diskussion stellen, zur Kenntnisnahme. Ich lasse mir ungern von Ihnen an der Stelle erklären, was ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tun darf, aber ich glaube, dass wir uns am Ende mit der Zielsetzung treffen werden. Deswegen würde ich Ihnen das gerne zur Kenntnis geben und dann diskutieren wir das aus, wenn Sie mich überzeugen, können wir das gerne aufnehmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir hatten unseren Antrag zuerst eingereicht, was passiert mit unserem Antrag? Er müsste genauso behandelt werden. Der Vorsitzende: Sie können nachher schauen, ob ich Ihre Vorschläge aufgenommen ha- ben. Ich kann Ihnen nicht allzu viele Hoffnungen machen, weil diese Eintausend-Kilometer- Geschichte nach meiner Einschätzung unrealistisch ist. Wenn Sie eine Abstimmung wollen, können wir das machen. (Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) verneint) Alles klar, ich habe es ein bisschen anderes gesagt, aber wenn Sie es so verstanden haben, ist es in Ordnung. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2020