Straßenlärm in Daxlanden und Grünwinkel

Vorlage: 2019/1068
Art: Antrag
Datum: 23.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Grünwinkel

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 17.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1068 Straßenlärm in Daxlanden und Grünwinkel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.2 x 1. Für den Abschnitt ab der Kreuzung B36 / Rheinhafenstr bis zu den geplanten Tempo 30- Bereichen an der Rheinhafenstr und Eckener Straße im Lärmaktionsplan wird zusätzlich ein Antrag auf Tempo 30 eingereicht. 2. Es wird eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Tempobeschränkungen in der Eckener Straße und Rheinhafenstraße eingefordert. 3. Der Mittelstreifen in der Rheinhafenstraße wird mit weiteren Bäumen als Wohngebiet aufgewertet. 4. Die B36 wird von der Südtangente/ B10 über die L 605 zur B3 und B36 ausgeschildert, da hier keine Wohngebiete durchfahren werden. 5. Mittelfristig werden in der Rheinhafenstraße Kreisverkehre bei der August-Dosenbach- Straße und bei der Kirschstraße geplant. 6. Es wird ein Nachtfahrverbot für LKW von 22-6 Uhr in der Rheinhafenstraße beantragt. 7. Es erfolgt ein Rückbau der Rheinhafenstraße zwischen Agathestraße und August-Dosen- bach-Straße auf eine Fahrspur. Begründung: Die geplanten Maßnahmen des Tempo 30 in der Eckener Straße und Rheinhafenstraße werden begrüßt, sind aber zu kurz gegriffen, um das Lärmproblem zu beseitigen. Außer dem Lärm bil- den sich durch die Erschütterungen auch Risse in Häusern und Fahrbahnen. Die Bewohner di- rekt an den beiden Straßen sind insbesondere durch den gestiegen LKW-Verkehr in diesem Be- reich stark betroffen. Beschleunigung und Bremsung bei den unterschiedlichen Tempozonen werden den Lärm erhöhen. Daher müssen weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung realisiert werden, nicht erst, wenn der Lärm als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Michael Zeh

  • Stellungnahme TOP 17.2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1068 Dez. 5 Straßenlärm in Daxlanden und Grünwinkel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.2 x Kurzfassung Auf die einzelnen Punkte des Antrages wird in den ergänzenden Erläuterungen eingegangen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Für den Abschnitt ab der Kreuzung B36 / Rheinhafenstr bis zu den geplanten Tempo 30-Bereichen an der Rheinhafenstr und Eckener Straße im Lärmaktions- plan wird zusätzlich ein Antrag auf Tempo 30 eingereicht. Im Rahmen der derzeitigen Anpassung des Lärmaktionsplanes soll die Geschwindigkeitsbe- schränkung auf 30 km/h ganztägig für die Rheinhafenstraße zwischen Kirschstraße bis zur Ecke- nerstraße gelten. Für die Eckenerstraße und Michelinstraße ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Bereich zwischen Franz-Abt-Straße und Silcherstraße vorgesehen. Eine Verlängerung des Straßenabschnittes ist leider nicht möglich. Die Lärmbelastung liegt im weiteren Verlauf unterhalb der Untersuchungsschwelle. Sofern weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen mög- lich werden sollten, werden diese von der Verwaltung erneut überprüft und schnellstmöglich in eine neue Fortschreibung des Lärmaktionsplanes aufgenommen. 2. Es wird eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Tempobeschrän- kungen in der Eckener Straße und Rheinhafenstraße eingefordert. In der Eckenerstraße und der Rheinhafenstraße werden durch das Ordnungs- und Bürgeramt bereits jetzt in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Beide Stra- ßen gehören zu den Bereichen, in denen innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe die meisten mobilen Geschwindigkeitskontrollen erfolgen. Zudem sind im Kreuzungsbereich Eckenerstraße/Rheinhafenstraße in Fahrtrichtung Stadt- zentrum und in der Eckenerstraße für beide Fahrtrichtungen stationäre Geschwindigkeits- messanlagen installiert. Des Weiteren wurden sowohl in der Eckenerstraße in der Zeit vom 9. bis 15. August 2019 als auch in der Rheinhafenstraße in der Zeit vom 18. bis 24. Oktober 2019 durch Aufstellung einer mobilen Messstation 24-stündige durchgängige Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Messergebnisse zeigten nur vereinzelt erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Ordnungs- und Bürgeramt wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten die mobilen Geschwindigkeitskontrollen weiterhin in regelmäßigen Abständen durchführen. 3. Der Mittelstreifen in der Rheinhafenstraße wird mit weiteren Bäumen als Wohngebiet aufgewertet. Unter dem Mittelstreifen der Rheinhafenstraße zwischen der Kirsch- und der Agathenstraße liegt ein Regenwasserkanal. Eine Baumpflanzung ist in diesem Bereich ausgeschlossen. Inwie- weit eine Verdichtung durch Baumpflanzungen in den weiteren Abschnitten möglich ist, wer- den die zuständigen Fachämter prüfen. 4. Die B36 wird von der Südtangente/ B10 über die L 605 zur B3 und B36 ausge- schildert, da hier keine Wohngebiete durchfahren werden. Eine Bundesstraße muss auf ihrer Strecke auch in der Wegweisung mit dem Bundesstraßen- nummernzeichen als solche ausgewiesen sein. Über eine diesbezügliche Änderung / Umwid- mung entscheidet das Regierungspräsidium. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Fern- und Nahzielverzeichnis des Bundesministers für Verkehr schreibt die Kennzeichnung der Bundesstraßen mit der Nennung der Nah- und Fernziele vor. Ein Fernziel kennzeichnet den Verlauf der Bundesstraße. Für die Strecke Karlsruhe-Rastatt schreibt das Verzeichnis als Fernziel "Rastatt" und als Nahziel "Durmersheim" vor. Das Ziel “Rastatt“ ist auch ein Fernziel der B3, jedoch erst ab dem Knoten mit der L605 (Ende der L605) in Höhe der Anschlussstelle KA-Süd der A5. Die notwendige Umbeschilderung von ca. 90 Schildern bei einer Änderung der Führung des Ziels “Rastatt“ würde ca. 200.000 Euro Kosten verursachen. Eine Zielführung nach Rheinstetten (mit Mörsch und Forchheim) und zu den Ortschaften Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim über die L605 und B3 hätte erhebliche Wegstrecken zur Folge (siehe Abb. 1). Diese Ortschaften liegen direkt an der B36. Die B3 ist eine stark belastete Straße, welche ständig unter Stau leidet und auch unfall- trächtig ist. Es müsste überprüft werden, ob diese Straße dann nicht überlastet ist. Eine Zielführung von “Rastatt“ über die B3 oder auch über die A5 entscheidet das Regie- rungspräsidium. Abb. 1: Zielführungen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 5. Mittelfristig werden in der Rheinhafenstraße Kreisverkehre bei der August- Dosenbach- Straße und bei der Kirschstraße geplant. Beide Knotenpunkte sind aufgrund der unterschiedlich hohen Verkehrsbedeutung der überge- ordneten und untergeordneten Arme nicht unmittelbar prädestiniert für die Anlage von Kreis- verkehren. Da bei Kreisverkehren auch der Verkehr auf der Rheinhafenstraße gegenüber dem im Kreis befindlichen Verkehr Vorfahrt gewähren muss, müsste unter Umständen mit deutlich vermehrtem Auftreten von Abbrems- und Anfahrvorgängen gerechnet werden, als dies heute oder bei anderen möglichen Knotenpunktformen der Fall wäre. Unabhängig davon wird die Option von Kreisverkehren an beiden Stellen dennoch in die weiteren Überlegungen einbezo- gen, aber auch andere Möglichkeiten zur Verstetigung bzw. Verlangsamung des Verkehrs un- tersucht. 6. Es wird ein Nachtfahrverbot für LKW von 22-6 Uhr in der Rheinhafenstraße be- antragt. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für Lastkraftwagen bedarf einer rechtlichen Grundlage nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Eine entsprechende Beschränkung wäre hiernach bei einer besonderen örtlichen Gefährdungslage möglich. Diese begründet sich zum Beispiel durch ein starkes Gefälle, enge Kurven, schmale Straßen oder einen unübersichtlichen Straßenverlauf. In der Rheinhafenstraße sind solche Voraussetzungen nicht gegeben. Aus Lärm- schutzgründen kann jedoch, mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde des Regierungspräsi- diums Karlsruhe, unter Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen und der LKW-Umleitungs- strecke, ein Nachtfahrverbot durch die kommunale Straßenverkehrsbehörde umgesetzt werden. Allerdings soll 2020 in der Rheinhafenstraße ganztags Tempo 30 realisiert werden, was dann auch tagsüber für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Rheinhafenstraße (Agathen- straße bis Kirschstraße) eine deutlich wahrnehmbare Lärmminderung bedeuten wird. Sollte die- se Maßnahme nicht die gewünschte Wirksamkeit entfalten, wird ein LKW-Nachtfahrverbot ge- prüft. 7. Es erfolgt ein Rückbau der Rheinhafenstraße zwischen Agathenstraße und Au- gust-Dosenbach-Straße auf eine Fahrspur. Im Zuge der Erschließung des Gebietes um die August-Dosenbach-Straße (August-Klingler- Areal) ist auch eine Verbreiterung der Mittelinsel in der Rheinhafenstraße in südliche Richtung geplant, um dort einen nutzbaren Aufstellbereich für die zu- und abfließenden Verkehre zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist die Fortführung der bereits bestehenden Einstreifigkeit zuzüglich eines Radfahrstreifens auf der Südfahrbahn analog zu dem Abschnitt zwischen Rö- merstraße und Agathenstraße vorgesehen, da die Kfz-Verkehre in dem Abschnitt ohnehin ein- streifig zufließen. Dies erfolgt im Rahmen des derzeit laufenden vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes. Ergänzende Erläuterungen Seite 5