Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vorlage: 2019/1066
Art: Antrag
Datum: 23.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1066 Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 25 x 1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2019-2024) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Bera- tung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen. 2. Die Stadtverwaltung führt eine Bestandsanalyse durch und prüft, welche Defizite es auf- zuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Dabei wird evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen der- zeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugäng- lich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. Diese Bestandsanalyse und der zusätzliche Bedarf werden umgehend dem Sozialaus- schuss berichtet. Fehlende Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich wer- den zeitnah umgesetzt. Die Stadtverwaltung gibt bekannt, bis wann die Bestandsanalyse mit dem zusätzlichen Bedarf fertiggestellt sein wird. Sachverhalt / Begründung: Häusliche Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch ihrem Partner oder Expartner bzw. Mann oder Exmann. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen. Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Dieses Überein- kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli- cher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen, an die auch die Kommunen gebunden sind. Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu Ergänzende Erläuterungen Seite 2 schaffen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Karlsruhe zum Schutz vor Gewalt, zur Bera- tung und zur Prävention. In Karlsruhe sind auf dem Gebiet bereits zahlreiche Träger*innen und Vereine tätig. Diese Trä- ger*innen kämpfen mit der unsicheren Finanzierungsstruktur von Haushalt zu Haushalt, weil es sich bei den Mitteln für den Bereich Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häus- licher Gewalt um sogenannte „freiwillige Leistungen“ handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist. Um die bestehenden Unterstützungsangebote im Bereich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe zu sichern, treten die antragstellenden Fraktionen bis zur Wahl des nächsten Gemeinderats für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur dauerhaften Finanzierung der Trä- ger*innen ein. Nach Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts zur Erfüllung der Istanbul Konvention durch die Stadt Karlsruhe kann im ein oder anderen Bereich die finanzielle Ausstattung der Trä- ger*innen und Vereine nachgeschärft werden. Unterzeichnet von: Zoe Mayer Jorinda Fahringer Tilman Pfannkuch Dr. Rahsan Dogan Parsa Marvi Yvette Melchien Lüppo Cramer Rebecca Ansin Tom Høyem Mathilde Göttel Karin Binder Petra Lorenz Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme TOP 25
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1066 Dez. 1 Selbstverpflichtung des Gemeinderates zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häusliche Ge- walt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 25 x Kurzfassung 1. Die Stadtverwaltung befürwortet den interfraktionellen Antrag. Die Stadt Karlsruhe hat die Schutzunterkünfte und Unterstützungsdienste bei Gewalt gegen Frauen bereits in der Ver- gangenheit im Rahmen der freiwilligen Leistungen kontinuierlich finanziell gefördert. Die Selbstverpflichtung gibt den Trägereinrichtungen nun noch weiterreichende Planungssicher- heit. 2. Das Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird alle in der Anfrage genannten Aspekte berücksichtigen. Die Bestands- und Bedarfsanalyse der Unterstützungsinfrastruktur in Karlsruhe wird voraussichtlich bis zur Sommerpause 2020 fertiggestellt sein. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die Stadtverwaltung befürwortet den interfraktionellen Antrag „Selbstverpflichtung des Ge- meinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt“. Die Stadt Karlsruhe hat die Schutzunterkünfte und Unterstützungsdienste bei Gewalt gegen Frauen bereits in der Vergan- genheit im Rahmen der freiwilligen Leistungen kontinuierlich finanziell gefördert. Die Selbstver- pflichtung gibt den Trägereinrichtungen sowie den Mitarbeitenden in diesem belastenden Ar- beitsfeld nun noch weiterreichende Planungssicherheit und verbessert die Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Zu 2.: Für die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde im Juli 2019 eine 50%-Stelle, befristet auf zwei Jahre, bewilligt. Für diese Stelle läuft zurzeit das Besetzungsver- fahren. Mit einer Besetzung ist im Februar 2020 zu rechnen. Die Konzeptentwicklung umfasst eine Bedarfs- und eine Bestandsanalyse, die Entwicklung von Zielen, Handlungsfeldern, Maßnahmen und einem Zeitplan so wie die Benennung der Zustän- digkeiten für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Dabei werden die Maßgaben der Is- tanbul-Konvention sowohl zur Infrastrukturausstattung (angemessene Anzahl an Einrichtungen, Wohnortnähe, Zugänglichkeit, etc.) als auch zu den Zielgruppen (Kinder, Frauen mit Behinde- rung, Frauen, die kein Deutsch sprechen, etc.) berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bestands- und Bedarfsanalyse bis zur Sommerpause 2020 fertiggestellt sein wird.

  • Abstimmungsergebnis_Top25
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI, FDP, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2019/1066 Beschluss: 1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2019-2024) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen. 2. Die Stadtverwaltung führt eine Bestandsanalyse durch und prüft, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Dabei wird evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. Diese Bestandsanalyse und der zusätzliche Bedarf werden umgehend dem Sozialausschuss berichtet. Fehlende Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich werden zeitnah umgesetzt. Die Stadtverwaltung gibt bekannt, bis wann die Bestandsanalyse mit dem zusätzlichen Bedarf fertiggestellt sein wird. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen, einstimmig angenommen – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Gewalt an Frauen ist ein weltweites kulturübergreifendes und strukturelles Problem. Es gehört zur Wirklichkeit vieler Frauen, auch in diesem Land und auch in dieser Stadt. Jede vierte Frau in Deutschland ist von Gewalt durch ihren Mann beziehungsweise Partner oder Ex-Mann/Ex-Partner betroffen, häufig sind Kinder involviert. Seit „Me Too“ wissen immer mehr Frauen, dass sie nicht alleine sind. Glücklicherweise wenden sich immer mehr Frauen an die Beratungs- und Unterstützungsangebote. In Karlsruhe übernehmen diese Aufgaben verschiedene Trägerinnen und Träger, die sich 2016 zum Bündnis „Frauen gegen Gewalt gegen Frauen“ zusammengeschlossen haben. Die Vernetzung ist ausgezeichnet, aber die Finanzierung ist komplex und nicht umfänglich gesichert. Eine Lösung ist deshalb die interfraktionell beantragte Selbstverpflichtung, die beinhaltet, dass bei den kommenden beiden Haushalten zumindest in diesem Bereich nicht gekürzt wird. Damit zeigen wir unsere Anerkennung und Hochachtung davor, was diese Institutionen leisten. Es zeigt aber auch, wie wichtig uns dieses Thema ist. Wir müssen alles dafür tun, um dazu beizutragen, dass die Betroffenen fachliche Beratung, Unterstützung und Schutz bekommen. Die Bedeutung des Themas zeigt sich auch an dem seit 2018 endlich auch in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz die Istanbul-Konvention. Nicht nur ausreichend Fachberatungsstellen, Frauen- und Kinderschutzhäuser sind darin gefordert. Deutschland, Baden-Württemberg und Karlsruhe werden durch die Konvention auch verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Wir begrüßen es sehr, dass wir hier alle an einem Strang ziehen und die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme eine Bestands- und Bedarfsanalyse bis Sommer 2020 in Aussicht stellt. Wir GRÜNE werden uns weiter für Schutz und Prävention und Gewaltfreiheit einsetzen, auch im Hinblick auf ein stärkeres Hinterfragen von Geschlechterstereotypen von der Kita an. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Ich möchte nur zwei kurze Stichpunkte zu dem Redebeitrag der Vorrednerin, die für die Antragsteller spricht, ergänzen. Der Antrag ist eine logische Konsequenz und setzt eine gute Tradition in dem Haus weiter. Wir haben in den schwierigen Haushaltsjahren 2016/17, als wir Einsparungen vornehmen mussten, gerade im sozialen Bereich wie auch in allen anderen Bereichen, uns damals auch mit allen Fraktionen im Hause im Einvernehmen immer dafür eingesetzt, dass wir die beiden Frauenhäuser, die Frauenberatungsstelle und die Clearingstelle unterstützen. Das strukturelle Problem ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune handelt. Da sind die Gesetzgeber gefordert auf Landesebene nachzujustieren, es zur Pflichtaufgabe zu erklären, damit die Probleme gelöst sind, die Trägerverbände endlich dauerhafte Planungssicherheit und wir auch entsprechende Unterstützung haben. Es ist schön, wenn wir diese Tradition, die wir uns selbst auferlegt hatten, auch aus einer moralischen Verpflichtung hier gemeinsam wieder fortführen. Stadträtin Melchien (SPD): Ja es ist ein starkes Signal an die Öffentlichkeit und an die in dem Bereich tätigen Träger und an die Betroffenen, dass hier die Fraktionen gemeinsam diesen Beschluss fassen und die Stadtverwaltung dies auch ausdrücklich begrüßt. Verlässlichkeit ist in diesem Themenfeld besonders geboten. Es ist wahr und in diesem Zusammenhang besonders zu betonen, wenn Frauen Hilfe suchen, war und ist es in unserer Stadt nie von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gewesen, ob sie diese auch bekommen. Richtig ist aber auch, dass es dennoch längere und somit unbedingt zu reduzierende Wartezeiten gibt, die Betroffene noch – 3 – in Kauf nehmen müssen, wenn sie Gesprächsbedarf artikulieren. Auch wenn der heutige Antrag, uns wurde gesagt, noch mal betont, eine Art Selbstverpflichtung ist, so ist er dennoch wichtig, weil er zeigt, dass es eine breite Mehrheit hier im Hause gibt, die hinter der Umsetzung der Istanbul-Konvention steht. Nicht zuletzt mit dem heutigen Beschluss erkennen wir unsere Aufgabe zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt als Pflichtaufgabe an, auch wenn wir uns selbstverständlich dem von Frau Dr. Dogan noch mal formulierten Apell an die Landesregierung sehr gerne anschließen. Der Gemeinderat verpflichtet sich heute, hiermit in den kommenden Haushaltsberatungen in diesem Sinne Beschlüsse zu fassen und die Beratungs- und Hilfsangebote den entsprechenden Bedarfen gemäß in unserer Stadt auszuweiten. Dazu ist die bis zur Sommerpause in Aussicht gestellte Bedarfsanalyse nicht nur hilfreich, sondern wird auch dringend benötigt. Abschließend möchten wir uns bei allen an dem Aktionsbündnis „Frauen gegen Gewalt an Frauen“ tätigen Trägern bedanken, die sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen und belastender Arbeit unermüdlich auch im politischen Raum engagieren, um Schutz und Beratung und Prävention zum Schutz gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sicherzustellen. Stadtrat Jooß (FDP): Auch wir stehen gerne als Antragsteller mit dabei, wir freuen uns, dass wir hier so eine breite Mehrheit haben. Diese Selbstverpflichtung ist für uns selbstverständlich. Ich möchte nur noch mal nachfragen, ob die anderen Nachbargemeinden mit einbezogen werden sollen oder nicht, ob das Karlsruhe wieder alleine Schultern soll. Wir können natürlich niemanden abweisen, aber das wäre eine gute Sache, dass wir uns erst mal mit den Nachbargemeinden verständigen, genau wie bei dem Karlsruher Pass, das wäre eine tolle Geschichte. Ich erwarte aber auch, bei mehrerer Kooperation der Institutionen Synergieaspekte, dass man hier vielleicht Einsparungen erreichen kann, vor allem im Personalbereich. Stadträtin Fenrich (AfD): Der interfraktionelle Antrag von sieben im Gemeinderat vertretenen Fraktionen mit Ausnahme der achten, der AfD-Fraktion, wird ausdrücklich auch von der AfD- Fraktion unterstützt. Um eine Planungssicherheit der Trägereinrichtungen zu erzielen ist es unerlässlich, dass die Stadt Karlsruhe ihre bislang auf freiwilliger unverbindlicher Basis geleisteten Zuwendungen im Rahmen einer Selbstverpflichtung erbringt. Dies hat die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme auch zugesagt. Verwundert hat es allerdings, dass in dieser Stellungnahme bei den finanziellen Auswirkungen ein nein angekreuzt war. Man wird das, denke ich, in den kommenden Haushaltsberatungen aufnehmen müssen. Am 7. November dieses Jahres fand ein Meeting von Vertreterinnen der Trägereinrichtungen mit den Stadträtinnen aller Fraktionen statt. Bemerkenswert war, dass kein einziger Mann anwesend war, geht es doch hier um Gewalt, die überwiegend von Männern an Frauen verübt wird. Somit ist es auch ein Thema für Männer und nicht ein sogenanntes Gedöns, wie unser Altkanzler Gerhard Schröder es genannt hat. Sehr lobenswert war, dass sich jetzt Herr Jooß als einziger Mann zu Wort gemeldet hat. An uns Stadträtinnen wurde bei diesem Meeting der Wunsch herangetragen, über die Kommunalpolitik auf die Landespolitik einzuwirken, damit sich hinsichtlich einer Umsetzung der Istanbul-Konvention etwas bewegt. Ich denke, da müssen wir Stadträtinnen uns noch Gedanken machen, wie wir das angehen wollen. Dann bin ich auch schon am Schluss. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich ermuntern, uns, die AfD-Fraktion, zu interfraktionellen Anträgen, so wie ich das auch schon einer Kollegin angetragen habe, entsprechend zu kontaktieren. – 4 – Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich finde, es kommt auch in den Redebeiträgen großartig heraus, dass wir bei diesem Thema alle an einem Strang ziehen und dass eben Hilfe an von Gewalt betroffenen Frauen nicht etwas ist, was als freiwillige Leistung in einer Haushaltsverhandlung auf den Prüfstein gestellt werden kann, sondern, dass es unsere Pflicht ist, die finanziellen Mittel bereitzustellen. Ich bin auch frohen Mutes, und da schließe ich mich Frau Dr. Dogan an, für unser zukünftiges Engagement an die Landesregierung, dass die es endlich genauso sieht und Schutz vor Gewalt eben auch strukturell eine Pflichtaufgabe wird. Mit diesem Antrag machen wir deutlich, Gewalt gegen Frauen und Kinder hat in dieser Stadt keinen Platz und Verantwortung hört nicht an der Haustür auf. Aber dieser Antrag ist nicht nur ein Signal, sondern es geht vor allem um mehr finanzielle Sicherheit für Träger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie eben nicht alle zwei Jahre um ihre Stellen bangen müssen, sondern, dass sie mindestens mit den aktuellen finanziellen Mitteln rechnen können. Für mich liegt die Betonung dabei auf dem Wort mindestens, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine sehr anspruchsvolle und fordernde Arbeit und eine Gehaltsentwicklung muss da auf alle Fälle drin sein. Außerdem, und das ist im Punkt zwei mitinbegriffen, wir wollen eine Bestandsanalyse, um eben herauszufinden, wie viel Mittel wir brauchen, um eben allen Frauen barrierefrei den Zugang zu Hilfsangeboten zu bieten. Dann finde ich, wenn wir feststellen, dass es da noch Defizite gibt, dass wir das auf jeden Fall finanziell unterstützen müssen. Bei dieser Bedarfsanalyse ist für mich aber auch zentral, dass man eben auch besondere Rahmenbedingungen und Bedürfnisse betrachtet, von zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderung oder besonders auch von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Wie erreicht man eine Betroffene mit sehr hohem Pflegegrad? Es hat mich jetzt wieder sehr erschreckt, dass in den Zahlen der tödlichen Opfer in der häuslichen Gewalt viele Frauen mit hohem Pflegegrad auftauchen. Es betrifft aber auch pflegende Frauen, die ihre Angehörigen pflegen und vonseiten derer, großer Gewalt ausgesetzt sind, und die oftmals leider gar kein Bewusstsein darüber haben, dass sie das gar nicht ertragen müssen, sondern es vollkommen legitim und wichtig ist, dass sie sich Hilfe suchen. Das heißt, wir brauchen auch eine Offensive in der Prävention gegen Gewalt. Das bedeutet einerseits, dass wir bei Schülerinnen, Lehrerinnen, Eltern natürlich auch Mitarbeiterinnen in städtischen Einrichtungen dahingehend sensibilisieren, dass sie Gewalt in ihrem Umfeld auch erkennen und lernen, wie man in so einem Fall handelt, und wo man sich die entsprechende Hilfe holen kann. Das andere ist aber auch, dass die Betroffenen ermutigt und gestärkt werden müssen, sich eben diese Hilfe auch zu holen, und die auch immer verdienen und in Anspruch nehmen dürfen. Das ist der große Punkt, wo ich einen Lichtblick für die Zukunft sehe, was mich sehr hoffnungsvoll stimmt, dass die Gewalttoleranz sinkt und immer mehr Frauen nicht mehr schweigen, sondern an die Öffentlichkeit gehen. Ni una menos. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich fasse mich kurz, alles Wichtige ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt worden. Ich habe noch eine kleine Anmerkung, es wäre schön und begrüßenswert, wenn die Bestands- und Bedarfsanalyse zur Unterstützungsinfrastruktur schnellstmöglich und vielleicht nicht erst zum Beginn der Sommerpause 2020 fertig gestellt werden würde. Der Vorsitzende: Ich kann mich an mehrere Diskussionen zu diesem Thema erinnern, und möchte nur darauf hinweisen, dass die Umsetzung und eine Konzepterstellung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Ihnen schon mehrfach zugesagt worden ist. Zweitens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es natürlich so ist, dass es sich dabei um haushaltsrechtlich freiwillige Leistungen handelt, aber der Eindruck, liebe Frau Stadträtin Göttel, dass wir jetzt beim – 5 – nächsten Haushalt erst mal alles auf den Prüfstand stellen, und dann willenlos freiwillige Leistungen zusammenstreichen, das entspricht nicht der Kultur, wie wir auch bei diesen anerkannten wichtigen Themen miteinander umgehen. Sollte es aus irgendwelchen Gründen Kürzungsnotwendigkeiten geben, würden wir das wie beim letzten Mal auch, mit Ihnen rechtzeitig vorberaten. Ich sage dies auch deswegen, weil wir auch ganz viele andere freiwillige Leistungen haben, und ich Sie ein bisschen davon abhalten möchte, dass wir uns jetzt alle vor den eigentlichen Haushaltsberatungen Thema für Thema vornehmen und uns selbst verpflichten. Das ist dann ein Thema während der Haushaltsberatung und ich sehe im Moment nicht, dass wir jetzt in diesem Bereich der Leistungen irgendwie kürzend vorhaben einzugreifen. Ich würde Ihnen sogar irgendwie einen Weg aufzeigen können, wie es dann doch irgendwie eine Pflichtleistung ist, aber wichtiger ist, dass wir uns einig sind. Von daher noch mal danke für den Hinweis, aber lassen Sie uns bitte den Rest der ganzen Haushaltsgeschichten dann im Haushalt klären, sonst arbeiten wir jetzt von Selbstverpflichtung zu Selbstverpflichtung und haben am Ende auch nicht viel davon. Dann stelle ich den Antrag jetzt zur Abstimmung und bitte jetzt um das Votum. - Das ist einstimmig. Damit haben Sie sich alle selbst verpflichtet. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 24. Januar 2020