Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
| Vorlage: | 2019/1059 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1059 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 32 x Der Gemeinderat möge beschließen: Das Alter der in Karlsruhe ankommenden und auch der bereits länger hier lebenden unbegleite- ten minderjährigen Flüchtlinge wird mit medizinischen Methoden zweifelsfrei festgestellt. Begründung: Die bisherige Altersfeststellung erfolgt nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme des Flücht- lings durch das Jugendamt. Dabei schätzen zwei Sozialarbeiter anhand des Erscheinungsbildes und eines standardisierten Gesprächs über das bisherige Leben das Alter des Betroffenen ein. Nach Angaben des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) haben die Jugendämter zuletzt ca. 35% derer, die sich als minderjährig ausgaben, für volljährig erklärt. Bei einer krimi- nellen Gruppe angeblicher UMA aus den nordafrikanischen Staaten fand die Polizei heraus, dass mehr als 90% von Ihnen bei ihrem Alter gelogen haben und bereits erwachsen waren. Das Landesregierung Baden-Württemberg hat als Akt mit Symbolwirkung eine Änderung der Altersfeststellung vorgesehen; diese ist aber nach derzeitigem Wissensstand weder umgesetzt noch ist sie zielführend, weil sie lediglich die Zuständigkeit der Inaugenscheinnahme vom Ju- gendamt auf eine Zentralstelle in Heidelberg verlagern will. In Anbetracht dessen, dass ein min- derjähriger unbegleiteter Flüchtling den Steuerzahler jährlich mehr als 60.000 EURO kostet, erscheint es mehr als gerechtfertigt, dass künftig zuverlässige Methoden zur Altersfeststellung angewandt werden. Eine bloße Inaugenscheinnahme ist in keinem Falle ausreichend, auch vor dem Hintergrund, dass die zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene mehr als ausgelastet sind, und somit Zweifelsfälle oft nicht als solche erkannt werden. Die AfD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat ist der Meinung, dass im Hinblick auf künftig leerer werdender öffentlicher Kassen, die Minderjährigkeit nicht mit Psychologie, sondern mithilfe medizinischer Untersuchungen festzustellen ist. Solche Untersuchungen sind aussagekräftig und für den jeweiligen Betroffenen zumutbar. Der Bürger versteht nicht, dass Steuerhinterziehung mit mehreren Jahren Haft bestraft wird, während die Stadtverwaltung durch Nichtanwenden medizinischer Methoden das mannigfache Erschleichen unberechtigter Leistungen billigend in Kauf nimmt. Zum häufig angebrachten Argument der Unzumutbarkeit der Strahlenbelastung beim Röntgen der Handwurzelknochen ist anzumerken, dass man auch als Berufstätiger in bestimmten Beru- fen Röntgenaufnahmen als Teil der Einstellungsuntersuchung akzeptieren muss, wohingegen dies vermeintlich minderjährigen Flüchtlingen angeblich nicht zugemutet werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Strahlenbelastung beim Röntgen der Handwurzelknochen zur Feststellung des Alters be- trägt 0,1 Mikrosievert und damit nur rund 1 % der durchschnittli- chen täglichen Strahlenbelastung in Deutschland, die zum größten Teil natürliche Ursachen wie z. B. Radon hat. Alternativ zum Röntgen wäre im Übrigen auch eine spezielle Ultraschalluntersuchung der Handwurzelknochen möglich. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1059 Dez. 3 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 32 x Kurzfassung Bereits heute werden medizinische Untersuchungen zur Feststellung des Alters von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern in Zweifelsfällen und entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 390.000 Euro + Perso- nalkosten --- --- Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Ihrem Antrag vom 20. Oktober 2019 bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: Im „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vom 28. Oktober 2015 ist das behördliche Verfahren zur Altersfest- stellung von unbegleitet eingereisten Kindern und Jugendlichen geregelt. Im Paragraph 42 f SGB VIII Satz 1 heißt es „Das Jugendamt hat im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Personen deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen." Weiterhin heißt es in Satz 2: „Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Alters zu veranlassen. [...] die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters durchgeführt werden.“ Diese Inaugenscheinnahme gemäß § 42 f SGB VIII wird bei der Stadt Karlsruhe durch ein quali- fiziertes Team des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchgeführt. Dabei werden von den Mitar- beitenden selbstverständlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten. Weiterhin ori- entiert sich das Jugendamt der Stadt Karlsruhe an den Handlungsempfehlungen der Bundesar- beitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) und setzt diese in der Praxis um. Seit Juni 2019 unterstützt die Landesregierung die Jugendämter unter anderem durch die Mög- lichkeit, bei Zweifelsfällen das Alter im Rahmen einer medizinischen Altersfeststellung in der Universitätsklinik Heidelberg festzustellen. Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich seit Beginn der Pi- lotphase an diesem Projekt. Im Rahmen dieses Projektes, das zum 1. Januar 2020 in den Regel- betrieb überführt wird, wird jeder ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer nach der qualifizierten Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt der Ausländerbehörde der Stadt Karls- ruhe vorgestellt, hier erkennungsdienstlich erfasst und nochmals befragt. Sollten das Jugendamt und/oder die Ausländerbehörde Zweifel an der Minderjährigkeit haben, werden die betroffenen jungen Menschen der medizinischen Altersfeststellung in Heidelberg zugeführt. Zur medizinischen Altersfeststellung muss allerdings festgestellt werden, dass auch diese keine zweifelsfreie Festlegung des tatsächlichen Alters herbeiführen kann. Diese Erkenntnis hat auch Einzug in die entsprechende Rechtsprechung gehalten. Die Streubreite liegt je nach Methodik bei einem Zeitraum von circa zwei Jahren. Klärungsbe- dürftig ist in diesem Kontext allein die Frage, ob Minderjährigkeit sicher ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass man immer das Mindestalter der medizinischen Altersfeststellung fest- setzen muss, um eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu treffen. Bisher wurde bei allen Zweifelsfällen, die von der Stadt Karlsruhe der medizinischen Altersfest- stellung zugeführt wurden, die Minderjährigkeit festgestellt. Es werden über das aktuelle Verfahren jetzt schon alle nicht eindeutig als minderjährig einzustu- fenden ankommenden unbegleiteten jungen Menschen der medizinischen Altersfeststellung zugeführt. In Fällen, in denen die Minderjährigkeit eindeutig, z. B. über Ausweispapiere aber auch durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme, festgestellt werden kann, ist eine medizini- sche Altersfeststellung nicht verhältnismäßig und entspricht auch nicht den geltenden rechtli- chen Rahmenbedingungen. Auch bei den sich bereits seit längerer Zeit in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde die Altersfeststel- lung gemäß der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt. Hier eine durchgän- gige medizinische Altersfeststellung durchzuführen wäre ebenfalls weder angemessen noch Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zielführend. In Einzelfällen wurde allerdings auch bei diesen jungen Menschen anlassbezogen die Altersfeststellung nochmals überprüft und gegebenenfalls die Jugendhilfe beendet. Sollten alle vom Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführte Altersschätzungen durch medizini- sche Untersuchungen überprüft werden, so würden für das Jahr 2018 in 463 Fällen je 1.500 Euro Untersuchungskosten, insgesamt ca. 695.000 Euro anfallen. Für 2019 wären dies hochge- rechnet auf das Gesamtjahr ca. 260 Fälle, insgesamt 395.000 Euro. Zusätzlich kämen Personal- kosten in nicht abschätzbarer Höhe hinzu, um diese medizinischen Untersuchungen zu organi- sieren und zu begleiten.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Antrag: AfD Vorlage: 2019/1070 Beschluss: Mehrheitliche Ablehnung Abstimmungsergebnis: Bei 37 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen, mehrheitliche Ablehnung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf. Stadträtin Fenrich (AfD): Aus der Frankfurter Allgemeinen habe ich aus einem Artikel, allerdings aus dem Jahr 2018, entnommen, dass es in Baden-Württemberg 7500 unbeglei- tete minderjährige Flüchtlinge gibt. Die baden-württembergischen Landkreise zahlen circa 42 Millionen Euro jedes Jahr für die Betreuung. Zu der Altersfeststellung ist zu sagen, bis- lang läuft es so, es gibt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, und man hat dabei festge- stellt, dass 35 Prozent falsche Angaben über ihr Alter gemacht haben. Diese 35 Prozent kommen nicht von der AfD, sondern sie kommen vom Kommunalverband Jugend und So- ziales. Bei kriminellen Immigranten hat man festgestellt, dass 90 Prozent falsche Angaben gemacht haben, hinsichtlich ihres Alters. Warum machen sie das? Das ist ganz einfach, weil sie einen höheren Betreuungsaufwand bekommen. Wir geben circa 60.000 Euro bis 120.000 Euro, die Zahlen variieren etwas, pro Jahr für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer aus. Die Verwaltung hat dann 2015 entsprechend nach dem Gesetz gehandelt, das Alter nach den Ausweispapieren festgestellt - was Ausweispapiere Wert sein können, wissen wir hinreichend – und hilfsweise durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme, was ich vorhin erwähnt habe, und in Zweifelsfällen einfach durch eine ärztliche Untersuchung. Seit 2019 hat die Landesregierung gesehen, dass es Probleme gibt, weil diese Mechanis- men einfach nicht ziehen, die führen nicht zum Erfolg, und hat daher eine Maßnahme er- – 2 – lassen, dass seit Juni 2019 die Möglichkeit besteht, das Alter im Rahmen einer medizini- schen Altersfeststellung an der Universität Heidelberg durchzuführen. Diese medizinische Untersuchung gab es hier zwar auch, aber sie gab es hier in Karlsruhe und nicht in Heidel- berg. Insofern hat sich aus unserer Sicht eigentlich gar nichts verändert. Heute ist es so, dass die qualifizierte Inaugenscheinnahme erfolgt, das heißt ein Gespräch, eine Vorstellung bei der Ausländerbehörde, und dann kommt, wenn weitere Zweifel bestehen, eine Alters- feststellung in Heidelberg. Wir fragen uns natürlich schon, was der Unterschied sein soll, zwischen einer Altersfeststellung in Karlsruhe oder in Heidelberg, wir sehen da keinen Fort- schritt und denken, dass wir nicht auf Zweifelsfälle angewiesen sein sollen, sondern wir sollen bedenken, wenn es junge Heranwachsende oder Jugendliche sind, denen man an- sieht, dass sie keine 12, 13 oder 14 Jahre alt mehr sind, dass wir einfach eine Altersfeststel- lung aufgrund einer medizinische Untersuchung machen. Die Verwaltung sagt, es ist zu teuer mit 1.500 Euro pro Person. Wenn man aber dagegen rechnet, sind die 60.000 Euro, die dann aufkommen, wenn man das nicht macht und der Staat dadurch belogen wird und Geld im Prinzip unnötig ausgegeben wird, das ist wesentlich teurer. Der Vorsitzende: Sie haben das Ende der Redezeit erreicht. Ich kam bei einer Berechnung auf über neun Millionen Euro, und das steht in keinem Ver- hältnis. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Stadträtin Sardarabady (GRÜNE): Auf die Tatsache, dass bereits jetzt schon in Zweifels- fällen medizinische Altersfeststellungen möglich sind, möchte ich nicht weiter eingehen, genauso wenig auf die mangelnde Aussagekräftigkeit der genannten Tests oder auch auf Beschlüsse des Deutschen Ärztetages wonach, Zitat: „Die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters mit aller Entschiedenheit abzulehnen ist.“ Statt die strit- tige Altersdiagnostik näher darzustellen, an dieser Stelle nur einige grundlegende Überle- gungen: Junge unbegleitete Geflüchtete sind eine besonders schutzbedürftige Gruppe. In der Regel hatten sie schon im Herkunftsland keine unbelastete Kindheit und Jugend. Sie haben eine lange und oft lebensgefährliche Flucht hinter sich. Eine ausgrenzende diskrimi- nierende Rhetorik, die diese Menschen unter Generalverdacht stellt, lehnen wir GRÜNEN ab. Junge Geflüchtete werden pauschal und wenig empathisch, wenig mitleidslos als Be- trüger und Betrügerinnen diffamiert. Stattdessen ist es zielführender, den beeindruckenden Ehrgeiz gerade dieser Zielgruppe wahrzunehmen, sich hier durch Bildung und Ausbildung eine Lebensperspektive aufzubauen. Eine Lebensperspektive, die unabhängig vom Ge- burtsort möglich sein muss. Vielen Dank an die Verwaltung für die klare Antwort zu dem Antrag. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wie wir aus der Antwort der Verwaltung erfahren haben, aus Presse und Medien ging es auch schon hervor, ist die Landesregierung bereits 2019 zu dem Thema medizinische Altersfeststellung in Zweifelsfällen, ohne jemanden unter Gene- ralverdacht zu stellen, aber es gibt eben auch Missbrauchsfälle, das kommt eben auch vor. Das ist bei Menschen einfach immer Mal gang und gebe. Da wurde das Programm bereits aufgelegt, um eben in Zweifelsfällen dies klären zu können, denn diejenigen, die tatsäch- lich diesen Anspruch haben, die sollen ihn natürlich auch bekommen und bei anderen muss es eben dann auch geprüft werden, wenn falsche Angaben gemacht werden. Die Stadt Karlsruhe führt dieses Programm aus, beteiligt sich daran und ab Januar nächsten Jahres soll es zur Regel werden. Wir sehen das als ausreichend an, wenn man dieses Pro- jekt mitträgt, und wir sehen es auch als völlig ausreichend an, das wirklich nur in Zweifels- – 3 – fällen, wo die erkennungsdienstlichen Erfassungen und sonstigen Maßnahmen zur Feststel- lung nicht helfen, dann eben auch solche Maßnahmen der ärztlichen Feststellung anzu- wenden, denn nur dann ist es auch verhältnismäßig. Wir sehen insofern aber auch den Antrag als erledigt an. Stadträtin Böringer (FDP): Bei diesem Antrag möchte ich die Beweggründe nicht be- leuchten, die generelle Prüfungsanforderung wäre teuer und dient nicht der Sache. In Zweifelsfällen sind Prüfungen auf Antrag oder von Amts wegen bereits möglich. Der Stel- lungnahme der Verwaltung habe ich nichts hinzuzufügen, ich betrachte den Antrag auch als erledigt. Der Vorsitzende: Wie sehen das die Antragsteller? Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir möchten gerne abstimmen. Der Vorsitzende: Dann stimmen wir über den Antrag ab und ich bitte jetzt um das Vo- tum. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2020