Änderungsantrag SPD: Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass
| Vorlage: | 2019/1056 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1056 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x In der Beschlussvorlage der Verwaltung ist der zweite Satz wie folgt zu ändern: „Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird um 20 Prozentpunkte auf 1300 € Nettoäquivalenzeinkommen angehoben.“ Begründung: Die SPD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat hat sich von Beginn an für die Karlsruhe Pässe stark gemacht. Wie auch in der Vergangenheit ist es unser Ziel, diese wichtigen Instrumente der Armutsbekämpfung sowohl inhaltlich als auch was den Kreis der Berechtigten betrifft, auszu- weiten. Wir verweisen insoweit auch auf den Presseartikel unseres Sozialdezernenten Dr. Martin Lenz (BNN vom 05.10.), indem er eine entsprechende Erhöhung thematisiert hat. Diesem Wunsch schließen wir uns an. Unterzeichnet von: Parsa Marvi, Yvette Melchien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1056 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung für den Karls- ruher Kinderpass um 20 Prozentpunkte auf 1300 € Nettoäquivalenzeinkommen nicht anzuhe- ben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Karlsruhe Kinderpass ist ein erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung. Eine Fortent- wicklung und Ausweitung der Anzahl der Leistungsberechtigten ist unumstritten, um Kindern aus Haushalten der sogenannten „working poor“ gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat im vorberatenden Jugendhilfeausschuss am 9. Oktober und im Sozialausschuss am 15. Oktober eine Vorlage mit dem gut begründeten und angemessenen Vorschlag einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gemacht. Der Vorschlag basiert auf einer Schätzung. Eine Verifizierung und Validierung liegt noch nicht vor. Daher wäre eine Anhebung um mehr als 10 Prozentpunkte zur Ausweitung der Anzahl der Leis- tungsberechtigten als erster Schritt weder vertretbar noch angemessen. Die Stabilität des Karlsruher Kinderpasses als erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung ist mit einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gewährleistet. Nach Verifizierung und Validierung könnte eine weitere Anhebung in einem nächsten Schritt folgen.