Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße", Karlsruhe-Oberreut: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2019/1055 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Bebauungsplanverfahren „Östlich Woerishofferstraße“ – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB – Zusammenfassung der eingegangenen Stellungsnahmen Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bürgeranhörung im Jugendzentrum „Weiße Rose“, 25. Oktober 2017 ....... 1 Bürgerverein Oberreut, 29. Oktober 2017 .................................................................... 3 Willi Hartmann, 29. Oktober 2017 ............................................................................... 4 Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtverwaltung Öffentliche Bürgeranhörung im Jugendzentrum „Weiße Rose“, 25. Oktober 2017 Schallschutzmaßnahmen Wie hoch wird der Lärmschutzwall? Bitte um Begrünung der Lärmschutz- wand, eine Betonwand ist nicht ge- wünscht. Wird die Deutsche Bahn als Verursacher die Kosten für die Schallschutzmaß- nahmen übernehmen? Zahlt die Stadt oder die Volkswohnung die Schallschutzmaßnahmen? Die Kombination aus Schallschutzwall und -mauer soll mindestens 3,5 m und maximal 7,5 m hoch werden. Die südlichen Außen- anlagen der Mafalda können so jedoch nicht geschützt werden. Die Bahnstrecke führt bereits vorbei und genießt daher Be- standsschutz. Die Kostenverteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit der Volks- wohnung geklärt. Parken Bitte um mehr Parkplätze in der Klein- oberfeldstraße. Insgesamt wird von einem höheren Be- darf als 1:1 geplant ausgegangen. Werden Bestandsparkplätze auch mit einberechnet? Wird es überall Tiefgaragen geben? Wäre sinnvoll. Die Ansiedlung von Stadtmobil in Ober- reut betrachtet der Bürgerverein als ge- scheitert. Durch den Wegfall des Gehwegparkens fallen weitere Stellplätze weg. Eine Re- Die Bestandsstellplätze sind bereits bau- ordnungsrechtlich zugeordnet. Der Stell- platzschlüssel entspricht mit einem Stell- platz je Wohnung dem Landesrecht und dem städtischen Standard. An anderen Stellen im Stadtgebiet wird über eine Re- duzierung nachgedacht, hier explizit nicht, weil der Bedarf gesehen wird. Es gibt auch viele kleine Wohnungen, welche nicht alle einen Stellplatz benötigen. Zudem gibt es noch öffentliche Besucherstellplätze, deren Anzahl überprüft wird. Es wird unter dem südlichen Baublock eine Tiefgarage mit in etwa 130 Stellplätzen geben. Die Errich- tung eines Tiefgaragenstellplatzes kostet zwischen 30 und 40 T Euro. Aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohn- - 2 - Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtverwaltung duzierung des Stellplatzschlüssels ist hier nicht sinnvoll. 18 Besucherstellplätze sind für 176 Woh- nungen zu gering. raum, muss daher genau abgewogen wer- den. Eigentumswohnungen Werden hier auch Eigentumswohnun- gen entstehen? Durch Wohneigentum kann eine soziale Mischung erreicht werden. Der schlech- te Ruf von Oberreut kann somit mini- miert werden. Nachtrag Bürgerverein: Insbesondere große Eigentumswohnungen sind gefragt (3-5 Zimmer) Zurzeit ist die Stadt mit der Volkswohnung im Gespräch, ob auch Eigentumswohnun- gen untergebracht werden können. Frau Kulik vom Sozial- und Quartiersmanage- ment der Volkswohnung will ebenfalls eine gute Entwicklung und sichert eine Prüfung zu. Sie informiert jedoch, dass im sozialen Wohnungsbau die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein ziemlich hoch sind. Ein Vier-Personen-Haushalt darf ein Einkommen von 64 T€ jährlich erwirt- schaften und liegt damit im mittleren Feld der Mittelschicht. Mafalda / Kinderbetreuung Der Ausbau der Mafalda zu einer Kita wird gewünscht. In Oberreut gibt es zu wenig Kita Plätze. Zum Teil können Flüchtlinge nicht Integrationskurse be- suchen, weil die Kinder nicht betreut werden können. Ist die Einrichtung einer zusätzlichen Kita an anderer Stelle dann möglich? In Oberreut nutzt eine AWO-Kita einen öf- fentlichen Spielplatz. Wird dies hier auch möglich sein? Bei jeder Planung mit größerem Baufeld gibt es intensive Gespräche mit der Sozial- und Jugendbehörde, die den Bedarf an Be- treuungsplätzen prüft. Die schalltechni- schen Anforderungen an die Freibereiche der Kita sind sehr hoch. Diese können nicht durch die Lärmschutzwand geschützt wer- den. Wir werden prüfen, ob eine Kinderta- gesstätte realisiert werden kann und ob diese dann auch einen öffentlichen Spiel- platz nutzen kann. Abfallbehälterstandorte In Oberreut wird der Müll oft verpresst und steht dann 2-3 Tage draußen. Dies soll hier vermieden werden. Die Müllplätze sollen auf der Nordseite untergebracht werden. Die Müllplätze sollen nicht an der Stra- ße angeordnet werden, der Anblick ist nicht schön. Besser im Innenhof oder hinten. Im Moment hat jeder Eingang einen Die Planung sieht vor, dass die Müllplätze entlang der Straße angeordnet werden. Auf 12 derzeitigen Parkplätzen werden Müllsammelstellen angeordnet. Diese wer- den jedoch an anderer Stelle ausgeglichen. Eine Müllpressung ist nicht vorgesehen. Die Müllplätze müssen für die Abfuhr in Stra- ßennähe angeordnet, optisch ansprechend und geräumig sein. Der Innenhof soll den Bewohnern vorbehalten werden und nicht mehrmals wöchentlich durch ein Müllfahr- zeug befahren werden. Wir werden die Standorte erneut prüfen. - 3 - Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtverwaltung Müllplatz. Das ist zu viel. Fallen vorhandene Stellplätze für die Müll- plätze weg? Spielplätze / Freiflächen Wo sind die Spielplätze geplant? Haben die Erdgeschosswohnungen Gär- ten? Im begrünten Innenhof werden Spielplätze errichtet. Dies ist gerade für die Kleinkinder ein geschützter Bereich. Der Innenhof darf nur durch Rettungsfahrzeuge und Feuer- wehr befahren werden. Im Innenhof wird es für die Erdgeschosswohnungen private Gärten geben. Im Süden gibt es aus Schall- schutzgründen nur verglaste Loggien. Barrierefreiheit Werden die Wohnungen barrierefrei er- richtet? Gibt es Aufzüge? Die Häuser werden alle barrierefrei mit Aufzügen bis in die oberste Etage errichtet. Es wird jedoch nicht jede Wohnung roll- stuhlgerecht ausgeführt werden. Bürgerverein Oberreut, 29. Oktober 2017 Weitere Parkplätze in der Kleinober- feld-Straße Die Volkswohnung baut in der oberreuter Feldlage kräftig aus. Noch vor dem Bau war in diesem Bereich die Parkplatzsituati- on sehr angespannt. Nach Einzug der neu- en Bewohner in der Wilhelm-Leuschner, Friedrich-Weick, Gustav-Schulenbrug und Graf-Stauffenberg-Straße sowie nach Er- richtung des Neubaus in der Woerishoffer- straße wird die Parkplatzsituation unerträg- lich sein. Daher bitten wir Sie zu überprüfen ob es nicht möglich wäre an der Kleinoberfeld- Straße weitere Parkplätze für die Bebauung Woerishofferstraße anzulegen. Außerdem bitten wir Sie eine Zuweisung der Parkplätze zu bestimmten Wohnungen möglichst zu vermeiden. Dies kann dazu führen, dass Bewohner, die zwei Parkplätze bräuchten, nur einen Parkplatz bekommen. Und dagegen Bewohner, die gar kein Auto haben, einen Parkplatz zugewiesen be- kommen, der nicht benötigt wird somit Berücksichtigung in der weiteren Planung: Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden ermittelt. Es wird geprüft, ob eine Zuweisung der Stellplätze zu den einzelnen Wohnungen vermieden werden kann. - 4 - Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtverwaltung leer steht. Diese Situation finden wir immer wieder in Oberreut. So bleiben die Park- plätze ungenutzt, trotz Parkplatzmangel. Willi Hartmann, 29. Oktober 2017 Bitte gestalten Sie die Müllsammelstellen so groß, dass genügend Abfallbehälter abgestellt werden können und auch zu- künftig keine Müllverpressung notwendig sein wird. In Oberreut haben wir große Probleme mit der Müllverpressung. Durch rausstellen der Mülltonnen auf die Straße fällt Müll raus, es sieht nicht ordentlich aus und öffentliche Wege werden eingeengt. Berücksichtigung in der weiteren Planung die Größe und Lage der Müllsammelstel- len wird in Abstimmung mit dem Amt für Abfallwirtschaft festgelegt
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Extrahierter Text
Anlage 2 Bebauungsplanverfahren „Östlich Woerishofferstraße“ – Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB – Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 133-6101 Fax: +49 (0) 721 133-6109 www.karlsruhe.de/bebauungsplanung pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Telefon +49 (0) 711.2200763-10 Fax: +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Netze BW GmbH am 26. Oktober 2018 .......................................................................... 3 Nachbarschaftsverband Karlsruhe am 21. November 2018 .............................................. 3 ZJD – Denkmalschutzbehörde am 19. November 2018 .................................................... 4 ZJD - Abfall- und Altlastenbehörde am 21. November 2018............................................. 4 ZJD - Natur- und Bodenschutzbehörde am 22. November 2018 ....................................... 6 Netzservice Stadtwerke Karlsruhe am 23. November 2018............................................. 11 Industrie- und Handelskammer am 23. November 2018 ................................................ 15 BUND, LNV, NABU am 26. November 2018 ................................................................... 15 DB Immobilien vom 26. November 2018 ....................................................................... 19 ZJD- Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörde am 27. November 2018 ................... 23 Deutsche Telekom Technik GmbH am 14. Januar 2019 ................................................. 24 Bundesnetzagentur am 18. August 2017 ...................................................................... 25 Ergänzung Netzservice Stadtwerke Karlsruhe am 04. Dezember 2018 ........................... 26 - 3 - Beteiligung 19.10.2018 bis 23.11.2018 Rückmeldung Stellungnahme Netze BW GmbH am 26. Oktober 2018 Entlang dem Bebauungsplangebiet verlau- fen Kabelleitungen. Die baulichen Maß- nahmen selbst dürfen erst aufgenommen werden, wenn unser Beauftragter der EnBW Regional AG, BS Alb/Murg an der Baustelle, besonders wegen den einzusetzenden Baumaschinen, Sicher- heitsunterweisungen gegeben hat und alle Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der Lei- tungsnähe vom Bauunternehmen getroffen worden sind. Sollten vor Beginn der ge- planten Maßnahmen Leitungsumlegungen oder Leitungsschutzmaßnahmen gegen mechanische Entwicklungen erforderlich werden, so bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit unserer Projektierung abzustimmen. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden ist vor Baubeginn eine Leitungsauskunft ein- zuholen. Die Kontaktdaten hier zu lauten: Fax.: +49 721 914 20767 EMail: Leitungsauskunft-Nord@netze- bw.de Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe am 21. November 2018 Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 (FNP), 5. Aktualisierung, des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (NVK) über- schneidet sich der Planungsbereich zur Er- weiterung der Wohnnutzung mit einer gewerblichen Baufläche (“Verschiebung’ der FNP-Bestandssituation nach Osten) und der Planungsbereich des Neubaus der sozi- altherapeutische Tagesgruppe („Mafalda”) mit einer Grünfläche. Aufgrund der Planungsschärfe des FNP und der Geringfügigkeit der Überschneidungen (<1 ha) kann die Planung in diesem Bereich insgesamt noch als aus dem FNP entwickelt erachtet werden. Eine Anpassung des Flächennutzungspla- Zu berücksichtigen Anpassung in der Begründung: Anpassung des FNP nicht erforder- lich - 4 - Rückmeldung Stellungnahme nes ist nicht erforderlich. Die Planungsstelle des NVK stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu. ZJD – Denkmalschutzbehörde am 19. November 2018 Die Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Karlsruhe hat keine weiteren Anmerkun- gen zum vorliegenden BPlanentwurf, die beizutragen wären. Die bislang aufge- nommenen Ausführungen zu archäologi- schen Funden halten wir für ausreichend. Wir gehen davon aus, dass Sie das Landes- amt für Denkmalpflege als (den dafür zu- ständigen) Träger öffentlicher Belange „Denkmalschutz“ in die Anhörung eben- falls einbezogen haben. Kenntnisnahme Hinweis: Das Landesamt für Denkmalpflege wurde beteiligt. ZJD - Abfall- und Altlastenbehörde am 21. November 2018 Aus Sicht der unteren Abfallrechts- und Altlastenbehörde bestehen gegen das Vor- haben zwar keine grundsätzlichen Beden- ken, jedoch auf Folgendes hinweisen: Der Text unter Punkt A. 3.5.2 Altlasten ist wie folgt zu ersetzen: „Im östlichen Bereich des Plangeländes ist bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, die Fläche ,,AS Schrott- platz Kleinseeäcker” unter der Objekt- Nummer 04298 im Bodenschutz- und Alt- lastenkataster erfasst. Die Fläche wurde über Jahrzehnte durch verschiedene Schrotthändler genutzt. Bei technischen Untersuchungen Anfang der 1990er Jahre wurden lokal Verunreinigungen mit Mine- ralöl nachgewiesen, die teilweise ausgeho- ben und mit Recyclingmaterial verfüllt wurden. Des Weiteren liegt der südwest- lichste Zipfel der Grünfläche in einem Be- reich, der bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, unter der Be- zeichnung „AS Schrottplatz Kleingartenan- lage Kleinseeäcker” und der Objekt- Nummer 04379 erfasst ist. Auch in diesem Zu berücksichtigen Anpassung in der Begründung: Erläuterung wird ersetzt Entsprechende Anpassung im Umweltbe- richt - 5 - Rückmeldung Stellungnahme Bereich ist die Nutzung der Fläche durch Schrotthändler aktenkundig. Auch außerhalb der Abgrenzungen von er- fassten Flächen kann, insbesondere im Be- reich der Grünflächen, nicht ausgeschlos- sen werden, dass eine Nutzung als Schrottplatz stattgefunden hat. In den vor- liegenden Unterlagen beim Amt für Um- welt- und Arbeitsschutz gibt es Hinweise, dass bei der Anlage der heutigen Grünflä- chen unbelastetes Material aufgebracht wurde. Ein belastbarer Nachweis über die Qualität, die Mächtigkeit oder die flächige Vertei- lung liegen jedoch nicht vor. Vor allem in tieferen Bereichen können Verunreinigun- gen durch die frühere Nutzung nicht aus- geschlossen werden.“ Der Absatz unter Punkt A. 4.9.2 Altlasten ist wie folgt zu ersetzen: „Aufgrund der bekannten altlastenrelevan- ten Vornutzung des Geländes und der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüt- tung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bo- denmaterial etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Boden- managementkonzept vorzulegen und mit diesem abzustimmen.“ Zu berücksichtigen Anpassung in der Begründung: Erläuterung wird ersetzt Entsprechende Anpassung im Umweltbe- richt Der Absatz unter Punkt A. 4.7.8 Nieder- schlagswasser ist zu ergänzen: „In Bereichen, in denen Niederschlagswas- ser gezielt versickert wird, ist die Schad- stofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen. Eventuell ist ein Bodenaustausch erforder- lich.“ Zu berücksichtigen Anpassung in der Begründung: Erläuterung wird ergänzt Bei den Festsetzungen unter Punkt 9 ist folgende Festsetzung noch mit aufzuneh- men: „Umweltbaubegleitung Sämtliche arten-, boden-, grundwasser- und naturschutzrechtlichen Belange sind Zu berücksichtigen Anpassung in den Festsetzungen: Festsetzung wird ergänzt ( und an- derslautenden Festsetzungen ent- fernt) - 6 - Rückmeldung Stellungnahme während der Bauzeit durch eine Umwelt- baubegleitung zu überwachen und ab- schließend zu dokumentieren.“ Der Punkt 9.3.4 kann dann gestrichen werden. Entsprechende Anpassung im Umweltbe- richt Festsetzungen Punkt 9.3.1 Aushubmaterial Die Überschrift ist in „Bodenbewegungen” umzubenennen und die erste Hälfte des Absatzes ist wie folgt zu ersetzen: „Aufgrund der zu erwartenden Bodenbe- wegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial, Rekultivie- rung des Gebäudes der Tagesgruppe Mafalda etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Bodenma- nagementkonzept vorzulegen und mit die- sem abzustimmen.“ Im Zweiten Absatz ist das Wort ,,unbeIastet” vor Mutterboden zu strei- chen. Mutterboden ist - soweit möglich - vor Ort... Zu berücksichtigen Anpassung in den Festsetzungen: Überschrift wird angepasst Festsetzung wird ersetzt und ange- passt Festsetzungen Punkt 9.3.3 Schutz vor Schadstoffeintrag in Grundwasser und Bo- den Der letzte Spiegelstrich unter dem Punkt ,,Betriebsphase” ist wie folgt zu ersetzen: „In Bereichen, in denen Niederschlagswas- ser gezielt versickert wird, ist die Schad- stofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, Eventuell ist ein Bodenaustausch erforder- lich.“ Zu berücksichtigen Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen ZJD - Natur- und Bodenschutzbehörde am 22. November 2018 Gegen die vorgelegte Planung, einschließ- lich der Beurteilung der Umweltbelange im beigefügten Umweltbericht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Wir beschränken uns im Wesentlichen auf die naturschutzrechtlichen Ausführungen und verweisen im Übrigen hinsichtlich der Kenntnisnahme - 7 - Rückmeldung Stellungnahme fachlichen Details auf die fachbehördlichen Verfahrensbeiträge. 1. Schutzgebiete Die Einschätzung zur Nichtbetroffenheit des FFH-Gebiets Nr. 7016-341 gemäß Na- tura-2000-Vorprüfung (S. 52/53 Umwelt- bericht) erscheint nachvollziehbar. Kenntnisnahme 2. Eingriff in Natur und Landschaft Es wurde eine Eingriffs-/Ausgleichs- bilanzierung gemäß Bewertungsmaßstäben der ÖKVO und Feinbewertung nach städt. Modell vorgelegt. Unseres Wissens sind zu Detailfragen aktu- ell noch Klärungen anhängig, weshalb wir uns vorbehalten -sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind und nach Überlassung einer hiernach überarbeiteten Fassung der E/A-Bilanzierung- uns weiter zu äußern. Generell gilt, dass Eingriffe möglichst zu vermeiden, im Übrigen zu minimieren und ansonsten auszugleichen oder durch Er- satzmaßnahmen zu kompensieren sind. Ganz generell zu empfehlen ist eine früh- zeitige Entwicklung und Festlegung der er- forderlichen Maßnahmen und Abstimmung auch mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz und den flächenbewirtschaftenden Stellen. Je nach Maßnahme sollte die hinreichende Sicherung im Falle planexternen Kompen- sationsmaßnahmen, z.B. durch einen Aus- gleichsbebauungsplan oder dingliche Si- cherung o.ä., im Blick behalten werden. Kenntnisnahme E/A-Bilanz wird überarbeitet Diese Grundsätze werden stan- dardmäßig beachtet. Der Flächenvorschlag kommt von den zuständigen Fachämtern der Stadt Karlsruhe, sodass eine Ab- stimmung gewährleistet ist. 3. Artenschutz Den Ausführungen im Umweltbericht liegt die artenschutzrechtliche Prüfung „Quar- tiersentwicklung Kleinseeäcker” vom 28. Juli 2016 zugrunde. Demnach kann die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Ver- botstatbestände durch verschiedene Ver- meidungsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Kenntnisnahme Dem Umweltbericht (UB) liegt die erweiterte Version des Gutachtens vom 25. September 2018 zu Grun- de. Die Formulierung im Quellenver- zeichnis wird angepasst. Im Text wird deutlich, dass es eine Aktuali- sierung des Gutachtens gibt und sich im UB auf diese bezogen wird. - 8 - Rückmeldung Stellungnahme Bezüglich der Vögel und Reptilien wird ausgeführt, dass die ökologische Funktio- nalität der Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten im räumlichen Zusammenhang erhal- ten bleibt. Die vorgesehenen Maßnahmen (z.B. Aufhängen von Nistkästen, vgl. Maß- nahme TV.2, Anlage von Reptilienlebens- räumen, vgl. TR.5, S. 70 Umweltbericht) sind zum Teil nach Bauausführung vorge- sehen, sind also nicht als vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) anzusprechen. Grundsätzlich setzen die ge- setzlichen Vorgaben eine ununterbrochene Wahrung der ökologischen Funktionalität voraus. Sie ist i. d. R. dann weiterhin erfüllt, wenn die erforderlichen Habitatstrukturen in gleicher Qualität und Größe erhalten bleiben bzw. nachgewiesen oder mit Si- cherheit angenommen werden kann, dass es nicht zur Minderung des Fortpflan- zungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten des Individuums bzw. der Individuengruppe der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ru- hestätten kommen kann (Runge et. ai, Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Artenschutzvorhaben bei Infrastruktur- vorhaben, 2007, S. 1 6). Kenntnisnahme Bezüglich der Vögel wird aufgrund der umliegenden Strukturen und betroffenen Vogelarten nicht von einer Minderung des Fortpflan- zungserfolgs ausgegangen. Die durch den Gebäudeabriss verlo- ren gegangenen Brutplätze werden durch die Anbringung von Nisthilfen kompensiert bis an den neuen Ge- bäuden Brutplätze zur Verfügung stehen. (siehe Konkretisierung im Artenschutzbericht vom 25.9.2018). Anzumerken ist, dass laut fachbehördli- chem Hinweis Eidechsenersatzhabitate im Rahmen der Freiflächengestaltung als nicht erforderlich bezeichnet wurden (15.11.2018). Insofern scheint es unter UB 2.1 7.3 / TR 5 Unschärfen zu geben, deren Bereinigung zu empfehlen ist. Kenntnisnahme In der Aktualisierung des Arten- schutzgutachtens wird dies aufge- griffen. Demnach ist in die Grünpla- nung die Schaffung von Eidechsen- habitaten in die Nutzung zu integ- rieren, d.h. die Freiflächen eidech- senfreundlich zu gestalten (z.B. süd- exponierte Steinmauern, Gehölz- randstrukturen, Flächen mit Ru- deralvegetation zulassen). Eine künstliche Aufschüttung von Steinhaufen ist nicht erforderlich. Dies lässt großen Spielraum für die Freiflächenplanung und dient u.a. auch der Erholung der Anwohner und dem Landschaftsbild. - 9 - Rückmeldung Stellungnahme Die Ausführungen der artenschutzrechtli- chen Prüfung des Büros Breunig (Kapitel 5.3.3 auf S. 8/9) beinhalten die Aussage, dass zwar die Funktionalität durch Struktu- ren im Umfeld auch bei Wegfall der Brut- höhlen in den Fassaden und hohen Pap- peln gegeben sei, eine Beeinträchtigung der lokalen Population aber nicht ausge- schlossen sei. Durch die Anbringung von Nisthilfen für Star und Sperling könne ein Verbotstatbestand abgewendet werden. Unter rechtlichen Gesichtspunkt ist diese Aussage problematisch, da somit Zweifel daran bestehen, ob die Funktionalität tat- sächlich auch ohne die Maßnahmen ge- währleistet ist. Dabei müssen nicht erst Be- einträchtigungen auf Ebene der lokalen Population zu befürchten sein, es reichen Auswirkungen auf die enger zu ziehende lokale Individuengemeinschaft (Vgl. BVerwG 18. März 2009, 9 A 39.07: RN 67) Kenntnisnahme Die Nisthilfen für Star und Sperling werden im Winter 2018/2019 in der näheren Umgebung des Baufeldes angebracht. Somit sind auch bis zur Fertigstellung der Gebäude (mit in- tegrierten Nisthilfen) Nistmöglichkei- ten vorhanden und wirken popula- tionsstützend. Diese Maßnahme greift somit zeitlich früher als mit Beginn der Bau- und Betriebsphase. Wir empfehlen die Prüfung/Klärung, ob die Aussagen zu Vögeln und Reptilien hinrei- chend fachlich belastbar sind, andernfalls ist zu empfehlen, um auf der sicheren Seite zu gehen, für die betroffenen Arten die Maßnahmen als vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF) zu verwirklichen. Nicht zu berücksichtigen Für Vögel wurden die Maßnahmen dahingehend konkretisiert, dass die Ersatz-Nistplätze bereits während der Bauphase zur Verfügung ste- hen. Für Eidechsen besteht in Abstim- mung mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz kein Erfordernis für CEF-Maßnahmen. Anmerkung: Folgt man den jüngsten fach- behördlichen Hinweisen zu 2.17.3 / TR 5 dann scheinen im Rahmen der Freiflächen- gestaltung Eidechsenhabitate vorgesehen, für die aus dem Artenschutz keine zwin- gende Verpflichtung im Sinne eines CEF- Erfordernisses ableitbar erscheint. So dieser Hinweis zutreffend ist, sollte hier deutlicher differenziert werden zwischen CEF und Nicht-CEF. Nicht zu berücksichtigen Im Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen explizit als CEF ausge- wiesen, der Bereich ist aktuell noch nicht als etablierte Lebensstätte zu betrachten, viele Tiere sind erst 2018 in den Baubereich eingewan- dert Für die Sicherung der Populationen von Zaun- und Mauereidechse wird eine eidechsenfreundliche Grünge- staltung geplant, da das Einwande- rungspotential und der Drang zur - 10 - Rückmeldung Stellungnahme Erschließung neuer Lebensräume in dem Gebiet sehr hoch ist. Die Maßnahmen zur Freiflächenge- staltung finden erst nach Fertigstel- lung der neuen Gebäude, also nicht vorgezogen statt. Darüber hinaus weisen wir vorsorglich da- rauf hin, dass für die Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG neben den ei- gentlichen Artenschutzfragen auch die kor- rekte Abarbeitung der Eingriffsregelung im Zulassungs- bzw. Bebauungsplanverfahren quasi als „Anwendungsvoraussetzung” notwendig ist. Vor diesem Hintergrund verweisen wir auf die Ausführungen zu den noch fehlenden Kompensationsmaß- nahmen in der Eingriffsregelung. Ein Man- gel könnte im Übrigen nämlich sonst nicht nur auf die europarechtlich geschützten Arten, sondern auch auf die nur national geschützten Arten (z.B. die festgestellte Ödlandschrecke) durchschlagen, die im Rahmen der Legalausnahme eigentlich nicht mehr zu berücksichtigen sind (vgl. u.a. S. 59 Umweltbericht). Kenntnisnahme Da Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, ist anzuneh- men dass es keine Probleme mit Le- galausnahmen geben wird. 4. Biotopschutz Die Feldhecke entlang der Bahnlinie wurde u.a. aufgrund der Gehölzzusammenset- zung als geschütztes Biotop i.S.d. § 30 BNatSchG § 33 NatSchG BW identifiziert. Die Struktur war zwar nicht in der amtli- chen Biotopkartierung erfasst, diese amtli- che Kartierung hat indessen jedoch auch nur deklaratorische Bedeutung. Entschei- dend für einen Schutz ist der tatsächliche Zustand in der Natur. § 33 Abs. 1 Nr. 6 NatSchG BW stellt u.a. Feldhecken mit ei- ner bestimmten Größenausprägung in der freien Landschaft unter gesetzlichen Schutz. Größtenteils kann die Feldhecke erhalten bleiben. Eine Ausnahme für die Beeinträch- tigung im Zuge des Baus der Lärmschutz- Kenntnisnahme Der Zeitpunkt zur Antragstellung ist mit der Bauherrin abzustimmen - 11 - Rückmeldung Stellungnahme anlage setzt die Schaffung eines Ausgleichs voraus. Laut vorgelegter Planung wird für die ca. 131 m² Eingriffsfläche eine Fortfüh- rung der Flecke nach Südwesten vorge- schlagen, hierfür stehen insgesamt ca. 592 m² zur Verfügung. Daher kann eine Planung in die ,,Ausnahmelage” nach § 30 Abs. 3 BNatSchG bestätigt werden. Die Ausnahme ist beim Bau der Lärm- schutzanlage zu beantragten, sie kann nach § 30 Abs. 4 BNatSchG aber auf An- trag der Gemeinde auch im Vorgriff auf den Bebauungsplan beantragt werden. 5. Sonstiges Bei der „Lärmschutzanlage” zu den Bahn- gleisen hin, wird von Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall gesprochen. Wir bitten hierzu um nähere Erläuterung der letztendlich favorisierten Planung, da dies ggf. Auswirkungen auf den Eingriffs- umfang hat. Bei Errichtung einer Lärm- schutzwand wäre auf hinreichende Vor- kehrungen gegen Vogelschlag zu achten, sollte nicht gänzlich auf transparente Bau- teile verzichtet werden können. Kenntnisnahme Die Lärmschutzanlage ist als be- grünte Wallanlage mit Gabionen- wand in Richtung der Schienen vor- gesehen. Netzservice Stadtwerke Karlsruhe am 23. November 2018 Stromversorgung In der süd-westlich des Gebäudes Klein- oberfeld 11 ausgewiesenen Grünfläche be- finden sich eine 20-kV-Netzstation sowie 1- kV- und 20-kV-Kabeltrassen. Die Lage der Trassen ist bei der Festlegung von Baum- standorten (2,5 m Abstand zwischen Au- ßenkante der Kabeltrasse und Stammmitte) zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen Anpassung in der Planzeichnung: Der Abstand von Einzelpflanzgebo- ten zu Leitungen ist zu prüfen und ggf. herzustellen Alternative Standorte für Bauman- pflanzungen werden ausgewiesen Die verbleibenden Leitungen wer- den im Bplan durch Leitungsrechte berücksichtigt Anpassung in den Festsetzungen: Der notwendige Abstand von Bäu- men zu Kabeltrassen wird ergänzt - 12 - Rückmeldung Stellungnahme Das Stationsgebäude selbst ist im B-Plan nicht dargestellt und sollte ergänzt werden. Die 20-kV-Trasse verläuft weiter zum östli- chen Planrand und von dort diagonal in Richtung Süd-Westen. Die Trasse ist eben- falls bei den Ausführungsplanungen zu be- rücksichtigen. Zu berücksichtigen Anpassung in der Planzeichnung: Darstellung der 20-KV-Netz-Station Sofern städtische Flächen, auf denen sich die voranstehend genannten Versorgungs- infrastrukturen befinden, veräußert werden sollen, bitten wir um dingliche Sicherung unserer Infrastrukturen. Kenntnisnahme Für die Versorgung der Neubebauung wer- den unter Umständen und in Abhängigkeit von der Art und Leistungsfähigkeit der be- nötigten Versorgungsanschlüsse weitere Leitungstrassen sowie ggf. weitere Stand- orte für Trafostationen notwendig. Kenntnisnahme Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Kenntnisnahme 1. Berücksichtigung bestehender Leitungen Vom Nordosten, aus der Straße ,,Kleinoberfeld”, kommend, liegt eine Wasserversorgungsleitung DN 150 AZ, über die noch die Mafalda versorgt wird. Die Trennung dieser Leitung ist – unter Be- rücksichtigung der Versorgung der Mafalda - zu beantragen und zu planen. Kenntnisnahme Weiter ist ebenfalls noch die Trennung ei- ner von Westen kommenden Gasan- schlussleitung zu beantragen. Kenntnisnahme 2. Erschließung der geplanten Neubauten Bei sämtlichen Anschlussleitungen müssen die Lagen der Anschlussräume, die Trassen- führungen (auch unter Berücksichtigung der weiteren Sparten sowie der Bäume: dies gilt insbesondere für die östlich gele- genen Häuser) koordiniert festgelegt wer- den. Beispielhaft sei der zeichnerisch 3 m breit dargestellte Weg zwischen den Bau- Kenntnisnahme Im Fuß- und Radweg zwischen WA 1.1 und WA 2.1A sind keine Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen vorgesehen (Ausnahme Beleuch- tung) Nach Rücksprache übernimmt das TBA für die öffentlichen Flächen - 13 - Rückmeldung Stellungnahme abschnitten 1.1 und 2.1 angeführt. Kön- nen dort alle Sparten (einschl. der zugehö- rigen Abstände - zwischen Wasser und Fernwärme mindestens 1‚0 m licht, zu Bäumen mindestens 2,5 m) untergebracht werden? Zu klären ist, ob das TBA diese Koordinierungsfunktion auch in diesem Baugebiet übernimmt. hinsichtlich der erforderlichen Quer- schnitte die Koordinierungsfunktion Wir würden eine Erschließung des gesam- ten Gebiets aus der Woerishoffer Straße bevorzugen und die aus der Straße „Klein- oberfeld“ kommende Wasserleitung mittel- fristig stilllegen wollen. Vor allem für die Bauabschnitte 2.3 und 3 ist zu klären, ob und wie dies realisiert werden kann. Kenntnisnahme Bei allen Planungen sind Provisorien für die derzeitige Mafalda zu berücksichtigen. Kenntnisnahme In Abhängigkeit von der Art der Erschlie- ßung können dingliche Sicherungen erfor- derlich werden. Um frühzeitige Abstim- mung wird ausdrücklich gebeten. Kenntnisnahme Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird wie üblich entsprechend den Vorgaben der EN 13201 und dem abgestimmten, techni- schen Standard der Stadt Karlsruhe durch die SWK geplant und im Zuge der Erschlie- ßung errichtet. Kenntnisnahme Kommunikations- und Informations- technik Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu: Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU- FM-Kabel verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Be- schädigungen sind unverzüglich zu mel- den. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Kenntnisnahme Aufgrund der Neuordnung und Neubebauung des Plangebietes sind Verlagerungen von Telekommunika- tionsleitungen erforderlich Die Pflanzstandorte der vorgesehe- nen Bäume sind zu prüfen und ggf. Ersatzstandorte auszuweisen - 14 - Rückmeldung Stellungnahme Unsere CU-FM Trasse verläuft vom Nord- Östlichen Rand des Planungsgebietes, läuft dann am östlichen Rand nach Südwesten. Eine zweite Trasse Iäuft parallel zum 20-kV. Sofern städtische Flächen, auf denen sich die voranstehend genannten Versorgungs- infrastrukturen befinden, veräußert werden sollen, bitten wir um dingliche Sicherung unserer Infrastrukturen. Das Bepflanzen der Trassen mit tiefwur- zelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2.5 m zwischen dem Stamm und der Versor- gungsleitung gestattet. Kenntnisnahme Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. In der Woerishofferstraße ist zwischen Grundstücksgrenze und Grünstreifen eine neue Fernwärmeleitung verlegt. Diese wurde in 2018 gebaut und ist zwingend vor Beschädigung zu schützen. Bei unsiche- rer Leitungslage ist diese per Suchschlitze zu erkunden. Sollten Teilbereiche des Gehweges nicht öffentlich sein, sind Grunddienstbarkeiten zugunsten der Fern- wärme einzutragen. Ein Eingriff auf den öf- fentlichen Straßen- und Gehwegbereich sollte nicht erfolgen. Ein Verbau ist so her- zustellen, dass kein Eingriff in die Leitungs- zone erfolgt. Zufahrten zum Grundstück müssen die Höhenlage der im Bestand be- findlichen Fernwärmeleitung berücksichti- gen. Sollte eine Versorgung mit Fernwärme ge- wünscht sein, so muss frühzeitig eine Klä- rung mit der Fernwärme erfolgen. Ein Abgang zur Versorgung ist im Fußweg zwischen Haus WA 2.1A und WA 1.1 be- reits vorhanden, ein zentraler Hausan- schlussraum, muss im Keller einer dieser beiden Gebäude bereitgestellt werden. Die TAB sind zu beachten. Die Heizlast ist den Stadtwerken frühzeitig mitzuteilen, damit die Dimensionierung des Hausanschlusses erfolgen kann. Kenntnisnahme - 15 - Rückmeldung Stellungnahme Dingliche Sicherungen Sofern gemäß den voranstehenden Ab- schnitten dingliche Sicherungen (be- schränkt persönliche Dienstbarkeiten) er- forderlich werden, bitten wir Sie, zur Ab- stimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kon- taktaufnahme. Kenntnisnahme Es ist davon auszugehen, dass Lei- tungsrechte planungsrechtlich und dinglich gesichert werden müssen Industrie- und Handelskammer am 23. November 2018 Die Industrie- und Handelskammer Karlsru- he gibt zu dem Bebauungsplan für obiges Gebiet folgende gewerbliche Belange zu bedenken: Es wurden neben der südlich verlaufenden Bahntrasse und der L 605 und die östlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen als Lärmbelastungen für das Planungsgebiet identifiziert. Die schalltechnische Untersuchung, welche den Unterlagen leider nicht beilag, hat ent- sprechende Festsetzungsvorschläge erar- beitet, die in den Bebauungsplan über- nommen wurden. Wir gehen daher davon aus, dass durch die vorliegende Planung keine negativen Auswirkungen auf die an- grenzenden gewerblichen Nutzungen zu erwarten sind. Dies vorausgesetzt, haben wir keine weite- ren Anmerkungen vorzubringen. Kenntnisnahme Die benachbarte Gewerbenutzung wird rechtlich nicht eingeschränkt BUND, LNV, NABU am 26. November 2018 Artenschutz Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, wie durch entsprechende Untersu- chungen und Maßnahmenumsetzung ge- währleistet wurde, dass beim Abriss der Gebäude keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst wurden. Die Naturschutzverbände bitten um detaillierte Auskunft zum Abriss, dem zugehörigen Verfahren, den beteiligten Akteuren und den durchgeführten Untersuchungen zum Kenntnisnahme Hinweis: Der Abbruch der Bestandsgebäude ist nicht Gegenstand des Bebau- ungsplanverfahrens Naturschutz- bzw. artenschutzrecht- liche Anforderungen beim Abbruch sind im bauordnungsrechtlichen Verfahren zu beachten. Die gewünschten Informationen - 16 - Rückmeldung Stellungnahme Artenschutz. sind im Bedarfsfall bei der Grund- stückseigentümerin und Bauherrin Volkswohnung GmbH bzw. beim Bauordnungsamt anzufordern. Die Aussage im Umweltbericht „Hinweise auf Wochenstubenquartiere wurden im Plangebiet nicht festgestellt“ weist darauf hin, dass das zugrunde liegende Gutachten einen völlig unzureichenden Prüfmaßstab anwendet. Prüfmaßstab sind das Tötungs- verbots sowie der Schutz von Fortpflan- zungs- und Ruhestätten. Gerade die Präsenz von Pappeln im Unter- suchungsgebiet legt eine vertiefte Prüfung auf Quartiernutzung, Balzhabitate etc. na- he. Maßnahme TF1 wie ausgeführt ist viel zu unspezifisch und so keinesfalls geeignet, die Tötung von Fledermäusen zu vermei- den. Hier ist eine weitere Konkretisierung anhand vorliegender und aktueller Erhe- bungen (direkt vor Maßnahmendurchfüh- rung) zwingend. (Möglicherweise ergeben sich aus der nicht vorliegenden saP weitere Erkenntnisse.) Nicht zu berücksichtigen Hinweise: Das Artenschutzgutachten wurde nach Rücksprache mit dem BUND nachgeliefert. Von der Möglichkeit mit Fristverlängerung die Stellung- nahme zu ergänzen wurde kein Ge- brauch gemacht. Die Aussagen beziehen sich auf Maßnahmen im Umweltbericht. Die Maßnahmen sind aber 1:1 aus dem Artenschutzgutachten übernommen worden. Begründung: Der Untersuchungsumfang für die artenschutzrechtliche Prüfung wur- de mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz abgestimmt. Von einer vertieften Untersuchung von Fledermäusen wurde nach den Einschätzungen der Vorbegehung abgesehen. Die Ergebnisse basieren auf einer Potentialabschätzung und treffen Maßnahmen, um die im Bundesna- turschutzgesetz abgebildeten Ver- botstatbestände abzuwehren. Der Baumbestand im Gebiet wies zum Untersuchungszeitpunkt nur wenige Höhlen auf und war größ- tenteils dicht mit Efeu bewachsen, was die Höhlen für Fledermäuse schwer nutzbar macht. Dem Tötungsverbot von Einzeltieren wird mit der Beschränkung von Fäll- zeiten für die Wintermonate Rech- nung getragen. Unabhängig davon ist auch bei Fällungen in den Win- - 17 - Rückmeldung Stellungnahme termonaten bei Quartierspotential (Baumhöhlen) auf Fledermausbesatz zu prüfen. Die Dachstühle der Gebäude wur- den auf Kot- und Hangspuren von Fledermäusen hin kontrolliert. Grünordnungsplan Die Naturschutzverbände halten es für ge- boten, den Grünordnungsplan weiter zu detaillieren, um zu gewährleisten, dass die angestrebten Funktionen für streng ge- schützte Arten dauerhaft und ununterbro- chen erfüllt werden. Hierzu ist auch ein de- taillierter Unterhaltungsplan zu erstellen. Nicht zu berücksichtigen Begründung: Der Planvorentwurf selbst beinhaltet im zeichnerischen Teil umfangreiche Bindungen um die ökologische Wer- tigkeit der Grünanlage im Süden des Plangebietes zu sichern. Der dem Umweltbericht beigefügte Grünordnungsplan gibt diese Fest- setzungen wieder. Die Gestaltung des Freibereiches mit für Eidechsen vorteilhaften Struktu- ren soll im Rahmen eines städtebau- lichen Vertrags definiert und ver- bindlich geregelt werden. Kompensation der neg. Wirkungen des Vorhabens Die Naturschutzverbände halten eine Kom- pensation auf dem Stadtgebiet von Karls- ruhe für zwingend geboten und lehnen ei- ne Verlagerung der Kompensation auf möglicherweise weiter entfernt lokalisierte Ökokontomaßnahmen ab (diese Möglich- keit wir in Kapitel 2.17.2.5 diskutiert). Negative Wirkungen auf den Naturhaushalt in Karlsruhe sind durch entsprechende Aufwertungen von Natur- und Landschaft auf dem Stadtgebiet von Karlsruhe auszu- gleichen, nur so ist zu erreichen, dass eine ständig Verschlechterung für die biologi- sche Vielfalt wie auch für das Landschafts- erleben und Naherholung nicht massiv be- schleunigt wird. Angeregt wird seitens der Naturschutzver- bände, die Entwicklungsmaßnahme „gm3“ (6.3.8 Entwicklung eines Ausweichkorri- dors für das Große Mausohr) aus dem Ma- Kenntnisnahme Ein Ausgleich des Eingriffs über das Ökokonto ist nicht mehr geplant. Stattdessen wird ein externer Aus- gleich in Oberreut im „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggen- sturm“, Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16, Flurstück 22703 vorgesehen. Folgende Einzelmaßnahmen sind fest geplant: Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Ei- che, Hainbuche, Buche, Birke) Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen - 18 - Rückmeldung Stellungnahme nagementplan für das FFH-Gebiet „Hardt- wald zwischen Muggensturm und Karlsru- he“ umzusetzen (vgl. https://www.lubw.baden- wuerttem- berg.de/documents/10184/302348/701634 1_02_text_managementplan.pdf/e484019 d-faab-4f12-b379- 31ac006a63da?version=1.0&download=tr ue S. 52). Hieraus ergäben sich auch sehr große Sy- nergieeffekte mit der noch umzusetzenden Erhaltungsmaßnahme (GM1 – S. 47) und den Gehölzpflanzungen für die Wildkatze aus dem Verfahren Bellen- kopf/Rappenwört. Klima Der Umweltbericht (S. 92) konstatiert, dass erhebliche, nachteilige Umweltauswirkun- gen in Hinblick auf die Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches verur- sacht werden, welche nach vorliegendem Stand nicht ausgeglichen werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der be- deutsamen Funktion der beanspruchten Fläche (Klimastudie RVMO 2009) fordern die Naturschutzverbände die Stadt Karlsru- he nachdrücklich auf, geeignete Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der nega- tiven Wirkungen für das Stadtklima zu su- chen und festzusetzen. Laut Klimafunkti- onskarte des NVK wird die Kaltluftlieferung der beanspruchten Grün- und Freiflächen als hoch klassifiziert. Die Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass ein Bereich entwertet wird, der als “lokalklimatisch wertvoller Bereich” klassifiziert ist. Bei diesen Bereichen, wie sie in RVMO (2009) verzeichnet sind, handelt es sich um Offenlandbereiche. Als Kom- pensation für den Eingriff wird im vorlie- genden Umweltbericht jedoch über eine steigende Zahl von Bäumen und deren Verdunstung teilkompensiert. Dies er- scheint vor dem o.g. Sachverhalt nicht Nicht zu berücksichtigen Begründung: Wesentliche Teile der bisherigen wichtigen Kaltluftentstehungsgebie- te werden auch weiterhin als Grün- flächen - und somit ihre klimatische Funktion - erhalten. Aufgrund der geringen bioklimati- schen Vorbelastung des Plangebie- tes ist nicht zu erwarten, dass sich die Kalt- und Frischluftzufuhr inner- halb des Plangebietes oder in der Umgebung wesentlich verschlech- tert. Die grünordnerischen Festsetzun- gen, wie Dachbegrünungen und umfangreiche Pflanzgebote ober- halb der Tiefgarage mit Bodenauf- trag ermöglichen die Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen im In- nenhof. Sie bilden einen Pocket- Park. Somit werden die lokalklimati- schen Beeinträchtigungen im Plan- gebiet auf ein geringes Maß redu- ziert. Die vorhandene Lärmsituation be- dingt die Anordnung der Gebäude im WA 2. Diese Anordnung ist für den Luftaustausch nicht ideal, aber - 19 - Rückmeldung Stellungnahme nachvollziehbar und ist zu begründen. Es verbleiben lt. Umweltbericht auch Beein- trächtigungen für den Luftaustausch, die lt. Umweltbericht nicht vollständig ausgegli- chen werden könnten. Die Naturschutzver- bände fordern die Planer auf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaus- tauschs in Oberreut bzw. im näheren städ- tischen Umfeld zu suchen, zu planen und festzusetzen. die Lärmbelastungssituation, die die Schwelle zur Eingriffspflicht des Staates zum Schutz von Eigentum und Gesundheit überschreitet, wird erst dadurch mit der Wohnnutzung verträglich vereinbar. Anpassung Umweltbericht Die im Umweltbericht beschriebene Kompensation für den Eingriff in den Offenlandbereich mit Bäumen wird angepasst Lärmschutz Aus Sicht der Naturschutzverbände sollte auf einen Lärmschutzwall gesetzt werden, da dieser zu gleich als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen kann und bei geeig- neter Gestaltung und Unterhaltung auch insbesondere den Eidechsen als Habitat dienen kann. Kenntnisnahme DB Immobilien vom 26. November 2018 Gegen den - Vorentwurf des Bebauungs- planes „Östlich Woerishofferstraße” in Karlsruhe-Oberreut bestehen bei Beach- tung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunter- nehmen keine grundsätzlichen Bedenken. Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkeh- res auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Kenntnisnahme Seitens des Fachbereiches Planung/ Steue- rung der DB Netz AG ist im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes eine Maßnah- me namens „3. Gleis Karlsruhe - Durmers- heim” geplant. Dieses dritte Gleis wurde inzwischen bei der DB AG in Auftrag ge- geben. Die Planungen befinden sich noch im Anfangsstadium. Kenntnisnahme Dem Wunsch der DB Netz AG nach einer Kenntnisnahme - 20 - Rückmeldung Stellungnahme Freihaltetrasse von mind. 7,95 m Breite ne- ben dem DB-Gelände für Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Lärm- schutzwand und erst dann mit dem ange- dachten Lärmschutzwall anzuschließen, wurde bei diesem Bebauungsplan entspro- chen. Folgende Hinweise bitten wir zu beachten: Die Höhe des Lärmschutzwalles muss sich aus dem Lärmgutachten, für das die Prog- nosezugzahlen verwendet werden müssen, ergeben. Kenntnisnahme Ob der Lärmschutzwand bei der tatsächli- chen Realisierung des dritten Gleises aus- reichend bemessen wäre oder zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen durch das Vorha- ben „3. Gleis” realisiert werden müssten, ergibt sich aus dem dann notwendigen Planfeststellungsverfahren und dem hierfür ebenfalls erforderlichen Lärmgutachten. Kenntnisnahme Ggf. könnte man sich hinsichtlich der stati- schen Bemessung des Walles abstimmen, damit eine spätere Erhöhung der darauf befindlichen Wand nicht ausgeschlossen wäre. Kenntnisnahme Eine Kontaktaufnahme zur DB ist er- folgt, durch die Bahn erfolgte keine weiterführende Aussage zu einer späteren Erhöhung des Walls. Nach den uns vorliegenden Planunterlagen befindet sich ein erdverlegtes Strecken- fernmeldekabel mit Kabelplusschleife im Baufeld. Die fernmeldetechnischen Kabel dürfen nicht überbaut werden und müssen jeder- zeit zur Wartung und Instandhaltung frei zugänglich sein. Der Grenzabstand von min. 1,0 m zum erdverlegter, Streckenlernmeldekabel ist einzuhalten. Die Baumaßnahme erfordert Vorbereitungsarbeiten und Sicherungsvor- kehrungen zum Schutz der fernmeldetech- nischen Anlagen/Kabel. Zur Einleitung der Vorarbeiten, welche un- Kenntnisnahme Das Streckenfernmeldekabel ver- läuft direkt neben der Bahnstrecke . Es liegt damit zu großen Teilen au- ßerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bzw. im Bereich eines gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke) nach § 30 BNatSchG; § 33 NatSchG BW. Der Schutzstatus der Feldhecke entsteht nicht durch Verwaltungsakt oder im Zuge eines Rechtsverfahrens. Entscheidend für einen Schutz ist der tatsächliche Zu- stand in der Natur. § 33 Abs. 1 Nr. - 21 - Rückmeldung Stellungnahme ter Umständen 6 Monate dauern können, empfehlen wir die baldige Beauftragung dieser Arbeiten bei unserem vertrieblichen Ansprechpartner: DB Kommunikation GmbH, Kundenma- nagement, Hohenzollernstr 4, 71638 Lud- wigsburg, E-Mail: kundenmanage- ment.sued@deutschebahn.com 6 NatSchG BW stellt u.a. Feldhecken mit einer bestimmten Größen- ausprägung in der freien Landschaft unter gesetzlichen Schutz. Die Stadt kann den Schutzstatus des Gehölzes daher nicht aufheben. Die Zuwegung zum Notfallmanagement muss jederzeit gewährleistet sein. Kenntnisnahme Zugänge für das Notfallmanage- ment sind in der Lärmschutzanlage zulässig. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal- tung der Bahnanlagen entstehen Emissio- nen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Im- missionen an benachbarter Bebauung füh- ren können. In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizier- ten Bahnstrecke oder Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindli- chen Geräten zu rechnen. Es obliegt dem Bauherrn, für entsprechende Schutzvorkeh- rungen zu sorgen. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb aus- gehenden Emissionen sind erforderlichen- falls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vor zusehen bzw. vor- zunehmen. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lärmintensiven Verkehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommuna- len Planungsträgers hingewiesen, aktive (z.B. Errichtung Schallschutzwände) und passive (z.B. Riegelbebauung) Lärmschutz- maßnahmen zu prüfen und festzusetzen. Kenntnisnahme Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Kenntnisnahme Siehe Antwort zu geschützter Feld- hecke nach § 30 BNatSchG; § 33 NatSchG BW - 22 - Rückmeldung Stellungnahme Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Richtlinie (Ril) 882 ,,Handbuch Land- schaftsplanung und Vegetationskontrolle“ zu beachten. Wir weisen auf die Verkehrssicherungs- pflicht (823 ff. BGB) des Grundstückseigen- tümers hin. Soweit von bestehenden An- pflanzungen Beeinträchtigungen des Ei- senbahnbetriebs und der Verkehrssicher- heit ausgehen können, müssen diese ent- sprechend angepasst oder beseitigt wer- den. Bei Gefahr in Verzug behält sich die DB AG vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen. Wenn Sicherheitsabstände zu Bahnbe- triebsanlagen unterschritten werden müs- sen, sind nach Art der jeweiligen Gefähr- dung geeignete Maßnahmen mit der DB Netz AG abzustimmen und zu vereinbaren. Die erforderlichen Nachweise und Planun- gen sind vorher zur Prüfung der DB Netz- AG vorzulegen. Die DB Netz AG legt die Schutzmaßnahmen und mögliche Standsi- cherheitsnachweise für Bauwerke fest, die dann bindend zu beachten sind. Die Entwässerung des Bahnkörpers über den Bahnseitengraben darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Bei ge- planten Lärmschutzwällen ist am Dammfuß des Lärmschutzwalls bahnseitig ein separa- ter Entwässerungsgraben vorzusehen, der das anfallende Oberflächenwasser des Lärmschutzwalls aufnimmt und ableitet. Kenntnisnahme Zur Errichtung des Erdwalls darf kein Bahngelände in Anspruch genommen wer- den und er darf nicht steiler als im Nei- gungsverhältnis 1:1,5 ausgeführt sein. In keinem Fall dürfen Rutschungen stattfin- den. Die Sicherheit des Bahnbetriebs darf nicht gefährdet werden. Es ist durch eine geeignete Profilierung mit entsprechender Bodenbegrünung sicherzu- Kenntnisnahme - 23 - Rückmeldung Stellungnahme stellen, dass kein Erdreich sowie Oberflä- chenwasser aus der neuen Böschung in den vorhandenen Bahnseitengraben ge- langt. Mitarbeiter des DB Konzerns und beauf- tragte Dritte haben ein jederzeitiges Wege- , Zufahrts- und Betretungsrecht der Bahn- betriebsanlagen, auch während der Bauar- beiten. Das Betreten von Bahnanlagen durch Dritte ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Bei notwendiger Betretung für die Bauausfüh- rung muss der Bauherr bei der DB Netz AG rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stel- len. In keinem Falle dürfen die Bahnanla- gen ohne Genehmigung der DB Netz AG betreten werden. Alle hieraus entstehen- den Kosten müssen vom Antragsteller ge- tragen werden. Die späteren Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behal- ten uns weitere Bedingungen und Aufla- gen vor. Wir bitten um Beteiligung im wei- teren Verlauf des Verfahrens. Kenntnisnahme Die Zugangsmöglichkeit zur Bahn- strecke für Pflege- und Wartungsar- beiten wird im Rahmen des städte- baulichen Vertrags gesichert. Zugänge für das Notfallmanage- ment werden in den Festzungen zur Lärmschutzanlage als zulässig defi- niert. ZJD- Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehörde am 27. November 2018 Die Ausweisung eines allgemeinen Wohn- gebiets unmittelbar neben dem bestehen- den Gewerbegebiet sehen wir mit Blick auf § 50 BlmSchG nach wie vor kritisch, da aus immissionsschutzrechtlicher Sicht eine Staf- felung beziehungsweise Abstufung der Nutzungsarten wie beispielsweise durch ein dazwischenliegendes Mischgebiet wün- schenswert wäre. Im Plangebiet sind erhebliche Geräusch- lmmissionsbelastungen vorhanden, haupt- sächlich verursacht durch Verkehrslärm, aber auch durch benachbarte Gewerbeflä- chen. Das Schallgutachten Nr. 10809-03 der Kurz und Fischer GmbH vom 4. Okto- ber 2018, von dessen fachlicher Richtigkeit wir aufgrund der Prüfung durch Umwelt- und Arbeitsschutz ausgehen, zeigt auf, mit welchen aktiven und ergänzenden passiven Nicht zu berücksichtigen Begründung: Der Bebauungsplan „Östlich Woe- rishoffer Straße“ verfolgt die Ziel- stellung Wohnraum herzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes sollen ausschließlich vier Wohn- gebäude und ein Gebäude für eine soziale Einrichtung (Mafalda+Kita) entstehen. Eine Nutzungsmischung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der erheblichen Ge- räusch-Immissionsbelastungen wer- den jedoch umfassende Lärm- schutzmaßnahmen festgesetzt. Zum Schutz der Baukörper macht die Schallimmissionsprognose (04.10.2018, Kurz und Fischer - 24 - Rückmeldung Stellungnahme Schallschutzmaßnahmen diesen Belastun- gen begegnet werden kann. Sofern diese Maßnahmen, hierbei insbesondere Varian- te 2 (Lärmschutzanlage, Wall/Wand- Kombination mit einer Höhe von 7,5 m) so wie die unter Ziffer 7.1 und 7.2 des Gut- achtens genannten weiteren Schutzmaß- nahmen, Eingang in die Festsetzungen und Begründung finden, bestehen gegen den Planungsvorentwurf keine Einwände. Für die durch die Planung hervorgerufenen Geräuschimmissionen (Zu- und Abfahrts- verkehr der Tiefgarage und Parkplätze) zeigt das Schallgutachten ebenfalls schlüs- sig auf, dass deren Verträglichkeit mit der Umgebung gegeben ist beziehungsweise im Baugenehmigungsverfahren durch Auf- lagen abgesichert werden kann. GmbH) deutlich, dass in beiden Va- rianten – also auch bei einer 7,50 m hohen Lärmschutzanlage - der Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigen- tum von 60 dB(A) in der Nacht wei- terhin überschritten wird. In beiden Varianten sind die glei- chen Anforderungen an den bauli- chen, passiven Lärmschutz und die Gestaltung zu stellen. Zum Schutz der Freianlagen kommt die Schallimmissionsprognose zu dem Schluss, dass die Bewertung einer 7,50 m hohen Lärmschutzan- lage in Bezug auf die Freianlagen der Bewertung einer lediglich 3,50 m hohen Lärmschutzanlage ent- spricht und keine maßgebliche hö- here Schutzfunktion erfüllt. Die Lärmbelastung der Freianlagen durch Verkehrslärm wird in den An- lagen der Schallimmissionsprognose nahezu gleich mit einer Belastung von über 60 dB(A) dargestellt, es ergeben sich nur kleinräumliche Verbesserungen auf unter 60 dB(A). Zu beachten ist im Besonderen, dass die neue aktive Lärmschutzanlage auf das Plangebiet begrenzt bleibt und einem seitlichen Schalleintrag von Bahn und L605 nicht mit einer größeren Höhe entgegen wirken kann. Für Baukörper und Freiraum über- steigen die Kosten einer 7,50 m ho- hen Lärmschutzanlage den Nutzen- Effekt im Vergleich zu einer 3,50 m hohen Lärmschutzanlage deutlich. Deutsche Telekom Technik GmbH am 14. Januar 2019 Im Planbereich befinden sich Telekommu- nikationsanlagen. Diese können nicht ver- legt bzw. umgelegt werden. (FIDUCIA). Wir bitten die Eintragung einer beschränk- ten persönlichen Dienstbarkeit im Grund- Zu berücksichtigen Für die Leitungen der Telekom wer- den Leitungsrechte festgesetzt. - 25 - Rückmeldung Stellungnahme buch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut zu bewirken: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, be- stehend in dem Recht auf Errichtung, Be- trieb, Änderung und Unterhaltung von Te- lekommunikationslinien, verbunden mit ei- ner Nutzungsbeschränkung." Wir weisen darauf hin, dass die bauausfüh- rende Firma sich vor Beginn der Baumaß- nahmen zu informieren hat. Die Kabel- schutzanweisung der deutschen Telekom ist zu beachten. Die Leitungen der Telekom im Be- reich der öffentlichen Grünfläche werden nicht verlegt und auch bei der Errichtung der Lärmschutzanla- ge berücksichtigt (wie bei den Stromleitungen wird durch das be- auftragte Ingenieurbüro für Frei- raumgestaltung mit der Telekom abgestimmt, ob Leerrohre neben den bestehenden Trassen vorzuse- hen sind). Maßnahmen zu Leitungen der Tele- kom am Kleinoberfeld (im Bereich der ehemaligen Wohngebäude) bzw. im Bereich der geplanten Ge- bäude wird das beauftragte Ingeni- eurbüro für Freiraumgestaltung mit der Telekom abstimmen. Bundesnetzagentur am 18. August 2017 Bereits 2017 teilte uns die Bundesnetza- gentur die durch die Planung potentiell be- troffenen Betreiber von Richtfunkstrecken und Radare mit. Es wurden drei Betreiber genannt: 1. Präsidium Technik, Service, Logistik der Polizei 2. Karlsruher Institut für Technologie 3. E-Plus Service GmbH Alle Betreiber haben nach Prüfung mitge- teilt, dass durch die angedachte Planung keine negative Auswirkungen auf ihre Richtfunk- und Radarstrecken bestehen. Kenntnisnahme - 26 - Verlängerung der Beteiligung bis 07.12.2018 Rückmeldung Stellungnahme Ergänzung Netzservice Stadtwerke Karlsruhe am 04. Dezember 2018 Stromversorgung Ergänzend zu unseren Stellungnahmen 368 und 368.2 erhalten Sie die gewünsch- ten Antworten: Es bestehen keine Einwände gegen die Versickerungsfläche südlich der Planstraße. Für die Planstraße wäre eine öffentliche Er- schließung vorteilhaft. In der Straße (bzw. im Gehweg) werden voraussichtlich mehre- re Kabelsysteme verlegt werden müssen. Für diese wären bei privater Erschließung dingliche Sicherungen erforderlich. Es bestehen keine Hinderungsgründe die Versickerungsfläche südliche der Planstraße sowohl für private als auch öffentliche Flä- chen zu verwenden. Kenntnisnahme Die Planstraße 1 sowie die Geh- und Radwege werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Sofern die Planstraße 1 privat gewidmet wird, wären die in der Straße (in den Geh- wegen) zu verlegenden Leitungssysteme der Versorgung des Gesamtareals, inklusive eines Arbeits- und Schutzstreifens, dinglich zu sichern. Kenntnisnahme Darüber hinaus möchten wir Ihnen folgen- de Hinweise geben: Zur Mulde 3: Unmittelbar parallel zum nördlichen Rand der Mulde verlaufen zwei 20-kV-Kabelsysteme. Diese sind bei den Detail- und Ausführungsplanungen zu be- rücksichtigen. Zur Mulde 4: In diesem Bereich befinden sich 1-kV-Kabelsysteme, die im Vorfeld in eine geeignete Trasse außerhalb der Mulde umzulegen wären. Kenntnisnahme Gas- und Wasserversorgung Ergänzend zu unseren Stellungnahmen 368 und 368.2 erhalten Sie die gewünsch- ten Antworten auf Ihre Fragen vom 22.11.2018: Die Festsetzung der Versickerungsfläche südlich der Planstraße würden wir mittra- gen. Kenntnisnahme - 27 - Rückmeldung Stellungnahme Es ist noch nicht festgelegt, ob die Leitun- gen (ggf. überlange Anschlussleitungen) in Eigentum des Vorhabenträgers (dann wä- re(n) ein/mehrere Wasserübergabe- scha(ä)cht(e) erforderlich) oder der SWK sein werden. Bei der Variante ,,Leitungseigentümer SWK’ wären bei einer öffentlichen Er- schließung unsere Leitungen über den Konzessionsvertrag gesichert, bei einer pri- vaten Erschließungsstraße würde voraus- sichtlich eine dingliche Sicherung erforder- lich werden. Falls in Planstraße 1 eine Wasserleitung ver- legt wird (es ist ja auch eine interne private Versorgung der MAFALDA aus Gebäude 3 denkbar), sind die Höhenlagen der queren- den Überlaufleitungen mit denen der Was- serleitung abzustimmen. Uns ist die „Ableitung” nördlich von Ge- bäude 2 aufgefallen. Möglicherweise müs- sen in diesen Weg zusätzlich noch Leitun- gen für Schmutzwasser, Fern-/ Nahwärme, Trinkwasser sowie diverse Kabel verlegt werden. Hierfür scheint, insbesondere unter Berück- sichtigung der nördlich des Weges darge- stellten Bäume der geplante Weg zu schmal zu sein. Eine Erarbeitung eines ab- gestimmten Wegequerschnitts (z.B. durch TBA E2) wird dringend empfohlen. Kenntnisnahme Im öffentlichen Gehweg nordöstlich des Baufelds WA 2 sind (mit Aus- nahme der Beleuchtung) keine Lei- tungen geplant. Kommunikations- und Informations- technik Wir stimmen der geplanten Maßnahme un- ter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Mulde 3: Unmittelbar parallel zum nördli- chen Rand der Mulde verlaufen CU-FM Kabel. Diese sind bei den Detail- und Aus- führungsplanungen zu berücksichtigen. Kenntnisnahme
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Karlsruhe – Oberreut Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 2 - Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 133-6101 Fax: +49 (0) 721 133-6109 www.karlsruhe.de/bebauungsplanung pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Telefon +49 (0) 711.2200763-10 Fax: +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 3 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................ 5 Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet ........................................ 5 1. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................... 5 2. Bauweise ........................................................................................................... 5 3. Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen ................................ 6 4. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports ................................................ 6 5. Nebenanlagen .................................................................................................... 6 6. Pflanzerhaltung und Pflanzgebote ..................................................................... 6 7. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ............................................ 13 8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 9. Landschaft........................................................................................................ 14 10 Schallschutz ..................................................................................................... 17 11 Geh-/Fahr- und Leitungsrechte ........................................................................ 19 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................... 20 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ...................................................... 20 2. Werbeanlagen und Automaten......................................................................... 20 3. Unbebaute Flächen .......................................................................................... 20 4. Einfriedigungen ................................................................................................ 21 5. Standorte für Abfallbehälter ............................................................................. 21 6. Abgrabungen, Aufschüttungen ......................................................................... 21 7. Außenantennen ................................................................................................ 21 8. Niederspannungsfreileitungen.......................................................................... 21 9. Niederschlagswasser ....................................................................................... 22 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................................ 23 IV. Anlage ............................................................................................................. 23 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) sowie Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010, letzte berücksichtigte Änderung durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612, 613) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 5 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet 1. (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: Wohngebäude Die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen Nicht zulässig sind: Betriebe des Beherbergungsgewerbes Gartenbaubetriebe Tankstellen Maß der baulichen Nutzung 2. Die Bezugshöhe (BZH) für die Wandhöhe baulicher Anlagen wird durch die Planzeichnung in Meter über NHN festgesetzt. Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der in der Planzeichnung festgesetzten Bezugshöhe (BZH) und dem oberen Wandabschluss (Attika). Die Oberkante von Tiefgaragendächern darf die im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe um 1,35 m überschreiten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird durch Einschrieb in die Planzeichnung festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. Bauweise 3. In allen Baufeldern wird die abweichende Bauweise festgesetzt. Abweichend von der offenen Bauweise ist innerhalb der Baugrenzen die Errichtung von Gebäudelängen über 50,00 m zulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 6 - Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen 4. Balkone und Loggien dürfen die Baugrenzen ab dem 1. Obergeschoss um bis zu 1,80 m überschreiten. Benachbarte Balkone und Loggien können, und sofern sie als gestalterische Einheit wirken, zusammen bis zu 9 m breit sein. Im Bereich der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ (siehe 7.3.2) sind mindestens zwei, räumlich getrennte Teilflächen auszunehmen, die in einer jeweiligen Mindestfläche von 12,00 m² nicht unterbaut werden dürfen. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports 5. Tiefgaragen und Stellplätze sind nur in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen und Carports sind unzulässig. (Hinweis: Siehe dazu auch 7.3.5, „Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1“) Nebenanlagen 6. Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren oder mit Tiefgaragen unterbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Außerhalb der überbaubaren Flächen sind allgemein zulässig: Kinderspielanlagen nicht überdachte Rankgerüste Terrassen nur im Bereich der Pflanzfläche „Grünflächen WA 1“, außerhalb der Retentionsflächen: Offene, überdachte oder geschlossene Anlagen für Fahrradstellplätze insgesamt bis zu 290 m² Zusätzlich sind im WA 1 in der durch die Planzeichnung als Fläche für Nebenanlagen gekennzeichneten Fläche zulässig: Aufstellflächen für Müllbehälter Im WA 2 sind in der durch die Planzeichnung als Fläche für Nebenanlagen gekennzeichneten Fläche zulässig: Gerätelagerräume/-flächen Anlagen für Fahrradstellplätze Pflanzerhaltung und Pflanzgebote 7. Pflanzerhaltung 7.1. Pflanzbindung Bestandsbäume 7.1.1 Die durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen, fachgerecht zu pflegen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 7 - Abgängige Bäume sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich durch standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) mit einem Mindeststammumfang von 18-20 cm zu ersetzen. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet (WA)" kann der Ersatz abgängiger Bäume auch durch die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresilienten Baumarten erfolgen. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen, sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresiliente Laubbäume (1. Ordnung) zu verwenden. Pflanzbindung Feldhecke 7.1.2 Die durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzte, gesetzlich geschützte Feldhecke ist dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Pflanzbindung Wiesen- und Ruderalfläche 7.1.3 In der durch Planzeichnung mit Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Fläche in der öffentlichen Grünfläche sind extensiv genutzte Wiesenflächen, ruderale Randstrukturen und randliche Gebüsch- und Gehölzbeständen zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ist unzulässig. Von der Verpflichtung zum Erhalt von Gebüsch- und Gehölzbestände ist der Bereich zwischen der Planstraße 1 und den Retentionsflächen R4a/R4b ausgenommen. Bei Umgestaltungsmaßnahmen ist auf die Belange des Artenschutzes zu achten. 7.1.4 Pflanzbindung Brombeergebüsch Der durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzte, flächige Brombeer- und Gebüschbestand in der öffentlichen Grünfläche ist zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Pflanzgebote Einzelbäume 7.2. Gemäß Planeintrag ist an den festgesetzten Standorten ein Baum zu pflanzen. Geringe Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten sowie Retentionsanlagen herzustellen. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen sind hochstämmige, standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) mit einem Mindeststammumfang von 18 cm (dreifach verpflanzt) zu verwenden. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet (WA)" sind auch klimaresiliente Baumarten zulässig. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich klimaresiliente Laubbäume (1.Ordnung) zu verwenden. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 8 - Flächige Pflanzgebote 7.3. Durch die Planzeichnung werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen als flächiges Pflanzgebot ausgewiesen. Vorgärten 7.3.1 Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Vorgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Gebäudezugängen sowie Bereichen für das kurzfristige Abstellen insbesondere von Fahrrädern und Kinderwägen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 30 % des jeweiligen Vorgartens beschränkt. Die Ausnahme gilt nicht für die Retentionsflächen innerhalb des Pflanzgebotes „Vorgärten“. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen (siehe 7.4.6) mit standortgerechten, überwiegend heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) und Laubbäumen der Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu bepflanzen. Die Breite von Gebäudezugängen wird auf 3 m begrenzt. Beiderseits von Gebäudezugängen ist eine Fläche von 2 m Breite für das kurzfristige Abstellen insbesondere von Fahrrädern und Kinderwägen zulässig. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig Gemeinschaftsfläche Innenhof 7.3.2 Die durch die Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ dargestellte Fläche ist mit Ausnahme von Wegen und Spielflächen als Vegetationsfläche anzulegen. Wege, Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind auf max. 40% der Fläche beschränkt. In der Pflanzfläche sind mindestens zwei Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. In der Pflanzfläche sind außerdem mindestens acht Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 2.Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Die begrünbare Fläche ist mit 50% Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) und 50% Kräuterrasen (Herkunftsregion 6, siehe 7.5.1Pflanzherkunft) zu begrünen. (Siehe „Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen“, 4.) Wohnungsgärten 7.3.3 Die in der Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Zugängen, Terrassen und Nebenanlagen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die versiegelte Fläche ist auf 50 % der jeweiligen Fläche beschränkt. Auf mindestens 20% der jeweiligen Flächen sind standortgerechte, überwiegend heimische Sträucher (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. Ergänzend sind auch schwachwachsende Obstbäume zulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 9 - Grünflächen WA 1 und Private Grünfläche 7.3.4 Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Grünflächen WA 1“ dargestellten Flächen sind - mit Ausnahme von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen) im Baufeld WA 1 - als Vegetationsfläche anzulegen. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen mit standortgerechten, heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) anzulegen. (Siehe ergänzend „Begrünung von Retentionsflächen“, 7.4.6) Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1 7.3.5 In der durch Planzeichnung als Umgrenzung von Flächen für PKW- Stellplätze dargestellten Fläche am Baufenster WA 1.1 sind mindestens fünf mittelkronige, klimaresiliente Laubbäume (Qualität: Hochstamm, entsprechend der 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. Feldhecke (Ausgleich) 7.3.6 Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot dargestellten Flächen sind als Feldhecke anzulegen. Es sind standortgerechte, heimische Sträucher und Bäume bis max. 2. Ordnung zu pflanzen. Die Artenzusammensetzung ist an der schon bestehenden Feldhecke zu orientieren. Mafalda (Bestand) 7.3.7 Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Mafalda (Bestand)“ dargestellte Fläche ist als extensive Grünfläche anzulegen und zu pflegen. Es ist Saatgut der Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1Pflanzherkunft) zu verwenden. Der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln ist unzulässig. Sonstige Begrünungen und Bepflanzungen 7.4. Pflanzflächen für Einzelbäume in Verkehrs- und Erschließungsflächen 7.4.1 Für Bäume in öffentlichen Verkehrsflächen und Bäume in befestigten Flächen privater Grundstücksflächen (z.B. Stellplatzanlagen) sind offene Baumscheiben von mind. 24m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum bei mindestens 1,5 m Tiefe zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn er aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung 1 zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten 1 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 10 - Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Durch Baumbügel oder Vergleichbares sind die Bäume, bei denen Gefahr besteht angefahren zu werden zu schützen. Überdeckung und Begrünung von Tiefgaragen 7.4.2 Die Gemeinschaftsfläche und die Wohnungsgärten im Innenhof des Baufeldes WA 2 sind gemäß 7.3.2 „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sowie 7.3.3 „Wohnungsgärten“ als Vegetationsflächen anzulegen. Alle nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind zu überdecken und entweder als Wege, Aufenthaltsflächen, Fahrradabstellanlagen, Feuerwehrzufahrten und Rettungsflächen zu befestigen oder zu begrünen. In den Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind mindestens die oberen 0,30 m aus Oberbodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. In der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind darüber hinaus die Bereiche für Anpflanzungen von Sträuchern mit einem Erdaufbau von mindestens 0,70 m und die Bereiche für die Anpflanzung von Bäumen mit einem Erdaufbau von mindestens 1,20 m Bodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. Falls Bodenmaterial aus der derzeitig unbebauten Grünfläche im Geltungsbereich zur Herstellung der Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ verwendet werden soll, muss durch bodenschutzrechtliche Untersuchungen sichergestellt werden, dass es sich um unbedenkliches Bodenmaterial handelt. Die Untersuchungen sind im Rahmen des Bodenmanagementkonzepts vorab mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, abzustimmen. Begrünung der Lärmschutzanlage 7.4.3 In der durch Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ dargestellten Fläche sind Lärmschutzwälle bzw. die vertikalen Flächen an Lärmschutzwänden beidseits zu begrünen. Innerhalb der durch die Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ dargestellten Fläche ist eine Fläche von min. 615 m² mit standortgerechten, heimischen Sträuchern gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu bepflanzen. Die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen eines Lärmschutzwalls bzw. die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen neben Lärmschutzwänden ist mit mindestens 0,20 m Oberbodenmaterial (Qualität: Humushaltig, steinfrei, kulturfähig, unbelastet) abzudecken. Des Weiteren sind Lärmschutzwände oder Gabionenwände zum Lärmschutz mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen (siehe „Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen“, 7.6.3) Dachbegrünung 7.4.4 Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind auf mindestens 80% der Gebäudegrundflächen mit einer extensiven Dachbegrünung zu bepflanzen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 11 - und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen der Dächer sind dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 2: Dachbegrünung“, 7.6.2) vorzunehmen. Begrünung von Nebenanlagen 7.4.5 Fahrradabstellanlagen, permanente Müllsammelanlagen sowie Gerätelagerräume/-flächen sind vollständig mit Kletter- und Rankpflanzen gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen“, 7.6.3) zu begrünen. Begrünung von Retentionsflächen 7.4.6 Retentionsflächen sind mit Kräuterrasen (Herkunftsregion 6, siehe 7.5.1Pflanzherkunft) zu begrünen. Bestimmungen bei Neu- und Ersatzpflanzungen 7.5. Pflanzherkunft 7.5.1 Bei Ersatz- und Neupflanzungen in privaten und öffentlichen Flächen sind standortgerechte Arten zu wählen, die die örtlichen Gegebenheiten und das Spektrum der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation (hpnV) berücksichtigen. Es ist Pflanzmaterial aus regionaler Herkunft (Herkunftsregion 6) zu verwenden. Pflanzstandorte 7.5.2 Im Bereich von Kabeltrassen, Mulden und Rigolen ist ein Abstand von 2,50 m zwischen Stamm und Rohraußenwand einzuhalten. Im Bereich von Abwasserkanälen ist ein Abstand von 3,50 m zwischen Stamm und Rohraußenwand einzuhalten. Der Eingriff durch Wurzelwerk in die Leitungszone ist auszuschließen. Auf Bäume mit starkem Seitenwurzelwuchs ist entlang von Leitungstrassen zu verzichten oder die Leitungszone ist durch Wurzelschutzfolie zu sichern. Durchführungs- und Ersatzzeitraum 7.5.3 Alle Pflanzungen sind spätestens in der an die Fertigstellung des Gebäudes folgenden Pflanzperiode (November bis März) durchzuführen. Die zu pflanzenden Grünstrukturen sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Grünstrukturen sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich zu ersetzen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 12 - Pflanzliste 7.6. Artenliste 1: Gehölzpflanzungen 7.6.1 Botanischer Name Deutscher Name Besonderheiten Gebietsheimische Bäume 1. Ordnung: Höhe über 15 m Betula pendula Hänge-Birke Insektenweide Carpinus betulus Hainbuche Insektenweide H/S Fagus sylvatica Rotbuche Früchte Prunus avium Vogel-Kirsche Früchte Quercus robur Stiel-Eiche Früchte Tilia cordata Winter-Linde Insektenweide Ulmus minor Feld-Ulme Klimaresiliente Bäume/ Sorten 1. Ordnung: Höhe über 15 m Acer platanoides Cleveland Spitzahorn „Cleveland“ Tilia cordata Greenspire Winter-Linde „Greenspire“ Tilia cordata Roelvo Winter-Linde „Roelvo“ Bäume 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Feldahorn Insektenweide H Populus tremula Zitter-Pappel Prunus padus Traubenkirsche Insekten/Vögel/Blüten Klimaresiliente Bäume/ Sorten 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Elsrijk Feldahorn „Elsrijk“ Fraxinus ornus Schmuck-Esche Malus tschonoskii Woll-Apfelbaum Prunus avium Plena Vogel-Kirsche „Plena“ Sorbus intermedia Schwedische Maulbeere Sträucher: Höhe 5 bis 10 m Cornus sanguinea Hartriegel Insekten/Vögel/Blüten H Corylus avellana Haselnuß Früchte H Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Insekten/Vögel/Blüten H Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn " H Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Insekten/Vögel H x Frangula alnus Faulbaum " Prunus padus Traubenkirsche Insekten S Prunus spinosa Schlehe Insekten/Vögel H Sambucus nigra Schwarzer Holunder Insekten/Vögel/Früchte H Sträucher: Höhe 2 bis 5 m Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Insekten/Vögel H x Rosa canina Hundsrose Insekten/Vögel, Blüten Salix caprea Sal-Weide Insekten Salix cinerea Grau-Weide Insekten *Die im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) definierten Herkunftsgebiete sind zu berücksichtigen. H: Heckenpflanzung; S: Schattenverträglich; x: Giftwirkung Artenliste 2: Dachbegrünung 7.6.2 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Kräuter (Anteil 60%) Allium schoenoprasum Anthemis tinctoria Anthyllis vulneraria Schnittlauch Färber-Kamille Wundklee Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 13 - Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Campanula rotundifolia Dianthus armeria Dianthus deltoides Echium vulgare Euphorbia cyparissias Helianthemum nummularium. obsc. Hieracium pilosella Jasione montana Potentilla tabernaemonta Scabiosa columbaria Sedum acre Sedum album Sedum sexangulare Silene nutans Silene vulgaris Thymus pulegioides Rundblättrige Glockenblume Büschelnelke Heide-Nelke Gemeiner Natternkopf Zypressen-Wolfsmilch Gewöhnliches Sonnenröschen Kleines Habichtskraut Berg- Sandglöckchen Frühlings-Fingerkraut Tauben-Skabiose Scharfer Mauerpfeffer Weißer Mauerpfeffer Milder Mauerpfeffer Nickendes Leimkraut Taubenkropf-Leimkraut Feld-Thymian Gräser (Anteil 40%) Briza media Carex flacca Festuca guestfalica Zittergras Blaugrüne Segge Harter Schafschwingel Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen 7.6.3 Botanischer Name Deutscher Name Blüte Höhe Actinidia chinensis Kiwi weiß, VI 3 - 5 m Akebia quinata Akebie violettbraun, rosa, V 3 - 5 m Clematis alpina Alpen-Waldrebe violettblau, V-VII 2 m Clematis-Hybriden z.B. (Anemonenwaldrebe) nach Sorte 3 - 8 m Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe weiß, VII-X 10 m Euonymus forunei var. vegetus Kletternder Spindelbaum grün-gelb, V 2 - 3 m Humulus lupulus Hopfen Hydrangea petiolaris Kletterhortensie weiß, VII 5 - 7 m * Jasminum nudiflorum Winterjasmin gelb, XII-IV 3 - 5 m Lonicera periclymenum Waldgeißblatt gelb-rötlich, VI-VII 3 - 5 m Lonicera caprifolium Jelängerjelieber Gelb-weiß, V-VI 3 - 5 m x Partenocissus quinquefolia Wilder Wein weiß, VII-VIII 15 m * Partenocissus tricuspidata Wilder Wein gelb-grün, VI-VII 12 m Rosa Hybriden Kletterrosen nach Sorte 3 - 4 m X = Giftwirkung; = heimische Pflanze; * = mit Haftwurzeln kletternd Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 8. Ausgleichsmaßnahme Waldgestaltung im FFH -Gebiet „Hardtwald 8.1. zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ In der durch Planzeichnung dargestellten städtischen Fläche im Distrikt Hardt (Flurstück 22703) ist in eine lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung des Hainsimsen-Buchenwald ohne nennenswerten Neophytenanteil herzustellen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind: Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 14 - Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke) Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen Zuordnung 8.2. Die festgesetzten Flächen und Maßnahmen werden zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, entsprechend dem prozentualen Anteil an den Gesamtflächen im Geltungsbereich, sowohl den privaten wie auch den öffentlichen Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, zugeordnet. (siehe Umweltbericht). Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 9. Natur und Landschaft 9.1 Entsiegelung „Ehemalige Mafalda Tagesgruppe“ Auf den derzeit durch die Mafalda genutzten Flächen sind nach Nutzungsaufgabe die bestehenden Gebäude und Anlagen zurückzubauen. Der vorhandene Wall ist beim Rückbau der Mafalda abzutragen und die Fläche einzuebnen. Die Fläche ist fachgerecht zu entsiegeln und zu rekultivieren. Es ist Boden in einer Mächtigkeit von min. 0,50 m aufzutragen, die oberen 0,30 m des aufzutragenden Materials sind aus Oberbodenmaterial herzustellen. Es ist steinfreies, kulturfähiges, unbelastetes Material zu verwenden. 9.2 Artenschutz 9.2.1 Prüfung vor Bau-, Rückbau- oder Rodungsarbeiten Vor Bau-, Rückbau- oder Rodungsmaßnahmen sind Flächen, Gebäude und Gehölze durch einen Fachgutachter der ökologischen Baubegleitung auf Besatz durch Tiere (insbesondere besonders und streng geschützten Arten) zu überprüfen. 9.2.2 Jahreszeitliche Begrenzung von Rodung und Rückbau Bau-, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln betreffen, sind zwischen 1. Oktober und 28. Februar (außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten) durchzuführen. Bau-, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen betreffen, sind zwischen 1. Oktober und 28. Februar (außerhalb der Fortpflanzungs- und Wochenstubenzeit) durchzuführen. 9.2.3 Schutz der Eidechsenpopulation Zur Vermeidung einer Einwanderung von Eidechsen in Baustellen und zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen in Baustellen, ist rechtzeitig vor Baumaßnahmen ein Schutzzaun gemäß den artenschutzrechtlichen Vorgaben zu errichten. Der Verlauf der zu Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 15 - errichtenden Folienschutzzäune ist durch die ökologische Baubegleitung zu konkretisieren.Vor baulichen Maßnahmen sind Eidechsen in Eingriffsbereichen abzufangen und in angrenzende Bereiche (z.B. auf Flächen entlang der Bahnlinie) umzusiedeln. Die Umsiedlung ist vor Beginn der baulichen Arbeiten, jedoch nur während der Aktivzeit der Eidechsen zwischen 1. März und 30. April sowie zwischen 1. August und 30. September durchzuführen. Der Abfang von Eidechsen ist von einer herpetologischen Fachkraft durchzuführen und mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. Die durch Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ gekennzeichnete Fläche ist vor Errichtung der Lärmschutzanlage zu roden. Die Fläche ist anschließend großflächig mit dunkler Folie abzudecken um einen Aufenthalt von Eidechsen auf der Fläche während Bauarbeiten zu verhindern. Vor der Baumaßnahme ist die Fläche auf Eidechsenbesatz zu prüfen, ggf. vorhandene Tiere abzufangen und umzusiedeln. Die Vorgehensweise ist mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. 9.2.4 Erhalt und Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen Neben der vorangehend benannten Maßnahme „Entsiegelung Ehemalige Mafalda Tagesgruppe“ sind weitere eidechsenfreundliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen durchzuführen. Die bestehende Steinsitzecke in der südöstlichen Ecke des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten. Die durch die Planzeichnung als „Feldhecke (Bestand)“ und „Wiesen- und Ruderalfläche“ gekennzeichneten Flächen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten und zu gestalten. Die durch die Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ und „Feldhecke (Ausgleich)“ gekennzeichneten Flächen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu gestalten. Im Falle der Errichtung der Lärmschutzanlage als Wand, ist die Durchgängigkeit der Lärmschutzwand für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) durch Öffnungen zu gewährleisten. Eine Ausgestaltung der Lärmschutzanlage mit Gabionen die keine Barriere für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) darstellen, ist zulässig. 9.2.5 Nisthilfen für Vögel Nach Abriss der Bestandsgebäude sind 10 Nisthilfen für Höhlenbrüter (insbesondere Star und Haussperling) in umliegenden Gehölzbeständen anzubringen und während der Bauphase zu pflegen. Die Nisthilfen sind bis 1 Jahr nach Fertigstellung der neuen Gebäude im Plangebiet zu kontrollieren und zu leeren. Mit Errichtung der neuen Gebäude im Plangebiet sind pro Gebäude jeweils 4 Nisthöhlen und 1 Nisthalbhöhle an den Gebäuden, umliegenden Bäumen und Nebenanlagen anzubringen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu sichern. Einbausteine in die Fassade sind zulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 16 - 9.2.6 Ersatzquartiere für Gebäudefledermäuse Mit Errichtung der neuen Gebäude im Plangebiet ist pro Gebäude jeweils 1 Ersatzquartier an den Gebäuden anzubringen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu sichern. Einbaukästen in die Fassade sind zulässig. 9.2.7 Tierfreundliche Außenbeleuchtung In Außenbeleuchtungen sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu wählen, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich aufweisen. Die Verwendung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) für die Beleuchtung der Straßen- und Verkehrsflächen wird ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchten). Es ist ein vollständig gekapseltes Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu verwenden. 9.3 Schutz von Wasser und Boden 9.3.1 Bodenbewegungen Aufgrund der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial, Rekultivierung des Gebäudes der Tagesgruppe Mafalda etc.) ist im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Belastetes Aushubmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Mutterboden ist - soweit möglich - vor Ort wiederzuverwenden (z.B. im Lärmschutzwall), fachgerecht zwischenzulagern, in einem nutzbaren Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Verschwendung zu schützen. 9.3.2 Vermeidung von Bodenverdichtung während der Bauphase Während der Bauphase ist zur Vermeidung von Bodenverdichtung außerhalb der zur Bebauung vorgesehenen Flächen ein Befahren mit schweren Baumaschinen nur bei geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen zulässig. Baustellenverkehr ist auf bereits befestigte Wege oder auf Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, zu begrenzen. Gleiches gilt für Baustelleneinrichtungen. Nicht vermeidbare Bodenverdichtungen sind nach Abschluss der Baumaßnahme tiefgründig zu lockern. 9.3.3 Schutz vor Schadstoffeintrag in Grundwasser und Boden In der Bauphase sind Boden und Grundwasser vor Schadstoffeintrag zu schützen, Baustellenabwässer sind fachgerecht aufzufangen und zu entsorgen. Jegliche Maßnahme, die das Grundwasser berühren könnte, ist beim der Stadt Karlsruhe, Untere Wasserbehörde, rechtzeitig anzuzeigen. Die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebiets „Kastenwört“ ist zu beachten. Während der Bauphase ist der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in Boden und Grundwasser zu verhindern. In Bereichen in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 17 - Schadstofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich. (Siehe Hinweise) 9.3.4 Umweltbaubegleitung Sämtliche arten-, boden-, grundwasser- und naturschutzrechtlichen Belange sind während der Bauzeit durch eine Umweltbaubegleitung zu überwachen und abschließend zu dokumentieren. 10 Schallschutz 10.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Schallschutzmaßnahme: Lärmschutzwall/-wand Bahngleise Innerhalb der durch Planzeichnung festgesetzten Fläche „Schallschutzmaßnahme“ ist eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzanlage (Wand/Wall) von 3,50 m Höhe über Gelände zu errichten. Die Lärmschutzanlage ist auf der ganzen Länge durchgängig zu errichten, dauerhafte Öffnungen im Bereich der Lärmschutzanlage sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Notfalldurchgänge zu Bahnstrecke und – im Falle einer Lärmschutzwand – bodennahe Durchlässe für Eidechsen und Kleinsäuger zulässig. Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche kann auf der bahnzugewandten Seite ein bis zu 2,00 m breiter Pflegeweg angelegt werden. Näheres regelt der städtebauliche Vertrag. 10.2 Grundrissorientierung 10.2.1 Schallschutzmaßnahme (Anlagenlärm) Grundrissorientierung 1 Aufenthalts- und Schlafräume sollen zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes ausgebildet werden. An den durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Anlagenlärm festgesetzten Fassaden der Baufelder WA 1.1, WA 2.3A, WA 2.3B sowie WA 3.1A und WA 3.1B sind öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne der 1 DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnküchen bzw. Büro- und Unterrichtsräume) nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie nicht öffenbare Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss erreicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspegel durch Anlagenlärm von weniger als 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts vorliegen und die Belüftung ausreichend gewährleistet sind. 1 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 18 - 10.2.2 Schallschutzmaßnahme (Verkehrslärm) Grundrissorientierung 2 Aufenthalts- und Schlafräume sollen zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes ausgebildet werden. An den durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Verkehrslärm festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 3.1A sind öffenbare Fenster von Wohnräumen nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss erreicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen und die Belüftung ausreichend gewährleistet sind. Sofern fachgutachterlich nachgewiesen wird, dass an den gekennzeichneten Fassaden der Beurteilungspegel von 60 dB(A) nachts durch Verkehrslärm nicht überschritten wird, kann auf diese Festsetzung verzichtet werden. 10.3 Weitere Schallschutzmaßnahmen Innerhalb des gesamten Geltungsbereichs sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach den imBeiplan (siehe Anlage 1) bezeichneten Außenlärmpegeln der DIN 4109-2 („Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.5.5) auszubilden. Außenwohnbereiche sind nur auf der lärmabgewandten Seite im Bereich den Wohnungsgärten zulässig, oder wenn durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Wintergarten oder verglaste Loggien eine Belastung über 59 dB (A) tags ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109-1 („Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ Ausgabe Juli 2016, i. V. m. E DIN 4109-1/A1 vom Januar 2017) vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Von den festgelegten Außenlärmpegeln kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als im Beiplan (Anlagen 1) dokumentiert. 10.4 Belüftung von Schlafräumen Innerhalb des gesamten Bebauungsplangebiets ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen eingehalten werden kann. Von dieser Festsetzung kann abgesehen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der fachgutachterliche Nachweis erbracht wird, Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 19 - dass der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von 45 dB(A) im Nachtzeitraum eingehalten ist. 10.5 Baureihenfolge Gebäude in den Baufeldern WA 2.1A und WA 2.1B sind gleichzeitig oder nach den Baufeldern WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 2.3B zu errichten. Die Baufelder WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 2.3B sind gleichzeitig zu errichten. Gebäude in den Baufeldern WA 3.1A und WA 3.1B sind gleichzeitig zu errichten. 11 Geh-/Fahr- und Leitungsrechte Die durch die Planzeichnung in den öffentlichen Verkehrsflächen (Planstraße 1 sowie Fuß- und Radweg) festgesetzten Leitungsrechte „L1“ werden zugunsten der Grundstückseigentümer des Baufeldes WA 2 festgesetzt. Die durch die Planzeichnung entlang der Woerishofferstraße in den privaten Grundstücksflächen WA 1, WA 2 und WA 3 sowie in der öffentlichen Grünfläche festgesetzten Leitungsrechte „L2“ werden zugunsten der Versorgungsbetriebe (Leitungsbetreiber) festgesetzt. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 20 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachformen sind ausschließlich als Flachdächer und flach geneigte Dächer mit Dachneigungen von maximal 5 Grad zulässig. Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion nicht beeinträchtigt werden. Die in der Planzeichnung festgesetzte Wandhöhe (WH) darf ausschließlich durch untergeordnete Bauteile für technisch erforderliche Anlagen der Gebäudenutzung oder das zusätzlich notwendige Maß einer erhöhten Substratschicht überschritten werden. Dachaufbauten sind ausschließlich bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig, in Ausnahmen bis zu 1,50 m. Dachaufbauten sind ausschließlich in einem Mindestabstand von 1,50 m zur jeweiligen Dachaußenkante zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite sowie 0,15 m Tiefe, die Gesamtlänge ist auf maximal 3,00 m begrenzt. sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahrten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie der Stellplätze als Vegetationsfläche mit Rasenansaat (autochthone Saatgutmischung, Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1Pflanzherkunft) zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 21 - Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen, dazu gehören insbesondere Zugänge, Zufahrten, Wege, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie öffentliche und private Stellplätze und ihre Zufahrten. Für die Begrünung von Rasenfugen ist eine autochthone Saatgutmischung aus der Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1Pflanzherkunft) zu verwenden. 4. Einfriedigungen Einfriedungen sind nur als Gehölze, Hecken oder Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,50 m über Gelände zulässig. Die temporären Müllaufstellflächen des WA 3 sind von dieser Festsetzung ausgenommen. Ausnahmsweise ist dort auch eine Einfriedung ohne Pflanzanteil bis 1,50 m Höhe zulässig. 5. Standorte für Abfallbehälter Dauerhafte Standorte für Abfallbehälter sind in Gebäude bzw. Nebenanlagen zu integrieren, die oberirdische Aufstellung von Abfallbehältern ist lediglich zur Abholung zulässig. Im Bauantrag sind die Aufstellorte zur Abholung nachzuweisen. 6. Abgrabungen, Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind lediglich zur Herstellung von barrierefreien Gebäudezugängen und Retentionsflächen, für die Modellierungen von Kinderspielplätzen und Lärmschutzanlagen oder für die Überdeckung von Tiefgaragen zulässig. Aufschüttungen für Lärmschutzanlagen sind bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m zulässig. Auch unmittelbar an die Lärmschutzanlage nördlich angrenzend sind bis zu einer Tiefe von 4,00 m Aufschüttungen zulässig, die der Verbesserung der Pflege der bepflanzten Lärmschutzanlage dienen. 7. Außenantennen Je Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage/Satellitenantenne zulässig. 8. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 22 - 9. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Neben Versickerungsmulden sind auch Zisternen mit anschließender Versickerung, Mulden-Rigolen oder Rigolen nach Vorbehandlung in einer bauaufsichtlich zugelassenen Anlage sowie andere Anlagen bauaufsichtlicher Zulassung zur gedrosselten Weitergabe von Niederschlagswasser (z.B. Retentionsdächer) zulässig. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Kräuterrasendecke (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen 7.4.6 Begrünung von Retentionsflächen) aufweisen. Die Durchlässigkeit der vorliegenden Bodenschichten und ein ausreichender Abstand der Muldensohle zum Grundwasser sind sicherzustellen. Eine Unterbauung von Retentionsflächen ist unzulässig. Ausgenommen hiervon ist Retentionsfläche R6, in der die Leitungsführung für Telekommunikation zulässig ist. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 23 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne „Oberreut-Feldlage III“ (Nr. 653), in Kraft getreten am 28.06.1991, sowie der Bebauungsplan „Großoberfeld“ (Nr. 645), in Kraft getreten am 17.11.1989, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. IV. Anlage Anlage 1: Beiplan „Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109“, Anhang 5.2b des Gutachtens 10809-03 „Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet Quartier Woerishofferstraße“ (Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, 04.10.2018) Karlsruhe, den 19. Oktober 2018 Fassung vom 26. September 2019 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 24 - Anlage 1: Beiplan „Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109“, Anhang 5.2a und 5.2b des Gutachtens 10809-03 „Ermittlung und Beurteilung der schall- technischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet Quartier Woerishofferstraße“ (Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, 04.10.2018)
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Karlsruhe - Oberreut Beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 2 - Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 133-6101 Fax: +49 (0) 721 133-6109 www.karlsruhe.de/bebauungsplanung pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Telefon +49 (0) 711.2200763-10 Fax: +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 3 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)................................ 4 Aufgabe und Notwendigkeit................................................................................ 4 1. Bauleitplanung .................................................................................................... 4 2. Bestandsaufnahme .............................................................................................. 6 3. Planungskonzept ................................................................................................. 9 4. Umweltbericht ................................................................................................... 28 5. Leitungsrechte ................................................................................................... 29 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan ......................................................................... 29 7. Statistik ............................................................................................................. 30 8. Bodenordnung .................................................................................................. 31 9. Kosten (überschlägig) ........................................................................................ 32 10. Finanzierung...................................................................................................... 32 11. Anlagen ............................................................................................................ 33 12. Übersicht der erstellten Gutachten ..................................................................... 33 13. B. Hinweise.......................................................................................................... 34 Versorgung und Entsorgung .............................................................................. 34 1. Entwässerung .................................................................................................... 34 2. Niederschlagswasser .......................................................................................... 34 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................................... 36 5. Baumschutz....................................................................................................... 36 6. Altlasten ............................................................................................................ 37 7. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................................. 37 8. Private Leitungen ............................................................................................... 37 9. Barrierefreies Bauen ........................................................................................... 37 10. Erneuerbare Energien ........................................................................................ 37 11. Dachbegrünung und Solaranlagen ..................................................................... 38 12. Trinkwasserversorgung/Wasserschutzgebiet ....................................................... 38 13. Richtfunkverbindung ......................................................................................... 38 14. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Aufgabe und Notwendigkeit 1. Aufgrund des hohen Wohnungsdrucks in Karlsruhe sollen bestehende, teils überalterte und nicht mehr zeitgemäße Quartiere einer neuen Entwicklung unterzogen werden. Dabei soll unter nachhaltigen Gesichtspunkten bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, um zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen. Mit diesem Ziel soll der Standort „Östlich Woerishofferstraße“ einer neuen Entwicklung zugeführt werden, um das westlich angrenzende Wohnquartier zu arrondieren. Eine hohe Flächenausnutzung, unterschiedliche Wohnungstypen und -größen sowie bedarfsgerechte Wohnformen stehen hierbei ebenso im Vordergrund, wie die Berücksichtigung und Wahrung der umgebenden Strukturen. Insbesondere die Lage am Gewerbestandort „Kleinoberfeld“ sowie die Nähe zur Gleistrasse fordern eine bauliche Reaktion auf hohe Lärmimmissionen. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie ist ein robustes, tragfähiges Entwicklungskonzept mit hoher Flächenausnutzung, qualitätsvollen Wohnangeboten und attraktiven Freiräumen entstanden. Die Konzeption zum neuen Quartier „Östlich Woerishofferstraße“ wurde vom Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe ausdrücklich gelobt und zur weiteren Umsetzung verabschiedet. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung wird die südlich angrenzende Grünfläche mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. In diesem Bereich werden aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke erforderlich. Da für die Planungsziele kein entsprechendes Planrecht besteht, ist es notwendig einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Bauleitplanung 2. Vorbereitende Bauleitplanung 2.1. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan FNP 2010 (5.Änderung) des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) überwiegend als bestehende Wohnbaufläche und teilweise als bestehende Gewerbefläche und Grünfläche dargestellt. Über der südwestlichen Ecke des Geltungsbereiches (der Grünfläche) wird eine Bahnanlage dargestellt. Das Vorhaben „Dammerstocker Kurve“ wird durch die Deutsche Bahn momentan nicht aktiv weiterverfolgt und ist im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ nicht weiter zu berücksichtigen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan bleibt bestehen. Da als geplante Nutzungsart ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt wird, und die im FNP 2010 dargestellte gewerbliche Baufläche nur geringfügig überlagert wird (< 1,0 ha) ist die Planung aus dem FNP entwickelt. Durch die Nutzungsänderung der bisherigen Gewerbefläche und der Verlagerung der sozialen Einrichtung Mafalda (Sozialtherapeutische Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 5 - Tagesgruppe der AWO) aus der Grünfläche heraus, weicht die Planung in geringem Umfang vom Flächennutzungsplan ab. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Darstellung: Überlagerung des FNP 2010 (5.Änderung) Verbindliche Bauleitplanung 2.2. In den westlichen Teilbereichen des Plangebietes gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 653 „Oberreut Feldlage III“ vom 28.06.1991 (in Kraft getreten). In den nordöstlichen Teilbereichen des Plangebietes gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 645 „Großoberfeld“ vom 17.11.1989 (in Kraft getreten). Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Bebauungspläne aufgehoben. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 6 - Darstellung: Überlagerung des Geltungsbereichs mit umgebenden Bebauungsplänen Bestandsaufnahme 3. Räumlicher Geltungsbereich 3.1. Das ca. 30.990 m² umfassende Plangebiet liegt im süd-östlichen Bereich des Stadtteils Karlsruhe – Oberreut, südlich des Badeniaplatzes zwischen der Woerishofferstraße, dem Gewerbegebiet Kleinoberfeld und der Bahntrasse. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 7 - Darstellung: Überlagerung der Flurstücke mit dem Geltungsbereich (der Rückbau der rot dargestellten Wohngebäude erfolgte vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens) Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2. Umfeld 3.2.1 Im Süden des Plangebiets grenzen eine Kleingartenanlage und der südliche Hardtwald (FFH-Gebiet und Naherholungsgebiet) an den Geltungsbereich. Die Grünzone im Süden des Plangebiets stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen dem regionalen Grünzug im Osten und dem Grünzug Schmallen im Westen des Plangebiets dar. Beide Grünzüge nehmen wichtige Funktionen für Naherholung, Freizeitgestaltung, Vernetzung sowie als Retentionsraum wahr. Der Hardtwald im Süden ist ein wichtiger Kaltluftproduzent. Die beiden Grünzüge bilden zusammen mit den nördlich angrenzenden Grün- und Freiflächen wie dem Friedhof Oberreut oder dem Beiertheimer Feld bedeutende Korridore für die Frischluftzufuhr der stärker verdichteten Stadtteile nördlich der Südtangente. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 8 - 3.2.2 Plangebiet Das Plangebiet stellt im nördlichen Bereich eine bebaute Siedlungsfläche und im südlichen Bereich eine große Grünfläche dar. Die bereits zurückgebaute Bestandsbebauung im Zentrum des Plangebiets wurde durch Rasenflächen, Kinderspielplatz und gekiestem Bolzplatz umgeben. Zudem sind kleine Gehölzgruppen und Einzelbäume vorhanden. Gekieste und asphaltierte Wege durchziehen das Gebiet. Niedere Gehölzstrukturen aus Büschen und Brombeergestrüpp nehmen den Norden des Gebiets ein. Im Süden liegen große Rasen- bzw. Wiesenflächen mit Gebüsch- und Gehölzbeständen sowie Einzelbäumen. Im Westen liegen Brennnessel- Bestände und Brombeergestrüpp. Zur Bahnlinie im Süden wird das Gebiet von einem schmalen nach Osten breiter werdenden Gehölzstreifen begrenzt. Das Plangebiet liegt in ebenem Gelände. Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse unmittelbar an die Kinzig-Murg-Rinne angrenzend. Die natürlichen Böden haben sich aus kiesigem und sandigem Ausgangsmaterial entwickelt, z.T. sind schwächere Lehmüberdeckungen anzutreffen. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen-Eichen-Wälder.Der höchste bisher ermittelte Grundwasserstand im Plangebiet liegt auf Grundlage von gemessenen Werten bei 113,20 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 13.03.2019) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung 3.3. Das Plangebiet liegt zwischen bestehender Wohnbebauung im Westen, Gewerbeflächen im Norden und Osten und Gleisanlagen sowie Kleingartenanlagen im Süden. Das Zentrum des Plangebietes bildeten vier mehrstöckige Wohnhäuser und südlich davon ein kleines einstöckiges Gebäude der „Mafalda“ (Sozialtherapeutische Tagesgruppe der AWO). Die Wohngebäude sind bereits zurückgebaut, die Mafalda wird zukünftig innerhalb des Geltungsbereiches verlagert. Über die Woerishofferstraße und die Straße Kleinoberfeld ist die Fläche an den überörtlichen Verkehr angebunden, in unmittelbarer Nähe befindet sich die fußläufig erreichbare Tram-Haltestelle „Oberreut Badeniaplatz“. Am Badeniaplatz befinden sich Angebote des täglichen Bedarfs wie Bäcker, Nahversorger und Bank. Eigentumsverhältnisse 3.4. Die Grundstücksflächen befinden sich zu ca. 33 % in privatem Besitz und zu ca. 66 % in öffentlichem Besitz. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 9 - Belastungen 3.5. Lärm 3.5.1 Das Plangebiet unterliegt besonderen Lärmbelastungen durch östlich angrenzende gewerbliche Nutzungen und die am südlichen Rand verlaufende Bahntrasse. Es kommt sowohl tags als auch nachts zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie zu Überschreitungen des Schwellenwerts zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB (A) nachts für Verkehrslärm. Für Anlagenlärm liegen ebenfalls im Bestand Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm vor. Altlasten 3.5.2 Im östlichen Bereich des Plangebietes ist bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, die Fläche ,,AS Schrottplatz Kleinseeäcker” unter der Objekt-Nummer 04298 im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Die Fläche wurde über Jahrzehnte durch verschiedene Schrotthändler genutzt. Bei technischen Untersuchungen Anfang der 1990er Jahre wurden lokal Verunreinigungen mit Mineralöl nachgewiesen, die teilweise ausgehoben und mit Recyclingmaterial verfüllt wurden. Des Weiteren liegt der südwestlichste Zipfel der Grünfläche in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, unter der Bezeichnung „AS Schrottplatz Kleingartenanlage Kleinseeäcker” und der Objekt-Nummer 04379 erfasst ist. Auch in diesem Bereich ist die Nutzung der Fläche durch Schrotthändler aktenkundig. Auch außerhalb der Abgrenzungen von erfassten Flächen kann, insbesondere im Bereich der Grünflächen, eine Nutzung als Schrottplatz nicht ausgeschlossen werden. In den vorliegenden Unterlagen beim Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz gibt es Hinweise, dass bei der Anlage der heutigen Grünflächen unbelastetes Material aufgebracht wurde. Belastbare Nachweise über die Qualität, die Mächtigkeit oder die flächige Verteilung liegen jedoch nicht vor. Vor allem in tieferen Bereichen können Verunreinigungen durch die frühere Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Planungskonzept 4. Der Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ bildet den Abschluss der aktuellen Wohnflächenentwicklung im Bereich Karlsruhe - Oberreut. Mit dem Bebauungsplan soll die Wohnbebauung neu strukturiert und zu einem attraktiven Quartier entwickelt werden. Das Wohnflächenangebot soll als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes Karlsruhe erhöht werden und eine innerstädtische Dichte erreichen. Die grundlegende Zielstellung des städtebaulichen Konzeptes ist die Einbindung der Neubauten in die bestehenden Strukturen Oberreuts. Insbesondere der Maßstab der westlich angrenzenden, Wohngebäude ist zu wahren, die Neubauten in das Umfeld einzubinden. Der Gestaltungsbeirat Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 10 - hat beratend an der verträglichen Einbindung des neuen Stadtbausteins mitgewirkt. Darüber hinaus sind ortsspezifische Gegebenheiten wie Baumbestand und Vegetationsflächen zu erhalten. Die bestehende Betreuungseinrichtung „Mafalda“ wird zusammen mit einer vierzügigen Kindertagesstätte an einem neuen Standort im Quartier neu errichtet. Die Grünverbindungen bleiben bestehen und werden durch die Konzentration der Bebauung im Norden des Plangebiets und den Rückbau der Mafalda erweitert. Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben ebenfalls erhalten. Die neue Bebauungsstruktur gliedert sich in drei Baufelder: Im nördlichen Baufeld WA1 bietet sich zwischen der Woerishofferstraße und der Badeniaplatz für eine Zeilenbebauung entlang der Straße. Entsprechend der bestehenden Bebauung an der Woerishofferstraße werden vier Vollgeschosse vorgesehen. Auf Grund der Baumallee in der Woerishofferstraße kann dieser Baukörper nicht mit einem Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr erreicht werden. Die notwendigen Rettungswege müssen daher im Gebäude abgebildet werden. Auf eine Tiefgarage kann hier verzichtet werden, da das Parkierungsangebot oberirdisch nachgewiesen werden kann. Lediglich die notwendigen Nebenräume und Abstellräume werden im Untergeschoss angeboten. Im zentralen gelegenen Baufeld WA 2 wird aus der Anordnung der drei Einzelgebäude ein geschützter Innenhof gebildet. Zum nordöstlichen Gewerbegebiet wird die Geschosszahl der Wohngebäude auf fünf bis sechs Geschosse erhöht und verbessert damit ohne Verschattung des Innenhofes die Lärmschutzwirkung. Die Blockbebauung ist vollständig unterkellert, um im UG die Parkierungsangebote, Abstell- und Fahrradflächen sowie die weiteren notwendigen Nebenräume zu verorten. Die Rettungswege für die Feuerwehr erfolgen auf der Tiefgaragendecke. Im Baufeld WA 3 soll ein Neubau für die sozialtherapeutische Tagesgruppe „Mafalda“ und eine vierzügige Kita entstehen. Durch die Gebäudestellung wird die Außenspielfläche vor Lärmimmissionen geschützt. Der Neubau der Mafalda kann zeitlich versetzt realisiert werden. Die bestehende Mafalda ist bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erhalten, eine zwischenzeitliche Umsiedlung ist nicht vorgesehen. Die derzeit bestehende Einrichtung wird nach dem Umzug zurückgebaut und die Fläche wieder in den regionalen Grünzug integriert. Mit der Umstrukturierung des Geltungsbereiches soll ein neues Quartier für unterschiedlichste Bewohnerinnen und Bewohner entstehen, das bezahlbaren Wohnraum in hoher Qualität bietet. Dazu ist eine breites Angebot der Wohnformen und Wohnungsgrößen geplant. Um die städtebauliche und soziale Vielfalt zu fördern, werden die Wohntypologien gemischt im Quartier angeordnet. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar, können über Aufzüge angedient werden und werden so geplant, dass die Kriterien des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich erfüllt sind. Die Erdgeschosseinheiten verfügen teilweise über einen Mietergarten (Wohnungsgarten). In den Obergeschossen werden die Wohnungen zur Erhöhung der Qualität mit einer Loggia und im WA 2.1 mit Balkonen ausgestattet. Teilweise müssen die Loggien auf Grund des Lärmeintrags verglast ausgebildet werden. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 11 - In der Gemeinschaftsfläche Innenhof wird eine Spielanlage angelegt. Damit die Spielfläche selbst niveaugleich und barrierefrei zugänglich bleibt, wird der Bodenaufbau der Tiefgarage nicht durchgehend, sondern nur für Pflanzungen, erhöht. Der bestehende Versorgungsschwerpunkt am Badeniaplatz bietet Versorgungsangebote in fußläufiger Erreichbarkeit. Weitere Nahversorgungsangebote werden durch den Bebauungsplan nicht ausgeschlossen und könnten bedarfsorientiert angesiedelt werden. Im Süden des Geltungsbereiches wird die bestehende Grünfläche mit den vorhandenen Wegeverbindungen als baumbestandene Wiesenlandschaft erhalten. Die geschützte Feldhecke entlang der Bahntrasse wird weitestgehend erhalten, die notwendige Lärmschutzanlage dazu nach Norden abgerückt. Das Grundstück der Mafalda wird mittelfristig geräumt und in die Grünfläche integriert. In einem Teilbereich der Grünfläche wird eine Ballspielwiese angeboten. Gestalterische Abgrenzungen können als Maßnahmen für eidechsenfreundliche Habitatstrukturen dienen. An der südlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft ein Bahntrasse, für die Planungen zum Ausbau der Gleisanlagen vorliegen. Die Fläche für ein zusätzliches Gleis der Strecke Karlsruhe – Durmersheim ist freizuhalten, die Lärmschutzanlage (Wall/Wand) wird dementsprechend von der Bahnfläche abgerückt (ca. 8,00 m) und damit auch die geschützte Feldhecke erhalten. Lageplan Bebauungskonzept, Stand 19.09.2018 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 12 - Art der baulichen Nutzung 4.1. Die drei Baufelder (WA1, WA 2 und WA 3) werden als ein in mehrere Teile gegliedertes Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Vorrangiges städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Wohnraum. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind ausnahmsweise zulässig. Damit werden weitere, die Wohnfunktion ergänzende Nutzungen ermöglicht. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. Damit werden Nutzungen, die die Wohnfunktion stören könnten ausgeschlossen. Maß der baulichen Nutzung 4.2. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die jeweilige Grundflächenzahl und die jeweilige zulässige Wandhöhe (minimal/maximal) definiert. Zusammen mit den eng gefassten Baufeldern definieren sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine konsequente Realisierung des städtebaulichen Entwurfes und stellen sicher, dass sich die neue Bebauung in die Umgebung einfügt. Grundflächenzahl 4.2.1 Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,37 unterhalb der Obergrenze des §17 Abs. 1 BauNVO festgesetzt und orientiert sich damit an der baulichen Dichte der umliegenden Wohnquartiere. Darüber hinaus ermöglichen die textlichen Festsetzungen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl durch Nebenanlagen gemäß § 19 Abs.4 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,8. Dieser Spielraum ist insbesondere für die Errichtung der benötigten Tiefgaragen erforderlich. Die vorhandenen Stellplätze in der Woerishofferstraße sind bereits heute stark ausgelastet. Mit der Tiefgarage im Baufeld WA 2 können die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Zugleich wird das neue Wohnquartier weitestgehend von fließendem und ruhendem Verkehr freigehalten und attraktive Freiräume hergestellt. Mit der zulässigen Überschreitung der GRZ entsteht genügend Spielraum für die vorgesehenen zusätzlichen Nebenanlagen (neben der Tiefgarage z.B. auch Stellplätze und ihre Zufahrten oder überdachte Fahrradabstellplätze). Um das Maß der unterbauten Flächen zu begrenzen, sind Tiefgaragen durch die Darstellung der Planzeichnung nur im Baufeld WA 2 zulässig. Zum Ausgleich der eingeschränkten Bodenfunktionen durch die großflächige Über- und Unterbauung sind eine Überdeckung und Begrünung der Tiefgarage sowie eine Dachbegrünung vorgeschrieben. Rechnerische Geschossflächenzahl 4.2.2 Die Geschossflächenzahl wird durch den Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die rechnerische Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,32 überschreitet die Obergrenze des §17 Abs. 1 BauNVO. Die Überschreitung entspricht der Vorgabe des städtebaulichen Entwurfes. Die Überschreitung des Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 13 - Schwellenwertes von 1,2 ergibt sich aus der flächensparenden Bauweise und begründet sich städtebaulich aus der Orientierung an der Bebauungsstruktur westlich angrenzenden Quartiers. Zulässige Wandhöhe 4.2.3 Für jedes Baufeld wird die maximal zulässige Wandhöhe festgesetzt, die den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfes entspricht. Überschreitung der Wandhöhe sind nur durch technisch erforderliche Anlagen der Gebäudenutzung zulässig und werden durch die örtlichen Bauvorschriften definiert. Die Festsetzung der maximalen Wandhöhe schließt eine Beeinträchtigung von Richtfunkstrecken aus. Aus städtebaulichen Gründen wird in den südlichen und östlichen Baufeldern auch eine Mindestbauhöhe festgesetzt, um die Wohnbebauung entlang der südlichen Bahnstrecke und gegenüber dem östlichen Gewerbegebiet abzuschließen. Die Mindestwandhöhen dienen dabei neben der Festsetzung des Gestaltungsbildes in besonderem Maße auch dem notwendigen Lärmschutz der Wohnnutzungen und der Kindertagesstätte, der Bewohnerfreianlagen im Innenhof und der besonders schutzbedürftigen Außenanlagen der Mafalda. Beispielhafte Darstellung: Festsetzung von Wandhöhen in Bezug zur festgesetzten Bezugshöhe Die Wandhöhe beschreibt die Höhe zwischen festgesetzter Bezugshöhe A und dem oberen Wandabschluss in Metern. Die Bezugshöhe A beschreibt die Höhe der Woerishofferstraße am südlichen Ende (Wendebereich). Die Bezugshöhe für die maximalen Wandhöhen in den Baufeldern wird aus Gründen der Eindeutigkeit in Metern über NHN festgesetzt. Die gemeinsame Bezugshöhe A kann im weitestgehend ebenen Geltungsbereich für alle Baufelder festgesetzt werden und bietet damit einen eindeutigen und einheitlichen Maßstab für die Höhe aller Gebäude. Die Oberkante von Tiefgaragen (zzgl. der überdeckenden Schichten) darf die festgesetzte Bezugshöhe A um max. 1,35 m überschreiten. Damit kann der Innenhof des Baufelds WA 2 auf die Höhe des Erdgeschosses angehoben und die Gebäude im WA 2 niveaugleich und barrierefrei über den Innenhof erschlossen werden. Die zulässige Wandhöhe entspricht den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfes. Die Höhe wird in den Baufeldern differenziert, prägnante Eckpunkte werden hervorgehoben um die Traufkante aufzulockern. Die Wandhöhe orientiert sich entlang der Woerishofferstraße am westlich angrenzenden Wohnquartier. Die dort vorherrschenden drei Vollgeschosse werden durch ein Staffelgeschoss mit Satteldach überhöht und entsprechen damit den im Plangebiet vorgesehenen vier Vollgeschossen. Abseits der Woerishofferstraße werden die Wandhöhen angehoben. Die fünf bzw. sechs Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 14 - vorgesehenen Vollgeschosse stellen ein großes Wohnflächenangebot her und bieten zudem einen besseren Lärmschutz gegenüber der Bahn und dem angrenzenden Gewerbe. Vollgeschosse 4.2.4 Die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse wird durch den Bebauungsplan nicht festgesetzt. Staffelgeschosse werden ausgeschlossen, mit der zulässigen Wandhöhe werden die tatsächlichen Gebäudekubaturen definiert. Abweichende Bauweise 4.3. Die festgesetzte abweichende Bauweise erlaubt innerhalb der Baugrenzen die Realisierung der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Gebäudelängen von über 50 m. Unter-/überbaubare Grundstücksflächen 4.4. Der Bebauungsplan weist über- und unterbaubare Flächen aus und hält damit weite Teile der privaten Grundstücksflächen von Gebäudestrukturen frei. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen definiert, die sich eng auf die geplanten Gebäude des städtebaulichen Entwurfes konzentrieren. Balkone und Loggien dürfen die Baugrenzen ab dem 1. Obergeschoss um bis zu 1,80 m überschreiten. Benachbarte Balkone und Loggien können, sofern sie als gestalterische Einheit wirken, zusammen bis zu 9 m breit sein. Zusätzlich wird im Baufeld WA 2 eine zusätzlich unterbaubare Fläche definiert, die im Innenhof des Baufeldes die Realisierung der Tiefgarage planungsrechtlich sichert. Aus der Tiefgaragenfläche sind mindestens zwei Flächen von je mindestens 12,00 m² auszunehmen, die der Anpflanzung von Bäumen dienen. Darüber hinaus weist der Bebauungsplan Flächen für PKW- und Fahrradstellplätze aus, damit werden Stellplätze in diesen Bereichen gesichert, zugleich aber auch zugunsten der Freiräume auf diese Bereiche beschränkt. Erschließung 4.5. ÖPNV 4.5.1 In unmittelbarer Nähe (ca. 250-300 m) zum Plangebiet befindet sich die fußläufig erreichbare Haltestelle „Oberreut Badeniaplatz“, hier verkehren die Trambahn Nr. 1 sowie die Buslinie 51. Motorisierter Individualverkehr 4.5.2 Das neue Wohnquartier wird über die bestehende, entlang der westlichen Plangebietsgrenze verlaufende Woerishofferstraße erschlossen. Die bisherigen Wohngebäude im Plangebiet konnten auch über die Straße Kleinoberfeld von Osten erreicht werden, besonders die Mafalda wurde über Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 15 - diese Straße erschlossen. Die östlich an das Plangebiet heranreichende Straße Kleinoberfeld wird jedoch nicht mehr als Zufahrt für den PKW-Verkehr vorgesehen, das Wohnquartier wird damit funktional vom Gewerbegebiet entkoppelt. Eine Erschließungsfunktion für Fuß- und Radverkehr bleibt gewährleistet. Die Grundstückszufahrt zu Baufeld WA 1, die Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage sowie die Rettungszufahrt zum Baufeld WA 2 liegen direkt an der Woerishofferstraße. Zur Erschließung des Baufelds WA 3 (Mafalda) wird südlich der Baufelder WA 2 und WA 3 die öffentliche Verkehrsfläche Planstraße 1 mit der Zweckbestimmung „Erschließungsfläche mit besonderer Aufenthaltsqualität“ festgesetzt. Die Planstraße 1 beginnt am Kreisverkehr, dem südlichen Ende der Woerishofferstraße, und führt entlang der öffentlichen Grünfläche nach Osten. Die Planstraße 1 endet in einer Wendeanlage. Brandschutz und Rettungswesen 4.5.3 Die Erschließung für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte erfolgt über die Woerishofferstraße, die Planstraße 1 und den Innenhof des Baufeldes WA 2. Zufahrt zur Bahnstrecke 4.5.4 Die bestehende Zufahrt zur Bahntrasse über die vorhandenen Wegestrukturen in der öffentlichen Grünfläche im Flurstück 21642 östlich der Kleingärten wird durch die Lärmschutzanlage überplant. Die zukünftige Zufahrt für Pflege- und Wartungsarbeiten wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags sichergestellt. Ruhender Verkehr: PKW 4.5.5 Pro Wohneinheit sind 1,0 PKW-Stellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit (WE) als Besucherstellplätze herzustellen. Für den Neubau der sozialtherapeutischen Tagesgruppe „Mafalda“ und eine vierzügige Kita werden insgesamt 9 Stellplätze vorgesehen. Im Baufeld WA 1 werden die notwendigen Bewohner-Stellplätze oberirdisch auf der privaten Grundstücksfläche angeordnet. Im Baufeld WA 2 wird eine große Tiefgarage unter der Blockbebauung und dem Innenhof vorgesehen, die den Stellplatzbedarf des Baufeldes abdeckt. Ggf. zusätzlich notwendige Bewohnerstellplätze des Baufeldes WA 2 werden oberirdisch im Baufeld WA 1 nachgewiesen. Im Baufeld WA 3 (Neubau Mafalda) werden die PKW- Stellplätze oberirdisch auf der privaten Grundstücksfläche vorgesehen, in Verlängerung der öffentlichen Parkplätze der Planstraße 1. Die Besucherparkplätze des neuen Wohnquartiers werden in der neu zu errichtenden Erschließungsfläche Planstraße 1 hergestellt. In den Bereichen mit einseitiger Senkrechtparkierung werden in der Planstraße 1 verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden, um Parken am Fahrbahnrad zu unterbinden. Dies ist notwendig, damit die PKW aus der Senkrechtparkierung sicher ausparken können. Die Woerishofferstraße wird im Zuge des Neubaus in ihrer Funktion und Ausprägung (beidseitige Stellplätze und Bäume) erhalten. Lediglich 9 öffentliche Parkplätze und je ein Baum in Höhe des querenden Fußweges Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 16 - sowie in der Feuerwehr-/Rettungszufahrt zum Innenhof müssen den notwendigen Zufahrten und Zugängen zu Müllsammelräumen weichen. Die entfallenden Parkplätze werden in der Planstraße 1 wieder hergestellt. Ruhender Verkehr: Fahrrad 4.5.6 Pro Wohneinheit sind 2,0 Fahrrad-Stellplätze vorzusehen. Die notwendigen Fahrradstellplätze werden zum Teil in den Erdgeschossen und Untergeschossen der Baufelder hergestellt. Außerdem werden im Baufeld WA 1 zwei Fahrradstellplatzanlagen vorgesehen, die auf einer Fläche von insgesamt 290 m² bis zu 140 Fahrradstellplätze anbieten. Stellplatzangebot 4.5.7 PKW Fahrrad Stellplätze PKW oberirdisch Stellplätze PKW TG Stellplätze Fahrrad oberirdisch Stellplätze Fahrrad TG/Gebäude WA 1 38 140 76 WA 2 135 170 WA 3 9 Parkplätze Planstraße 1 61* * 9 Parkplätze stellen den Ersatz für entfallende Parkplätze der Woerishofferstraße dar, 52 Parkplätze stellen Besucherparkplätze für den Wohnungsneubau dar Geh- und Radwege 4.5.8 Zur Sicherung einer attraktiven, gebietsinternen Erschließung wird das Plangebiet durch mehrere Fuß- und Radwege durchquert, die die einzelnen Gebäude erschließen, das Neubauquartier eng mit den umgebenden Stadträumen vernetzen und in überörtliche Wegeverbindungen einbinden. Zwischen Baufeld WA 1 und WA 2 nimmt ein Fuß-und Radweg die von Westen kommende bestehende Wegeverbindung aus dem Bestandsquartier auf und führt sie nördlich am Baufeld WA 2 entlang zur Straße Kleinoberfeld und darüber hinaus weiter nach Süden zur öffentlichen Grünfläche. An der Planstraße 1 greift ebenfalls ein Fuß- und Radweg eine weitere von Westen kommende Wegeverbindung aus dem Bestandquartier auf und führt sie südlich am Baufeld WA 2 entlang zur Straße Kleinoberfeld. Außerdem verläuft dieser Fuß- und Radweg am Baufeld WA 3 entlang zum Neubau der Mafalda und stellt abseits der Fahrbahn einen sicheren Gehweg zur sozialen Einrichtung dar. Die bestehenden Wegeverbindungen in der öffentlichen Grünfläche werden soweit möglich erhalten und an die neuen Fuß- und Radwege angeschlossen. Die Wege in der öffentlichen Grünfläche werden nicht als Verkehrsfläche festgesetzt, sondern nachrichtlich als Anlagenweg dargestellt. Ver- und Entsorgung 4.5.9 Die Versorgung mit Strom, Wärme und die Anbindung an die Frisch- und Abwassersysteme werden über die öffentlichen Verkehrsflächen sicher- gestellt. Alle Baufelder können über die bestehende Woerishofferstraße (Baufeld WA 1 und 2) oder die Planstraße 1 (Baufeld WA 3) erschlossen Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 17 - werden. Das Plangebiet wird an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen, das im Bereich der Woerishofferstraße ausreichend dimensioniert ist. Ein durch das Vorhabengrundstück verlaufender öffentlicher Schmutzwasserkanal DN300 ist in Abstimmung mit dem Tiefbauamt (Bereich Stadtentwässerung) zu verlegen. Dies hat auf Kosten der zukünftigen Bauherrin zu erfolgen. Einzelheiten werden über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Des Weiteren ist zu beachten, dass im Plangebiet Hausanschlussleitungen der bisherigen Nutzungen bestehen und ggf. im Zuge von Neubaumaßnahmen angepasst werden müssen. Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe über dauerhafte Müllaufstellflächen entlang der Woerishofferstraße. Im Baufeld WA 1 wird dazu eine Fläche für Nebenanlagen ausgewiesen, im Baufeld WA 2 sind Müllsammelräume in den Gebäuden vorgesehen. Es wird eine direkte Abholung der Müllsammelbehälter aus den Müllsammelräumen in den Gebäuden und der Nebenanlage vorgesehen. Die soziale Einrichtung Mafalda bzw. die späteren Nutzer des WA 3 müssen ihre Müllbehälter ebenfalls an der Woerishofferstraße zur Abholung bereitstellen. Eine entsprechende temporäre Müllaustellfläche wird an der Woerishofferstraße vorgesehen. Eine Abholung direkt am Baufeld WA 3 durch die Entsorgungsbetriebe kann nicht erfolgen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Entwässerungskonzeption ist frühzeitig mit dem Tiefbauamt Stadtentwässerung abzustimmen, siehe „Niederschlagswasser“, 4.7.8. Energiekonzept 4.6. Die geplanten Gebäude im Geltungsbereich sollen als KfW-55-Gebäude errichtet werden und an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Näheres wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Gestaltung 4.7. Im Sinne einer hohen Gestaltungsqualität des Wohnquartiers und zur Sicherung ökologischer Funktionen werden folgende Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften aus dem städtebaulichen Entwurf hergeleitet und in den Bebauungsplan aufgenommen, die den Standards der Stadt Karlsruhe entsprechen. Nebenanlagen 4.7.1 Nebenanlagen, darunter auch Garagen und Carports, werden im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, um die Flächen außerhalb der überbaubaren Flächen als attraktive Freiräume zu sichern und vor einer Bebauung und Versiegelung zu bewahren. Davon sind innerhalb der privaten Grundstücksflächen notwendige Anlagen wie Kinderspielanlagen, Terrassen oder nicht überdachte Rankgerüste Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 18 - ausgenommen. Im WA 1 sind außerdem Fahrradabstellanlagen bis zu einer festgesetzten, maximalen Flächengröße von 290 m² und gemäß Planzeichnung eine Fläche für Nebenanlagen als Aufstellfläche für Müllbehälter zulässig. Im WA 2 ist außerdem gemäß Planzeichnung eine Fläche für Nebenanlagen als Gerätelagerraum/-fläche oder Fahrradabstellanlage zulässig. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 4.7.2 Die Dachformen und Dachneigung werden definiert, um ein hochwertiges und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen, dass sich in die angrenzende Wohnbebauung einfügen kann. Dazu zählt auch die festgesetzte Dachbegrünung. Werbeanlagen 4.7.3 Werbeanlagen werden in Art, Ort, Größe und Gestaltung definiert um ein attraktives und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen und Gestaltungsdefizite zu vermeiden. Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen den üblichen Standards der Stadt Karlsruhe für Wohngebiete. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Abfallbehälter und Einfriedungen 4.7.4 Die Festsetzungen zur Gestaltung der unbebauten Freiflächen, sowie der öffentlich einsehbaren Vorgärten, Standorte zur Abholung von Abfallbehältern und Einfriedungen stehen in engem Bezug zu den grünordnerischen Festsetzungen und setzen grundlegende, einheitliche Rahmenbedingungen eines attraktiven Freiraums fest. Gleichzeitig werden ökologische Aspekte berücksichtigt. Die unbebauten Flächen der Baugrundstücke sind bis auf notwendige Ausnahmen als Grünfläche herzustellen. Dazu sind notwendige Befestigungen wasserdurchlässig zu gestalten um den Grad der Versiegelung einzuschränken und einen hohen Grünflächenanteil im Wohnquartier zu sichern. Zu den unbebauten Flächen gehören insbesondere auch die Vorgärten, die wegen ihrer hohen Bedeutung für das Gestaltungsbild als Vegetationsfläche anzulegen sind. Es soll an den Charakter und an das Straßenbild der bestehenden Bebauung angeknüpft und auf zeitgemäße Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Breite der Gebäudezugänge wird beschränkt. Neben den Zugängen sind Flächen für das kurzzeitige Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen oder Rollatoren zulässig. Standorte für die dauerhafte Sammlung von Abfall sind in die Gebäude/Nebenanlagen zu integrieren und damit aus dem Gestaltungsbild weitestgehend ausgeschlossen. Zulässig ist ausschließlich die oberirdische Aufstellung von Abfallbehältern an Abholtagen. Einfriedungen werden in Art und Höhe definiert um ein attraktives und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen. Abgrabungen und Aufschüttungen 4.7.5 Die Zulässigkeit von Aufschüttungen und Abgrabungen wird auf die Herstellung barrierefreier Gebäudezugänge, die Modellierung von Kinderspielanlagen und Retentionsflächen, die Aufschüttung von Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 19 - Lärmschutzwällen bzw. die Herstellung eines für die Unterhaltung der Wallbepflanzung geeigneten Böschungswinkels des Lärmschutzwalls begrenzt. Antennen der Baugrundstücke 4.7.6 Die Zahl der Antennen wird zum Schutz der Gestaltungsqualität begrenzt. Freileitungen 4.7.7 Niederspannungsfreileitungen werden zum Schutz der Gestaltungsqualität ausgeschlossen. Niederschlagswasser 4.7.8 Durch die Planzeichnung werden Retentionsflächen (R1-R6) festgesetzt, die den Versickerungsmulden des Entwässerungskonzeptes entsprechen. Niederschlagswasser ist in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden. Dazu wird die technische Ausführung der Versickerungsmöglichkeiten definiert. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Die durchzuführenden Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser dienen dazu, im Wasserschutzgebiet „Kastenwört“, Zone IIIB, das unbedenkliche Wasser im Planungsgebiet zurück zu halten und entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes in den privaten Grundstücksflächen in den Wasserhaushalt einzubringen. Die vorgesehene extensive Dachbegrünung hält Niederschlagswasser zurück und leitet es zeitverzögert - mit Vorbehandlung in Mulden-Rigolen und/ oder Rigolen - zur Versickerung weiter. Im Baufeld WA 1 werden die Versickerungsmulden R2 und R3 sowie eine Versickerungsrigole im Bereich der Stellplätze für die Retention vorgesehen. Im Baufeld WA 2 können Retentionsflächen aufgrund der großflächigen Unterbauung sowie aufgrund von notwendigen Abständen zu Gebäuden nur eingeschränkt realisiert werden. In der Mulde R1 sind die zu pflanzenden Bäume zu beachten. Ergänzend zur Mulde R1 wird ein Stauraumkanal an der Woerishofferstraße vorgesehen und ein Anschluss an die Retentionsmulde R2. Im Baufeld WA 3 werden die Versickerungsmulden R5 und R6 für die Retention vorgesehen. Die im Bereich der Retentionsfläche R6 verlaufende Telekommunikationsleitung ist besonders vor dem Eindringen von Wasser geschützt und kann deshalb in ihrer Lage verbleiben. In der privaten Grünfläche wird die Mulde R4 als Überlauf vorgesehen, sie wird mit den Mulden R1 und weiterführend auch R5, verbunden (siehe dazu Leitungsrechte, 6). Unter dem Aspekt des Schadstoffrückhalts muss die Versickerung über den bewachsenen Boden sichergestellt werden. Die im Baufeld anstehenden heterogenen Auffüllungen im Boden sind hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit von kf < 10-6 m/s für eine Versickerung ungeeignet, sodass unabhängig von den Witterungsverhältnissen, eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers i.d.R. nicht mehr möglich ist. Generell sind flächige Versickerungseinrichtungen wie Mulden zu bevorzugen. Die Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 20 - Baugrunderkundung empfiehlt einen Bodenaustausch bis zum Erreichen der geeigneten Kiese/Sande oder lokale hydraulische Kurzschlüsse in gewissen Rastern um durchlässige Bereiche zu schaffen. Die Beckensole muss zum Mittleren höchsten Grundwasserflurabstand (MHGW) einen Abstand von mindestens 1,00 m einhalten. In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. Im Zuge des Bauantrag-/ Kenntnisgabeverfahren ist ein Nachweis zur Niederschlags- wasserbehandlung zu führen. Zur Niederschlagswasserentwässerung ist ein Konzept vorzulegen, das mit Umwelt und Arbeitsschutz, Tiefbauamt und Zentral Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe abzustimmen ist. Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.8. Grünordnung 4.8.1 Die Grünordnung zum neuen Wohnquartier wird aus dem städtebaulichen Entwurf abgeleitet. In der öffentlichen Grünfläche sowie im Baufeld WA 1 werden einzelne Bestandsbäume, in der öffentlichen Grünfläche außerdem die Feldhecke, das Brombeergebüsch und die Wiesenlandschaft mit einem Erhaltungsgebot belegt. Daneben werden Einzelpflanzgebote zu Bäumen und flächige Pflanzgebote von öffentlichen und privaten Flächen festgesetzt. Ergänzt werden diese Pflanzbindungen und Gebote durch Festsetzungen zur Begrünung von Stellplätzen, Tiefgarage, Dächern, Lärmschutzwall/-wand, Retentionsflächen und Nebenanlagen. Durch die Pflanzbindungen und Pflanzgebote werden die Gestaltungsqualität und die Grundzüge der Freiraumgestaltung festgesetzt. Die Festsetzungen dienen der Gebäude- und Freiraumgestaltung, der optischen Gliederung des Baugebiets, der Einfügung des Quartiers in das westlich angrenzende Bestandsquartier, der Abgrenzung vom östlich angrenzenden Gewerbequartier und der landschaftsgerechten Ortsrandgestaltung im Übergang zum südlich angrenzenden Landschaftsraum. Die Pflanzbindungen und Pflanzgebote werden insbesondere zur Wahrung von ökologischen Funktionen definiert. Die Begrünung nicht überbaubarer und nicht überbauter Grundstücksflächen wirkt auch der Bodenversiegelung entgegen und ermöglicht Kleintieren und Vögeln Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Rückzugspotenzial. Die Pflanzbindungen und Pflanzgebote sollen einer Erwärmung des Lokalklimas im Quartier entgegen wirken. Die Sonneneinstrahlung wird durch den Schattenwurf des Blattwerks der Bäume und weiteren Grünstrukturen abgeschirmt und damit eine Aufheizung von Teilen der Straßen und Fassaden verhindert. Auch die Verdunstungskälte reduziert die Temperatur der unmittelbaren Umgebung, gleichzeitig wird die Luftfeuchtigkeit erhöht. Die Pflanzgebote dienen der Verringerung der Auswirkungen und des Ausgleichs der als Eingriffe zu wertenden Überbauung von grünordnerischen Festsetzungen bestehender Bebauungspläne im beplanten Innenbereich sowie von Bestandsvegetation im unbeplanten Außenbereich. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 21 - Die im Grünordnungsplan (Umweltbericht) bzw. im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit einem Erhaltungsgebot gekennzeichneten Einzelbäume sollen zur Erfüllung von ökologischen Funktionen geschützt und erhalten werden (Umweltbericht PFB1): Ein neu gepflanzter Baum benötigt viele Jahre, um eine Krone zu entwickeln, die die Funktionen Klimaregulierung, Staubbindung, Verringerung des Wasserabflusses und Lebensraum für Vögel und Insekten erfüllen kann. Einzelne bestehende Robinien in der öffentlichen Grünfläche sind vom Erhaltungsgebot ausgenommen, sie sollen durch heimische Arten ersetzt werden. Die bestehende Feldhecke entlang der Bahnlinie wird als gesetzlich geschütztes Biotop durch die Planzeichnung soweit als möglich mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt (Umweltbericht PFB2), lediglich in einem kleinen Teil ist ein Eingriff durch die Lärmschutzanlage erforderlich. Ein weiteres Herausrücken der Lärmschutzanlage aus der Feldhecke würde die Lärmschutzwirkung vermindern. Die Ausgleichsfähigkeit des Eingriffs in die Feldhecke wird vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe auf Grundlage der vorliegenden Planung als gegeben erachtet. Westlich der bestehenden Feldhecke wird die Feldhecke als Ausgleichsmaßnahme erweitert (Umweltbericht PFG13). Die Art der Bepflanzung ist dementsprechend am Bestand (PFB2) zu orientieren. Das Pflanzgebot wird dazu direkt an die bestehende Feldhecke angeschlossen. Durch die Lärmschutzanlage können andere mögliche Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht mit dem Bestand verbunden werden. Mit dem Erhalt der großflächigen extensiv genutzten Wiesen (Umweltbericht PFB3) mit vielfältigen Strukturelementen werden die Funktionen Artenschutz, Biotopschutz, Biotopentwicklung, Rückhaltung von Niederschlagswasser, mikroklimatologischer Ausgleich und landschaftsgerechter Übergang zum Außenbereich in diesem Bereich aufrechterhalten. Der Erhalt von Gehölz- und Gebüschstrukturen sowie des Ruderalbewuchs ist für den Artenschutz notwendig. In der großflächigen Wiese wird auch eine Ballspielwiese eingerichtet. Innerhalb des Pflanzerhaltungsgebotes PFB3 ist zwischen der Planstraße 1 und den privaten Grünflächen mit Retentionsfunktion (R4a/R4b) auf den Erhalt von Gebüsch- und Gehölzbeständen zu verzichten. In diesem Teilbereich wird auch der notwendige Überhang der Stellplätze für PKW nachgewiesen. Eine Wiesenvegetation ist mit dieser zweiten Funktion vereinbar, Gehölzstrukturen aber nicht. Das durch die Planzeichnung als Erhaltungsgebot festgesetzte Brombeergebüsch (Umweltbericht PFB4) ist im Zuge der Hochbau- und Freiraumgestaltungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln zu pflegen (Auf-den Stock-zu-setzen). Die Pflanzgebote von Einzelbäumen (Umweltbericht PFG1und PFG2) setzen standortegerechte, heimische Laubbäume fest, die zulässigen Arten werden in der Pflanzliste definiert. Davon abweichend sind in öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie in privaten Stellplatzanlagen ausschließlich klimaresiliente Arten zu verwenden um den zu erwartenden klimatischen Herausforderungen dieser Standorte gerecht zu werden. Die geringe Breite der Vorgärten zwischen den Gebäuden und den Erschließungsflächen ist in der Auswahl von mittelkronige, vorzugsweise schmal- oder pyramidal wachsende Bäume zu berücksichtigen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 22 - Das Pflanzgebot „Vorgärten“ (Umweltbericht PFG 5) setzt die Gestaltung entlang der öffentlichen Erschließungsflächen fest. Es fügt die neue Bebauung damit insbesondere entlang der Woerishofferstraße in das vorhandene, homogene Gestaltungsbild des angrenzenden Bestandes und Stadtteils ein. Es definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Das Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ (Umweltbericht PFG 7) setzt auf der Tiefgarage im Baufeld WA 2 die Herstellung einer Kinderspielanlage in einer zu begrünenden Fläche fest und definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Die Gemeinschaftsfläche Innenhof muss entsprechend der Festsetzung der zusätzlich unterbaubaren Grundstücksfläche mindestens zwei Flächen aufweisen, die nicht durch die Tiefgarage unterbaut sind und für den Wurzelbereich von Baumpflanzungen genutzt werden können. Das Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ (Umweltbericht PFG 8) setzt auf der Tiefgarage im Baufeld WA 2 die Herstellung begrünter Freiflächen vor Erdgeschosswohnungen fest und definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Das Pflanzgebot „Grünflächen WA 1und Private Grünfläche“ (Umweltbericht PFG 6) setzt Flächen als Vegetationsflächen fest, die zugleich der Retentionsfunktion dienen wie auch dem gestalterischen Übergang zum Badenia-Parkplatz bzw. den Randbereich der öffentlichen Grünfläche. Dazu werden Umfang und Art der Bepflanzung definiert. Das Pflanzgebot „Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1“ (Umweltbericht PFG 3) setzt die Bepflanzung der Stellplätze am Baufeld WA 1.1 mit 5 Bäumen aus klimatischen Gründen fest. Die Begrünung soll einer Erwärmung der Stellplatzflächen entgegenwirken. Das Pflanzgebot „Mafalda (Bestand)“ (Umweltbericht PFG 12) baut auf die Maßnahme Entsiegelung „Ehemalige Mafalda Tagesgruppe“ (Umweltbericht MN4) auf und setzt die Art der Gestaltung der Fläche nach Umzug fest. Nach dem Rückbau der heutigen Gebäude- und Freianlagen soll auf der zu entsiegelnden Fläche eine extensive Wiesenflächen entwickelt werden, die sich in die bereits bestehende Wiesenfläche der öffentlichen Grünfläche eingliedert. Durch die Anlage von Baumgruppen soll die Gehölzreihe entlang der Straße verlängert werden und sich allmählich nach Süden und Osten zur offenen Wiesenfläche und der bestehenden Baumreihe auflichten. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach der Verlegung der Tagesgruppe durchzuführen. Zur Sicherung der Pflanzungen in Verkehrs- und Erschließungsflächen werden Mindestanforderungen zu den Pflanzflächen (Baumscheiben) festgesetzt. Zur Sicherung der Pflanzungen auf der Tiefgarage im Innenhof des Baufelds WA 2 werden Mindestanforderungen zum Bodenaufbau festgesetzt. Zur Sicherung ökologischer Funktionen und der Gestaltungsqualität sowie als Ausgleichsmaßnahme wird die Begrünung der Lärmschutzanlage (Umweltbericht PFG 11) festgesetzt. Dazu werden Umfang und Art der Bepflanzung definiert. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 23 - Die Festsetzung des zu begrünenden Dachflächenanteils wird in Bezug auf die gesamte Gebäudegrundfläche mit 80% definiert (Umweltbericht PFG4). Es ist vorgesehen die Dachflächen bis auf technisch erforderliche Aufbauten, Konstruktionsflächen oder Dachterrassen vollständig zu begrünen. Der Anteil der zu begrünenden Gebäudegrundfläche ist über alle Baufelder insgesamt herzustellen. Damit werden auch zeitlich versetzte Realisierungsabschnitte erleichtert, nicht jedes Baufeld/Gebäude muss sofort bei Fertigstellung 80 % Dachbegrünung aufweisen. Die Dachbegrünung dient dem Ausgleich von Temperaturschwankungen und verhindert somit ein schnelles Aufheizen der Dachflächen am Tag und verringert die nächtliche Wärmeabstrahlung. Begrünte Dächer speichern Niederschlagswasser, bringen einen Teil davon durch Verdunstung vorzeitig in den atmosphärischen Wasserkreislauf zurück und lassen das Überschusswasser erst zeitverzögert abfließen. Die Dachbegrünung ist damit auch ein elementarer Bestandteil auch der Entwässerungskonzeption. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität und ökologischen Funktionen sind Nebenanlagen vollständig, das heißt an allen Seitenwänden und der Dachfläche, mit Kletter- und Rankpflanzen zu begrünen (Umweltbericht PFG10). Zur Sicherung der Versickerungsfunktion wird die Art der Bepflanzung von Retentionsflächen festgesetzt. Zum Schutz von Leitungen, Kanälen, Mulden und Rigolen wird der Mindestabstand von Bäumen festgesetzt und der Eingriff von Wurzelwerk in die Leitungszonen ausgeschlossen. Hinweise zu Pflanzbindungen und Geboten 4.8.2 Die mit Pflanzbindung belegten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Insbesondere während der Bauphase sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen vor mechanischen Beeinträchtigungen zu schützen. Die als Pflanzgebote festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Zur Verwendung kommende Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen entsprechen und fachgerecht eingebaut werden. Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Ansaaten sind standortheimische Arten und Sorten (vgl. Artenlisten 7.6.1 Artenliste 1: Gehölzpflanzungen) bzw. ist regionales Saatgut (Herkunftsregion 6) zu verwenden. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Pflanzliste 4.8.3 Um den ortstypischen Charakter des Quartiers und seines Umfeldes und Landschaftsbildes zu wahren, sowie als Habitat für heimische Tierarten wird eine Auswahl an Arten für Gehölze, Dachbegrünungen sowie Begrünung mit Rank- und Kletterpflanzen festgesetzt. Die Artenlisten orientiert sich am Leitfaden „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg“. Berücksichtigt werden die ortsbildprägende Wirkung und die Standortansprüche. Bäume 1. Ordnung (über 15 m Höhe) sind ebenfalls aufgeführt, diese sind jedoch nur bei ausreichenden Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 24 - Platzverhältnissen zu pflanzen bzw. es sind entsprechende Sorten zu wählen. Darüber hinaus werden klimaresiliente Baumarten definiert, die besonderen klimatischen Anforderungen gerecht werden können. Weitere Ausführungen zur Pflanzliste sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 13.03.2019) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Eingriff in Natur und Landschaft 4.8.4 Bei der Durchführung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße“ entstehen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Bodens und des lokalen Klimas, die durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gem. § 1 a BauGB). Folgende Auswirkungen werden als unvermeidbar und erheblich eingestuft: Versiegelung von Boden (damit auch geringere Grundwasser-Neubildung und erhöhter Oberflächenwasserabfluss) und Inanspruchnahme von Bodenraum (Tiefgarage) Inanspruchnahme von Wiesenflächen und Gehölzbeständen (Biologische Vielfalt und als klimatisch bedeutsame Ausgleichsfläche) Verlust von Lebensräumen/ Nahrungsflächen für Brutvögel, Fledermäuse und für Zaun- und Mauereidechsen Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsflächen und Einschränkung der bodennahen Kaltluftbewegung (Belüftungsachse) Der nach Umsetzung der internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf beläuft sich für Biotope/Arten auf 31.230 Ökopunkte, für den Boden auf 21.626 Ökopunkte und für Verdunstung/Klima auf 6.997 Ökopunkte. Das Bilanzdefizit beim Schutzgut Klima wird als ausgeglichen angesehen. Insgesamt beläuft sich der Ausgleichsbedarf auf 59.853 Ökopunkte. Dieser wird durch die unter 4.9.5 beschriebenen, externen Maßnahmen ausgeglichen. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 13.03.2019) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Externe Ausgleichsmaßnahme 4.8.5 Das durch die Umweltprüfung ermittelte Defizit in der Eingriffs- /Ausgleichbilanz wird durch die externe Maßnahme „Waldgestaltung im FFH -Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ schutzgutübergreifend ausgeglichen. Der Waldbestand im Distrikt Hardt 13 (Flurstück 22703) ist im Managementplan „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ als FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald kartiert, außerdem als Lebensstätte des Hirschkäfers (1083-4). Aufgrund von Trockenschäden befindet sich der Altbestand in Auflösung. Die ca. 20-jährige Verjüngung besteht zu großen Teilen aus Spätblühender Traubenkirsche (Prunus Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 25 - serotina) in Lücken und auf Freiflächen gibt es größere Bestände der Goldrute (Solidago canadensis), beides Neophyten. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind: Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke) Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 4.8.6 Natur und Landschaft Durch die Ausführung mit wasserdurchlässigen Belägen wird der Anteil der vollversiegelten Flächen gemindert, wodurch Bodenfunktionen in geringem Umfang erhalten werden können. Die Flächen stehen damit eingeschränkt für die Versickerung und Retention von Regenwasser zur Verfügung. Daher ist diese Maßnahme sowohl für das Grundwasser als auch für die Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserhaushalt" von Bedeutung. Retentionsflächen und Dachbegrünung sind wichtige Bausteine eines Niederschlagskonzeptes um das anfallende, nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser im Gebiet zu versickern. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Auf Grund der geringen Durchlässigkeit der vorliegenden Bodenschichten sind hierfür spezifische und passend dimensionierte Maßnahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung unerlässlich. Gezielte Versickerung kann nur außerhalb der Altlastenflächen erfolgen. Oberbodenschichten sollten zudem eine Mächtigkeit von min. 0,30 m aufweisen, um die Funktion des Schadstoffrückhaltes zu erfüllen. Die Entsiegelung und Rekultivierung der Fläche des ehemaligen Mafalda- Standortes ist nach der Arbeitshilfe der LUBW (2012) durch eine Entfernung der Versiegelung, einer Tiefenlockerung und dem Auftrag von Oberboden fachgerecht durchzuführen. So können die Bodenfunktionen im Naturhaushalt wiederhergestellt werden. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach der Verlegung der Tagesgruppe durchzuführen. Im Sinne des Artenschutzes wird mit dem Erhalt der Steinsitzgruppe der Erhalt von Eidechsenhabitaten angestrebt. Neben den Ausgleichsmaßnahmen dienen folgende Festsetzungen der Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft: Erhalt von Laubbäumen Erhalt der Feldhecke (in einem überwiegenden Teil) Erhalt der Vegetationsstrukturen in der öffentlichen Grünfläche Erhalt des Brombeergebüsches Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 26 - Pflanzung hochstämmiger, standortheimischer Laubbäume Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen Begrünung privater Stellplatzanlagen Dachbegrünung Begrünung der Vorgärten Begrünung Grünfläche WA 1 Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof Begrünung der Wohnungsgärten Begrünung sonstiger nicht überbaubarer Grundstücksflächen mit Rasenflächen Begrünung der Überdachung von Fahrradstellplätzen Begrünung des Lärmschutzwalls Begrünung der privaten Grünfläche Verwendung wasserdurchlässiger Beläge Überdeckung der Tiefgarage Versickerung von Niederschlagswasser Dazu kommen folgende Maßnahmen zum Artenschutz, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung als notwendig erachtet werden und zum Teil in grünordnerische Festsetzungen integriert werden: Prüfung vor Bau-, Rückbau oder Rodungsmaßnahmen auf ein Vorkommen von besonders geschützten Tierarten Jahreszeitliche Begrenzung von Rodung und Rückbau Schutz der Eidechsenpopulation o Folienschutzzäune während Baumaßnahmen o Abfangen von Eidechsen in Eingriffsbereichen o Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung der Lärmschutzanlage Erhalt und Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen (in den vorangehend beschriebenen Maßnahmen dargestellt) o Entsiegelung „Ehemalige Mafalda Tagesgruppe o Erhalt der bestehenden Steinsitzecke o Erhalt der „Feldhecke (Bestand)“ und „Wiesen- und Ruderalfläche“ o Begrünung der Flächen „Schallschutzmaßnahme“ und „Feldhecke (Ausgleich)“ o Durchlässigkeit der Lärmschutzanlage Nisthilfen für Vögel Ersatzquartiere für Gebäudefledermäuse Insektenfreundliche Außenbeleuchtung Dazu kommen folgende Maßnahmen zum Schutz des Bodens/Grundwassers: Bodenmanagementkonzept Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 27 - Prüfung und Verwendung von Aushubmaterial Vermeidung von Bodenverdichtung und Versiegelung Schutz vor Schadstoffeintrag Darüber hinaus sind arten-, boden-, grundwasser- und naturschutzrechtliche Belange im Rahmen eines Monitoring der Umweltschutzmaßnahmen durch eine Umweltbaubegleitung zu wahren, Baumaßnahmen sind zu überwachen und zu dokumentieren. Die Herstellung, Wirksamkeit Pflege und Entwicklung der festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen ist zu überwachen. Ein Monitoring der Umweltauswirkungen ist sowohl in der Bauphase als auch der Betriebsphase durchzuführen. Belastungen 4.9. Lärmschutz 4.9.1 Auch unter Berücksichtigung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke kommt es tags und nachts zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 sowie zu Überschreitungen des Schwellenwertes zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB(A) nachts. Aufgrund der Lärmbelastungen durch die östlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen (Anlagenlärm) und die südlich verlaufende Bahntrasse sowie die L605 (Verkehrslärm) sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Ziel ist die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Die Bewältigung der schalltechnischen Belange ist nur durch die Umsetzung eines umfangreichen Schallschutzkonzeptes möglich: Lärmschutzwall/-wand an der Bahnstrecke Grundrissorientierung Anlagenlärm Grundrissorientierung Verkehrslärm Schalldämmung von Außenbauteilen Belüftung von Schlafräumen WA 2 und WA 3: Reihenfolge der Bebauung WA 2 und WA 3: Mindesthöhe der südlichen und östlichen Baufelder Im Hinblick auf die schalltechnischen Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr des Plangebietes sind keine Maßnahmen erforderlich. Auch die Realisierung der Tiefgarage und der oberirdischen Stellplätze ist unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes möglich. Die in der begleitenden schallschutztechnischen Untersuchung (Kurz und Fischer GmbH, Gutachten 10809-03, Winnenden, 04.10.2018) erarbeitenden Festsetzungsvorschläge wurden in den Bebauungsplan übernommen. Die Schallimmissionsprognose geht von einer durchgehenden Bebauung der Baufelder mit einer Mindesthöhe von 3,00 m pro Geschoss aus. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist der Schutz der Gebäude und Außenbereiche vor gesundheitsschädlichem Schalleintrag durch ein schalltechnisches Sachverständigengutachten zu prüfen und ggf. neu Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 28 - nachzuweisen, sollte in der baulichen Realisierung die tatsächliche Gebäudekubatur oder Nutzung von den Annahmen der Schallimmissionsprognose abweichen. Die Lärmschutzanlage entlang der Bahnlinie ist gemäß dem Lärmschutzgutachten 3,50 m hoch herzustellen. Eine weitere Erhöhung bewirkt – unter anderem aufgrund des Seitenschalleintrages – keine relevante Lärmreduzierung an den Wohngebäuden oder in den Freiflächen. Die Lärmschutzanlage kann als Wall oder Wand hergestellt werden. Da die Tiefe der festgesetzten Fläche (ca. 7,00 m) nicht für eine beidseitige Wallneigung ausreicht, wird eine Wall-Wand-Kombination mit Gabionen auf der Südseite vorgesehen. Aus der festgesetzten Fläche werden zwei bestehende Eichen ausgespart, zum Schutz der Kronen- und Wurzelbereiche. Die Lärmschutzanlage ist auf der gesamte Länge des Geltungsbereiches durchgängig parallel zur Bahn zu errichten, dauerhafte Öffnungen sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Durchgänge für das Notfallmanagement zur Bahnstrecke. Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind in Lärmschutzwänden Durchlässe für Eidechsen und Kleinsäuger vorzusehen. Darüber hinaus sind im Bereich der Lärmschutzanlage die Bestimmungen des Pflanzgebotes „Begrünung der Lärmschutzanlage (PFG11)“ (siehe 4.8.1) zu beachten. Altlastenverdachtsflächen 4.9.2 Aufgrund der bekannten altlastenrelevanten Vornutzung des Gelände und der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Umweltbericht 5. Für das Bebauungsplanverfahren wird für die Belange des Umweltschutzes „eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“ (nach § 2 Abs. 4 BauGB). Kernstück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der die möglichen Umweltauswirkungen beschreibt und die Maßnahmen zu deren Vermeidung und Ausgleich darstellt. Für die Ordnung des Gebiets mit Bepflanzungen und Grünflächen wird ein in den Umweltbericht integrierter Grünordnungsplan erstellt. Die in den Fach-, Raumordnungs- und Bauleitplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes einschließlich der Schutzgebietsabgrenzungen, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich Woerishofferstraße" und die nähere Umgebung von Bedeutung sind, wurden bei der Umweltprüfung berücksichtigt. Die Umweltziele sind Grundlage für die Planung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 29 - Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ teilweise mit erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet werden muss. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben sich durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere für Pflanzen und Tiere, des Wasserkreislauf, das Lokalklima, den Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild erfüllen. Nach Umsetzung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissionsschutz, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser verbleiben nach der Durchführung des Bebauungsplans, mit Ausnahme der Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Eine Umweltbaubegleitung ist für die Aspekte des Tierschutzes und des Boden- und Grundwasserschutzes notwendig. Zum Umgang mit möglichen Risiken durch geogene Gefahren und Katastrophen wurden, soweit erforderlich, Maßnahmen getroffen. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 13.03.2019) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Leitungsrechte 6. Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen werden die Leitungsrechte L1 zugunsten der Grundstückseigentümer des Baufeldes WA 2 festgesetzt. Die Leitungsrechte L1dienen der Ableitung von Niederschlagswasser zu Versickerungsflächen im Baufeld WA 1 und in der privaten Grünfläche. Innerhalb der privaten Grundstücksflächen WA 1, WA 2, WA 3 sowie in öffentlichen Grünflächen werden die Leitungsrechte L2 zugunsten der Versorgungsbetriebe (Leitungsbetreiber) festgesetzt. Die Leitungsrechte L2 dienen der Zugänglichkeit von Versorgungsleitungen. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 7. Sozialverträglichkeit der Planung 7.1. Mit der Neustrukturierung und Verdichtung der Flächen östlich der Woerishofferstraße soll das westlich angrenzende, bestehende Wohnquartier arrondiert werden. Das Wohnflächenangebot wird erweitert und das Spektrum der neu geschaffenen Wohnungen dabei breit gefächert. Die Wohnungstypen richten sich an alle Lebensformen (Singles oder alleinstehende Senioren bis hin zu Familien mit Kindern). Dabei liegt der Schwerpunkt im mittleren Segment von 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen, da auf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 30 - diese Wohnungstypen die stärkste Nachfrage herrscht. Um die städtebauliche und soziale Vielfalt zu fördern, werden unterschiedliche Wohntypologien gemischt im Quartier verteilt. Das neue Wohnquartier „Östlich Woerishofferstraße“ kann im bestehenden Wohnumfeld die vorhandenen Angebote (Nahversorgung, Infrastruktur, soziale Einrichtungen, usw.) nutzen. Die bestehende soziale Einrichtung Mafalda (Sozialtherapeutische Tagesgruppe AWO) wird im südlichen Geltungsbereich erhalten, jedoch an einen neuen Standort verlegt und erhält dort die Gelegenheit ihr Betreuungsangebot mit einer Kita auszubauen. Sozialplan 7.2. Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. Statistik 8. Flächenbilanz 8.1. Allgemeines Wohngebiet ca. 14.260 m² 31 % Private Grünfläche ca. 890 m² 2 % Öffentliche Verkehrsfläche ca. 3.156 m² 7 % Öffentliche Grünfläche ca. 12.646 m² 27 % Ausgleichsfläche Hardtwald ca. 15.000 m² 33 % Gesamt ca. 45.952 m² 100,00% Geplante Bebauung 8.2. Anzahl Gebäude Anzahl Wohneinheiten BGF Geschosswohnungsbau WA 1 1 38 3.350 m² Geschosswohnungsbau WA 2 3 135 13.100 m² Soziale Einrichtung (Mafalda) 1 0 1.300 m² Gesamt 4 173 17.750 m² Bodenversiegelung 1 8.3. Gesamtfläche ca. 49.952 m² 100 % 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 31 - Derzeitige Versiegelung ca. 4.759 m² 10 % Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 14.533 m² 29 % Hinweise: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der nicht Berechnung berücksichtigt. In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 3.220 m² der versiegelten Fläche resultieren aus der zulässigen Tiefgarage, die jedoch in dieser Fläche nicht überbaut ist. - Der Innenhof im Baufeld WA 2 ist nicht vollständig unterbaut, sondern weist zwei Öffnungen für Baumpflanzungen und zum Versickern von Niederschlagswasser auf Bodenordnung 9. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 32 - Kosten (überschlägig) 10. Die Aufteilung der anfallenden Kosten erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB bis zum Satzungsbeschluss. Beitragsfähige Erschließungskosten 10.1. Erdbewegung-/Freilegungca.106.500EUR Verkehrsflächenca.129.000EUR Entwässerungca.200.000EUR Parkflächenca.69.000EUR Begrünungca.113.100EUR Gehwegeca.86.000EUR Beleuchtungca.37.000EUR Ausgleichsmaßnahmenca.55.625EUR Gesamtca.796.225EUR Rückersatz 95%ca.756.414EUR Stadtanteil 5 % ca.39.811EUR Lärmschutz (Wand, Wall)ca.428.200EUR Gesamtca.558.200EUR Rückersatz 40 %ca.223.280EUR Stadtanteil 60 %ca.334.920EUR Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt 10.2. Umbau TG-Einfahrten Woerishofferstraße Gehwegeca.14.500EUR Gesamtca.14.500EUR Städtische Kosten insgesamt 10.3. Kosten Ziffer 10.1ca.374.731EUR Kosten Ziffer 10.2ca.14.500EUR Gesamtca.389.231EUR Kosten zu Lasten der Stadtwerke 10.4. Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. Finanzierung 11. Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 33 - Anlagen 12. Anlage 1: Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 13.03.2019) Übersicht der erstellten Gutachten 13. Als Grundlage der Bauleitplanung dienen folgende Gutachten: Gutachten zur Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen erstellt (Kurz und Fischer GmbH, Gutachten 10809-03, Winnenden, 04.10.2018) Artenschutzrechtliche Prüfung, Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, 18.09.2018 Baugrunderkundung und Gründungsberatung, Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe, 24.09.2018 Karlsruhe, den 19. Oktober 2018 Fassung vom 26. September 2019 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 34 - B. Hinweise Versorgung und Entsorgung 1. Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Abfallbehälter der Nutzungen im Baufeld 1 sind am Tag der Abholung im Anschlussbereich der Planstraße 1 direkt an der Woerishofferstraße bereitzustellen. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen. Zur Konfliktvermeidung sind in der Regel Mindestabstände zwischen Leitungen und Bäumen einzuhalten. Die Mindestabstände betragen: 2,50 m zwischen unterirdischen Versorgungsleitungen (für Strom, Gas, Wasser, Wärme) und Bäumen 3,50 m zwischen Abwasserkanälen und Bäumen Maßgeblich ist jeweils der horizontale Abstand zwischen der Stamachse und der außenhaut der Versorgungsleitung bzw. des Abwasserkanals. Entwässerung 2. Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Niederschlagswasser 3. Das unbedenkliche Niederschlagswasser wird gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 35 - eingeleitet, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. Anforderungen aus der Lage im Wasserschutzgebiet 4. Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Betankungslager sind entsprechend der AwSV (2017)108 zu gestalten. Bei der Verwendung von Schmierstoffen im Bereich Verlustschmierung und als Schalöle ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Parkplätzen und sonstigen Verkehrsflächen ist nach RiStWag (2016) vorzugehen. Bei der Anlage von Gebäuden und Flächen ist zu beachten: Die Verwendung von auswasch- oder auslaugbaren und zugleich wassergefährdenden Materialien, insbesondere beim Bau von Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 36 - Verkehrsanlagen und Lärmschutzwällen sowie für Aufschüttungen, ist unzulässig. Unbeschichtete Metalldachflächen oder Dachinstallationen aus Zink, Kupfer oder Blei sind gemäß DVGW109 Information Wasser Nr. 87 (2016) nicht zu verwenden. Bei der Errichtung/Erweiterung von Abwasserkanälen/Abwasserleitungen ist das DWA110 Arbeitsblatt A142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden Zur Anlage von Versickerungseinrichtungen ist eine Genehmigung der Wasserschutzbehörde erforderlich. In der Betriebsphase ist zu beachten: Beim Betrieb von Abwasserkanälen/Abwasserleitungen ist die DWA A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden. Die notwendigen Vorkehrungen zum Grundwasserschutz bei der Beseitigung von Straßenoberflächenwasser sind gemäß VwV bzw. den „Technischen Regeln zu Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser“ in der jeweiligen Fassung einzuhalten. Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist ausschließlich außerhalb der Altlastenflächen zulässig. Archäologische Funde, Kleindenkmale 5. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Baumschutz 6. Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Baumschutzmaßnahmen sind fachgerecht nach DIN 18920 und RAS-LP 4 sowie den Richtlinien zum Schutz von öffentlichen Bäumen bei Baumaßnahmen durchzuführen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 37 - Altlasten 7. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. Erdaushub / Auffüllungen 8. Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. Private Leitungen 9. Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Barrierefreies Bauen 10. In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Erneuerbare Energien 11. Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 38 - Dachbegrünung und Solaranlagen 12. Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. Trinkwasserversorgung/Wasserschutzgebiet 13. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Schutzzone des IIIB des Wasserschutzgebietes Kastenwört der Stadt Karlsruhe. Bezüglich der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutze wird auf die am 01.08.1996 in Kraft getretene Schutzgebietsverordnung der Stadt Karlsruhe verwiesen. Richtfunkverbindung 14. Durch den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ ist eine Richtfunkverbindung des Landes Baden-Württemberg im südlichen Bereich des Geltungsbereiches betroffen. Planungstechnisch kann eine Beeinträchtigung der Funkstrecke ausgeschlossen werden, da es keine Gebäude höher als 200 m ü. NN geben wird. Entsprechend den Festsetzungen der maximalen Wandhöhe in Bezug auf die festgesetzte Bezugshöhe A erreichen die Gebäude eine maximale Höhe von 136 m über NHN.
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Extrahierter Text
Zeichenerklärung: 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB TG WBF WBF GFLF WBF S WBF WBF WEG WBF WBF WBF WBF WBF HDL HDL WBF WBF WBF G ANL WBF WBF WBF GFIG A WBF WBF WBF HDL WBF HDL WBF A 80293 80301 80626 80312 80271 80310 80313 39022 80296 80298 39027 39025 21642/8 39020 21642/3 39021 21718 80292 80294 80300 80309 80308 80314 21642/5 39019 21642/1 80295 80299 80305 21642 21642/4 39017 39024 21716 80306 21642/6 21646 80302 21642/7 80303 80304 80307 80311 39023 21642 WEG Stellpl Stellpl Stellpl Stellpl St Müll TG TG TG Neben Neben Schallschutzmaßnahme BB F+RF+R F+RF+R Planstraße 1 F+RF+R F+RF+R Rettungszufahrt Ein-/Aus- fahrt TG Ein-/Ausfahrt L1L1 L1L1 L1L1 L1L1 L1L1 L1L1 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 L2L2 115,45A R2 R3 R1 R6 R4a R5 R4b Gemeinschaftsfläche Innenhof Grünflächen WA 1 Wohnungsgärten Grünflächen WA 1 Wohnungsgärten Mafalda (Bestand) Vorgarten Wohnungsgärten Stellplatzanlage Baufeld WA 1 Vorgarten Vorgarten Vorgarten Feldhecke (Ausgleich) Private Grünfläche Feldhecke (Bestand) Brombeergebüsch Wiesen- und Ruderalfläche 8,00 m 7,00 m 3,50 m 3,50 m 12,50 m17,50 m 4,50 m 6,00 m 4,50 m 2,50 m Radius 5,00 m 6,00 m WHmax.:14,50 m WHmax.:14,50 m WHmax.:17,50 m WHmin.:18,00m WHmax.:20,50m WHmin.:15,00m WHmax.:17,50m WHmin.:18,00m WHmax.:20,50m WHmin.:15,00m WHmax.:17,50m WHmin.:7,00m WHmax.:9,50m WHmin.:4,00m WHmax.:9,50m WA 1.1 WA 2.1A WA 2.2A WA 2.3A WA 3.1A WA 2.1B WA 2.2B WA 2.3B WA 1 WA 2 WA 3 (Mafalda) WA 3.1B Whs Whs Whs Tgar Whs Tgar Whs Lagg Büro Ghs Whs Whs Whs Whs Ghs Whs Whs Whs Tgar Whs Gar Btrg Tgar Whs Whs Whs Whs Tgar Whs Whs Whs Tgar 17 15 7 HsNr.21 10 3 11 13 1 2 5 7 9 9a 5 4 5 11 3 7 12 1 9 HsNr.19 8 6 Woerishofferstraße Badeniaplatz Kleinoberfeld Ährenweg Graf-Stauffenberg-Straße Graf-Stauffenberg-Straße Kleinoberfeld Woerishofferstraße WHmax. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet (WA) Grundflächenzahl (GRZ) Minimale Wandhöhe in Metern über Bezugshöhe Maximale Wandhöhe (=Oberkante Flachdach/Attika) in Metern über Bezugshöhe Bezugshöhe in Metern ü. NHN Abweichende Bauweise Baugrenze Zusätzlich unterbaubare Grundstücksfläche: Tiefgarage Umgrenzung von Flächen für private PKW-Stellplätze Flächen für Nebenanlagen Lärmschutzmaßnahme Wall/Wand Lärmschutzmaßnahmen Gebäude: Grundrissorientierung Verkehrslärm Lärmschutzmaßnahmen Gebäude: Grundrissorientierung Anlagenlärm Öffentliche Verkehrsfläche: Mit besonderer Aufenthaltsqualität * Öffentliche Verkehrsfläche: Parkierungsfläche (Stellplätze) * Öffentliche Verkehrsfläche: Fuß- und Radwege inklusive Entwässerungsgrün * (* die Aufteilung des Straßenraumes ist unverbindlich und dient der Information) Straßenbegrenzungslinie Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Grünanlage Private Grünfläche Pflanzbindung: Erhalten von Bäumen Pflanzgebot: Anpflanzen von Bäumen Pflanzbindung Erhalt von Grünstrukturen: Feldhecke, Brombeergebüsch,Wiesen-/Ruderalfläche Pflanzgebot (flächig) Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen: Vorgärten, Gemeinschaftsfläche Innenhof, Wohnungsgärten, Grünfläche WA 1, private Stellplätze, Feldhecke, Mafalda (Bestand) Retentionsfläche Erhalt Steinkreis L1: Mit Leitungsrecht zu belastende öffentliche Flächen zur Führung von Niederschlagswasser zu Gunsten der Wohnbauflächen (WA) L2: Mit Geh-/Leitungsrecht zu belastende Flächen zum Zweck der Ver-/Entsorgung (Energie, Wärme, Wasser, Kommunikation) zu Gunsten der Ver-/Entsorgungsträger GRZ Zeichenerklärung: Weitere nachrichtliche Darstellungen (keine Festsetzungen) FD Zeichenerklärung: 2. Örtliche Bauvorschriften Flachdach/flachgeneigte Dächer Maximale Dachneigung 0 - 5° Verfahren Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am .................... Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am .................... bis .................... Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am .................... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden.Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 ABs. 7 LBO) mit der Bekanntmachungam .................... Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO)ab .................... Stadtplanausschnitt M 1:15.000 STADT KARLSRUHEOBERREUT BEBAUUNGSPLAN Östlich Woerishofferstraße - ENTWURF - M. 1 : 1.000 KARLSRUHE, 19.10.2018 STADTPLANUNGSAMT: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Büro Stuttgart Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Fon +49 (0) 711.2200763-10 Fax +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Verfasser WA 115,45A F+R Teilflächen der Feldhecke in der Fläche der Lärmschutzmaßnahme Geplante Grundstückszufahrt/-ausfahrt und Rettungszufahrt 20-KV-Netzsation Ballspielwiese Umgrenzung von Flächen für temporäre Müllaufstellung des WA 3 an Abholtagen Gebäude / Flurstücke (Liegenschaftskarte, 05.10.2018, Liegenschaftsamt) Fahrbahnen, Stellplätze, Wege (Liegenschaftskarte, 05.10.2018, Liegenschaftsamt) Strukturen in öffentlicher Grünfl. (Liegenschaftskarte, 05.10.2018, Liegenschaftsamt) Fassung vom 26.09.2019 WHmin. a Bauweise GRZ Dachform siehe Planeinschrieb 0,37 FD 0-5°a WA WHmax. WHmin. Baugebiet B Stellpl Müll R1 L1 Neben L2 M 1:5.000
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Umweltbericht und Grünordnungsplan Zum BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut ENTWURF vom 19.10.2018 in der Fassung vom 26.09.2019 Projektleitung: Dipl.- Geograf Gunther Wetzel Bearbeitung: M.Sc. Landschaftsökologie Martina Volkert Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Heidi Götzl Cand. B.Sc. Geographie Ayla Galan-Heidenreich Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Hauptsitz Stuttgart: Büro Berlin: Felix-Dahn-Str. 6 Dietzgenstraße 71 70597 Stuttgart 13156 Berlin Tel. 0711/ 97668-0 Tel. 030/ 477506-14 Fax 0711/ 97668-33 Fax. 030/ 477506-15 E-Mail: Info@planung-umwelt.de Info.Berlin@planung-umwelt.de Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 0 Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) ...................................................... 1 1 Einleitung ....................................................................................................................... 10 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................................................... 10 1.2 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ ........................... 10 1.2.1 Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans ............................................................................... 10 1.2.2 Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden................................. 11 1.3 Derzeit bestehende rechtskräftige Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereichs ................. 13 1.4 Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung ............................................................................. 14 1.5 Inhalte und Merkmale einer Umweltprüfung ................................................................................. 14 1.6 Umweltbelange ............................................................................................................................. 15 1.7 Umweltbericht ............................................................................................................................... 16 1.8 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange (Scoping) .... 16 1.8.1 Verursacher und Wirkungszusammenhänge ................................................................................... 17 1.8.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz und Grünordnungsplan ........................................................................................................................... 19 1.8.3 Definitionen von Null-Fall und Plan-Fall mit Sonderfall Differenzanalyse ........................................ 20 1.8.4 Kumulation ....................................................................................................................................... 22 1.8.5 Vorgehensweise bei der Beurteilung von Auswirkungen auf Menschen, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt .................................................................................................................... 22 1.8.6 Untersuchungsraum ......................................................................................................................... 23 1.9 Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................ 24 2 Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und Bewertung der Umweltauswirkungen für Null-Fall und Plan-Fall ........................................................ 27 2.1 Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt ........................................................ 28 2.2 Pflanzen, Tiere sowie biologische Vielfalt ..................................................................................... 32 2.3 Umweltbelang Natura 2000/ FFH-Gebiet ...................................................................................... 41 2.4 Fläche ........................................................................................................................................... 42 2.5 Boden ........................................................................................................................................... 43 2.6 Wasser ......................................................................................................................................... 47 2.7 Klima/ Luft ..................................................................................................................................... 51 2.8 Landschaft .................................................................................................................................... 54 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................................................... 56 2.10 Wechselwirkungen ........................................................................................................................ 57 2.11 Vermeidung von Emissionen/ Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................... 58 2.12 Nutzung erneuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie ......................... 58 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart 2.13 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität ............................................................................................. 59 2.14 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ........................................................................ 59 2.15 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz ............................................................................... 60 2.15.1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ...................................................................................... 60 2.15.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................................................... 60 2.15.3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel........................................................................... 61 2.16 Kumulation .................................................................................................................................... 62 2.17 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................... 62 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ........................................................... 63 4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ............................ 64 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung Grenz-, Vorsorge- und Orientierungswert überschreitender Lärmbelastungen .......................................................................................................................... 64 4.2 Maßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung innerhalb des Geltungsbereichs .......................................................................................................................... 65 4.2.1 Pflanzbindungen .............................................................................................................................. 67 4.2.2 Pflanzgebote .................................................................................................................................... 68 4.2.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................................................................................................ 72 4.3 Externe Ausgleichsmaßnahme ..................................................................................................... 73 4.4 Maßnahmen für Tiere und den Artenschutz .................................................................................. 75 4.5 Weitere Maßnahmen .................................................................................................................... 77 4.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit ....................... 77 4.5.2 Maßnahmen und Hinweise zur Minimierung der Grundwassergefährdung ..................................... 79 4.5.3 Konzeption zum nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser ................................................... 81 4.5.4 Ökologische Baubegleitung ............................................................................................................. 82 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz .......................................................................................... 82 5.1 E-A-Bilanz Pflanzen/ Tiere ............................................................................................................ 82 5.2 E-A-Bilanz Boden ......................................................................................................................... 89 5.3 E-A-Bilanz Wasser ........................................................................................................................ 92 5.4 E-A-Bilanz Klima ........................................................................................................................... 92 5.5 E-A-Bilanz Landschaft .................................................................................................................. 97 5.6 E-A-Bilanz Kultur- und Sachgüter ................................................................................................. 98 5.7 Bewertung externe Ausgleichsmaßnahme ................................................................................... 98 5.8 E-A-Bilanz Zusammenfassung ..................................................................................................... 98 6 Zusätzliche Angaben ..................................................................................................... 99 6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken ............................................................................................ 99 6.2 Monitoring ..................................................................................................................................... 99 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart 7 Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................................. 101 7.1 Bebauungsplan und Fachgutachten ........................................................................................... 101 7.2 Regionsspezifische Quellen ........................................................................................................ 102 7.3 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................... 102 7.4 Sonstige verwendete Literatur und Quellen ................................................................................ 104 8 Anhang ......................................................................................................................... 106 8.1 Pflanzlisten (Auswahllisten) ........................................................................................................ 106 8.2 Karten ......................................................................................................................................... 109 Karte 1: Biotoptypenkartierung 2017 Karte 2: Bewertung Biotope Karte 3: Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe Karte 4: Bestand Boden Karte 5: Konfliktkarte Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft Karte 6: Grünordnungsplan Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ......................... 66 Tabelle 2 Bewertung Biotope vor dem Eingriff ........................................................................................ 82 Tabelle 3 Bewertung der Bäume vor dem Eingriff ................................................................................... 84 Tabelle 4 Bewertung der Biotope nach dem Eingriff ............................................................................... 85 Tabelle 5 Bewertung der Bäume nach dem Eingriff ................................................................................ 87 Tabelle 6 Quantitative Einzelbaumanalyse ............................................................................................. 88 Tabelle 7 Flächenanalyse geschützte Feldhecke.................................................................................... 88 Tabelle 8 Kompensationsbedarf Biotope ................................................................................................ 89 Tabelle 9 Bewertung Boden vor dem Eingriff .......................................................................................... 89 Tabelle 10 Bewertung des Bodens nach dem Eingriff ............................................................................. 90 Tabelle 11 Kompensationsbedarf Boden ................................................................................................ 92 Tabelle 12 Bewertung des Lokalklimas vor dem Eingriff ......................................................................... 93 Tabelle 13 Bewertung des Lokalklimas nach dem Eingriff ...................................................................... 94 Tabelle 14 Kompensationsbedarf Klima .................................................................................................. 96 Tabelle 15 Bewertung der externen Kompensationsmaßnahme ............................................................ 98 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut“, Stand 26.09.2019 ...................................................................................................................................... 12 Abbildung 2 Festsetzungen der innerhalb des Geltungsbereichs rechtskräftigen Bebauungspläne ....... 13 Abbildung 3 Arten und Inhalte von Umweltprüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ..... 15 Abbildung 4 Abgrenzung beplanter Innenbereich und unbeplanter Außenbereich ................................. 20 Abbildung 5 Engeres Untersuchungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum ...................................... 23 Abbildung 6 Schutzausweisungen .......................................................................................................... 27 Abbildung 7 Im September 2018 festgestellte Habitate von Zauneidechsen und Mauereidechsen ........ 35 Abbildung 8 Räumliche Zuordnung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. . 66 Abbildung 9 Lage der externen Ausgleichsfläche (Stadtplanausschnitt) ................................................. 74 Abbildung 10 Lage der externen Ausgleichsfläche (Luftbild) .................................................................. 75 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 1 0 Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) Die städtische Volkswohnung GmbH plant mit dem Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ die bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Stadtteil Oberreut in Karlsruhe. Das Gebiet liegt im Süden der Stadt, am südöstlichen Rand des Stadtteils Oberreut unmittelbar nördlich der Bahnstrecke 4020 Mannheim – Rastatt und westlich der Landesstraße L 605. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen. Für Teilbereiche des Planungsgebietes liegen bereits rechtskräftige Bebauungspläne vor, die mit dem Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ innerhalb der Überschneidungsbereiche überplant werden. Für das Bebauungsplanverfahren wird für die Belange des Umweltschutzes „eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“ (nach § 2 Abs. 4 BauGB). Kernstück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der die möglichen Umweltauswirkungen beschreibt und die Maßnahmen zu deren Vermeidung und Ausgleich darstellt. Für die Ordnung des Gebiets mit Bepflanzungen und Grünflächen wird ein in den Umweltbericht integrierter Grünordnungsplan erstellt. Die in den Fach-, Raumordnungs- und Bauleitplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes einschließlich der Schutzgebietsabgrenzungen, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich Woerishofferstraße" und die nähere Umgebung von Bedeutung sind, wurden bei der Umweltprüfung berücksichtigt. Die Umweltziele sind Grundlage für die Bewertung der Beeinträchtigungen und die Planung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha. Nach Abriss der Bestandsgebäude der Kleinseeäckersiedlung im Herbst 2017 ist das Gebiet nur noch mit einem Gebäude der Arbeiterwohlfahrt-Tagesgruppe „Mafalda“ bebaut. Einen Großteil der Fläche nehmen Wiesen- und Rasenflächen ein, die von Gebüsch- und Gehölzbeständen umrandet sind und einen umfangreichen Baumbestand aufweisen. Im Norden des Gebiets ist ein allgemeines Wohngebiet geplant, das durch ein öffentliches Wegenetz in drei Bereiche unterteilt wird. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit vier bis sechs Vollgeschossen vor. Südlich an das Wohngebiet schließt eine öffentliche Verkehrsfläche als Erschließungsstraße mit öffentlichen Parkplätzen an. Für private Stellplätze sind eine Tiefgarage unterhalb der Wohnbauflächen WA2 und oberirdische Stellplätze innerhalb der Wohnbauflächen WA1 und WA3 geplant. Die Tiefgaragenfläche und die Dachflächen sollen begrünt werden. Unbebaute Grundstücksflächen werden als Vorgartenflächen, Wohnungsgärten, eine Gemeinschaftsfläche sowie als Grünflächen mit Retentionsmulden angelegt. Eine weitere Retentionsfläche liegt auf einer dafür ausgewiesenen privaten Grünfläche. Als Begrünung des Wohngebiets und der Retentionsflächen sind Kräuterrasen und Gebüschpflanzungen vorgesehen. Zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes ist die Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 2 Neupflanzung von Laubbäumen festgesetzt. Die weitläufigen südlichen Wiesenflächen und vielfältigen Biotopstrukturen sollen als öffentliche und private Grünfläche rechtlich gesichert werden. Im Süden der öffentlichen Grünfläche ist eine Lärmschutzanlage als Kombination aus Wall und Wand geplant. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ teilweise mit erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet werden muss, vor allem durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Insbesondere die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, der Wasserkreislauf, das Lokalklima, der Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild sind betroffen. Nach Umsetzung der Vermeidungs-, Verminderungs- und internen sowie externen Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissionsschutz, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser verbleiben nach der Durchführung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“, mit Ausnahme der Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Eine Umweltbaubegleitung für die Aspekte des Tierschutzes und des Boden- und Grundwasserschutzes ist durchzuführen. Zum Umgang mit möglichen Risiken durch geogene Gefahren und Katastrophen wurden, soweit erforderlich, Maßnahmen getroffen. Für die Umweltbelange können folgende Ergebnisse zusammengefasst werden: Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Ziele des Umweltschutzes / Schutzgebiete Betroffene übergeordnete Ziele: Regionaler Grünzug und gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG/ § 33 NatSchG): Der regionaler Grünzug wird durch Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche gestärkt in das geschützte Biotop wird teilweise eingegriffen; Der Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke“ wird planintern ausgeglichen: Pfg 13: Ausgleich Feldhecke Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Hohe Vorbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr sowie Anlagenlärm des angrenzenden Gewerbegebiets Geringfügige Erhöhungen von Lärm- und Luftschadstoffimmissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr Erhalt der Erholungsfunktion des Plangebiets durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche L1: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Reihenfolge der Bebauung Geschoßigkeit der Baukörper Lärmschutzwall-Wand Kombination Grundrissorientierte Maßnahmen Beachtung Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen Belüftung von Schlafräumen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 3 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Erhalt der bioklimatischen Lagegunst der umgebenen Siedlungsgebiete Keine besonderen Risiken für die menschliche Gesundheit zu erwarten L2: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Anlagenlärm Grundrissorientierte Maßnahmen Beachtung der Hinweise zur Tiefgarage Pflanzen, Tiere, Artenschutz und biologische Vielfalt Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Biotope Durch Überbauung im bisherigen beplanten Innenbereich Verlust von mittel bis hochwertigen Biotopen (Grünflächen, Einzelbäume, Gebüsche) Im bisherigen unbeplanten Außenbereich Verlust von mittel bis hochwertigen Gehölzbeständen sowie Teilflächen eines gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke an den Bahngleisen) Biologische Vielfalt Geringe bis mittlere Bedeutung der Artenvielfalt - soweit für die bearbeiteten Artengruppen bekannt - und der Ökosystemvielfalt; kein wesentlicher Biodiversitätsverlust auf kommunaler oder darüber hinaus gehender Ebene durch Bebauung Entwicklungsachse des kommunalen Biotopverbunds trockenwarmer Standorte am südlichen Rand wird nicht beeinträchtigt Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort Interner Ausgleich geschütztes Biotop Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Externer Ausgleich Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Artenschutz Mittlere Bedeutung als Lebensraum für Eidechsen (Teilpopulation Zaun- und Mauereidechse mit Schwerpunkt an den Bahngleisen), Vögel, Insekten (Blauflügelige Ödlandschrecke) und in geringem Umfang für Fledermäuse Inanspruchnahme von Lebensräumen mittlerer Bedeutung durch Wohnbebauung und Verkehrsflächen Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Habitatstrukturen innerhalb der festgesetzten öffentlichen und privaten Grünfläche und durch grünordnerische Maßnahmen Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Vermeidung/ Verminderung Vögel, Eidechsen, Fledermäuse Bauzeit TV.1: Bauzeitbeschränkung Vögel TV.2: Anbringung Nisthilfen Höhlenbrüter im umliegenden Gehölzbestand vor der Bauphase TR.2: Folienschutzzaun Reptilien während der Bauarbeiten TR.3: Abfangen der Eidechsen im Eingriffsbereich, Umsiedlung in die angrenzenden Bereiche TR.6: Rodung und Abdeckung der Fläche für die Lärmschutzeinrichtung vor Baubeginn TF.1: Bauzeitbeschränkung Fledermäuse Freiflächengestaltung TV.3: Anbringung von Nisthilfen an den neuen Gebäuden. TR.5: Schaffung und Erhaltung eidechsenfreundlicher Habitatstrukturen im Rahmen der Grünplanung TR.7: Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegetation beidseits der Lärmschutzeinrichtung TR.8: Kleinsäuger- und reptilienfreundliche Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 4 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Bei Umsetzung der Maßnahmen keine Auslösung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Ausgestaltung der Lärmschutzwand TF.4: Anbringen von einem Fledermausersatzquartier je Gebäude T.1: Tierschonende Außenbeleuchtung Ein Ausgleich für Mauer- und Zauneidechsenhabitate ist nicht erforderlich, sofern die öffentliche Grünfläche eidechsenfreundlich gestaltet wird. Künstliche Habitate müssen nicht geschaffen werden. Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen MN 5: Sicherung von Eidechsenhabitaten Eine ökologische Baubegleitung für den Artenschutz wird empfohlen Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit Natura-2000-Gebiete Keine Betroffenheit des in der Nähe liegenden Natura-2000-Gebietes festgestellt Keine Maßnahmen erforderlich Fläche Inanspruchnahme von Flächen im beplanten Innenbereich (0,9 ha) und im unbeplanten Außenbereich (2,1 ha) ist mit dem Nachhaltigkeitsziel vereinbar Boden Anthropogen veränderter Boden mit geringer Wertigkeit aufgrund starker Vorbelastung durch Vornutzung (ehemalige Schrottplätze) Wichtige Funktion im Wasserhaushalt durch Lage in Wasserschutzgebietszone IIIB Erhöhung des Versiegelungsgrads im bislang beplanten Innenbereich und im unbeplanten Außenbereich Dauerhafte Entsiegelung von bebauten Flächen nach Abriss der Gebäude der Arbeiterwohlfahrt- Tagesgruppe Verbesserung der Bodenqualität durch Bodentausch und Oberbodenauftrag nach Aufschüttung und Abtrag von Boden im Bereich der Lärmschutzanlage und der Retentionsflächen Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Interner Ausgleich Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 3: Retentionsflächen MN 4: Entsiegelung Mafalda-Standort Externer Ausgleich (schutzgutübergreifend) Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit Erstellung Bodenmanagementkonzept zum Bauantrag, Baugrunderkundung liegt vor Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 5 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Wasser Hohe Bedeutung des Grundwassers durch Lage in Wasserschutzgebietszone IIIB; teilweise hoch anstehendes Grundwasser Versiegelungsbedingte und betriebsbedingte Auswirkungen auf den Wasserkreislauf durch Versiegelung und Tiefgaragenaushub Oberflächengewässer sind nicht betroffen Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Interner Ausgleich Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 3: Retentionsflächen MN 4: Entsiegelung Mafalda -Standort Ein Regenwasserkonzept zum Rückhalt, zur Verdunstung und Versickerung oder gedrosselten Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers liegt vor und ist bei Bauantragsstellung einzureichen Zur Vermeidung des Risikos einer Grundwasserverunreinigung sind spezielle Maßnahmen sowie die einschlägigen wasserrechtlichen Regelwerke zu beachten Eine ökologische Baubegleitung für den Grundwasserschutz wird empfohlen Luft und Klima im engeren räumlichen Wirkungsbereich Flächen mit teilweise hoher klimatischer Bedeutung (Verdunstungsleistung, klimatischer Ausgleichsraum mit Siedlungsbezug, lokale Windsysteme) Auswirkung durch Zunahme der Versiegelung in beplanten Innenbereich und im unbeplanten Außenbereich auf den Temperaturausgleich und die Verdunstungsleistung Erhalt der klimarelevanten Funktionen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche Beeinträchtigung der Belüftungsbahnen durch die aus Lärmschutzgründen erforderliche Gebäudeanordnung im Plangebiet Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 6 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Externer Ausgleich Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Frisch- und Kaltluftaustausch Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches durch Gebäudeanordnung ist nicht vollständig ausgleichbar Landschaft Gebiet von geringer bis mittlerer landschaftlicher Bedeutung und mittlerer Erholungsfunktion; hohe Lärmbelastung; durch bestehende Umgebungsbebauung (Gewerbe- und Wohnbebauung) geringe Empfindlichkeit des Planungsgebietes gegenüber einer Neubebauung Nach Süden Kulissenbildung gegenüber der öffentlichen Grünfläche durch Gebäudeneubauten Geringfügige Reduzierung der Fläche mit Erholungseignung; Erhalt des Fuß- und Radwegnetzes innerhalb der öffentlichen Grünfläche; Zugänglichkeit/ Durchgängigkeit der Grünflächen bleibt bestehen; Sicherung der weitläufigen Grünfläche durch Festsetzung als öffentliche Grünfläche; Qualitätssteigerung der Erholungsflächen durch Lärmschutzanlagen Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort MN 4: Entsiegelung Mafalda-Standort L1: Lärmschutzwall-Wand Kombination am südlichen Rand der öffentlichen Grünfläche Kultur- und sonstige Sachgüter Es liegen keine Hinweise auf Kulturgüter im Planbereich vor Nachteilige Auswirkungen auf im öffentlichen Besitz befindliche Sachgüter sind nicht zu erwarten Keine Maßnahmen erforderlich Wechselwirkungen Wirkungspfad Boden-Pflanzen-Klima Verlust von Vegetation mit klimatischer Ausgleichsfunktion Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Wirkungspfad Boden-Wasser Nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und auf den oberflächennahen Gebietswasserhaushalt durch Bodenversiegelung Vermeidung/ Verminderung/ Ausgleich Pfg 4: Dachbegrünung MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 3: Retentionsflächen MN 4: Entsiegelung Mafalda-Standort Umsetzung Regenwasserkonzept Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 7 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Wirkungspfad Pflanzen-Tiere- Biologische Vielfalt Verlust von Tierlebensräumen durch Verlust von Vegetation, kein wesentlicher Biodiversitätsverlust auf kommunaler oder darüberhinausgehender Ebene Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand MN 5: Sicherung von Eidechsenhabitaten TR.5: Schaffung und Erhaltung eidechsenfreundlicher Habitatstrukturen im Rahmen der Grünplanung TR.7: Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegetation beidseits der Lärmschutzeinrichtung TR.8: Kleinsäuger- und reptilienfreundliche Ausgestaltung der Lärmschutzwand Vermeidung von Emissionen Durch die Bestimmungen des BImSchG keine schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten Nutzung Erneuerbarer Energien wird empfohlen und durch den Bebauungsplan explizit ermöglicht (z.B. Solarnutzung, Fernwärme) Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser Für die Abfallbehandlung bzw. - Entsorgung gelten die Vorschriften der kommunalen Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe Erhöhter Wasserabfluss durch Versiegelung von Flächen; der sachgerechte Umgang mit Abwässern wird in der Stadt Karlsruhe durch die kommunale Entwässerungssatzung geregelt Zur Vermeidung des Risikos einer Grundwasserverunreinigung sind spezielle Maßnahmen sowie die einschlägigen wasserrechtlichen Regelwerke zu beachten Ein Regenwasserkonzept zum Rückhalt, zur Verdunstung und Versickerung oder gedrosselten Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers liegt vor und ist bei Bauantragsstellung einzureichen Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie Nutzung Erneuerbarer Energien wird empfohlen und durch den Bebauungsplan explizit ermöglicht (z.B. Solarnutzung, Fernwärme) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Keine Hinweise auf grenzwertüberschreitende Belastung Keine Hinweise auf erhebliche Verschlechterung der Luftqualität bei Umsetzung des Bebauungsplans Keine expliziten Maßnahmen erforderlich Nutzung Erneuerbarer Energieformen zulässig (Fernwärmenetz, Solarenergie) Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen Bahnstrecke südlich des Gebiets auch für Gütertransporte einschließlich Gefahrgütern nutzbar, Anfälligkeit gegenüber Unfällen und Katastrophen liegt grundsätzlich vor Keine erhöhte Risiken durch Störfallbetriebe oder Starkregenereignisse Ein Risiko für Erdbeben und Setzungen im oberflächennahen Baugrund kann nicht ausgeschlossen werden Eine Baugrunderkundung liegt vor Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Niederschlagsereignis in der vorliegenden Regenwasserkonzeption enthalten Keine speziellen Maßnahmen erforderlich Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 8 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Es liegen Informationen zu Sprengtrichtern am südlichen Rand des Planungsgebietes vor, sodass Funde von Blindgängern nicht ausgeschlossen werden können Von den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehen keine Risiken für die Umgebung aus. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Quantitative Bilanzierung der Eingriffe in Biotope/ Tiere, Boden und Klima/ Verdunstung in Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz mit Gegenüberstellung von Null-Fall und Plan-Fall; Verbal-argumentative Betrachtung der anderen Schutzgüter; Die Beeinträchtigungen können durch interne und externe Ausgleichsmaßnahmen maßgeblich kompensiert werden; die Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches durch Gebäudeanordnung ist nicht vollständig ausgleichbar Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Temperaturerhöhung durch Klimawandel, Verstärkung des Wärmeinseleffekts in Städten Erhöhung des Versiegelungsgrades verstärkt Erwärmung des Gebiets im beplanten Innenbereich und teilweise im unbeplanten Außenbereich Steigende Wahrscheinlichkeit für Starkregenereignisse und Erhöhung des Oberflächenabflusses durch zusätzliche Versiegelung im beplanten Innenbereich und teilweise im unbeplanten Außenbereich Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Begrünung entsiegelte Fläche Mafalda- Standort MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 4: Entsiegelung Mafalda-Standort Nutzung Erneuerbarer Energieformen zulässig (Fernwärmenetz, Solarenergie) Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Niederschlagsereignis in der vorliegenden Regenwasserkonzeption enthalten Kumulation In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets sind keine benachbarten Plangebiete vorhanden. Bei Umsetzung eines Vorhabens aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 („3. Gleis Karlsruhe-Durmersheim“) sind kumulierende Auswirkungen nicht ausgeschlossen Null-Fall (Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung des Beplanter Innenbereich: Die Festsetzungen der rechtskräftigen bestehenden Bebauungspläne wurden umgesetzt. Kurzfristige Verschlechterungen sind nicht erkennbar. Zu sonstigen Verfahren oder genehmigten Vorhaben im Plangebiet liegen keine Kenntnisse vor. Die hohe Lärmbelastung Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 9 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Bebauungsplans) bleibt bestehen und kann weiter zunehmen. Unbeplanter Außenbereich: Die Grünflächen im Süden werden unterhalten und gepflegt durch die Stadt Karlsruhe. Kurzfristige Verschlechterungen sind nicht erkennbar. Die hohe Lärmbelastung bleibt bestehen. Für die privaten Flächen im Besitz der Volkswohnung ist ohne Durchführung der Planung eine Verbrachung der Gehölzbestände und Wiesenflächen zu erwarten. Bei Umsetzung des Vorhabens des Bundesverkehrswegeplans 2030 („3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“) sind negative Veränderungen des Ist-Zustandes nicht auszuschließen. Konkrete Planungen liegen derzeit nicht vor. Zu sonstigen Verfahren liegen keine Kenntnisse vor. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Frühzeitige Untersuchung von möglichen Quartiersstrukturen unter Einbezug der vorhandenen Wegebeziehungen und Restriktionen (Regionaler Grünzug, Abstand zu Gleisen, Lärmbelastung) fanden statt; Anordnung der Gebäude führt zu einem Synergieeffekt im Bereich Lärmschutz Monitoring Es werden Maßnahmen für die Bauphase und die Betriebsphase vorgeschlagen. Bestandteil des Monitorings ist die Umweltbaubegleitung zum Artenschutz und zum Boden– und Grundwasserschutz sowie die Überwachung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich. In der Betriebsphase erfolgen Regelüberprüfungen durch die Stadtverwaltung (Wasser, Abfall, Lärm, Luft) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 10 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die städtische Volkswohnung GmbH plant die bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Stadtteil Oberreut. Das Gebiet liegt im Süden der Stadt, am südöstlichen Rand des Stadtteils Oberreut unmittelbar nördlich der Bahnstrecke 4020 Mannheim – Rastatt und westlich der L 605. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha. Nach Abriss der Bestandsgebäude der Kleinseeäckersiedlung ist das Gebiet nur noch mit einem Gebäude einer AWO-Tagesgruppe bebaut. Einen Großteil der Fläche nehmen Wiesen- und Rasenflächen ein, die von Gebüsch- und Gehölzbeständen umrandet sind sowie einen umfangreichen Baumbestand aufweisen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Für das Bebauungsplanverfahren wird nach § 2 Abs. 4 BauGB 1 für die Belange des Umweltschutzes „eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“. Bei dem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren handelt es sich um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, der auch bereits bestehende rechtskräftige Bebauungspläne am Rand des Geltungsbereichs überplant. 1.2 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ Nachfolgend werden die Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut“ nachrichtlich wiedergegeben. 1.2.1 Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe-Oberreut“ dient der Schaffung zusätzlicher Wohnangebote. Der derzeit abgegrenzte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha. Laut Bebauungsplan 2 sind drei Baufelder (WA 1, WA 2 und WA 3) vorgesehen. Im nördlichen Baufeld WA 1 bietet sich zwischen der Woerishofferstraße und der Badenia Bausparkasse der Platz für eine Zeilenbebauung entlang der Straße mit oberirdischen Stellplätzen an der östlichen Gebäudeseite an. Im zentralen Geltungsbereich bildet das Baufeld WA 2 aus drei Gebäuden einen lärmgeschützten Innenhof, unter dem eine Tiefgarage festgesetzt wird. Die soziale Einrichtung Mafalda (AWO-Tagesgruppe) wird in einen Neubau im Baufeld WA 3 verlagert. Nach Bezug des Neubaus wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Die freiwerdende Fläche wird jeweils in die private und öffentliche Grünfläche integriert. 1 BauGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) 2 Pesch & Partner, Stuttgart, Stand 15.10.2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 11 Südlich schließt an das allgemeine Wohngebiet eine als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte in West-Ost Richtung verlaufende Planstraße an. Die Zufahrt zur Planstraße erfolgt von der Woerishofferstraße. Entlang der Planstraße entstehen öffentliche Parkplätze. Die privaten Stellplätze des WA 3 werden ebenfalls von der Planstraße aus angefahren. Das Planungsgebiet wird durch mehrere Geh- und Radwege durchquert. Abstellplätze für Fahrräder sind ebenfalls vorgesehen. Das Konzept zur Behandlung von Niederschlagswasser sieht neben der Dachbegrünung im allgemeinen Wohngebiet mehrere Retentionsmulden für die Versickerung von Niederschlagswasser vor. Zur Eingrünung des Geländes sollen Einzelbäume erhalten und neue gepflanzt werden. Darüber hinaus sollen die ortsspezifischen Gegebenheiten wie der Gehölzbestand, die Vegetationsflächen und die Wegeverbindungen innerhalb der südlich festgesetzten öffentlichen Grünfläche erhalten bleiben. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist zudem eine Fläche zur Errichtung der notwendigen Lärmschutzeinrichtungen festgesetzt. Die bestehenden Wegeverbindungen in der öffentlichen Grünfläche werden erhalten und an die neuen Fuß- und Radwege angeschlossen. Für Teilbereiche des Planungsgebietes liegen bereits bestehende Bebauungspläne vor („Oberreut Feldlage III“ und „GE Großoberfeld Änderung“, s. auch Kap. 1.3), die mit dem Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ innerhalb der Überschneidungsbereiche überplant werden. Dadurch wird einheitliches Planungsrecht geschaffen. 1.2.2 Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich gemäß Bebauungsplan nachstehende Flächenanteile: Größe des Geltungsbereichs 3,1 ha (30.952 m²) Fläche allgemeines Wohngebiet (WA) 14.222 m 2 Öffentliche Verkehrsfläche 3.194 m² Öffentliche Grünfläche 12.526 m 2 Private Grünfläche 1.010 m 2 Gemäß Bebauungsplan ergeben sich nachstehende Kennwerte zu Maß und Art der baulichen Nutzung: Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 3 Baufeldern (WA 1, WA 2, WA 3) Grundflächenzahl (GRZ)/ Größe der zulässigen Grundfläche 0,37 5.262 m 2 Zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch bauliche Anlagen/ Größe der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (Stellplätze, Nebenanlagen, unterbaute Fläche durch Tiefgarage) 0,8 11.378 m 2 Bauweise Abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise (Gebäudelänge von über 50 m erlaubt) Dachform Flachdach, 0-5° Neigung Höhe der baulichen Anlagen Max. Wandhöhe (Oberkante Flachdach) WA 1: 14,5 m, WA 2:14,5 bis 20,5 m, WA 3: 9,5 m Stellplätze Oberirdische Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen zulässig Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 12 Nebenanlagen Als Nebenanlagen ausschließlich zulässig sind Aufstellflächen für Müllbehälter, Gerätelagerräume, Kinderspielanlagen, Terrassen, nicht überdachte Rankgerüste, Offene, überdachte oder geschlossene Anlagen für Fahrradstellplätze (Pesch & Partner, Stuttgart, Entwurf Stand 26.09.2019) Abbildung 1 Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut“, Stand 26.09.2019 Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) aus dem Jahr 2010 überwiegend als bestehende Wohnbaufläche und teilweise als bestehende Gewerbefläche und Grünfläche dargestellt. Da als geplante Nutzungsart ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt wird, und die im FNP 2010 3 dargestellte gewerbliche Baufläche nur geringfügig überlagert wird (< 1,0 ha), ist die Planung aus dem FNP entwickelt. Durch die Nutzungsänderung der bisherigen Gewerbefläche und der Verlagerung der sozialen Einrichtung Mafalda (AWO-Tagesgruppe) aus der Grünfläche heraus, weicht die Planung in geringem Umfang vom Flächennutzungsplan ab. Der Flächennutzungsplan ist nicht anzupassen. 3 FNP 2010, 5. Aktualisierung, Stand November 2017 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 13 1.3 Derzeit bestehende rechtskräftige Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereichs Der neu aufzustellende Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ überplant zu Teilen die bereits bestehenden qualifizierten Bebauungspläne „GE Großoberfeld Änderung“ (1989) und „Oberreut Feldlage III“ (1991) (s. Abbildung 2) für den nördlichen Bereich sowie für die westlichen und östlichen Randbereiche. Abbildung 2 Festsetzungen der innerhalb des Geltungsbereichs rechtskräftigen Bebauungspläne Nachfolgend werden die hierzu getroffenen und für die Umweltprüfung maßgeblichen Festsetzungen auf den betreffenden Flächen nachrichtlich kurz skizziert: - Der Ausschnitt des Bebauungsplans „Oberreut Feldlage III“ (1991) sieht für den nord- westlichen Randbereich des Planungsgebiets eine öffentliche Grünfläche zur Pflanzung von Immissionsschutzgrün aus Bäumen und Sträuchern vor. Dort sollen parallel zur Woerishofferstraße mittelkronige Laubbäume gepflanzt werden. Im südwestlichen Randbereich ist eine Fläche für Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen, die mit RAGA-Platten oder Kleinpflaster zu befestigen und zu begrünen sind. Innerhalb der Parkflächen sind mittelkronige Laubbäume gemäß Planzeichnung zu pflanzen. Ebenfalls Teil dieses Bebauungsplanes ist ein allgemeines Wohngebiet, dessen nicht überbaubare Grundstücksflächen mit einem Baum pro 700 m² zu bepflanzen sind. - Der Ausschnitt des Bebauungsplans „GE Großoberfeld Änderung“ (1989) setzt insbesondere die östlichen Randbereiche des Planungsgebiets als öffentliche Grünfläche Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 14 zur Pflanzung von Immissionsschutzgrün in Gestalt eines 6 m breiten mit Bäumen und Sträuchern begrünten Walls fest. Innerhalb dieser Flächen ist ein Rad- und Fußweg festgesetzt, an dem großkronige Laubbäume gemäß Planzeichnung gepflanzt werden sollen. Im Südosten ist eine Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Die Festsetzungen dieser Bebauungspläne wurden im Zuge der vergangenen Gebietsentwicklung umgesetzt. 1.4 Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung Bei der Umsetzung der SUP-Richtlinie (EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme 2001/42/EG) in deutsches Recht ist für Bauleitpläne mit Regelverfahren eine generelle Pflicht zur Durchführung der Umweltprüfung eingeführt worden (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB). 1.5 Inhalte und Merkmale einer Umweltprüfung Wesentliche Inhalte der Umweltprüfung sind die Umweltbelange und der zur Begründung des Bebauungsplans zu erstellende Umweltbericht. Besondere Merkmale der Umweltprüfung sind deren Trägerfunktion für andere Umweltprüfarten (vgl. Abbildung 3) sowie das Monitoring, für das im Rahmen des Umweltberichts ein Konzept zur Überwachung der Umweltmaßnahmenumsetzung sowie der erheblichen Umweltwirkungen des Bauleitplanes zu beschreiben ist (vgl. § 4c BauGB). Bei der Umweltprüfung in der Bauleitplanung ist zu unterscheiden zwischen Belangen, die der Abwägung unterliegen und solchen, die sich der Abwägung entziehen. Im vorliegenden Fall entzieht sich die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Abwägung, so dass diese eigenständig bearbeitet und dokumentiert wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wirkt sich unmittelbar auf die Baugenehmigung aus und ist damit dem Grunde nach dem Bebauungsplanverfahren zeitlich nachgeordnet. Eine vorgezogene artenschutzrechtliche Prüfung entlastet jedoch das Baugenehmigungsverfahren, so dass bei zeitlich eng aufeinander folgenden Verfahren die artenschutzrechtlichen Belange bereits auf Bebauungsplanebene voll umfänglich abgearbeitet werden können. Je größer die zeitliche Lücke zwischen Bauleitplan und Baugenehmigung ist, desto höher sind die Anforderungen an einen erneuten Prüflauf. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 15 UP nach BauGB: Umweltprüfung nach Baugesetzbuch SUP nach UVPG: Strategische Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung FFH-VP: Verträglichkeitsprüfung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie saP: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Ergebnis auf nachgeordneter Ebene der Baugenehmigung zu überprüfen) Abbildung 3 Arten und Inhalte von Umweltprüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 1.6 Umweltbelange Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; b) Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; g) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts; h) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden; Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 16 i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buch- staben a, c und d; j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz ergeben sich nach § 1a BauGB: Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Abs. 3) Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz; Abs. 4) Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von Eingriffen in Natura 2000- bzw. europäische Vogelschutzgebiete; Abs. 5) Erfordernisse des Klimaschutzes in Bezug auf den Klimawandel (Entgegenwirkung und Anpassung). 1.7 Umweltbericht Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB). Zweck des Umweltberichts ist die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes (vgl. Kap.1.6). Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§ 2a BauGB), dessen wesentliche Inhaltspunkte vorgegeben sind (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB). Der Umweltbericht dient der Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (§ 2 (4) BauGB). Der Umweltbericht besteht im Kern aus folgenden Bestandteilen: Bestandsaufnahme; Wirkungsprognose (Null-Fall und Plan-Fall); Angaben zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung der Maßnahmen zur Maßnahmen- und Auswirkungsüberwachung (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung 1.8 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange (Scoping) Bei der Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) handelt es sich um einen unselbständigen Verfahrensschritt der Gemeinde, bei dem alle Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen sind (§ 4 Abs. 1 BauGB). Hierzu wurde ein Scopingpapier erstellt und am 27. Juli 2017 der Stadt Karlsruhe übergeben. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 17 1.8.1 Verursacher und Wirkungszusammenhänge Wirkfaktoren gehen von unterschiedlich zu betrachtenden Verursachern aus, von den im Bebauungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben und den sonstigen Verursachern oder Ursachen. Während die künftig zulässigen Vorhaben unmittelbar konfliktauslösend sein können, ergeben sich Konflikte mit sonstigen Verursachern oder Ursachen erst durch die Ausweisung eines Baugebietes innerhalb deren Wirkungsbereiche. Hierbei stehen die Wirkfaktoren Immissionen innerhalb des Planungsgebiets sowie die Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (Umweltbelang nach Buchstabe j gem. § 1 (6) Nr. 7) im Vordergrund. Wirkfaktoren und Wirkungszusammenhänge der im Bebauungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben Vorhabenbedingt lassen sich die umweltverändernden Wirkungen in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden. Während baubedingte Wirkungen zeitlich begrenzt sind, handelt es sich bei anlage- und betriebsbedingten Wirkungen um dauerhaft wirksame Einflüsse auf die Umwelt. Die Wirkfaktoren stützen sich auf die Erfordernisse nach Anlage 1 Nr. 2 BauGB und lassen sich den einzelnen Wirkungsphasen wie folgt zuordnen: Baubedingte Wirkfaktoren (zeitlich begrenzt) - Flächeninanspruchnahme (über die dauerhaften baulichen und Erschließungsanlagen hinausgehend); - Flächenumwandlung durch Verdichtung, Bodenauf- und -abtrag, Schadstoffeintrag - Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen, Lärm und Licht; - Emissionen sonstiger chemischer Stoffe; - Erschütterungen durch Baustellenmaschinen und –verkehr; - Landschaftsstörende Baustelleneinrichtungen; - Unfallrisiken durch Baustellenbetrieb. Anlagebedingte Wirkfaktoren (dauerhaft wirksam) - Flächeninanspruchnahme und –umwandlung (Versiegelung, Bodenauf-/ -abtrag); - Barrierewirkung durch Baukörper, Erschließungen (oberirdisch); - Barrierewirkung durch Baukörper (unterirdisch); - Visuelle Beeinträchtigungen, Kulissenbildung; Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft wirksam) - Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen, Lärm und Licht; - Emissionen von Strahlung (ionisierend, nichtionisierend 4 ) - Schwere Unfälle. 4 Vgl. UVP-GESELLSCHAFT e.V. AG MENSCHLICHE GESUNDHEIT (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 18 Wirkfaktoren und Wirkungszusammenhänge sonstiger Verursacher/ Ursachen Neben den vorhabenbedingten Wirkungen werden auch mögliche Konfliktsituationen untersucht, die innerhalb des Planungsgebiets durch sonstige Verursacher oder Ursachen ausgelöst werden können und sowohl zeitlich begrenzt als auch dauerhaft auftreten können und nicht primär an die oben beschriebenen Vorhabenphasen gekoppelt sind. Der Prüfumfang bezieht sich dabei schwerpunktmäßig auf die Umweltbelange Menschen und Sachgüter, da die künftig zulässigen Vorhaben für diese Belange einen relevanten Mehrwert darstellen, auf die sich sonstige Verursacher oder Ursachen auswirken können. Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen und die Wechselwirkungen (gem. § 1 (6) Nr. 7 a u. i BauGB) sowie Kulturgüter (gem. § 1 (6) Nr. 7 d BauGB) innerhalb des Planungsgebiets können sich als Sekundärwirkung gegenüber dem Null-Fall ggf. verstärken. Konfliktlagen können insbesondere dann entstehen, wenn das geplante Baugebiet bzw. die künftig zulässigen Vorhaben innerhalb des Einwirkungsbereichs bereits bestehender Wirkfaktoren der sonstigen Verursacher oder Ursachen ausgewiesen werden. Hierbei stehen die Wirkfaktoren Immissionen innerhalb des Planungsgebiets sowie die Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (Umweltbelang nach Buchstabe j gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB) im Vordergrund. Gestützt auf die Erfordernisse nach Anhang 1 Nr. 2 BauGB zählen hierzu: Immissionen innerhalb des Planungsgebiets durch - Umgebungslärm (Verkehr, Gewerbe, Sport); - Luftschadstoffe (Verkehr, Gewerbe); - Gerüche (Belästigungen insbesondere durch Luftverunreinigungen aus Chemieanlagen, Mineralölraffinerien, Lebensmittelfabriken, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen; sowie Belästigungen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, aus Hausbrand, Landwirtschaft und Vegetation) 5 ; - Licht (Verkehr, Gewerbe, Sport); - Ionisierende Strahlung/ 6 Röntgen- und Gammastrahlung, Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung (natürlicher Untergrund, Höhenstrahlung >1500 m ü.N.N, Atomkraftwerke) - Nichtionisierende Strahlung/ 7 elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (Mobil- und Kommunikationsfunk, Stromübertragungsleitungen. Schwere Unfälle durch - Störfälle (Betriebsbereiche nach Störfall-VO); - Gefahrgutunfälle (Gefahrguttransporte); - Verkehrsunfälle (Einflugschneisen von Flughäfen, Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken); - Sonstige Unfallrisiken (z.B. Ferngasleitungen). 5 Vgl. Vorschriftensammlung der GEWERBEAUFSICHT BADEN-WÜRTTEMBERG (Version 01/2009), www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de 6 Vgl. UVP-Gesellschaft e.V. AG Menschliche Gesundheit (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. 7 vgl. UVP-Gesellschaft e.V. AG Menschliche Gesundheit (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 19 Katastrophen (natürliche Ereignisse) durch - Überschwemmung (HQ100, HQextrem); - Starkniederschlag (Überschwemmung durch plötzliche Sturzfluten, plötzlich auftretende Schlamm-/ Gerölllawinen); - Feuer (Waldbrand); - Geogefahren (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz; Dolinen/Erdfälle, Setzungen/Hebungen; - Erdbeben. 1.8.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz und Grünordnungsplan Im Rahmen der Abarbeitung von § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung BNatSchG) sind die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation in Art, Umfang und räumlicher Anordnung festzulegen. Durch die Integrationswirkung der Umweltprüfung eines Bauleitplans auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird grundsätzlich auch die Integration der hierzu zu erstellenden naturschutzfachlichen Unterlage (Grünordnungsplan) in den Umweltbericht ermöglicht. Eingriffsermittlung und E-A-Bilanz Kernstück der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist die qualitative und quantitative Ermittlung der Eingriffe und des dafür erforderlichen Kompensationsbedarfs. Die Gegenüberstellung der ermittelten naturschutzrechtlich erheblichen Eingriffe und des dafür erforderlichen Ausgleichs erfolgt in einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (E-A-Bilanz). Ein Eingriff in einen Umweltbelang mit hoher Bedeutung ist immer erheblich. Über die Erheblichkeit von Eingriffen in Potentiale mit mittlerer oder geringerer Bedeutung wird im Einzelfall entschieden (vgl. Bilanzierung nach ÖKVO). Bewertungsmaßstäbe/ -methoden Für jedes naturschutzrechtlich relevante Umweltgut werden spezifische Kriterien und Indikatoren angewendet. Wesentliche Bewertungsmaßstäbe enthalten Fachgesetze und Fachplanungen. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfen von LfU und LUBW sowie der ÖKVO Baden- Württemberg sowie dem Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. 8 Maßnahmen Die in den Umweltbericht integrierte Planfassung des GOP (Grünordnungsplan) beinhaltet die fachliche Herleitung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich bzw. Ersatz, deren textliche Beschreibung und kartographische Darstellung. Je nach Planungs-, Umsetzungs- und Abstimmungsstand mit der zuständigen unteren Naturschutz- bzw. Forstbehörde und der dort enthaltenen Maßnahmen, sind diese zu präzisieren. Die Bewertung der Maßnahmen wird nach der Methode der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg (ÖKVO BW, 2010) sowie dem Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe 9 durchgeführt. 8 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a 9 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 20 Artenschutzrechtliche Prüfung Neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung integriert die Umweltprüfung zu einem Bauleitplan auch die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG (s. Kap. 2.16). Für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde ein Sondergutachten angefertigt. 10 1.8.3 Definitionen von Null-Fall und Plan-Fall mit Sonderfall Differenzanalyse Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ kommt es zu Überlagerung mit bestehenden Bebauungsplänen (s. auch Kap. 1.3). Das Plangebiet ist deshalb in einen beplanten Innenbereich und einen unbeplanten Außenbereich gegliedert (Abbildung 4). Dies wird bei der Betrachtung von Null-Fall und Plan-Fall berücksichtigt. Abbildung 4 Abgrenzung beplanter Innenbereich und unbeplanter Außenbereich Null-Fall Der Null-Fall beschreibt die „voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung“. Da der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes einen 10 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 21 beplanten und einen unbeplanten Bereich umfasst, werden auch in der Null-Fall Betrachtung die Bereiche getrennt betrachtet. Die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise bezieht sich auf die natürlichen Ressourcen, die Fläche, Landschaft, Kultur- und Sachgüter und Menschen. Beplanter Innenbereich: Der Null-Fall im beplanten Innenbereich beschreibt den nach Umsetzung der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne zu erwartenden Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung. Die Festsetzungen im beplanten Innenbereich wurden größtenteils umgesetzt. Qualitative Änderungen an den bereits umgesetzten Festsetzungen sind nicht zu erwarten. Die zum Planzeitpunkt vorliegenden Informationen lassen darauf schließen, dass die Fläche für die Bahn im Bebauungsplan „GE Großoberfeld Änderung“ nicht entwickelt wird. Eine Fläche für die Bahn ist deshalb auch nicht mehr Bestandteil des zukünftigen Bebauungsplanes. Unbeplanter Außenbereich: Der Null-Fall im unbeplanten Außenbereich beschreibt den nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwartenden Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung auf Grundlage des tatsächlichen Bestands. Da für die ehemaligen Bestandsgebäude Kleinseeäcker 12 und 14 (Flurstücke 21642/5, 21642/4), die hauptsächlich im planerischen Außenbereich lagen, eine Abrissgenehmigung des Bauordnungsamts Karlsruhe vorliegt und der Abriss 2017 durchgeführt wurde, bezieht sich der Null-Fall auf den Umweltzustand nach den Abrissarbeiten. Es liegen keine Hinweise auf sonstige raumordnerische Planungen vor, die zu einer Veränderung des Umweltzustandes im Null-Fall führen würden. Mit dem Vorhaben „3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“ aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 11 grenzt jedoch ein Vorhaben südlich an das Planungsgebiet an, das bei Umsetzung Auswirkungen auf den Ist-Zustand haben könnte. Konkretisierte Planungen liegen hierzu jedoch nicht vor. Plan-Fall Der Plan-Fall ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. Auch hier wird, sofern möglich und sinnvoll, zwischen Plan-Fall beplanter Innenbereich und Plan-Fall unbeplanter Außenbereich unterschieden. Durch die Bebauung sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten. Die baubedingten Wirkungen (Flächeninanspruchnahme, Emissionen) sind zeitlich begrenzt. Bei der Beschreibung der Auswirkungen in der Bauphase wird nicht zwischen beplanten Innenbereich und unbeplanten Außenbereich unterschieden. Nachhaltige Veränderungen entstehen durch die Bebauung selbst (Versiegelung). Die anlagebedingten Auswirkungen sowie die betriebsbedingten Auswirkungen werden jeweils für den beplanten Innenbereich und den unbeplanten Außenbereich beschreiben. Innerhalb des Bebauungsplanes unterscheiden sich die Beeinträchtigungen als Folge der geplanten Nutzung (s. Konfliktkarte, Karte 5). Plan-Fall beplanter Innenbereich mit Sonderfall Differenzanalyse: Im Rahmen der Differenzanalyse soll ermittelt werden ob, von welcher Art und in welchem Umfang Änderungen von Festsetzungen zwischen den derzeit rechtsgültigen Bebauungsplänen und dem künftig gültigen Bebauungsplan zusätzliche oder andere erhebliche Auswirkungen erwarten lassen. Wesentlicher Auswirkungsfaktor 11 Entwurf Bundesverkehrswegeplan 2030, März 2016, S. 166 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 22 ist die Differenz der bisherigen und künftigen Maße der baulichen Nutzung, die über die Festsetzungen ermittelt werden. Wesentlicher Wirkfaktor ist die Flächeninanspruchnahme und mit ihr die Versiegelungsbilanz. Plan-Fall unbeplanter Außenbereich: Es wird ermittelt ob, von welcher Art und in welchem Umfang Festsetzungen im künftig gültigen Bebauungsplan erhebliche Auswirkungen erwarten lassen. Artenschutz Der Artenschutz ist nicht Bestandteil der planerischen Differenzanalyse, da dieser jeweils anhand des tatsächlichen Bestandes zu beurteilen ist. Baumschutz Sowohl die nach dem Bebauungsplan entfallenden Bäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe als auch die planerisch in den alten Bebauungsplänen festgesetzten entfallenen Bäume werden erfasst, bewertet und über Festsetzungen im Bebauungsplan qualitativ und quantitativ ausgeglichen. 1.8.4 Kumulation Nach Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB ist die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Planungsgebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen zu beschreiben und zu bewerten. Es werden dabei bestehende Umweltprobleme benachbarter Planungsgebiete sowie nicht realisierter Bebauungspläne in der Wirkungsanalyse als Vorbelastung berücksichtigt. Als Sonderfall, der nicht Betrachtungsgegenstand nach BauGB ist, wird das mögliche Vorhaben „3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“ aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 in die Kumulationsbetrachtung einbezogen. 1.8.5 Vorgehensweise bei der Beurteilung von Auswirkungen auf Menschen, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Verursacher Verkehr Null-Fall Verkehr: Verkehrliche Situation auf der Wilhelm-Leuschner-Straße auf Grundlage der Lärmkartierung 2014. Zur Woerishofferstraße liegen keine Daten vor. Plan-Fall Verkehr: Verkehrliche Situation auf der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Woerishofferstraße unter der Annahme von rd. 700 zusätzlichen Fahrbewegungen am Tag. Schallauswirkungen Die Auswirkungen durch Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden im Rahmen eines eigenständigen Gutachtens untersucht. Darin wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungsplanes (Verkehrslärm, ober- und unterirdische Stellplätze) sowie die Einwirkungen auf Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 23 das gesamte Planungsgebiet (beplanten Innenbereich und unbeplanten Außenbereich) durch Verkehr, Schiene und Gewerbe dargestellt. Null-Fall und Plan-Fall werden hier wie folgt definiert: 12 Null-Fall Lärm: Lärmtechnische Situation bei unterstelltem Vollzug der geltenden Bebauungspläne und Schallschutzmaßnahmen an den Bahngleisen, nach dem Abriss der Bestandsgebäude. Plan-Fall Lärm: Lärmtechnische Situation bei unterstelltem Vollzug des Bebauungsplans und Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen 1.8.6 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum berücksichtigt sowohl die unmittelbar im Planungsgebiet als auch die außerhalb zu erwartenden Umweltauswirkungen. Die Umweltbelange Boden, Tiere, Pflanzen, Kultur- und Sachgüter werden schwerpunktmäßig im Eingriffsraum betrachtet (Planungsgebiet). Die Umweltbelange Biologische Vielfalt, Grund- und Oberflächenwasser, Landschaft werden darüber hinaus im weiteren Untersuchungsraum bearbeitet. Die Umweltbelange Menschen, Klima und Natura 2000 werden in einem in Abbildung 5 dargestellten Untersuchungsraum betrachtet, da z.B. verkehrsbedingte Umweltauswirkungen wie Lärm und Abgase mit weiträumigeren Wirkungen verbunden sein können. Die Abgrenzung des weiteren Untersuchungsraums ist schematisch und kann im Einzelfall variieren. Abbildung 5 Engeres Untersuchungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum 12 Kurz und Fischer, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 24 1.9 Ziele des Umweltschutzes Nachfolgend werden die in den einschlägigen Fachgesetzen, Fach- und Raumordnungsplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB und die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b, g BauGB einschließlich der Schutzgebietsabgrenzungen, die für den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ von Bedeutung sind, aufgestellt. Die Art, wie diese Ziele bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, wird insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Umweltauswirkungen als Maßstab genutzt. Darüber hinaus sind die Umweltziele Grundlage für die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Fachgesetze mit Umweltrelevanz Materielle Anforderungen ergeben sich aus folgenden umweltrelevanten Fachgesetzen: Natur- und Artenschutz (BNatSchG, NatSchG) Bodenschutz (BBodSchG, LBodSchAG) Wasserschutz (WHG, WG) Immissionsschutz (BImSchG) Abfallrecht (KrWG, AbfG) Umweltbezogene Ziele der Raumordnung Regionalplan Im rechtsverbindlichen Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2002 13 ist das Planungsgebiet als „Siedlungsfläche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) Bestand“ dargestellt. Das Planungsgebiet befindet sich in einem Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) (Psl. 3.3.5.5). Der südliche Teilbereich des Planungsgebiets angrenzend an die Bahntrasse liegt in einem „schutzbedürftigem Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z) (Pls.3.3.4.2) und in einer Grünzäsur (Z) (Pls. 3.2.3). Der Regionalplan 2020 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit einer Beschlussfassung wird Ende 2020 gerechnet. Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe 2010 Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe von 2004 14 , zuletzt aktualisiert im Jahr 2017 (5. Aktualisierung), stellt das nördliche Teilgebiet als bestehende Wohnbaufläche und das südliche Teilgebiet als bestehende Grünfläche dar. Der nordwestliche Teil des Planungsgebietes ist als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird derzeit fortgeschrieben. 13 RVMO, 2002 14 NVK, 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 25 Bebauungspläne Das westliche Planungsgebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Oberreut-Feldlage III“ von 1991 (Wohngebiet), der nördliche und östliche Teil liegt im Bereich des Bebauungsplanes „GE Großoberfeld Änderung“ (Gewerbegebiet). Beide Bebauungspläne beinhalten umweltbezogene Festsetzungen zur Grünordnung. Diese sind Grünflächen, Gebüschpflanzungen als Immissionsschutz sowie Baumpflanzungen. Landschaftsplanung und sonstige Planungen Landschaftsrahmenplanung Der Landschaftsrahmenplan für die Region Mittlerer Oberrhein wurde 1986 fertiggestellt. Derzeit wird ein eigenständiges Planwerk zur Landschaftsrahmenplanung erstellt. Mit einer Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung und damit einer Annahme des Plans ist Anfang 2019 zu rechnen. Landschaftsplan der Stadt Karlsruhe 2010 Der aus dem Jahr 2004 stammende Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das nördliche Planungsgebiet als bestehende Siedlungsfläche und den südlichen Teil als bestehende Grünfläche dar. Im nördlichen Planungsgebiet ist die bestehende Baumreihe entlang der Woerishofferstraße als wichtige Baumreihe in der Flur mit dem Ziel der Sicherung und Erhaltung ausgewiesen. 15 Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird parallel zum FNP fortgeschrieben. Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) Zielsetzung: Ermittlung und Darstellung der umweltbezogenen Bedeutung von noch nicht bebauten, primär im planerischen Außenbereich liegenden Flächen. Die Studie liefert Ergebnisse zur Empfindlichkeit gegenüber siedlungsbedingten Inanspruchnahmen des Naturhaushaltes mit möglichen Auswirkungen auf Boden, Wasser, biologische Vielfalt, Klima/Luft und Freiraum/Erholung. 16 Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Für das Planungsgebiet gelten die Abfallentsorgungssatzung 17 und die Entwässerungsatzung 18 der Stadt Karlsruhe. 15 NVK, 2004 16 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 17 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 11.12.2018 18 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 20.06.2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 26 Schutzgebiete Natur- und Landschaftsschutzgebiete Westlich und südlich des Geltungsbereichs befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hardt (Nr. 2.12.015), das der Erhaltung des Freiraumes als Naherholungsgebiet und Frischluftschneise für den Stadtbereich dient. Naturschutzgebiete innerhalb und im näheren Umfeld des Geltungsbereichs sind nicht ausgewiesen. Naturdenkmale Im Planungsgebiet liegen keine ausgewiesenen Naturdenkmale. Natura 2000-Gebiete Im Westen grenzt in ca. 200 m Entfernung das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341). Dieses überlagert sich z.T. mit dem Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hart“ (s.o.). Es umfasst vor allem Buchen- und Kiefernwald mit Buchen, Eichen, Hainbuchen, Linden auf Sand, einige ältere Stieleichenbestände, z.T. Douglasien-Roteichenforst, größere Kulturflächen sowie lichte und offene Bereiche. Bedeutung besteht insbesondere aufgrund des Vorkommens des FFH Anhang II bzw. Anhang IV Arten Eichen-Heldbocks (Cerambyx cerdo), des Hirschkäfers (Lucanus cervus), des Grünem Besenmoos (Dicranum viride), der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), dem Großem Mausohr (Myotis myotis), dem Kammmolch (Triturus cristatus) sowie der Lebensraumtypen (LRT) Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110) und Bodensaurer Eichenwald (LRT 9190) sowie Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (LRT3260). Geschützte Biotope Im Planungsgebiet wurde im Zuge der Biotopkartierung 2017 eine Feldhecke kartiert, die nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt (vgl. Abbildung 6 und Karte 1). Nach § 30a LWaldG befinden sich im Planungsgebiet keine geschützten Biotope. In der näheren Umgebung befinden sich geschützte Gehölz-Biotope (südöstlich des Planungsgebiets entlang der L 605) und ein geschützter Waldbiotop (am Rand des FFH-Gebiets (s.o.) südwestlich des Planungsgebietes). Wasserschutzgebiete Das Planungsgebiet liegt vollständig innerhalb der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Nr. 212.206 („Kastenwört“) der Stadt Karlsruhe. Denkmalschutz Im Planungsgebiet liegen keine ausgewiesenen Bau- und Bodendenkmale. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 27 Abbildung 6 Schutzausweisungen Baumschutzsatzung Stadt Karlsruhe Nach der Baumschutzsatzung Karlsruhe (gültige Fassung vom 29.01.2002) sind alle Bäume des Stadtgebiets unter Schutz gestellt, deren Stammumfang in 1 m Höhe mindestens 80 cm beträgt bzw. 120 cm bei dreistämmigen Bäumen. Innerhalb einer Baumreihe oder Baumgruppe mit mehr als vier Bäumen beträgt das Mindestmaß nur 40 cm Stammumfang pro Baum. Zahlreiche Bäume im Geltungsbereich fallen unter diesen Schutzstaus (s. Karte 3 im Anhang). 2 Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und Bewertung der Umweltauswirkungen für Null-Fall und Plan-Fall Die Beschreibung der Umwelt erfolgt für den Bestand, den Null-Fall und den Plan-Fall (Definition Null-Fall/ Plan-Fall s. Kap. 1.8.3). Umweltbelange, die sich als Zusammenschluss von Umweltzielen definieren, werden anhand der hierzu für die Gebietsnutzung vorgesehenen Qualitätsmerkmale beschrieben. Die Belange „Darstellung von Landschafts- und sonstigen Plänen“ sowie die Betrachtung der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie“. Landschafts- und sonstige relevante Pläne sind bereits in Kap. 1.9 abgeprüft und nach Relevanz und Gehalt entsprechend berücksichtigt. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 28 In der Bewertung der Umweltauswirkungen wird untersucht, ob das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange verursacht werden. Erheblichkeit liegt vor, wenn Elemente mit hoher oder sehr hoher Bedeutung betroffen sind. In Bereichen mit mittlerer Bedeutung kann Erheblichkeit vorliegen, wenn ein Umweltbelang wesentlich und andauernd verändert wird. Für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und/ oder zum Ausgleich notwendig. Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel 4. 2.1 Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Bestand Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum Gemäß der Lärmkartierung 2014 kann für die Wilhelm-Leuschner-Straße von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von rd. 7.000 Kfz/24 h – 10.000 Kfz/24 h ausgegangen werden. Für die Woerishofferstraße liegen keine Angaben zur derzeitigen Verkehrsbelastung vor. 19 Schallimmissionen Das angrenzende Gewerbegebiet und die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die dominierenden Verkehrsschallquellen Landesstraße L605 (östl. des Planungsgebiets) und die Schienenstrecke Karlsruhe – Forchheim (Strecke 4020 Mannheim-Rastatt, südl. des Planungsgebiets) der Deutschen Bahn, bedingen eine hohe Vorbelastung durch Verkehrslärm und Anlagenlärm. 20 Luftschadstoffe/Lufthygiene Der Untersuchungsraum weist eine Vielzahl an Emittenten auf (Verkehr, Gewerbe), die sich nachteilig auf die Luftqualität im Planungsgebiet auswirken können. Östlich des Planungsgebietes entlang der L605 kann es bei austauscharmen Wetterlagen zu einer Anreicherung mit NO 2 - Emissionen kommen. 21 Durch die hauptsächlich vorherrschende Windrichtung von Südwest nach Nordost wird nicht von nennenswertem Eintrag ins Planungsgebiet ausgegangen. 22 Es liegen keine Hinweise auf eine grenzwertüberschreitenden Belastungen im Planungsgebiet vor. Auf eventuelle Belastungen der Lufthygiene durch Geruchsstoffe aus dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gibt es keine Hinweise. Bioklima Das Plangebiet und die Umgebungsbebauung weist eine geringe bioklimatische Vorbelastung auf. 23 Erholungseignung/Freiraumqualität Die Erholungseignung des Planungsgebiets wäre durch die Nutzungsmöglichkeit als naturnahe Freifläche hoch. Die starke Lärmbelastung mindert jedoch die Erholungseignung (s. Kap. 2.8). 19 Kurz und Fischer, 2018 20 Kurz und Fischer, 2018 21 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 22 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 23 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 29 Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit Es liegen keine Hinweise auf besondere Risiken vor. Störfallbetriebe sind im Umkreis nicht vorhanden (s. Kap. 2.14). Bestandsbewertung Umweltbelang Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung: Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung Lärmbelastung (Gewerbe, Bundesstraße, Schiene) sehr hoch Luftschadstoffe/ Lufthygiene unbelasteter Raum Bioklima unbelasteter Raum Erholungseignung mittel bis gering Risiken für die menschliche Gesundheit gering Ergebnis: Sehr hohe Lärmbelastung, bioklimatische Lagegunst Null-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum Es liegen keine Hinweise auf eine erhebliche Veränderung der Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum vor. Schallimmissionen Die festgesetzten Immissionsschutzpflanzungen auf Erdwällen gegen Immissionen des Gewerbegebiets „Großoberfeld“ sind derzeit umgesetzt. Mit Ausnahme des Gartens der AWO– Tagesgruppe sind die Freibereiche des Geltungsbereiches als nicht schützenswerte Freibereiche zum dauerhaften Aufenthalt zu betrachten. Trotz eines bestehenden Walls entlang der Schienenstrecke, kommt es im Garten des AWO zu Beurteilungspegeln oberhalb 60 dB(A). Im Null- Fall ist von einem Fortbestand der Geräuschbelastung der schützenswerten Freibereiche auszugehen. Schallemissionen Im Bereich der bestehenden Bebauungspläne sind schallemittierende öffentliche Gemeinschaftsstellplätze festgesetzt und umgesetzt. Prognosedaten zu Schallemissionen liegen nicht vor. Nach dem Abriss der Bestandsgebäude wird nicht von relevanten Lärmemissionen aus dem unbeplanten Außenbereich ausgegangen. Luftschadstoffe/Lufthygiene Es liegen keine Hinweise auf eine Veränderung der Bestandssituation vor. Bioklima Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne sind umgesetzt und entsprechen dem Bestand. Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der guten bioklimatischen Situation auszugehen. Unbeplanter Außenbereich Durch den Wegfall der vier Bestandsgebäude kann im Null-Fall mit einer leichten Verbesserung der guten klimatischen Bedingungen gerechnet werden, gerade durch die Begrünung der offenen Bodenflächen durch natürliche Sukzession. Dies könnte sich dann auch auf die Situation in den angrenzenden Siedlungsbereichen positiv auswirken. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 30 Erholungseignung/Freiraumqualität Es ist mit dem Fortbestand der Erholungseignung auszugehen. Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit Mit einer Veränderung der Situation ist nicht zu rechnen. Es liegen keine Hinweise auf eine künftige Ansiedlung von Störfallbetrieben im hierzu relevanten Umkreis vor (s. Kap. 2.14). Plan-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum Die geplante Bebauung führt zu einem zusätzlichen Verkehr von ca. 700 KFZ/Tag in der Woerishofferstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße, hieraus ergibt sich keine signifikante Erhöhung der Schallemissionen (< 0,5 dB(A)). Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung der Immissionen durch zusätzlichen Verkehrslärm außerhalb des Geltungsbereiches sind nicht notwendig. 24 Schallimmissionen Durch die Schallemissionen des benachbarten Gewerbegebiets „Großoberfeld“ ergeben sich Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der geplanten Bebauung im Planungsgebiet. Maßnahmen zum Schallschutz sind notwendig. 25 Durch die Emissionen des Straßenverkehrs auf der Landesstraße L605 sowie der Woerishofferstraße (inkl. bestehender öffentlich gewidmeter Stellplätze) und dem Schienenverkehr werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes überschritten. Trotz bestehender und geplanter aktiver Schallschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke wird der Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB(A) nachts an mehreren Fassaden überschritten. Beim Großteil der Freibereiche handelt es sich um Bereiche, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt werden. Einziger schutzbedürftiger Freibereich im Geltungsbereich befindet sich im Innenhof von Gebäude WA 3. Durch die festgeschriebene Mindestwandhöhe der Gebäude in WA 3 sowie aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke sind keine schalltechnischen Konflikte in diesem Bereich zu erwarten. 26 Durch die geplante Bebauung ergibt sich eine Schutzwirkung für die im Westen angrenzende Bestandsbebauung gegenüber dem Gewerbegebiet „Großoberfeld“. Mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen in der näheren Umgebung ist bei Umsetzung der Maßnahmen daher nicht zu rechnen. Grundsätzlich müssen wegen des Vorsorgegrundsatzes alle Geräuscheinwirkungen mit den Mitteln der Bauleitplanung mindestens so gering gehalten werden, dass die später auf den Einzelfall 24 Kurz und Fischer, 2018 25 Kurz und Fischer, 2018 26 Kurz und Fischer, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 31 anzuwendenden Spezialvorschriften (hier: TA Lärm) beachtet werden können. 27 Durch entsprechende Festsetzung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Planungsgebietes hergestellt und zudem betriebliche Einschränkungen oder Eingriffe in die Bestandsrechte der angrenzenden Gewerbeflächen ausgeschlossen werden. Schallemissionen Die geplanten ober- und unterirdischen Stellplätze sind mit der umliegenden schützenswerten Nutzung schalltechnisch verträglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Regelungen der TA Lärm eingehalten werden. 28 Luftschadstoffe/Lufthygiene Die Errichtung der Wohngebäude im Allgemeinen Wohngebiet führt auf der von West nach Ost verlaufenden Planstraße, der angrenzenden Woerishofferstraße und Wilhelm-Leuschner Straße zu einer geringen Zunahme des PKW-Verkehrs 29 und damit zu einer geringen Erhöhung der verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind auf Grund der Geringfügigkeit der Verkehrszunahme nicht zu erwarten. Bioklima Durch den Erhalt der südlichen Grünflächen als klimatischen Ausgleichsraum und geringe bioklimatischen Vorbelastung wird, trotz einer möglichen Beeinträchtigung der lokalen Strömungssituation, von einer keiner erheblichen Beeinträchtigung der bioklimatischen Situation in den angrenzenden Siedlungsräumen ausgegangen. 30 Erholungseignung/Freiraumqualität Beplanter Innenbereich Die Erholungseignung und Freiraumqualität wird durch das künftig zulässige Maß der baulichen Nutzung beeinträchtigt. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung sind erforderlich (s. Kap. 2.8). Unbeplanter Außenbereich Erholungsfläche wird auch im planerischen Außenbereich in Anspruch genommen. Durch die Festsetzung der südlichen hochwertigen Erholungsflächen als öffentliche Grünfläche und der erwarteten Verminderung der Lärmbelastung im Außenbereich ist mit einer Steigerung der Erholungseignung des Planungsgebiets zu rechnen (s. Kap. 2.8). Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit Mit einer Veränderung der Situation ist nicht zu rechnen. Es liegen keine Hinweise auf eine künftige Ansiedlung von Störfallbetrieben im hierzu relevanten Umkreis vor. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphasen kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baufahrzeuge, was zu erhöhten Lärm,- Staub- und Abgasimmissionen führen kann. Auch durch die Bautätigkeit 27 Kurz und Fischer, 2018 28 Kurz und Fischer, 2018 29 Kurz und Fischer, 2018 30 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 32 sowie den Einsatz von Baumaschinen und Fahrzeugen innerhalb des Planungsgebietes sind zusätzliche Lärm,- Staub- und Abgasimmissionen sowie Erschütterungen zu erwarten, insbesondere an umgebenden Wohngebäuden. Zeitlich begrenzt sind negative Auswirkungen für Luft und Erholungseignung/ Freiraumqualität zu erwarten. Baubedingte Auswirkungen auf das Bioklima sind nicht zu erwarten. 2.2 Pflanzen, Tiere sowie biologische Vielfalt Bestand Pflanzen, Tiere u. biologische Vielfalt Pflanzenbestand Potentiell Natürliche Vegetation Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse, die an die Kinzig-Murg-Rinne angrenzt. Die natürlichen Böden haben sich aus kiesigem und sandigem Ausgangsmaterial entwickelt, z.T. sind schwächere Lehmüberdeckungen anzutreffen. Die potentielle natürliche Vegetation sind Buchen- Eichen-Wälder. 31 Methodik Biotop- und Baumkartierung Die Kartierung der Biotopstrukturen erfolgte am 24.08.2017. Die Biotopstrukturen wurden nach dem Biotoptypenschlüssel der LUBW 32 eingeordnet (s. Karte 1) und nach den Grundsätzen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) 33 und der Arbeitshilfe der LfU 34 bewertet (s. Karte 2). Die Einordnung und Bewertung wurde durch das Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe verfeinert. 35 Als Basis für die Baumkartierung am 24.08.2017 und am 05.10.2017 dient das Baumkataster der Stadt Karlsruhe. Die Bäume wurden mit Standort, Art und Stammumfang gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe 36 erfasst. Im Frühjahr 2018 erfolgte zusätzlich eine genaue Einmessung der Baumstandorte durch das Vermessungsbüro Vietzen im nördlichen und mittleren Teil des Untersuchungsgebietes. Die Datensätze wurden für die Analyse des Baumbestands überlagert (s. Karte 3). Beschreibung der Biotopstrukturen Das Planungsgebiet ist von Grünflächen mit Rasen und Wiesen sowie großflächigen Anpflanzungen von Sträuchern und Bäumen geprägt. Durch die Räumung der Abrissfläche im Herbst 2017 entstand eine große Fläche in der Mitte des Planungsgebietes mit offenem, vegetationslosem Boden zum Zeitpunkt der Kartierung. Im beplanten Innenbereich entspricht der Bestand den Festsetzungen (s. Abbildung 2). Die häufigsten Baumarten sind Winterlinden (Tilia cordata) als Alleebäume, Robinien (Robinia pseudoacacia) als Skuzessionsbäume sowie große Pappeln (Populus spec.) als Einzelbäume. In 31 LfU, 1992 32 LUBW, 2009 33 ÖKVO, 2010 34 LfU, 2005b 35 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017 36 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 8. Oktober 1996: Baumschutzsatzung - Die Messung des Stammumfangs erfolgte in 1m Meter Höhe; Bei Bäumen mit 3 Stämmen wurde die Summe der Einzelstämme berechnet. Bäume mit mehr als 3 Stämmen wurden nur dann als Bäume aufgenommen, wenn einer der Stämme mind. 40 cm Stammumfang aufwies. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 33 den Hecken und Gebüschen im Osten des Gebietes kommt vermehrt der nicht-heimische Essigbaum (Rhus typhina) vor. Die westliche Seite des Gebietes wird von Baumalleen/Baumreihen aus Winterlinden begrenzt. Das Gebiet ist im südlichen, östlichen und nord-östlichen Randbereich von mittelhohen Hecken und Gebüschen mittlerer Standorte begrenzt, welche hauptsächlich aus heimischen Sträuchern mit vereinzelten Bäumen aufgebaut sind. Den Grundbestand der Sträucher im Gebiet bilden heimische Arten wie Haselnuss (Coryllus avelana) und Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea). Aber auch nicht heimische Ziersträucher wie Feuerdorn (Pyracantha spec.)und Hibiskus (Hibiscus spec.) kommen im Gebiet vor. Die Krautschicht der Gebüsche und Hecken ist schwach ausgeprägt. Im Umkreis der Abrissfläche ist die Vegetation geprägt durch bestandsbildende ruderale Pionierarten des Siedlungsbereiches. Die Gehölzarten in diesem Bereich sind hauptsächlich Pappel und Robinie, welche als mächtige Einzelbäume sowie vergesellschaftet in Baumgruppen vorkommen. Im Bereich eins Sandplatzes kommt außerdem die Hainbuche (Carpinus betulus) als Hauptart der Baumgruppen und Feldgehölze vor. Die nitrophytische Krautschicht dieser Gehölze ist mäßig ausgeprägt. Südlich an das Hainbuchen-Feldgehölz grenzt ein Gebüsch an, das Richtung Süden in ein großflächiges Brombeergestrüpp mit rankenden Pflanzen wie der Gewöhnlichen Waldrebe (Clematis vitalba) übergeht. Auf den Flächen des Parkplatzes der Volkswohnung und den nördlichen Wiesen finden sich vornehmlich Arten trockener Zierrasen oder ruderaler Stickstoff- und Unkrautfluren. Auf der Rasenfläche im Norden erstreckt sich in Nord-Südrichtung ein flacher Erdwall, der mit einer niedrigen und häufig geschnittenen Ziergebüsch-Anpflanzung aus Rosengewächsen und jungen Einzelbäumen (zumeist Zierarten) bewachsen ist und den Charakter eines Ziergartens aufweist. Im Süden und Süd-Osten ist das Gebiet geprägt durch Wiesenstrukturen, die dem Spektrum der Fettwiesen mittlerer Standorte mit zuzuordnen sind. Die ehemaligen Rasenflächen um die Bestandsgebäude und innerhalb der Gartenfläche der AWO-Tagesgruppe fallen durch gras- und staudenreiche Ruderalvegetation auf. Die Entstehung der Ruderalvegetation auf diesen Flächen ist auf Trittstörung (Spielaktivität) zurückzuführen. Artenschutzrechtliche Prüfung Pflanzen (§ 44 BNatSchG) Im Süden des Gebiets in der Nähe einer Bank am Fußweg wachsen einige Exemplare der Gewöhnlichen Akelei (Aquilegia vulgaris). Wildvorkommen dieser Art wären besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Aufgrund der Nähe zu einem westlich gelegenen Kleingartengebiet sowie der insgesamt anthropogenen Überprägung des Gebiets wird nicht von einem Wildvorkommen ausgegangen, die vorgefundenen Exemplare fallen somit nicht unter den Schutz des § 44 (1) Nr. 4 BNatSchG. 37 Vorbelastung und Empfindlichkeit Die Vegetation im Geltungsbereich kann als wenig empfindlich gegenüber Nutzungsveränderung eingestuft werden, da sie durch Störung der Freizeit- und Wohnnutzung vorbelastet ist. Auch die Gehölzbestände weisen Nutzungsbeeinträchtigungen auf (Müllablagerungen, Trittstörung). 37 Institut für Botanik und Landschaftskunde (Thomas Breunig), 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 34 Bewertung der Biotope Biotope nach LUBW 2009 Bewertung nach LfU 2005 Bäume und Baumgruppen Stufe B - hohe Bedeutung Biotope mittlerer Standorte (Fettwiese, Feldhecke, Gebüsche), Saumvegetation, Ruderalvegetation, Brombeer-Gestrüpp und beeinträchtigte Feldgehölze Stufe C - mittlere Bedeutung Brennnessel-Bestand, Zierstrauchanpflanzung, Grasweg Stufe D - geringe Bedeutung Rohboden, Tritt- und Zierrasen, Gebäude und Straßen, gepflasterte Wege/Plätze, Wege/ Plätze mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, unbefestigter Weg oder Platz Stufe E - sehr geringe Bedeutung Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG /§33 NatSchG) Am südlichen Rand des Planungsgebiets befindet sich parallel zu den Bahngleisen eine Feldhecke mittlerer Standorte. Nach Absprache mit dem Zentralen Juristischen Diensts Karlsruhe (ZJD) und dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe wird diese Feldhecke als gesetzlich geschütztes Biotop nach §30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG behandelt (vgl. Abbildung 6). Bestand Tiere Zur Berücksichtigung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen fand vom Institut für Botanik und Landschaftskunde im Frühjahr 2016 vor Abriss der Bestandsgebäude eine Vorbegehung statt. Durch die veränderten Habitatbedingungen nach Abriss der Gebäude wurde das Gutachten 2018 aktualisiert. Die Erhebungen zu europäischen Vogelarten fanden im Jahr 2016 statt. Zu den Reptilien (Schwerpunkt Eidechsen) wurden die Erfassungen im Jahr 2016 und 2018 durchgeführt. Fledermäuse wurden nach den Einschätzungen der Vorbegehung nicht näher untersucht. Bei der Vorbegehung 2016 und der Begehung 2018 wurde nach Spuren von Insekten gesucht. Die Ergebnisse der artenschutzfachlichen Beurteilung werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben. Für eine detaillierte Ausführung wird auf das Gutachten des Instituts für Botanik und Landschaftskunde 2018 38 verwiesen. Vögel Im Gebiet wurden 35 Vogelarten festgestellt, davon 7 Arten mit Brutnachweis im Gebiet und 14 Arten mit Brutverdacht. Die Arten mit Brutnachweis und Brutverdacht sind artenschutzrechtlich relevant. Die streng geschützten Arten Turmfalke und Grünspecht kommen als Nahrungsgäste vor. Die meisten im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Arten sind in Baden-Württemberg ungefährdet. Die übrigen Arten wurden jeweils nur einmal beobachtet, so dass kein Brutverdacht im Untersuchungsgebiet besteht. Fledermäuse Die Gehölze und Gebäude wurden auf das Vorhandensein von Höhlen als Tagesverstecke für Fledermäuse im Sommer kontrolliert. Die wenigen vorhandenen Baumhöhlen waren zumeist mit Efeu überrankt. Hinweise auf Wochenstubenquartiere wurden im Planungsgebiet nicht festgestellt. 38 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 35 Reptilien Im Gebiet kommen die beiden streng geschützten Arten Mauereidechse (Podarcis muralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis) vor. Aufgrund der idealen Habitatbedingungen nach dem Gebäudeabriss wurden bei der Geländebegehung im September 2018 jeweils 50 bzw. 57 Mauereidechsen im Untersuchungsgebiet beobachtet, wobei der Bereich entlang der Bahnlinie nicht untersucht wurde. Insgesamt ist davon auszugehen, dass es sich bei den Mauereidechsenvorkommen im Gebiet um Teile einer großen stabilen Population handelt, die ihren Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahngleise und den angrenzenden Gehölzrandbereichen und Gärten hat. Wenige Exemplare der Zauneidechse wurden 2016 zwischen Fußweg und der dicht mit Brombeere bewachsenen Böschung sowie im Süden auf einem Wiesenhügel im Garten der AWO-Tagesgruppe bzw. im Bereich der Bank südlich davon festgestellt. Zudem wurden bei den Begehungen 2018 weitere wenige Zauneidechsen östlich der Parkplätze im Westen des Gebiets sowie im Saum der Gehölze am östlichen Gebietsrand festgestellt. Hierbei handelte es sich um Jungtiere, womit eine Reproduktion im Gebiet und in angrenzenden Bereichen anzunehmen ist. Habitate von Zauneidechse (orange) und Mauereidechse (blau) im Untersuchungsgebiet (rote Umrisslinie) im September 2018. Quelle: Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018. Abbildung 7 Im September 2018 festgestellte Habitate von Zauneidechsen und Mauereidechsen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 36 Insekten Bei den Begehungen im Jahr 2016 wurden keine Zufallsfunde von geschützten Insektenarten verzeichnet. Im Zuge der Eidechsenkartierung im September 2018 wurden zahlreiche Exemplare der zwar besonders, aber nicht streng geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke als Beifunde festgestellt. Vorkommen sonstiger besonders geschützter Tierarten Im Rahmen der Kartierungen wurden keine sonstigen besonders geschützten Arten festgestellt. Deren Vorkommen, insbesondere von Wildbienen und Laufkäufern, kann jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Vorbelastung und Empfindlichkeit Eine Vorbelastung im Untersuchungsgebiet besteht durch die anthropogene Nutzung. In Bezug auf die Tierlebensräume besteht hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen, Flächeninanspruchnahme und Biotopverlust. Bewertung des Tierbestandes Bestand Biologische Vielfalt Nach den Erkenntnissen aus Bestandsanalysen für Pflanzen und Tiere in Kombination mit Informationen des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg 39 sowie der Lage des Planungsgebietes am Stadtrand und der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie 40 ergeben sich für die Artenvielfalt - soweit für die bearbeiteten Artengruppen bekannt - und die Ökosystemvielfalt keine Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Planungsgebiets im Hinblick auf die biologische Vielfalt. Im Biotopverbund der Stadt Karlsruhe ist jedoch südlich des Planungsgebiets eine Achse zur „Entwicklung von linearen Verbundkorridoren für den Trockenbiotopverbund insbesondere entlang von Bahnlinien, auf Dämmen und entlang von Wegrändern“ 41 dargestellt. Für die Berücksichtigung des Aspektes der genetischen Vielfalt in der Bauleitplanung fehlen nach derzeitigem Kenntnisstand bislang praktikable und spezielle Erfassungs- und Bewertungsmethoden z.B. hinsichtlich lokaler Pflanzenrassen oder bestehender Verbundachsen für wandernde bzw. großräumig agierende Tierarten. Vorbelastung und Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit der biologischen Vielfalt gegenüber Nutzungsänderungen kann als gering bis mittel eingestuft werden. Eine Vorbelastung besteht durch die Nutzungs- und Lärmbelastung. 39 MLR & LUBW, 2009 40 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 41 PAN, 2009 Tiere Bewertung Untersuchungsgebiet Stufe C - mittlere Bedeutung Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 37 Bewertung der biologischen Vielfalt Null-Fall Pflanzen, Tiere u. biologische Vielfalt Biotope Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen und Maßnahmen zur Grünordnung der rechtsgültigen Bebauungspläne „Oberreut Feldlage III“ und „GE Großoberfeld Änderung“ wurden umgesetzt, so dass für diese Flächen der planerische Soll-Zustand dem Bestand entspricht. Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der bestehenden Nutzung auszugehen. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzeitigen Biotopbestandes hinweisen. Unbeplanter Außenbereich Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der bestehenden Nutzung als Grünfläche auszugehen. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzeitigen Biotopbestandes in der südlichen Grünfläche hinweisen. Durch natürliche einsetzende Sukzession werden sich die Habitate und Biotopstrukturen der offenen Bodenflächen jedoch weiterentwickeln. Tiere Beplanter Innenbereich Es liegen keine Hinweise auf eine Veränderung des Tierbestandes vor. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die besonders und streng geschützten Tierarten bei Nicht-Durchführung der Planung sind nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Im Falle der Nicht-Umsetzung der Planung steht den Zauneidechsen und der Blauflügeligen Ödlandschrecke eine große Fläche mit offenem Boden als Fortpflanzungshabitat zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass dieses Habitat trotz Sukzessionsprozessen den Arten längerfristig zur Verfügung steht. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzeitigen Umweltzustandes hinweisen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die besonders und streng geschützten Tierarten sind bei Nicht-Durchführung der Planung nicht zu erwarten. Biologische Vielfalt Beplanter Innenbereich Für den Umweltbelang biologischen Vielfalt liegen für das Planungsgebiet keine Hinweise auf spezifische nachteilige Auswirkungen bei Nicht-Durchführung des Bebauungsplanes vor. Biologische Vielfalt Bewertung Bedeutung für die Ökosystemvielfalt/ Strukturvielfalt Stufe C - mittlere Bedeutung Bedeutung für Artenvielfalt Stufe D - geringe Bedeutung Biotopverbund (regional, kommunal) Stufe C - mittlere Bedeutung Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 38 Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung der biologischen Vielfalt in der südlichen Grünfläche hinweisen. Durch natürlich einsetzende Sukzession könnten sich die Strukturvielfalt und die Artenvielfalt auf den offenen Bodenflächen erhöhen. Plan-Fall Pflanzen, Tiere u. biologische Vielfalt Biotope Baubedingte Auswirkungen Bei Umsetzung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße“ werden Vegetationsflächen durch Baustellen-, Anlagen- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass außerhalb der Wohnbauflächen keine weitere Fläche für Baustelleneinrichtungen in Anspruch genommen wird. Zur Begrenzung des Ausmaßes der dadurch entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzen werden innerhalb des Geltungsbereiches flächenhafte Pflanzbindungen und Pflanzgebote als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung festgesetzt. Die zum Erhalt vorgesehene Vegetation darf nicht beschädigt werden. Anlagebedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch die zulässige Flächeninanspruchnahme für Bebauung und Verkehrsflächen kommt es zum Verlust vegetationsbestandener Flächen. Der Biotopflächenverlust betrifft überwiegend Rasenflächen mittlerer Bedeutung sowie Gehölze (Gebüsche, Bäume) von mittlerer bis hoher Bedeutung. Der Eingriff wird als erheblich eingestuft, da Vegetation dauerhaft überbaut wird. Unbeplanter Außenbereich Durch die zulässige Flächeninanspruchnahme für Bebauung und Verkehrsflächen kommt es zum Verlust vegetationsbestandener Flächen. Der Biotopflächenverlust betrifft überwiegend Gehölze (Gebüsche, Bäume) von mittlerer bis hoher Bedeutung, Ruderal- und Saumvegetation von mittlerer Bedeutung sowie offene Bodenflächen von sehr geringer Bedeutung. Der Eingriff in die Flächen mittlerer und hoher Bedeutung wird als erheblich eingestuft. Gesetzlich geschützte Feldhecke Der teilweise Verlust der gesetzlich geschützten Feldhecke durch die Anlage einer Lärmschutzeinrichtung ist als erheblich anzusehen und bedarf der Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG. Die Ausgleichsfähigkeit innerhalb des Geltungsbereiches wird vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe auf Grundlage der vorliegenden Planung als gegeben erachtet. 42 Das Ausnahmeverfahren ist in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe zu gegebener Zeit durchzuführen. Betriebsbedingte Auswirkungen Beplanter Innenbereich Als Folge künftig zulässiger Nutzungen sind betriebsbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Vegetation durch menschliche Nutzungen (Schadstoffe und Nährstoffeintrag, Standortänderung) zu erwarten, die als nicht erheblich eingestuft werden. 42 E-Mail des ZJD vom 20.09.2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 39 Unbeplanter Außenbereich Nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen sind gegebenenfalls durch Schadstoff- und Nährstoffeintrag und Standortänderung zu erwarten. Außerdem ist mit einem erhöhten Nutzungsdruck auf die öffentliche Grünfläche sowie auf die angrenzenden Freiflächen ist zu rechnen. Dies ist auf Grund der bereits bestehenden Nutzung als nicht erheblich einzustufen. Tiere Bauzeit bedingte Auswirkungen Durch das Freimachen und Befahren der Baufelder werden vor allem im nördlichen Bereich Habitate zerstört und im mittleren Bereich Habitate gestört. Individuenverluste können durch den Baustellenbetrieb verursacht werden. Akustische und visuelle Störungen sowie Erschütterungen durch Baufahrzeuge und die häufige Anwesenheit von Menschen können zu Funktionsverlusten von (Teil-) Habitaten durch Beeinträchtigung von Individuen sowie Flucht- und Meidereaktionen führen. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Dauerhafte Inanspruchnahme von Habitatflächen mittlerer Bedeutung durch Versiegelung und Überbauung führen vor allem im beplanten Innenbereich zu einem Verlust von Lebensstätten und Nahrungshabitaten von Vögeln, Fledermäusen und Reptilien. Betroffen sind vor allem Lebensstätten von Zaun- und Mauereidechsen. Bei den Eidechsenvorkommen im Gebiet handelt es sich um Teile einer stabilen Großpopulation mit Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahngleise und der angrenzenden Schrebergärten und Gehölzrandbereiche. Für Vögel gehen als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Reviere genutzte Lebensräume verloren (Baumbestand, nördlicher Gebüschbestand). Für Fledermäuse gehen durch den Eingriff in geringem Umfang potentiell geeignete Strukturen als Tagesquartiere verloren, Nahrungshabitate von Fledermäusen sind nicht betroffen. Aufgrund der Artenvorkommen besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer großflächigen Flächeninanspruchnahme und einer dauerhaften Versiegelung von Habitaten. Der Eingriff wird als erheblich betrachtet. Unbeplanter Außenbereich Mit der Anlage des geplanten Baugebiets ist eine dauerhafte Inanspruchnahme von Habitatflächen mittlerer Bedeutung verbunden. Versiegelung und Überbauung führen zu einem Verlust von Lebensstätten und Nahrungshabitaten von Vögeln, Fledermäusen und Reptilien (Zauneidechsen und Mauereidechsen). Bei den Eidechsenvorkommen im Gebiet handelt es sich um Teile einer stabilen Großpopulation mit Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahngleise und der angrenzenden Schrebergärten und Gehölzrandbereiche. Für Vögel gehen nur in geringem Umfang als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Reviere genutzte Lebensräume verloren (Baumbestand). Für Fledermäuse gehen durch den Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 40 Eingriff in geringem Umfang potentiell geeignete Strukturen als Tagesquartiere verloren (kleine Nischen an Gebäuden und Baumbestand), Nahrungshabitate von Fledermäusen sind nicht betroffen. Aufgrund der Artenvorkommen besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer großflächigen Flächeninanspruchnahme und einer dauerhaften Versiegelung von Habitaten. Der Eingriff wird als erheblich betrachtet. Betriebsbedingte Auswirkungen Beplanter Innenbereich Mit der Nutzung des Wohngebietes verbinden sich visuelle und akustische Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Nach Errichtung der neuen Gebäude wird die Lärm-, Licht- oder Verkehrsbelastung nicht höher als bisher zulässig eingestuft. Es ergibt sich aufgrund der geringen Betroffenheit und der Vorbelastung keine erhebliche Beeinträchtigung für Tiere, wenn als Verminderungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tierfreundlich gestaltet werden. Unbeplanter Außenbereich Mit der Nutzung des Wohngebietes und der zu erwartenden Nutzungsintensivierung der öffentlichen Grünfläche verbinden sich visuelle und akustische Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Nach Errichtung der neuen Gebäude wird eine geringfügig höhere Lärm-, Licht- oder Verkehrsbelastung als bisher zulässig erwartet. Es ergibt sich aufgrund der geringen Betroffenheit und der Vorbelastung keine erhebliche Beeinträchtigung für Tiere, wenn als Verminderungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tierfreundlich gestaltet werden. Biologische Vielfalt Bauzeit bedingte Auswirkungen Die biologische Vielfalt ist durch das Freimachen der Baufelder und den Funktionsverlust von (Teil-) Habitaten durch Störungen (akustische und visuelle Störungen, Erschütterungen durch Baufahrzeuge, Anwesenheit von Menschen) während der Bauzeit betroffen. Die Maßnahmen zum Schutz der Tiere und Pflanzen während der Bauzeit sind zu beachten (s. Kap. 4.5.1). Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch den Eingriff gehen vor allem Wiesenflächen, Gebüsch- und Baumbestände verloren. Der Eingriff auf Grund der mittleren bis geringen Bedeutung als nicht erheblich eingestuft. Unbeplanter Außenbereich Durch den Eingriff gehen vor allem offene, ehemals bebaute Bodenflächen mit spontaner Vegetation sowie Gebüsch- und Baumbestände verloren. Der Eingriff wird teilweise als wesentlich eingestuft, da die biologische Vielfalt durch den Flächenverbrauch dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Entwicklungsachse trockenwarmer Standorte des kommunalen Biotopverbunds ist durch die Planung nicht betroffen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 41 Betriebsbedingte Auswirkungen Beplanter Innenbereich Betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ergeben sich vor allem hinsichtlich der Artenvielfalt. Mit der Nutzung als Wohngebiet verbindet sich eine Erhöhung der visuellen und akustischen Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Es ergibt sich aufgrund der geringen Empfindlichkeit bzw. Betroffenheit keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Unbeplanter Außenbereich Betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ergeben sich vor allem hinsichtlich der Artenvielfalt. Mit der Nutzung als Wohngebiet und öffentliche Grünfläche verbindet sich eine Erhöhung der visuellen und akustischen Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Aufgrund der geringen Empfindlichkeit bzw. Betroffenheit ist keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zu erwarten, wenn als Verminderungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tierfreundlich gestaltet werden. 2.3 Umweltbelang Natura 2000/ FFH-Gebiet Westlich des Untersuchungsgebietes liegt in ca. 200 m Entfernung das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341). Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten Das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ umfasst vor allem Buchen- und Kiefernwald mit Buchen, Eichen, Hainbuchen, Linden auf Sand, einige ältere Stieleichenbestände, z.T. Douglasien-Roteichenforst, größere Kulturflächen sowie lichte und offene Bereiche. Bedeutung besteht insbesondere aufgrund des Vorkommens des FFH Anhang II bzw. Anhang IV Arten Eichen- Heldbocks (Cerambyx cerdo), des Hirschkäfers (Lucanus cervus), des Grünem Besenmoos (Dicranum viride), der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), dem Großem Mausohr (Myotis myotis), dem Kammmolch (Triturus cristatus) sowie der Lebensraumtypen (LRT) Hainsimsen- Buchenwald (LRT 9110) und Bodensaurer Eichenwald (LRT 9190) sowie Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (LRT3260). Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand der vorhandenen Unterlagen Baubedingt: Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sind auf Grund der räumlichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Emissionen sind nicht zu erwarten, da die Hauptwindrichtung vom FFH-Gebiet weg führt. Eine akustische Wirkung kann nicht ausgeschlossen werden, wird aber als unerheblich bewertet und ist zeitlich begrenzt; Anlagebedingt: Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da das Vorhaben außerhalb von Natura-2000-Gebieten liegt; Betriebsbedingt: Erhebliche Auswirkungen durch die geplante Wohnnutzung sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten; Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 42 Summationswirkung: Vom Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen und Summationswirkungen zu erwarten. Beurteilung i.S. einer Natura-2000 Vorprüfung Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341) von den durch den Bebauungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden. Weiterer Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen. 2.4 Fläche Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2017 wurde der Umweltbelang Fläche als weiterer Umweltbelang eingeführt. Der Fokus beim Belang Fläche liegt auf der Ermittlung Siedlungs- und Verkehrsflächen bedingten Inanspruchnahme unbebauter Freiflächen und Freiraumfläche. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung wird angestrebt den Flächenverbrauch in Deutschland im Außenbereich auf unter 30 ha pro Tag zu verringern. 43 „Der angestrebte Nachhaltigkeitswert von 30 ha/ Tag würde bei derzeit 82 Mio. Einwohnern in Deutschland einen einwohnerbezogenen Wert von 36,5 cm² am Tag bedeuten.“ 44 Für Karlsruhe bedeutet dies eine mögliche Flächeninanspruchnahme von 1.131 m² am Tag/ 41 ha im Jahr/ 825 ha in 20 Jahren. 45 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den unbeplanten Außenbereich sowie die anlagebedingten Wirkungen. Bestand Fläche Im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ liegen ca. 9.700 m 2 im Innenbereich (rechtskräftige Bebauungspläne) und ca. 21.000 m 2 im planerischen Außenbereich. Die Freiraumflächen im planerischen Außenbereich stellen sich als weitläufige Grünflächen dar. Es handelt sich beim Plangebiet um einen zerschnittenen Freiraum. Null-Fall Fläche Im unbeplanten Außenbereich handelt es sich um Freiraumfläche mit kleinräumiger Versiegelung durch das Bestandsgebäude der AWO-Gruppe und die dazu gehörigen vollversiegelten Zufahrtswege. Sonstige Planungen existieren nicht, die Freiraumfläche würde bei Nichtdurchführung nicht weiter beansprucht werden. Eine Veränderung des derzeitigen Umweltzustandes ist für den Belang Fläche nicht zu erwarten. 43 Die Bundesregierung, 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 44 UVP-Report (2017): „Schwierigkeiten einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung – am Beispiel der Stadt Esslingen am Neckar“ Prof. Dr. Michael Koch, UVP-Gesellschaft e.V., Heft 2/2017 S. 27-40 45 Gerechnet wird mit einer Bevölkerung von 309.999 nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Bevoelkerung/99025010.tab?R=GS212000 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 43 Plan-Fall Fläche Die bisherige Freiraumfläche im südlichen Teil des Planungsgebietes ist mit der Ausweisung als Wohngebiet und öffentliche Grünfläche künftig dem Innenbereich zuzurechnen. Es werden ca. 21.000 m 2 Freiraumfläche in Anspruch genommen, wobei ca. 9.000 m 2 auf Wohnbaufläche und öffentliche Verkehrsfläche entfallen und ca. 12.000 m 2 als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Durch die Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen einerseits und Außenbereichsflächen im Umfang von 2,1 ha wird das Nachhaltigkeitsziel nicht in Frage gestellt. 2.5 Boden Im Rahmen der Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, stehen folgende Bodenfunktionen im Mittelpunkt: 46 - Natürliche Bodenfruchtbarkeit - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf - Filter und Puffer für Schadstoffe - Standort für die natürliche Vegetation Diese Einteilung der Bodenfunktionen kann den Funktionsdefinitionen des BBodSchG als zugeordnet betrachtet werden 47 und wird daher nicht weiter zitiert. Darüber hinaus ist die Funktion des Bodens als „Archiv der Natur und Kulturgeschichte“ gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG zu berücksichtigen. 48 Die Daten zum Umweltbelang Boden basieren auf Daten des Kartendienstes des Landesamtes für Geologie und Bergbau Baden-Württemberg 49 sowie einer vorhabenbezogenen Baugrunderkundung. 50 Das Vorgehen zur Bewertung des Bodens ist mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Bestand Boden Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand der zentralen Grabenscholle des Rheintalgrabens im Bereich der Niederterrasse unmittelbar an die Kinzig-Murg-Rinne angrenzend. Oberflächennah stehen Rhein- und Albsande, z. T. kiesig und horizontal ausgebreitete Flugsande mit Mächtigkeiten von mehr als 1 m an. Diese Deckschichten werden von Kiesen und Sanden der Oberen kiesig-sandigen Abfolge (OksA) mit Mächtigkeiten bis ca. 30 – 40 m unter Geländeoberkante unterlagert. Das Festgestein liegt im Untersuchungsbereich in einer Tiefe > 100 m. 51 Da das Planungsgebiet innerhalb des Stadtgebietes im Bereich der Innenentwicklung liegt, stehen keine Bodendaten aus den Bodenkarten BK50 bzw. BK25 zur Verfügung. Die Böden im Planungsgebiet sind stark anthropogen überprägt (s. Karte 4). Im Gebiet wurden bis in mind. 1998 46 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 47 LUBW, 2012 48 LUBW, 2008 49 LGRB Kartenviewer, Zugriff 26.01.2017: Bodenkundliche Einheiten BK50 50 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 51 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 44 zwei Lagerplätze für Schrott betrieben (s. u. Altlasten). Nach der Aufgabe der Schrottplätze wurde der Boden im Osten und im Südwesten des Gebietes großflächig abgetragen und mit Oberboden überdeckt. Gemäß der Baugrunderkundung kann von einer Mächtigkeit des überwiegend aufgefüllten Oberbodens von 20 bis 30 cm ausgegangen werden, der als schützenswert nach BauGB § 202 erachtet wird. Unter dem Oberboden und in den Bereichen ohne Oberbodenauftrag stehen Auffüllungen aus kiesigen und schluffigen Sanden mit einem anthropogenen Fremdbestandteil von bis zu 30% bis in eine Tiefe von 1,70 m an. Der Boden wird unterhalb von 1,70 zunehmend kiesiger. 52 Altlasten und Altablagerungen Für das Planungsgebiet und das unmittelbare Umfeld liegen nach dem Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe Informationen zu zwei Verdachtsflächen vor. 5354 Auch außerhalb der Abgrenzungen von erfassten Flächen kann, insbesondere im Bereich der Grünflächen, nicht ausgeschlossen werden, dass eine Nutzung als Schrottplatz stattgefunden hat. Die Verdachtsflächen wurden in der Vergangenheit bodenschutztechnisch beprobt, ausgehoben und vom Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe mit einer obersten Bodenschicht überdeckt. Ein belastbarer Nachweis über die Qualität, die Mächtigkeit oder die flächige Verteilung liegen jedoch nicht vor. Vor allem in tieferen Bereichen können Verunreinigungen durch die frühere Nutzung nicht ausgeschlossen werden (vgl. Karte 4). Kulturdenkmale Im Planungsgebiet und im näheren Untersuchungsgebiet sind laut Landesdenkmalpflege Baden- Württemberg keine Kulturdenkmale gemäß DSchG verzeichnet. 55 Bodentypen Die Bodenfunktionen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Bewertungsklassen 0 (versiegelte Flächen, keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) eingeteilt. 56 Da es sich im Planungsgebiet durchwegs um anthropogen überprägte Böden handelt wird für die nachfolgend durchzuführende Differenzanalyse auf eine Einzelbetrachtung der Funktionen weitestgehend verzichtet. Die Gesamtbewertung der Funktionserfüllung wird aufgrund der vorhandenen Daten im Planungsgebiet als „gering“ (Bewertungsklasse 1) eingestuft, da nur der Funktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ eine volle Funktionserfüllung beigemessen wird. Auf Grund der anthropogenen Eingriffe durch Abtragung und Aufschüttungen wird der Boden der Grünflächen mit der Wertstufe 1 bewertet. 57 Diese Einstufung wurde mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe abgesprochen. Der Boden auf Flächen mit Verkehrsgrün und die betreffenden Bereiche der vegetationslosen Abrissflächen (Rohboden) werden ebenfalls mit Wertstufe 1 bewertet. Den teilversiegelten Flächen mit Rasengittersteinen, wassergebundener Deckschicht oder Sand/ Schotter kommt eine geringe Funktionserfüllung als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ zu. Da diese Böden eine von drei bewerteten Bodenfunktionen erfüllen, werden die teilversiegelten Böden im 52 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 53 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, 2017b 54 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, 2017c 55 Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg, 2017 56 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 57 LUBW, 2012, S. 11 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 45 Planungsgebiet mit der Wertstufe 0,33 bewertet. 58 Für die vollversiegelten Flächen, die keine Bodenfunktionen erfüllen (geteerte oder gepflasterte Wege, Gebäude der Mafalda-Tagesgruppe), wird die Wertstufe 0 vergeben 59 . Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit des Umweltbelangs Boden gegenüber Bodenumlagerung und mechanischer Bodenbelastung im beplanten Innenbereich ist als hoch einzustufen. Die stark bindigen gemischtkörnigen Böden sind witterungsempfindlich. 60 Erosionsgefahr besteht auf Grund der Topographie nicht. Gegenüber der Funktionserfüllung „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ besteht durch die Lage im Wasserschutzgebiet eine hohe Empfindlichkeit. Bewertung Boden nach LUBW (2010) und LUBW (2012) Böden Wertstufe 61 Anthropogen überprägte Böden im Siedlungsbereich mit Funktionserfüllung „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ Stufe 1/ D Teilversiegelte Flächen Stufe 0,33/ D Versiegelte Böden Stufe 0/ E Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Keine Hinweise Gesamtbewertung: geringe Funktionserfüllung/ Bedeutung Stufe ≤ 1/ D Null-Fall Boden Beplanter Innenbereich Gemäß den Festsetzungen sind in beiden Bebauungsplänen versiegelte Flächen für Fuß- und Radwege sowie Verkehrswege zulässig. Außerdem sind Grünflächen, teilweise mit Aufschüttungen für Immissionsschutzwälle, zulässig. Die Festsetzungen der rechtkräftigen Bebauungspläne wurden umgesetzt. Eine Veränderung des derzeitigen Bodenwertes und Versiegelungsanteiles ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine sonstigen konkreten Planungen für den Außenbereich vor. Eine Veränderung des derzeitigen Bodenzustandes ist nicht zu erwarten. Die Bewertung bezüglich der unversiegelten Böden (Rohboden und Boden mit Vegetation) bleibt auf Grund der Vorbelastung unverändert gering. Laut dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe besteht auf den Flächen derzeit auch kein Handlungsbedarf bezüglich Bodenverunreinigungen der Altlastenflächen. Plan-Fall Boden Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase kommt es zum Abtrag, Aushub, Umlagerungen und zu Verdichtungen des Bodens durch Baufahrzeuge. Es besteht die Gefahr einer Verunreinigung des Bodens durch Einträge bei unsachgemäßem Umgang mit Gefahr- und Treibstoffen sowie Unfällen/ Leckagen an 58 LUBW, 2012, S. 14-15 59 LUBW, 2012 60 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018, S. 14 61 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 46 Baumaschinen. Da aus fachtechnischer Sicht eine Restverunreinigung durch Altlasten der Schrottplätze nicht ausgeschlossen werden kann, ist das bei Bauarbeiten anfallende Aushubmaterial abfallrechtlich zu untersuchen und gegebenenfalls fachgerecht zu entsorgen. Bodendenkmale sind für das Planungsgebiet nicht verzeichnet, können im Altsiedelland jedoch nicht ausgeschlossen werden. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Durch den Bau von Gebäuden, Tiefgaragen und Verkehrsflächen ergibt sich eine dauerhafte Bodenversiegelung und Inanspruchnahme des Bodenkörpers. Hierdurch gehen auf den bisher nicht versiegelten Flächen alle Bodenfunktionen verloren. Obwohl die Böden durch die Vorbelastung eine geringe Gesamtbedeutung haben, ist der Eingriff auf Grund der Bedeutung für den Wasserkreislauf und der dauerhaften Inanspruchnahme durch Versiegelung als erheblich einzustufen. Beplanter Innenbereich Durch die Über- und Unterbauung nimmt der Anteil der nicht versiegelten Flächen deutlich ab. Der Anteil der teilversiegelten und versiegelten Flächen erhöht sich im Plan-Fall auf Grund der hohen GRZ signifikant. Die für den Bebauungsplan festgesetzte Dachbegrünung kann im Endausbau das Maß der zusätzlichen Beeinträchtigung des Umweltbelangs Boden im Bereich der Gebäude verringern. Weiterhin nicht versiegelte Flächen liegen vor allem im Bereich Grünflächen von WA1 und der Retentionsflächen in WA 3. Bei Umsetzung der Anforderungen an die Retentionsflächen (Bodenaustausch, Mächtigkeit des Oberbodens) kann lokal mit einer Verbesserung der Bodenqualität gerechnet werden. Unbeplanter Außenbereich Mit der Neubebauung nimmt der Anteil der nicht versiegelte Flächen um ca. 40 % ab. Die geplante Verkehrsfläche erhöht die Vollversiegelung erheblich. Die Vergrößerung der bebaubaren Fläche geht weitgehend zu Lasten der bestehenden Parkplätze und der Rohbodenflächen. Die Dachbegrünung wirkt, analog zum beplanten Bereich, als Minimierungsmaßnahme. Durch die Festsetzung als private und öffentliche Grünfläche bleibt ein Großteil der unversiegelten Böden bestehen. Bei Umsetzung der Anforderungen an die Retentionsflächen (Bodenaustausch, Mächtigkeit des Oberbodens) kann lokal mit einer Verbesserung der Bodenqualität gerechnet werden. Aufschüttungen für Lärmschutzanlagen sind künftig bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m zulässig. Abtragungen sind im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Garten des ehemaligen Mafalda- Standorts zulässig. Wegen der geringen Bedeutung der Böden und der anschließenden Rekultivierung und Begrünung der Flächen wird dieser Eingriff als nicht erheblich gewertet. Durch die Verlegung des Mafalda-Gebäudes in WA 3 können am alten Standort versiegelte und teilversiegelte Flächen entsiegelt und durch entsprechende Maßnahmen die Funktionserfüllung des Bodens wieder hergestellt werden. Betriebsbedingte Auswirkungen Sofern die erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden, sind als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans keine betriebsbedingten nachteiligen Auswirkungen auf den Boden zu erwarten. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 47 Eine Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist laut Umwelt- und Arbeitsschutz Karlsruhe auf Grund der Altlastenflächen im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung und der Bauanfrage erforderlich. In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstoffreinheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich 2.6 Wasser Wasser tritt allgemein als Oberflächenwasser, Grundwasser und als atmosphärisches Wasser in Erscheinung. Zwischen den Oberflächengewässern, dem Grundwasserspiegel und der Grundwasserfließrichtung besteht ein enger Zusammenhang. Bestand Wasser Die Daten zum Umweltbelang Wasser basieren auf Abfragen aus dem Daten- und Katendienstes des Landesamtes für Geologie und Bergbau Baden-Württemberg 62 und der LUBW 63 . Oberflächengewässer Das Planungsgebiet liegt im Gewässereinzugsgebiet „Alb unterhalb Malscher Landgraben oberhalb Federbach“. 64 Oberflächengewässer und Quellen sind im Planungsgebiet selber nicht verzeichnet. Grundwasser Die hauptsächlich vorkommende hydrogeologische Einheit ist die Mannheim-Formation 65 ein sedimentäres Lockergestein aus quartären und pliozänen Kiesen und Sanden. 66 Der Hydrogeologische Gesteinstyp ist karbonatisch-silikatisch geprägt und führt zu geogenem Grundwasser mit mittlerem Lösungsinhalt (200-700 mg/l, Ca-HCO3-Wasser). 67 Die Mannheim- Formation ist der typische obere Grundwasserleiter im nördlichen Oberrheingraben und wird als Porengrundwasserleiter mit sehr hoher bis hoher Durchlässigkeit (Durchlässigkeitsbeiwert: kf > 1x10-5 m/s) und Ergiebigkeit klassifiziert. Durch das Fehlen der hydrogeologischen Deckschicht in der Mannheim-Formation ist das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung gering, die Verweildauer von eingedrungenen Schadstoffen ist niedrig und adsorptive Oberflächen sind kaum vorhanden. Stoffminderungsprozesse wie Abbau oder Adsorption finden kaum statt. 68 Die Durchlässigkeit der anthropogen aufgefüllten Bodenschichten wird hingegen als gering eingestuft. 69 Laut Hydrogeologischer Kartierung (HGK), Karte 12, ist in dem untersuchten Baugebiet mit Grundwasserständen von ca. 3,00 bis 5,00 m unter GOK (gemäß Grundwassergleichen bei ca. 62 LGRB Kartenviewer, Zugriff am 25.01.2018 63 LUBW Daten und Kartendienst, Zugriff am 25.01.2018 64 LUBW Daten- und Kartendienst, Zugriff am 25.01.2018 65 LGRB Kartenviewer, Zugriff am 25.01.2018 66 RP Karlsruhe, 2008 67 LGRB Kartenviewer: Hydrogeologie, Zugriff am 25.01.2018 68 LGRB Kartenviewer: Hydrogeologie, Zugriff am 25.01.2018 69 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 48 110,90 – 111,20m ü NN) zu rechnen. Im August 2018 wurde an einer eingerichteten Grundwassermessstelle ein Wasserstand von 3,51 m unter GOK (entspricht 111,50 m NHN) gemessen. 70 Das Stadtplanungsamt geht nach einer Nachberechnung von einem Bemessungswasserstand von 113,20 m +NHN aus. Somit sind Rigolen und Mulden mit dem notwendigen Grundwasserabstand von > 1,0 m möglich. 71 Wasserschutzgebiet „Kastenwört“ Das Planungsgebiet liegt vollständig innerhalb der erweiterten Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Nr. 212.206 („Kastenwört“). 72 Der Schutz des Grundwassers gilt für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Kastenwört der Stadtwerke Karlsruhe und ist somit im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung. Die Bedeutung des Gebietes für den Umweltbelang Wasser ist sehr hoch. Empfindlichkeit Die Lage des Planungsgebietes im Wasserschutzgebiet „Kastenwört“ in der Schutzzone IIIB lässt auf eine hohe bis sehr hohe Empfindlichkeit des Umweltbelangs Grundwasser schließen. Die Durchlässigkeit der anthropogen aufgefüllten Bodenschichten ist gering, weshalb die Versickerungsleistung empfindlich gegenüber einem Verlust der zur Versickerung zur Verfügung stehenden Fläche ist. Bewertung Wasser nach LfU (2005b) Umweltbelang Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung 73 Oberflächenwasser Nicht vorhanden/ außerhalb Planungsgebiet - Grundwasser Wasserschutzgebiet Zone IIIB Stufe A – sehr hohe Bedeutung Gesamtbewertung Sehr hohe Bedeutung für Grundwasser Stufe A– sehr hohe Bedeutung Null-Fall Wasser Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne sind umgesetzt. Von einer Veränderung des Zustands des Grundwassers bzw. dessen Gefährdungspotential ist nicht auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass das anfallende Niederschlagswasser trotz geringer Durchlässigkeit des Bodens nahezu vollständig dem Wasserkreislauf zugeführt wird, da die festgesetzten Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen, begrünbaren Belägen befestig sind. Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine konkreten Planungen für den Außenbereich vor. Es ist nicht auszuschließen, dass von den Verunreinigungen der Böden der ehemaligen Schrottlagerflächen ein verzögerter Schadstoffeintrag in das Grundwasser ausgeht. Die Wasserdurchlässigkeit der anthropogenen 70 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 71 E-Mail vom 14.12.2018. 72 RP Karlsruhe, Rechtsverordnung vom 1. August 1996 73 nach LfU, 2005b und Küpfer, 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 49 Auffüllungen ist allerdings gering. Von einer erheblichen Veränderung des Zustands oder einer Erhöhung des Gefährdungspotentials von Oberflächen- und Grundwassers ist nicht auszugehen. Plan-Fall Wasser In der Wasserschutzzone IIIB ist laut der gültigen Rechtsverordnung eine Bebauung nur im Einklang mit den Belangen der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutzes zulässig. Zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete zu berücksichtigen. Auf die Satzung des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ wird verwiesen. Bauzeit bedingte Auswirkungen Während der Bauphase besteht die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers durch Einträge bei unsachgemäßem Umgang mit Gefahr- und Treibstoffen sowie Unfällen/ Leckagen an Baumaschinen. Derartige Vorkommnisse müssen durch die Einhaltung der allgemeinen und für Wasserschutzgebiete speziellen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen verhindert werden (s. Kap. 4.5.2). Die Bauzeit sollte in Monaten mit erwarteten Niedrigwasserständen liegen, um die Grundwasserabsenkung möglichst gering zu halten. Es liegen keine Hinweise vor, die auf eine Beeinträchtigung des außerhalb des Planungsgebietes liegenden Oberflächenwassers „Malscher Landgraben“ schließen lassen. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Das zunehmende Maß der Versiegelung wirkt sich nachteilig auf den Gebietswasserhaushalt und insgesamt auf den Wasserkreislauf aus. Eingriffe sind aufgrund der hohen Bedeutung des Grundwassers als erheblich einzustufen. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserkreislauf (Dachbegrünung, Retentionsflächen, Rigolen) ermöglichen es, das gesamte anfallenden Niederschlagswassers im Planungsgebiet zurückzuhalten, auf privaten Flächen zu versickern oder gedrosselt zur Ableitung zu bringen. Auf die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung „Kastenwört“ wird hingewiesen. Zur Minimierung des zusätzlichen Risikos einer anlagebedingten Grundwasserverunreinigung durch die Bebauung sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe die Hinweise in Kap. 4.5.2 zu beachten. Unbeplanter Außenbereich Auch im unbeplanten Außenbereich ist die erhöhte Versiegelung durch Wohnbebauung, Verkehrsflächen und Lärmschutzanlagen als erheblicher Eingriff zu werten. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserkreislauf (Dachbegrünung, Retentionsflächen, Rigolen) ermöglichen es, das gesamte anfallenden Niederschlagswassers im Planungsgebiet zurückzuhalten, auf privaten Flächen zu versickern oder gedrosselt zur Ableitung zu bringen. Die Festsetzung und damit Sicherung der privaten und öffentlichen Grünfläche und die Entsiegelung sowie Rekultivierung des ehemaligen Mafalda- Standorts wirken sich positiv auf das Versickerungspotential innerhalb des Geltungsbereiches aus. Die Baukörper im Untergrund können zur Drainierung Grundwasser führender Schichten beitragen. Dies muss bei der Bauantragstellung geprüft werden. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 50 Es liegen keine Hinweise vor, die auf eine anlagebedingte Beeinträchtigung des außerhalb des Planungsgebietes liegenden Oberflächenwassers „Malscher Landgraben“ schließen lassen. Auf die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung „Kastenwört“ wird hingewiesen. Zur Minimierung des zusätzlichen Risikos einer anlagebedingten Grundwasserverunreinigung durch die Bebauung sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe die Hinweise in Kap. 4.5.2 zu beachten. Betriebsbedingte Auswirkungen Risikoanalyse Grundwasser Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Auswirkungen auf den Umweltbelang Grundwasser kommen, somit sind Maßnahmen erforderlich. Das erwartete Verschmutzungspotential des Regenwassers wird als gering bis mittel eingeschätzt, da die geplante Nutzung Wohnbebauung mit begrünten Flachdächern, Rad- und Fußwege in Grünflächen, unter- und oberirdischen Verkehrsflächen im Siedlungsbereich mit geringem Verkehrsaufkommen und geringer Luftbelastung vorsieht. In Anlehnung an die Arbeitshilfe der LfU ist eine Behandlungsanlage zur Versickerung des anfallenden Regenwassers notwendig. 74 Beplanter Innenbereich Als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei Umsetzung der für den Innenbereich genannten Maßnahmen sowie bei Vorlage eines Niederschlagsbehandlungskonzeptes keine zusätzlichen betriebsbedingten erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser zu erwarten. Durch die geplante Wohnnutzung ist das Verschmutzungspotential des Regenwassers (Flächenbelastung) gering bis mittel. Es wurde darauf geachtet, dass die bereits festgesetzten Retentionsflächen außerhalb der Altlastenflächen liegen. Die Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mindestens 12 cm, die Retentionsflächen mit 30 cm Substratmächtigkeit sowie die großflächige Befestigung mit wasserdurchlässigen Belägen sind Bestandteil des vorliegenden Regenwasserkonzepts. Unbeplanter Außenbereich Als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei Umsetzung der oben genannten Maßnahmen sowie der Vorlage eines Niederschlagsbehandlungskonzeptes innerhalb der Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und der öffentlichen Grünfläche keine betriebsbedingten erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser zu erwarten. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen kann auf Grund der mäßig frequentierten Straße als tolerierbar belastet eigeschätzt werden. Die Richtlinien zur Behandlung von Straßenoberflächenwasser sind zu beachten. Die Tiefgarage wird im Bereich der Gärten und Gemeinschaftsflächen mit mindestens 30 cm Boden überdeckt oder als teilversiegelte und damit wasserdurchlässige Fläche angelegt. Eine Dränschicht über der Tiefgarage führt das Niederschlagswasser den Retentionsflächen zu. Auch im unbeplanten Außenbereich sind die Dachbegrünung, die Retentionsflächen sowie die großflächige Befestigung mit wasserdurchlässigen Belägen Bestandteil des vorliegenden Regenwasserkonzepts. 74 LfU, 2005a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 51 2.7 Klima/ Luft Die für die Bauleitplanung wesentlichen Aspekte der Schutzgüter Klima und Luft beziehen sich auf die lokalen Verhältnisse, da meist nur diese durch die Planung entscheidend beeinflusst werden können. Im Fokus hierbei steht das Geländeklima, welches durch unterschiedliche Klimatoptypen und Geländeformen geprägt wird. Kaltluftabflüsse und Flurwindsysteme spielen hierbei eine herausragende Rolle und vermitteln zwischen Ausgleichsräumen und Wirkräumen. Nachfolgend werden die lokalklimatischen Verhältnisse analysiert. Auf die Aspekte der Luftreinhaltung und die globalen Aspekte des Klimaschutzes wird in Kap. 2.15.3 nochmals näher eingegangen. Bestand Klima/ Luft Die langjährige Jahresmitteltemperatur der Stadt Karlsruhe beträgt 10,7° C, die durchschnittliche Niederschlagsmenge liegt bei 771 mm. Das Klimadiagramm für Karlsruhe weist den Juli als wärmsten Monat mit 20.1° C auf. Der kälteste Monat ist der Januar mit durchschnittlich 1,9°C. Die höchste Niederschlagsmenge fällt im Juni mit 86 mm, die niederschlagsärmsten Monate sind Februar und August mit 52 mm. 75 Karlsruhe wird durch seine Lage in der Oberrheinebene im Sommer von Keilen des Azorenhochs erreicht. Tiefausläufer sind eher selten. Das Sommerklima ist häufig trocken-warm. Die milden Winter werden durch milde Luftmassen der Nordwest- und Nordströmung oder Südwestwetterlagen beeinflusst. Kaltluftansammlungen mit hohen Extremwetterlagen werden allgemein durch die Beckenlage der Stadt begünstigt. 76 Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse. Dort herrschen talachsenparallele Kanalisierungen mit der Hauptwindrichtung Südwest und Nordost vor. 77 Die Hauptwindrichtung im Planungsgebiet ist Südwest. Die Mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 2,6 m/s. 78 Für den süd- östlichen Teil des Planungsgebiets sind lokalklimatisch wertvolle Bereiche zur Durchlüftung mit reliefbeeinflussten Regionalwinden von Südwest und Nordost dargestellt, die anfällig gegenüber räumlichen Barrieren sind. 79 Die Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen im Planungsgebiet wird als mittel bis hoch eingestuft (350 – 1400 m 3 /s mittlerer Kaltluftvolumenstrom). 80 Innerhalb des Gebietes liegen vorwiegend Biotoptypen vor, die nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe eine mittlere Verdunstungsleistung und somit positiven Einfluss auf das lokale Klima haben. 81 Die Freiflächen im südlichen Teil des Planungsgebietes sind Entlastungsflächen (Ausgleichsräume) mit hohem klimatischem Einfluss auf die angrenzenden Siedlungsgebiete (Wirkräume), da sich 75 Klimadiagramm der Stadt Karlsruhe 2007, http://www.klimadiagramme.de/Deutschland/karlsruhe2.html Zugriff am 25.01.2018 76 Stadt Karlsruhe: https://www.karlsruhe.de/b3/wetter/klima.de, Zugriff am 25.01.2018 77 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, 2009, S. 1 78 Daten- und Kartendienst LUBW: Synthetische Wind- und Ausbreitungsstatistik, Zugriff am 07.03.2018 79 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, 2009, Karte 3: Bewertung - Nordteil 80 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 81 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 52 autochthone Strömungssysteme innerhalb des Gebiets und zur angrenzenden Bebauung entwickeln können. 82,83 Die angrenzenden Siedlungsräume werden von mehreren Seiten mit Kaltluft- und Frischluft versorgt, sodass die bioklimatische Vorbelastung ist gering ist. 84,85 Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit des Umweltbelangs Klima ist als hoch einzustufen, da der südliche Bereich des Planungsgebiets einen Ausgleichsraum für die angrenzenden Siedlungsflächen darstellt. Gegenüber einer Nutzungsintensivierung durch eine Zunahme des Versiegelungsgrades und einer Zunahme der Strukturhöhe (Bebauung), welche den Luftaustausch mit der Umgebung und die Entstehung von Kaltluft einschränkt, besteht eine mittlere Empfindlichkeit. 86 Das günstige Bioklima des Gebiets und der angrenzenden Bebauung sollte bei einer Nutzungsintensivierung erhalten bleiben. Bei einer Bebauung der Fläche sind die Bauhöhen möglichst gering zu halten und die Baukörper parallel zur Luftstromrichtung anzuordnen, um den Luftaustausch mit der Umgebung zu gewährleisten. 87 Bewertung Umweltbelang Luft und Klima nach LfU (2005b) und Verdunstungsleistung nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe (2017): Umweltbelang Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung 88 Bioklimatische Ausgleichsfunktion und Luftregenerationsfunktion Siedlungsrelevante Kaltluftenstehungsgebiete, bioklimatisch aktive Flächen Stufe B - hohe Bedeutung Immissionsschutzanpflanzungen Stufe B - hohe Bedeutung geringe Neigung Stufe C - mittlere Bedeutung Gesamtbewertung hohe Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktionen Stufe B - hohe Bedeutung Verdunstungsleistung (nach Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017) Vorwiegend Biotoptypen mittlerer Standorte Mittlere Verdunstungsleistung Null-Fall Klima/ Luft Beplanter Innenbereich Die nördlichen Ausläufer und die östlichen und westlichen Randbereiche sind als klimatisch weniger wertvolle Bereiche eingestuft. Die Festsetzungen der Bebauungspläne wurden zudem umgesetzt und sind bereits in den herangezogenen Datengrundlagen und Bewertung des Klimas berücksichtigt. Eine Veränderung der derzeitigen klimatischen und lufthygienischen Situation im beplanten Innenbereich ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Die Grün- und Freiflächen des Außenbereichs sind von hoher Bedeutung für die Kalt- und Frischluftproduktion. Da sonstige konkrete Planungen für den Bereich nicht vorliegen, kann von 82 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 83 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 84 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 85 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 86 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 87 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Schutzgut Klima 88 nach LfU, 2005b und Küpfer 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 53 einem Fortbestand der klimatischen und lufthygienischen Situation im Planungsgebiet und von guten klimatischen Bedingungen im angrenzenden Siedlungsbereich ausgegangen werden. Plan-Fall Klima/ Luft Bauzeit bedingte Auswirkungen Während der Bauzeit kommt es vorübergehend zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baufahrzeuge, was zu erhöhten Staub- und Abgasimmissionen entlang des umgebenden örtlichen Verkehrsnetzes führen kann. Auch durch die eigentliche Bautätigkeit sowie den Einsatz von Baumaschinen und -fahrzeugen innerhalb des Baugebietes sind zusätzliche temporäre Staub- und Abgasemissionen zu erwarten. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch die Bebauung des Planungsgebietes werden Flächen mit klimatischem Ausgleichspotential in Anspruch genommen. Im Gebiet selbst kann es anlagebedingt zu einer verstärkten thermischen Aufheizung kommen. Durch eine Dachbegrünung, Vegetationsflächen sowie das Pflanzen von großkronigen Bäumen können mögliche bioklimatische Auswirkungen deutlich verringert werden. Durch die geplante Anordnung der Baufelder ist mit einer maßgeblichen Beeinträchtigung der autochthonen Strömungssysteme im Gebiet zu rechnen. Auf Grund der guten Ausgangslage ist nicht mit einer maßgeblichen Verschlechterung der Durchlüftungssituation der umliegenden Wohnbebauung zu rechnen. Unbeplanter Außenbereich Durch die Bebauung des Planungsgebietes werden Flächen mit hohem klimatischem Ausgleichspotential als Kaltluftentstehungsfläche mit Siedlungsbezug in Anspruch genommen. Im Gebiet selbst kann es anlagebedingt zu einer verstärkten thermischen Aufheizung kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Inanspruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ist im planerischen Außenbereich und in der angrenzenden Bebauung nicht zu erwarten, weil große Flächen zur Sicherung der Kaltluftproduktion in direkter Umgebung vorhanden sind oder durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen gesichert werden. Klimaökologische Aspekte beim Bau werden durch die Dachbegrünung und die Anlage von Vegetationsflächen sowie die Pflanzung von Bäumen weitestgehend berücksichtigt, was die Auswirkungen weiter verringert. Die aus Lärmschutzgründen geplante dreieckige Anordnung der Gebäude in WA 2 erschwert eine horizontale Luftbewegung der autochthonen Strömungssysteme im Plangebiet und der Umliegenden Bebauung. Gerade die lange südliche Front der Gebäude im Baufeld WA 2 und WA 3 führt zu einer Beeinträchtigung der Frisch- und Kaltluftbewegungen im Plangebiet. Durch die günstige Ausgangslage ist eine maßgebliche nachteilige Auswirkung auf die Durchlüftungssituation der umliegenden Wohnbebauung jedoch nicht zu erwarten. Am Rand des Hauptkorridors der Regionalwinde im südlichen Bereich sind relativ hohe Gebäude geplant, die eine Barrierewirkung haben können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 54 durch die geplanten Gebäude die Wirkung der Regionalwinde, gerade im nordwestlich gelegenen Gewerbegebiet, verringert wird. Betriebsbedingte Auswirkungen Beplanter Innenbereich Die mit Wohnbebauung verbundene Verkehrszunahme führt zu entsprechenden Luftschadstoffemissionen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es hierbei zu nachteiligen Immissionsbelastungen der Luft kommen. Da Feuerstellen/ Hausbrand nicht ausgeschlossen werden, ist eine zusätzliche Belastung der Luft ebenfalls nicht ausgeschlossen. Unbeplanter Außenbereich Die mit Wohnbebauung und Anlage von Verkehrsflächen verbundene Verkehrszunahme führt zu entsprechenden Luftschadstoffemissionen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es hierbei zu nachteiligen Immissionsbelastungen der Luft kommen. Da Feuerstellen/ Hausbrand gelegentlich zulässig sind, kann grundsätzlich eine zusätzliche Belastung der Luft nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche ist mit keinen nachteiligen betriebsbedingten Auswirkungen auf Klima oder Luft zu rechnen. 2.8 Landschaft Die Beschreibung und Bewertung orientiert sich an dem Bewertungsrahmen für den Umweltbelang Landschaftsbild und Erholung der Bewertungsempfehlung der LUBW zur Eingriffsregelung. 89 Bestand Landschaft Das Planungsgebiet liegt im Naturraum „Hardtebenen“, einem Teilnaturraum des nördlichen Oberrhein-Tieflandes. Typisch für diesen Naturraum sind im Planungsgebiet nur die Einzelbäume, Gebüsche und Alleen. Anstelle der trockenen, mageren, sandigen Wiesen, wie sie charakteristisch für den Naturraum wären, finden sich im Planungsgebiet Fettwiesen mittlerer Standorte, die allenfalls Magerkeitszeiger aufweisen. Das Gelände ist, typisch für die Hardtebene, sehr flach. 90 Es gibt jedoch künstlich aufgeschüttete niedrige Wälle im Norden am Gewerbegebiet und im Süden entlang der Bahngleise. Mulden oder markante Hochpunkte gibt es nicht. Allgemein weist das Planungsgebiet wenige Elemente mit landschaftstypischem und prägendem Charakter, eine mäßige Artenvielfalt (s. Kap. 2.2) und nur mittlere Naturnähe auf. Erholungswert der Landschaft Der südliche Bereich, als unbeplanter Außenbereich, ist mit einer verbleibenden zusammenhängenden Fläche von 4 – 9 km 2 nur als mäßig wertvoller unzerschnittener Raum einzustufen 91 , jedoch grenzt das Planungsgebiet an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „südliche Hardt“ an. Dieses LSG hat die „Erhaltung des Freiraumes als Naherholungsgebiet und Frischluftschneise für den Stadtbereich“ zum Ziel. Der südliche Teilbereich des Planungsgebiets an 89 LfU, 2005b 90 LUBW, Brief 223 91 LUBW Daten- und Kartendienst, Zugriff 05.02.2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 55 der Bahntrasse liegt außerdem in einem laut Regionalplan „schutzbedürftigem Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z)“ und in einer Grünzäsur. 92 Den Freiflächen im Planungsgebiet mit ihren Hecken- und Gebüschstrukturen kommt somit eine wichtige Freiraumfunktion zu, die auch die hohe Naherholungsnachfrage bedient. Hinzu kommt die Lage des Planungsgebiets in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsbereich, sodass die Erreichbarkeit der Landschaft gegeben ist. Das Gebiet ist gut einsehbar, durch Fuß- und Radwege erschlossen und weist im südlichen Bereich eine Bank und eine Steinmauer als Sitzmöglichkeit auf. Die starke Verlärmung durch das angrenzende Gewerbegebiet, die Straße und die Bahnlinie mindert den Erholungswert der Landschaft jedoch erheblich. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit der Landschaft wird als gering bis mittel eingestuft, da das Gebiet durch anthropogene Überformung und Verlärmung bereits vorbelastet ist. Die visuelle Verletzlichkeit wird als gering eingestuft. Bewertung der Landschaft nach LfU (2005b) Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung geringe bis mittlere Strukturvielfalt, mäßige Artenvielfalt, mäßige Naturnähe; Stufe C-D – mittlere mit geringe Bedeutung gut Einsehbarkeit, gute Erreichbarkeit (Siedlungsnähe), natürliche und anthropogene Elemente korrespondieren Stufe C - mittlere Bedeutung hohe Lärmbelastung, aber Lärm- und Emissionsschutz vorhanden Stufe D - geringe Bedeutung Gesamtbewertung: geringe bis mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild Stufe C-D – mittlere bis geringe Bedeutung Null-Fall Landschaft Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der Bebauungspläne sind umgesetzt. Im Null-Fall sind durch den Fortbestand der bestehenden Nutzung der Grünflächen, Straßen und Fuß/ Radwege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landschaft zu erwarten. Die Lärmbelastung bleibt weiterhin bestehen. Unbeplanter Außenbereich Im Null-Fall sind durch den Fortbestand der bestehenden Nutzung der Freiflächen und die anzunehmende zunehmende Eingrünung der Rohbodenflächen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landschaft zu erwarten. Die Lärmbelastung bleibt weiterhin bestehen. Plan-Fall Landschaft Bauzeitbedingte Auswirkungen Bauzeit bedingte Auswirkungen auf den Umweltbelang Landschaft ergeben sich durch eine Veränderung der Vegetationsschicht und die Einrichtung von Betriebsflächen und Lagerflächen. 92 RVMO, 2002 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 56 Während der Bauzeit entstehen negative Auswirkung auf die Erholungsfunktion der Landschaft durch Lärm, Abgase und Baubetrieb. Anlagebedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch die geplante Bebauung kommt es durch die Inanspruchnahme von Grünflächen und Gehölzen zu einer dauerhaften Veränderung des Landschaftsbildes und der prägenden Strukturen des Siedlungsbereiches. Auch kann es durch die Gebäude zu einer Kulissenbildung kommen. Unbeplanter Außenbereich Durch die Umsetzung des Bebauungsplans soll die landschaftliche Vielfalt und Eigenart im Bereich der öffentlichen Grünfläche erhalten werden und der Erholungswert dauerhaft gesichert werden. Dennoch können bei baulichen Erweiterungen landschaftstypische Elemente und Strukturen verloren gehen, die für die Vielfalt und Eigenart der Landschaft von Bedeutung sind. Durch den Bau einer Kombination aus Lärmschutzwall- und Wand wird die Lärmbelastung gemindert, die Qualität des Gebiets für Naherholung wird erhöht. Betriebsbedingte Auswirkungen Wesentliche betriebsbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft stellen der erhöhte Nutzungsdruck durch Zunahme der Siedlungsnähe und Siedlungsdichte dar. 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter Als Kulturgüter gelten alle nach baden-württembergischem Denkmalschutzgesetz geschützten Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen. Als Sachgüter i.s. des § 90 BGB gelten alle Infrastruktureinrichtungen und Gebäude des Untersuchungsraums, soweit sie nicht als Kulturgüter erfassbar sind. Bestand Kultur- und Sachgüter Es liegen keine Hinweise für Kulturgüter im betroffenen Planbereich vor. Als Sachgüter im Planungsgebiet gelten die Fuß-/ Rad- und Wirtschaftswege, die öffentlichen Stellplätze, das Gebäude der Tagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (Mafalda) sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Gas, Müll) im Gebiet. Null-Fall Kultur- und Sachgüter Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der Bebauungspläne sind umgesetzt. Eine Veränderung des Bestandes ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Eine Veränderung des Bestandes ist nicht zu erwarten. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 57 Plan-Fall Kultur- und Sachgüter Bauzeitlich bedingte Auswirkungen Während möglicher Bauphasen kann es durch Erschütterungen zu Auswirkungen auf die Bausubstanz angrenzender Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen kommen. Weiterhin sind mechanische Einwirkungen durch Transportfahrzeuge und Baumaschinen auf den angrenzenden Straßen möglich. Anlagebedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Im Planungsgebiet liegen keine Hinweise auf Kulturdenkmale vor, die durch eine mögliche, weitergehende Flächeninanspruchnahme verloren gehen könnten. Unbeplanter Außenbereich Es sind keine Eingriffe in Kulturgüter zu erwarten. Die Rad- und Fußwege werden innerhalb der öffentlichen Grünfläche erhalten und im Wohnbaugebiet verlegt und vergrößert, zusätzlich werden Fahrradstellplätze festgesetzt und Spielmöglichkeiten zugelassen. Die Tagesstätte Mafalda wird verlegt und erweitert. Die Festsetzungen wirken sich somit leicht positiv auf die Sachgüter im Planungsgebiet aus. Im Falle eines Auffindens von archäologischen Denkmäler oder Bodendenkmäler ist unverzüglich die zuständige Denkmalschutzbehörde oder die Stadt Karlsruhe zu informieren. Betriebsbedingte Auswirkungen Wesentliche negative Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind im Zuge der Nutzung nicht zu erwarten. 2.10 Wechselwirkungen Dem Zuwachs an überbaubarer Grundstücksfläche (hohe Eingriffsintensität) steht bei Umsetzung des Bebauungsplans ein gegenüber dem Null-Fall geringer Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches gegenüber. Daraus ableitbare Veränderungen in den Auswirkungen aufgrund von Wechselwirkungen insbesondere zwischen Tieren und Pflanzen einerseits und Boden, Wasser und Mikroklima andererseits lassen sich allerdings insbesondere aufgrund der anthropogenen Vorbelastung schwer prognostizieren. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nimmt die überbaubare Grundstücksfläche im Vergleich zum Null-Fall deutlich zu. Ein Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches ist nur geringfügig möglich. Wirkungspfad Boden-Pflanzen-Klima Mit der Bodenversiegelung gehen Vegetationsbestände mit klimatischer Funktion verloren. Durch die Bebauung des Gebiets wird die Wirkungskette Boden-Vegetation-Lokalklima unterbrochen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Siedlungsklima werden jedoch nicht erwartet, da in herangezogenen Bewertungsgrundlagen eine ehemalige Bebauung berücksichtigt wurde. Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Lokalklima werden festgesetzt. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 58 Wirkungspfad Boden-Wasser Für den Grundwasserhaushalt und auf den oberflächennahen Gebietswasserhaushalt ergeben sich nach den derzeitigen Kenntnissen und bei Umsetzung der Maßnahmen für den Boden- und Grundwasserschutz keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen (vgl. Kap. 4.5.1 und 4.5.2). Wirkungspfad Pflanzen-Tiere-Biologische Vielfalt Mit dem Wegfall eines Teils der bestehenden Gehölze, Gebüsche und ruderaler Flächen gehen mögliche Habitate für Vögel, Eidechsen und Fledermäuse verloren. Ein wesentlicher Biodiversitätsverlust auf kommunaler oder darüberhinausgehender Ebene ist jedoch nicht zu erwarten, da in der Umgebung geeignete Habitate vorhanden und erreichbar sind. 2.11 Vermeidung von Emissionen/ Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Vermeidung von Emissionen Die Vermeidung von Emissionen wird durch die Bestimmungen des BImSchG so geregelt, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Darüber hinaus werden Emissionen im Zusammenhang mit der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (s. Kap. 2.12) und dem Klimaschutz vermieden (s. Kap. 2.15.3). Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Abfälle Die Abfallbeseitigung in der Stadt Karlsruhe wird durch die kommunale Abfallentsorgungssatzung 93 vom 4.12.1996, zuletzt geändert am 11.12.2018, geregelt. Abwässer Der sachgerechte Umgang mit Abwässern wird in der Stadt Karlsruhe durch die kommunale Entwässerungssatzung 94 vom 20.10.2009, zuletzt geändert am 20.09.2016, geregelt. Niederschlagswasser Aus Gründen des Hochwasserschutzes und für eine positive ökologische Bilanzierung soll das unbelastete Niederschlagswasser zurückgehalten und verdunstet, versickert oder nur gedrosselt in das Regenwasserkanalnetz abgeleitet werden. 95 Dazu sind aus der vorliegenden Regenwasserkonzeption begrünte Retentionsmulden, Rigolen und extensive Dachbegrünung als Festsetzungen übernommen worden. 2.12 Nutzung erneuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Anforderungen an die energetische Qualität neu zu errichtender Gebäude sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Verbindung mit dem Energieeinspargesetzt (EnEG) geregelt. Die EnEV, die seit 2002 die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) und der 93 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 13.12.2016 94 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 20.09. 2016 95 AG Freiraum, 2019 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 59 Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) aggregiert, hat als Direktive die Einsparung von Energie in Gebäuden zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Damit ist der Umweltbelang „Nutzung erneuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ eng verknüpft mit der sog. „Klimaschutzklausel“ des BauGB (vgl. Kap. 2.15.3). Die energetischen Anforderungen an Neubauten und Gebäudesanierung werden dabei schrittweise angepasst, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die letzte Anhebung der energetischen Anforderungen wurde zum 1. Januar 2016 wirksam. Zusätzlich schreibt das EEWärmeG vor, dass der Wärme-, Kälte- und Energiebedarf bei Neubauten anteilig mit erneuerbaren Energien beglichen werden muss. Die geplanten Gebäude sollen dem KfW-Standard 55 entsprechen. Der Energiebedarf soll technologieoffen über Erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung dürfen die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die geplanten Gebäude sollen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. 2.13 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Der Belang „Erhaltung bestmöglicher Luftqualität“ gilt für solche Gebiete, in denen Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Für das Planungsgebiet liegen keine Hinweise vor, die eine grenzwertüberschreitende Belastung anzeigen. Insofern kommt dem Umweltbelang „Vermeidung von Emissionen“ besondere Bedeutung zu (s. Kap. 2.11). Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass sich aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplans die Luftqualität im Untersuchungsraum insgesamt verschlechtern wird. 2.14 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen Einwirkungen von außen auf das Gebiet Störfallbetriebe: In der näheren Umgebung, auch im angrenzenden Gewerbegebiet „Groß Oberfeld“, sind keine Störfallbetriebe bekannt. Bereits eingetretene Störfälle, die sich nachteilig auf die Nachbarschaft ausgewirkt haben, sind nicht bekannt. Starkregenereignisse: Daten zum Starkregenpotential und zu Starkregenereignissen liegen nicht vor. Grundsätzlich ist auf Grund des Klimawandels eine Zunahme von Starkregenereignissen wahrscheinlich. Ein Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Niederschlagsereignis ist in der vorliegenden Regenwasserkonzeption enthalten. 96 Untergrund/ Ingenieurgeologische Gefahren: Nach der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte (IGHK50) Baden-Württembergs (Maßstab 1:50.000) können im Planungsgebiet Setzungen aufgrund von bindigem kompressiblen Lockergestein auftreten. Die Gefahrenhinweisflächen "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen im oberflächennahen Baugrund (einfache Kellertiefe) dar. 97 96 AG Freiraum, 2019 97 LGRB – IGHK Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 60 Karlsruhe liegt in der Erdbebenzone 1 (3. höchste Kategorie von 5 Kategorien), rechnerisch ist also die Intensität von 6,5 bis < 7 (EMS-Skala) bei einem Gefährdungsniveaus von 90% Nicht- Überschreitungswahrscheinlichkeit innerhalb von 50 Jahren zu erwarten. 98 Laut der Erdbebenkarte hat das Untersuchungsgebiet außerdem die Untergrundklasse S mit tiefer Beckenstruktur und mächtiger Sedimentfüllung. 99 Die geplante mehrgeschossige Wohnbebauung hat die Anfälligkeit gegenüber Erdbeben zu berücksichtigen Gefahrguttransporte: Im Süden grenzt das Gebiet an die Eisenbahnlinie an. Da diese Strecke auch für Gütertransporte einschließlich Gefahrgütern genutzt wird, besteht für das Planungsgebiet grundsätzlich eine Anfälligkeit gegenüber Unfällen und Katastrophen. Im Falle einer Explosion von Gefahrgütern auf der Bahnstrecke oder eines Brandes im Böschungsbereich besteht die Gefahr des Übergriffs von Feuer in das Planungsgebiet oder die Immissionen von gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen. Der Abstand der Wohnbebauung zu den Gleisen beträgt ca. 50 m. Von Gefahrguttransporten auf den vorhandenen Wohnstraßen (Woerishofferstraße) wird nicht ausgegangen. Kampfmittel: Es sind Einschlagstrichter aus dem 2. Weltkrieg am südwestlichen und süd-östlichen Rand des Geltungsbereiches dokumentiert. Kampfmittelfunde können nicht ausgeschlossen werden. Es geht von Einschlagstrichtern ein generelles Risiko durch nicht detonierte Kampfmittel (Blindgänger) aus, dieses kann jedoch als sehr gering eingeschätzt werden. Im Bereich der Einschlagstrichter sind zudem keine Tiefbaumaßnahmen geplant. Auswirkungen des Gebiets auf die Umgebung Von den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehen keine Risiken für die Umgebung aus. 2.15 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz 2.15.1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verminderung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Fläche zu berücksichtigen. 100 Auf die Kapitel zum Umweltbelang Fläche (Kap. 2.3) und Boden (Kap. 2.5) wird verwiesen. 2.15.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Für die quantitative Bilanzierung der Eingriffe werden folgende Methoden eingesetzt. E-A-Bilanz mit detaillierter Gegenüberstellung von Null-Fall und Plan-Fall ist in Kap. 5 zu finden. 98 LGRB, 2005 99 LGRB, 2009 100 BauGB Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 61 - Pflanzen/ Tiere: Anwendung der Biotopwertmethode nach LUBW (2009) und Ökokontoverordnung (2010) in Verbindung mit den Empfehlungen zur Eingriffsregelung der LfU (Oktober 2005). Verfeinert durch das Dokument „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“ (2017a). - Boden: Anwendung der Bodenleitfäden Bodenschutz 23 und Bodenschutz 24 der LUBW (2010, 2012) in Verbindung mit der Ökokontoverordnung (2010). - Klima: Empfehlungen zur Eingriffsregelung der LfU (Oktober 2005b). Bewertungsverfahren nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“ (2017a). Die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ bewertet. 2.15.3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Die sog. „Klimaschutzklausel“ des BauGB rückt den Umweltbelang des Klimaschutzes durch Entgegenwirkung und Anpassung stärker in den Fokus der Bauleitplanung. Er ist eng verknüpft mit dem Umweltbelang „Klima“ (Kap. 2.7) und den Umweltbelangen „Vermeidung von Emissionen“ (Kap. 2.11) sowie „Erneuerbare Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ (Kap. 2.12). Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Klimawandels (Klimaschutz) Zur Entgegenwirkung des Klimawandels sind Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien sind effizient mindestens im Sinne der Gesetze und Verordnung oder darüber hinaus zu nutzen (s. Kap. 2.12). Durch die gute Anbindung des geplanten Wohngebiets können klimaschädliche CO 2 -Emissioinen durch den Individualverkehr vermindert werden. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel In der Region Oberrheingraben, die jetzt schon zu einer der wärmsten Regionen Deutschlands zählt, wird sich eine erwartete Zunahme von sommerlichen Hitzeperioden im Innenstadtklima (Urban heat) bemerkbar machen. 101 Insbesondere dort ist mit zunehmenden bioklimatischen und gesundheitlichen Problemen zu rechnen. Sich dieser Entwicklung anzupassen ist ein umwelt- und bauleitplanerisches Ziel. Für die Stadt Karlsruhe liegt dazu der „Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“ vor. 102 Für den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind zur Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen/ Strategien auf verschiedenen Ebenen möglich: 103 Lokale Maßnahmen: - Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen - Erhalt von Grünflächen - Verschattung von Parkplätzen und Gebäuden Maßnahmen an Gebäuden: - Dachbegrünung 101 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 102 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2014 103 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 62 - Innenhofbegrünung - Begrünung baulicher Anlagen Im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind mehrere grünordnerische Maßnahmen festgesetzt, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (vgl. Kap. 4.2): 2.16 Kumulation Nach Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB ist auf die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Planungsgebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen einzugehen. Im Untersuchungsraum befinden sich die bereits realisierten Planungsgebiete „GE Großoberfeld“ und „Oberreut Feldlage III“, die in der Wirkungsanalyse als Vorbelastung berücksichtig wurden. Nicht realisierte Bebauungspläne liegen keine vor, jedoch ein unmittelbar südlich an das Planungsgebiet angrenzende Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 („3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“). Bei Umsetzung dieses Vorhabens kann eine Kumulation von Auswirkungen auf die Umweltbelange Menschen/ Gesundheit, Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Landschaft sowie das nahe gelegene Natura 2000/ FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341) auf Grund kumulierender Lärmbelastungen nicht ausgeschlossen werden. 2.17 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden Quartiers dar. Standortalternativen kamen daher nicht in Betracht. Bereits im Rahmenplanvorentwurf wurden drei mögliche Quartiersstrukturen untersucht. In Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wurde die kompakteste Form gewählt, die sich an den vorhandenen Wegebeziehungen im Quartier orientiert und gleichzeitig den größtmöglichen Abstand zu den südlichen Gleisanlagen ermöglicht. Die Anordnung der Gebäude führt zudem zu einem Synergieeffekte im Bereich Lärmschutz. Im Rahmenplanstand der TöB 1 Beteiligung wurde noch ein Anbau an den Bestand der MAFALDA AWA-Tagesgruppe vorgeschlagen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wies darauf hin, dass die Tagesstätte in einem Regionalen Grünzug liegt und eine Erweiterung somit nur in Richtung des angrenzenden bereits baulich genutzten Bereichs vertretbar wäre. Die Karlsruher Sozial- und Jugendbehörde forderte zusätzliche außerdem Betreuungsflächen insbesondere im Krippenbereich. Nach einer eingehenden Variantenprüfung unter Berücksichtigung der Schallschutzproblematik wurde entschieden, die Kindertagesstätte angrenzend an die neue Wohnbaufläche zu verlagern. Die neue Kindertagesstätte liegt nun größtenteils auf ehemals bebauten Flächen der Volkswohnung. 104 104 Nach Informationen von Pesch & Partner, 20.09.2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 63 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG wurde das Planungsgebiet hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Avifauna bewertet, Konflikte durch die Bebauung wurden analysiert und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. 105 Die geplante Wohnbebauung führt zu einer Inanspruchnahme von Lebensräumen für Eidechsen (Zaun- und Mauereidechse), Vögeln (7 Arten mit Brutnachweise, 14 mit Brutverdacht), Insekten (Blauflügeligen Ödlandschrecke) und in geringem Umfang potentielle Habitate von Fledermäusen. Auswirkungen auf den besonderen Artenschutz nach dem BNatSchG/ Ermittlung Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Verbot nach § 44 (1) 1 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Verbot nach § 44 (1) 2 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Verbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung eventuell erforderlicher Vermeidungs- und/ oder Ausgleichsmaßnahmen. Für die Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen s. Kap. 4.4. Tiergruppe Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 : fangen, verletzten, töten § 44 (1) 2 : stören § 44 (1) 3: Zerstörung Fortpflanzungs- u. Ruhestätten Vögel nicht erfüllt bei Durchführung TV.1 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TV.2,TV.3 Fledermäuse nicht erfüllt bei Durchführung TF.1 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TF.4 Reptilien nicht erfüllt bei Durchführung TR.2, TR.3, TR.6 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TR.5/ TR.7/ TR.8 Insekten Nicht erfüllt, Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Nicht erfüllt, Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Nicht erfüllt, Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG 105 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 64 Eine erhebliche Beeinträchtigung für diese Tiergruppen nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist nicht zu erwarten, sofern die festgesetzten Maßnahmen (Maßnahmen in der Bauphase, Nistkästen und Grünflächengestaltung im Kap. 4.4) umgesetzt werden. Für die Ödlandschrecke gilt die Legalausnahme. 4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung Grenz-, Vorsorge- und Orientierungswert überschreitender Lärmbelastungen Schallschutzmaßnahmen sind auf Grund des einwirkenden Verkehrslärms von Schiene und Straße und des Anlagenlärms aus dem nordöstlichen Gewerbegebiet notwendig. Nachfolgend werden die Maßnahmen nachrichtlich und gekürzt wiedergebeben. Auf das Schalltechnische Gutachten und die Ausführungen im Bebauungsplan wird verwiesen. 106 L 1: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Reihenfolge der Bebauung: Die Errichtung der beiden westlichen Baukörper an der Woerishofferstraße ist erst zulässig, nachdem der südliche und der östliche Baukörper das WA2 errichtet wurde. Die Baukörper des WA 3 sind gleichzeitig zu errichten. Geschoßigkeit der Baukörper: Die erforderlichen Mindesthöhen der Baukörper liegen zwischen 4, 00 m im nördlichen Teil des Baufelds WA 3 und 18,00 m im Baufeld WA 2. Die genauen Höhen können dem Schalltechnischen Gutachten entnommen werden. 107 Aktive Schallschutzmaßnahmen: Innerhalb der durch Planzeichnung festgesetzten Fläche „Schallschutzmaßnahme“ (bzw. auf der durch Planzeichnung festgesetzten Linie) ist eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzanlage (Wand/ Wall) von mindestens 3,50 m Höhe über Gelände zu errichten. Grundrissorientierung (Keine öffenbaren Fenster oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen): Betroffen sind durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Verkehrslärm festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A, WA 3.1A. Maßnahmen zum Schallschutz sind eine geeignete Grundrissgestaltung, keine öffenbaren Fenster an Wohn- und Schlafräumen oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen. Passive Schallschutzmaßnahmen: Innerhalb des gesamten Planungsgebiets sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen entsprechend der DIN 4109-1 auszubilden. 106 Kurz und Fischer, 2018 107 Kurz und Fischer, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 65 Belüftung von Schlafräumen: Innerhalb des gesamten Planungsgebiets ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von 45 dB(A) eingehalten sind, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt.“ L 2: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Anlagenlärm Grundrissorientierung (Keine öffenbaren Fenster oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen): Betroffen sind die durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Anlagelärm festgesetzten Fassaden der Baufelder WA 1.1, WA 2.3A, WA 2.3B sowie WA 3.1A und WA 3.1B. Öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnküchen bzw. Büro- und Unterrichtsräume) nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie nicht öffenbare Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden, die ausreichend belüftet sind und mit denen dauerhaft erreicht wird, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel durch Anlagenlärm von weniger als 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts vorliegen. Hinweise zur Planung der Tiefgarage: Grundsätzlich geht das Gutachten davon aus, dass die geplanten Tiefgarage und die oberirdischen Stellplätze mit der umliegenden Nutzung vereinbar sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Regelungen der TA Lärm eingehalten werden. Hinweise auf schalltechnische Auswirkungen des durch das Planungsgebiet entstehenden zusätzlichen Verkehrs im öffentlichen Straßenraum: Die Verkehrslärmerhöhung durch die Zunahme der Verkehrsmenge und zusätzlichen Fahrbewegungen auf der Woerishofferstraße und der Wilhelm- Leuschner-Straße können als zumutbar bzw. nicht signifikant eingeschätzt werden. 4.2 Maßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung innerhalb des Geltungsbereichs Den künftigen im Geltungsbereich getroffenen grünordnerischen Festsetzungen innerhalb der geplanten Wohnbaufläche und den Verkehrsflächen kommt der Charakter von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu. Grünordnerische Festsetzungen innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind als Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen zu sehen (vgl. Abbildung 8). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 66 Abbildung 8 Räumliche Zuordnung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Tabelle 1: Übersicht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich Maß. Nr Beschreibung Maßnahme Maßn. Typ Bereich Pflanzbindungen (Pfb) Pfb 1 Erhalt von Laubbäumen V W/ G Pfb 2 Erhalt der geschützten Feldhecke V G Pfb 3 Erhalt und Entwicklung der extensiven Wiesenstrukturen V G Pfb 4 Erhalt des Gebüsch- und Brombeerbestands V G Pflanzgebote (Pfg) Pfg 1 Pflanzung von Laubbäumen V/ A W/ G Pfg 2 Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen V W Pfg 3 Begrünung privater Stellplatzanlagen V W Pfg 4 Dachbegrünung auf 60% der zulässigen Dachflächen V W Pfg 5 Begrünung der Vorgärten V W Pfg 6 Begrünung Grünflächen WA1 und private Grünfläche V W Pfg 7 Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof V W Pfg 8 Begrünung der Wohnungsgärten V W Pfg 9 Begrünung der nicht überbaubarer Grundstücksfläche mit Rasenansaat V W Pfg 10 Begrünung der Überdachung von Nebenanlagen mit Kletter- und Rankpflanzen V W Pfg 11 Begrünung der Lärmschutzmaßnahmen Wand/ Wall V G Pfg 12 Begrünung der entsiegelten Fläche des ehemaligen Mafalda-Standorts A G Pfg 13 Ausgleichspflanzung geschützte Feldhecke A G Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und, Landschaft (MN) MN 1 Verwendung wasserdurchlässiger Beläge V W/ G Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 67 MN 2 Überdeckung der Tiefgarage V W MN 3 Anlage von Retentionsflächen V W MN 4 Entsiegelung des ehemaligen Mafalda-Standorts A G MN 5 Sicherung von Eidechsenhabitaten V G G – Bereich der öffentlichen und privaten Grünfläche; W – Bereich des allgemeine Wohngebietes und der öffentlichen Verkehrsflächen; A – Ausgleich; V – Vermeidung/ Verminderung; 4.2.1 Pflanzbindungen Durch den Erhalt von Bäumen und Vegetationsstrukturen können Eingriffe vermieden und Auswirkungen verringert werden. Pfb 1 – Erhalt von Laubbäumen Die im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind die Bäume durch standortgerechte, vorwiegend heimische, mittel- bis großkronige hochstämmige Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 18 - 20 cm zu ersetzen (siehe Artenliste 1). Innerhalb von Flächen der Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ kann der Ersatz abgängiger Bäume auch durch die gemäß Pflanzliste festgestellten klimaresilienten Baumarten erfolgen. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen, sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresilienten Laubbäume (1. Ordnung) zu verwenden. Pfb 2 – Erhalt der geschützten Feldhecke Der im zeichnerischen Teil gekennzeichnete Bereich der gesetzlich geschützten Feldhecke ist dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Teile der Feldhecke sind spätestens in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich zu ersetzen. Pfb 3 – Erhalt und Entwicklung der extensiven Wiesenstrukturen In der durch Planzeichnung mit Pflanzerhaltungsgebt festgesetzten Fläche in der öffentlichen Grünfläche sind die extensiv genutzte Wiesenflächen, ruderale Randstrukturen und randliche Gebüsch- und Gehölzbestände zu erhalten und zu pflegen. Bei Umgestaltungsmaßnahmen ist auf die Belange des Artenschutzes zu achten. Der Einsatz von Pestizid und Düngemitteln ist gemäß der bisherigen Praxis nicht zulässig. Pfb 4 – Erhalt des großflächigen Gebüschbestandes in der öffentlichen Grünfläche Der zeichnerisch gekennzeichnete großflächige Gebüsch- und Brombeerbestand innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist zu erhalten. Begründung der Pflanzbindungen Ein neu gepflanzter Baum benötigt viele Jahre, um eine Krone zu entwickeln, die die angestrebten Funktionen Klimaregulierung, Staubbindung, Verminderung des Wasserabflusses und Lebensraum für Vögel und Insekten erfüllt. Die im Grünordnungsplan bzw. im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gekennzeichneten Einzelbäume sollen zur Erfüllung dieser Funktionen geschützt und erhalten werden. Des Weiteren dienen die Bäume der räumlichen Gliederung des Baugebiets Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 68 und der landschaftsgerechten Ortsrandgestaltung im Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum. Ergänzend zur Pflanzbindung gilt ein allgemeiner Erhaltungsgrundsatz für Bäume, die nicht durch Pflanzbindungen erhalten werden, auch dann, wenn sich im Zuge der Planung oder der Bauarbeiten die Notwendigkeit der Fällung erübrigt. In diesem Sinne wird die Fläche der Lärmschutzanlage im Kronen- und Wurzelbereich von zwei prägenden Eichen zum Schutz der Kronen- und Wurzelbereiche ausgespart. Mit dem Erhalt der großflächigen extensiv genutzten Wiesen mit vielfältigen Strukturelementen werden die Funktionen Artenschutz, Biotopschutz, Biotopentwicklung, Rückhaltung von Niederschlagswasser, mikroklimatischer Ausgleich und landschaftsgerechter Übergang zum Außenbereich in diesem Bereich aufrechterhalten. Gerade der Erhalt von Gehölz- und Gebüschstrukturen sowie der ruderalen Bereiche ist für den Artenschutz notwendig. 4.2.2 Pflanzgebote Die Pflanzgebote dienen sowohl der Verminderung der Auswirkungen der Eingriffe in die Schutzgüter Biotope/ Tiere, Boden, Wasser, Klima und Landschaft durch die Überplanung der grünordnerischen Festsetzungen in beplanten Innenbereich und der Verminderung und dem Ausgleich der Eingriffe im unbeplanten Außenbereich. Pfg 1 - Pflanzung von Laubbäumen Gemäß Planeintrag ist an den festgesetzten Standorten ein Baum zu pflanzen. Geringe Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten sowie Retentionsanlagen herzustellen. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen sind hochstämmige, standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) mit einem Mindeststammumfang von 18 cm (dreifach verpflanzt) zu verwenden. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet (WA)" sind auch die gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) festgesetzten klimaresilienten Baumarten zulässig. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich die gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) festgesetzten klimaresilienten Laubbäume (1.Ordnung) zu verwenden. Pfg 2 – Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen Die Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen sind mit ausschließlich klimaresilienten Laubbäumen zu bestellen, um den begrenzten Wurzelräumen und zu erwartenden klimatischen Herausforderungen dieser Standorte gerecht zu werden. Es sind hochstämmige, standortheimische Laubbäumen 1. Ordnung nach Pflanzliste (siehe Artenliste 1) gemäß Planeintrag oder einem Abstand von 12 – 15 m zu verwenden. Für Bäume in öffentlichen Verkehrsflächen sind offene Baumscheiben von mind. 12 m² Größe bei einer Mindestbreite von 2,5 m vorzusehen. Die Pflanzgruben sind mit mind. 1,50 m Tiefe vorzusehen. Die Pflanzung hat fachgerecht nach den jeweils geltenden DIN-Normen und Fachrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsbau Landschaftsentwicklung e.V.) zu erfolgen Die offenen Baumscheiben sind mit Sträuchern oder Grasansaat (Herkunftsregion 6) zu begrünen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 69 Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzanlagen In der durch Planzeichnung als Umgrenzung von Flächen für PKW-Stellplätze dargestellten Fläche am Baufenster WA 1.1 sind mindestens fünf mittelkronige, klimaresiliente Laubbäume (Qualität: Hochstamm, entsprechend der 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu pflanzen. Für Bäume in privaten Stellplatzanlagen sind offene Baumscheiben von mind. 12 m² Größe bei einer Mindestbreite von 2,5 m vorzusehen. Die Baumpflanzgruben sind mit mind. 1,50 m Tiefe anzulegen und mit einem Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtline) zu verfüllen. Die offenen Baumscheiben sind mit Sträuchern oder Grasansaat (Herkunftsregion 6) zu begrünen. Pfg 4: Dachbegrünung auf 80% der zulässigen Dachflächen Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind auf mindestens 80% der Gebäudegrundfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu bepflanzen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen der Dächer sind dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 2) vorzunehmen. Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Vorgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Gebäudezugängen sowie Bereichen für das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern und Kinderwägen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 30 % des jeweiligen Vorgartens beschränkt. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen (siehe 7.4.6) mit standortgerechten, überwiegend heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zwei-ach verpflanzt) und Laubbäumen der Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu bepflanzen. Die Breite von Gebäudezugängen wird auf 3 m begrenzt. Beiderseits von Gebäudezugängen ist eine Fläche von 2 m Breite für das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern und Kinderwägen zulässig. Pfg 6: Begrünung Grünflächen WA1 und der privaten Grünfläche Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Grünflächen WA 1“ dargestellten Flächen sind - mit Ausnahme von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen) im Baufeld WA 1 - als Vegetationsfläche anzulegen. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen mit standortgerechten, heimischen Sträuchern (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) anzulegen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 70 Pfg 7: Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof Die durch die Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ dargestellte Fläche ist mit Ausnahme von Wegen und Spielflächen als Vegetationsfläche anzulegen. Wege, Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind auf max. 40% der Fläche beschränkt. In der Pflanzfläche sind mindestens zwei Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu pflanzen. In der Pflanzfläche sind außerdem mindestens acht Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 2.Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu pflanzen. Die begrünbare Fläche ist mit 50% Sträuchern (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) und 50% Kräuterrasen (Herkunftsregion 6) zu begrünen. Pfg 8: Begrünung der Wohnungsgärten Die in der Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Zugängen, Terrassen und Nebenanlagen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 50 % der jeweiligen Fläche beschränkt. Auf mindestens 20% der jeweiligen Flächen sind standortgerechte, überwiegend hei-mische Sträucher (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu pflanzen. Ergänzend sind auch schwachwachsende Obstbäume zulässig. Pfg 9: Begrünung nicht überbaubarer Grundstücksflächen mit Rasenansaat Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahrten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie der Stellplätze als Vegetationsfläche mit Rasenansaat (autochthone Saatgutmischung, Herkunftsregion 6) zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Pfg 10: Begrünung der Überdachung von Nebenanlagen mit Kletter- und Rankpflanzen Fahrradabstellanlagen, permanente Müllsammelanlagen sowie Gerätelagerräume/-flächen sind vollständig mit Kletter- und Rankpflanzen gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 3) zu begrünen. Pfg 11: Begrünung des Lärmschutzwalls In der durch Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ dargestellten Fläche sind Lärmschutzwälle bzw. die vertikalen Flächen an Lärmschutzwänden beidseits zu begrünen. Innerhalb der durch die Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ dargestellten Fläche ist eine Fläche von min. 615 m² mit standortgerechten, heimischen Sträuchern gemäß Pflanzliste (siehe Artenliste 1) zu bepflanzen. Die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen eines Lärmschutzwalls bzw. die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen neben Lärmschutzwänden ist mit mindestens 0,2 m Oberbodenmaterial (Qualität: Humushaltig, steinfrei, kulturfähig, unbelastet) abzudecken. Des Weiteren sind Lärmschutzwände oder Gabionenwände zum Lärmschutz mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen (siehe Artenliste 3) Pfg 12: Begrünung der entsiegelten Fläche des Mafalda-Standorts Die entsiegelten und rekultivierten Flächen der AWO-Tagesgruppe Mafalda (Entsiegelung s. MN 5) sind als extensive Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Es ist Saatgut der Herkunftsregion 6 zu Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 71 verwenden. Der Einsatz von Pestizid und Düngemitteln ist gemäß der bisherigen Praxis nicht zulässig. Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Als Fläche für den Ausgleich des Eingriffs in die gesetzlich geschützte Feldhecke ist die Fläche zwischen Lärmschutzwall und Bahnanlagen innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen, sodass die bestehende Feldhecke nach Westen erweitert wird. Es sind heimische, standortgerechte Sträucher und Bäume bis max. 2. Ordnung zu pflanzen. Die Artenzusammensetzung soll sich an der bestehenden Feldhecke orientieren. Begründung der Pflanzgebote Bäume dienen der Gestaltung des Ortsbilds und binden die Bebauung visuell in die Landschaft ein. Zudem wird die Sonneneinstrahlung durch den Schattenwurf des Blattwerks abgeschirmt und damit die Erwärmung von Straßen und Fassaden reduziert. Baumpflanzungen an Straßen und auf der Tiefgarage werden durch entsprechend dimensionierte Baumscheiben und drei Öffnungen mit jeweils ca.12 m 2 Fläche für die Aufnahme von Baumquartieren innerhalb der Gemeinschaftsfläche ermöglicht. Die Begrünung nicht überbaubarer und nicht überbauter Grundstücksflächen dient der gestalterischen Qualität im Planungsgebiet, beeinflusst positiv das Mikroklima und erhöht das Versickerungspotential des Gebiets. Die Dachbegrünung dient dem Ausgleich von Temperaturschwankungen und verhindert somit ein schnelles Aufheizen der Dachflächen am Tag und verringert die nächtliche Wärmeabstrahlung. Begrünte Dächer speichern Niederschlagswasser, bringen einen Teil davon durch Verdunstung vorzeitig in den atmosphärischen Wasserkreislauf zurück und lassen das Überschusswasser erst zeitverzögert abfließen. Die Dachbegrünung ist zudem ein elementarer Bestandteil des vorliegenden Regenwasserkonzepts (s.u.). Auf der zu entsiegelnden Fläche des ehemaligen Standorts der Mafalda Tagesgruppe sollen extensive Wiesenflächen entwickelt werden, die sich in die bereits bestehende Wiesenfläche der öffentlichen Grünfläche eingliedern. Durch die Anlage von zwei Baumgruppen soll die Gehölzreihe entlang der Straße verlängert werden und sich allmählich nach Osten zur offenen Wiesenfläche und der bestehenden Baumreihe auflichten. Da ein zeitgleicher Neubau und Rückbau nicht möglich ist, können diese Maßnahmen erst nach dem Umzug der Tagesgruppe in den Neubau umgesetzt werden. Allgemeine Hinweise zur Ausführung Die mit Pflanzbindung belegten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Insbesondere während der Bauphase sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen (DIN 18920) vor mechanischen Beeinträchtigungen zu schützen. Der Wurzelraum der Bäume ist vor Befahrung zu sichern. Ausfälle sind mit gleicher Art und Qualität entsprechend der Pflanzliste im Anhang nachzupflanzen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 72 Die als Pflanzgebote festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Zur Verwendung kommende Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen (DIN Norm) entsprechen und fachgerecht eingebaut werden. Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Ansaaten sind standortheimische Arten und Sorten bzw. regionale Saatgutmischungen der Herkunftsregion 6 zu verwenden. Auf extremstandorten an Straßen kann auf klimaresiliente Arten gemäß Artenliste zurückgegriffen werden. 4.2.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft MN 1 - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen, dazu gehören insbesondere Zugänge, Zufahrten, Wege, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie öffentliche und private Stellplätze und ihre Zufahrten. Für die Begrünung von Rasenfugen ist eine autochthone Saatgutmischung aus der Herkunftsregion 6 zu verwenden. MN 2 – Überdeckung der Tiefgarage Alle nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind zu überdecken und entweder als Wege, Aufenthaltsflächen, Fahrradabstellanlagen, Feuerwehrzufahrten und Rettungsflächen zu befestigen oder zu begrünen zu gestalten. In den Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind mindestens die oberen 0,30 m aus Oberbodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. In der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind darüber hinaus die Bereiche für Anpflanzungen von Sträuchern mit einem Erdaufbau von mindestens 0,70 m und die Bereiche für die Anpflanzung von Bäumen mit einem Erdaufbau von mindestens 1,20 m Oberbodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. Falls Bodenmaterial aus der derzeitigen unbebauten Grünfläche zur Herstellung der Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ verwendet werden soll, muss für die Herstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht durch bodenschutzrechtliche Untersuchungen sichergestellt werden, dass es sich um unbedenkliches Bodenmaterial handelt. Die Untersuchungen sind im Rahmen des Bodenmanagementkonzepts vorab mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, abzustimmen. MN 3 – Anlage der Retentionsflächen Retentionsflächen sind mit Rasen (Herkunftsregion 6) zu überdecken. Die Oberbodenschicht innerhalb der Retentionsmulden muss eine Mächtigkeit von mindestens 30 cm aufweisen. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten ist sicherzustellen. Die notwendigen Abstände der Muldensohle zum Grundwasser sind einzuhalten. Die Retentionsflächen dürfen nicht unterbaut werden. Zeichnerisch festgesetzte Bäume in Retentionsflächen sind auf inselartigen Erhöhungen anzulegen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 73 MN 4 – Entsiegelung des ehemaligen Mafalda-Standortes In der durch die Planzeichnung dargestellten Fläche sind die bestehenden Gebäude und Anlagen zurückzubauen. Der vorhandene Wall ist beim Rückbau der Mafalda abzutragen und die Fläche einzuebnen. Die Fläche ist fachgerecht zu entsiegeln und zu rekultivieren. Es ist Boden in einer Mächtigkeit von min. 0,50 m aufzutragen, die oberen 0,30 m des aufzutragenden Materials sind aus Oberbodenmaterial herzustellen. Es ist steinfreies, kulturfähiges, unbelastetes Material zu verwenden. MN 5 – Sicherung von Eidechsenhabitaten Die bestehende Steinsitzecke in der südöstlichen Ecke des Geltungsbereiches (an der Gabelung des Anlagenweges) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten. Begründung der MN-Maßnahmen Durch die Ausführung mit wasserdurchlässigen Belägen wird der Anteil der vollversiegelten Flächen verringert und der Abfluss des Oberflächenwassers reduziert. Die Flächen stehen damit eingeschränkt für die Versickerung und Retention von Regenwasser zur Verfügung. Daher ist diese Maßnahme sowohl für das Grundwasser als auch für die Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserhaushalt" von Bedeutung. Retentionsflächen und Dachbegrünung sind wichtige Bausteine der vorliegenden Regenwasserkonzeption, um das gesamte anfallende, nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser im Gebiet zurückzuhalten und zu verdunstet, zu versickert oder nur gedrosselt in das Regenwasserkanalnetz abzuleiten. Auf Grund der geringen Durchlässigkeit der vorliegenden Bodenschichten sind hierfür spezifische und passend dimensionierte Maßnahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung umzusetzen. Eine gezielte Versickerung kann nur außerhalb der Altlastenflächen erfolgen. Die Entsiegelung und Rekultivierung der Fläche des ehemaligen Mafalda-Standortes ist nach der Arbeitshilfe der LUBW 108 durch eine Entfernung der Versiegelung, einer Tiefenlockerung und dem Auftrag von Oberboden fachgerecht durchzuführen. So können die Bodenfunktionen im Naturhauhalt wiederhergestellt werden. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach der Verlegung der Tagesgruppe durchzuführen. Im Sinne des Artenschutzes wird mit dem Erhalt der Steinsitzgruppe der Erhalt von Eidechsenhabitaten angestrebt. 4.3 Externe Ausgleichsmaßnahme Das in der Eingriff-Ausgleichs-Bilanz ermittelte Defizit für Biotope, Boden und Kima wird durch eine externe Maßnahme schutzgutübergreifend ausgeglichen. Die Erarbeitung und Umsetzung der dafür vorgesehenen Waldgestaltungsmaßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ erfolgt durch das Forstamt der Stadt Karlsruhe in Absprache mit dem Amt für 108 LUBW, 2012 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 74 Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe. Die Sicherung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Laut Managementplan des FFH-Gebietes ist im betroffenen Areal u.a. eine Entwicklungsmaßnahme zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung festgesetzt. Im Bestand ist die Fläche im Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16 (s. Abbildung 9 und Abbildung 10) im Managementplan des FFH-Gebiets als FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald kartiert. Außerdem als Lebensstätte des Hirschkäfers (1083-4). Aufgrund von Trockenschäden befindet sich der Altbestand in Auflösung. Die ca. 20-jährige Verjüngung besteht zu großen Teilen aus Spätblühender Traubenkirsche (Prunus serotina) in Lücken und auf Freiflächen gibt es größere Bestände der Goldrute (Solidago canadensis), beides Neophyten. Als Zielzustand wird ein Hainsimsen-Buchenwald mit lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung ohne nennenswerten Neophytenanteil angestrebt. Die Größe der Maßnahmenfläche beträgt ca. 15.000 m 2 . Folgende Maßnahmen sind erforderlich: Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke) Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen (Quelle: Forstamt Stadt Karlsruhe, Waldökologie und Waldnaturschutz, ergänzt durch PLANUNG+UMWELT) Abbildung 9 Lage der externen Ausgleichsfläche (Stadtplanausschnitt) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 75 (Quelle: Forstamt Stadt Karlsruhe, Waldökologie und Waldnaturschutz, ergänzt durch PLANUNG+UMWELT) Abbildung 10 Lage der externen Ausgleichsfläche (Luftbild) 4.4 Maßnahmen für Tiere und den Artenschutz Im Rahmen der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung werden Maßnahmen als notwendig erachtet um keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung in der Bau- Anlagen- und Betriebsphase können innerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt werden. Eine externe Kompensation ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Für eine detaillierte Ausführung wird auf das Gutachten verwiesen. 109 Die im Gutachten lediglich empfohlenen Maßnahmen, die nicht erforderlich sind, um das Eintreten von Verbotstatbeständen zu verhindern (s. Kap. 2.16) aber dennoch für den Artenschutz als sinnvoll erachtet werden, wurden in die grünordnerischen Festsetzungen integriert. Maßnahmen in/ vor der Bauphase Vor jeder Baumaßnahme sind durch einen Fachgutachter der ökologischen Baubegleitung die Flächen, Gebäude und Gehölze zu prüfen, ob die Baufläche frei ist von Tieren, insbesondere von besonders und streng geschützten Arten. Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umsetzung TV.1 Bauarbeiten, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Gehölze, Gebäudenischen) der Vögel betreffen, werden außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten durchgeführt, d.h. Bauzeit/ Gehölzrodung 109 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Fläche Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16, Flurstück 3620/22703, Gesamtfläche ca. 1,5 ha Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 76 zwischen 1. Oktober und 28. Februar. TV.2 Anbringung von 10 Nisthilfen für Höhlenbrüter (insbesondere Star und Haussperling) im umliegenden Gehölzbestand nach Abriss der und deren Pflege für die Zeit der Bauphase. Für die Anbringung geeignet sind die Bäume auf den Parkplätzen entlang der Woerishofferstraße, die Einzelbäume im Südwesten in der Nähe der Schrebergärten und die Gehölzbestände östlich des Planungsgebiets. Diese Maßnahme ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zeitnah auszuführen. Die Nisthilfen sind bis 1 Jahr nach Fertigstellung der Gebäude (inkl. Maßnahme TV.3) regelmäßig im Winter zu kontrollieren und zu leeren. Mit Gebäudeabriss, bis 1 Jahr nach Fertigstellung der Gebäude TR.2 Vor Baumaßnahmen und während der Bauphase ist ein Folienschutzzaun aufzustellen, um ein Einwandern von Eidechsen in die Baustelle und somit eine unbeabsichtigte Tötung zu verhindern. Erforderlich ist u.a. ein Zaun unmittelbar südlich der geplanten Lärmschutzeinrichtung zum Schutz der Tiere im Bereich der Bahngleise. Der genaue Verlauf des Zauns wird durch eine ökologische Baubegleitung konkretisiert. Vor den Baumaßnahmen/ Während der Bauzeit TR.3 Die Zaun- und Mauereidechsen im Eingriffsbereich müssen abgefangen und in die angrenzenden Bereiche (entlang der Bahnlinie, Grünflächen östlich und westlich des Planungsgebiets) umgesiedelt werden. Die Umsiedlung erfolgt vor Beginn der Arbeiten während der Aktivzeit der Eidechsen im März/ April bzw. August/ September. Das Abfangen der Eidechsen ist von einer herpetologischen Fachkraft durchzuführen. Vor Beginn von Erschließung und Freiflächengestaltung (März/ April bzw. August/ September) TR.6 Vor Errichtung der Lärmschutzwand wird die entsprechende Fläche gerodet und großflächig mit dunkler Folie abgedeckt, sodass die dort lebenden Eidechsen sich während Bauarbeiten nicht auf der Fläche aufhalten. Dies erfolgt während der Aktivzeit der Eidechsen. Vor der Baumaßnahme ist die Fläche auf Eidechsenbesatz zu prüfen, ggf. sind vorhandene Tiere abzufangen und auf die Südseite des Schutzzauns umzusiedeln. Die Vorgehensweise ist mit einer ökologischen Baubegleitung abzustimmen (März/ April bzw. August/ September). Vor Errichtung Lärmschutzwand März/ April bzw. August/ September) TF.1 Bauarbeiten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen betreffen, werden außerhalb der Fortpflanzungs- und Wochenstubenzeit durchgeführt (1. Oktober bis 28. Februar). Dies betrifft den Abriss der vier großen Wohnblöcke sowie die Rodung von Höhlenbäumen und anderen Gehölzen mit abstehenden Rindenstrukturen, die als Tagesverstecke geeignet sind. Gehölzrodung TV = Maßnahmen für Vögel, TR = Maßnahmen für Reptilien, TF = Maßnahmen für Fledermäuse Maßnahmen nach Bauausführung und bei der Freiflächenplanung Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umsetzung TV.3 An neuen Gebäuden, umliegenden Bäumen und Nebenanlagen sind Nisthilfen anzubringen. Pro Gebäude sind 4 Nisthöhlen und 1 Halbhöhle anzubringen und dauerhaft zu sichern. Geeignet sind auch Einbausteine, die in die Fassade integriert werden. Möglich ist auch die Anbringung von Nisthilfen an Fahrrad- und Müllhäuschen (vorzugsweise die Sperlingskästen), an den umliegenden großkronigen Bäumen (nicht an kleinen neugepflanzten) und an Aufzugsüberfahrten auf den niedrigeren Wohngebäuden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Nisthilfen nicht ganztägig in der prallen Sonne hängen, nicht auf der Wetterseite (SW) hängen und es hineinregnet, und nicht von Katzen erreicht werden können. Bauausführung TR.5 Schaffung und Erhaltung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen im Rahmen der Grünplanung (z.B. südexponierte Steinmauern, Freiflächenplanung, Entspricht MN 5, Pfb 3 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 77 Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umsetzung Gehölzrandstrukturen, Flächen mit Ruderalvegetation). Eine künstliche Schaffung von Eidechsenersatzhabitaten wie die Aufschüttung von Steinhaufen ist nicht erforderlich. Die Habitatstrukturen sind in die Nutzung zu integrieren. und Pfb 4 TR.7 Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegetation beidseits der Lärmschutzeinrichtung, sodass weiterhin Versteckmöglichkeiten für Eidechsen bestehen. Freiflächenplanung, Entspricht Pfb 2, Pfg 11, Pfg 13 TR.8 Ausgestaltung der Lärmschutzwand mit kleinen Öffnungen am Boden, um Durchgängigkeit für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) zu gewährleisten und eine Barrierewirkung zu verhindern. Zulässig ist auch die Ausgestaltung mit Gabionen, die für Mauereidechsen (und Kleinsäuger) keine Barriere darstellen. Freiflächenplanung TF.4 Anbringen von einem Ersatzquartier je Gebäude (z.B. Fassadeneinbaukästen) an den Neubauten zur Sicherung von Quartiermöglichkeiten für Gebäudefledermäuse. Bauausführung T.1 110 Für die künftige Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu wählen, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich aufweisen. Die Verwendung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) für die Beleuchtung der Straßen- und Verkehrsflächen wird ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm. Hierzu bietet sich der Einbau von LED- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen an, mit nach unten gerichteten insektendichten Lampengehäusen, die kein Streulicht erzeugen. Es ist ein vollständige gekapseltes Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu verwenden. Betrieb TV = Maßnahmen für Vögel, TR = Maßnahmen für Reptilien, TF = Maßnahmen für Fledermäuse, T = Maßnahmen für Tiere allgemein 4.5 Weitere Maßnahmen 4.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit Schutz der Bevölkerung Durch die Wahl und den Nachweis entsprechender Fahrtrouten für den Baustellenverkehr sind nachteilige Auswirkungen auf die Bevölkerung zu vermeiden. Artenschutz Nachfolgend aufgelistete Maßnahmen des Artenschutzes (s. Kap. 4.4) beziehen sich auf die Bauausführung und sind zu berücksichtigen: - TR.2: Folienschutzzaun während der Bauzeit - TR.3: Abfangen der Zaun- und Mauereidechsen - TR.6: Vergrämung der Eidechsen vor Errichtung der Lärmschutzwand 110 Die Maßnahme T.1 wurde von PLANUNG+UMWELT hinzugefügt und durch das Stadtplanungsamt Karlsruhe ergänzt. Sie nicht Bestandteil des Gutachtens des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, 2018. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 78 - TV.1, TF.1: Bauarbeiten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Gehölze) der Vögel und Fledermäuse betreffen, müssen außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten, also zwischen Oktober und Ende Februar, durchgeführt werden. Bodenschutz/ Bodenmanagement - Aufgrund der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial, Rekultivierung des Gebäudes der Tagesgruppe Mafalda etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit diesem abzustimmen. - Dem Schutz des unbelasteten Oberbodens ist eine hohe Priorität einzuräumen. Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“). - Aushubmaterial, welches der bei der Herstellung oder Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist abfallrechtlich zu untersuchen. Belastetes Aushubmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. - Für den anfallenden Oberboden und für die sonstigen anfallenden Aushubmassen ist zu prüfen, ob und wie ein Wiedereinbau vor Ort möglich ist. - Sofern für den Aushub keine Verwendungsmöglichkeiten bestehen, ist vor einer eventuellen Deponierung zu prüfen, ob sonstige Möglichkeiten der Wiederverwendung bestehen. Die BBodSchV (§12) sowie Heft 10 des Umweltministeriums Baden-Württemberg,111 und Heft 24 der LUBW112 und die DIN 19731 sind zu beachten. Hinweise zum Bodenaushubmanagement liefert auch das Heft „Bodenaushub ist mehr als Abfall“113. - Während der Bauphase darf zur Vermeidung von Bodenverdichtung außerhalb der zur Bebauung vorgesehenen Flächen ein Befahren mit schweren Baumaschinen nur bei geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen stattfinden. Nach Möglichkeit sollte der Baustellenverkehr daher nur auf bereits befestigten Wegen oder auf den Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, stattfinden. Gleiches gilt für Baustelleneinrichtungen. - Nicht vermeidbare Bodenverdichtungen sind nach Abschluss der Baumaßnahme tiefgründig zu lockern. DIN 18915 (Bodenarbeiten) ist anzuwenden. Schutz von Wasser und Boden vor Verunreinigungen - In der Bauphase sind Boden und Grundwasser vor Schadstoffeintrag zu schützen, Baustellenabwässer werden aufgefangen und entsorgt. Das Warten, Reinigen und Betanken der Baustellenfahrzeuge darf nur auf geeigneten Flächen erfolgen. - In Bereichen tiefer Einbindungen in den Untergrund, insbesondere dort, wo tiefer eingebunden werden soll als im Zuge des ingenieurgeologischen Gutachten erkundet, sind zur 111 UM, 1994 112 LUBW, 2012 113 LfU, 1999 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 79 Bauantragstellung zusätzliche Erkundungen einzuholen, die auch Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser beinhalten. - Jegliche Maßnahme, die das Grundwasser berühren könnte, ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Karlsruhe rechtzeitig anzuzeigen. - Die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebiets „Kastenwört“ ist zu beachten. - Eine Ökologische Baubegleitung/ Bodenbaubegleitung wird auf Grund der Empfindlichkeit des Grundwassers empfohlen. Diese wird in der Bauausführungsplanung näher geregelt. Denkmalschutz Trotz unbekannter Funde ist es im Altsiedelland nicht auszuschließen, dass kulturhistorisch bedeutsame Bodendenkmale aufgeschlossen werden können. Dies ist im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Sollten Funde gemacht werden, ist der Bau zunächst einzustellen und der Fund unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Stadt Karlsruhe anzuzeigen (§ 20 DSchG). Baumschutz Baumschutzmaßnahmen sind fachgerecht nach DIN 18920 und RAS-LP 4 sowie den Richtlinien zum Schutz von öffentlichen Bäumen bei Baumaßnahmen durchzuführen 4.5.2 Maßnahmen und Hinweise zur Minimierung der Grundwassergefährdung Zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete zu berücksichtigen. Auf die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung „Kastenwört“ 114 wird hingewiesen. In Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe ist folgendes zu beachten: Bauphase In der Bauphase ist der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in Boden und Grundwasser durch folgende Maßnahmen zu verhindern. - Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Betankungslager müssen entsprechend der AwSV (2017)115 gestaltet sein, um einen Stoffeintrag zu verhindern; - Die Abwasserentsorgung der Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigte muss fachgerecht über einen Anschluss zur Kanalisation geregelt werden; - Bei der Verwendung von Schmierstoffen (Verlustschmierung, Schalöle) muss die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung beachtet werden; - Beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Parkplätzen und sonstigen Verkehrsflächen ist nach RiStWag (2016) vorzugehen; 114 Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der geplanten Wassergewinnungsanlage Kastenwört vom 1. August 1996 115 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 80 - Es wird empfohlen, die Baumaßnahme in Jahreszeiten mit zu erwartenden Niedrigwasserständen durchzuführen. Diese liegen in der Regel in den Monaten zwischen August und November; - Es wird darauf hingewiesen, dass für die Trockenlegung der Baugrube mittels Grundwasserhaltung eine wasserrechtliche Erlaubnis der Behörde erforderlich ist. Anlagenphase Von den Anlagen (Gebäude und Flächen) dürfen keine wassergefährdenden Stoffe ausgehen, der Versiegelungseffekt muss vermindert werden und Wasserrückhaltesysteme sind zu installieren. Folgendes ist zu beachten: - Verwendung von nicht auswasch- oder auslaugbaren und wassergefährdenden Materialien, insbesondere beim Bau von Verkehrsanlagen und Lärmschutzwällen sowie für Aufschüttungen; - Die Art der Flächenbefestigung muss dem zu erwartenden Schadstoffpotential entsprechen; - Wasserdurchlässige Flächenbefestigungen sind zu bevorzugen; - Unbeschichtete Metalldachflächen oder Dachinstallationen aus Zink, Kupfer oder Blei sind gemäß DVGW 116 Information Wasser Nr. 87 (2016) nicht zu verwenden; - Bei der Errichtung/ Erweiterung von Abwasserkanälen/ Abwasserleitungen ist das DWA 117 Arbeitsblatt A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden; - Zur Anlage von Versickerungseinrichtungen ist eine Genehmigung der Wasserschutzbehörde erforderlich. Betriebsphase In der Betriebsphase soll möglichst sämtliches Niederschlagswasser vor Ort versickert werden. Auf die Handlungsempfehlungen und technischen Regelwerke von DWA118 und LfU119 wird verwiesen. - Beim Betrieb von Abwasserkanälen/ Abwasserleitungen ist die DWA A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden. - Wassergefährdende Stoffe (z.B. Heizöl) außerhalb landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung sind nach § 53 WG so zu lagern, zu verwenden oder zu behandeln, dass eine Verunreinigung oder nachteilige Veränderung der Gewässer auszuschließen ist. - Die notwendigen Vorkehrungen zum Grundwasserschutz bei der Beseitigung von Straßenoberflächenwasser sind gemäß VwV bzw. den „Technischen Regeln zu Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser“ in der jeweiligen Fassung einzuhalten. - In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstoffreinheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich. 116 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) 117 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V (DWA) 118 DWA, 2007 und DWA, 2005 119 LfU, 2005 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 81 4.5.3 Konzeption zum nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser In der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ ist laut der gültigen Rechtsverordnung eine Bebauung nur im Einklang mit den Belangen der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutzes zulässig. Unbelastetes Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – ist in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Grundsätzlich ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens gering und geeignete Maßnahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung (z.B. Mulden, Mulden-Rigolen-Systeme) sind zu ergreifen. Spätestens zum Bauantrag/ zur Kenntnisgabe ist ein Nachweis zur Niederschlagswasserbehandlung vorzulegen. Die zusätzlichen Hinweise in Kap. 4.5.2 zur Verminderung des Risikos der Grundwassergefährdung und die Satzung des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ sind zu beachten. Auf Grundlage der Planung und der Grundsätze der Stadt Karlsruhe – Vorgaben zum Umgang mit dem anfallenden Regenwasser wurde ein Regenwasserkonzept erstellt, 120 dessen Komponenten in die grünordnerischen Festsetzungen aufgenommen wurden: - Extensive Dachbegrünung (Pfg 4) - Anlage von Retentionsflächen auf privaten Flächen (Wohngebiet und private Grünfläche, Pfg 6 und MN 3) - Wasserdurchlässige Überdeckung der Tiefgarage mit Bodenmaterial und Dränschicht sowie (MN 2, MN 1) Ergänzend werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Erweiterung der extensiven Dachbegrünung zu einer Retentionsdachbegrünung - Installation von (Retentions-)Zisternen Hinweise Unter dem Aspekt des Schadstoffrückhalts muss die Versickerung über den bewachsenen Boden sichergestellt werden. Die im Baufeld anstehenden heterogenen Auffüllungen sind hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit von kf < 10- 6 m/s für eine Versickerung ungeeignet, sodass unabhängig von den Witterungsverhältnissen, eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers i.d.R. nicht mehr möglich ist. Generell sind flächige Versickerungseinrichtungen wie Mulden oder Rigolen zu bevorzugen. 121 Das Gutachten zur Baugrunderkundung empfiehlt einen Bodenaustausch bis zum Erreichen der geeigneten Kiese/ Sande oder lokale hydraulische Kurzschlüsse in gewissen Rastern, um durchlässige Bereiche zu schaffen. Der Abstand der Beckensole zum MHGW von 111,85 m NHN ist einzuhalten 122 , wobei die ungesättigte Versickerungszone mindestens 1 m betragen muss. Bei der Dimensionierung und dem Betrieb der Versickerungsanlagen- und Einrichtungen wird auf die technischen Regeln der DWA A138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen“ zur Versickerung von Niederschlagswasser“ verwiesen. Gemäß dem Leitfaden „Naturverträgliche Regenwasser- 120 AG Freiraum, 2019 121 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 122 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 82 bewirtschaftung“ 123 ist eine gezielte Versickerung auf Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen auszuschließen. Die Maßnahmen sind mit der unteren Wasserschutzbehörde abzustimmen und bedürfen, laut Gutachten, im hier vorliegenden Fall einer Genehmigung. 124 4.5.4 Ökologische Baubegleitung Für die fachliche Begleitung der Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kap. 4.2), zum Artenschutz (Kap. 4.4) sowie zum Wasser- und Bodenschutz (Kap. 4.5.1) ist eine ökologische Baubegleitung zu empfehlen. 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 5.1 E-A-Bilanz Pflanzen/ Tiere Der Kompensationsbedarf für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt wird anhand der Biotopausstattung des Gebiets berechnet. Der Bilanzwert der Biotope vor dem Eingriff wird durch die Ökopunkte des Feinmoduls (Biotopwert) ermittelt. Der Bilanzwert der Biotope nach Ausführung der Planung ergibt sich aus den Ökopunkten des Planungsmoduls (Planungswert). 125 Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus der Gegenüberstellung des Biotopwerts im Ausgangszustand (Null-Fall unbeplanter Außenbereich und beplanter Innenbereich, Tabelle 2 und Tabelle 3) und im Planungszustand (Plan-Fall, Tabelle 4 und Tabelle 5). Tabelle 2 Bewertung Biotope vor dem Eingriff Biotoptyp nach LUBW Nr. nach LUBW Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich Rohboden 21.60 4 3.930 15.720 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte beeinträchtig 33.41b 10 339 3.390 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 4.245 55.185 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte artenreich 33.41a 15 1.672 25.080 ÖP Trittrasen 33.71 4 134 536 ÖP Zierrasen 33.80 4 85 340 ÖP Nitrophytische Saumvegetation (auch unter Baumgruppen) 35.11 10 221 2.210 ÖP Brennnessel-Bestand 35.31 8 368 2.944 ÖP Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 15 695 10.425 ÖP Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 11 3.560 39.160 ÖP 123 Ministerium für Umwelt und Verkehr, Baden-Württemberg, 1999 124 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 125 ÖKVO – BW, 2010 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 83 Biotoptyp nach LUBW Nr. nach LUBW Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Feldgehölz 41.10 15 14 210 ÖP Feldgehölz, beeinträchtigt 41.10b 14 511 7.154 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte 41.22 16 1.090** 17.440 ÖP Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 16 1.296 20.736 ÖP Brombeer-Gestrüpp 43.11 9 523 4.707 ÖP Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten (Zierstrauchanpflanzung) 44.12 6 116 696 ÖP Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 1 186 186 ÖP Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 402 402 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 1 183 183 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz bewachsen 60.22b 2 70 140 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 2 946 1.892 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter bewachsen 60.23b 3 134 402 ÖP Unbefestigter Weg oder Platz 60.24 3 356 1.068 ÖP Grasweg 60.25 6 46 276 ÖP Zwischensumme unbeplanter Außenbereich 21.122 m 2 210.482 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989) Verkehrsgrün; Zierrasen 33.80 4 1.686 6.744 ÖP Fläche für die Landwirtschaft; Acker 37.10 4 25 100 ÖP Immissionsschutzflächen mit Pflanzgebot; Feldhecke mittlerer Standorte, Beimischung nicht-heimischer Gehölze 41.22 14 3.421 47.894 ÖP Rad- und Gehweg; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 718 718 ÖP Bahnanlage, Gleisbereich 60.30 2 262 524 ÖP Zwischensumme "GE Großoberfeld Änderung" 6.112 m 2 55.980 ÖP Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991) Öffentliche Grünfläche als Lärmschutzwall Immissionsschutz; Zierrasen 33.80 4 1.030 4.120 ÖP WA, ohne Baufenster, von Bebauung freizuhalten, 1 Baum 500m 2 ; Zierrasen 33.80 4 780 3.120 ÖP Öffentliche Grünfläche; Zierrasen 33.80 4 213 852 ÖP Fahrbahn; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 585 585 ÖP Gehweg; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 95 95 ÖP Gemeinschaftsstellplätze; Gepflasterte Straße oder Platz, begrünbar 60.22 2 744 1.488 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 84 Biotoptyp nach LUBW Nr. nach LUBW Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Kleine Grünfläche mit Pflanzgebot 1 Baum 500m 2 ; Baumscheibe 60.50 4 271 1.084 ÖP Zwischensumme "Oberreut Feldlage III" 3.718 m 2 11.344 ÖP Gesamtsumme Biotope Bestand ∑ 30.952 m 2 ∑ 277.896 ÖP *Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 **Durch die getrennte Bewertung von Festsetzungen im beplanten Innenbereich und tatsächlichem Bestand im unbeplanten Außenbereich wird der Berechnung der Ökopunkte nur die Fläche der Feldhecke im unbeplanten Außenbereich zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des flächenäquivalenten Ausgleichs wird jedoch der tatsächliche Bestand bewertet (s. Tabelle 7). Tabelle 3 Bewertung der Bäume vor dem Eingriff Biotoptyp Bäume Anzahl Wert nicht-heimische Bäume auf geringwert. Biotoptypen (4 ÖP pro cm StUmfang) Wert Bäume auf mittelwert. Biotoptypen (6 ÖP pro cm StUmfang) Wert Bäume auf geringwert. Biotoptypen (8 ÖP pro cm StUmfang) Bilanzwert (ÖP)*** Unbeplanter Außenbereich* Baumgruppe 45.20 10 - 6.252 - 6.252 ÖP Einzelbäume 45.30 40 600 28.866 2.264 31.730 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989)** Einzelbäume 45.30/ Alleebäume 45.10 22 - 11.220 - 10.956 ÖP Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991)** Einzelbäume 45.30/ Alleebäume 45.10 27 - - 18.360 17.928 ÖP Einzelbaum 45.30 flächiges Pflanzgebot 1 - 510 - 498 ÖP Gesamtsumme Bäume Bestand 100 ∑ 67.364 ÖP Anzahl der in der Abrissgenehmigung berücksichtigten Bäume, die quantitativ zu ersetzten sind: 5 * Die Bewertung des Baumbestands erfolgt nach der ÖKVO und dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. Für Einzelbäume, Baumgruppen und Alleebäume wurde im Rahmen der Baumkartierung 2017/2018 der Stammumfang aufgenommen. Die Bewertung der Bäume in den Biotopen Feldgehölz/Feldhecke erfolgt über die flächige Bewertung der entsprechenden Biotope (s. Tabelle Biotopbewertung). ** Der Stammumfang der Bäume des beplanten Innenbereichs zum Zeitpunkt der Pflanzung ist nicht näher festgesetzt. Zur Berechnung des Baumwertes wird von einem Stammumfang von 18 cm zum Pflanzzeitpunkt und einem Zuwachs von 65 cm in 25 Jahren ausgegangen. Im Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" sind die zeichnerischen Festsetzungen der Bäume mehrheitlich auf Grünflächen mit mittlerer Bedeutung, im Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" auf Verkehrsgrünflächen bzw. kleinen Grünflächen mit geringer Bedeutung. ****Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 85 Bewertung der Biotope und Bäume im Plan-Fall Tabelle 4 Bewertung der Biotope nach dem Eingriff Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop -Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Öffentliche Grünfläche Erhalt und Anlage von extensiven Wiesenflächen Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 8.031 104.403 ÖP Pfb 3 Pfb 12 Erhalt Gehölze/ Baumgruppen Nitrophytische Saumvegetation 35.10 12 124 1.488 ÖP Pfb 3 Erhalt von Feldgehölzen Feldgehölz 41.10 14 382 5.348 ÖP Pfb 1 Pfb 3 Erhalt geschützte Feldhecke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 17 1.023 17.391 ÖP Pfb 2 Ausgleich Feldhecke Ausgleich Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 14 590 8.260 ÖP Pfg 13 Erhalt Brombeer-Gebüsch Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 236 3.304 ÖP Pfb 4 Erhalt Brombeer-Gestrüpp Brombeer-Gestrüpp 43.11 9 523 4.707 ÖP Pfb 4 Mindestens begrünte Fläche Lärmschutzwall Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 615 8.610 ÖP Pfg 11 Sonstige begrünte Fläche Lärmschutzwall Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 340 4.420 ÖP Pfb 3 Pfb 12 Teilversiegelte Fläche des Lärmschutzwalls (Gabionen) Teilversiegelte Fläche, begrünt 60.22 2 310 620 ÖP Begrünung des Anteils der entsiegelten Fläche des ehemaligen Mafalda Standorts innerhalb der öffentlichen Grünfläche Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 352 4.576 ÖP Pfg 12 MN 4 Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.526 m 2 163.127 ÖP Private Grünfläche (inklusive Anteil der entsiegelten Fläche des ehemaligen Mafalda-Standorts) Retentionsfläche Intensivrasen 33.61 6 704 4.224 ÖP MN 3 Pfg 6 Fläche mit heimischen Gehölzen Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 306 4.284 ÖP Pfg 6 Zwischensumme private Grünfläche 1.010 m 2 8.508 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen Planstraße und Fuß- und Radwege Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 2.335 2.335 ÖP Öffentliche Stellplätze entlang Planstraße Gepflasterte Straße/ Platz, begrünbar 60.22 2 727 1.454 ÖP MN 1 10 +1 Pflanzinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stellplätzen** Baumscheibe 60.52 4 132 528 ÖP Pfg 2 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.194 m 2 4.317 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 86 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop -Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Allgemeines Wohngebiet Bebaubare Grundstücksfläche GRZ I 0,37 Bebaubarer Fläche GRZ I 0,37 Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 1 5.262 5.262 ÖP Wohnungsgärten (auf der Tiefgarage) Versiegelter Anteil Wohnungsgärten max. 50% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 423 423 ÖP MN 2 Wohnungsgärten begrünt min. 50 % 20% heimische Sträucher 42.20 14 85 1.190 ÖP Pfg 8 80% Rasen 33.61 6 338 2.028 ÖP Pfg 8 Gemeinschaftsfläche (auf der Tiefgarage) Versiegelter Anteil Gemeinschaftsfläche max. 40% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 384 384 ÖP Pfg 7 MN 2 Gemeinschaftsfläche begrünt mind. 60% inklusive 3 x 12 m 2 Pflanzfläche für Bäume 50% Sträucher 42.20 14 288 4.032 ÖP Pfg 7 50% Intensivrasen 33.61 6 288 1.728 ÖP Pfg 7 Sonstige Oberfläche der Tiefgarage Teilversiegelte, begrünte Fläche Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 2 1.357 2.714 ÖP MN 1 MN 2 Nebenanlage auf TG Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 58 58 ÖP MN 2 Vorgärten Vorgärten mit Gebüschpflanzung Gebüsch aus heimischen Sträuchern 42.20 14 853 11.942 ÖP Pfg 5 Retentionsflächen innerhalb der Vorgärten Intensivrasen 33.61 6 295 1.770 ÖP MN 3 Versiegelter Anteil Vorgärten für Zugänge max. 30% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 492 492 ÖP Nebenanlagen Private Stellplätze mit wasserdurchlässigem, begrünbarem Belag in WA1 und WA 3 Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 2 666 1.332 ÖP MN 1 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 60.52 4 60 240 ÖP Pfg 3 Zufahrten/ Nebenanlagen Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 236 236 ÖP Grünflächen im WA Retentionsflächen WA1 Intensivrasen 33.61 6 865 5.190 ÖP MN 3 Fläche mit standortgerechten Sträuchern in WA 1 Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 14 360 5.040 ÖP Pfg 6 Textlich festgesetzte Nebenanlagen in WA 1 und WA 3 (Fahrradstellplätze) Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 290 290 ÖP Pfg 10 Retentionsflächen WA3 Intensivrasen 33.61 6 248 1.488 ÖP Pfg 9 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 87 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop -Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Restflächen (nach Abzug der anrechenbaren Festsetzungen) Restliche bebaubare Fläche aus GRZ II 0,8 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 1.151 1.151 ÖP Restliche begrünbare Fläche aus GRZ II 0,8 Intensivrasen 33.61 6 223 1.338 ÖP Pfg 9/ Pfg 5 Dachbegrünung Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäudegrundfläche Dachbegrünung 60.55 8 4.210 33.680 ÖP Pfg 4 Zwischensumme allgemeines Wohngebiet 14.222 m 2 82.008 ÖP Gesamtsumme Biotope ohne Bäume Planung ∑30.952 m 2 ∑257.960 ÖP *Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 **Festgesetzte Größe 24 m 2 , aber da teilweise Überfahrbarkeit zulässig ist werden nur 12 m 2 als begrünbar angerechnet. Tabelle 5 Bewertung der Bäume nach dem Eingriff Nutzung Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)*** Anzahl Bilanz- wert (ÖP) Maßn. Bäume aus Pflanzgeboten* Bäume aus Pflanzgebot allg. Wohngebiet auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 60.50 33.61 8 19 12.616 ÖP Pfg 1 Klima-Bäume aus Pflanzgebot öffentliche Verkehrsfläche Klima-Bäume auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 60.50 4 10 3.320 ÖP Pfg 2 Bäume aus Pflanzgebot öffentliche Grünfläche auf mittelwertigem Biotoptypen 45.30 33.41 6 26 12.948 ÖP Pfg 1 Bäume aus flächigem Pflanzgebot "Gemeinschaftsfläche" auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 60.50 33.61 8 10 6.640 ÖP Pfg 7 Klima-Bäume Bäume aus flächigem Pflanzgebot "Begrünung privater Stellplätze" Klima-Bäume auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 60.50 33.61 4 5 1.660 ÖP Pfg 3 Bäume aus Pflanzbindung** Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) im allg. Wohngebiet auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 33.80 8 5 3.680 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) im allg. Wohngebiet Nicht heimischer Baum nach KA Modell auf geringwertiger Unterlage 33.80 4 1 600 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung öffentliche Verkehrsfläche auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 60.50 8 1 1.872 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) öffentliche Grünfläche auf mittelwertigen Biotoptypen 45.30 33.41 6 25 15.462 ÖP Pfb 1 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 88 Nutzung Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)*** Anzahl Bilanz- wert (ÖP) Maßn. Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) private Grünfläche auf geringwertigen Biotoptypen 45.30 33.61 6 1 390 ÖP Pfb 1 Summe Bäume Planung Anzahl: ∑ 103 ∑ 59.188 ÖP *Der Wert der durch Pflanzgebote festgesetzten Bäume wird berechnet aus dem Stammumfang zum Pflanzzeitpunkt von 18 cm und einem prognostizierten Zuwachs von 65 cm innerhalb von 25 Jahren. **Bei Pflanzbindungen wird der gemessene Stammumfang zur Berechnung des Baumwerts verwendet. ****Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 Einzelbaumanalyse Um den Nachweis des quantitativen Ausgleichs der nach Baumschutzsatzung Karlsruhe geschützten entfallenen Einzelbäume zu erbringen, werden die nach der Satzung geschützten Bäume (Einzelbäume außerhalb Feldgehölzen, Hecken und Gebüschen) über die Kartierung und die Abrissgenehmigung erfasst und der Anzahl der festgesetzten Neupflanzungen gegenübergestellt. Tabelle 6 Quantitative Einzelbaumanalyse Einzelbaumanalyse Anzahl Anzahl nach Baumschutzsatzung Karlsruhe Entfall durch Baumschutzsatzung KA geschützter Einzelbäume gemäß Kartierung und Abrissgenehmigung 37 + 5 Stück Neufestsetzung Einzelbäume gemäß Planung 70 Stück Quantitativer Ausgleich Anzahl Bäume + 28 Stück Flächenanalyse geschützte Feldhecke Der Eingriff in die südliche Feldhecke, die im Zuge der Biotopkartierung zum Bebauungsplanverfahren „Östlich Woerishofferstraße“ als nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft wurde, wird innerhalb des Geltungsbereiches flächenmäßig kompensiert. Dabei kann mehr als die vom Eingriff betroffene Fläche als Feldhecke hergestellt werden. Die Bilanzierung der entsprechenden Fläche mit Ökopunkten nach der ÖKVO erfolgt in Tabelle 4. Tabelle 7 Flächenanalyse geschützte Feldhecke Gesetzlich geschützte Feldhecke Fläche Fläche Feldhecke vor dem Eingriff gemäß Kartierung 1.154 m² Fläche Feldhecke nach dem Eingriff gemäß Pflanzbindung Pfb 2 1.023 m² Flächendefizit: -131 m² Ausgleichsfläche Feldhecke Pfg 13 590 m² Flächensaldo Feldhecke + 459 m² Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 89 Kompensationsbedarf Biotope Tabelle 8 Kompensationsbedarf Biotope Gesamtergebnis Biotope/ Bäume Bestand ∑345.170 Ökopunkte Gesamtergebnis Biotope/ Bäume Planung ∑317.148 Ökopunkte Kompensationsbedarf Biotope/ Bäume -28.022 Ökopunkte Durch die Umsetzung des Bebauungsplans entsteht ein Defizit bei Biotopen/ Bäumen von 28.022 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt als externer Ausgleich (s. Kap. 4.3). Die Anzahl der nach Baumschutzsatzung Karlsruhe geschützten entfallenen Bäume ist ausgeglichen. Der Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke“ kann innerhalb des Planungsgebietes vollständig ausgeglichen werden (s. Pfg 13). Das Ausnahmeverfahren ist in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe zu gegebener Zeit durchzuführen. 5.2 E-A-Bilanz Boden Gemäß der Arbeitshilfe des LUBW zum Umweltbelang Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird der Kompensationsbedarf für den Umweltbelang Boden aus dem Wertverlust einer Fläche für die Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ berechnet. Der Wert des Bodens vor und nach dem Eingriff wird über die Wertstufe ermittelt. Anschließend wird dieser Wert mit den Ökopunkten pro m 2 und der Fläche verrechnet. 126 Tabelle 9 Bewertung Boden vor dem Eingriff Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich Anthropogen überprägte Siedlungsböden ohne Versiegelung 1 4 18.845 75.380 ÖP Teilversiegelte Bereiche (Parkplätze mit Rasengitter, Wege) 0,333 1,33 1.689 2.250 ÖP Versiegelte Flächen (Straßen, Wege, Gebäude) 0 0 588 0 ÖP Zwischensumme Boden unbeplanter Außenbereich 21.122 m 2 77.630 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989) Anthropogen überprägte Siedlungsböden ohne Versiegelung (Grünflächen, Flächen für Landwirtschaft) 1 4 5.132 20.528 ÖP Teilversiegelte Bereiche (Bahnanlagen) 0,333 1,33 262 349 ÖP Versiegelte Flächen (Straßen, Wege) 0 0 718 0 ÖP Zwischensumme Boden "GE Großoberfeld Änderung" 6.112 m 2 20.877 ÖP 126 LUBW, 2012 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 90 Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991) Anthropogen überprägte Siedlungsböden (Grünflächen, nicht bebaubare Grundstücksflächen) 1 4 2.294 9.176 ÖP Teilversiegelte Bereiche (Parkplätze mit Rasengitter) 0,333 1,33 744 991 ÖP Versiegelte Flächen (Straßen, Wege) 0 0 680 0 ÖP Zwischensumme Boden "Oberreut Feldlage III" 3.718 m 2 10.167 ÖP Gesamtsumme Boden Bestand ∑30.952 m 2 ∑108.674 ÖP Tabelle 10 Bewertung des Bodens nach dem Eingriff Nutzung/ Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Öffentliche Grünfläche Anthropogen überprägte, nicht bebaute Siedlungsböden der Grünflächen 1 4 11.826 47.456 ÖP Pfb 2, Pfb 3, Pfb 4, Pfg 12, Pfg 13 Teilversiegelte Bereiche (Lärmschutzwall) 0,333 1,332 310 413 ÖP Pfg 11 Anteil entsiegelte Flächen des ehemaligen Mafalda-Standorts in der öffentlichen Grünfläche 4 16 352 5.632 ÖP Pfg 12, MN 4 Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.526m 2 53.349 ÖP Private Grünfläche (inklusive Anteil der entsiegelten Fläche des ehemaligen Mafalda-Standorts) Anthropogen überprägte, nicht bebaute Siedlungsböden der Grünflächen (Retentionsflächen, Gebüsche) 1 4 922 3.688 ÖP Pfg 6 Anteil entsiegelte Flächen des ehemaligen Mafalda-Standorts in der privaten Grünfläche 4 16 88 1.408 ÖP Pfg 12 MN 4 Zwischensumme private Grünfläche 1.010 m 2 5.096 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen Völlig versiegelte Straße oder Platz: Planstraße und Fuß- und Radwege 0 0 2.335 0 ÖP Teilversiegelte gepflasterte Straß/ Platz: begrünbare öffentliche Stellplätze entlang Planstraße 0,33 1,332 727 968 ÖP MN 1 Anthropogen überprägte Böden: 10 +1 Pflanzinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stellplätzen* 1 4 132 528ÖP Pfg 2 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.194 m 2 1.496 ÖP Allgemeines Wohngebiet Von Bauwerk bestandene Fläche (GRZ I 0,37) 0 0 5.262 0 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 91 Nutzung/ Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Tiefgaragenoberfläche Versiegelte Fläche: Wohnungsgärten, Gemeinschaftsfläche 0 1 807 0 ÖP Anthropogen überprägte Böden: Begrünte Flächen Wohnungsgärten, Gemeinschaftsfläche 1 4 999 3.996 ÖP Pfg 7, Pfg 8 Teilversiegelte gepflasterte Straß/ Platz: begrünbarer Belag Tiefgarage 0,33 1,332 1.357 1.808 ÖP MN 1, MN 2 Versiegelte Flächen: Nebenanlagen auf Tiefgarage 0 0 58 0 ÖP Vorgärten Anthropogen überprägte Böden: Vorgärten mit Gebüschpflanzung und Retentionsflächen 1 4 1.148 4.592 ÖP Pfg 5 Versiegelte Flächen: Zugänge Vorgärten 0 0 492 0 ÖP Nebenanlagen Teilversiegelte Flächen: Private Stellplätze mit wasserdurchlässigem, begrünbarem Belag in WA1 und WA 3 0,33 1,332 666 887 ÖP Pfg 3 Anthropogen überprägte Böde innerhalb teilversiegelter Flächen: 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen 1 4 60 240 ÖP Pfg 3 Versiegelte Flächen: Zufahrten/ Nebenanlagen 0 0 224 0 ÖP Grünflächen im WA Anthropogen überprägte Böden: Retentionsflächen WA1, WA3, Grünflächen WA1 1 4 1.686 6.744 ÖP Pfg 6 Versiegelte Fläche: Textlich festgesetzte Nebenanlagen in WA 1 und WA3 (Fahrradstellplätze, Überdachung zulässig) 0 0 290 0 ÖP Restflächen (nach Abzug der Festsetzungen) Versiegelte Fläche: Restliche bebaubare Fläche aus GRZ II 0,8 0 0 1.151 0 ÖP Anthropogen überprägte Böden: Restliche begrünbare Fläche aus GRZ II 0,8 1 4 223 892 ÖP Pfg 9 Dachbegrünung Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäudegrundfläche, 12 cm Substrat 0,5 2 4.210 8.420 ÖP Pfg 4 Zwischensumme allgemeines Wohngebiet 14.222 m 2 26.727 ÖP Gesamtsumme Boden Planung ∑30.952 m 2 ∑86.820 ÖP * Festgesetzte Größe 24 m 2 , aber da teilweise Überfahrbarkeit zulässig ist werden nur 12 m 2 als offener anthropogen überprägter und begrünbar Boden angerechnet. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 92 Kompensationsbedarf Boden Tabelle 11 Kompensationsbedarf Boden Gesamtergebnis Boden Bestand ∑ 108.674 Ökopunkte Gesamtergebnis Boden Planung ∑ 86.636 Ökopunkte Kompensationsbedarf Boden -21.838 Ökopunkte Durch die Umsetzung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans können die Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Boden nicht vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Defizit von 21.838 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt als externer Ausgleich (s. Kap. 4.3). 5.3 E-A-Bilanz Wasser Die Flächeninanspruchnahme (Versiegelung) im Gebiet führt zu einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses. Alle Flächen und Maßnahmen, die als Minimierung und Ausgleich im Sinne der Funktion „Ausgleichsköroper im Wasserkreislauf“ des Umweltbelangs Boden bewertet werden, können flächenäquivalent auf den Umweltbelang Wasser übertragen werden. So werden durch die Maßnahmen zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (MN 1) und zur Dachbegrünung (Pfg 4) die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser maßgeblich verringert. Insbesondere die Lage im Wasserschutzgebiet macht zusätzlich ein Niederschlagsbewirtschaftungskonzept erforderlich. 127 Neben der extensiven Dachbegrünung und der Anlage von Versickerungsmulden sind zusätzliche Maßnahmen umzusetzen, um die Retention und die Versickerung des im Gebiet anfallenden Niederschlages zu gewährleisten. Hierzu werden technische Rückhaltemaßnahmen in Form von Zisternen oder eine Erweiterung der extensiven Dachbegrünung zu Retentionsdachbegrünung vorgeschlagen. Der Schutz des Grundwassers ist während der Bauphase durch eine Umweltbaubegleitung zu überwachen. Weitere Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in den Umweltbelang Wasser sind bei Durchführung der Maßnahmen nicht erforderlich. 5.4 E-A-Bilanz Klima Die quantitative Bewertung des lokalen Klimas erfolgt über die Verdunstungsleistung der Biotope nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. 128 Grundsätzlich sind für das Lokalklima jedoch auch Maßnahmen zur Verschattung zu berücksichtigen, die nicht über den Aspekt Verdunstung berechnet werden. Der Aspekt der Durchlüftung muss ebenfalls separat betrachtet werden. 127 AG Freiraum, 2019 128 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 93 Bewertung des Klimas im Null-Fall Tabelle 12 Bewertung des Lokalklimas vor dem Eingriff Biotoptyp nach LUBW Wert (ÖP)* Fläche (m 2 ) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 0 186 0 ÖP Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 402 0 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 0 183 0 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 0 946 0 ÖP Unbefestigter Weg oder Platz 60.24 0 356 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Rohboden 21.60 1 3.930 3.930 ÖP Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 1 695 695 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 1 70 70 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, begrünt 60.23 1 134 134 ÖP Grasweg 60.25 1 46 46 ÖP 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 2 6.256 12.512 ÖP Trittrasen 33.71 2 134 268 ÖP Zierrasen 33.80 2 85 170 ÖP Nitrophytische Saumvegetation 35.11 2 221 442 ÖP Brennnessel-Bestand 35.31 2 368 736 ÖP Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 2 3.560 7.120 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte 41.22 2 1.090 2.180 ÖP Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 1.296 2.592 ÖP Brombeer-Gestrüpp 43.11 2 523 1.046 ÖP Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten (Zierstrauchanpflanzung) 44.12 2 116 232 ÖP Bäume unbeplanter Außenbereich 45.30 2 50 Stück 100 ÖP 3 - Biotoptypen mit hoher Verdunstungsleistung: Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte, Wälder und Wasserflächen Feldgehölz 41.10 3 14 42 ÖP Feldgehölz, beeinträchtigt 41.10 3 511 1.533 ÖP Zwischensumme Klima unbeplanter Außenbereich 21.122 m 2 33.848 ÖP Bebauungsplan „GE Großoberfeld Änderung" (1989) 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 718 0 ÖP Gleisbereich 60.30 0 262 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Fläche für die Landwirtschaft; Acker 37.10 1 25 25 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 94 Biotoptyp nach LUBW Wert (ÖP)* Fläche (m 2 ) Bilanzwert (ÖP) 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Zierrasen 33.80 2 1.686 3.372 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte, Beimischung nicht- heimischer Gehölze 41.22 2 3.421 6.842 ÖP Bäume „GE Großoberfeld Änderung“ 45.30 2 22 Stück 44 ÖP Zwischensumme Klima „GE Großoberfeld Änderung" 6.112 m 2 10.283 ÖP Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III" (1991) 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 680 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, begrünt* 60.23 1 744 744 ÖP 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Zierrasen 33.80 2 2.023 4.046 ÖP Bäume „Oberreut Feldlage III“ 45.30 2 28 Stück 56 ÖP Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 2 271 542 ÖP Zwischensumme Klima „Oberreut Feldlage III“ 3.718 m 2 5.388 ÖP Gesamtsumme Verdunstung Null-Fall ∑30.952 m 2 ∑49.519 ÖP *Bewertung nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 Bewertung des Klimas im Plan-Fall Tabelle 13 Bewertung des Lokalklimas nach dem Eingriff Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Öffentliche Grünfläche 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Teilversiegelte Fläche Lärmschutzwalls (Gabionen) Lärmschutzwall 60.22 1 310 310 ÖP Begrünung Lärmschutzwand (ca. 3,5 m hoch, ca. 15 m lang) Fassadenbegrünung nach Modell KA x 1 53 m 2 vertikale Fläche 53 ÖP Pfg 11 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Erhalt und Anlage von extensiven Wiesenflächen, begrünte Flächen des Lärmschutzwalls, entsiegelte begrünte Flächen Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 2 8.723 17.446 ÖP Pfb 3 Pfg 12 Erhalt Gehölzen/Baumgruppen Nitrophytische Saumvegetation 35.10 2 124 248 ÖP Pfb 1 Erhalt geschützte Feldhecke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 2 1.023 2.046 ÖP Pfb 2 Ausgleich Feldhecke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 2 590 1.180 ÖP Pfg 13 Erhalt Gebüsche, Begrünung Gebüsch mittlerer 42.20 2 851 1.702 ÖP Pfb 4 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 95 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Lärmschutzwall Standorte Pfg 11 Erhalt Brombeer-Gestrüpp Brombeer-Gestrüpp 43.11 2 523 1.046 ÖP Pfb 4 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Einzelbaum 45.30 2 51 Stück 102 ÖP Pfb 1 Pfg 1 3 - Biotoptypen mit hoher Verdunstungsleistung: Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte, Wälder und Wasserflächen Erhalt von Feldgehölzen Feldgehölz 41.10 3 382 1.146 ÖP Pfb 1 Pfb 3 Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.526 m 2 25.279 ÖP Private Grünfläche (inklusive Anteil der entsiegelten Fläche des ehemaligen Mafalda-Standorts) 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Retentionsfläche Intensivrasen 33.61 2 704 1.408 ÖP MN 3 Fläche mit heimischen Gehölzen Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 2 306 612 ÖP Pfg 6 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 1 Stück 2 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme private Grünfläche 1.010 m 2 2.022 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Planstraße und Fuß- und Radwege Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 2.335 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Öffentliche Stellplätze entlang Planstraße Gepflasterte Straße oder Platz/ Platz mit Kies oder Schotter 60.22/ 60.23 1 727 727 ÖP MN 1 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte 10 +1 Pflanzinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50/ 60.52 2 132 264 ÖP Pfg 2 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 11 Stück 22 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.194 m 2 1.013 ÖP Allgemeines Wohngebiet 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Bebaubare Fläche GRZ I 0,37 Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 0 5.262 0 ÖP Versiegelter Anteil Wohnungsgärten max. 50% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 423 0 ÖP Versiegelter Anteil Gemeinschaftsfläche max. 40% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 384 0 ÖP Nebenanlagen auf TG Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 58 0 ÖP Versiegelter Anteil Vorgärten für Zugänge 30% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 492 0 ÖP Zufahrten/ Nebenanlagen völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 236 0 ÖP Textlich festgesetzte Völlig versiegelte 60.21 0 290 0 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 96 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Nebenanlagen in WA1 (Fahrradstellplätze) Straße oder Platz Restliche bebaubare Fläche mit Nebenanlagen aus GRZ II 0,8 völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 1.151 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vegetation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Teilversiegelte, begrünbare Fläche der Tiefgarage Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 1 1.357 1.357 ÖP MN1 MN 2 Private Stellfläche mit wasserdurchlässigem, begrünbarem Belag in WA1 und WA3 Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 1 666 666 ÖP MN1 Pfg 3 Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäudegrundfläche Begrüntes Dach 60.55 1 4.210 4.210 ÖP Pfg 4 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Anteil Begrünung Wohnungsgärten und Gemeinschaftsfläche auf Tiefgarage mit Rasen Intensivrasen 33.61 2 626 1.252 ÖP Pfg8 Pfg 7 Anteil Begrünte Retentionsflächen WA1 und WA3 Rasen Intensivrasen 33.61 2 1.408 2.816 ÖP Pfg 6 Restliche begrünbare Fläche aus GRZ II 0,8 Intensivrasen 33.61 2 223 446 ÖP Pfg 9 Anteil Begrünung Wohnungsgärten und Gemeinschaftsfläche auf Tiefgarage mit Sträucher Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 373 746 ÖP Pfg 8 Pfg 7 Anteil Begrünung Retentionsflächen WA1 Sträucher Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 360 720 ÖP Pfg 6 Begrünung Vorgärten Sträucher Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 853 1.706 ÖP Pfg 5 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 60.55 2 60 120 ÖP Pfg 3 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 40 Stück 80 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme öffentliches Wohngebiet 14.222 m 2 14.119 ÖP Gesamtsumme Verdunstung Plan-Fall ∑30.952m 2 ∑42.433ÖP *Bewertung nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 Kompensationsbedarf Klima Tabelle 14 Kompensationsbedarf Klima Gesamtergebnis Verdunstung/ Klima Null-Fall ∑49.519 Ökopunkte Gesamtergebnis Verdunstung/ Klima Plan-Fall ∑42.433 Ökopunkte Kompensationsbedarf Verdunstung/ Klima -7.086 Ökopunkte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 97 Durch die Umsetzung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans können die Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Klima weitestgehend ausgeglichen werden. Es verbleibt jedoch ein Defizit von 7.086 Ökopunkten für den Faktor Verdunstung. Die Kompensation erfolgt multifunktional und schutzgutübergreifend über die externen Ausgleichsmaßnahmen (s. Kap. 4.3). Als thermisch wirksame Maßnahmen für das Klima im Plangebiet sind vor allem die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen anzurechnen, da die Sonneneinstrahlung durch den Schattenwurf des Blattwerks abgeschirmt wird und damit eine Aufheizung von Teilen der Straßen und Fassaden verhindert wird. Eine weitere Vermeidungsmaßnahme gegen die Erwärmung des Wohngebiets ist die Begrünung der Dachflächen (Pfg 4) inklusive der überdachten Fahrradstellplätze im Sinne einer Fassaden- oder Dachbegrünung (Pfg. 10). Bei der aus lärmschutzgründen gewählten Anordnung der Gebäude können die fachlichen Empfehlungen bezüglich Gebäudeausrichtung und Gebäudehöhe nur bedingt berücksichtigt werden. Durch die Gebäudeanordnung kommt es zu einer Beeinträchtigung des lokalen Luftaustausches im Plangebiet. Vollständig ausgleichbar ist diese Beeinträchtigung nicht. Die bioklimatische Lagegunst der angrenzenden Siedlungsbereiche bleibt erhalten. 5.5 E-A-Bilanz Landschaft Durch die Bebauung des Gebiets werden die Dominanzverhältnisse der städtebaulichen und ortsbildprägenden Strukturen deutlich verändert. Dies geht einher mit dem Verlust besonders wertvoller Landschaftsstrukturen wie Wiesenflächen und Gehölzen, die auch eine Bedeutung für die Erholungsnutzung haben. Die örtlichen Vorschriften des Bebauungsplans zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und zur Grünordnung sollen u.a. dazu beitragen, eine städtebauliche und grünordnerische Eingliederung in die Umgebung sowie der Gebäude untereinander zu erreichen. Der Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Süden soll durch die Eingrünung der öffentlichen Stellplätze mit Bäumen erfolgen. Das Verhältnis von offenen Rasen- und Wiesenflächen zu Bäumen und Gebüschen soll durch die Sicherung der öffentlichen Grünfläche erhalten bleiben. Zur Verminderung der landschaftlichen Beeinträchtigung dienen die Pflanzbindungen zum Erhalt von Laubbäumen (Pfb 1), der Feldhecke (Pfb 2) und der Vegetationsstrukturen und Gestaltungselemente der öffentlichen Grünfläche (Pfb 1/ Pfb 4/ MN 6). Die Begrünung der Verkehrs- und Stellplatzflächen mit Laubbäumen (Pfg 1, Pfg 2, Pfg 3) und der nicht überbauten Grundstücksflächen (Pfg 5, Pfg 6, Pfg 9) sowie der Gebäude und baulichen Anlagen (Pfg 4, Pfg 10, Pfg 11) tragen zur Eingliederung in die Landschaft bei. Zum Ausgleich der landschaftlichen Beeinträchtigung wird zum einen der ehemalige Mafalda-Standort renaturiert (Pfg 12, MN 5). Außerdem wird eine Ausgleichs- und Ergänzungspflanzung für die teilweise entfallene Feldhecke vorgenommen. Die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion wird kompensiert durch die Festsetzung und somit der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Süden und einer Verminderung der Lärmbelastung in den Freibereichen durch den südlichen Lärmschutzwall. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 98 Die Eingriffe in den Umweltbelang Landschaft werden durch grünordnerischen Festsetzungen ausreichend minimiert und kompensiert. 5.6 E-A-Bilanz Kultur- und Sachgüter Es werden keine erheblichen Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter erwartet. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. 5.7 Bewertung externe Ausgleichsmaßnahme Zur externen Kompensation der Eingriffe in Biotope und Boden wird eine Waldgestaltungs- maßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung auf der Fläche Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16, Flurstück 3620/22703 umgesetzt. Tabelle 15 Bewertung der externen Kompensationsmaßnahme Biotoptyp mit Biotopnummer nach LUBW (2009) und Ökopunkte (ÖP) Differenz ÖP Fläche Bilanzwert Bestand Ziel Buchenwald basenarmer Standorte mit Beeinträchtigungen durch Trockenschäden und Neophyten (55.10) 17 ÖP Buchenwald basenarmer Standorte mit lebensraumtypischer Baumarten- zusammensetzung (55.10) 21 ÖP 4 ÖP 15.000 m 2 60.000 ÖP Summe ∑ 15.000 m 2 ∑+ 60.000 ÖP 5.8 E-A-Bilanz Zusammenfassung Bei Durchführung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ entstehen erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, des Bodens und des lokalen Klimas, die durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gem. § 1a BauGB). Die Herleitung und nähere Beschreibung der Maßnahmen erfolgen in Kap. 4.2. Der nach Umsetzung der internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf für Pflanzen/ Tiere, Boden und Verdunstungsleistung/ Klima wird durch die externe Waldgestaltungsmaßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung ausgeglichen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 99 Kompensationsbedarf bei Umsetzung des Bebauungsplans Defizit E-A-Bilanz Biotope -28.022 ÖP Defizit E-A-Bilanz Boden -21.838 ÖP Defizit E-A-Bilanz Verdunstung/ Klima -7.086 ÖP Defizit E-A-Bilanz nach planinternem Ausgleich -56.946ÖP Kompensation durch externe Maßnahmen Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung auf 15.000 m 2 +60.000 ÖP Saldo +3.054ÖP Der Eingriff ist ausgeglichen Mit der zugeordneten Maßnahme kann der berechnete Ausgleichsbedarf in die Schutzgüter Biotope, Boden und Klima/ Verdunstung nach der Ökokontoverordnung und dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe als ausgeglichen gewertet werden. Die Beeinträchtigung der lokalen Strömungssysteme im Plangebiet durch die Gebäudeanordnung kann nicht ausgeglichen werden. 6 Zusätzliche Angaben 6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken Es liegen keine Kenntnisse auf Schwierigkeiten vor, die bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben aufgetreten sind. Für die Prognose der Auswirkungen wurden die maximal zulässigen Maße der Nutzungen und Bauformen zugrunde gelegt, die aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten sind und den bereits zulässigen Maßen gegenübergestellt (Differenzanalyse). Sofern die zu dem geplanten Vorhaben vorliegenden Daten zu einer Erhöhung der Prognosegenauigkeit beitragen konnten, wurde annäherungsweise auf diese zurückgegriffen. Prognoseunsicherheiten lassen sich jedoch nicht vollständig vermeiden, so dass diese im Rahmen eines Monitorings zu überprüfen sind. Dies betrifft in erster Linie die Schallimmissionsprognose sowie mögliche Auswirkungen auf Grund des Unfall-/ Katastrophenpotentials. Trotz unbekannter Funde, ist es in der Rheinebene nicht auszuschließen, dass kulturhistorisch bedeutsame Bodendenkmale vorhanden sind. Dies ist im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen (§ 20 DSchG zum Fund von Kulturdenkmalen ist anzuwenden). 6.2 Monitoring Die Gemeinden überwachen die Maßnahmen und erheblichen Umweltauswirkungen (§ 4c BauGB), die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 100 nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Monitoring Umweltschutzmaßnahmen - Gutachterliche Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen (Ökologische Baubegleitung); - Überwachung der Herstellung und der Wirksamkeit der festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen; - Überwachung der regelmäßigen und fachgerechten Pflege und Entwicklung der Kompensationsflächen. Monitoring Umweltauswirkungen Hierzu sind die geplanten und im Umweltbericht beschriebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen der Behörden zu nutzen. Im Zentrum des Monitorings steht dabei die Kontrolle der Umweltaspekte, über die eine gewisse Prognoseunsicherheit besteht. Durch die Überwachungsmaßnahmen ist primär darzustellen: - was - wie - von wem - wie lange überprüft wird. Folgende Monitoring-Maßnahmen werden für den Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" vorgeschlagen: Maßnahmen während der Bauphase/ Bauantragstellung: - Gutachterliche Überwachung der abfallwirtschaftlichen, bodenschutzrechtlichen, wasserschutzrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Belange bei Erd- und Aushubarbeiten (Umweltbaubegleitung); - Überprüfung, ob archäologische Funde gemacht wurden; - Überprüfung, ob durch Bautätigkeiten Lärmbeeinträchtigungen entstehen; - Überprüfung des Flächenverbrauchs/ Versiegelungsgrads bei der Bauantragstellung. Maßnahmen während der Betriebsphase: - Regelüberprüfungen (Wasser, Lärm, Luft, Abfall) durch Auswertung von Umweltinformationen der zuständigen Behörden; - Einzelfallüberprüfungen auf Hinweis von Behörden und der Öffentlichkeit. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 101 7 Literatur- und Quellenverzeichnis 7.1 Bebauungsplan und Fachgutachten AG Freiraum, Jochen Dittus + Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekten PartGmbH (2019): 891 OWS Woerishoffer Straße - Regenwasserkonzept für die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser. Freiburg. INGENIEURBÜRO ROTH & PARTNER GMBH (2018): BV Woerishofferstraße Karlsruhe-Oberreut – Baurunderkundung und Gründungsberatung. Karlsruhe. INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE (THOMAS BREUNIG) (25. 09. 2018): Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Stadt Karlsruhe, Oberreut - Artenschutzrechtliche Prüfung – Aktualisierung und Maßnahmenkonzeption. Karlsruhe. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017A): Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. Karlsruhe. KURZ UND FISCHER (2018): Schallimmissionsprognose - Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet „Östlich Woerishofferstraße“ in Karlsruhe. Winnenden. PESCH & PARTNER (2018): Städtebaulicher Entwurf. Stuttgart. PESCH & PARTNER (26.09.2019): Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut, Stand 26.09.2019. Stuttgart. RP KARLSRUHE - IMMISSIONSSCHUTZ (22.11.2017): Auskunft der Betriebe im Stadtgebiet Karlsruhe die unter Störfall V fallen. Heidelberg. RP STUTTGART, KAMPFMITTELBESEITIGUNGSDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG (17. 03. 2016): Luftbildauswertung, Karlsruhe – Oberreut, Woerishofferstraße. Stuttgart. STADT KARLSRUHE (2016): Abbruchanträge Pfinzst. 14, 14a, 16 und 16a sowie Kleinseeäcker 12 und 14. Karlsruhe. STADT KARLSRUHE (1991): Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III“, Begründung, schriftliche Festsetzungen, Hinweise, Fassung 21.12.1990, Satzungsbeschluß 19.02.1991. STADT KARLSRUHE (1989): Bebauungsplan „GE Großoberfeld Änderung“, Begründung, schriftliche Festsetzungen, Hinweise, Fassung 20.12.1988, Satzungsbeschluß 03.10.1989. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017B): Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster über das Flurstück 21642, 11. Juli 2017. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017C): Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster über das Flurstück 21642/8, Gewann Kleinseeäcker, 16. Mai 2017. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 102 7.2 Regionsspezifische Quellen FAKTORGRÜN UND PLANUNGSSTELLE NVK (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe. Karlsruhe. INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH & CO. KG (2009): Ermittlung natürlicher Klimatischer Ausgleichsfunktionen in der Region Mittlerer Oberrhein. Karlsruhe. KURZ UND FISCHER (2014A): Stadt Karlsruhe – Lärmaktionsplan 2. Stufe, Lärmkarte Gesamtverkehr Tag (Lden). Winnenden. KURZ UND FISCHER (2014B): Stadt Karlsruhe – Lärmaktionsplan 2. Stufe, Lärmkarte Gesamtverkehr Nacht (Ln). Winnenden. LANDESDENKMALPFLEGE BADEN-WÜRTTEMBERG ( 2017): Kulturdenkmale gemäß DschG. NVK, NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2016): Flächennutzungsplan 2010 4. 4. Aktualisierung 2016. Karlsruhe. NVK, NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2004): Landschaftsplan 2010 4. Karlsruhe. PAN, PLANUNGSBÜRO FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ (2009): Biotopverbundplanung Stadt Karlsruhe. München. RVMO, REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2002): Regionalplan vom 13. März 2002, Stand Juli 2006. Karlsruhe. STADT KARLSRUHE (2016): Information aus dem Lärmaktionsplan gem. §46 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Karlsruhe vom 19.07.2016. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT STADT KARLSRUHE (2012): Lärmminderungsplanung Karlsruhe – Lärmkartierung, Lärmaktionsplan. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2013): Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahmen und Strategie für die Stadt Karlsruhe. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung – Anpassungskomplex „Hitze“. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2014): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung (Teil II). Karlsruhe. RVMO, REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (22.02.2018): Presseinformation Nr. 5: „Weichenstellung beim Schienengüterverkehr“. RP KARLSRUHE (2008): K 1.2 Grundwasserkörper, Bearbeitungsgebiet Oberrhein. Karlsruhe. 7.3 Rechtsgrundlagen AWSV - VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN , VOM 18. APRIL 2017 (BGBL. I S. 905). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 103 BAUGB - BAUGESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 3. NOVEMBER 2017 (BGBL. I S. 3634). BGB – BÜRGERLICHES GESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 2. JANUAR 2002 (BGBL. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 20. JULI 2017 (BGBL. I S. 2787) GEÄNDERT WORDEN IST. BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 15. SEPTEMBER 2017 (BGBL. I S. 3434) GEÄNDERT WORDEN IST. DIE BUNDESREGIERUNG (2016): DEUTSCHE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE – NEUAUFLAGE 2016. BERLIN. DSCHG - GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURDENKMALE (DENKMALSCHUTZGESETZ - DSCHG)IN DER FASSUNG VOM 6. DEZEMBER 1983, LETZTE BERÜCKSICHTIGTE ÄNDERUNG DURCH ARTIKEL 37 DER VERORDNUNG VOM 23. FEBRUAR 2017 (GBL. S. 99, 104). EEWÄRMEG - ERNEUERBARE-ENERGIEN-WÄRMEGESETZ VOM 7. AUGUST 2008 (BGBL. I S. 1658), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 9 DES GESETZES VOM 20. OKTOBER 2015 (BGBL. I S. 1722) GEÄNDERT WORDEN IST. ENEV – ENERGIEEINSPARVERORDNUNG VOM 24. JULI 2007 (BGBL. I S. 1519), DIE ZULETZT DURCH ARTIKEL 3 DER VERORDNUNG VOM 24. OKTOBER 2015 (BGBL. I S. 1789) GEÄNDERT WORDEN IST. LANDKREIS KARLSRUHE: SATZUNG ÜBER DIE VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN (ABFALLWIRTSCHAFTSSATZUNG – AWS) DER LANDKREISES KARLSRUHE VOM 24.JULI 2008. ÖKVO, VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR ÜBER DIE ANERKENNUNG UND ANRECHNUNG VORZEITIG DURCHGEFÜHRTER MAßNAHMEN ZUR KOMPENSATION VON EINGRIFFSFOLGEN (ÖKOKONTO-VERORDNUNG – ÖKVO) VOM 19. DEZEMBER 2010. RP KARLSRUHE: RECHTSVERORDNUNG DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE ZUM SCHUTZ DES GRUNDWASSERS IM EINZUGSGEBIET DER GEPLANTEN WASSERGEWINNUNGSANLAGE KASTENWÖRT VOM 1. AUGUST 1996. STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ÜBER DIE ÖFFENTLICHE ABWASSERBESEITIGUNG (ENTWÄSSERUNGSSATZUNG) VOM 20. OKTOBER 2009, ZULETZT GEÄNDERT DURCH SATZUNG VOM 20.SEPTEMBER 2016 (AMTSBALLT VOM 21. OKTOBER 2016). STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ZUM SCHUTZ VON GRÜNBESTÄNDEN (BAUMSCHUTZSATZUNG) VOM 8. OKTOBER 1996, IN DER LETZTEN FASSUNG VOM 29. JANUAR 2002 (AMTSBLATT VOM 1. MÄRZ 2002). STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ÜBER DIE VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN (ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG) VOM 4. DEZEMBER 1996, ZULETZT GEÄNDERT DURCH SATZUNG VOM 11. DEZEMBER 2018 (AMTSBLATT VOM 23. DEZEMBER 2016). VWV- STRAßENOBERFLÄCHENWASSER: GEMEINSAME VERWALTUNGSVORSCHRIFT DES INNENMINISTERIUMS UND DES UMWELTMINISTERIUMS ÜBER DIE BESEITIGUNG VON STRAßENOBERFLÄCHENWASSER (VWV- STRAßENOBERFLÄCHENWASSER) VOM 25. JANUAR 2008 - AZ.: 63-3942.40/129 UND 5-8951.13. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 104 7.4 Sonstige verwendete Literatur und Quellen BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2016): Bundesverkehrswegeplan 2030 – Entwurf März 2016. Berlin. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2007): Merkblatt 153 - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser (August 2007); korrigierter Stand: August 2012. Hennef. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2005): DWA Arbeitsblatt A138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser". Hennef. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2016): Arbeitsblatt DWA A142 – Abwasserleitungen und – Kanäle in Wassergewinnungsgebieten. Hennef. DVGW DEUTSCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES E.V. (2016): DVGW-Information WASSER Nr. 87 04/2016 - Diffuse Stoffeinträge in Gewässer aus Siedlungs- und Verkehrsflächen .Bonn. ELLENBERG, H. (1991): Zeigerwerte für Pflanzen in Mitteleuropa. Göttingen. KOCH, M. (2017): Schwierigkeiten einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung am Beispiel der Stadt Esslingen am Neckar; in: uvp-report 2/2017, S. 27-40, Paderborn KÜPFER, C. (2016): Empfehlungen zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung, Stand Mai 2016. LFU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1992): POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION UND NATURRÄUMLICHE EINHEITEN ALS ORIENTIERUNGSRAHMEN FÜR ÖKOLOGISCH- PLANERISCHE AUFGABENSTELLUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG. KARLSRUHE. LFU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1999): Bodenaushub ist mehr als Abfall. Bodenschutz 3. Stuttgart. LFU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. - 1. Auflage. - Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1. Karlsruhe. LFU (2005A): Arbeitshilfe für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten. Karlsruhe. LFU (2005B): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung - Teil A: Bewertungsmodell. Karlsruhe. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2017): Bodenkundliche Einheiten BK50. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2009): Epizentren 1996 - 2009. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU: Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarten von Baden-Württemberg 1 : 50.000 (GeoLa). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 105 LRGB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU: Kartenviewer, http://maps.lgrb-bw.de/ LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2005): Karte Der Erdbebenzonen Mit Geologischen Untergrundklassen in Baden-Württemberg 1 : 350.000. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. - 4. Auflage 2009. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. 2., völlig überarbeitete Neuauflage der Veröffentlichung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (1995), Heft 31 der Reihe Luft Boden Abfall. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2008): Böden Als Archive Der Natur- Und Kulturgeschichte. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bodenschutz 24. Arbeitshilfe. 2. Überarbeitete Auflage. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG: Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG: Brief 223. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2007): Indikatoren zur Flächeninanspruchnahme und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Baden- Württemberg. Karlsruhe. MINISTERIUM VERKEHR UND INFRASTRUKTUR BADEN-WÜRTTEMBERG (2012): Städtebauliche Klimafibel – Hinweise für die Bauleitplanung. Stuttgart. MLR & LUBW (2009): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg – Leitfaden, 2. Version, Stand 4/2009. MÜHR, B. (2007): Klimadiagramm der Stadt Karlsruhe, www.klimadiagramme.de/Deutschland/karlsruhe2.html, Zugriff am 25.01.2018. OBERDORFER, E. (1990): Pflanzensoziologische Exkursionsflora. 6. Auflage. Stuttgart. FGSV E. V. FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN, ARBEITSGRUPPE ERD- UND GRUNDBAU (2016): RiStWag 16 - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten. UM - UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1994): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen. Heft 10. Stuttgart. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 106 8 Anhang 8.1 Pflanzlisten (Auswahllisten) Die Artenliste orientiert sich am Leitfaden „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg“. 129 Berücksichtigt werden die ortsbildprägende Wirkung und die Standortansprüche. Bäume 1. Ordnung (über 15 m Höhe) sind ebenfalls aufgeführt, diese sind nur bei ausreichenden Platzverhältnissen zu pflanzen bzw. es sind entsprechende Sorten zu wählen. An extremen Standorten sind gemäß den Festsetzungen klimaresiliente Sorten zu pflanzen. 130 Artenliste 1: Gehölzpflanzungen* Botanischer Name Deutscher Name Besonderheiten Gebietsheimische Bäume 1. Ordnung: Höhe über 15 m Betula pendula Hänge-Birke Insektenweide Carpinus betulus Hainbuche Insektenweide H/S Fagus sylvatica Rotbuche Früchte Populus tremula Zitter-Pappel Prunus avium Vogel-Kirsche Früchte Quercus robur Stiel-Eiche Früchte Tilia cordata Winter-Linde Insektenweide Ulmus minor Feld-Ulme Klimaresiliente Bäume/ Sorten 1. Ordnung: Höhe über 15 m Acer platanoides Cleveland Spitzahorn „Cleveland“ Tilia cordata Greenspire Winter-Linde „Greenspire“ Tilia cordata Roelvo Winter-Linde „Roelvo“ Bäume 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Feldahorn Insektenweide H Prunus padus Traubenkirsche Insekten/Vögel/Blüten Klimaresiliente Bäume/ Sorten 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Elsrijk Feldahorn „Elsrijk“ Fraxinus ornus Schmuck-Esche Malus tschonoskii Woll-Apfelbaum Prunus avium Plena Vogel-Kirsche „Plena“ Sorbus intermedia Schwedische Maulbeere Sträucher: Höhe 5 bis 10 m Cornus sanguinea Hartriegel Insekten/Vögel/Blüten H Corylus avellana Haselnuß Früchte H Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Insekten/Vögel/Blüten H Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn " H Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Insekten/Vögel H x Frangula alnus Faulbaum " 129 LfU, 2002: Karlsruhe Stadt, Naturraum 223 – Hardtebene, Herkunftsgebiet 6 - Oberrheingraben 130 Ergänzung klimaresiliente Bäume durch AG Freiraum Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 107 Prunus padus Traubenkirsche Insekten S Prunus spinosa Schlehe Insekten/Vögel H Sambucus nigra Schwarzer Holunder Insekten/Vögel/Früchte H Sträucher: Höhe 2 bis 5 m Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Insekten/Vögel H x Rosa canina Hundsrose Insekten/Vögel, Blüten Salix caprea Sal-Weide Insekten Salix cinerea Grau-Weide Insekten Salix purpurea Purpur-Weide Insekten Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Insekten/Vögel/Blüten x *Verwendung gebietsheimischer Arten (Herkunftsregion 6) H: Heckenpflanzung; S: Schattenverträglich; x: Giftwirkung Die Zusammensetzung der Artenliste der Dachbegrünung wurde von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellt. Artenliste 2: Dachbegrünung Botanischer Name Deutscher Name Kräuter (Anteil 60%)* Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Büschelnelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gemeiner Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium. obsc. Gewöhnliches Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg- Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Taubenkropf-Leimkraut Thymus pulegioides Feld-Thymian Gräser (Anteil 40%)* Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel *Verwendung gebietsheimischer Arten (Herkunftsregion 6) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 108 Artenliste 3: Fassaden- und Wandbegrünung Botanischer Name Deutscher Name Blüte Wuchshöhe Besonderheiten Actinidia chinensis Kiwi weiß, VI 3 - 5 m Akebia quinata Akebie violettbraun, rosa, V 3 - 5 m Clematis alpina Alpen-Waldrebe violettblau, V-VII 2 m Clematis-Hybriden z.B. (Anemonenwaldrebe) nach Sorte 3 - 8 m Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe weiß, VII-X 10 m Euonymus forunei var. vegetus Kletternder Spindelbaum grün-gelb, V 2 - 3 m Humulus lupulus Hopfen Hydrangea petiolaris Kletterhortensie weiß, VII 5 - 7 m * Jasminum nudiflorum Winterjasmin gelb, XII-IV 3 - 5 m Lonicera periclymenum Waldgeißblatt gelb-rötlich, VI-VII 3 - 5 m Lonicera caprifolium Jelängerjelieber Gelb-weiß, V-VI 3 - 5 m x Partenocissus quinquefolia Wilder Wein weiß, VII-VIII 15 * Partenocissus tricuspidata Wilder Wein gelb-grün, VI-VII 12 Rosa Hybriden Kletterrosen nach Sorte 3 - 4 m X = Giftwirkung; = heimische Pflanze; * = mit Haftwurzeln kletternd Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf, Stand 26.09.2019 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 109 8.2 Karten Karte 1: Biotoptypenkartierung 2017, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 2: Bewertung Biotope, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 3: Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 4: Bestand Boden, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 5: Konfliktkarte Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 6: Grünordnungsplan, Maßstab in A3 1:1.250
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Extrahierter Text
Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT, Stuttga rt Ga rtenb a ua um t Sta d t Ka rlsruhe Kataster: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Êy Ê y Êy Êy Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Ê y Êy Êy Êy Êy Ê y Êy Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R!R!R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R !R 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80267 80264 80274 80288 80307 80308 80268 80278 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 80269 80277 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80273 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80266 80275 80285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80276 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsN r.23 HsN r.19 HsN r.24 HsN r.22 HsN r.20 HsN r.21 Biotoptypenkartierung 2017 1:1.250 Ka rte 1:08/10/2019 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Da tum Zeic hen/ U ntersc hrift b ea rb eitet gezeic hnet gep rü ft 08/10/2019 08/10/2019 MV MV Biotoptypen nach LUBW (2009) 02040608010010 Meter N Entwurf, Sta nd 26.09.2019 Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "Ob erreut Feld la ge III" We Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "GE Großob erfeld " y Ê 45.00 Bäum e, Ba um grup p en 21.60:Rohb od en 33.41:Fettwiese m ittlerer Sta nd orte 33.71:Trittra sen 33.80:Zierra sen 35.11:N itrop hytisc he Sa um vegeta tion 35.31:Brennnessel-Besta nd 35.62:Ausd a uernd e Rud era lvegeta tion troc kenwa rm er V V V V V V V V V V V 35.64:Gra sreic he a usd a uernd e Rud era lvegeta tion """""""" """""""" """""""" """""""" """""""" 41.22:Feld hec ke m ittlerer Sta nd orte B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B 42.20:Geb ü sc he m ittlerer Sta nd orte DDDD DDDD DDDD 43.11:Brom b eer-Gestrü p p B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B BB B B B B B B B B B B B B B B BB B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B 44.12:Geb ü sc h a us nic ht heim isc hen Stra uc ha rten (Zierstra uc ha np fla nzung) 60.10:V on Ba uwerk b esta nd ene Fläc he 60.21:V öllig versiegelte Stra ße od er Pla tz 60.22:Gep fla sterte Stra ße od er Pla tz 60.24:U nb efestigter Weg od er Pla tz 60.25:Gra sweg Geltungsb ereic h Beb a uungsp la nentwurf „Östlic h Woerishofferstra ße“ Ma ßsta b in A3: Flurstü c ke/ Geb äud e Nachrichtliche Darstellung """"" """"" """"" 41.20 "Feld hec ke" (Ka rtierung 2017, PLANUNG+UMWELT, im V erfa hren zum Beb a uungsp la n "Östlic h Woerishofferstra ße") 37.10:Ac ker/ Fläc he fü r L a nd wirtsc ha ft 60.50:Kleine Grü nfläc he, Ba um sc heib e 41.10:Feld gehölz/ Ba um grup p e ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R 60.30:Gleisb ereic h 60.23:Weg/ Pla tz m it wa ssergeb und ener Dec ke (Kies, Sc hotter) ! R Anp fla nzung großkroniger und m ittelkroniger L a ub b äum e Ba um b esta nd unb ep la nter Außenb ereic h Festsetzungen b ep la nter Innenb ereic h Gesetzlic h gesc hü tztes Biotop (§ 30 BN a tSc hG/ § 33 N a tSc hG) Datengrundlage: Bep la nter Innenb ereic h: Festsetzungen d er rec htskräftigen Beb a uungsp läne U nb ep la nter Außenb ereic h: Biotop ka rtierungPLANUNG+UMWELT2017, Stuttga rt Ba um ka rtierung: V erm essungsb ü ro V ietzen 2017, Ka rlsruhe;PLANUNG+UMWELT 2017, Stuttga rt Gesetzlic h gesc hü tztes Biotop : Ka rtierung 2017PLANUNG+UMWELTim Ra hm en d es V erfa hrens Beb a uungsp la n "Östlic h Woerishofferstra ße" Katastergrundlage: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe Ha up tsitz Stuttga rt: Felix-Da hn-Stra ße 6 70597 Stuttga rt Tel.: 0711/97668-0 Fa x: -33 E-Ma il: Info@p la nung-um welt.d e Bü ro Berlin: Dietzgenstra ße 71 13156 Berlin Tel.: 030/ 477506-14 Fa x: -15 Info.Berlin@p la nung-um welt.d e Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch
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Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT2017, Stuttga rt Ga rtenb a ua um t Sta d t Ka rlsruhe V erm essungsb üro V ietzen 2017, Ka rlsruhe Kataster: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > ! ! ! ! ! # # ! ! # # # ! # ! # ! ! # ! ! # # ! ! # # !! ! ! ! !! # # ! # # ! ! # ! ! # # ! ! ! ! ! ! # ! # ! ! ! # # # # # # # # # " # ! ! # ! ! # ! ! # # # ! ! # # " # ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! " # # " ! ! " " " " " " " " ! y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Êy Ê y Êy Êy Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Ê y Êy Êy Êy Êy Ê y Êy Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê WA 1.1 WA 2.1A WA 2.2A WA 2.3A WA 3.1A WA 2.1B WA 2.2B WA 2.3B WA 1 WA 2 WA 3 (Mafalda) WA 3.1B 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80267 80264 80274 80288 80307 80308 80268 80278 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 80269 80277 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80273 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80266 80275 80285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80276 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsN r.23 HsN r.19 HsN r.24 HsN r.22 HsN r.20 HsN r.21 TG TG TG St St St St FSt FSt FSt FSt FSt Schutzstatus Bäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe Analyse Baumbestand # Entfa ll Besta nd +Festsetzung a us b ep la ntem Innenb ereic h " Entfa ll Festsetzung a us b ep la nten Innenb ereic h ! Entfa ll Besta nd # Erha lt Besta nd +Festsetzung a ls Pfb " Erha lt Besta nd a us b ep la ntem Innenb ereic h a ls Pfb ! Erha lt Besta nd a ls Pfb Veränderung des Baumbestands gemäß Bebauungsplanentwurf „Östlich Woerishofferstraße“ gesc hützt a ls Einzelb a um nic ht gesc hützt y Ê Festgesetzter Ba um nic ht m ehr vorha nd en/ nic ht gep fla nzt y Ê Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "Ob erreut Feld la ge III" Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "GE Großob erfeld " Geltungsb ereic h Beb a uungsp la nentwurf „Östlic h Woerishofferstra ße“ Allgem eines Wohngeb iet WA m it Ba ufenstern Öffentlic heV erkehrsfläc he Öfffentlic he Grünfläc he gesc hützt in Feld gehölz/Feld hec ke/ Ba um grup p e Anla genweg Fläc he für L ärm sc hutza nla gen > > >> > >>> y Ê y Ê Flurstüc ke/ Geb äud e Nachrichtliche Darstellung Priva te Grünfläc he 02040608010010 Meter N 08/10/2019 Da tum Zeic hen/ U ntersc hrift b ea rb eitet gezeic hnet gep rüft 08/10/2019 08/10/2019 MV MV We Gesetzlic h gesc hützte Feld hec ke Brom b eer-Geb üsc h Ma fa ld a (Besta nd ) Nachrichtliche Darstellung Bebauungsplanentwurf „Östlich Woerishofferstraße“ Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe Ka rte 3: Entwurf, Sta nd 26.09.2019 Datengrundlage: Bep la nter Innenb ereic h: Festsetzungen d er rec htskräftigen Beb a uungsp läne U nb ep la nter Außenb ereic h: Biotop ka rtierungPLANUNG+UMWELT2017, Stuttga rt Ba um ka rtierung: V erm essungsb üro V ietzen 2017, Ka rlsruhe;PLANUNG+UMWELT 2017, Stuttga rt Gesetzlic h gesc hütztes Biotop : Ka rtierung 2017PLANUNG+UMWELTim Ra hm en d es V erfa hrens Beb a uungsp la n "Östlic h Woerishofferstra ße" Katastergrundlage: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Büro Berlin: Dietzgenstra ße 71 13156 Berlin Tel.: 030/ 477506-14 Fa x: -15 Info.Berlin@p la nung-um welt.d e Ha up tsitz Stuttga rt: Felix-Da hn-Stra ße 6 70597 Stuttga rt Tel.: 0711/97668-0 Fa x: -33 E-Ma il: Info@p la nung-um welt.d e Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Ma ßsta b in A3:1:1.250
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Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT, S tuttg art Gartenbauaum t S tadt Karlsruh e Kataster: S tadtplanung sam t Karlsruh e 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80288 80307 80308 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 21727/2 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsNr.23 HsNr.19 HsNr.24 HsNr.21 Bestand Boden Karte 4:08/10/2019 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Datum Zeich en/ U ntersch rift bearbeitet g ezeich net g eprüft 08/10/2019 08/10/2019 MV MV Anth ropog en überpräg ter Boden, Gesam tw ertstufe 1 Teilversieg elte Fläch en, Gesam tw ertstufe 0,33 Voll versieg elte Fläch en, Gesam tw ertstufe 0 Bodentypen und Wertstufen (LUBW, 2012) Aussch nitt Geltung sbereich Bebauung splan "Oberreut Feldlag e III" Aussch nitt Geltung sbereich Bebauung splan "GE Großoberfeld" Geltung sbereich Bebauung splanentw urf „Östlich Woerish offerstraße“ We Datengrundlage: Biotopk artierungPLANUNG+UMWELT2017, S tuttg art U m w elt und Arbeitssch utz S tadt Karlsruh e, 2017 Katastergrundlager: S tadtplanung sam t Karlsruh e Fläch en eh em alig er S ch rottplätze im Geltung sbereich Flurstück e/ Gebäude Nachrichtliche Darstellung Entw urf, S tand 26.09.2019 02040608010010 Meter N Büro Berlin: Dietzg enstraße 71 13156 Berlin Tel.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Berlin@planung -um w elt.de Hauptsitz S tuttg art: Felix-Dah n-S traße 6 70597 S tuttg art Tel.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung -um w elt.de Maßstab in A3:1:1.250 Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch
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yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ !R !R yÊ yÊ !R !R !R yÊ !R yÊ !R yÊ yÊ !R yÊ !R !R yÊ yÊ !R !R yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊyÊ !R !R yÊ !R !R yÊ yÊ !R yÊ yÊ !R !R yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ !R yÊ !R yÊ yÊ yÊ !R !R!R !R !R !R !R !R yÊ yÊ !R yÊ yÊ!R yÊ yÊ !R !R !R yÊ yÊ !R !R yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ !R !R !R !R !R !R !R !R §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§ §§ § § § § §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ 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lb äum e (45.30) Biotope m ittle re r Be d e utung (Stufe C): KP2.3 Fe ttwie se m ittle re r Stand orte (33.41) KP2.4 Rud e ralve ge tation troc ke nwarm e r Stand orte (35.62) KP2.5 Grasre ic he ausd aue rnd e Rud e ralve ge tation (35.64) KP2.6 Fe ld ge hölz, b e e inträc htigt (41.10) KP2.7 Ge b ü sc h m ittle re r Stand orte (42.20) KP2.8 Garte n (60.60) KP2.9 Ge sc hü tzte Fe ld he cke (41.20) Schu tz g u t Landschaft KL2 Anlag ebeding te Beeinträchtig u ng en KL 2.1 V e rlust von Erholungsfläc he m ittle re r Be d e utung KL 2.2 V e rlust von L and sc haft m it m ittle re r Strukturvie lfalt, Eige nart, Sc hönhe it und gute r Erre ichb arke it KL3 Betriebsbeding te Beeinträchtig u ng en KL 3.1 Erhöhte r N utzungsd ruc k KL 3.2 Be unruhigung d urc h Me nsc he n Schu tz g u t Tiere KT1 Bau beding te Beeinträchtig u ng en KT1.1 V isue lle und aktustisc he Be e inträc htigung, Im issione n, Ersc hü tte runge n, Anwe se nhe it von Me nsc he n KT1.2 Inanspruc hnahm e von Hab itate n d urc h Baufe ld fre im ac hung KT2 Anlag ebeding te Beeinträchtig u ng en KT2.1 Inanspruc hnahm e /V e rlust N ahrungs- und Fortpflanzungshab itate von V öge ln, Fle d e rm äuse n, Zaun- und Maue re id e c hse n Schu tz g u t Klima/Lu ft KKL2 Anlag ebeding te Beeinträchtig u ng en KKL 2.1 Inanspruc hnahm e Fläc he n m it m ittle re r und hohe r klim atische r Be d e utung KKL 2.2 Barrie re wirkung autoc htone W ind syste m e und Erhebliche Konflikte Pflanz en, Tiere, Boden, Wasser, Klima u nd Landschaft 2 2 4 4 6 6 5 5 KP2.2 KP2.6 KP2.9 KP2.1 KP2.7 KP2.2 KP2.3 KP2.7 KP2.8 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KL 2.1 KL 3.1 KL 3.2 Konfliktplan z u r Eing riffsreg elu ng 1:1.250 Karte 5: Umw eltbericht z u m Bebau u ng splan "Ö stlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsru he-Oberreu t Datum Ze ic he n b e arb e ite t ge ze ic hne t ge prü ft Maßstab im Original: MV MV Planu ng sbüro Prof. Dr. Michael Koch Hauptsitz Stuttgart: Fe lix-Dahn-Straße 6 70597 Stuttgart Te l.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung-um we lt.d e Bü ro Be rlin: Die tzge nstraße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Be rlin@planung-um we lt.d e Boden Ke ine Inanspruc hnahm e von Böd e n m it m ittle re r, hohe r od e r se hr hohe r W e rtigke it Wasser 3 3 1 1 08/10/2019 08/10/2019 08/10/2019W e Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "Ob e rre ut Fe ld lage III" Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "GE Großob e rfe ld " Schu tz g u t Wasser KW2 Anlag ebeding te Beeinträchtig u ng en KW 2.1 V e rsie ge lung KW3 Betriebsbeding te Beeinträchtig u ng en KW 3.1 Ob e rfläc he nab fluss W oe rishoffe r Straße Pflanz en KP2.2 KP2.3 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1 KKL 2.2 KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 KP2.1 KP2.2 KP2.4 KP2.5 KP2.6 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1 KKL 2.2 KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 KP2.1 KP2.2 KP2.3 KP2.4 KP2.5 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 Inanspruc hnahm e von Fläc he m it m ittle re r land schaftlic he r Be d e utung Landschaft Inanspruc hnahm e von N ahrungs- und Fortpflanzungshab itate n i.S. d e s § 44 BN atsc hG von b e sond e rs und /od e r stre ng ge sc hü tzte n Arte n Tiere Inanspruc hnahm e von Fläc he n/Biotope n m it hohe r V e rd unstungsle istung Klima/Lu ft Barrie re wirkung d urch Ge b äud e anord nung Inanspruc hnahm e von Fläc he n/Biotope n m it m ittle re r V e rd unstungsle istung V e rd unstung als Be we rtungsparam te r d e s Biotopb e we rtungsve rfahre ns d e r Stad t Karlsruhe (2017): Frisc h- und Kaltluftaustausc h Inanspruc hnahm e von Biotope n m ittle re r Be d e utung !Ry Ê V e rlust von Bäum e n als Biotope hohe r Be d e utung: Be stand sb äum e und Pflanzge b ote re c htskräftige r Be b auungspläne Flurstü c ke / Ge b äud e Nachrichtliche Darstellu ng Katasterg ru ndlag e: Stad tplanungsam t Karlsruhe Inanspruc hnahm e von Fläc he n im W asse rsc hutzge b ie t Zone IIIB m it se hr hohe r Be d e utung && Entwurf, Stand 26.09.2019 02040608010010 Me te r N """"""" """"""" """"""" """"""" """"""" Te ilwe ise V e rlust von nac h § 30 BN atSc hG/ § 33 N atSc hG ge se tzl. ge sc hü tzte m Biotop "Fe ld he c ke " (Kartie rung 2017, PLANUNG+UMWELT, im V e rfahre n zum Be b auungsplan "Östlic h W oe rishoffe rstraße ") 3 3 N utzungsarte n 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 Grü nfläc he n Fläc he fü r L ärm sc hutzm aßnahm e n W all/ W and Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 1, GRZ 0,37 | 0,8 Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 2, GRZ 0,37 | 0,8 Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 3, GRZ 0,37 | 0,8 Öffe ntlic he V e rke hrsfläc he Öffe ntlic he Grü nfläc he Private Grü nfläc he Bebau u ng splanentw u rf „Ö stlich Woerishofferstraße“ Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan „Östlic h W oe rishoffe rstraße “ § Baufe nste r ge sc hü tzte Fe ld he c ke
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Katastergrundlage: Stad tplanungsam t Karlsruhe FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF R R RRRR R R R R R R RR R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > @ ³± ³± " P " P ³± " V F + R F + R F + R F + R ³± " P " V " V WA 1.1 WA 2.1A WA 2.2A WA 2.3A WA 3.1A WA 2.1B WA 2.2B WA 2.3B WA 1 WA 2 WA 3 (Mafalda) WA 3.1B 21642 39023 80311 80307 80304 80303 80302 21646 80306 21716 39024 39017 21642 80305 80299 80295 80314 80308 80309 80300 80294 80292 39021 39025 39027 80298 80296 39022 80313 80310 80271 80312 80626 80301 80293 21642/7 21642/6 21642/4 21642/1 21642/5 21642/3 21642/8 Pfg 8 Pfb 4 Pfg 6 Pfg 8 Pfg 8 Pfg 6 Pfb 3 Pfb 2 Pfg 5 Pfg 6 Pfg 5 Pfg 7 Pfg 5 Pfg 5 Pfg 11 Pfg 12 Pfg 13 Pfg 11 St St St I I I I I I I II I III I I II II II II II II II II II II II II II Grünordnungsplan 1:1.250 08/10/2019 Datum Ze ic he n/ Unte rsc hrift b e arb e ite t ge ze ic hne t ge prüft M aßstab in A3: 08/10/2019 08/10/2019 M V M V Pflanzbindungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB Pfg 10: Be grünung d e r Üb e rd ac hung von Ne b e nanlage n m it Kle tte r- und Rankpflanze n Pflanzgebote nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB Pfg 9: Be grünung d e r nic ht üb e rb aub te n Grund stüc ksfläc he n m it Rase nansaat Pfg 12: Be grünung d e r e ntsie ge lte n Fläc he d e s e he m alige n M afald a-Stand orts Pfg 11: Be grünung d e r Lärm sc hutzm aßnahm e n W and / W all Pfg 8: Be grünung d e r W ohnungsgärte n Pfg 7: Be grünung d e r Ge m e insc haftsfläc he Inne nhof Pfg 6: Be grünung Grünfläc he n W A1 und private Grünfläc he Pfg 5: Be grünung d e r V orgärte n Pfg 4: Dac hb e grünung auf 80% d e r Dac hfläc he n Pfg 3: Be grünung private r Ste llplatzanlage n Pfb 4: Erhalt d e s Ge b üsc h- und Brom b e e rb e stand s Pfb 3: Erhalt/ Entwic klung d e r e xte nsive n W ie se nstrukture n Pfb 2: Erhalt d e r ge sc hützte n Fe ld he c ke 5 Pfb 1: Erhalt von Laub b äum e n Pfg1/Pfg 2: Pflanzung von Laub b äum e n Pflanzgebote ohne Darstellung > >> > >> Externe Ausgleichsmaßnahme Pfg 13: Ausgle ic hspflanzung ge sc hützte Fe ld he c ke MN - Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB M N 3: Anlage von Re te ntionsfläc he n M N 1: V e rwe nd ung wasse rd urc hlässige r Be läge M N 4: Entsie ge lung d e s e he m alige n M afald a-Stand orts M N 2: Üb e rd e c kung d e r Tie fgarage M N 5: Sic he rung von Eid e c hse nhab itate n @ W e W ald ge staltungsm aßnahm e im FFH-Ge b ie t „Hard twald zwisc he n Karlsruhe und M ugge nsturm “, Distrikt Hard t 13 Ab t. 7 h 2/16 (ohne Darste llung) FFFF FFFF 02040608010010 M e te r N Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Hauptsitz Stuttgart: Fe lix-Dahn-Straße 6 70597 Stuttgart Te l.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-M ail: Info@planung-um we lt.d e Büro Be rlin: Die tzge nstraße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Be rlin@planung-um we lt.d e Öffe ntlic he Grünfläc he Private Grünfläc he Grünfläc he W A1 Grünfläc he W A1 Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplane ntwurf „Östlic h W oe rishoffe rstraße “ Nachrichtliche Darstellung: Private Ste llplätze Baufe nste r Tie fgarage Anlage nwe g Flurstüc ke / Ge b äud e St R Baum I. Ord nung R Baum II. Ord nung R Ohne we ite re Angab e I II Entwurf, Stand 26.09.2019 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1055 Dez. 6 Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße", Karlsruhe-Oberreut Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.11.2019 3 x Beschlussantrag Beschluss zur Aufstellung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 389.231 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das ca. 3 ha große Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Stadtteils Oberreut zwischen der Woerishofferstraße, dem Gewerbegebiet Kleinoberfeld und der Bahntrasse. Im Süden des Plan- gebiets grenzen eine Kleingartenanlage und der südliche Hardtwald, ein FFH-Gebiet, das auch der Naherholung dient, an. Der nördliche Teil des Plangebiets, wie auch der südliche und süd- östliche Teil, sind bislang Grünfläche. Das Zentrum des Plangebiets bildeten bislang vier mehr- stöckige Wohnhäuser und südlich davon ein kleines einstöckiges Gebäude der AWO- Einrichtung „Mafalda“. Die Wohngebäude sind bereits zurückgebaut und die „Mafalda“ soll künftig innerhalb des Plangebiets verlagert werden. Über die Woerishofferstraße und die Straße Kleinoberfeld ist die Fläche an den überörtlichen Verkehr angebunden, in unmittelbarer Nähe befindet sich die fußläufig erreichbare Straßenbahnhaltestelle „Oberreut Badeniaplatz“. Aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs in Karlsruhe ist es Planungsziel, dieses Gebiet einer neuen Entwicklung zuzuführen, um das westlich angrenzende Wohngebiet zu arrondieren und unterschiedliche Wohnungstypen und -größen sowie bedarfsgerechte Wohnformen unter Wah- rung der umgebenden Strukturen zu schaffen. Der Bebauungsplanentwurf wurde auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt, deren weitere Umsetzung vom Gestaltungsbei- rat der Stadt ausdrücklich unterstützt wurde. Die an die geplante Bebauung südlich angrenzen- de Grünfläche wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um diese als Ausgleichsfläche zu sichern und aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahntrasse zu er- möglichen. Das Plangebiet ist im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan FNP 2010 überwiegend als Wohnbaufläche und teilweise auch als Gewerbefläche und Grünfläche dargestellt. Da die Ab- weichungen der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes von den Darstellungen des Flä- chennutzungsplanes nur gering sind, kann die Planung als aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelt angesehen werden. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen im Plangebiet sollen insgesamt als allgemeines Wohn- gebiet ausgewiesen werden. Eine Gliederung bezüglich der Nutzungsart soll nicht vorgenom- men werden, so dass im gesamten Wohngebiet Wohngebäude, der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zu- lässig sein sollen. Darüber hinaus können sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anla- gen für die Verwaltung ausnahmsweise zugelassen werden. Nicht zulässig sollen hingegen Be- triebe des Beherbergungsgewerbes sein, da hierfür an dieser Stelle städtebaulich keine Erforder- lichkeit gesehen wird, ebenso ausgeschlossen werden Gartenbaubetriebe wegen ihres Flächen- bedarfs sowie Tankstellen wegen ihrer Störwirkung. Da neben der einheitlichen Nutzungsart hinsichtlich der Nebenanlagen und des Lärmschutzes unterschiedliche Festsetzungen im Plange- biet gelten sollen, wurde das allgemeine Wohngebiet in drei Baufelder aufgeteilt. Diese sind im Bebauungsplanentwurf als WA 1, WA 2 und WA 3 bezeichnet. Das Maß der baulichen Nutzung liegt mit einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,37 ge- ringfügig unter der Obergrenze von 0,4 nach § 17 Abs. 1 Baunutzungsverordnung. Lediglich für die in § 19 Abs. 4 genannten Anlagen darf die Grundflächenzahl auf bis zu 0,8 überschritten werden. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Errichtung einer Tiefgarage im Baufeld WA 2 zu ermöglichen. Nur so können die notwendigen Stellplätze nachgewiesen, gleichzeitig aber auch das neue Wohnquartier vom Verkehr freigehalten werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Gebiet sollen bei offener Bauweise auch über 50 m lange Gebäude innerhalb der festgesetz- ten Baugrenzen ermöglicht werden, sodass eine abweichende Bauweise festgesetzt wurde. Die Ausformung der Gebäude, ihre Länge und Höhe (Festsetzung von Mindestwandhöhen) bewirkt auch eine Reduzierung der Lärmimmissionen in Teilen des Plangebiets. Dieses ist aufgrund sei- ner Nähe zur L 605, zur Bahntrasse Karlsruhe-Rastatt und den östlich angrenzenden gewerbli- chen Nutzungen erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Deshalb wurde ein Schallgutachten beauftragt, um die Erforderlichkeit von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen beurtei- len zu können. Dieses geht davon aus, dass an den Fassaden der geplanten Bebauung durch die Schalleinwirkungen der Bahntrasse und der L 605 Beurteilungspegel von deutlich über 65 dB(A) am Tag und in der Nacht erreicht werden. Die Orientierungswerte der DIN18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag bzw. 45 dB(A) in der Nacht werden somit überschritten. Auch der auf das Plangebiet einwirkenden Anlagenlärm aus den Gewerbegebietsflächen östlich des Plangebiets überschreitet bzw. erreicht mit Beurteilungspegeln von bis zu 59 dB(A) am Tag und 44 dB(A) in der Nacht diese Orientierungswerte. Sowohl der Verkehrslärm als auch der An- lagenlärm machen deshalb Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Minderung der Geräuscheinwirkungen soll in der Grünfläche entlang der Bahntrasse eine Kombination aus Lärmschutzwall und Lärmschutzwand von 3,50 m Höhe errichtet werden. Hierdurch wird erreicht, dass lediglich an der südöstlichen Ecke des Plangebiets mit ca. 65 dB(A) die Immissionswerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) für ein Mischgebiet geringfügig über- schritten, in den übrigen Bereichen des Plangebiets aber eingehalten werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionen auf den Freiflächen ein für das Wohnen noch verträgliches Maß nicht überschreiten. Eine weitere Erhöhung des Lärmschutzwalls/der Lärmschutzwand würde leider keine weitere deutliche Verbesserung bringen. Dies ist laut gut- achterlicher Aussage darauf zurückzuführen, dass seitlich der Lärmschutzeinrichtung Schallein- träge auf das Gebiet einwirken. Um diese Lärmschutzeinrichtung möglichst gut in die Umge- bung einbinden zu können, wird aus städtebaulichen Gesichtspunkten von einer weiteren Er- höhung abgesehen. Neben diesen aktiven Schallschutzmaßnahmen ist es weiterhin erforderlich, zum Schutz der im Gebiet vorgesehenen Wohnnutzung zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Hierzu werden Anforderungen an die Außenbauteile baulicher Anlagen, Fenster und Außen- wohnbereiche sowie die Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume festgesetzt, um eine Verträglichkeit für eine Wohnnutzung sicherzustellen (siehe Ziffer 10 der planungsrechtlichen Festsetzungen). Für die Planung wurde ein Umweltbericht erstellt, der der Begründung beigefügt ist. Hierin wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen Realisierung zunächst teilweise erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sein werden, vor allem durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Insbesondere seien die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, der Wasserkreislauf, das Lokalklima, der Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild betroffen. Nach der Umsetzung der Vermeidung-, Verminderung- und Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissi- onsschutz, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser ver- bleiben bei Durchführung des Bebauungsplanes, mit Ausnahme der Beeinträchtigungen des Frisch-und Kaltluftaustauschs, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Der Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke“ (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) kann planin- tern ausgeglichen werden. Die Naturschutzbehörde hat hier die Planung in eine „Ausnahmela- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ge“ attestiert, die formale Ausnahme wäre dann beim Bau des Lärmschutzwalls noch explizit zu beantragen. Auch eine Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebiets durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Neben den umfangreichen Maßnahmen im unmittelbaren Plangebiet werden auch weitere Maßnahmen zum Ausgleich des auf die Planung zurückzuführenden Eingriffs festgesetzt. So soll auf einer Fläche (Flurstück 22703) im nahe gelegenen Hardtwald, deren Lage in den zeich- nerischen Festsetzungen ebenfalls ersichtlich ist und die sich im städtischen Eigentum befindet, eine lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung des Hainsimsen-Buchenwalds ohne nen- nenswerten Neophytenanteil hergestellt werden. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplanentwurf vor, dass auf den derzeit durch die „Mafalda“ genutzten Flächen nach deren Nutzungsaufgabe die bestehenden Gebäude und Anlagen zu- rückgebaut und die Fläche fachgerecht entsiegelt und rekultiviert wird. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird derzeit noch zwischen der Stadt und der Volkswohnung abgestimmt und soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. II. Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Der Bebauungsplan wird ohne verfahrensrechtliche Erleichterungen also im sogenannten Regel- verfahren aufgestellt, so dass der Begründung des Bebauungsplans ein Umweltbericht beige- fügt ist und wie oben bereits ausgeführt, Festsetzungen zum Eingriffsausgleich vorzusehen sind. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 25. Oktober 2017 im Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“, Otto-Wels-Straße 17, Karlsruhe-Oberreut statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informie- ren und sich zur Planung äußern. Die anwesende Bevölkerung interessierte sich dabei insbeson- dere für die Schallschutzmaßnahmen und die Parkierungsmöglichkeiten im Gebiet. Darüber hinaus wurden die Kinderbetreuung, die Abfallbehälterstandorte sowie die Spielplätze und Frei- flächen angesprochen. Auch die Art der entstehenden Wohnungen und der Barrierefreiheit waren dabei von Interesse. Noch seitens des Bürgervereins wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere große Eigentumswohnungen (3-5 Zimmer) sehr gefragt seien und dass auch die Parkplatzsituation im Umfeld des Plangebietes sich mit dessen Realisierung weiter verschlech- tern würde. Die eingegangenen Anregungen zur Planung sind in Anlage 1 aufgeführt und ei- ner wertenden Stellungnahme der Stadtplanung gegenübergestellt. Als weitere Verfahrensschritte fanden am 8. August 2017 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und am 19. Oktober 2018 eine weitere Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Rahmen dieser letzten Trägerbeteiligung haben sich die Netze BW, die Indust- rie- und Handwerkskammer, die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn, der Nachbarschaftsver- band Karlsruhe, die Bundesnetzagentur, die Stadtwerke Karlsruhe, der BUND sowie der Zentrale Juristische Dienst als Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Abfall- und Altlastenbehörde und Denkmalschutzbehörde inhaltlich zur Planung geäußert. Durchgreifende Einwendungen gegen das Vorhaben wurden dabei nicht erhoben. Die Belange sind in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs eingeflossen. Auf die beigefügte Synopse in Anlage 2 wird verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange haben die das Ver- fahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut, vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 26. September 2019 wiedergibt. Der Verfahrensstand rechtfertigt die förmliche Einleitung des Verfahrens und den Auslegungsbeschluss. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstra- ße“, Karlsruhe-Oberreut und die Fortsetzung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19. Oktober 2018 in der Fas- sung vom 26. September 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Bebauungs- planentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungs- planentwurfes wiederholen.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsru- he-Oberreut: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2019/1055 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishoffer- straße“, Karlsruhe-Oberreut und die Fortsetzung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 26. September 2019 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in dem Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: - Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Dezember 2019