Änderungsantrag: KAL/DIE PARTEI: Erhöhung der Elternbeiträge für städtische Schülerhorte aussetzen

Vorlage: 2019/1050
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1050 Erhöhung der Elternbeiträge für städtische Schülerhorte aussetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 15 x 1. Die Elternbeiträge der städtischen Schülerhorte werden für alle Kinder in Ganztages- und Nachmittagshorten nicht erhöht. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet zum nächsten DHH analog zur Beitragsbefreiung in Kitas ein Konzept zur beitragsfreien nachschulischen Kinderbetreuung. Dies schließt die An- gebote freier Träger mit ein. 3. Punkt 3 bleibt bestehen. 4. Punkt 4 wird ersatzlos gestrichen. Die städtischen Schülerhorte bieten neben der Hausaufgabenbetreuung ein umfangreiches pä- dagogisches Angebot. Für viele Eltern sind die Angebote eine verlässliche und qualitativ hoch- wertige Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Eine weitere Belastung von Familien durch die Erhöhung der Elternbeiträge soll vermieden werden. Die Schülerhorte sind durch ihr pädagogisch qualifiziertes Personal eine wichtige Bildungsein- richtung im Anschluss an den Schulunterricht. Als solche sollten sie wie Kindertagesstätten und Schulen beitragsfrei besucht werden können. Um eine Gleichstellung der Angebote in der Stadt zu voranzutreiben, sollen die Angebote freier Träger miteinbezogen werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 15 KAL-Die PARTEI
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1050 Dez. 3 Erhöhung der Elternbeiträge städtische Schülerhorte aussetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 15 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag der Fraktion KAL/Die PARTEI abzu- lehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Mehrerträge: 93.000 € für 2020 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Erhöhung der Elternbeiträge für die städtischen Schülerhorte ist, wie in der Vorlage „Erhö- hung der Elternbeiträge für städtische Schülerhorte“ beschrieben, notwendig, um die gestiege- nen Personalkosten und Sachaufwendungen in den Horten abzudecken. Vergleichbare Hortan- gebote der freien Träger liegen deutlich über dem städtischen Angebotspreis, und die Landes- förderung für neue Hortangebote wird seit 2015 nicht mehr gewährt. Von derzeit 1619 städtischen Hortplätzen sind 34 Plätze in den Spiel- und Lernstuben grund- sätzlich kostenfrei, weitere 243 Kinder erhalten eine volle Kostenübernahme durch die wirt- schaftliche Jugendhilfe. Somit zahlen 17,1 Prozent aller städtischen Hortkinder keine Entgelte. Familien, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, haben die Möglichkeit, die Kosten- übernahme aus öffentlichen Jugendhilfemitteln zu beantragen. Hierüber ist der Zugang zu ei- nem Hortangebot für Kinder aus allen Bildungsschichten möglich. Alternativ haben die Eltern mit ihren Kindern die Möglichkeit, sich für kostenfreie Ganztagesan- gebote an den Schulen zu entscheiden. Die Kosten für die städtischen Horte beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt ca. 15,7 Millionen Euro. Hiervon wurden ca. 2,4 Millionen Euro durch Benutzungsentgelte sowie rund 0,8 Millio- nen Euro durch Landesfördermittel gedeckt. Die Landesfördermittel, die derzeit noch rund ein Viertel der Einnahmen sicherstellen, werden für neue Hortangebote nicht mehr gewährt. Die fünf neuen Hortgruppen mit insgesamt 90 Plätzen, die in den Jahren 2018 und 2019 eröffnet wurden, erhalten somit beispielsweise keine Landesförderung mehr. Eine Finanzierung der städtischen Hortkosten ohne Benutzungsentgelte und vor dem Hinter- grund der Streichung der Landesmittel hält die Verwaltung für nicht tragbar. Mit den schuli- schen Ganztagesangeboten stehen bereits kostenfreie Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.

  • Abstimmungsergebnis_Top15ÄAntrag KALPartei
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