Wechsel der Schulbezirke bei Einschulung in Grundschulen und die Auswirkungen hierdurch

Vorlage: 2019/1042
Art: Anfrage
Datum: 21.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1042 Wechsel der Schulbezirke bei Einschulung in Grundschulen und die Auswirkungen hierdurch Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 33 x Nach Medienberichten wurden annähernd 20 % der Grundschüler*innen in Karlsruhe in die- sem Jahr wie auch in den Vorjahren nicht im für sie vorgesehenen Schulbezirk eingeschult. Mit einem Antrag auf Wechsel des Schulbezirks haben die Eltern ihre Kinder in einer anderen Grundschule, als vorgesehen war, angemeldet. Das bedeutet für die Kinder: Kein gemeinsamer Schulweg mit Gleichaltrigen und Nachbarskindern, keine Selbständigkeit und Sammeln von Erfahrungen, sondern meist Abhängigkeit vom „Elterntaxi“. Auch Freundschaften und soziale Kontakte der Kinder in ihrem Wohnumfeld leiden darunter. Für die Grundschulen in der Stadt bedeuten 400 Anträge auf Schulbezirkswechsel u.a. eine schlechtere Planbarkeit im Verhältnis der Schülerzahl zur Anzahl von Lehrkräften und Betreu- ungspersonal bis hin zum Raumbedarf. Mit dem Wechsel des Schulbezirks wird nicht selten eine ausgewogenere soziale Durchmischung in den betroffenen Grundschulen in Frage gestellt. Für die Stadtverwaltung ergeben sich daraus voraussichtlich höhere personelle und finanzielle Auf- wendungen. Wir bitten die Stadtverwaltung mit den nachfolgenden Fragen um Auskunft über die Angaben und Begründungen für die Schulbezirkswechsel und die mit dem Wechsel verbundenen Auswir- kungen auf die betroffenen Schulen, Betreuungseinrichtungen und die Stadtverwaltung. 1. Welche Schulen und Stadtteile in Karlsruhe sind vom Schulbezirkswechsel besonders be- troffen? Bitte die Schulen nach zusätzlichen Zugängen und nach den Minderzahlen auf- listen. 2. Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat dies bei den am stärksten betroffenen Schulen gegebenenfalls auf die Klassengrößen, auf das Verhältnis von Lehrkräften und Betreuungspersonal zu Schüler*innen sowie auf den Raumbedarf der Schulen? 3. Welche Gründe werden in den Anträgen der Eltern für den Wechsel des Schulbezirks vorrangig angegeben und welche Rolle spielt dabei insbesondere das Angebot von Ganztagesschulen oder anderen Betreuungsangebote sowie das Thema Verpflegungs- angebot/Mittagstisch? Bitte die Gründe nach der Häufigkeit auflisten. 4. Bei annähernd 100 Anträgen wurde in diesem Jahr die „Geschwisterregelung“ als Be- gründung angegeben. In wieviel Fällen bedeutet dies, dass bereits für die Geschwister- kinder der Wechsel des Schulbezirks beantragt wurde? Wenn ja, wie wurden diese früheren Anträge von den Eltern begründet? 5. Welche Maßnahmen möchte die Stadt ergreifen, um „ungeliebte“ Grundschulen für anspruchsvolle Eltern und im Sinne der betroffenen Kinder attraktiver zu gestalten, z.B. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 durch kleinere Klassen, bessere materielle und personelle Ausstattung, zusätzliche Bil- dungs-, Sport- und Betreuungsangebote, Freizeitgestaltung, Mittags- tisch/Schulverpflegung oder Schulsozialarbeit? 6. Aus welchen Stadtteilen bzw. anderen Schulbezirken kommen Grundschul-Kinder in die derzeitigen Gemeinschaftsschulen: in die Anne-Frank-GMS nach Oberreut, in die Augustenburg-GMS nach Grötzingen, in die Drais-GMS nach Mühlburg und in die Ernst-Reuter-GMS in der Waldstadt? Bitte entsprechende Schüler*innen-Zahlen nach den Schulen und Stadtteilen auflisten. 7. Welche Überlegungen von Seiten der Stadt gibt es, um sich mit den Eltern in Grötzingen über die Einführung der Ganztagesschule in Grötzingen zu verständigen? Welche Rolle spielt dabei das Argument, dass Ganztagesschulen nicht nur den Anspruch auf Nachmit- tagsbetreuung abdecken, sondern tatsächlich einem weiterreichenden Bildungsauftrag zu folgen haben? 8. Wie viele Kinder aus welchen Karlsruher Stadtteilen wurden 2019 in Grundschulen pri- vater Träger eingeschult? Bitte nach Schulen auflisten. 9. Wie viele Hortplätze - kommunaler und privater Träger - gibt es in Karlsruhe in den je- weiligen Stadtteilen/Schulbezirken derzeit? Wie viele sind davon unbesetzt oder wie vie- le würden darüber hinaus mehr benötigt? Bitte nach Stadtteilen auflisten. 10. Für wie viele Kinder werden Hortplätze oder anderweitige Betreuung angemel- det/beantragt, obwohl ein Angebot einer Ganztagesschule (Südstadt/Rintheim) in er- reichbarer Nähe/wohnortnah besteht? 11. Welcher jährliche Mehraufwand (personell und finanziell) entsteht der Stadt in diesem Schuljahr - und entstand der Stadt im letzten Schuljahr-, um den Wünschen der Eltern auf anderweitige, flexible Betreuung (z.B. Hortplätze) zu entsprechen? 12. Welchen Anteil an den Kosten dieser individuellen Betreuungsformen tragen/trugen die Eltern in diesen Fällen? Unterzeichnet von: Karin Binder

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1042 Dez. 3 Wechsel der Schulbezirke bei Einschulung in Grundschulen und die Auswirkungen hierdurch Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 10.12.2019 33 x 1. Welche Schulen und Stadtteile in Karlsruhe sind vom Schulbezirkswechsel besonders betroffen? Bitte die Schulen nach zusätzlichen Zugängen und nach den Minderzahlen auflisten. Dem Bürgermeisteramt liegen zu Schulbezirkswechseln keine Daten vor. Ausnahmen vom Schulbezirk fallen in die Zuständigkeit des Landes. Nach Mittelung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe sind die Schulen mit den höchsten Zugän- gen (Stand Zahlenmaterial 12. März 2019) die Marylandschule (plus 25 Schülerinnen und Schü- ler), die Gartenschule (plus 23 Schülerinnen und Schüler) und die Grundschule Wolfartsweier (plus 15 Schülerinnen und Schüler). Schulen mit den höchsten Abgängen sind die Oberwaldschule (minus 17 Schülerinnen und Schüler), die Johann-Peter-Hebel-Grundschule (minus 14 Schülerinnen und Schüler) und die Gutenbergschule (minus 10 Schülerinnen und Schüler). 2. Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat dies bei den am stärksten betroffenen Schulen gegebenenfalls auf die Klassengrößen, auf das Verhältnis von Lehrkräften und Betreuungspersonal zu Schüler*innen sowie auf den Raumbedarf der Schulen? Nach Mitteilung des Staatlichen Schulamts sind die Auswirkungen auf die Klassengröße nicht signifikant (plus/minus zwei Schülerinnen und Schüler). An einer Schule wurden die Klassen um sieben Schülerinnen und Schüler kleiner. Das Betreuungs- und Erziehungspersonal für die Ergänzende Betreuung und für die Ganztags- schule wird nach Anzahl der gemeldeten Gruppen bemessen. Für jede Ganztagsgruppe und jede Gruppe in der Ergänzenden Betreuung wird grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft/ Betreuungskraft eingesetzt. An den oben genannten Schulen kam es durch Schulbezirkswechsel zu keiner Änderung hinsichtlich der Anzahl der Gruppen und des eingesetzten städtischen Per- sonals. Dem Schul- und Sportamt ist nicht bekannt, dass bisher durchgeführte Schulbezirkswechsel zu Raumengpässen geführt haben. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Welche Gründe werden in den Anträgen der Eltern für den Wechsel des Schulbezirks vorrangig angegeben und welche Rolle spielt dabei insbesondere das Angebot von Ganztagsschulen oder anderen Betreuungsangeboten sowie das Thema Verpflegungs- angebot/Mittagstisch? Bitte die Gründe nach der Häufigkeit auflisten. Das Staatliche Schulamt Karlsruhe führt folgende Gründe für Anträge auf Schulbezirkswechsel an: Gründe für Anträge auf Schulbezirkswechsel Anzahl der Anträge Geschwisterkindregelungen ca. 100 Betreuung aber kein Ganztag ca. 74 Ganztagsschule ca. 72 jahrgangsgemischter Unterricht ca. 64 Unterricht nach montessori-pädagogischen Aspekten ca. 62 Das Thema Verpflegungsangebot/Mittagstisch spielt im Zusammenhang mit Schulbezirkswech- seln keine Rolle. 4. Bei annähernd 100 Anträgen wurde in diesem Jahr die „Geschwisterregelung“ als Begründung angegeben. In wieviel Fällen bedeutet dies, dass bereits für die Geschwis- terkinder der Wechsel des Schulbezirks beantragt wurde? Wenn ja, wie wurden diese früheren Anträge von Eltern begründet? Zu zurückliegenden Jahren liegen dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe keine genaueren Anga- ben im Hinblick auf die Geschwisterkindregelung vor. 5. Welche Maßnahmen möchte die Stadt ergreifen, um „ungeliebte“ Grundschulen für anspruchsvolle Eltern und im Sinne der betroffenen Kinder attraktiver zu gestalten, z. B. durch kleinere Klassen, bessere materielle und personelle Ausstattung, zusätzliche Bildungs-, Sport- und Betreuungsangebote, Freizeitgestaltung, Mittags- tisch/Schulverpflegung oder Schulsozialarbeit? Festgelegte Maßnahmen zur gezielten Attraktivitätssteigerung einzelner Schulen gibt es nicht. Mit dem Ziel, die Qualität für die Kinder sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern, findet jedoch im Rahmen der Fachberatung durch das Schul- und Sportamt intensiver Austausch mit allen Schulen sowie mit dem im Ganztag und in der Ergänzenden Betreuung eingesetzten städ- tischen Personal statt. Das Gleiche gilt auch für die Thematik Mittagstisch/Schulverpflegung. Darüber hinaus ist an fast allen Karlsruher Grundschulen Schulsozialarbeit vertreten und stärkt dort die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Ziel ist es, die Grundschulkinder in der individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6. Aus welchen Stadtteilen beziehungsweise anderen Schulbezirken kommen Grund- schulkinder in die derzeitigen Gemeinschaftsschulen: in die Anne-Frank-GMS nach Oberreut, in die Augustenburg-HMS nach Grötzingen, in die Drais-GMS nach Mühlburg und in die Ernst-Reuter-GMS in der Waldstadt? Bitte entsprechende Schüler*innen- Zahlen nach den Schulen und Stadtteilen auflisten Die im Schuljahr 2019/20 in Klassenstufe 5 an Gemeinschaftsschulen in Karlsruhe angemeldeten Schülerinnen und Schüler kommen aus folgenden Stadtteilen/Gemeinden: PLZ Stadtteile Drais- GMS Augusten- burg-GMS Anne-Frank- GMS Ernst-Reuter- GMS 76131 Innenstadt 6 0 0 0 76131 Oststadt 0 1 0 6 76131 Rintheim 1 1 0 0 76133 Nordstadt 4 0 0 0 76135 Weststadt 6 1 1 0 76135 Beiertheim 1 0 2 0 76137 Südstadt 2 1 0 4 76137 Südweststadt 4 1 0 0 76139 Hagsfeld 0 0 0 7 76139 Waldstadt 0 1 0 35 76149 Neureut 0 0 1 0 76185 Grünwinkel 1 1 6 0 76185 Mühlburg 6 0 0 0 76187 Knielingen 2 0 1 0 76189 Nordweststadt 3 0 0 0 76189 Oberreut 1 0 18 0 76189 Daxlanden 9 0 4 0 76227 Durlach 0 6 0 1 76228 Palmbach 0 1 0 0 76228 Wolfartsweier 0 1 0 0 76229 Grötzingen 0 7 0 0 76327 Pfinztal 0 7 0 0 76297 Stutensee 0 1 0 2 75045 Walzbachtal 0 1 0 0 76287 Rheinstetten 1 0 0 0 76344 Eggenstein-Leop. 1 0 0 0 76199 Ettlingen 0 0 1 0 Summe 48 31 34 55 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 7. Welche Überlegungen von Seiten der Stadt gibt es, um sich mit den Eltern in Grötzin- gen über die Einführung der Ganztagesschule in Grötzingen zu verständigen? Welche Rolle spielt dabei das Argument, dass Ganztagesgrundschulen nicht nur den Anspruch auf Nachmittagsbetreuung abdecken, sondern tatsächlich einem weiterreichenden Bil- dungsauftrag zu folgen haben? Bei den zurückliegenden Baumaßnahmen an der Augustenburg-Gemeinschaftsschule wurden benötigte Flächen für ganztägige Angebote für Grundschulkinder bereits berücksichtigt und geschaffen. Nach Fertigstellung des Neubaus soll nun ein Ganztagskonzept für die Grundschule erarbeitet werden. Ein erster Schritt in dem gerade beginnenden Prozess wird die Information der Eltern- schaft über die unterschiedlichen Modelle ganztägiger Angebote für Grundschulkinder sein. Die Modelle mit den jeweiligen Chancen und Schwerpunkten werden dabei ausführlich vorgestellt. In die anschließende Erarbeitung eines Konzepts werden Schulleitung, Schulgemeinschaft und relevante Akteure einbezogen. 8. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen wurden zum Schuljahr 2019/20 in Grundschu- len privater Träger eingeschult. Bitte nach Schulen auflisten. Dem Bürgermeisteramt liegen keine Daten zu privaten Schulen vor. Die Träger haben folgende Daten zur Verfügung gestellt. PLZ Stadtteil Freie Waldorf- schule Karlsruhe eG Freie aktive Schule Karlsru- he e. V. Konzept-e für Bildung und Sozia- les GmbH Ev. Jakobus bus- schule PARZIVAL- Zentrum Karlsruhe (Karl Stock- meyer Schule) 76131 Hagsfeld/ Innenstadt-Ost/ Innenstadt-West/ Nordstadt/ Oststadt/ Rintheim/ Waldstadt 5 1 3 2 0 76133 Innenstadt/ Innenstadt-Ost/ Innenstadt-West/ Nordstadt/ Südweststadt/ Weststadt 3 2 0 4 1 76135 Beiertheim-Bulach/ Oberreut/ Südweststadt/ Weststadt/ 3 0 2 1 0 76137 Innenstadt-West/ Oststadt/ Rintheim/ Südstadt/ Südweststadt/ Weiherfeld- Dammerstock 7 1 1 2 1 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 PLZ Stadtteil Freie Waldorf- schule Karlsruhe eG Freie aktive Schule Karlsru- he e. V. Konzept-e für Bildung und Sozia- les GmbH Ev. Jakobus bus- schule PARZIVAL- Zentrum Karlsruhe (Karl Stock- meyer Schule) 76139 Hagsfeld/ Rintheim/ Waldstadt 12 0 5 0 1 76149 Neureut/ Nordstadt 2 1 1 5 0 76185 Daxlanden/ Grünwinkel/ Mühlburg/ Nordstadt/ Nordweststadt/ Weststadt 1 0 3 6 0 76187 Knielingen/ Maxau/ Mühlburg/ Nordweststadt 1 1 0 6 0 76189 Daxlanden/ Grünwinkel/ Knielingen/ Mühlburg/ Oberreut/ 1 0 1 2 0 76199 Rüppurr/ Weiherfeld- Dammerstock 1 1 1 3 0 76227 Durlach/ Hohenwettersbach/ Stupferich 3 2 2 0 0 76228 Bergwald/ Grünwettersbach/ Hohenwettersbach Palmbach/ Stupferich/ Wolfartsweier 1 0 1 1 0 76229 Durlach/ Grötzingen 2 0 0 0 0 Summe: 42 9 20 32 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 9. Wie viele Hortplätze - kommunaler und privater Träger - gibt es in Karlsruhe in den jeweiligen Stadtteilen/Schulbezirken derzeit? Wie viele sind davon unbesetzt oder wie viele würden darüber hinaus mehr benötigt. Bitte nach Stadtteilen auflisten. Übersicht über das Hortangebot für das Schuljahr 2019/20 nach Stadtteilen aufgelistet: StadtteilTrägerAdresse der Einrichtung Anzahl der GruppenAnzahl der Hortplätze Innenstadt-West StadtSophienstr. 432,550 Südstadt Stadtjugendausschuss e.V. Schützenstr. 356120 Südweststadt Pro LiberisSüdendstr. 354100 Weststadt StadtScheffelstr. 37355 StadtNelkenstr. 13 110 Nordweststadt Kinder-Stadtkiche e.V. Bienwaldstr. 28240 Oststadt StadtHaid-u.-Neu-Str. 56 c240 StadtFrühlingstr. 2 b250 Mühlburg StadtWeinbrennerstr. 69 a480 StadtHardtstr. 33,570 Daxlanden StadtThomas-Mann-Str. 13,570 Ev. Kirche KarlsruheNussbaumweg 5230 Knielingen StadtLassallestr. 2360 Stadt Aussengruppe Am Brurain 6a/Schulstraße 15105 StadtEggensteiner Str. 3240 Grünwinkel StadtHopfenstr. 18480 StadtKoelreuterstr. 72,550 Oberreut StadtAlbert-Braun-Str. 2 c240 Stadtjugendausschuss e.V. Otto-Wels-Str.31115 BeiertheimBulach StadtBreite Str. 905100 Rüppurr StadtBlütenweg 19360 Stadtjugendausschuss e.V. Riedstr.116120 Waldstadt Freie Waldorfschule KarlsruheNeisser Str. 2375 Rintheim Kind und Beruf gGmbHAlbert-Nestler-Str. 5100 Durlach StadtWeiherhof 11480 StadtAußengr. Grazer Str. 7240 StadtAlte-Karlsruher-Str. 32 a224 Grötzingen StadtKirchstr. 155100 Hohenwettersbach Kinder-Stadtkiche e.V. Kirchplatz 8a250 Neureut Kinder-Stadtkiche e.V. Waldschule, Moldaustr. 377140 Nordstadt StadtRhode-Island-Allee 886120 StadtKanalweg 92240 Stadtjugendausschuss e.V. Delawarestr. 21240 1092194 Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Erhebung der Hortstatistik für das Schuljahr 2019/20 läuft zur Zeit. Deshalb kann über aktu- ellen Zahlen für das laufende Schuljahr nicht berichtet werden. Die Auslastungsquote im Schul- jahr 2018/10 lag bei 99 Prozent. Die Stadt unternimmt höchste Anstrengungen, dass alle Familien mit tatsächlichem Bedarf – abgeleitet nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – einen Hortplatz erhalten. Der tatsächliche Bedarf definiert sich nach der Berufstätigkeit der Eltern sowie der sozialen Notwen- digkeit, welche gleichgesetzt sind. Grundsätzlich wird die Wohnortnähe berücksichtigt, und es werden Erstklässler bevorzugt. Aussagen über die konkrete Zahl des tatsächlichen Bedarfs und darüber hinaus können nicht getroffen werden, da sich die Familien häufig in verschiedenen Betreuungsangeboten mehrfach anmelden oder sich der Bedarf der Familie ändert. Hierzu müsste für das nächste Schuljahr eine gezielte Abfrage erfolgen. Trotzdem kann dem größten Teil der Familien mit tatsächlichem Be- treuungsbedarf ein Hortplatz angeboten werden. 10. Für wie viele Kinder werden Hortplätze oder anderweitige Betreuung angemel- det/beantragt, obwohl ein Angebot einer Ganztagesschule (Südstadt/Rintheim) in er- reichbarer Nähe/wohnortnah besteht? Vor dem Hintergrund von Schulbezirkswechseln liegen der Stadt keine validen Daten zum Woh- nort der Grundschulkinder vor. Zur genaueren Bezifferung müsste eine Abfrage zum Wohnort der Kinder in Hortbetreuung gestartet werden. 11. Welcher jährliche Mehraufwand (personell und finanziell) entsteht der Stadt in diesem Schuljahr - und entstand der Stadt im letzten Schuljahr -, um den Wünschen der Eltern auf anderweitige, flexible Betreuung (z. B. Hortplätze) zu entsprechen? SJB In den Jahren 2016 bis 2018 entstanden der Stadt folgende Aufwendungen im Rahmen der Förderung Schülerhorte in städtischer und freier Trägerschaft: Schülerhorte in städtischer Trägerschaft Gesamt- aufwendungen Landes- förderung Elternbeiträge Tatsächliche Aufwendung der Stadt 2016 12.117.384 € 899.443 € 2.399.772 € 8.818.169 € 2017 11.990.872 € 832.397 € 2.359.142 € 8.799.333 € 2018 15.685.280 € 811.190 € 2.377.716 € 12.496.374 € Schülerhorte in freier Trägerschaft Landesförderung Städtische Förderung Betriebsaufwendungen (als freiwillige Leistung) 2016 272.206 € 1.966.680 € 2017 288.703 € 1.985.053 € 2018 296.952 € 1.991.635 € Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Die Zahlen für das Jahr 2019 können erst Anfang 2020 mitgeteilt werden. Die Förderung der freien Träger findet auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schülerhorten freier Träger statt, und die Betriebsaufwendungen beinhalten Per- sonalkostenzuschuss, Mietzuschuss sowie Zuschüsse für Fortbildungen aus dem Bereich Inklusi- on. Die Landesförderung wurde bei den Betriebsaufwendungen bereits in Abzug gebracht. Die trägerübergreifenden Geschwisterzuschüsse sind in der Auflistung nicht enthalten und be- tragen insgesamt etwa 100.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus erhält das Projekt „Siebenstein“ der Nehemia Initiative für die Nachmittagsbe- treuung von Schülerinnen und Schülern einen jährlichen Zuschuss im Rahmen der freiwilligen Leistungen in Höhe von 10.000 Euro (in den Jahren 2016 bis 2017) beziehungsweise 15.000 (ab 2019). Seit Ende des Schuljahres 2014/15 erhalten neue Horteinrichtungen und Hortgruppen keine Landesförderung mehr, sondern müssen vollständig von der Stadt Karlsruhe gefördert werden. Darüber hinaus sei angemerkt, dass es sich auch bei der Hortbetreuung grundsätzlich nicht um ein flexibles Angebot handelt. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und soll als familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung die Ent- wicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Hierzu benötigt es eine verlässliche und stabile Tages- und Wochenstruktur. In der Ergänzenden Betreuung lagen die Kosten pro Schülerin oder Schüler im Schuljahr 2017/18 bei 1.485 Euro pro Kind. Der Zuschussbedarf lag bei 843 Euro pro Kind. 2018 Entgelte (privatrechtlich) 1.040.761,97 € Zuweisungen vom Land 333.996,50 € SUMME ERLÖSE 1.374.758,47 € Personalkosten (Erzieherinnen und Springerkräfte) 3.290.426,48 € Sachkosten (PSP-VGS) 72.278,39 € Interne Leistungsverrechnung (4000.6160 und 4000.6161) 106.914,42 € SUMME KOSTEN 3.469.619,29 € SALDO -2.094.860,82 € Kostendeckungsgrad 40% Für den Nachmittagshort liegt bei den städtischen Schülerhorten der Anteil der Kosten, die die Eltern tragen, bei etwa 13,4 Prozent. Für die Schülerhorte in freier Trägerschaft kann dieser Wert nicht beziffert werden. Zum Schuljahr 2019/20 startete an der Viktor-von Scheffel-Schule ein Pilotprojekt für ein mo- dulares ganztägiges Betreuungsangebot. Die tatsächlichen Kosten können erst nach Ende des ersten Projektjahres beziffert werden. In der Konzeption wurden für den Endausbau jährli- Ergänzende Erläuterungen Seite 9 che Kosten in Höhe von rund 330.000 Euro kalkuliert. Es wird mit Elternentgelten in Höhe von rund 102.000 Euro gerechnet, was einem Kostendeckungsgrad von 31 Prozent entspricht. 12. Welchen Anteil an den Kosten dieser individuellen Betreuungsformen tragen/trugen die Eltern in diesen Fällen? Siehe Antwort auf Frage 11.

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 33 der Tagesordnung: Wechsel der Schulbezirke bei Einschulung in Grundschulen und die Auswirkungen hierdurch Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1042 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Januar 2020