Interfraktioneller Änderungsantrag: SPD, GRÜNE, KAL/Die PARTEI. Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen

Vorlage: 2019/1035
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1035 Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 19 x Abs. 2 Satz 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert: „Ab 1. November 2019 erfolgt auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen keine Zulas- sung mehr von Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtieren gemäß Anlage 1.“ Sachverhalt/Begründung: Vor über einem Jahr wurde der Beschluss des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren in Karlsruhe gefasst. Seitdem wird an der Umsetzung gearbeitet. Wir sind der An- sicht, dass keine Veranlassung besteht, das Verbot erst am 15. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Es steht zu befürchten, dass dann möglicherweise Genehmigungen für 2021 erteilt werden müssen; sollten entsprechende Anträge eingehen. Am 20. Dezember beginnt der Karlsruher Weihnachtscircus, bei dem dieses Jahr keine Wildtier- nummern auf dem Programm stehen. Das zeigt überaus deutlich, dass ein Zirkus auf Vorfüh- rungen mit gefährlichen Wildtieren verzichten kann. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Zoe Mayer Christine Großmann Michael Haug Max Braun

  • Stellungnahme TOP 19 Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1035 Dez. 4 Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städti- schen Plätzen und öffentlichen Flächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 19 x Kurzfassung Die Verwaltung sieht gegen die beantragte Änderung des Absatzes 2 Satz 1 der Beschlussvorla- ge keine Bedenken. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung sieht gegen die beantragte Änderung des Absatzes 2 Satz 1 der Beschlussvorla- ge keine Bedenken, macht aber darauf aufmerksam, dass bereits Bewerbungen von Zirkusun- ternehmen für die Jahr 2021 und 2022 eingegangen sind, die auch Wildtierarten gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage mit sich führen.