Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler

Vorlage: 2019/1034
Art: Antrag
Datum: 21.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 30.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 4.6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1034 Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 30 x Hauptausschuss 23.06.2020 3.2 X Gemeinderat 30.06.2020 4.6 x 1. Die SchoolCard wird um einen zweiten, günstigeren Tarif ergänzt, der neben dem gesamten KVV-Netz als Geltungsbereich nur Karlsruhe oder Baden-Baden oder bis 2 Waben abdeckt. 2. Die SchoolCard mit Geltungsbereich Karlsruhe oder Baden-Baden oder bis 2 Waben wird für Schülerinnen und Schüler mit Karlsruher Pass ermäßigt angeboten. 3. Die Stadt prüft eine stufenweise Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV für Schülerinnen und Schüler auf Machbarkeit und Kosten für die Stadt und stellt die Ergebnisse dem Gemeinderat vor. Begründung Dass ein Umdenken in der Mobilität dringend Notwendig ist, ist mittlerweile Konsens. Der Ausbau und die Verbesserung von Fuß- und Radverkehrswegen sowie des ÖPNV sind wichtige Anliegen für die Gesellschaft und uns als Fraktion. Der fahrscheinlose ÖPNV wird seit einiger Zeit diskutiert und auch der Gemeinderat beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema, wie beispielsweise unseren Vorschlag einer fahrscheinlosen Innenstadtzone. Die KVV hat mehrmals deutlich gemacht, dass die Infrastruktur noch nicht ausreichend ausgebaut ist um einen generellen fahrscheinlosen ÖPNV einzuführen, da dadurch die Qualität noch deutlich leiden würde. Als FW|FÜR Fraktion schlagen wir daher einen stufenweisen Prozess vor, der von der Verwaltung ausgearbeitet und auf Kosten geprüft werden muss. Für Schülerinnen und Schüler stellt die SchoolCard mit nur einem Tarif, der Jahresnetzkarte, die einzige Möglichkeit für den ganzjährigen Nutzen des ÖPNV dar. Dennoch ist der Preis für viele Schülerinnen und Schüler, die in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule gehen, unverhältnismäßig, wenn die Schülerinnen und Schüler in der Regel nur im Stadtgebiet oder bis zu 2 Waben für den Schulweg zurücklegen müssen. Auch für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden finanziellen Mittel stellt die SchoolCard eine Hürde da. Die KVV sollte einen zweiten Tarif für Schülerinnen und Schüler anbieten der nur für den Geltungsbereich Karlsruhe, Baden-Baden oder bis zu 2 Waben gilt und damit deutlich günstiger ist. Darüber hinaus muss für die Inhaber eines Karlsruher Passes bzw. Kinderpasses die Möglichkeit einer bezuschussten SchoolCard bestehen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme FW-FÜR Ticketfreier ÖPNV
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1034 Dez. 1 Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 30 x Hauptausschuss 23.06.2020 3.2 X Gemeinderat 30.06.2020 4.6 x Kurzfassung 1. Eine vergünstigte ScoolCard mit Geltungsbereich bis zu zwei Waben im KVV wird gerade im Rahmen der Tarifstrukturreform im KVV konzeptionell weiter untersucht und wurde im KVV Aufsichtsrat am 07.06.2019 vorgestellt. 2. Die KVV-Abostelle führt bei jedem Abonnementantrag eine Bonitätsprüfung durch. Kund-innen und Kunden mit negativem Ergebnis können nicht am Abonnementverfahren teil-nehmen. Sie können aber die Jahreskarten dennoch erhalten, wenn sie den gesamten Betrag im Voraus entrichten. Die meisten Kinder und Jugendliche mit Karlsruher Kinderpass erhalten die ScoolCard im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundes. 3. Für die Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV für Schülerinnen und Schüler sind dem KVV die vollen Mindereinnahmen durch die Umsetzung dieser Maßnahme auszugleichen. Auch der finanzielle Verlust in Form von weiteren Zuwendungen für den KVV ist hierbei zusätzlich zu berücksichtigen und einzuplanen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVV, VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterung 1. Eine vergünstigte ScoolCard als neues Tarifprodukt, die neben dem gesamten KVV-Netz als Geltungsbereich nur bis zu 2 Waben in der Stadt Karlsruhe oder Baden-Baden abdeckt, wurde auf Wunsch des Aufsichtsrates am 31.01.2019 im KVV Aufsichtsrat vorgestellt. Die ScoolCard „primary“, gültig für bis zu 2 Waben zwischen Wohnort und Schule, erwerbbar nur für Grundschüler. Zuvor wurden insgesamt fünf Varianten der möglichen Gestaltung des Ausbildungstarifs im KVV detailliert untersucht. Bis auf die Variante ScoolCard „primary“ hat der KVV Aufsichtsrat jedoch die weiteren Varianten verworfen. Um eine weitere Variante, die ScoolCard für nur noch zwei Waben ohne Netzwirkung für alle Schülerinnen und Schüler anbieten zu können, unabhängig von Wohnsitz und Alter, müssten allerdings zunächst die im KVV geltenden verschiedenen Formen der Schulsatzungen über die Höhe der Zuschüsse zur ScoolCard vereinheitlicht werden. Darüber hinaus würde das Angebot einer ScoolCard für nur bis zu zwei Waben die bisherige Logik der heutigen ScoolCard, basierend auf einem Solidarmodell für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten KVV Gebiet, aufheben und zu finanziellen Verwerfungen führen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden sind aufgrund der Kürze der Rück-meldefrist nicht bewertbar. Grundlage der Kalkulation für die fehlenden Einnahmen im KVV Fahrgeldtopf bildet die Preisdifferenz zwischen dem Preis der heutigen ScoolCard mit Netzwirkung (49 € / Monat, Stand Sept. 2019) und dem gewünschten abgesenkten ScoolCard-Preis. 2. Die Teilnahme am Abosystem des KVV setzt zwingend eine Bonitätsprüfung voraus. Ist das Ergebnis negativ kann die ScoolCard nur gegen Bezahlung des gesamten Jahresbetrags im Voraus ausgegeben werden. Die meisten Kinder und Jugendliche mit Karlsruher Kinderpass erhalten die ScoolCard im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundes. Alternativ können Kinder und Jugendliche die einen „Karlsruher Kinderpass“ besitzen eine Ausbildungsmonatskarte zum halben Preis erhalten. Die Teilnahme am Abosystem für die ScoolCard wurde seinerzeit bei Einführung des Karlsruher Kinderpasses geprüft, aber aufgrund der Bonitätsproblematik verworfen. 3. Bei der Umsetzung eines fahrscheinlosen ÖPNV für Schülerinnen und Schüler für das Stadtgebiet Karlsruhe (Wabe 100) kann der Besteller, die Stadt Karlsruhe, einen Sondertarif gegen Ausgleich der Mindereinnahmen beim KVV beantragen. Für die Umsetzung einer kosten- losen Nutzung des KVV Tarifs für alle Schülerinnen und Schüler ,die in Karlsruhe wohnen und in Karlsruhe zur Schule gehen, sind dem KVV in jedem Fall die Fahrgeldminderein-nahmen i. H. v. ca. 4,4 Mio. Euro pro Jahr auszugleichen (s. auch Stellungnahme KVV „Die Linke - Ticketfreier ÖPNV für Schüler * innen“ vom 04.10.2019). Es besteht weiter das Risiko, dass Fahrgeld-Surrogate aus der Zuwendung von SGB IX-Mitteln an das Verkehrs-unternehmen VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH sowie die Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Landes zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die kostenlose Beförderung komplett entfallen.