Ergänzungsantrag FW|FÜR: Förderkonzeption Kurzzeitpflege

Vorlage: 2019/1033
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1033 Förderkonzeption Kurzzeitpflege Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 18 x Die Verwaltung ergänzt die Förderkonzeption um ein Kommunikationskonzept um Kurzzeit- pflegeplätze an Hilfesuchende über eine zentrale Stelle zu vermitteln. Begründung Wir begrüßen die neue Förderkonzeption für die Kurzzeitpflege. Zu wenige Kurzzeitpflegeplätze in einer Stadt wie Karlsruhe sind ein ernst zunehmendes Problem, auf das reagiert werden muss. Ein weiteres Problem, das sich für viele Hilfesuchende stellt, ist der Zugang zu Kurzzeitpflege- plätzen und der Aufwand zu Sichten welcher Träger noch freie Plätze bietet. Es bedarf daher ein Konzept für die zentrale Kommunikation und Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme TOP 18 Ergänzungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1033 Dez. 3 Förderkonzeption Kurzzeitpflege Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 18 x Kurzfassung Ergänzungsantrag: Die Verwaltung sieht keinen Anlass, Kurzzeitpflegeplätze über zentrale Stellen zu vermitteln, da der Pflegestützpunkt entsprechende Beratung anbietet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei der Pflegeheimberatung und dem Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe erhalten Hilfesu- chende ausreichend Unterstützung zum Zugang zu den Kurzzeitpflegeplätzen sowie zu den freien Kapazitäten der Träger. Angesichts der geringen Zahl der Kurzzeitpflegeplätze in Karlsruhe (21 Plätze) reicht die Bera- tung, Vermittlung und Unterstützung durch die genannten Institutionen der Stadtverwaltung aus. Diese haben sich als effizient und kompetent in der Kommunikation mit den Hilfesuchen- den erwiesen.

  • Abstimmungsergebnis_Top18 FW FÜR
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