Ausweitung von Anwohnerparkzonen im gesamten innerstädtischen Bezirk

Vorlage: 2019/1030
Art: Antrag
Datum: 18.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1030 Ausweitung von Anwohnerparkzonen im gesamten innerstädtischen Bezirk Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 28 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. In den Stadtteilen Oststadt, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Weststadt, Südstadt und Südweststadt wird eine Anwohnerbefragung über die aktuelle Parksituation, den Fahrzeug- bestand und das private Stellplatzangebot durchgeführt. 2. Basierend auf den Ergebnissen der Befragung erstellt die Stadt ein Konzept, welche zusätzli- chen Anwohnerparkzonen ausgewiesen werden sollen und legt dies dem Gemeinderat vor. 3. In diesem Konzept wird ebenfalls von der Verwaltung ausgearbeitet, wie viel Prozent der Parkfläche für Anwohner*innen ausgewiesen werden soll. Begründung: Durch den weiter zunehmenden Pendlerverkehr und ein konstant hohes Aufkommen von Ver- kehrsströmen durch den motorisierten Individualverkehr, besteht auch außerhalb der aktuell definierten Anwohnerparkzonen eine hohe Konkurrenzsituation beim Parken. Deshalb und zur Verringerung des Verkehrs bei der Parkplatzsuche wollen wir mit der Ausweitung der Anwoh- nerparkzonen den Parkplatzbedarf der Karlsruher Bürger*innen priorisieren. Durch diese Maßnahme erhoffen wir uns eine Entspannung der Parkplatzsituation für Anwoh- ner*innen sowie die Verknappung kostenfreier Parkplätze für den von außerhalb kommenden motorisierten Individualverkehr durch Verlagerung auf kostenpflichtige Stellplätze, wie z. B. Parkhäuser und bewirtschaftete Parkplätze. Hierdurch soll der motorisierte Individualverkehr im Stadtgebiet insgesamt verringert werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag Die Linke-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1030 Dez. 6 Ausweitung von Anwohnerparkzonen im gesamten innerstädtischen Bezirk Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 28 x Die Verwaltung verweist hierzu auch auf die Stellungnahme zu den Anträgen des Gemeinde- rates vom 26. September 2017 und 26. Februar 2019. Für die Ausweisung von Bewohnerpark- zonen sind umfangreiche Datenerhebungen notwendig. Die Stellplatzanzahl verändert sich durch die im Rahmen des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ stattfindenden Nacharbeiten, nach wie vor. Es können daher aktuell keine belastbaren Aussagen zu den jeweiligen Stadtteilen getroffen werden. Auch das Parkverhalten der Bewohner - Nutzung privater Stellflächen die auf Grund der bisher hohen Anzahl öffentlicher Stellplätze für andere Zwecke entfremdet wurden verändert sich derzeit noch. Die Verwaltung wird die Nacharbeiten des „Fairen Parkens in Karlsruhe“ voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 abschließen. Erst danach kann die gesamt- städtische Betrachtung und Überarbeitung der Bewohnerparkzonen erfolgen. Erste verwal- tungsinterne Abstimmungen hierzu finden Ende 2019 statt. Das weitere Vorgehen wird im Frühjahr 2020 dem Planungsausschuss vorgestellt. Zum Bewohnerparken an sich noch folgende gesetzliche Rahmenbedingungen: Innerhalb einer Bewohnerparkzone dürfen tagsüber (6 bis 18 Uhr) maximal 50 % der Stellplätze bevorrechtigt für Bewohner ausgewiesen werden. Nachts (18 bis 6 Uhr) dürfen 75 % zu Gunsten der Bewohner ausgewiesen sein. Die Erteilung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als die der vorhandenen Stellplätze und ist keine Garantie für einen freien Stellplatz, sondern stellt nur eine Berechtigung dar, in dieser Zone parken zu dürfen. Die Stadtverwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 28 der Tagesordnung: Ausweitung von Anwohnerparkplätzen im gesamten innerstädtischen Bezirk Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1030 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich habe jetzt ein bisschen Schwierigkeiten, weil mir die Antwort der Verwaltung nicht ganz schlüssig ist oder ich sie nicht ganz verstehe, weil sie sehr kurzfristig kam und ein wenig kryptisch ist, da müssten Sie noch mal was dazu sagen. Der Vorsitzende: Dann würde ich vorschlagen, dass wir den Antrag verweisen, weil das Anwohnerparken eine komplexe Geschichte ist. Die Rechtslage muss man sich ausführlich erklären lassen, die ist sehr komplex. Wenn wir so verbleiben könnten, können wir es auch wieder hochziehen, wenn es noch etwas zu entscheiden gibt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2020