Einrichtung einer Ombudsstelle im Jobcenter Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/1025
Art: Antrag
Datum: 18.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1025 Einrichtung einer Ombudsstelle im Jobcenter Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 25 x 1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe setzt sich in der Trägerversammlung Jobcenter Stadt Karlsruhe dafür ein, dass im Jobcenter Stadt Karlsruhe eine unabhängige und nicht wei- sungsgebundene Ombudsstelle im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen eingerich- tet wird. 2. Einmal jährlich ist der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe über die Arbeit der Ombuds- stelle zu unterrichten. Im Bericht sind insbesondere mehrfach aufgetretene Probleme und Konflikte darzustel- len. Sachverhalt / Begründung: Immer mehr Jobcenter in Deutschland verfügen über eine Beschwerdestelle, eine sogenannte Ombudsstelle. Dort haben Betroffene die Möglichkeit, Anregungen, Kritik und Beschwerden in die Ombudsstelle einzubringen und vor allem, in besonders dringenden und schwierigen Kon- fliktfällen durch direkte Unterstützung der Ombudsstelle Lösungen zu finden. Diese Stelle vermittelt in Streitfällen zwischen den Leistungsberechtigten und dem Jobcenter und versucht, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Ombudsstelle arbeitet eng mit dem Kunden- reaktionsmanagement und der Geschäftsführung des Jobcenters zusammen. Es sind die daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit – bei Einverständnis der ratsuchenden Personen – die Ombudsstelle Zugriff auf alle relevanten Daten des Betroffenen/ der Betroffenen erhält. Die Arbeit der Ombudsstelle ersetzt nicht die Rechtsmittel, die den Betroffenen im Rahmen der Vorschriften des SGB II zur Verfügung stehen. Die Arbeit der Ombudsstelle hat das Ziel, poten- zielle Klagen vor dem Sozialgericht zu vermeiden, wann immer Sachverhalte gemeinsam mit den Antragsstellenden mit Unterstützung einer dritten Stelle (Ombud) aufklärbar sind. Wenn seitens des Jobcenters Ermessensspielräume oder Rechtslagen unzureichend wahrgenommen werden, kann dies zu einem fehlerhaften Verwaltungshandeln führen. Konflikte können auch dadurch entstehen, dass Antragstellende die jeweilige Sachlage falsch einschätzen. Im Rahmen einer Mittlerfunktion der Ombudsstelle sollen alle leistungs- und entscheidungsrele- vanten Sachverhalte in einer Interventionsmaßnahme ermittelt und übermittelt werden. Ziel ist es, den jeweils strittigen Sachverhalt aufzuklären und eine für die Betroffenen nachvollziehbare Verwaltungs-entscheidung herbeizuführen. Widersprüche oder der Klageweg werden in diesen Fällen überflüssig. In den Fällen, in denen Verwaltungsentscheidungen zum Unterschreiten des Existenzminimums führen, z.B. bei Sanktionen, kann die Ombudsstelle einen Beitrag zur kurzfristigen Unterstüt- zung leisten. Darüber hinaus sammelt sie auch wiederkehrende Problemstellungen und vermittelt den zu- ständigen gemeinderätlichen Gremien einen Eindruck von bestehenden allgemeinen Problemla- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 gen. Die Ombudsstelle soll die Arbeit des Jobcenters flankierend unterstützen und der kommu- nalpolitischen Verantwortung für den SGB II-Bereich besser Rechnung tragen. Bei erwiesenem Bedarf können die Erkenntnisse aus der Arbeit solcher Ombudsstellen über den Städtetag oder landes- bzw. bundespolitische Mandatsträger*innen in die Fortschreibung bzw. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einfließen. Unterzeichnet von: Michael Borner Aljoscha Löffler Verena Anlauf Niko Riebel

  • Stellungnahme TOP 25
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1025 Dez. 3 Einrichtung einer Ombudsstelle im Jobcenter Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 25 x Kurzfassung Der Antrag der GRÜNE Gemeinderatsfraktion wird in der 31. Trägerversammlung der gemein- samen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe behandelt, welche am 28. November 2019 statt- findet. Über das Ergebnis wird der Sozialausschuss unterrichtet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein (noch nicht einschätzbar) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hat beantragt, auf die Einrichtung einer unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Ombudsstelle beim Jobcenter Stadt Karlsruhe hinzuwirken. Die Ombudsstelle soll jährlich den Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe über ihre Arbeit informie- ren und insbesondere mehrfach auftretende Probleme und Konflikte darstellen. Mittlerweile sind in vielen Jobcentern Ombudsstellen angesiedelt mit dem Ziel, in Konfliktfällen zwischen Kunde und Einrichtung zu vermitteln. Dabei ersetzt die Einschaltung der Ombudsstelle nicht die Wirkung eines Rechtsmittels, setzt keine Entscheidungen außer Kraft und hemmt und/oder unterbricht auch nicht Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln. Ombudsfrauen und - männer arbeiten häufig ehrenamtlich, benötigen für ihre Arbeit jedoch eine gewisse Infrastruk- tur. Die Geschäftsführung des Jobcenter Stadt Karlsruhe hat den Punkt in die Tagesordnung der nächsten Trägerversammlung aufgenommen. Über das Ergebnis wird der Sozialausschuss unter- richtet.

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 25 der Tagesordnung: Einrichtung einer Ombudsstelle im Jobcenter Stadt Karlsruhe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1025 Beschluss: Verwiesen in den Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf. Stadtrat Borner (GRÜNE): Zurzeit sind circa jährlich achthundert Klagen vor dem Sozial- gericht wegen Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich Hartz IV, zu ver- zeichnen. Viele Klagen und Missverständnisse ließen sich aber im Vorfeld vermeiden, wenn im Jobcenter der Stadt Karlsruhe eine unabhängige Stelle für die ALG II Leistungsberechtig- ten eingerichtet wird. Auch nach Ansicht des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsfor- schung, IAB, könnte die Einrichtung von Ombudsstellen die Sozialgerichte entlasten. Die Ombudsstelle soll eine unabhängige Stelle sein und hat die Aufgabe, die Verständigung von Jobcenter und Arbeitssuchenden zu verbessern. Das Spektrum reicht vom Erklären der Bescheide bis zum Schlichten von Streitfällen. Dadurch wird einerseits den Betroffenen eine Stimme verliehen und andererseits werden negative Folgen verringert, die dem öffentlichen Haushalt durch Gerichtskosten drohen. Anders ausgedrückt, wir brauchen eine Stärkung der Rechte von Arbeitssuchenden, um Konflikte frühzeitig auf Augenhöhe zu vermeiden beziehungsweise zu lösen. Die Antwort der Stadtverwaltung fällt relativ nüchtern aus. Ich würde mir wünschen, dass die Stadtverwaltung uns ihre Meinung zum Thema mitteilt. Mit welcher Intension geht die Verwaltung in die Gespräche der Trägerversammlung? Wird auch die Meinung des örtlichen Beirates des Jobcenters eingeholt? Wir hoffen nun, dass – 2 – sich eine breite Mehrheit hier im Rat unserem Anliegen anschließt und wir damit der Ver- waltung ein starkes Votum mit auf den Weg geben. Stadträtin Wiedemann (CDU): Den Antrag von den GRÜNEN begrüßen wir, das kommt auch mal vor. Das Ansinnen, eine Ombudsstelle einzurichten für die, wie so salopp gesagt wurde, Hartz-IV-Empfänger, finden wir gut, vor allem im Hinblick darauf, dass es so viele Probleme und Sanktionsmaßnahmen gegeben hat. Ich finde es nicht ganz so toll, dass es hier nur um Anregungen, Kritik und Beschwerden geht, sondern es sollen hauptsächlich dringende und schwierige Konfliktfälle bei der Ombudsstelle eine Unterstützung bekom- men. Hier soll Menschen geholfen werden, die sich anderweitig nicht weiterhelfen können. Wichtig wäre allerdings auch, dass erst ein Probelauf stattfindet, bevor so etwas fest einge- richtet wird und anschließend, vielleicht nach einem Jahr, besser nach zwei Jahren, wird ein Resümee gezogen. Entscheiden muss es aber das Jobcenter, die Stadt Karlsruhe kann nur darauf hinwirken, dass so etwas eingerichtet wird. Stadträtin Moser (SPD): Auch wir unterstützen diesen Antrag nachdrücklich, auch beim Jobcenter Karlsruhe eine Ombudsstelle einzurichten, wie es auch bereits in vielen anderen Jobcentern der Fall ist. Die Vorteile sind offenkundig und wurden bereits in den vorherigen Wortbeiträgen betont. Auch wir sind davon überzeugt, dass eine ehrenamtlich arbeitende, unabhängige und nicht weisungsgebundene Person dazu beitragen kann, Konflikte zu klä- ren, Menschen in schwierigen Lebenslagen beizustehen und durch die Vermittlung Prob- leme frühzeitig zu lösen. Es ist sicherlich richtig, dass Betroffene bereits heute verschiedene Möglichkeiten bei entsprechenden Problemen nutzen können, dennoch sind wir über- zeugt, dass ein solches zusätzliches Angebot, Ombudsbeauftragte zu rate zu ziehen, eine Bereicherung für die Kunden des Jobcenters ist. Als eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Agentur für Arbeit hoffen wir, dass dieser aus dem Gemeinderat artikulierte Wunsch ernst genommen wird und die Trägerversammlung die dafür notwendigen Schritte möglichst bald in die Wege leitet. Stadträtin Böringer (FDP): Auch wir finden den Antrag der Kolleginnen und Kollegen überlegenswert. Wie es die Verwaltung beschreibt, wird das Thema in der nächsten Trä- gerversammlung besprochen. Wir werden heute zustimmen und die Ergebnisse im Sozial- ausschuss abwarten. Wir behalten uns vor, auf Basis dieser Ergebnisse unseren eigenen Antrag zu stellen, ehrlich gesagt wirkt es derzeit so, als würden wir einen zahnlosen Tiger einstellen, aber wir stimmen heute zu und erwarten die Ergebnisse. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich glaube, gegen den Antrag spricht grundsätzlich nichts. Ich möchte nur vielleicht eine Illusion ausräumen. Ich glaube, ehrenamtlich ist so eine Funktion nicht leistbar, das wird jemand sein müssen, der auch qualifiziert dafür ist. Gerade solche Vermittlerfunktionen haben sehr viel mit Mediation und Empathie zu tun, das muss jemand können, und ich glaube, ehrenamtlich wird das nichts. Ich unterstütze auf jeden Fall diese Sache, weil ich glaube, es spart uns, der Gesellschaft, jede Menge Geld, weil die Gerichte sind alle überlastet und gerade diese Gerichtsurteile zu SGB-Verfahren sind wahnsinnig, das schafft niemand mehr. Wenn man das über die Ombudsstelle niedrig halten könnte, ist allen geholfen. Stadträtin Fenrich (AfD): Ich habe nur eine Frage. Das Jobcenter ist eine Einrichtung, die auch vom Land getragen wird, können wir allein als Stadträte über die Einrichtung einer – 3 – Stelle für einen Ombudsmann bestimmen? Müssen wir dabei nicht das Land mit ins Boot nehmen? Das ist mir jetzt nicht geläufig, aber vielleicht weiß das jemand im Saal. Der Vorsitzende: Das Jobcenter in Karlsruhe ist eine Gemeinschaftsbehörde aus der Stadt Karlsruhe und der Agentur für Arbeit, sozusagen machen beide Träger etwas Gemeinsa- mes. Der Vorsitzende der Trägerversammlung ist Bürgermeisterkollege Lenz, und vielleicht haben wir es zu nüchtern formuliert, Herr Stadtrat Borner, wir werden mit dem Antrag da reingehen. In anderen Jobcentern gibt es schon so etwas und natürlich wollen wir versu- chen, es da durchzusetzen. Ich halte auch nichts davon, dass es ehrenamtlich ist, was jetzt „unabhängig“ bedeutet, das muss man in der Trägerversammlung mal diskutieren. Ich hätte grundsätzlich kein Problem, wenn es ein Mitarbeiter des Jobcenters wäre, der aber unabhängig von der Hierarchie und mit direktem Zugang zum Jobcenterleiter wäre, aber das muss man vor Ort klären, da will ich mich gar nicht einmischen. Ich möchte nur, dass wir es hier jetzt nicht definieren, sondern, dass man sich anschaut, wo es gut funktioniert, und dann entsprechende Strukturen schafft. Ich glaube auch nicht, dass es so weit kom- men muss, dass man Gerichtsfälle verhindert, sondern es gäbe ganz viel Erklärungsbedarf, zum Beispiel zwischen einem Bezieher und seinem direkten Agenturmitarbeiter. Manchmal verfahren die Dinge und es täte gut, wenn einer daneben sitzt. Heute wird das zum Teil auch schon gemacht. Ich war mal vor Ort und da wurde aus einem anderen Team jemand dazu genommen, der noch mal von der Seite darauf schaut. Solche Mechanismen gibt es schon, trotzdem halte ich so eine Ombudsstelle für eine gute Geschichte, und so werden wir auch versuchen, darüber zu diskutieren. Bürgermeister Lenz: Ich darf ganz kurz ergänzen, ich weiß welche Vorurteile gegenüber Jobcentern in Deutschland, auch oftmals berechtigt, bestehen. Das Karlsruher Jobcenter hat bundesweit den Ruf eines der flexibelsten und tolerantesten und offensten zu sein. Das rührt natürlich von der Gründung von vor 15 Jahren her, als wir die Vorbildstadt waren, die die Obdachlosen und so weiter so versorgt haben, dass es in Deutschland von anderen Städten massenhaft nachgemacht wurde. Letzte Woche war ich im Sozialausschuss Deut- scher Städtetag, und eine große Landeshauptstadt denkt über eine Klage nach, über die jeweilige Regionaldirektion, und jetzt halten sie sich fest warum, wegen der Digitalisie- rungsvorschrift des Bundes. Das haben wir schon alles umgesetzt, Online-Antrag, E-Akte, alles völlig geräuschlos. Deswegen wollte ich noch mal sagen, die Kollegin Langeneckert ist auch in der Trägerversammlung, wir sind da nicht eine starke Stimme, sondern wir arbeiten auf Augenhöhe, und das seit fünfzehn Jahren. Insofern ist der Antrag nicht nüchtern, heu- te ist er beantragt, in einer Woche tagt die Trägerversammlung, und wir werden Ihnen vor März 2020 sagen, in welche Richtung es gehen wird. Der Vorsitzende: Wenn wir so verbleiben können und dies dann im Sozialausschuss bera- ten, sind wir uns einig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2020