Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler
| Vorlage: | 2019/1022 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 21.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1022 Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.010.2019 30 x Hauptausschuss 23.06.2020 3.2 X Gemeinderat 30.06.2020 4.4 x 1. Die Stadt ermittelt zum kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 alle notwendigen Maßnahmen und Kosten, allen in Karlsruhe wohnhaften Kindern und Jugendlichen ab 2021 kostenlos eine Jahreskarte für den ÖPNV innerhalb der KVV-Doppelwabe Karlsruhe (Wabe 100) zu stellen. 2. Die Stadt ermittelt alle relevanten Kosten für einen eine kostenlose Nutzung des ÖPNV für alle Einwohnerinnen und Einwohner Karlsruhes im gesamten KVV-Netz. Die Höhe der entstehenden Kosten ist ein Kriterium, nach dem der Gemeinde-rat über die Einführung eines kostenfreien Tickets entscheiden kann. Die entstehenden Kosten für die Stadt Karlsruhe bei kostenfreier Nutzung des KVV-Angebots innerhalb des Stadtgebiets sind durch den KVV zu ermitteln. Die Übernahme der Ausfallkosten ist Sache der Stadt (siehe Kostenübernahme beim Stadtfest). Kindern und Jugendlichen soll zur Erreichung unterschiedlicher Bildungs- und Freizeitangebote klimafreundliche Mobilität unabhängig vom Einkommen ihrer Erziehungsberechtigten ermöglicht werden. Zudem soll es auch auf kurzen Strecken für Familien preislich attraktiver sein, den ÖPNV anstelle des Autos zu nutzen. Eine kostenlose Beförderung von Kindern und Jugendlichen ab 2021 soll dabei der erste Schritt hin zu einem kostenlosen ÖPNV-Angebots innerhalb Karlsruhes darstellen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1022 Dez. 1 Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 30 x Hauptausschuss 23.06.2020 3.2 X Gemeinderat 30.06.2020 4.4 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KVV, VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Finanzielle Auswirkungen der Umsetzung des ticketfreien ÖPNV für alle Insgesamt könnte ein ticketfreier ÖPNV für alle nach überschlägiger Berechnung zu Einnahmeausfällen der VBK in Höhe von voraussichtlich ca. 77 Mio. Euro jährlich führen. Zusätzlich müsste die Stadt Karlsruhe für die Netzwirkung zum Ausgleich entgangener Tarifeinnahmen im KVV jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag bezahlen. Die Gesamtbelastung aus dem ticketfreien ÖPNV für alle dürfte insgesamt bei mehr als 87 Mio. Euro jährlich liegen. Diese Gesamtbelastung von 87 Mio. Euro jährlich würde sich aus drei Faktoren ergeben: Bei Umsetzung eines ticketfreien ÖPNV für das Stadtgebiet (Wabe 100) würden der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH die bisher erhaltenen Fahrgeldeinnahmen in Höhe von ca. 66 Mio. Euro jährlich wegfallen. Eine Unterscheidung von Fahrten im Stadtgebiet, die von Karlsruher Bürgern vorgenommen werden in Abgrenzung zu den Einpendlern ist dem KVV auf Grund der kurzen Vorlaufzeit zur Beantwortung des Antrags nicht möglich. Das genaue Verhältnis kann vom KVV erst im Rahmen einer nachfolgenden Verkehrserhebung ermittelt werden. Des Weiteren wären die jährlichen Ausgleichsmittel des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Ausbildungsverkehrs in der Stadt Karlsruhe in Höhe von jährlich 10,9 Mio. Euro möglicherweise ganz oder teilweise gefährdet. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes darüber hinaus kostenlos im gesamten KVV-Netz fahren dürften, wären hierfür Ausgleichszahlungen für entgangene Tarifeinnahmen im KVV in voraussichtlich zweistelliger Millionenhöhe zu leisten. Auch hier kann die exakte Höhe vom KVV erst im Rahmen einer nachfolgenden Verkehrserhebung ermittelt werden. Um eine Insolvenz der VBK und in der Folge des gesamten KVVH-Konzerns zu vermeiden, müssten diese Einnahmeausfälle der VBK und die Ausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind hierfür keine Mittel vor-gesehen. Von den oben erläuterten Einnahmeausfällen wären die VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH direkt betroffen. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der VBK wird sich das jährliche Defizit bereits ohne den angestrebten ticketfreien ÖPNV für Schüler*innen von derzeit ca.-43,9 Mio. Euro (Plan 2019) bis zum Jahr 2024 auf ca. -90,6 Mio. Euro (Mittelfristplanung des Wirtschaftsplans 2020) erhöhen. Sollten hierzu weitere Einnahmeausfälle kommen, so würde sich das Defizit entsprechend weiter erhöhen. Ein Ausgleich innerhalb des KVVH-Verbundes wird nicht mehr möglich sein. Entsprechende Haushaltsmittel für einen ticketfreien ÖPNV in Höhe von zusätzlich mind. 87 Mio. Euro jährlich sind im Doppelhaushalt 2019/2020 nicht eingeplant. 2. Weitergehende Hinweise: Kapazitäten der VBK und Tarifeinheitlichkeit Die VBK weist des Weiteren darauf hin, dass die erwartete Erhöhung der Fahrgastzahlen durch einen kostenlosen ÖPNV mit der bestehenden Fahrzeugkapazität während der Hauptverkehrszeiten nicht bewältigt werden könnte. Die kurzfristige Einführung eines kostenlosen ÖPNV würde somit zu den Hauptverkehrszeiten zu überfüllten Bussen und Bahnen führen, was auch weitere Verspätungen und Zugausfälle wahrscheinlich mache. Die Verwaltung ist grundsätzlich der Ansicht, dass vorhandene Mittel besser in den Ausbau und in die Qualitätsverbesserung des ÖPNV investiert werden sollten, als in Fahrpreissenkungen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden hat der KVV ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, dies ergab auch die Untersuchung der Firma Civity für den KVV im Rahmen der Tarifstruktur- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 reform. Es ist davon auszugehen, dass Autofahrende nicht aus Kostengründen, sondern aus Komfortgründen (kürzere Fahrzeit, Sitzplatz, kürzere Wege) nicht auf den ÖPNV umsteigen. Die Verwaltung empfiehlt, innerhalb des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) einheitliche Tarifregelungen beizubehalten. Dies war der ursprüngliche Sinn der Gründung des Verkehrs- verbunds. Wenn jede Gemeinde eigene Sonderregeln für ihre Einwohner einführt, so ergibt sich ein Flickenteppich an Tarifregelungen, welche insgesamt intransparent und schwer verständlich werden. Der KVV arbeitet derzeit an einer Tarifstrukturreform. Wir empfehlen daher, entsprechende Anträge und Vorschläge in den Aufsichtsrat des KVV einzubringen. 3. Erläuterungen der VBK zu den Rahmenbedingungen In Bezug auf die Anfrage der Fraktion Karlsruher Liste / Die Partei an den Karlsruher Gemeinderat vom 17.10.2019 verweist die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) auf die Tarifzuständigkeit des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV). Über die aus dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in den Aufsichtsrat des KVV entsandten Vertreter der Stadt Karlsruhe kann dort ein entsprechender Antrag auf Änderung der Tarifbestimmungen gestellt werden. Bei einem möglichen Beschluss des KVV-Aufsichtsrats über den Antrag der VBK würden dann die daraus resultierenden finanzielle Auswirkungen über alle sieben Gesellschafter des KVV (Städte Karlsruhe, Baden-Baden und Landau, Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße) solidarisiert, bzw. allen Gesellschaftern eine analoge Regelung ebenfalls tariflich ermöglicht. Neben dieser Möglichkeit, Tarifänderungsvorschläge in den KVV-Aufsichtsrat einzubringen, kann sowohl ohne vorherige Antragstellung im Aufsichtsrat des KVV als auch im Fall einer Ablehnung durch den Aufsichtsrat ein Besteller (in diesem Fall die Stadt Karlsruhe) gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung einen Sondertarif gegen Ausgleich der Mindereinnahmen beim KVV beantragen. Die dem KVV auszugleichenden Mindereinnahmen entsprächen hierbei den oben beschriebenen Berechnungen und wären gemäß vorliegenden Antrag vollständig durch die Stadt Karlsruhe bzw. VBK zu übernehmen.