Bauanträge

Vorlage: 2019/1017
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.10.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7a Vorlage 29 Bauantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 29 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.10.2019 7 x a) Bauantrag: Neubau eines Bürogebäudes und Lagerhalle, Ohmstraße 1, FlSt 8542/1 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 527 Rossweid südlicher Teil. Am 14.11.2018 wurde in der OSR-Sitzung bereits der Erweiterung des Rechenzentrums, welches im Jahre 2011 genehmigt und errichtet wurde, zugestimmt. Die Grundfläche sowie die Anzahl der Geschossflächen werden eingehalten. Die Nutzungsart ist zulässig. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden somit eingehalten. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Vorhaben zu.

  • TOP 7b Vorlage 29 Bauantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 29 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.10.2019 7 x b) Bauantrag: Neubau einer Lagerhalle, Auf der alten Reut ( Gewann ), FlSt 3700 Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, somit findet § 35 BauGB Anwendung. Es handelt sich um eine moderate Erweiterung einer gewerblich genutzten Fläche, die rechtmäßig entstanden ist. Die Lagerhalle hat eine Grundfläche von 54qm und umfasst 189 m³ Rauminhalt. Alle Vorgaben werden eingehalten Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Vorhaben zu.

  • TOP 7c Vorlage 29 Bauantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 29 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.10.2019 7 x c) Bauantrag: Neubau eines Hotels mit Tiefgarage, Augustenburgstrasse 10, FlSt 7/2 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 694 und der Erhaltungssatzung Grötzingen. Da die Erhaltungssatzung jedoch sehr unspezifisch ist und jetzt erst ein Verfahren zur Präzisierung läuft, greifen die dortigen Regelungen nicht. Aufgrund der errichteten Neubauten, wird die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch diesen weiteren Neu- bau nicht mehr verändert, als die vorherigen. Eine Baugenehmigung kann daher aus Gründen der Erhaltungssatzung nicht versagt werden. Obiges Vorhaben in der früheren Version wurde bereits am 12.9.2018 im Ortschaftsrat behandelt und negativ beschieden, da Festsetzungen laut Bebauungsplan nicht eingehalten wurden. Auch städtebaulich gab es etliche Kritikpunkte. Aus diesem Grund wurde dem Bauherrn empfohlen, das Projekt im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe vorzustellen. Hier gab es zwei Termine. Art der baulichen Nutzung: Laut Bebauungsplan liegt das Hotel in einem Allgemeinen Wohngebiet. Der Bebauungsplan lässt jedoch abweichend von § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Betriebe des Beher- bergungsgewerbe zu. Bis 60 Betten kann von einem kleinen Beherbergungsbetrieb gesprochen werden, da erst ab einer Bettenzahl ab 60 Betten erst die Beherbergungsrichtlinie greift. Der Bauantrag überschreitet diese Bettenanzahl nicht, so dass die Art der Nutzung zulässig ist. Maß der baulichen Nutzung: a) Im zeichnerischen Teil des Bebaungsplanes über die zulässige Ausnutzung (GRZ, GFZ) fehlen Angaben. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung richtet sich damit alleine nach der über- baubaren Grundstücksfläche. Weder die festgelegte Baugrenze als auch -linie wird laut Lage- plan nicht überschritten und ist damit zulässig. b) Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß 2-3 Geschosse. Auch diese wird nicht überschritten und ist damit zulässig. c) Es ist ein Satteldach auszuführen mit einer Dachneigung von 30%, die nun auch so beantragt ist; somit zulässig. d) Dachgaupen sind bei dreigeschossiger Bauweise nicht zulässig. Auch diese Vorgabe wird soweit eingehalten. Der Dacheinschnitt im hinteren Teil des Gebäudes, in welchem das Trep- penhaus untergebracht ist, ist funktional begründet, so dass hier eine Befreiung erteilt werden kann. Insgesamt ist damit das Maß der beantragten baulichen Nutzung zulässig und damit genehmi- gungsfähig. Stellplätze: Die Anzahl der notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung Baden-Württemberg werden nachgewiesen und errichtet. Die Fassade ist gleichartig gestaltet und fügt sich nun in die Umgebung ein. Auch die Gestal- tung des Übergangs in der Kirchstraße zum Nachbargebäude ist gut gelungen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Vorhaben zu.