Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle REchtsprechung, Öffentlichkeitsbeteiligung
| Vorlage: | 2019/1015 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 27 OV Grötzingen Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung, Öffentlichkeitsbeteiligung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.10.2019 4 x Das städtische Amt Umwelt- und Arbeitsschutz kam auf die Ortsverwaltung Grötzingen zu und teilte mit, dass sich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben haben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. So wurde zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestärkt. Gleichzei- tig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlos- sener Lärmaktionsplan. Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch diese neue Option vorzeitig aufgegriffen und überprüft, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeits- reduzierungen vorgeschlagen werden können. Aufgrund eines flächendecken Screenings in Karlsruhe hat das Amt Umwelt- und Arbeitsschutz einen Katalog von Straßen aufgelistet, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h überprüft und angeordnet werden soll. In Grötzingen wird dies für die Augustenburgstraße zwischen der Kirchstraße und der Winkler-Dentz-Straße ganztägig vorgeschlagen. Die Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe sehen für den Betrieb der Buslinie 22 durch diese Maßnahme nur ge- ringe Auswirkungen auf den Fahrplan, würden die Reduzierung also mittragen. Die Ortsverwaltung wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten, bis zum 25.10.2019 dem Umwelt- und Arbeitsschutz gegenüber Stellung zu nehmen. Dem Ortschafts- rat soll Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Sachverhalt auseinander zu setzen und ge- gebenenfalls weitere Vorschläge zu machen. Zur Information für die Ortschaftsräte sind ein Erläuterungsbericht, eine Aufstellung der poten- ziellen Straßenabschnitte (Anlage 1) sowie die Hinweise der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (Anlage 2 und 3) beigefügt.