Änderungsantrag DIE LINKE.: Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass

Vorlage: 2019/1013
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1013 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechti- gung für den Karlsruher Kinderpass um 30 Prozentpunkte und dem damit verbundenen Net- toäquivalenzeinkommen angehoben wird. Begründung: Der Karlsruher Kinderpass hat sich als ein erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung be- wiesen. Jedoch beschränkt sich der Kreis der Leistungsberechtigten derzeit zu sehr und findet keine Anwendung bei denjenigen, die zwar arbeiten, aber zu wenig Einkommen haben. Ange- sichts weiter deutlich steigender Kosten, z.B. bei der Miete, wollen wir auch die Kinder aus die- sen Familien unterstützen, damit eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Bei der Fort- entwicklung muss deshalb eine deutliche Ausweitung der Anzahl der Leistungsberechtigten erfolgen, um damit auch die sog. „working poor“ zu erreichen. Wir begrüßen die Stoßrichtung des Antrags der Verwaltung, jedoch geht er uns nicht weit ge- nug. Auch ein Nettoäquivalenzeinkommen knapp über 1200€ reicht nicht aus, um selbstbe- stimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Nur eine Ausweitung von 30 Prozentpunkten im ersten Schritt kann es ermöglichen, dass auch in der Praxis Kinder aus Haushalten der „work- ing poor“ vom Karlsruher Kinderpass profitieren. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • Stellungnahme TOP 16 Änderungsantrag Die LINKE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1011 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung für den Karls- ruher Kinderpass um 30 Prozentpunkte und dem damit verbundenen Nettoäquivalenzeinkom- men nicht anzuheben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Karlsruhe Kinderpass ist ein erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung. Eine Fortent- wicklung und Ausweitung der Anzahl der Leistungsberechtigten ist unumstritten, um Kindern aus Haushalten der sogenannten „working poor“ gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat im vorberatenden Jugendhilfeausschuss am 9. Oktober und im Sozialausschuss am 15. Oktober eine Vorlage mit dem gut begründeten und angemessenen Vorschlag einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gemacht. Der Vorschlag basiert auf einer Schätzung. Eine Verifizierung und Validierung liegt noch nicht vor. Daher wäre eine Anhebung um mehr als 10 Prozentpunkte zur Ausweitung der Anzahl der Leis- tungsberechtigten als erster Schritt weder vertretbar noch angemessen. Die Stabilität des Karlsruher Kinderpasses als erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung ist mit einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gewährleistet. Nach Verifizierung und Validierung könnte eine weitere Anhebung in einem nächsten Schritt folgen.