Änderungsantrag GRÜNE: Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe:
| Vorlage: | 2019/1012 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach, Knielingen |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1012 Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe: Daten aus vorbereitenden Untersuchungen von Sanierungsgebieten verwenden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 29 x 1. Die Stadtverwaltung führt aus vorliegenden und künftigen vorbereitenden Untersuchungen für Sanierungsgebiete alle Daten betreffend Wohnungs- und Häuser-Leerstand in den jewei- ligen Gebieten zusammen. Diese verwaltungsinterne Liste beinhaltet auch Informationen über Eigentumsverhältnisse und Denkmalschutz. 2. Die Stadtverwaltung geht proaktiv auf alle Eigentümer*innen leerstehender Häuser und Wohnungen zu, die in Rahmen vorbereitender Untersuchungen zu Sanierungsgebieten festgestellt wurden: 1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterbreitet den Eigentümer*innen geeignete Fördermög- lichkeiten, um diese Immobilien dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. 2. Bei Verkaufsinteresse prüft und unterbreitet die Volkswohnung ein Gebot für Haus und Grundstück. Meldungen zu Leerstände werden bereits heute in den vorbereitenden Untersuchungen für spätere Sanierungsgebieten im Rahmen von Ortsbegehungen und durch die Auswertung statis- tischer Daten der Stadt Karlsruhe erfasst. Zur Dokumentation der gebäudebezogenen Kriterien wird ein Erhebungsbogen verwendet und zusätzlich eine Fotodokumentation erstellt. Neben den gebäudebezogenen Bestandsaufnahmen werden auch Aussagen zu Denkmalschutz und Eigentumsverhältnissen getroffen. Während der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 wurde in Karlsru- he ein durchschnittlicher Leerstand von 2,3 % ermittelt. In den Sanierungsgebieten wurden bei den vorbereitenden Untersuchungen jedoch deutlich höhere Zahlen festgestellt, die z. B. in Alt- Knielingen bei 3,3 %, in Grötzingen bei 3,7 % oder in Grünwettersbach bei 3,8 % liegen. Ziel unseres Antrages ist, diese Daten bezüglich Leerstand gesammelt zu erfassen und dementspre- chend zu verwerten. Leerstand ist nicht nur ein Problem für Wohnungssuchende: Eigentümer*innen entgehen Mieteinnahmen, doch die Steuern und Betriebskosten für die Immobilie sind weiterhin fällig. Wenn Immobilien länger leer stehen, verfallen Fassaden und Gärten verwildern, es kommt ver- mehrt zu Vandalismus. Durch das vom Gemeinderat beschlossene Programm „Wohnraummobilisierung plus“ wird Eigentümer*innen von leerstehenden Immobilien ein finanzieller Anreiz zur Aktivierung von entsprechendem Wohnraum geschaffen. Das erklärte Ziel hierbei ist, dass durch die Gewährung eines Zuschusses, insbesondere für Baumaßnahmen, Wohnungen wieder einer Vermietung zu- geführt. Gleichzeitig erfolgt eine festgelegte Mietpreis- und Belegungsbindung. Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Von der Stadt Karlsruhe wurde in der Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN in der Gemeinde- ratssitzung am 15.12.2015 bereits zugesagt, einen möglichen Erwerb leerstehender Gebäude, die ihr bekannt werden, durch die Volkswohnung zu prüfen. Unterzeichnet von: Michael Borner Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1012 Dez. 6 Einrichtung eines Leerstandskatasters und Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Karlsruhe: Daten aus vorbereitenden Untersuchungen von Sanierungsgebieten verwenden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 29 x Kurzfassung Daten über Leerstände von Häusern und Wohnungen in künftigen Sanierungsgebieten können als personenbezogene Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Die Stadtverwaltung wird im Zuge vorbereitender Untersuchungen zu Sanierungsgebieten alle Eigentümer*innen leerstehender Häuser und Wohnungen auf die Förderprogramme KaWoF und Wohnraum-Mobi hinweisen. Eine sich dabei herausstellende Verkaufsbereitschaft wird auf einen Erwerb durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft hin geprüft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frage 1: Die Stadtverwaltung führt aus vorliegenden und künftigen vorbereitenden Untersu- chungen für Sanierungsgebiete alle Daten betreffend Wohnungs- und Häuser- Leerstand in den jeweiligen Gebieten zusammen. Diese verwaltungsinterne Liste beinhaltet auch Informationen über Eigentumsverhält- nisse und Denkmalschutz. Zu beachten ist, dass die Daten über Leerstände von Häusern und Wohnungen in künftigen Sanierungsgebieten als personenbezogene Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden können, § 138 BauGB. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsge- biets sind die Daten zu löschen. Eine weitere Verwendung der erhobenen Daten etwa für das Baulandkataster, § 200 BauGB, ist nicht zulässig. Frage 2: Die Stadtverwaltung geht proaktiv auf alle Eigentümer*innen leerstehender Häuser und Wohnungen zu, die in Rahmen vorbereitender Untersuchungen zu Sanierungsge- bieten festgestellt wurden: Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterbreitet den Eigentümer*innen geeignete Förder- möglichkeiten, um diese Immobilien dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Bei Verkaufsinteresse prüft und unterbreitet die Volkswohnung ein Gebot für Haus und Grundstück. Die Stadtverwaltung wird im Zuge vorbereitender Untersuchungen zu Sanierungsgebieten alle Eigentümer*innen leerstehender Häuser und Wohnungen auf die Förderprogramme KaWoF und Wohnraum-Mobi hinweisen. Eine sich dabei herausstellende Verkaufsbereitschaft wird auf einen Erwerb durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft hin geprüft. Der Karlsruher Gemeinderat hat mit KaWoF und Wohnraum-Mobi ein Förderprogramm be- schlossen, wodurch Eigentümer*innen finanzielle Anreize erhalten, um Räumlichkeiten erstmals oder wieder dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Die Förderung mit Wohnraum- Mobi ist flexibler als mit KaWoF und ermöglicht die Förderung von Objekten, die sich nicht für KaWoF und damit die klassische Sozialwohnraumförderung eignen.