Änderungsantrag GRÜNE: Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass: Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze für Hartz IV

Vorlage: 2019/1011
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1011 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass: Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze für Hartz IV Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenz-Einkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird. Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird um 20 Prozentpunkte auf 1.300 Euro Nettoäquivalenz-Einkommen angehoben. Sachverhalt / Begründung Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans- Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letz- ten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wie- dervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensun- terhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen. Der Karlsruher Kinderpass bedeutet für anspruchsberechtigte Kinder gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten. Einen Beitrag dazu leistet die Verwaltung mit der Entbürokratisie- rung, die durch die zu beschließende Heranziehung des Nettoäquivalenz-Einkommens als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung auf GRÜNEN Antrag hin entsteht. Wichti- ger ist es jedoch, die Höhe des Haushaltseinkommens, bis zu dem Anspruch auf den Karlsruher Pass besteht, möglichst großzügig festzusetzen. Wir GRÜNEN sehen in der Bekämpfung von Kinderarmut eine Aufgabe, die wir als Stadt gemäß den Leitlinien gegen Kinderarmut weiterhin selbstbewusst und entschlossen angehen sollten. Da auch die Verwaltung selbst bei einer Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten nicht von einer dramatisch zunehmenden Zahl der Leistungsempfänger*innen ausgeht, ergibt sich für uns keine Notwendigkeit für eine stufenweise Anhebung der Einkommensgrenze in Verbindung mit einer weiteren Sachstandsanalyse. Insofern halten wir an unserem Antrag “Ausweitung des Kreises der Nutzer*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass durch eine Er- höhung auf 30 % über der Einkommensgrenze" fest; siehe TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2019. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Michael Borner Renate Rastätter Verena Anlauf Aljoscha Löffler

  • Stellungnahme TOP 16 Änderungsantrag GRÜNE
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1011 Dez. 3 Fortentwicklung Karlsruher Kinderpass: Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze für Hartz IV Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.10.2019 16 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung für den Karls- ruher Kinderpass um 30 Prozentpunkte und dem damit verbundenen Nettoäquivalenzeinkom- men nicht anzuheben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Karlsruhe Kinderpass ist ein erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung. Eine Fortent- wicklung und Ausweitung der Anzahl der Leistungsberechtigten ist unumstritten, um Kindern aus Haushalten der sogenannten „working poor“ gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat im vorberatenden Jugendhilfeausschuss am 9. Oktober und im Sozialausschuss am 15. Oktober eine Vorlage mit dem gut begründeten und angemessenen Vorschlag einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gemacht. Der Vorschlag basiert auf einer Schätzung. Eine Verifizierung und Validierung liegt noch nicht vor. Daher wäre eine Anhebung um mehr als 10 Prozentpunkte zur Ausweitung der Anzahl der Leis- tungsberechtigten als erster Schritt weder vertretbar noch angemessen. Die Stabilität des Karlsruher Kinderpasses als erfolgreiches Instrument zur Armutsbekämpfung ist mit einer Anhebung um 10 Prozentpunkte gewährleistet. Nach Verifizierung und Validierung könnte eine weitere Anhebung in einem nächsten Schritt folgen.