Ausweisung von "free Walls" für Graffitikünstler
| Vorlage: | 2019/1007 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.11.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 19.09.2019 eingegangen am: 19.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 06.11.2019 öffentlich Dez. 2 und 6 / Kulturamt i. B. m. Tiefbauamt Ausweisung von „free Walls“ für Graffitikünstler Antrag: Die Verwaltung weist die Wände der Unterführung der Durlacher Allee zwischen Untermühl- siedlung und Dornwaldsiedlung als „free Walls“ für Graffitikünstler aus oder vergibt diese über eine Ausschreibung. Hintergrund: Nachdem die Baumaßnahmen an der Haltestelle Untermühlsiedlung und der dm-Zentrale weitestgehend beendet sind, könnten die neuen Wände der Unterführung zwischen der Dornwaldsiedlung und Untermühlsiedlung als sogenannte „free Walls“ ausgewiesen werden. Die hierdurch triste Unterführung könnte dadurch in ein neues Licht gerückt werden. Seit 2019 ein Großteil der Mauer am Messplatz abgerissen wurde, gibt es in Karlsruhe nur noch wenig legale Wände zum Sprayen. unterzeichnet von: CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Doris Böhler-Friess
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 19.09.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1007 Dez. 2 und 6 / Kul- turamt i. B. m. Tiefbauamt Ausweisung von „free Walls“ für Graffitikünstler Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 06.11.2019 6 x Kurzfassung Für die Graffitigestaltungen im öffentlichen Raum gelten die „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“. Sowohl für die Freigabe als auch für die Erteilung eines Auftrags zur Gestaltung der der Unterführung zwischen Dornwaldsiedlung und Untermühlsiedlung ist die Kunstkommission einzubeziehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kurzfassung Am 19.09.2019 hat die CDU-Fraktion die „Ausweisung von „free Walls“ für Graffitikünstler“ beantragt. Die Unterführung zwischen Dornwaldsiedlung und Untermühlsiedlung soll als Fläche zur freien Gestaltung Graffiti Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung gestellt oder mittels Ausschreibung vergeben werden. Dies erfordert eine Einbindung der Kunstkommission. Ausführliche Erläuterung Für die Graffitikünstlerinnen und -künstler sind freie Flächen, vor allem „Halls of Fame“ (Flächen zur freien Gestaltung), von großem Interesse. Die bisher verfügbaren Flächen - an der Alb, am Messplatz und an der Straßenbahnhaltestelle Richtung Wolfartsweier - werden rege genutzt und es entstehen hochwertige Arbeiten. Die Szene ist gut organisiert und vernetzt über das Combo Hip Hop Kulturzentrum. Die Verwaltung sieht Graffitikunst als lebendigen Beitrag zur Stadtgestaltung. Die bisherigen Halls of Fame können die Nachfrage der Szene nicht ausreichend bedienen. Nach Einschätzung des Combo Hip Hop Kulturzentrums bedarf es weiterer „Free Walls“ für die Graf- fitikünstlerinnen und -künstler. Diese sind - genauso wie Kunstschaffende aus anderen Diszipli- nen - an öffentlicher Wahrnehmung und Sichtbarkeit ihrer Werke interessiert. Die Szene bean- sprucht keine Flächen, die von ihr dauerhaft gestaltet werden. Sie versteht ihre Kunst als kurz- und mittelfristig und betrachtet temporär nutzbare Flächen im Innen- wie im Außenraum als sehr geeignet. Nach Einschätzung des Combo Hip Hop Kulturzentrums eignen sich die beiden Wände der Un- terführung in Durlach als "Hall of Fame", wären eine willkommene Ergänzung zu den bereits existierenden „Free Walls“ und könnten die nicht mehr vorhandene Wand am Messplatz erset- zen. Der geringe Abstand zur Straße - der Bürgersteig in der Unterführung ist nur circa drei Me- ter breit – könnte allerdings dazu führen, dass Sprühdosen auf die Straße rollen und dass Graffi- tikünstler die Straße betreten. Es handelt sich zwar um eine 30er Zone, an der Unterführung selbst ist jedoch kein Hinweisschild angebracht. Im Falle einer Freigabe als "Hall of Fame" spricht sich das Kulturzentrum daher dafür aus, dass ein Tempolimit-Schild direkt an der Unter- führung angebracht wird. Laut Stellungnahme des Tiefbauamtes bestehen aus bautechnischer Sicht für die Unterführung zwischen Dornwaldsiedlung und Untermühlsiedlung keine Einwände. Die Oberfläche der Wän- de in der Straßenunterführung ist mit vorgehängten großformatigen Natursteinplatten mit klei- nen Fugen ausgebildet, die auf Grund von Schmierereien bereits vor einigen Jahren mit einer helleren Farbe bis auf eine Höhe von circa 2,5 m überstrichen wurde. Das Tiefbauamt gibt aller- dings zu bedenken, dass im Umfeld der Straßenunterführung eventuell mit Graffitis an weite- ren, nicht freigegebenen Flächen sowie mit vermehrter Anwesenheit von Graffiti-Sprayern zu rechnen sei. Für die Graffitigestaltungen im öffentlichen Raum gelten die „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“. Sowohl für die Freigabe als auch für die Erteilung eines Auftrags zur Gestaltung der der Unterführung ist daher die Kunstkommission einzubeziehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss (intern): 1. Für die Graffitigestaltungen im öffentlichen Raum gelten die „Richtlinien der Stadt Karlsru- he für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öf- fentlichen Raumes“. Sowohl für die Freigabe als auch für die Erteilung eines Auftrags zur Gestaltung der der Unterführung zwischen Dornwaldsiedlung und Untermühlsiedlung ist die Kunstkommission einzubeziehen. 2. Z. d. A. Kunst im öffentlichen Raum allgemein 341.120 und Kunstkommission 341.400 Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 6 SJB TBA Kulturamt Kulturbüro Sachbearbeitung Sonja von Droste R 4060