Wohnraum schaffen durch Überbauung von Handelsflächen und Parkplätzen

Vorlage: 2019/1006
Art: Antrag
Datum: 15.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.11.2019

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • ANTRAG FDP - Wohnraum schaffen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion vom: 16.09.19 eingegangen am: 16.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 6.11.2019 öffentlich Dez. 4 und 6 / Stpl.A. i. B. m. Wifö Wohnraum schaffen durch Überbauung von Handelsflächen und Parkplätzen Antrag Das Stadtamt Durlach möge gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern prüfen, ob durch Überbauung von Parkplätzen oder Aufstockung der einstöckigen Ladenhallen der großen Discount- und Supermärkte Wohnraum geschaffen werden kann. In einem zweiten Schritt sollten dann konkrete Gespräche mit den Betreibern / Handelsketten gesucht werden, die in Durlach entsprechende Objekte / Flächen betreiben. Begründung Da Durlach eine begehrte Siedlungslage ist, sind aufgrund der erwarteten Zunahme der Bevölkerung in den nächsten Jahren weitere Möglichkeiten zur Erstellung von Wohnraum zu erschließen. Konkret gibt es in der Killisfeldstraße und in der Alten Weingartner Straße zwei Aldi-Märkte und neben dem Bahnhof Durlach und in der Rommelstraße zwei Netto-Märkte, die für eine entsprechende Zusatznutzung eventuell in Frage kämen. unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Dipl.-Ing. Günther Malisius

  • TOP 5 STELLUNGNAHME Stpl.A. - Wohnraum schaffen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 19.09.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1006 Dez. 4 und 6 / Stpl.A. i. B. m. Wifö Wohnraum schaffen durch Überbauung von Handelsflächen und Parkplätzen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 06.11.2019 x Kurzfassung Grundsätzlich ist die Stadt Karlsruhe mit großem Einsatz dabei, Nachverdichtungspotenziale auf Quartiers- und Stadtteilebenen zu ermitteln und die Voraussetzungen für eine Bebauung, wo möglich, zu schaffen. Hierbei werden auch Einzelhandels- und Marktimmobilien mit betrachtet. Da die im Antrag angesprochenen Handelsketten in privater Hand liegen und für eine Bebau- ung der Grundstücke mit Wohnbau nicht nur deren Bereitschaft, sondern auch die entspre- chenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Bebauung mit Wohnraum vorhanden sein muss, ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 OR-Durlach: Wohnraum schaffen durch Überbauung von Handelsflächen und Parkplätzen Die Überbauung von Discounter- und Supermärkten zur Wohnraumgewinnung ist der Stadt- verwaltung sowohl bei der Planung neuer Quartiere mit Nahversorgungseinrichtungen wie auch im Bestand bereits ein wichtiges Anliegen. Eine eingeschossige Bauweise ist zudem aus Sicht der im Baugesetzbuch festgeschriebenen Bodenschutzklausel als auch angesichts der begrenz- ten Flächenressourcen der Stadt Karlsruhe nicht mehr geboten. Die Stadt ist immer wieder im Gespräch mit Handelseigentümern über die Möglichkeit, zusätzli- chen Wohnraum entweder auf deren Parkplatzfläche oder durch Aufstockung zu erreichen. Ein grundsätzliches Interesse ist dabei bei den Eigentümern zu erkennen, oftmals gekoppelt mit Verkaufsflächenerweiterungswünschen, welche aus planungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres realisierbar sind. Die konkret angesprochenen Aldi-Märkte in der Killisfeldstraße und Tiengener Straße liegen beide im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die als Nutzungsart „Gewerbe“ festsetzen (B- Plan Nr. 330 und 330b sowie Nr. 614). In Gewerbegebieten ist Wohnnutzung grundsätzlich nicht zulässig. Für die Nettomärkte an der Rommelstraße sowie am Bahnhof Durlach müsste auch erst das entsprechende Baurecht geschaffen werden, da die derzeitigen Bebauungspläne und die Fort- schreibung des Flächennutzungsplanes eine solche Nutzung nicht ermöglichen. Neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit spielen aber auch noch andere Faktoren, wie z.B. die Statik des Bestandsmarktes oder Immissionen (z.B. Lärm), eine wesentliche Rolle bei derarti- gen Nutzungsmischungen. Und nicht zuletzt muss auch die städtebauliche Integration gewähr- leistet sein, was meist über - dem eigentlichen Bebauungsplan vorangestellte - inoffizielle Pla- nungen erreicht wird. Denn diese betrachten nicht nur das Vorhabengrundstück, sondern dar- über hinaus das Quartier und die Umgebungsbebauung mit deren Nutzungen. Grundsätzlich ist die Schaffung neuen Wohnraumes durch Überbauung der meist eingeschossi- gen großflächigen Märkte ein guter Ansatz, muss aber in Einzelfallbetrachtungen an jedem Standort unter Einbeziehung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Randbedingungen untersucht werden. Es fanden bereits Gespräche mit Märkten und dem Stadtplanungsamt sowie der Wirtschaftsför- derung statt.