Ausweitung der Kontrollen in der Durlacher Fußgängerzone

Vorlage: 2019/1005
Art: Antrag
Datum: 25.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.11.2019

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • ANTRAG B_90 - Ausweitung der Kontrollen in der Fußgängerzone Durlach
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 24.09.2019 eingegangen am: 25.09.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 6.11.2019 öffentlich Dez. 2 / OA Ausweitung der Kontrollen in der Durlacher Fußgängerzone Antrag: Die Stadtverwaltung Karlsruhe (Gemeindevollzugsdienst) möge in Zusammenarbeit mit der Polizei die Frequenz der Kontrolle in der Fußgängerzone von aktuell einmal monatlich spürbar erhöhen; eine Kontrolle monatlich soll dabei auf das Wochenende entfallen. Die Zahl der illegalen Durchfahrten von Kraftfahrzeugen soll so verringert werden. Sachverhalt: Nach Verlautbarung des Stadtamtes Durlach wird die Fußgängerzone vom Gemeindevoll- zugsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig kontrolliert. Diese Kontrollen scheinen nicht die gewünschte Wirkung zu zeigen; vorstellbar ist, dass diese aufgrund der niedrigen Häufigkeit oder der Höhe der Verwarngelder ausbleibt. Bei dem illegalen Verkehr handelt es sich um ein Karlsruhe-weites Problem und die Stadtverwaltung Karlsruhe hat den Auftrag, nach einem erfolgreich beschlossenen Antrag von der Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2019, ein Konzept zur Freihaltung der Fußgängerzonen und autofreien Plätze in der Innenstadt von Karlsruhe und Durlach vom Autoverkehr zu erarbeiten. In der Durlacher OR-Sitzung vom 18. September 2019 wurde klar, dass seitens der Stadtverwaltung bis auf weiteres keine baulichen Maßnahmen (z. B. absenkbare Poller) zu erwarten sind. Bis ein auf die speziellen Verhältnisse der Durlacher Fußgängerzone angepasstes Konzept vorliegt, soll der erhöhte Kontrolldruck in der Fußgängerzone für weniger illegale Durchfahrten sorgen. Begründung: Illegales Durchfahren der Fußgängerzone schränkt die eigentliche Nutzung durch Fußgänger massiv ein; widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Durchfahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit sorgen darüber hinaus für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Besonders auffallend ist die hohe Anzahl der Durchfahrenden am Wochenende; Kontrollen würden sich Samstagsvormittags zwischen 7:00 und 12:00 Uhr anbieten. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach

  • STELLUNGNAHME OA - Ausweitung Kontrollen in der Fußgängerzone Durlach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 25.09.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1005 Dez. 2 / OA Ausweitung der Kontrollen in der Durlacher Fußgängerzone Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 06.11.2019 8 x Kurzfassung Die Ordnungskräfte werden weiterhin den unerlaubten Fahrzeugverkehr in der Durlacher Fuß- gängerzone mit möglichst hohem Kontrolldruck unterbinden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird deutlich häufiger als ein Mal im Monat das unerlaubte Be- fahren der Durlacher Fußgängerzone kontrolliert. Das Stadtamt Durlach verfügt über einen ei- genen gemeindlichen Vollzugsdienst, der in der Regel ein Mal im Monat, in Zusammenarbeit mit der Polizei, Durchfahrtskontrollen durchführt. Daneben zeigt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Durlach Streifenpräsenz und schreitet bei Ordnungsstörungen ein. Im Jahr 2018 wurden im Bereich der Pfinztalstraße 428 Einsätze des KOD dokumentiert, im laufenden Jahr bis 30. September 2019 gab es 284 Einsätze. Damit ist die Durlacher Innenstadt eine der am häufigsten bestreiften Örtlichkeiten im gesamten Stadtgebiet. An Samstagen ist der KOD, zugunsten einer besseren Abdeckung der einsatzreichen Abend- und Nachtstunden, frühestens ab 15:30 Uhr im Dienst. Die angeregten Durchfahrtskontrollen am Samstagvormittag sind mit den vorhandenen Personalressourcen nicht leistbar, ohne dabei andere wichtige Aufgaben der Ordnungskräfte zu vernachlässigen. Die Ordnungskräfte des gemeindlichen Vollzugsdienstes Durlach, des KOD und des Polizeirevie- res Durlach werden weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und nehmen den Antrag aus dem Ortschaftsrat zum Anlass, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, einen möglichst hohen Kontrolldruck aufzubauen.