Öffentliche Gebührenordnung für Stellplatzablöse

Vorlage: 2019/1004
Art: Antrag
Datum: 14.10.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Durlach, Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1004 Öffentliche Gebührenordnung für Stellplatzablöse Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 24 x 1. Die Stadtverwaltung ermittelt stadtteilgenau die Stellplatzablöse. 2. Die Ergebnisse werden in Form einer öffentlichen Gebührenordnung für jeden auf der Homepage der Stadt Karlsruhe zugänglich gemacht. 3. Die Summe der Einnahmen durch die Stellplatzablöse wird im folgenden Doppelhaushalt im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Stadt Karlsruhe für die strategische Weiterentwicklung der öffentlichen Verkehrsplanung, insbesondere des ÖPNV, einge- stellt. Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Karlsruhe will die Schaffung von neuem Wohnraum befördern. Neuer Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderungen oder Teilung lösen grundsätzlich Stellplatzver- pflichtungen nach Landesbauordnung (LBO) aus. Karlsruhe ist ein heterogenes gewachsenes Gebilde und oftmals dicht bebaut. Oft ist es für po- tentielle Bauherren nicht möglich auf dem Baugrundstück Stellplätze zu schaffen oder wirt- schaftliche Ausweichmöglichkeiten zu finden. Hier sieht die LBO die Möglichkeit einer Ablöse für die Stellplatzverpflichtung vor. Die Höhe der Ablöse orientiert sich an den Kosten des Stell- platzes. Bauherren, die neuen Wohnraum schaffen möchten, brauchen frühzeitige Planungssicherheit. Ein Konzept mit im Vorfeld festgeschriebenen Ablösesummen ist eine wichtige Informations- quelle für potentielle Bauherren. Sie schafft Kostentransparenz und eröffnet neue Planungs- möglichkeiten. Ein konkretes Beispiel der Umsetzung findet sich in Stuttgart: https://www.stuttgart.de/item/show/485652/19 Auch im Freiburger Stadtteil Vauban, in dem zentrale Quartiersgaragen für einen fast autofreien Stadtteil sorgen, wurde dieses Instrument eingesetzt. Die durch die Stellplatzablöse generierten Einnahmen sollen summiert und offengelegt werden. Im nächsten Doppelhaushalt soll die gleiche Summe im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflich- tung für eine zukunftsgerichtete Verkehrsentwicklung mit Schwerpunkt auf den Umweltver- bund eingestellt werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1004 Dez. 6 Öffentliche Gebührenordnung für Stellplatzablöse Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 24 x Kurzfassung Die Rahmenbedingungen für die Stellplatzablösung sind in der Landesbauordnung ge- regelt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung ermittelt stadtteilgenau die Stellplatzablöse. Bei der Stadt Karlsruhe existiert ein Zonenplan für die Ablösung von Stellplätzen (Plan zum Gemeinderatsbeschluss vom 23.07.1985). Dieser teilt das Stadtgebiet in drei Zonen Zone 1: Innenstadt (Zirkel bis zur Kriegsstraße, inkl. Kaiserplatz und Durlacher Tor, 12.270 Euro). Zone 2: Mühlburg, Weststadt, Südweststadt, Beiertheim, Südstadt, Oststadt und Durlach (8.180 Euro) Zone 3: alle anderen Bereiche (4.090 Euro). Die Zonen wurden nach dem unterschiedlichen Parkdruck gebildet. Für jede Zone wird ein festgesetzter Betrag den Ablöseverträgen zugrunde ge- legt. 2. Die Ergebnisse werden in Form einer öffentlichen Gebührenordnung für jeden auf der Homepage der Stadt Karlsruhe zugänglich gemacht. Folgende Veröffentlichungen existieren: - Bestimmungen der Stadt Karlsruhe über die Ablösung der Stellplatzverpflich- tung vom 23.7.1985, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23.8.1985. - Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.4.1992 mit Wirkung vom 1.7.1992, veröffentlicht im Amtsblatt am 8.5.1992. 3. Die Summe der Einnahmen durch die Stellplatzablöse wird im folgenden Doppelhaushalt im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Stadt Karlsruhe für die strategische Weiterentwicklung der öffentlichen Ver- kehrsplanung, insbesondere des ÖPNV, eingestellt. Dies regelt die Landesbauordnung wie folgt: Lassen sich notwendige Kfz-Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter gro- ßen Schwierigkeiten herstellen, so kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, dass der Bau- herr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt. Der Geldbetrag muss von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums verwendet werden für 1. die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, insbesondere an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, oder privater Stellplätze zur Entlas- tung der öffentlichen Verkehrsflächen, 2. die Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen, ein- schließlich der Herstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, 3. die Herstellung von Parkeinrichtungen für die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen oder 4. bauliche Anlagen, andere Anlagen oder Einrichtungen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, wie Einrichtungen des öffentlichen Personen- nahverkehrs oder für den Fahrradverkehr. Die Gemeinde legt die Höhe des Geldbetrages fest. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Stellplatzablösung gilt gemäß Landesbauordnung nicht für notwendige Kfz- Stellplätze oder Garagen von Wohnungen.

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 24 der Tagesordnung: Öffentliche Gebührenordnung für Stellplatzablöse Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/1004 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Bei sämtlichen Wohnprojekten nicht nur im Innen- stadtbereich... (Gelächter) Der Vorsitzende: Können Sie bitte dem Kollegen zuhören? ...ist die Stellplatzfrage nach unserer Kenntnis eine entscheidende Stellschraube. Unser Antrag ist eigentlich gar keine große Sache. Die angeregte Veröffentlichung der Gebühren für die Stellplatzablöse wird nicht die Probleme auf dem Wohnungsmarkt lösen, wir stellen auch nicht in Frage, dass es diesbezüglich auch Regeln in Karlsruhe gibt. Unser Vorschlag ist aus unserer Sicht eine wichtige Informationsquelle im Vorlauf eines Bauvorhabens. Es geht uns darum, den Service zu optimieren und für potentielle Bauwillige zu vereinfachen. Im Grunde wollen wir nur, wie Ihre Antwort zu Punkt eins, dass die Gebühren für die un- terschiedlichen Zonen auf der Homepage der Stadt irgendwo rund um das Thema Bauen leicht auffindbar und kompakt veröffentlicht werden. Die Stadt Stuttgart hat das zum Bei- spiel übersichtlich und einfach gelöst. Mehr wollen wir gar nicht, vielleicht können Sie das – 2 – Anliegen in dieser Richtung prüfen. Die Antwort zu Nummer drei nehmen wir zur Kennt- nis. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Das ist jetzt ein anderer Ansatz, den Sie eben angesprochen ha- ben, aber ich glaube, man sollte darüber wirklich noch mal diskutieren, wenn es Ihnen nur um diesen Punkt geht, in welchem Ausschuss auch immer. Ansonsten glaube ich, handelt es sich dabei eher um eine Anfrage als um einen Antrag. Wir vertrauen in vielen Punkten der Verwaltung beziehungsweise der Landesbauverordnung. Den Punkt können sie noch mal aufnehmen. Der Vorsitzende: Sorry, für die falsche Reihenfolge. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich habe gar keine Rede vorbereiten können, weil ich den An- trag gar nicht verstanden habe. Jetzt habe ich es ein bisschen verstanden, dass es eigent- lich ganz einfach ist und nur drei Zahlen veröffentlicht werden müssen und dann war es das schon. Uns geht es eher darum, wie wir möglichst wenig dieser Stellplätze haben kön- nen. Der Antrag bezieht sich auch nur auf ganz wenige Gebäude, nur Gewerbeimmobilien, weil es für Wohnungen nicht gilt. Bei Wohnungen ist das Interessante, was da passiert, und da begrüßen wir, was die Verwaltung auch schon macht. Sie sieht in den Planungen einen möglichst kleinen Stellplatzschlüssel für Wohngebäude vor, dass gar nicht erst so viele Stellplätze gebaut werden müssen, unabhängig von einer Ablöse, die es da eben nicht gibt. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Im Sinne des Wortbeitrags vom Kollegen Haug, brauche ich nicht viel dazu sagen, von unserer Seite kann man das machen und einfach umsetzen. Der Vorsitzende: Wir klären das, dass man den Zugang zu diesen Informationen findet. Sobald das auf unserer aktuellen Architektur der Homepage möglich ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Januar 2020