Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor -Südwestseite Start des Werkstattverfahrens
| Vorlage: | 2019/0989 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Karlsruher Fächer GmbH |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0989 Dez. 6 Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor – Südwestseite Start des Werkstattverfahrens Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 23.10.2019 4 X vorberaten Hauptausschuss 05.11.2019 6 X zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die Umsetzung des Werkstattverfahrens als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren und genehmigt eine über- planmäßige Aufwendung im Jahr 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 600.000 EUR ggf. Kostenbeteiligung Landkreis Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Planungsausschuss vom 09.05.2019 wurde das Werkstattverfahren für das „Städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor Südwestseite“ vorgestellt und von den Mitgliedern grund- sätzlich befürwortet. Nun soll dieses im Januar starten. Das Verfahren sieht vor, im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung eine städtebauliche Neukon- zeption für den Südwestquadranten des Ettlinger Tors zu entwickeln. Die teilnehmenden Pla- nungsbüros sollen in einem kooperativen und nicht anonym angelegten Werkstattverfahren zwei unterschiedliche Szenarien für die Neukonzeption erarbeiten. Das Verfahren wird mit zwei verschiedenen Szenarien gestartet, weil noch keine Entscheidung im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren (Prüfung der Zustimmungsfähigkeit für den beantragten Abbruch aller Gebäudeteile) getroffen werden konnte. Die denkmalschutzrechtli- che Entscheidungsfindung muss dabei auch berücksichtigen, dass beim Landtag Baden- Württemberg ein Petitionsverfahren anhängig ist, das den Erhalt der Gebäude des Dienstsitzes des Landratsamtes verfolgt. Die bauliche und technische Situation des Gebäudeensembles wird vom Landkreis und seinen beauftragten Fachleuten als kritisch beschrieben, insofern soll der Prozess nicht aufgeschoben werden. Zum einen sollen Lösungsansätze für den Fall entwickelt werden, dass das Badenwerk-Ensemble in Gänze bestehen bleibt und die Raumbedarfe des Landratsamtes Karlsruhe nur über eine bauliche Ergänzung gedeckt werden können. Zum ande- ren wird für den Fall einer vollständigen Neubebauung des Areals ein städtebauliches Konzept benötigt. Sofern sich während der Laufzeit der Werkstattphase das denkmalrechtliche Verfah- ren entscheidet, wäre ggf. die Aufgabenstellung anzupassen. Der zeitliche Rahmenterminplan sieht ab Januar 2020 bis Sommer 2020 vier Werkstattphasen für die teilnehmenden Planungsbüros vor, sodass im Anschluss das Bebauungsplanverfahren in die vertiefte Bearbeitung gehen kann. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 2-3 Jahren könnte gegen Herbst 2023 ein entsprechender Bauantrag bearbeitet werden. Die Terminierung der Werkstattphase ist mittlerweile größtenteils festgelegt. An die öffentliche Auftaktveranstaltung am 15.01.2020 schließen zwei teil-öffentliche Werkstätten am 11.03.2020 und 06.05.2020 mit dazwischenliegenden Arbeitsphasen an und das Verfahren endet in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung Anfang Juli. In der Vorbereitungsphase wurde entschieden, das Verfahren für die Bürgerschaft maximal transparent abzubilden, weshalb die Auftakt- und die Abschlussveranstaltung der Werkstatt jeweils mit einem Bürgerforum kombiniert wird und auch im Begleitgremium Plätze für interes- sierte Bürger und Nachbarn reserviert sind. Der Teilnehmerkreis des Begleitgremiums, der sich aus Vertretern des Landkreises, der Stadt Karlsruhe, des Gemeinderats und dem Land Baden-Württemberg sowie aus externen Fachleu- ten und Vertretern bürgerschaftlicher Gruppierungen bildet, ist in Abstimmung mit der Archi- tektenkammer Baden-Württemberg und dem Bund Deutscher Architekten gesetzt. Für den Vor- sitz des Gremiums hat sich Herr Dipl. -Ing. Wolfgang Riehle (ehem. Präsident der Architekten- kammer Baden-Württemberg) zur Verfügung gestellt. Für die Mehrfachbeauftragung liegen Zusagen der Planungsbüros berchtoldkrass space&options (Karlsruhe), COBE Berlin GmbH, Max Dudler Architekten AG (Zürich) und MVRDV (Rotterdam) vor. In Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe und den am Verfahren beteiligten Fachämtern wurde unter Einbezug aller notwendigen Rahmenbedingungen der Auslobungstext für die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mehrfachbeauftragung ausgearbeitet, der Mitte Dezember an die Planungsbüros und das Be- gleitgremium übergeben wird. Die Aufgabenstellung ist in Abstimmung mit dem Landratsamt. Im Zuge der Vorbereitungsphase wurde seitens der Stadtverwaltung eine Konkretisierung der Nutzungsvorstellungen für das städtische Areal formuliert, das an die Ettlinger Straße angrenzt. Das Nutzungskonzept vereinigt Arbeiten, Wohnen und Aufenthalt mit und ohne gastronomi- sche Anbindung. Diese Nutzungsmischung ist aus Sicht der Stadt besonders wichtig, um die Fassaden, welche dem Hermann-Levi-Platz und damit dem bald erneuerten Staatstheater ge- genüber stehen, bzw. von der Schlossachse aus wahrgenommen werden, möglichst lebendig und attraktiv auch in den Abendstunden und am Wochenende zu halten. Die Büros erhalten für die 6-monatige Bearbeitungszeit ein Honorar, welches den zeitlichen Aufwand für 1,5 Personen auf einer Basis von 70 Euro/Stunde widerspiegelt. Hinzu kommen Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten, so dass pro Büro etwa 115.000 Euro kalkuliert wer- den. Zudem müssen Aufwandsentschädigungen für das Begleitgremium von etwa 70.000 Euro (ähnlich Preisgerichtshonoraren) angesetzt werden sowie etwa 20.000 Euro für Raumkos- ten/Verpflegung und 50.000 Euro für die Moderation/Prozessbegleitung von Externen und der KFG. So ergibt sich ein Gesamtaufwand von 600.000 Euro für das gesamte Verfahren. Der Landkreis hat zugesagt, über eine jeweils hälftige Kostentragung im Kreistag zu beraten. Der Ettlinger-Tor-Platz ist aufgrund seiner historischen Entwicklung und der bedeutenden Lage an der „Via triumphalis“ ein sehr wichtiger und prägnanter Punkt der Karlsruher Innenstadt, der seine ursprüngliche Strahlkraft zurückerhalten soll. Die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Veränderungen der Nachbarquadranten stellt eine grundlegende Rahmenbedingung in der Aufgabenstellung für die Mehrfachbeauftragung dar und soll dem Ettlinger-Tor-Platz eine posi- tive Gesamtentwicklung zuführen. Durch die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen der Kom- bilösung, die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters mit der Neugestaltung des Theatervorplatzes an der Südostecke, die städtebaulichen und architektonischen Verände- rungen des Postscheckamtes auf der Nordostecke sowie die in diesem Verfahren angedachte Erarbeitung der städtebaulichen Entwicklungsperspektive für die Südwestecke wird und soll der Platz in seiner Gänze eine neue Definition erfahren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - 1. Der Planungsausschuss befürwortet das Vorgehen. 2. Der Hauptausschuss beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die Umsetzung des Werkstattverfahrens als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren und genehmigt eine überplanmäßige Aufwendung im Jahr 2020.
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Extrahierter Text
Niederschrift 3. Sitzung Hauptausschuss 5. November 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor – Südwestseite: Start des Werkstattverfahrens Vorlage: 2019/0989 Beschluss: 1. Der Planungsausschuss befürwortet das Vorgehen. 2. Der Hauptausschuss beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die Umsetzung des Werkstattverfahrens als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren und genehmigt eine überplanmäßige Aufwendung im Jahr 2020. Abstimmungsergebnis: Bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) merkt an, im Planungsausschuss sei gesagt worden, dass das Verfahren doppelt laufen müsse, einmal für die Option, das Badenwerk-Hochhaus zu erhal- ten und einmal für den Abriss. Man habe es in der Fraktion diskutiert und sei der Meinung, dass dies zu teuer und das Verfahren zu intransparent sei. Auch solle das Gebäude als Zeitzeuge erhalten bleiben. Da- her werde man heute dagegen stimmen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) bekräftigt, seine Fraktion werde der Vorlage zustim- men. Er habe gehört, dass dieses Thema in der nächsten Kreistagssitzung noch einmal auf der Tagesordnung stehe und der Herr Landrat wolle sich den Beschluss, den es vom Kreis- tag schon gebe, noch einmal vom neuen Kreistag bestätigen lassen. Er sei irritiert, da man dieses Verfahren zusammen mit dem Kreistag auf den Weg bringe und der Beschluss be- kannt sei. – 2 – Der Vorsitzende führt aus, man habe gestern ein Abstimmungsgespräch mit der Spitze des Landkreises geführt. Man könne heute feststellen, dass das, was jetzt vorliege, der ge- meinsame Vorschlag des Landrates und der Stadt Karlsruhe sei. Für morgen Mittag plane man eine Pressekonferenz, in welcher der Landrat, Bürgermeister Fluhrer und er dieses Werkstattverfahren öffentlich vorstelle und erläutere. Der Landrat sei gut beraten, dies von seinem Kreistag nochmals bestätigen zu lassen. Im Kreistag gebe es Tendenzen zu sagen, ob es nicht ein falsches Signal sei, mit beiden Varianten in ein solches Verfahren zu gehen, wenn man schon zu der Erkenntnis gekommen sei, dass ein Abriss der einzig realistisch wirtschaftliche und auch technische Weg sei. Man sehe es als Stadt risikobehaftet, wenn man jetzt auf Einweg verzichte und in einer rechtlich noch nicht abschließend geklärten Situation so tue, als würde man das Ergebnis der Denkmalschutzbehörde schon vorweg nehmen. In Moment lägen die Unterlagen, die der Landkreis zur Verfügung gestellt habe, dem Landesdenkmalamt zur fachlichen Ein- schätzung vor. Als untere Denkmalbehörde sei man diejenigen, die dann den Bescheid er- ließen. Üblicherweise erfolge dies nach fachlicher Wertung durch das Landesdenkmalamt. Sollte man jetzt etwas entscheiden, was das Landesdenkmalamt fachlich nicht nachvollzie- hen könne, wäre dies zum einen ein Bruch mit den üblichen Verfahrenswegen, zum ande- ren würde dann das Landesdenkmalamt Widerspruch anmelden. Dann werde alles noch einmal in eine nächste Verwaltungsrunde gehen, was aus zeitlichen Gründen vermieden werden solle. Insofern gebe es gute Gründe, im Moment mit beiden Varianten in das Ver- fahren zu gehen. Es sei ein Verfahren gewählt worden, welches diese Offenheit abbilde. Steige man später in ein Bebauungsplanverfahren ein, sei es wichtig, noch einmal alle Vari- anten zu prüfen. Es sei jetzt viel Geld, was man aber an anderer Stelle spare, weil man dann deutlich zügiger vorankomme. Das Verfahren sei so offen, dass man bei der Architek- tenschaft und auch bei den verschiedenen Interessengruppen in der Stadt eher positive Rückmeldungen erhalten habe. Zum Gesamtprozess könne er sagen, dass der Herr Landrat und er vor etwa zwei Jahren der Meinung gewesen seien, das Gebäude erhalten zu wollen. Wenn man sich jetzt mit der Konstruktion des Gebäudes beschäftige und sehe, was alles nicht mehr zu erhalten sei, müsse man bis auf das Gerippe alles entkleiden. Beispielsweise müsse man aus Brand- schutzgründen getrennte Fahrstuhlschächte einbauen und vieles mehr. Wirtschaftlich und technisch sei dies fast nicht vernünftig nutzbar, weil man viele zusätzliche Verkehrsflächen schaffen müsse in einem relativ engen Kleid, so dass es dann keinen großen Sinn mehr mache. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 11. Dezember 2019